28.01.12

Europäische Integration (Teil 2)

Das «europäische Orchester» wieder zum Klingen bringen

Europäische Integration (Teil 2)

Bundesrat Hans Schaffner und die EFTA

von Dr. rer. publ. Werner Wüthrich
Der erste Teil dieser Artikelfolge mit dem Titel «Die Methode Monnet als Schlüssel zum Verständnis der Euro-Krise» (Zeit-Fragen vom 12.12.2011) gab Einblick in die Entstehung der Europäischen Integration, wie sie heute von der EU verstanden wird, und in das Wirken von Jean Monnet und seinen Netzwerken. Es gab und gibt jedoch eine Gegenbewegung, die sich die europäische Integration anders vorstellte – nicht als Bundesstaat mit supranationalen Institutionen, sondern mehr als freiheitlichen Zusammenschluss souveräner Nationen, die das «europäische Orchester» wieder zum Klingen bringen. Dieser Gedanke fand in der Gründung der EFTA (European Free Trade Association) im Jahr 1960 seinen politischen Niederschlag.1 Auch ein Schweizer Politiker, Bundesrat Hans Schaffner, hat hier eine besondere Rolle gespielt. Er wird gelegentlich auch als Gegenspieler von Jean Monnet bezeichnet. Diese andere Art der «europäischen Integration» soll hier gewürdigt werden.
Das Wort Integration teilt mit andern Modewörtern das Schicksal, nicht klar definiert bzw. nicht klar definierbar zu sein. Im wirtschaftlichen Bereich versteht man darunter die mehr oder weniger enge Verflechtung der Volkswirtschaften zweier oder mehrerer Länder, die sich von «normalen» Beziehungen zwischen Staaten unterscheidet. Die Integration kann natürlich gewachsen oder Gegenstand bewusster, systematischer Förderung sein – und damit auch als politisches Instrument eingesetzt werden.
Der Begriff «Wirtschaftsintegration» hat sich seit dem Auftreten der Väter der Römischen Verträge (zur Gründung der EWG) – insbesondere Jean Monnets – in der politischen Debatte etabliert. Dieser Vorgang ist jedoch nicht neu. Wir finden eine Wirtschaftsintegration seit längerem zwischen den USA und Kanada oder auch zwischen Deutschland und Österreich. Oft dominieren die Grossen die Wirtschaft der Kleinen, was auch als Instrument der Herrschaft empfunden wird und Widerstand erzeugt.
Gemeinsam ist allen Formen der wirtschaftlichen Integration, dass sie eine politische Bedeutung haben. Die Wirtschaftsintegration der EU verfolgt das politische Ziel der Staatsgründung. So wird in der Präambel des Gründungsvertrages von Rom (1957) der feste Wille zum Ausdruck gebracht, «die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen». Es gehörte zum Credo von Jean Monnet und seinen Netzwerken, dass die Wirtschaftsintegration nur ein Schritt ist auf dem Weg zur Gründung eines europäischen Bundesstaates. Sie sahen die europäischen Völker als eine natürliche Einheit, als eine Gruppe von Einzelstaaten und Volksgruppen, denen es noch an einer entsprechenden Organisation fehlt, um zu einem einzigen Staat und einem einzigen Staatsvolk zu werden.
So unhinterfragt, wie es die Gründerväter um Jean Monnet erhofft hatten, ist die Geschichte zum Glück nicht verlaufen. Es gab auch damals zahlreiche «Unstimmigkeiten» und «Ungereimtheiten», die aus heutiger Sicht nicht so leicht zu verstehen sind. Nur ein Beispiel: Grossbritannien beteiligte sich an den Gründungsverhandlungen der EWG, zog sich vor deren Abschluss wieder zurück, half aktiv mit, die EFTA zu gründen, um nur wenige Monate später ein Beitrittsgesuch zur EWG zu stellen. Wie soll man das verstehen?

Dokumentensammlung

Die folgenden Zeilen basieren auf Dokumenten aus der grossen Sammlung «Diplomatische Dokumente der Schweiz», die in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv erstellt wurde und die Zeit seit 1848 abdeckt. Die Arbeiten haben 1979 begonnen und sollen in wenigen Jahren abgeschlossen sein. Es sind dies Protokolle von Bundesratssitzungen, Berichte und Briefe der diplomatischen Vertretungen, Aktennotizen und vor allem Referate an den Botschafterkonferenzen. An diesen regelmässig stattfindenden Treffen orientierten und instruierten Bundesräte oder Chefbeamte die Auslandsvertretungen. Die Dokumente betreffen vor allem die Aussenpolitik und wurden als «vertraulich» oder «streng vertraulich» eingestuft. Sie sind seit kurzem über eine Datenbank zugänglich, und auch Sie als Leser können sie elektronisch direkt abrufen und auf den Bildschirm holen, indem Sie die Adresse und die Nummer des Dokumentes eingeben (die im folgenden angegeben wird) und das Dokument anklicken. Wenn Sie zum Beispiel www.dodis.ch/30270 eingeben und das abgebildete Dokument anklicken, sind Sie direkt dabei im Gespräch zwischen dem französischen Präsidenten de Gaulle und Bundesrat Hans Schaffner, die sich 1961 über die politische Situation in Deutschland und die Europäische Integration unterhielten. Sie können so die Geschichte in einer unmittelbaren, unverfälschten Form miterleben, so wie es in der aktuellen Politik gar nicht möglich ist. Es ist den Initianten der Sammlung und ihren Mitarbeitern für ihre Arbeit zu danken.
Integrationspolitik der Schweiz
1947 gründeten die 17 westeuropäischen Länder die OEEC (Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit). Auch Jugoslawien war dabei. Die Schweizer Diplomatie setzte sich im Rahmen dieser Organisation dafür ein, für alle westeuropäischen Länder eine Freihandelszone einzurichten, in der sie als souveräne Staaten auf eine freiheitliche Art zusammenarbeiten konnten. Die Arbeit begann gut. Der im Krieg zusammengebrochene Zahlungsverkehr wurde wieder eingerichtet, Kapitalverkehr wurde wieder möglich und Handelsschranken wurden nach und nach abgebaut. Die Bemühungen einer Minderheit von sechs Ländern, einen separaten Verbund mit supranationalen Institutionen (EWG) einzurichten, wurden deshalb von vielen als «separatistisch» und «diskriminierend» empfunden. Peter Thorneycroft, Präsident der britischen Handelskammer, äus­serte sich 1956 wie folgt: «No fine words would disguise the reality of a discriminatory bloc, in the heart of industrial Europe, promoting its own internal trade at the expense of trade with other countries in the free world.»2 (Worte können es nicht beschönigen, dass mitten in Europa ein diskriminatorischer Block entsteht, der sich abschottet und auf Kosten anderer Länder mit der freien Welt Handel betreibt.)
Die meisten Länder Westeuropas bevorzugten die gleichberechtigte, freiheitliche Zusammenarbeit zwischen souveränen Staaten, wie sie im Rahmen der OEEC bereits begonnen hatte. Als dies nicht mehr möglich war, entstand aus diesen Bemühungen eine kleine Freihandelszone mit sieben Ländern – eben die EFTA.

Hans Schaffner

Wer waren die Regisseure der Integrationspolitik in der Schweiz? Wer hat die «Europa­politik» damals bestimmt? Volksabstimmungen zu diesem Thema gab es noch nicht, die die Richtung hätten angeben können. Die Medien und die Parteien beschäftigten sich noch wenig mit dieser Frage – ganz im Unterschied zu heute.
Wer sich heute damit befasst, stösst schnell einmal auf den Ausdruck «Politik der Handelsabteilung» oder auf den Namen von Hans Schaffner. Er wird gelegentlich auch als Vater der EFTA bezeichnet und als Gegenspieler von Jean Monnet genannt. Hans Schaffner ist im Kanton Aargau aufgewachsen und war Mitglied der freisinnig-demokratischen Partei FDP. Der Bundesrat ernannte ihn im Jahr 1941 zum Leiter der Abteilung für Kriegswirtschaft, wo er eng mit Friedrich Traugott Wahlen und Jean Hotz3 zusammenarbeitete. Wahlen organisierte als ETH-Professor die sogenannte «Anbauschlacht», die die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln versorgte. Jean Hotz war zuständig für die Handelsverträge mit dem Ausland. Er sollte vor allem die unentbehrlichen Rohstoffe und Brennmaterialien im Ausland organisieren – vor allem Kohle und Erdöl. Beide kamen in der Schweiz nicht vor. Dieses Team aus der Bundesverwaltung organisierte im wesentlichen das wirtschaftliche Überleben der Schweiz in einer schweren Zeit – vor allem als das Land vollständig von den Achsenmächten eingeschlossen war.
Nach dem Krieg ernannte der Bundesrat Hans Schaffner zum Delegierten für Handelsverträge und 1954 zum Direktor der Handelsabteilung im Volkswirtschaftsdepartement. Hier gestaltete er die Politik der Schweiz in der OEEC und auch im GATT. Der damals für die Aussenpolitik zuständige Bundesrat Max Petitpierre4 hielt sich in der Handels­politik eher zurück und überliess Hans Schaffner und seinen Mitarbeitern weitgehend das Feld. 1961 wurde Hans Schaffner direkt aus der Verwaltung in den Bundesrat gewählt – ohne zuvor jemals vom Volk in ein Parlament oder in ein politisches Amt gewählt worden zu sein. Im Bundesrat konnte Hans Schaffner wieder mit Friedrich Traugott Wahlen, seinem Freund aus dem Zweiten Weltkrieg, zusammenarbeiten, der als Nachfolger von Max Petitpierre für die Aussen­politik zuständig war. Mit zum Team gehörten Albert Weitnauer (Delegierter für Handelsverträge und später Direktor der Handelsabteilung) und Paul Jolles (Leiter des Integrationsbüros). Diese relativ kleine Gruppe von Personen war damals mit ihren Mitarbeitern für die Integrationspolitik der Schweiz verantwortlich. Diese lässt sich heute auf Grund der Dokumente gut nachzeichnen. Der Gesamtbundesrat begleitete ihr Handeln kritisch wohlwollend, ohne direkt einzugreifen.
Die Schweiz als exportorientiertes Land hatte neben der auf Europa ausgerichteten Integrationspolitik immer auch die ganze Welt im Auge. 55 Prozent der Exporte gingen nach Europa und 45 Prozent in aussereuropäische Staaten. Dagegen kamen 70 Prozent der Importe aus europäischen Ländern.

EFTA als Alternative zur EWG

Als Mitte der 1950er Jahre das Projekt von sechs Ländern immer konkreter wurde, in Europa eine Art Bundesstaat mit supranationalen Institutionen einzurichten, machten sich viele Politiker in den zahlreichen nicht beteiligten Ländern Gedanken, wie dem zu begegnen sei. Es drohte eine weitere Spaltung in Europa. Die Zusammenarbeit im Rahmen der OEEC hatte – wie oben schon erwähnt –sehr gut begonnen. Die Schweiz war gut integriert und Hans Schaffner und seine Mitarbeiter der Handelsabteilung wurden als Vertreter eines neutralen Landes oft eingeladen, die Leitung von Arbeitsgruppen, Tagungen und Treffen zu übernehmen. Es bestand kein Grund, diese erfolgreiche Politik zu beenden. Mit der Gründung der EWG 1957 wurden jedoch Tatsachen geschaffen. Die nicht beteiligten Länder versuchten zunächst – trotz der Gründung der EWG – die Politik der OEEC weiterzuführen und eine Freihandelszone mit allen westeuropäischen Ländern (inklusive der 6 EWG-Länder) einzurichten. Als dies – wie oben schon erwähnt – nicht gelang, kam in informellen Treffen der Gedanke auf, eine Alternative zur EWG zu entwickeln und einen eigenen Verbund, eine kleine Freihandelszone, zu gründen, in der souveräne Nationen gleichberechtigt, auf freiheitlicher Basis miteinander zusammenarbeiten.

«Beamtenrevolution»

Zurück zum Jahr 1958: Am 1. Dezember wurde Hans Schaffner aktiv – nachdem zuvor eine Besprechung mit dem britischen Aussenminister stattgefunden hatte. Schaffner lud alle interessierten Kreise zu einer Konferenz in Genf ein, die auf Beamtenebene stattfand. An diesem Treffen wurde das Konzept der EFTA entworfen und die Konferenzen in Oslo und Stockholm vorbereitet, die wenige Monate später stattfanden.
Hans Schaffner hat die EFTA nicht erfunden. Aber er hat die Initiative ergriffen und die Sache ins Rollen gebracht. Wichtig war die Rolle Grossbritanniens, das sich an den Gründungsverhandlungen der EWG beteiligt hatte und sich 1955 wieder zurückzog. Grund war nicht nur die Skepsis gewesen gegenüber den supranationalen Institutionen und der ­politischen Ausrichtung der EWG. Der grösste Teil des Aussenhandels der Insel spielte sich damals im Rahmen des Commonwealth ab. Andererseits entstand auf dem Kontinent ein wirtschaftlicher und politischer Machtfaktor, dem sich Grossbritannien nicht ohne weiteres verschliessen wollte. Die englische Politik blieb zwiespältig (bis heute).
Sieben Länder (Grossbritannien, Schweiz, Norwegen, Österreich, Dänemark, Portugal und Schweden) gründeten am 4.1.1960 in Stockholm die EFTA und schufen eine Freihandelszone für Industriegüter. Der Bereich der Landwirtschaft blieb ausgeklammert. Von nun an existierten zwei Organisationen, die beide – auf unterschiedliche Art und Weise – das Ziel verfolgten, die Länder Europas wirtschaftlich zu integrieren. In der Zentrale der EWG in Brüssel arbeiteten etwa 5000 Personen. Die EFTA richtete ihren Sitz in Genf ein mit etwa 150 Mitarbeitern, worin bereits ihre unterschiedliche Philosophie zum Ausdruck kam – nicht bürokratischer Machtapparat, sondern Förderung des Freihandels. Konkurrierende Vorstellungen, wie «Europa» wirtschaftlich (und politisch) zu integrieren sei, sorgten für Spannung. – Bald überstürzten sich die Ereignisse.
Kaum waren die Unterschriften auf dem Vertrag von Stockholm trocken, gab Grossbritannien bekannt, der EWG beitreten zu wollen. Die EFTA als Organisation war noch nicht gefestigt, um einen solchen Rückschlag wegstecken zu können. Grossbritannien war mit Abstand die grösste Volkswirtschaft der Vereinigung und hatte bei der Gründung der EFTA eine aktive Rolle gespielt. – Was nun? Und wie kam Grossbritannien dazu, eine derartig wankelmütige Politik zu betreiben?

Solidarisches Vorgehen

Die sieben EFTA-Staaten kamen nach einigem Hin und Her überein, offensiv vorzugehen, das heisst, dass nicht nur Grossbritannien, sondern alle mit der EWG Beziehung aufnehmen sollten. Kein Mitglied sollte für sich allein agieren und nur in gemeinsamer Absprache aktiv werden. Sie bekräftigen ihr Ziel, in Westeuropa eine Freihandelszone für alle einzurichten und die wirtschaftliche Spaltung in Europa zu überwinden. (Londoner Erklärung vom 28. Juni 1961)
Grossbritannien würde – so die Überlegung – den zentralistischen Charakter der EWG mildern und den Ausbau der supranationalen Strukturen verhindern. Die EWG würde liberaler werden. Die Verantwortlichen rechneten damit, dass die «ausufernde Bürokratie» nach erfolgter wirtschaftlicher Integration wieder abgebaut würde. – Dies war nicht der Fall, wie wir heute wissen. Damals arbeiteten etwa 5000 Personen in der Zentrale in Brüssel. Heute sind es – allerdings mit mehr Mitgliedern – gegen 50 000.

USA legen ihre Ziele offen

Wer das Kommende verstehen will, muss das folgende Ereignis einbeziehen:
Am 14. Juli 1961 besuchte der US-Unterstaatssekretär George Ball auf eigenen Wunsch Bern und bat um eine Unterredung mit Bundesrat Hans Schaffner und Bundespräsident Traugott Wahlen. Er erklärte den beiden Bundesräten den amerikanischen Standpunkt: Der Delegierte für Handelsverträge, Albert Weitnauer, hielt die wichtigsten Punkte in einer Aktennotiz fest. (dodis.ch/30116)
George Ball legte offen, dass die amerikanische Regierung die britische Regierung sehr zu einem Beitritt zur EWG «ermuntert» habe. Ein bloss wirtschaftliches Arrangement zwischen der EWG und den EFTA-Ländern würde den politischen Gehalt der EWG verwässern. Die Amerikaner betrachteten Verhandlungen zwischen der EWG und der EFTA im Hinblick auf eine rein wirtschaftliche Zusammenarbeit als nicht wünschenswert.
Weitnauer berichtet in der Aktennotiz, dass eine Unterredung stattgefunden habe zwischen dem US-Präsidenten Kennedy und dem englischen Premier MacMillan. «Für sie handelt es sich in erster Linie darum, dass Grossbritannien und die übrigen Nato-Allierten in der EFTA durch einen Beitritt zur EWG deren politische Zielsetzung unterschreiben. Dies muss zwangsläufig die zeitliche Staffelung künftiger Verhandlungen mit der EWG in dem Sinne bestimmen, dass es zunächst gilt, Grossbritannien und seine Nato-Allierten in die EWG einzuführen und sie an deren politische Fernziele zu binden. Erst wenn dies geglückt ist, können die Beziehungen zwischen der EWG und den neutralen EFTA-Mitgliedern geregelt werden.»
Ball liess durchblicken, dass eine Freihandelszone für ganz Westeuropa – ohne politische Ausrichtung – von den USA nicht geduldet würde. Bundespräsident Wahlen kommentierte den Besuch aus Washington wie folgt: «Die USA unterstützen die Zielsetzung der EWG und erstreben die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa. Wer sich dieser Zielsetzung verschliesst, kann nicht mit der Sympathie Washingtons rechnen.»
Albert Weitnauer hatte bereits ein Jahr zuvor am Ministertag davon gesprochen, dass eine grosse Freihandelszone für Westeuropa nicht möglich sei, und er nannte auch den Grund dafür: «In erster Linie wäre erforderlich, dass die amerikanische Regierung ihr Veto gegen einen wirtschaftlichen Zusammenschluss des OEEC-Raumes zurückzieht.» (dodis.ch/15113) US-Präsident Eisenhower, Vorgänger von Kennedy, hatte ebenfalls darauf hingewirkt, die EWG im Sinne der USA politisch auszurichten.

«Jean Monnet/USA-Konzept»

An einer späteren Botschafterkonferenz erklärte Albert Weitnauer die amerikanische Haltung: Er sprach vom «Jean Monnet/USA-Konzept». Folgen wir seinen Ausführungen:
«Ohne Altbekanntes wiederholen zu wollen, darf ich daran erinnern, dass sich in dieser amerikanischen politischen Planung zwei Grundtendenzen miteinander verbinden und gegenseitig ergänzen. Die eine dieser Tendenzen ist der an sich begreifliche Wunsch der amerikanischen Regierung, die Verteidigung dessen, was man sich gewöhnt hat die «westliche Welt» zu nennen, in möglichst zweckmässiger Weise auf der Grundlage gemeinsamer Anstrengungen zu organisieren, ohne die amerikanische Führerschaft aus der Hand zu geben; dies ist der Ursprung des Nordatlantikpaktes, der Nato. Die zweite Tendenz bezieht ihr Gedankengut und ihre politischen Energien aus dem Projekt der Begründung eines neuen europäischen Bundesstaates, der «Vereinigten Staaten von Europa», das nach dem Muster der «Vereinigten Staaten von Amerika» […] der Vielstaaterei des alten Kontinents ein Ende bereiten soll. […] Nicht zuletzt deshalb war grosser Wert darauf gelegt worden, im Vertrag von Rom der EWG eine supranationale Behördenorganisation zu geben.» Weitnauer führte weiter aus, dass das wirtschaftlich-­politische Konzept, das die USA für die EWG vorsah, nicht auf sechs Mitglieder beschränkt bleiben, sondern im Gegenteil ganz West-Europa und später einmal ganz Europa umfassen sollte. (dodis.ch/30835)

Verhandlungskonzept der EWG mit den EFTA-Ländern

Paul Jolles, Leiter des Integrationsbüros in der Schweiz, informierte die aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates im Herbst 1962 über den Ablauf der Verhandlungen, die alle sieben EFTA-Länder an die EWG anbinden sollten:
1. Grossbritannien als Nato-Mitglied sollte als erstes Beitrittsverhandlungen führen. Diese wurden als «prioritär» angesehen und waren bereits im Gange.
2. Dänemark und Norwegen sollten zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls Beitrittsverhandlungen führen. Danach sollte Portugal folgen, nachdem es den Konflikt in Angola beigelegt hatte. Diese drei Länder sind ebenfalls Nato-Mitglieder.
3. Die drei neutralen Staaten Schweiz, Österreich und Schweden sollten mit der EWG einen Assoziationsvertrag aushandeln. (dodis.ch/30279)
Es ergab sich die paradoxe Situation, dass die EFTA noch kaum gegründet bereits wieder aufgelöst werden sollte – und zwar nach den «Regieanweisungen» der USA.

Hans Schaffner bei de Gaulle: Für ein Europa der Vaterländer

Bundesrat Hans Schaffner suchte den Kontakt zum damalig starken Mann der EWG, General Charles de Gaulle, und traf ihn am 17. November 1961 in Paris. Er erklärte ihm die Lage der Schweiz als neutrales Land und stiess auf volles Verständnis. In den nachfolgenden Zitaten wird klar, wie sich de Gaulle die Zukunft Europas vorstellte: als ein freies Zusammenspiel souveräner Nationen, unabhängig von einer amerikanischen Hegemonialmacht. Schaffner berichtete dem Gesamtbundesrat in einem Gesprächsprotokoll:
Schaffner leitete den Bericht mit folgender Vorbemerkung ein: «Präsident de Gaulle macht wohl den Eindruck einer sehr selbstbewussten Persönlichkeit, ohne aber irgendwie in den Ausdrucksformen eine Überlegenheit zu manifestieren. Im Gegenteil, er strömt eine Atmosphäre der Gastlichkeit aus und weiss sehr gut zuzuhören.»
Bundesrat Schaffner und General de Gaulle unterhielten sich ganz allgemein über die Fragen der europäischen Integration. Danach erklärte Hans Schaffner dem französischen Staatspräsidenten, dass das Schweizer Staatsverständnis unvereinbar sei mit ihrer Eingliederung in eine supranationale Einrichtung.
Hans Schaffner: «Wir können in unserer Referendumsdemokratie nicht Befugnisse an eine weitere Gemeinschaft abtreten, die dem Volk vorbehalten sind, das im vollen Sinn des Wortes der Souverän ist.»
De Gaulle: «Die Integration wird noch manche Schwierigkeiten bringen; so werden die Verhandlungen mit England sehr lang und sehr schwierig sein. Frankreich begreift Ihren Wunsch nach einer Form der Verständigung, die nicht leicht zu finden sein wird. Sie dürfen aber versichert sein, dass Ihnen von seiten Frankreichs keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden.» (dodis.ch/30270)
An einer späteren Botschafterkonferenz (am 29.8.1963) erklärte Bundesrat Hans Schaffner das Europa-Konzept von General de Gaulle wie folgt: «Der französische Staatschef teilt mit den Europaideologen der EWG den Wunsch und das Bestreben, den europäischen Kontinent vom Objekt wieder zu einem selbstbewussten Subjekt der Weltpolitik zu machen. Weiter geht aber die Übereinstimmung nicht. Der General lehnt die ganze Brüsseler Integrationsphilosophie rundweg ab. Grundlage der Einigung Europas soll nicht die Abtretung nationaler Souveränitätsrechte an überstaatliche Behörden sein, sondern vielmehr die Bewahrung und Kräftigung der bestehenden Nationalstaaten. Auch er will den europäischen Zusammenschluss, aber in Form einer Allianz zwischen souveränen Regierungen […]. Auch er beteuert die Notwendigkeit des Fortbestehens der Partnerschaft zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika. Den Amerikanern soll nicht nur der Form, sondern auch der Sache nach ein gleichberechtigtes Europa gegenüberstehen, nicht «une Europe intégrée, donc diminiuée» (kein Juniorpartner). (dodis.ch/30358)

Position Deutschlands

Als Beispiel für die starke Ausrichtung des offiziellen Deutschland auf die USA soll hier die Haltung von Professor Walter Hallstein wiedergegeben werden, des ersten Kommissionspräsidenten der EWG, der sich deutlich an der US-amerikanischen Politik orientierte. Hans Schaffner zitiert ihn, als Hallstein sich zu den drei Europa-Organisationen EWG, Euratom und Montanunion äusserte: «Sie alle empfangen ihre letzte Rechtfertigung ja nicht daraus allein, dass sie in ihrem besonderen Zuständigkeitsbereich etwas Nützliches tun. Sie alle sind Teil des Entwicklungsprozesses, an dessen Ende ein in einem umfassenderen Sinn politisch geeinigtes Europa stehen soll, eine Gemeinschaft, die in der Lage ist, in der internationalen Welt geschlossen, planend und handelnd aufzutreten, mit dem Gewicht, das Europa zukommt.» (zitiert von Hans Schaffner im Vortrag «Integration und Welthandel» vom 29.8.1963; dodis.ch/30358)
Der damalige Wirtschaftsminister und spätere Bundeskanzler Ludwig Erhard war dagegen ein Fürsprecher einer grossen Freihandelszone, in der alle westeuropäischen Staaten als souveräne Staaten zusammenarbeiten.
Zum Fundament der deutschen Politik gehört der grosse deutsch-französische Freundschaftsvertrag, den Konrad Adenauer und Charles de Gaulle 1963 abschlossen und der die Grundlage schuf für eine enge, politische Zusammenarbeit bis heute.

Halbherziges Assoziationsgesuch der Schweiz

Im Rahmen der Gesamtstrategie der EFTA-Länder hatte die Schweiz am 15. Dezember 1961 in Brüssel ein Gesuch eingereicht, Assoziationsverhandlungen zu führen. Der Gesamtbundesrat war zwar skeptisch (dodis.ch/30140). Gefahr bestand jedoch, am Schluss allein dazustehen.
Der Bundesrat bereitete sich wie folgt darauf vor:
-    In der Verwaltung wurden 14 Arbeitsgruppen gebildet, die die einzelnen Dossiers vorbereiteten.
-    Die Bundesräte Schaffner und Wahlen richteten eine Koordinationsstelle ein, das sogenannte «Integrationsbüro» (das es heute noch gibt), um «bei der Bearbeitung der so komplexen und schicksalsschweren Fragen eine bis ins letzte gehende Koordination der verschiedenen Abteilungen und Dienstwege zu erzielen.» Paul Jolles wurde die Leitung übertragen. (Bericht von Bundesrat Wahlen an der Botschafterkonferenz vom 25.1.1962; dodis.ch/30170)
-    Der Bundesrat hatte Bedenken, dass ein Abkommen die innerstaatlichen Strukturen und die Referendumsdemokratie der Schweiz aushöhlen könnte. Am 24. September 1962 übergab er dem EWG-Ministerrat eine umfangreiche Erklärung, die die Verantwortlichen mit den wirtschaftlichen Strukturen und politischen Abläufen der Schweiz vertraut machen sollte. Das Dokument enthielt Kernsätze wie:
«In den mit der Gemeinschaft zu treffenden Vereinbarungen muss jedoch die Schweiz ihre Neutralität, die der Schutz ihrer Unabhängigkeit ist, und ihre innerstaatliche Struktur des Föderalismus und der direkten Demokratie wahren.» Ein Assoziationsabkommen müsse paritätisch zusammengesetzte Organe vorsehen und kündbar sein, und es dürfe die rechtliche Souveränität des assoziierten Landes nicht in Frage stellen. So dürften der Schweiz nicht ohne ihre Zustimmung neue Verpflichtungen auferlegt werden. (dodis.ch/30371).
Das Gesprächsangebot brachte zum Ausdruck, dass die Schweiz eigentlich gar nicht zur EWG passt. Die EWG bestätigte den Empfang des Schreibens. Zu Verhandlungen kam es nicht.

Paukenschlag von General de Gaulle

Am 14. Januar 1963 beendete der französische Staatspräsident de Gaulle die Beitrittsverhandlungen der EWG mit Grossbritannien. Damit waren auch die Beitrittgesuche von Norwegen und Dänemark vom Tisch. Die Assoziationsbemühungen der drei Neutralen Schweiz, Österreich und Schweden wurden auf Eis gelegt.
De Gaulle hatte mit seinem Veto die Umsetzung des «Jean Monnet/USA-Konzepts» verhindert und die «Regieanweisungen» aus Washington durchkreuzt, die EFTA-Länder nach und nach in die EWG zu «überführen». Dank de Gaulle konnte die EFTA nun mit ihrer eigentlichen Arbeit erst beginnen.

Wie ist die Geschichte weiter verlaufen?

Gelingt es der EFTA, ihr Freihandelskonzept zu verwirklichen und das «europäische Orchester» zum Klingen zu bringen? Oder wird das «Jean Monnet/USA-Konzept» nach dem Tod von General de Gaulle im Jahr 1971 wieder reaktiviert werden? Wie stellte sich das Team um die Bundesräte Hans Schaffner und Friedrich Traugott Wahlen die Zukunft der «Europäischen Integration» vor? Wie ist die erste «Europaabstimmung» in der Schweiz im Jahr 1972 verlaufen?
Wie ist die Situation heute? Welches «Europa-Modell» ist zukunftstauglich? – Dazu mehr in einem weiteren Artikel.     •
1    Siehe Jubiläumsbuch EFTA 1960–2010, Elements of 50 Years of European History, EFTA Genf 2010
2    Jubiläumsbuch EFTA 1960–2010, S. 46, EFTA Genf 2010
3    René Bondt, Der Minister aus dem Bauernhaus, Handelsdiplomat Jean Hotz und seine turbulente Zeit, Zürich 2010
4    Daniel Trachsler, Bundesrat Max Petitpierre, Schweizerische Aussenpolitik im Kalten Krieg, Zürich 2011

Bundesrat Schaffner und General de Gaulle zur Frage der europäischen Integration

Hans Schaffner: «Wir können in unserer Referendumsdemokratie nicht Befugnisse an eine weitere Gemeinschaft abtreten, die dem Volk vorbehalten sind, das im vollen Sinn des Wortes der Souverän ist. […]
Der General lehnt die ganze Brüsseler Integrationsphilosophie rundweg ab. Grundlage der Einigung Europas soll nicht die Abtretung nationaler Souveränitätsrechte an überstaatliche Behörden sein, sondern vielmehr die Bewahrung und Kräftigung der bestehenden Nationalstaaten. Auch er will den europäischen Zusammenschluss, aber in Form einer Allianz zwischen souveränen Regierungen […]. Auch er beteuert die Notwendigkeit des Fortbestehens der Partnerschaft zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika. Den Amerikanern soll nicht nur der Form, sondern auch der Sache nach ein gleichberechtigtes Europa gegenüberstehen, nicht ‹une Europe intégrée, donc diminiuée› (kein Juniorpartner).»

27.01.12

Ergänzende Stellungnahme zur vorläufigen Abweisung des Volksbegehrens

Überparteiliche Plattform
für den Austritt aus der EU
Initiative HEIMAT & UMWELT“, „Initiative für mehr DIREKTE DEMOKRATIE“,
Anti-Gentechnik-Plattform „PRO LEBEN“, Tierschutzorganisation „ANIMAL SPIRIT“.
p.A. „Initiative HEIMAT & UMWELT“,
3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242 / 70516
w w w. e u - a u s t r i t t s - v o l k s b e g e h r e n . a t

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME ZUR PRESSEAUSSENDUNG VOM 12.1.2012
Betreffend den (vorläufigen) Abweisungs-Bescheid des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS

Demokratiepolitisch äußerst fragwürdige Begründungen des Innenministeriums
Die anwaltspflichtige Anfechtungsschrift muß bis 22. Februar 2012 beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden, woran dzt. gearbeitet wird. Wir können daher hier nicht vorgreifen, wollen aber alle Interessenten über die wesentlichsten Bescheid-Aussagen in demokratiepolitischer Hinsicht schon jetzt informieren.
Es ist insgesamt klar zu erkennen, dass es dem Ministerium bei diesem Bescheid in keiner Weise darum gegangen ist, dem eindeutig ersichtlichen Bürgerwillen zu entsprechen, sondern um das genaue Gegenteil davon. Keine Spur von der ursprünglichen Bedeutung des Wortes „Minister“ = „Diener/in“ (des Staates)…
Das merkten alle bei der offiziellen Einreichung der über neuntausend Bürger-Unterstützungserklärungen im Ministerium der Überparteilichen Plattform für den Austritt aus der EU von der ersten Minute an.
Neun Rucksäcke mit den Wappen aller neun Bundesländer
Als wir die in neun schweren Rucksäcken – versehen mit schön gestalteten Wappen des jeweiligen unserer neun Bundesländer – mitgebrachten, behördlich bestätigten Formulare in den Amtsräumen zur Übergabe auspackten und nach einigen höflichen Begrüßungsworten die Bundeshymne sangen, lief der zuständige Ministerialrat bereits nach der ersten Strophe mit sichtlichen Unmutsbezeugungen aus dem Raum…
Wenn ein Spitzenbeamter der Republik Österreich („res publica“ = Sache des Volkes) – es handelte sich immerhin um den Leiter der Bundeswahlbehörde, Hrn. Mag. Robert STEIN, nicht einmal knapp über drei Minuten (länger dauern drei Strophen nicht) eines offiziellen Übergabeaktes für die eigene Bundeshymne des Staates, auf den er vereidigt ist, „Zeit“ hat, läßt das doch tief blicken.
Dieser sagte dann auch im Laufe der Besprechung mit den fünf Bevollmächtigten des Volksbegehrens, also vor Zeugen, folgenden bemerkenswerten Satz (sinngemäß): „Eine einmal abgegebene (staatliche) Souveränität kann man nie wieder zurückholen“. In diesem Geiste ist auch der Bescheid verfaßt.
Aber erstens hat das keiner der Offiziellen des Österreichern vor der EU-Beitritts-Abstimmung vom Juni 1994 in irgendeiner Weise mitgeteilt, und zweitens stimmt es auch sachlich nicht.
Würde man solchen amtlichen Unterwerfungs-„Befehlen“ kritiklos Folge leisten, würde die Berliner Mauer heute noch stehen!
Was steht im geltenden EU-Vertrag zum Thema EU-AUSTRITT wörtlich?
Der diesbezügliche Artikel 50 im „Vertrag über die Europäische Union“ lautet wörtlich wie folgt:
  1. Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
  2. Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt ein Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen des Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
  3. Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz (2) genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit den betroffenen Mitgliedsstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Die Absätze (4) und (5) sind bedeutungslos; aber von enormer Bedeutung ist der Absatz (3). Das kleine Wort „andernfalls“ bedeutet nämlich, daß das Austritts-Abkommen für den austrittswilligen Staat nicht bindend ist, sondern der Austritt aus der EU „nach Ablauf von zwei Jahren nach der Austritts-Mitteilung auf jeden Fall (quasi automatisch) „in Kraft tritt“, ob mit oder ohne Austritts-Abkommen.
Diese Zwei-Jahres-Frist ist international geltend, allgemein völker-vertrags-rechtlichen Bestimmungen entnommen. Die weit verbreiteten Behauptungen, daß ein Austritt aus der EU „so und so viele Milliarden kosten würde“, sind unrichtig und durch nichts belegbar.
Weder der europäische Rat noch die anderen EU-Mitglieder können den Austritt eines austrittswilligen Mitgliedstaates verhindern, sobald dieser vom jeweiligen nationalen Gesetzgeber (dem Parlament des betreffenden Staates) beschlossen wurde. Die Regierung ist verpflichtet, einen solchen Beschluß auch zu vollziehen – wie bei allen Gesetzesbeschlüssen.
Sollten im Austritts-Abkommen irgendwelche, für den austretenden Staat ungünstige Einzelheiten seitens der EU-Gremien enthalten sein, braucht der austretende Staat diesem Abkommen nicht zuzustimmen; damit kann es nicht – oder nur in entspr. abgeänderter Form – zustandekommen. Dann tritt der Austritt eben zwei Jahre nach der Austritts-Erklärung („Mitteilung der Regierung an die EU-Gremien) automatisch in Kraft. Es ist also davon auszugehen, daß auch die EU-Gremien an einem vernünftigen und für den austretenden Staat annehmbaren Abkommen interessiert sein werden, da sie ein anderes schon rein rechtlich nicht durchsetzen könnten.
Im – noch nicht rechtskräftigen – Volksbegehrens-Abweisungs-Bescheid wird zwar als eine der Begründungen dafür aus den Absätzen (1) und (2) der Austritts-Klausel im EU-Vertrag zitiert, nicht aber aus dem (wie oben erläutert) entscheidenden Absatz (3)… Den sollen die Bürger offenbar unter keinen Umständen erfahren!
Daß im EU-Vertrag überhaupt eine rechtlich abgesicherte Austritts-Regelung aufgenommen werden mußte verdanken alle freiheitsliebenden Europäer (die EU ist nicht Europa!) dem „Maastricht-Prozeß“, den der deutsche Staatsrechtswissenschaftler Prof. Schachtschneider 1993 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe führte. Ohne eine ausdrücklich verankerte „Freiwilligkeit“ der Mitgliedschaft bei der politischen Union der EU inkl. Der Währungsunion hätte das Höchstgericht den Maastricht-Vertrag als unvereinbar mit dem „Grundgesetz“ in Deutschland erklärt und Deutschland hätte nicht beitreten können. Aber dieser Vorbehalt in Form der Austritts-Klausel mußte erst höchstgerichtlich erkämpft werden!
Zwei gänzlich verschiedene Volksbegehren in einem???
Weitere Abweisungsgründe des Ministerium beziehen sich auf die Einreichungs-Dokumente „Einleitungsvertrag“ und „Unterstützungs-Erklärung“, weshalb wir deren Wortlaut nachstehend in Faksimile-Abbildungen der Original-Formulare (die gesetzlich vorgegebenen Formvorschriften entsprechen müssen und dies auch tun) anführen:
Der Einleitungsantrag lautet:
Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
An den
Bundesminister für Inneres
Gemäß § 3 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr.. 344, wird die Einleitung eines Volksbegehrens mit folgendem Wortlaut beantragt:
EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
Herbeiführung des Austritts
Der Republik Österreich aus der Europäischen Union durch ein von Nationalrat zu beschließendes Bundesverfassungsgesetz, das einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist.





Der Text auf den insgesamt 9.964 gemeindeamtlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen lautet:
Unterstützungserklärung
Der (Die) Gefertigte unterstützt hiermit den Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren betreffend folgende, durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit:
Im Bescheid wird nun behauptet, daß es sich beim „Einleitungsantrag“ und der „Unterstützungs-Erklärung“ (beide wie oben abgebildet) um zwei verschiedene Volksbegehren handle. Das ist das abstruseste „Argument“, das überhaupt denkbar ist. Denn um welche „andere“ Volksbegehren sollte es sich dabei handeln?! Die Formulierungen in Einleitungsantrag und Unterstützungs-Erklärung dafür würden eine „krasse Divergenz“ (!) aufweisen. Es wird im Bescheid auf geradezu perfide Weise behauptet, daß man die Bürger ja „vor Täuschung schützen müsse“, denn es könnte ja „unter einer wortgleichen Kurzbezeichnung unterstützungswilligen Wahlberechtigten sogar ein gegenteiliges Anliegen ‘unterschoben‘ werden“, so als wäre der „Austritt aus der Europäischen Union“ im Einleitungsantrag etwas anderes als „Austritt aus der Europäischen Union“ auf der Unterstützungs-Erklärung.
Der Ministerin, Frau Mag. Johanna MIKL-LEITNER, die für diesen Bescheid verantwortlich ist und in deren Namen er auch ergangen ist, erscheint es „mehr als fraglich, ob der Personenkreis, der das Volksbegehren unterstützt hat, auch dann die Unterstützungs-Erklärung unterschrieben hätte, wenn der im Einleitungsantrag aufscheinende Wortlaut in dieser detaillierten Form ebenso auf dem Unterstützungs-Erklärungs-Formular abgedruckt gewesen wäre“.
Mit dieser ungeheuerlichen Unterstellung – garniert mit der Geltendmachung einer geradezu rührenden „Schutzpflicht des Staates gegenüber potenziellen Unterstützern eines Volksbegehrens“ – werden diese weiter verhöhnt.
Die Bürger wissen ganz genau, was sie unterschreiben! Ihre Unterschriften für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union waren völlig freiwillig und wurden in keiner Weise durch irgendeine, vom Ministerium behauptete „Täuschung“ herbeigeführt. Die Verfasserin dieser Stellungnahme kann dies selbst bezeugen, da sie bei fast allen, über viereinhalbtausend vor insgesamt 47 (Staats-)Notaren abgegebenen Bürgerunterschriften im Zuge der Info-Stand-Arbeit persönlich anwesend war – im Gegensatz zur Frau Minister bzw. dem Herrn Ministerialrat.
Eine solche VERHÖHNUNG der demokratischen Willensbildung darf niemand hinnehmen, dem es um die Zukunft für freie Bürger statt Untertanen geht!
Zu den Aussichten der Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof
Menschen mit einem normalen Hausverstand und einem gesunden Rechtsempfinden können sich nicht vorstellen, daß der Verfassungsgerichtshof diesen Volksbegehrens-Verhinderungs-Bescheid gutheißt und den fast zehntausend Erstunterzeichnern jeglichen Rechtsschutz ihrer gemeindeamtlich bestätigten Willensbekundung verweigert.
Allerdings müssen wir auf die parteipolitische „Lage“ hinweisen.
Der Bescheid wurde im Namen einer ÖVP-Ministerin erstellt. Auch die Richter des Verfassungsgerichtshofes werden parteipolitisch bestellt, was einer wirklichen Demokratie schon lange Hohn spricht. Ausgerechnet die Richter, die die Regierung kontrollieren und im Sinne der Gewaltenteilung ein Gegengewicht dazu ermöglichen sollen, werden bestellt von – erraten, eben der Regierung! Formal ernannt werden sie vom Bundespräsidenten.
Laut Bericht im ORF-Teletext vom 17.01.2012 wurden aktuell 9 der dzt. amtierenden 13 Verfassungsrichter von der ÖVP nominiert, auch Präsident Holzinger.

Schlußbemerkung
Allen, die für den Austritt aus der EU zur Rettung der Lebensgrundlagen Österreichs arbeiten/spenden/unterschreiben etc., muß klar sein, daß der demokratisch-rechtsstaatliche Kampf um gerade dieses Anliegen der dzt. machtpolitisch wohl schwierigste von allen ist. Wir stehen am Vorabend einer massiven Diktatur, die nur durch diesen Widerstand dagegen noch aufgehalten werden kann. Deshalb soll dieser Widerstand mit allen Mitteln verhindert werden und es werden noch viele Schritte dafür nötig sein!
Wir sind bereit dazu und hoffen auf Ihre weitere Unterstützung.
Den gesamten hier besprochenen BESCHEID können Interessenten gerne per E-Mail-Adresse des EU-Austritts-Volksbegehrens: helmutschramm@gmx.at Ebenso die Anfechtungsschrift dagegen („Beschwerde“) beim Verfassungsgerichtshof, die ab 24. Februar 2012 vorliegen wird.

Inge Rauscher,
Bevollmächtigte des Volksbegehrens,
im Namen der 9.964 Erstunterzeichner und
der „Überparteilichen Plattform für den Austritt aus der EU.

ESM-Diktatur wird wahr




Euro-Finanzminister einigen sich bei Rettungsschirm ESM. Die Freigabe von Geldern soll erfolgen, wenn eine Mehrheit der am ESM beteiligten Länder zustimmt. Bei Entscheidungen um eine mögliche Erhöhung der Zahlungsverpflichtungen eines Landes soll es hingegen kein Mehrheitsvotum geben. - Der Euro wird damit endgültig ein Macht-, Herrschafts-, Umverteilungs- und Enteignungsinstrument.

Die Euro-Finanzminister haben bei ihrem Treffen zum Rettungsschirm ESM am Montag eine Einigung erzielt. Das gab Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker in Brüssel bekannt. Ein entsprechender Vertrag solle am 30. Januar unterzeichnet werden. Der Krisenfonds soll dann am 1. Juli, ein Jahr früher als ursprünglich geplant, in Kraft treten.
Laut Angaben des finnischen Finanzministeriums sehen die neuen Abmachungen der Finanzminister vor, dass die Freigabe von Geldern nur erfolgen soll, wenn eine Mehrheit der am ESM beteiligten Länder zustimmt. Bei Entscheidungen um eine mögliche Erhöhung der Zahlungsverpflichtungen eines Landes soll es hingegen kein Mehrheitsvotum geben.

Der Umfang des Rettungsfonds soll zunächst wie geplant bei 500 Milliarden Euro liegen, jedoch im März noch einmal überprüft werden. Im Vorfeld der Verhandlungen hatte es Streitigkeiten um eine ESM-Aufstockung gegeben. Die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde,  hat die Bereitstellung weiterer Gelder gefordert, war damit jedoch auf Widerstand von Seiten der deutschen Bundesregierung gestoßen.
Der ESM begründet wesentliche Einschränkungen unserer staatlichen Souveränität, die Budgethoheit des Parlaments ist beendet.

1. Das Grundkapital des ESM beträgt € 500.000.000.000,00 (Art. 8 Abs. 1). Gemäß Abs. 4 verpflichten sich die ESM-Mitglieder sich bedingungslos und unwiderruflich, ihre Einlage auf das Grundkapital zu leisten. Dem Wortlaut nach sind damit auch zukünftige Regierungen gebunden.

2. Nach Art. 10 Abs. 1 kann der „Gouverneursrat“ (man kann dies mit Zentralkomittee oder Oberstem Sowjet übersetzen) Änderungen des Grundkapitals beschliessen. Was nichts anderes heisst, als das über die € 500.000.000.000,00 hinaus „bedingungslos und unwiderruflich“ weitere Einlagen zu leisten wären, fiele ein solcher Beschluss. Die Frage, ob, wenn Erhöhungen zulässig sind, diese auch erfolgen werden, ist rein rhetorisch.
3. Damit nicht genug. Über das bereits enorme Grundkapital hinaus und über die weitere Möglichkeit, mit einfacher Mehrheit dessen Aufstockung zu beschliessen, ist der ESM gem. Art. 17 Abs. 1 ermächtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben auf den Kapitalmärkten Kredite von Banken, Finanzinstituten oder sonstigen Personen oder Einrichtungen aufzunehmen. Eine parlamentarische Kontrolle ist nicht vorgesehen. Denn die Modalitäten der Kreditaufnahmen werden lediglich vom Geschäftsführenden Direktor im Einklang mit den die Einzelheiten regelnden, vom Direktorium zu verabschiedenden Leitlinien bestimmt (Abs. 2).

4. Dass alles mit rechten Dingen zugeht, gewährleistet Art. 25 („Externe Rechnungsprüfung“). „Die Prüfung der Rechnungsführung des ESM erfolgt durch unabhängige externe Prüfer, die vom Gouverneursrat bestätigt werden.“ Eine gelungene Garantie für Unabhängigkeit, wenn der zu Prüfende ich seinen Prüfer selber aussuchen darf.

5. Durch die Immunitätsregeln (Art. 27 und 30) sind das Konstrukt ESM und dessen Organe jeglicher gerichtlicher und parlamentarischer Kontrolle vollständig entzogen.

„Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität“.
“Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit.”
“Die Archive des ESM und alle ihm gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen Dokumente im Allgemeinen sind unverletzlich.”
“Die Räumlichkeiten des ESM sind unverletzlich.”
“Die Gouverneursratsmitglieder, stellvertretenden Gouverneursratsmitglieder, Direktoren, stellvertretenden Direktoren, der Geschäftsführende Direktor und das Personal genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich der in ihrer amtlichen Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit in Bezug auf ihre amtlichen Schriftstücke…”.

Der ESM ist ein grob verfassungswidriges Konstrukt, das auf die Abschaffung grosser Teile unserer verfassungsmäßigen Ordnung und unserer freiheitlichen parlamentarischen Demokratie gerichtet ist. So muss es wohl auch sein, wenn denn die Einführung von quasi-planwirtschaftlichen Vorgaben (siehe Ziffer 3 der Präambel) eines der Kernziele des Vertrages ist:
„Die strenge Einhaltung des Rahmenwerks der Europäischen Union, der integrierten makroökonomischen Überwachung, insbesondere des Stabilitäts- und Wachstumspaktes….“

(Quelle: mmnews)

25.01.12

Begründung des Volksbegehrens für den Austritt aus der Europäischen Union: EU-Austritts-Volksbegehren

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (im folgenden nur mehr als EU bezeichnet) erfolgte durch ein Bundesverfassungsgesetz, das einer Volksabstimmung unterzogen wurde. Daher ist der gleiche Weg auch beim Austritt aus der EU anzuwenden.
Der erste – und wichtigste – Satz der österreichischen Bundesverfassung, ihr Paragraph l, lautet (wörtlich): «Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.» Daher kann auch kein Organ der Republik Österreich, das sich auf die Demokratie beruft, dem Volk das Recht verwehren, selbst darüber zu entscheiden, ob Österreich aus der EU austreten soll oder nicht.
Genau dieses Recht fordern die Unterstützer des Einleitungsantrags für das EU-Austritts-Volksbegehren ein. Sie können sich dabei auf einen der besten Kenner der österreichischen Bundesverfassung berufen, nämlich auf den ehemaligen Justizminister der Republik, Dr. Hans R. Klecatsky, emeritierter Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Universität Innsbruck; er war einer der ersten, der das EU-Austritts-Volksbegehren unmittelbar nach Beginn der Arbeit daran im März 2010 im Magistrat der Stadt Innsbruck unterschrieben hat. Prof. Klecatsky unterstrich damit die Rechtmässigkeit des EU-Austritts-Volksbegehrens.

Rettung der Lebensgrundlagen Österreichs

Das ist das Hauptanliegen des EU-Austritts-Volksbegehrens. Nicht erst durch den «Lissabon-Vertrag», der geltenden Arbeitsgrundlage der EU, aber spätestens durch diesen ist die EU zu einem riesigen Bundesstaat (anstatt einer Staaten-Gemeinschaft) geworden, in der alle Mitgliedstaaten und deren Völker das Recht auf Selbstbestimmung und damit auf Demokratie weitgehend verloren haben.
Die geplante Installierung einer zentralen «Wirtschafts-Regierung» für die gesamte EU inklusive Eingriffe in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten (sprich Einführung von EU-Steuern zusätzlich zu den nationalen Steuern) ist ein deutlicher Beweis dafür. Viele Entscheidungen – und zwar besonders die «grossen», wichtigen – werden hinter verschlossenen Türen getroffen; bei EU-«Gipfeln», im aufgeblähten Beamtenapparat der EU-Kommission, und immer mehr bei Absprachen zwischen den Regierungschefs praktisch ohne demokratische Legitimation. Die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten werden weitgehend ausgehebelt, von Entscheidungen durch die jeweiligen Staatsvölker ganz zu schweigen. Das EU-Parlament hat keine Gesetzgebungsbefugnis und ist ausserdem nicht gleichheitlich gewählt. Der gesamten EU-Konstruktion fehlt das wichtigste Kennzeichen einer Demokratie, nämlich die Gewaltenteilung!
Auf einige der durch die EU-Mitgliedschaft Österreichs zunichte gemachten Lebensgrundlagen gehen wir im folgenden näher ein.

Volkswirtschaft

Klein- und Mittelbetriebe mit einem Bezug zur Bevölkerung haben in einem übernationalen System immer weniger Chancen. Durch die EU-Mitgliedschaft kann Österreich keine Handelsverträge, die zum Schutz der Volkswirtschaft notwendig sind, mehr abschliessen; die gesamte Handelspolitik ist ausschliesslich Angelegenheit der EU-Zentralstellen. Nur durch einen Austritt aus der EU kann Österreich die Entscheidungsbefugnis für die Wirtschaftspolitik zurückgewinnen zum (Wieder-)Aufbau einer krisensicheren Binnenwirtschaft.

Sozialstaat

Das oberste Prinzip der EU, die sogenannten «Freiheiten des Marktes», nämlich die uneingeschränkte, grenzenlose Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie – am wichtigsten für die Konzerne – die Kapitalverkehrsfreiheit, ermöglichen eine auf Profitmaximierung ausgerichtete Politik, die den meisten Menschen enorm schadet und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) seit Jahrzehnten rigoros durchgesetzt wird. Für Sozialpolitik war und ist darin kein Platz. Real sinkende Einkommen und die immer grösser werdende Kluft zwischen Arm und Reich belegen dies.

Grenzen

Es tut niemandem weh, an der Landesgrenze seinen Pass vorzuweisen. Die Abschaffung der Landesgrenzen durch die EU und damit der Wegfall jeglicher Kontrollmöglichkeit durch den Staat in bezug auf Personen und Waren hat jedoch verheerende Folgen: von der Erleichterung der Kriminalität bis zur ungehemmten Einfuhr illegaler oder schädlicher Waren. Wir brauchen wieder sinnvolle Grenzeinrichtungen zum Schutz der Bevölkerung!

Neutralität

Neutralität bedeutet, dass der neutrale Staat eine eigene Aussenpolitik betreibt (so wie die Schweiz), die sich strikt von jedem Militärpakt fernhält und damit dem Frieden dient. Durch die Euro-Armee jedoch, an der auch Österreich beteiligt ist, ist die EU selbst ein Militärpakt. Dazu kommt ihre starke Nähe zur Nato; der Grossteil der EU-Staaten ist gleichzeitig Nato-Mitglied, vor allem die grossen Staaten. Die Wiederaufnahme der Neutralität als Grundlage der österreichischen (Aussen-)Politik ist nur möglich bei einem Austritt aus der EU.

Gentechnikfreiheit

Auf Grund der vorgeschriebenen «grenzenlosen Marktfreiheiten» ist es einem EU-Mitglied nicht möglich, Importe von genmanipulierten Futtermitteln, «Industriekartoffeln» oder Fertigprodukten mit genmanipulierten Inhaltsstoffen zu verhindern. Diese kommen damit in den Nahrungskreislauf, selbst wenn in Österreich kein genmanipuliertes Saatgut angebaut wird. Zu verhindern ist dies nur, wenn Österreich seine Lebensmittelgesetze wieder selbst bestimmen und an den Grenzen kontrollieren kann, was hereinkommt. Das ist nur möglich bei einem Austritt aus der EU.

Eigene Währung

Die Internationalisierung der Landeswährungen funktioniert nicht und ist ein wesentlicher Mitverursacher der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftsprobleme. Die Übernahme der Defizite von finanzinstabilen Ländern durch finanzstabile, die Grundlage des Euro, macht alles nur noch schlimmer.
Die «Rettung» des Euro auf Biegen und Brechen durch eine zeitlich unbegrenzte Haftungsverpflichtung (= «Schutzschirm») durch die Nettozahler der EU wie Österreich für die Schulden anderer ist für Österreichs Bürger unzumutbar. Bei einem Austritt aus der EU könnte Österreich seine eigene Währung wieder einführen und damit auch der Teuerung entgegenwirken.
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
Zeiselmauer/Wien, 20. Dezember 2011

EU-Austritts-Volksbegehren eingereicht

Überparteiliche Plattform für den Austritt aus der EU

Das EU-Austritts-Volksbegehren wurde am 20. Dezember 2011 ordnungsgemäss im Innenministerium eingereicht mit 9266 behördlich bestätigten Unterstützungserklärungen. (Die gesetzlich geforderte Zahl beträgt 8032 Erklärungen.)
Sprecher der Überparteilichen Plattform für den Austritt aus der EU berichteten am 20. Dezember 2011 über die um 9 Uhr morgens im Innenministerium erfolgte offizielle Einreichung des EU-Austritts-Volksbegehrens. Die Plattform und ihre über 9000 gegenüber den Behörden nachgewiesenen Unterstützer begehren auf demokratisch-rechtsstaatlichem Weg die Wiederherstellung eines freien und neutralen Österreichs und ein Ende der ruinösen EU-Mitgliedschaft Österreichs, die sich für die Bevölkerung in keiner Weise bewährt habe.
Österreich sei einer der Zahlmeister der EU, werde aber trotzdem von den US-Rating-Agenturen, den neuen «Herren der Welt», die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen, immer skeptischer beurteilt. Diese Rechnung bezahlen vor allem die Klein- und Mittelverdiener Österreichs, wie den Erhebungen der «Statistik Austria» zu entnehmen ist.
Die Zukunft Österreichs kann nur in Besinnung auf unsere eigenen Stärken in den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Umwelt liegen und in einer Hinwendung zu einer naturverträglichen, nachhaltigen Lebensweise zum Wohle kommender Generationen und aller Geschöpfe auf dieser unserer einzigen Erde.
Die Europäische Union als verlängerter Arm der Führungsetagen der Grosskonzerne ist offensichtlich in erster Linie daran interessiert, das Haupthindernis für ihre internationalen Kapitalflüsse zu Lasten der Bevölkerungen, nämlich die Nationalstaaten, ihrer sozialen Schutzfunktion für die jeweiligen Staatsbürger zu berauben => «EU-Wirtschaftsregierung».
Viele Bürger aber wollen nicht länger Erfüllungsgehilfen des Euro-Haftungspakets, das heisst «Rettungsschirmzahler», bleiben und dafür massive Einkommenseinbussen hinnehmen.
Inge Rauscher, Obfrau der IHU, im Namen der Überparteilichen Plattform für den Austritt aus der EU
«Initiative Heimat & Umwelt», «Initiative für mehr direkte Demokratie», Anti-Gentechnik-Plattform «Pro Leben», Tierschutzorganisation «Animal Spirit».p.A.
«Initiative Heimat & Umwelt», 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242 / 70516.
E-Mail: helmutschramm@gmx.at.
www.eu-austritts-volksbegehren.at

18.01.12

Wem gehören die Rating-Agenturen?

(hut) Standard & Poor’s (S&P) Ratings Services ist die größte und einflussreichste der drei großen Ratingagenturen. Sie hat 8500 Beschäftigte in 23 Ländern, der Umsatz liegt bei 3 Milliarden Dollar, 2010 wurden rund 700.000 Ratings erstellt, über Wertpapiere, Länder und sonstige Schuldner. Neben Ratings beschäftigt sich S&P auch mit Börsenindizes und erstellt Analysen für institutionelle Anleger, Investment- und Vermögensberater.
S&P wurde Ende des 19. Jahrhunderts gegründet und ist heute Teil der McGraw-Hill-Gruppe. Die wiederum gehört zu den größten und einflussreichsten Medienunternehmen der USA. Firmensitz ist New York, weltweit sind in 280 Büros in 40 Ländern rund 21.000 Menschen beschäftigt. Der Umsatz liegt bei 6,2 Milliarden Dollar. Die wichtigsten, auch in Europa bekannten Publikationen sind "Platt’s" und "Aviation Week". "Platt’s" ist ein für das Öl- und Gasgeschäft unverzichtbarer Informationsdienst unter anderem über Energiepreise rund um die Welt. "Aviation Week" ist ein Fachmagazin für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Rüstungsindustrie. Aktionäre von McGraw-Hill sind zahlreiche Investmentfonds und Investmenthäuser, die ihrerseits für andere Fonds Unternehmensanteile halten.
Starker Mann an der Spitze ist Harold McGraw III. Er sitzt auch im Aufsichtsrat von United Technologies, mit den Tochterfirmen Pratt & Whitney (Hersteller von Flugzeugturbinen, Gasturbinen und Raketenantrieben) sowie mit dem Hubschrauberhersteller Sikorsky. Und er sitzt im Aufsichtsrat des Öl- und Gaskonzerns ConocoPhillips. In der Ära Bush jr. zählte er zu den Beratern des Präsidenten.

Zweitgrößte Ratingagentur ist Moody’s Investors Service, ebenfalls mit Sitz in New York. Sie wurde 1909 gegründet und hat heute 4700 Beschäftigte in 27 Ländern. 2010 machte sie rund 2 Milliarden Dollar Umsatz mit Ratings von 106.000 Finanzprodukten von 37.000 Emittenten, von Unternehmen ebenso wie von öffentlichen Körperschaften aus 110 Ländern. Größter Aktionär mit rund 13 Prozent ist das Investmenthaus Berkshire Hathaway des legendären US-Milliardärs Warren Buffett.

An dritter Stelle kommt Fitch Ratings mit zwei Firmensitzen in New York und London. Rund 2300 Beschäftigte in über 50 Ländern machen 545 Millionen Euro Umsatz. Fitch gehört zu 60 Prozent der französischen Fimalac-Holding des Geschäftsmannes Marc Ladreit de Lacharriere. Er sitzt auch in den Aufsichtsräten von Renault und L’Oréal. Die restlichen 40 Prozent werden von dem US-amerikanischen Medienkonzern Hearst Corporation gehalten.

(Quelle)

16.01.12

Volksbegehren vom Bundesministerium für Inneres abgewiesen


VERZÖGERUNGS-TAKTIK DURCH (ÖVP-) MINISTERIN

DEMOKRATIE-POLITISCH SKANDALÖS!


Die heute bekanntgewordene Entscheidung der Innenministerin,  das  EU-Austritts-Volksbegehren wegen eines an den Haaren herbeigezogenen „Formfehlers“ nicht zuzulassen, wird von den Betreibern des Volksbegehrens als „demokratiepolitisch skandalöse Verzögerungs-Taktik“ bewertet.
Die Entscheidung wird beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Erreicht hat „die Politik“ damit, daß Österreichs Bürger nicht schon im Frühjahr dieses Jahres die Möglichkeit bekommen, sich in den Gemeindeämtern auf offiziellen Eintragungslisten für den Austritt aus der EU auszusprechen, sondern erst um einiges später.
Diese Entscheidung einer ÖVP-Ministerin zeigt deutlich, wie wenig in Wirklichkeit von den dzt. laufenden „Verhandlungen“ zu halten ist, bei denen es (angeblich) um die „Stärkung“ der direkten Demokratie geht.
Gleichzeitig wird dem auf fast zehntausend (genau 9.929) behördlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen eindeutig erkennbarem Bürgerwillen – nämlich für die Durchführung eines Volksbegehrens für den Austritt aus der EU – ausgerechnet von einer Politikerin der Österreichischen VOLKSpartei nicht entsprochen…
Der Kampf um das EU-Austritts-Volksbegehren geht somit in die nächste Runde; die Bürger werden bei diesem Anliegen, das für ein freies neutrales Österreich (über-)lebensnotwendig ist,  nicht lockerlassen!


Den Bescheid vom Innenministerium samt unseren Kommentar dazu stellen wir bald ins Netz.



15.01.12

EU-Diktatur: ESM

 Bild: youtube.com

ESM - Abschaffung der Demokratie - Andreas Popp
 Video 

Webseite von A. Popp : MMNews 



Kommertar von Helmut Schramm: 

Weitere Einschränkung der Demokratie!
Mit Ausdrücken wie "Griechenlandhilfe", "Rettungsschirm" (ESFS) und "Europäischer Stabilitätsmechanismus" (ESM) werden die Völker der Euroländer getäuscht. Das bedeutet die Diktatur der Finanzwirtschaft. Die Mehrheit der Völker werden die Entscheidungen des " Gouverneurrats" nicht mittragen wollen, können aber dagegen unmittelbar nichts dagegen unternehmen. Die Demokratie wird weiterhin ausgehöhlt und auf das Recht auf Wahlen beschränkt. Das ist zu wenig und gehört geändert!

Die Macht dieser Parlamentsparteien soll eingeschränkt werden. Fehlentscheidungen oder personelle Fehlbesetzungen  müssen vom Volk - ohne unüberwindbare Hürden - revidiert werden können. Die Vorschläge der ÖVP und FPÖ in diese Richtung sind zwar ein gutes Zeichen, aber völlig absurd. 10 % der Wahlberechtigten, so der Vorschlag der ÖVP, stellen eine unüberwindbare Hürde für Bürgerinitiativen dar, auch 250.000 Unterschriften, wie schon von der FPÖ vorgeschlagen, sind nur sehr schwer und mit hohen finanziellen- u. Arbeitsaufwand zu erreichen.

Richtig wäre, dass man - ohne aufs Bezirksamt oder Gemeindeamt gehen zu müssen - ab 100.000 Unterschriften auf ein Volksbegehren, eine Volksabstimmung herbeiführen kann. Die Unterschriften sollten erst im nachhinein geprüft werden, so wie in der Schweiz üblich. So würden die Politiker großteils solche Entscheidungen treffen, die von den Menschen auch mitgetragen werden und die Bürger politischer werden, weil sie Entscheidungen mitbestimmen dürfen.

Die Europäische Union geht genau in die entgegengesetzte Richtung. Siehe Ermächtigungen des Lissabon-Vertrages, EU-Grundrechtecharta und "Euro-Rettungspolitik" etc.  


ESM-Vertragsentwurf 

mehr>>hier 

Video

11.01.12

Bauern sterben - wir sterben mit


von Wolfgang Hingst, Publizist, Wien

"Die EG führt Krieg gegen die Bauern. Die Agrarpolitik der EG ist auf Industrialisierung ausgerichtet, mit all ihren verheerenden Folgen: Massentierhaltung mit Einsatz von erlaubten Antibiotika und verbotenen Hormonen, Überschussproduktion mit Hilfe giftiger Spritzmittel und schädlicher Treibdünger auf den Feldern, Erzeugung von Ersatzprodukten nach dem Motto Eiweiss ist Eiweiss, Anwendung gentechnischer Methoden zur Ertragssteigerung, Subventionsdschungel. Kleine Bauern, vor allem in Süd- und Osteuropa oder in den Berggebieten, können da nicht mithalten und gehen zugrunde: Tod der Bauern." Das habe ich 1992 in meinem Buch "10 Thesen gegen Gross-Europa"1 geschrieben, als die EU noch EG hiess, Europäische Gemeinschaft. So recht, wie ich hatte, wollte ich eigentlich gar nicht haben.

Heute zeigt sich mehr denn je, dass Politik und Wirtschaft unfähig sind, den Teufelskreis der europäischen und übrigens auch der amerikanischen Landwirtschaft zu durchbrechen: Durch die Senkung der Preise auf "Weltmarktniveau" (wer bestimmt das eigentlich? Man glaubt doch hoffentlich nicht: der "Markt"), sind die Bauern gezwungen, noch grössere Mengen zu produzieren, noch mehr Dünger und Spritzmittel einzusetzen, ihren Betrieb zu industrialisieren wo es geht, um halbwegs kostendeckend arbeiten zu können.

Hintergrund: Globalisierung
Wenn die Globalisierung gewinnt, so der französische Bauer und Aktivist José Bové, wäre das "das Ende der Landwirtschaft und die Eliminierung von Hunderten Millionen Bauern auf der ganzen Welt", eine ökologische und soziale Krise für die ganze Menschheit.2

Dem könne man nur gegensteuern, wenn man die Landwirtschaft aus der WTO rausbekomme und das "Recht auf Ernährungssouveränität" durchsetze, das Recht jedes Volkes, seine Lebensmittel selbst herzustellen.

In unseren Tagen leben auf der Erde erstmals mehr Städter als Landbewohner. Die Welt wird in zwei Lager gespalten: In einen armen grossen Teil, der (noch) Lebensmittel produziert, und in einen reichen kleinen Teil, der Hochtechnologie entwickelt, Industriegüter herstellt und seine Bauern opfert.

Wirklich wehren können sich die Bauern kaum. In den Industrieländern stellen sie nicht einmal mehr 5% der Bevölkerung. Sie sind abhängig von einem übermächtigen Filz von Politikern, Funktionären, Genossenschaften und Banken, die sie über Produktionsmittel und Kredite in der Hand haben, und vom Staat, der sie am Subventionstropf hält.

Es gibt Menschen - und zu ihnen gehören auch Politiker -, die angesichts der Tatsache, dass bald der letzte europäische Bauer Haus und Hof verlassen hat, mit keiner Wimper, dafür aber mit den Achseln zucken. Lebensmittel biete doch jeder Supermarkt in Fülle. Verlust der Bodenhaftung.

Europa müsse "alles, was sie produzieren", so Ex-EU-Agrarkommissar Franz Fischler,3 im Rahmen internationaler Abkommen aus den ärmsten Ländern importieren, den sogenannten LDC (Least Developed Countries), ohne Begrenzung sogar. Das helfe denen enorm. Kein Wort darüber, dass dies jene Länder sind, die ihre Bevölkerung in keiner Weise ernähren können. Täglich sterben in den LDC abertausend Menschen an Hunger und seinen unmittelbaren Folgen.

Werden also die LDC Lebensmittel zu uns senden, die wir brauchen, wenn es durch die verantwortungslose Agrarpolitik der EU bei uns keine Bauern mehr gibt? Natürlich nicht. Es geht ausschliesslich um Produkte der Agrarindustrie, zum Beispiel um Zucker. Nach der "Zuckerreform", die Ende Juni von der EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel vorgestellt wurde, sollen die Preisstützungen für Zucker in der EU stark gekürzt werden, der Zuckerpreis um rund 40% fallen. Ein Todesurteil für die meisten Rübenbauern.

Nun ist Zucker kein lebensnotwendiges Lebensmittel. Es wäre daher tatsächlich sinnvoll, die Stützungen nach und nach zu reduzieren und dafür den Anbau notwendiger Produkte zu fördern. Aber genau daran wird in Brüssel nicht gedacht. Es geht nur um eine Verlagerung der Probleme nach aussen. Herr Fischler rechnet vor: Zu den 20 Millionen Tonnen, die Europa jetzt produziert, liegen schon 4 Millionen "über Bedarf". (Ein altes Problem: 1992 türmten sich wahre Überschussgebirge von 30%, 1987 waren es sogar 36%). 1,4 Millionen kommen durch Sonderverträge mit den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) in die EU. Mindestens 6 Millionen Import sind über die LDC-Verträge zu er erwarten. Fischler: "Wenn man da nichts macht, explodiert das System."

Was Franz Fischler nicht sagt: All das dient nur der Förderung von riesigen Monokulturen und der Agrarindustrie, deren Hauptnutzniesser nicht die Armen in den LDC sind, sondern die Reichen. Das Manöver dient nur dem Senken des Zuckerpreises auf "Weltmarktniveau". Was das bedeutet, kann nicht einmal ein Fischler leugnen: "Wenn man die EU-Landwirtschaft dazu zwingt, sich in Konkurrenz zum Rest der Welt zu stellen, dann steht der Bauer auf verlorenem Posten."4 Zuckerrohranbau sei, so Fischler, gemessen am Output, immer ökonomischer als Rübenanbau. Und dann würde auch die vergleichsweise kleinteilige europäische Landwirtschaft nicht gegen Grossbetriebe reüssieren können.

Und die sitzen zum Beispiel dort, wo man von der EU vehement "Weltmarktpreise" und ein Ende der Förderung der Landwirtschaft fordert: in den USA. Unter 500 Hektar braucht man in den Staaten gar nicht anzufangen. Elf Millionen europäischer Bauern produzieren etwa gleich viel wie zwei Millionen US-Farmer! Ohne Agrarförderung hätte man laut Fischler schnell fünf Millionen Arbeitslose. Man darf wohl hinzufügen: mindestens.

Blairs Bauernkrieg
Man kann es nicht fassen, aber genau diese Ignoranz charakterisiert die Agrarpolitik der EU seit ihren Anfängen. Es ist geradezu ihre besondere Spezialität, eine nicht zukunftsfähige Landwirtschaftspolitik zu betreiben. Die Brüsseler Bürokraten führen schon lange einen regelrechten Krieg gegen unsere Bauern - und sägen damit fleissig an dem Ast, auf dem wir alle sitzen.

Seit Anfang der 90er Jahre bietet sich überall in Europa das gleiche Bild: Hart am Rande des Bauernkriegs kämpfen die Landwirte um ihre Existenz. Der Fall José Bové zeigt, wohin Bauern kommen, wenn eine verantwortungslose Politik ihnen die Existenz rauben will: ins Gefängnis. Der Aktivist musste bisher viermal einsitzen, unter anderen wegen des Ausreissens gentechnisch veränderter Pflanzen.

Die EU gibt derzeit im Jahr 40% ihres Budgets von insgesamt 106 Milliarden Euro (2005) für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aus. Wenn man bedenkt, dass diese enorme Summe bisher zu einem erklecklichen Teil in industrialisierte Landwirtschaft, sinnlose Überschussproduktionen, Bevorzugung von Grossbetrieben und Agrarindustrie, Exportstützungen (samt Milliardenverlusten durch Subventionsbetrug) und ähnliche Absurditäten gesteckt wurde, macht es schon Sinn, dieses System in Frage zu stellen. Nur etwa 1% wird für umweltgerechte, extensive Landwirtschaft ausgegeben.

Geht es um die EU, muss man besonders aufpassen, wer vor welchem Hintergrund seine Vorschläge macht.

Zur "Lösung" der Budget-Krise 2005 hat der britische Premier Blair nonchalant vorgeschlagen, auf den sogenannten Briten-Rabatt zu verzichten, wenn im Gegenzug der EU-Etat so umstrukturiert wird, dass nicht mehr 40 Prozent aller Mittel in die Landwirtschaft gepumpt werden. So kolportierten es die meisten Medien - falsch.

Um zu verstehen, worum es geht, muss man etwas zurückblicken. Den Briten-Rabatt in der Höhe von 4,6 Milliarden Euro hat seinerzeit Premierministerin Margret Thatcher unter der Devise "Ich will mein Geld wieder" ausgehandelt. Sie hatte sich damit unter die anderen Vernebelungskünstler der Politik eingereiht, welche die Öffentlichkeit glauben machen wollen, das von einem Nettozahler-Land in den EU-Topf eingezahlte Geld müsse auch wieder zurückkommen. Das sind natürlich nur Rosstäuschertricks, um die Bevölkerung zu beschwichtigen, die nicht versteht, warum dringend im eigenen Land benötigtes Geld in andere Länder transferiert wird. Nein, das Geld ist selbstverständlich zu einem guten Teil perdu. Ausser für die Briten eben.

Blairs Vorschlag bedeutet, dass die europäischen Bauern endgültig Weltmarktpreisen ausgesetzt werden, die sie allesamt ruinieren, sogar grosse Betriebe. Daher versuchte der französische Präsident Jacques Chirac, Blair allein den schwarzen Peter zuzuschieben: Die Engländer hätten erst ihre Landwirtschaft fallengelassen, dann ihre Industrie. Heute gehe es ihnen nur wegen ihrer "Immobilien- und Finanzblase" und ihrer Autonomie bei der Versorgung mit Öl und Gas aus der Nordsee so gut.

Natürlich haben die französischen Regierungen Mitschuld am Bauernsterben. Aber Überheblichkeit und Ignoranz der britischen Regierung sind unüberbietbar. So erklärte Grossbritanniens Vizepremier John Prescott, es könne nicht sein, dass "drei Milliarden Menschen mit weniger als zwei Dollar pro Tag auskommen müssen, während eine europäische Kuh 2,50 Dollar erhält". Es sollte in Menschen statt in Kühe investiert werden. Eine Manipulation der Sonderklasse. Warum veranstaltet Herr Prescott nicht eine Gegenrechnung mit den Kosten des Irak-Krieges?

Auf die Wahrheit hinter Blairs Vorschlag wurde bisher nur in wenigen Medien hingewiesen. Es ist nämlich in Wirklichkeit so, dass keineswegs ein Verzicht auf den Briten-Rabatt verlangt wurde. Es ging vielmehr um ein Einbremsen seiner Steigerung in den nächsten Jahren.

Der glücklose Luxemburg-Premier Jean Claude Juncker hatte für die Budget-Periode 2007 bis 2013 eine Deckelung des Briten-rabatts auf 5,5 Milliarden Euro vorgeschlagen, denn mit den jährlichen Erhöhungen des EU-Budgets hatte der sich bis 2013 von derzeit 4,6 auf über 7 Milliarden Euro erhöht! Blair war hingegen nur zu geringfügigen Kürzungen bereit und verlangte dafür die besagte Kürzung der Agrarförderung.

Blair kennt natürlich die landwirtschaftlichen Strukturen in Europa. Er weiss, dass die Franzosen am meisten von den Agrar-Förderungen profitieren. Er will Frankreich treffen: Eine Entente cordiale der langen Messer. Und Blair kann sich erinnern, dass er im Oktober 2002 im Brüsseler Hotel Conrad zustimmte, dass bis 2013 die EU-Agrarausgaben 43 Milliarden Euro nicht übersteigen dürfen, dass sie also de facto eingefroren werden, wofür er im Gegenzug durchsetzte, dass die Hilfe auch für profitable Grossbetriebe erhalten bleibt. Unter den fröhlichen Nutzniessern: die Queen und Prinz Charles. Mehr als 1 Million Euro kassiert die königliche Familie pro Jahr an EU-Agrarförderungen für ihre riesigen Landgüter.

Und Premier Blair weiss natürlich, dass in Grossbritannien die durchschnittliche Betriebsgrösse in der Landwirtschaft wesentlich höher liegt als in den allermeisten anderen EU-Ländern. Und er weiss, dass die Kleinen nur mit staatlicher Unterstützung überleben können.

In der EU lag die durchschnittliche Betriebsgrösse 2001 bei 19 Hektar, in Grossbritannien bei rund 70 Hektar! In Portugal, Italien und Griechenland haben rund drei Viertel der Betriebe unter 5 Hektar, während in Grossbritannien ein Drittel der Betriebe in die Grössenklasse 50 Hektar und mehr fällt - eine Grössenklasse, die in den anderen EU-Staaten nur einen kleinen Anteil ausmacht. Die mittlere landwirtschaftliche Nutzfläche liegt in Portugal bei 8,2, in Italien bei 8,4 und in Griechenland bei 4,2 Hektar.5 Zum Vergleich: In Deutschland liegt die durchschnittliche Betriebsgrösse bei 35, in Österreich bei 13,6 und in der Schweiz bei 16,8 Hektar.

Bauernsterben: kuschen oder krepieren
"Die EU beschleunigt das Bauernsterben in einem enormen Tempo: Alle zwei Minuten geht in der ÐGemeinschaftð ein Hof kaputt. Insgesamt werden jedes Jahr 350000 Höfe oder 500000 Arbeitsplätze vernichtet. ÐDas Bauernsterben ist nur die Vorhut des Arbeitersterbensð, sagt der österreichische Agrarexperte Heinrich Wohlmeyer." Das habe ich im März 1994 geschrieben.

Schon 1974 hat der österreichische Agrarexperte Alfred Haiger geschrieben: "Jeder Staat muss sich seine Grundnahrungsmittel auf der Basis der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und einer artgerechten Tierhaltung selbst erzeugen und gleichzeitig die gewachsene Kulturlandschaft pflegen."6 Gegen diesen kultivierten und vernünftigen Grundsatz wird in der EU von Anfang an vehement verstossen.

Die von seiten der EU vorgelegten Daten sind ebenso dürr wie entsetzlich: Im Zeitraum 1975 bis 1995 sind mehr als 1,4 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in Eu-ropa aufgegeben worden. Besonders 1980 bis 1995 sank die Zahl der Betriebe in ganz Europa drastisch, in Belgien, Luxemburg, Dänemark und Frankreich sogar um mehr als 40%.7 Diese beispiellose Konzentration der landwirtschaftlichen Betriebe sei eine Folge "der Landflucht und der Industrialisierung der europäischen Gesellschaften" - meint der EU-Statistiker Michel Poiret. Zwischen 1990 und 1995 sei noch hinzugekommen, dass viele Landwirte das Rentenalter erreichten oder eine Beihilfe für die Aufgabe ihrer Tätigkeit erhielten. Poiret: "Im besagten Zeitraum gaben im Europa der zwölf über eine Million Landwirte ihre Tätigkeit auf, das entspricht mehr als 550 Betriebsaufgaben pro Tag! Diese Tendenz setzte sich seit 1995 fort."

Da haben wir's also: Alles andere war schuld, nur nicht die verfehlte Agrarpolitik der EU und der WTO, die Industrialisierung und "Weltmarktpreise" durchpeitschen und den Landwirten nur eine Botschaft hinterlassen, bevor sie sich kriegerischer Machtpolitik zuwenden: wachsen oder weichen, kuschen oder krepieren.

Eine starke Reduktion der Förderungen à la Blair würde dazu führen, dass die Landwirtschaft in den europäischen Ländern mit kleinräumiger Struktur - und das sind die meisten - nicht mehr überlebensfähig wäre.

Verfechter einer industriellen Landwirtschaft könnten einwenden, dass mit dem Untergang der Kleinstrukturen nur die Betriebsgrössen nach oben verschoben würden. Die Grossbetriebe siedeln sich aber ausschliess-lich in industriell leicht bestellbaren "Gunstlagen" an. Das würde aber nicht nur den Untergang ganzer Kulturlandschaften, vor allem in den Berglandgebieten bedeuten, von deren Ausmass und Folgen sich solche Leute keinen Begriff machen können, es würde auch zu mehr Gift- und Gentechnikeinsatz in der Lebensmittelerzeugung führen, mit enormen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung. Der ohnehin triste Arbeitsmarkt würde zudem mit Hunderttausenden weiteren Arbeitssuchenden überschwemmt werden.

Und noch etwas sehr Gravierendes käme hinzu: Wenn alles auf industrielle Landwirtschaft zugeschnitten ist, wird die Lebensmittelproduktion noch energieabhängiger. Was das in Zeiten rapid steigender Ölpreise und in absehbarer Zeit (etwa in 20 Jahren) heute noch unvorstellbarer Ölverknappung bedeutet, ist nicht schwer zu verstehen, wird aber verdrängt. Das Bauernsterben ist ein Teil der Bedrohung menschlicher Existenz auf diesem Planeten, die ich in meinem Buch "Paradies oder Weltuntergang - wir haben die Wahl"8 beschrieben habe.

Schon heute ist die Situation äusserst besorgniserregendIn Österreich stirbt alle 78 Minuten ein landwirtschaftlicher Betrieb. Seit 1990 musste in Österreich jeder dritte Bauernhof dichtmachen. Durch den EU-Beitritt 1994 wurde das Tempo des Bauernsterbens noch wesentlich verschärft. Vor 15 Jahren gab es noch 281000 Agrarbetriebe. 1999 waren es 218000. Heute sind es nur noch 180000. Mehr als 60% davon werden als Nebenerwerbsbetrieb ohne Zukunftsperspektive geführt.

In Deutschland ging die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe (ab 2 Hektar) von 410000 im Jahr 2001 auf 388100 im Jahr 2003 zurück. 2004 kam es zu einer dramatischen Entwicklung wie nie zuvor: Allein in diesem Jahr mussten 15700 bäuerliche Betriebe schliessen, Zahlen, die als "gröss-tes Bauernsterben in der Geschichte" bezeichnet wurden. Wenn diese Entwicklung so weitergeht, dann gibt es in Mitteleuropa bald keine Bauern mehr, sondern nur noch Agrarfabriken.

Alle Bauern, Biobauern, ebenso die konventionell wirtschaftenden Landwirte erhalten zuwenig Geld für ihre mühsam erzeugten Produkte. Landwirte erzeugen unsere Lebens-Mittel, unsere Mittel zum Leben - aber wir bezahlen sie nicht fair.

Vor 40 Jahren gaben wir noch 40 Prozent unseres Einkommens für Lebensmittel aus, heute noch etwa 10 Prozent. Für unsere Autos ist uns nichts zu teuer. Urlaub, "Events", Partys, Fit&Fun sind den meisten wichtiger als ihre Lebensgrundlagen.

Eine grandiose politische Fehlleistung
"Der Krieg gegen die Bauern in der EU hat eine lange Geschichte. Sie setzt nicht auf den Ðbäuerlichen Familienbetriebð, sondern auf die Industrialisierung der Landwirtschaft. Die Eurokraten nennen das zynisch ÐStrukturbereinigungð. Landwirte, die weniger als 80 bis 100 Hektar bewirtschaften, haben kaum Überlebenschancen. Bei Milchbauern liegt die Überlebensgrenze bei etwa 35 Kühen."

Mit dieser Warnung bin ich schon im März 1994, also vor der EU-Abstimmung, an die Öffentlichkeit gegangen. Die Medien haben darüber kaum berichtet. Auch nicht über die Erklärung des österreichische Agrarexperten Heinrich Wohlmeyer: "Das österreichische Institut für Wirtschaftsforschung spricht von einer notwendigen 'Strukturbereinigung' von 10 auf 1. Das heisst, aus zehn landwirtschaftlichen Betrieben müsste einer werden, damit wir Ðeurofitð sind."

Das Landwirtschaftsministerium redet sich darauf aus, dass der Abschluss der GATT-Uruguay-Runde 1994 und der EU-Beitritt 1995 zu einer Einschränkung der nationalstaatlichen Gestaltungsmöglichkeiten führten.9 Aber das meiste war hausgemacht und darauf zurückzuführen, dass die österreichische Bundesregierung sowie alle Parteien und Interessenverbände die Bauern dem EU-Betritt opferten. Prompt kam es schon im ersten Beitrittsjahr Österreichs zu massiven Einbrüchen bei den landwirtschaftlichen Erzeugerpreisen (durchschnittlich -18%) und folglich zu einem Rückgang der nominellen Endproduktion (-24%).

Damals wurden die Einkommensverluste durch eine Aufstockung der Direktzahlungen ausgeglichen. Heute droht dank Blair und den USA (WTO) nach und nach der totale Verlust der Förderungen.

Nachdem man die Bauern eingesackt hatte, liess Brüssel die Katze aus dem Sack. Stichwort: "Agenda 2000". Der aus Österreich stammende Agrarkommissar Franz Fischler liess die Bauern wissen, dass die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 1999 schrittweise zu spürbaren Einschränkungen der Ausgleichszahlungen für alle Bauern in der Union führen wird. Und wozu wurde das freiwerdende Geld gebraucht? Für die Bauern in Osteuropa, um die "Ost-Erweiterung" der EU durchzuziehen.

Nach dem Bonner Agrarökonomen Rudolf Wolffram war die GAP schon von Anfang an eine "grandiose politische Fehlleistung": "Erstens werden durch die Reform die Überschüsse nicht abgebaut. Und zweitens werden die Marktordnungskosten nicht gesenkt, sondern sogar erhöht. [...] Die Landwirte sehen sich mit höheren Produktionskosten und niedrigeren Einkommen konfrontiert. [...] Soziale und gesellschaftliche Spannungen sind vorprogrammiert." (Die Zeit, 1994)

Die Produktion von Überschüssen in der Landwirtschaft ist zwar in den letzten Jahren gedämpft worden. Das Ideal der Agrar-industrie ist aber noch immer die Massenproduktion.

Auf die Frage, ob die Agrarreform denn nicht wenigstens das Manko beseitigt habe, dass nur 20% der Betriebe 80% der Subventionen kassieren, antwortete Wolffram: "Genau das nicht. Weil die Prämien praktisch ohne Betriebsgrössengrenzen gezahlt werden, bekommen die grösseren Betriebe auch mehr Unterstützung. [...] Das ist sozialer Sprengstoff. Insgesamt ist die Landwirtschaft in eine noch stärkere Umklammerung durch die Bürokratie geraten. Hier liegt das eigentliche Problem."

Obwohl die Bauern in Europa schwere Einkommensverluste hinnehmen mussten, verlangen die Brüsseler Bürokraten weiterhin massive Preisreduktionen bei landwirtschaftlichen Produkten. "Oberste Maxime ist: Es darf nichts kosten", kritisiert Agrarexperte Alfred Haiger. In der Tat: Diese Forderung kommt von einer Lobby, die sich allein an der Grösse orientiert, am Grössenwahnsinn von Hunderttausenden Stück "Nutzvieh" in der Massentierhaltung und riesigen Anbauflächen. Diese Anbauflächen sehen dann auch so aus wie manche Werbebilder der Agrochemie: Monokultur, soweit das Auge reicht, kein Baum, kein Strauch, an dem sich dieses Auge oder ein Vogel ausruhen kann, der ganze Horizont eine einzige kahle Fläche, monoton Sonnenblumen oder Getreide und sonst nichts.

Dafür zahlen wir alle einen zu hohen Preis: Naturzerstörung, vergiftetes Wasser, tote Böden, kranke Tiere und Menschen. Weil mehr und mehr "intensiviert" wird, kommt es zu einem verstärkten Einsatz von Tiermehl (nein, der Rinderwahnsinn und seine Entsprechung beim Menschen sind noch nicht ausgestorben), Handelsdüngern und giftigen Spritzmitteln. Die Bauern können nicht anders: Sie müssen den Preisverfall durch höhere Produktionsmengen wettmachen.

Sicco Mansholt, 1958 bis 1972 Vizepräsident der EWG in Brüssel und Chef des Agrarressorts, nannte dazu ein Beispiel: 1988 hat die EG den Getreidepreis um fast 30% gesenkt. In der Folge nahm die Produktion um rund 2% jährlich zu.

Mansholt hat immer für "angemessene" Preise plädiert. In seiner Definition des "Angemessenen" liess er 1991 in einem Interview mit dem "Zeit"-Redakteur Fritz Vorholz den ganzen Grössenwahn der EU erkennen: "Ich verteidige einen Preis, der einem effizient arbeitenden Familienbetrieb von etwa achtzig bis hundert Hektar ein Auskommen ermöglicht. Mehr als vier Fünftel aller Betriebe in der EG erfüllen diese Voraussetzung gar nicht." Und er fügte hinzu: "Zum Glück löst sich das Problem weitgehend auf natürlichem Weg, weil die Hälfte der Agrarbevölkerung schon über 55 Jahre alt ist. Die Jüngeren müssen Arbeitsplätze ausserhalb der Landwirtschaft suchen."

Der nach Mansholt benannte Plan zur Rationalisierung der europäischen Landwirtschaft stellte denn auch die Weichen zur heutigen Katastrophe. 1992 kommentierte ich das so: "Was das heisst, sollte sich jeder bewusst machen: Europa ist ein Europa der kleinen Landwirte. Von 100 landwirtschaftlichen Betrieben bewirtschaften in den meisten Ländern, auch in der EG, zwischen 30 und 90 weniger als 10 Hektar! Im Durchschnitt bearbeitet ein Bauer in der EG 14 Hektar, in den USA hingegen 127 Hektar."10

Auch Mansholts Nachfolger Ray Mac-Sharry hat die Bauern verstärkt in Frühpension geschickt. Traf sich gut, denn die freiwerdenden Böden konnten verbaut werden: mit Autobahnen und Satellitenstädten und Flughäfen und Einkaufszentren und Lagerhallen und Fabriken und Reihenhäusern und Fertigteilbetonburgen und "Vergnügungszentren" und - besonders wichtig - Parkplätzen. Und auf die "Jüngeren" wartete schon die Arbeitslosenunterstützung. Zahlt auch der Staat.

Und wo bleibt der Konsument?
Der Verbraucher hat von den Agrar-Dumping-Preisen gar nichts. Der Bauer kassiert auch nicht. Wer dann? Auf die Frage nach der Ursache zwischen niedrigen Erzeugerpreisen und hohen Regalpreisen hat der deutsche Agrarwissenschafter Onno Poppinga schon vor fast 20 Jahren eine schöne Antwort gegeben, die heute noch gilt:

"Die Exportsubventionen, die Lagerhaltung, die Profite der Verarbeitungsindustrie - das treibt die Preise hoch. Die Bauern bekommen doch nur einen Bruchteil des Geldes, das der Verbraucher zahlt. Wer die Erzeugerpreise noch weiter senken will, der hat die Interessen der Agrarindustrie und des Exporthandels im Auge und schert sich den Teufel um die Bauern, die aufgeben müssen, weil sie von noch niedrigeren Preisen nicht mehr leben können."11

Weltmarktpreise, so Poppinga, seien nichts anderes als "von Exportinteressen diktierte politische Preise". Der deutsche Bauernsprecher Josef Jacobi sagte schon zu Beginn der 90er Jahre über die tausend Kanäle, in denen die EU-Subventionen versickern: "Es wird [...] von einigen wenigen nur viel Geld abgesahnt. Doch bei der Mehrzahl der Bauern kommen die Gelder gar nicht an. 85% der EG-Subventionen gehen in die Lagerhaltung, zu den Importeuren und Exporteuren, zu den Transportfirmen, oder sie bleiben in der Agrarverwaltung hängen. Da wird geschoben und betrogen."12

Wer die Masslosigkeit der Landwirtschaft kritisiert, muss wissen, dass die Mehrheit der biederen und ein wenig gutgläubigen Landwirte von einer verschwindend kleinen, raffiniert ihre Gier nach immer Mehr stillenden Gruppe in die Katastrophe getrieben wird. Weltweit. Beim Getreide etwa überwacht ein internationales Konsortium mit Satelliten die gesamte Weltproduktion. Die Preise werden hinter dicken Polstertüren aushandelt.

Zu den Profiteuren gehören auch die Genossenschaften, die längst in Banken, Versicherungen und Handel "diversifiziert" und ihren Bezug zur Landwirtschaft immer mehr abgebaut haben. Raiffeisen war (und ist) der grösste EU-Befürworter: "Volle Kraft voraus in Richtung EG!" hiess es vor der EU-Abstimmung in Österreich. "Aufspringen, so lange es noch Zeit ist!" hiessen die Parolen der Manager im "Minimundus Austriacus". Bauernfänger aller Couleur beteuern gegenüber den Schäfchen, die sie scheren, dass die EG "voll auf den bäuerlichen Familienbetrieb setzt". Lachhaft! Sicco Mansholt hatten die Bauern nicht gelesen, also gingen sie auf den Leim.

Noch eine Gruppe profitiert vom Bauern- und Konsumentenmelken: die Lebensmittel-Riesen. Ein Branchenkenner: "Die Konzernbosse haben grossen Appetit. Bei der Massenproduktion für den grössten Binnenmarkt der Welt ergeben sich enorme Rationalisierungseffekte. Nur die Grossen haben die Infrastruktur und die Fähigkeit, durch paneuropäische Aktivitäten interne Einsparungen zu erreichen."

Deshalb sagt der französische Bauernaktivist José Bové: "Ich denke, dass die Supermarktketten zerschlagen gehören. [...] Es gibt ein Einkaufsmonopol, das Abhängigkeit erzeugt und das verhindert, dass Bauern angemessene Preise für ihre Produkte bekommen. [...] Ich bin daher für die Entwicklung von regionalen Märkten, von Netzwerken zwischen Bauern und Konsumenten, wie sie gerade in Frankreich entstehen."13

Der Milchüberschuss in der EG lag 1992 bei rund 15%. Trotz der immensen Drosselung durch stark fallende Preise hat sich in der heutigen EU daran wenig geändert. "Es herrscht Überproduktion in Europa." Wie gesagt: Die Bauern können nur die Produktion steigern, wenn sie überleben wollen.

In Österreich etwa, einem ausgesprochenen Milchland, werden 8% über 100% Selbstversorgungsgrad produziert. Das führte zu einem unglaublichen Preisverfall. Die Bauern kriegen nur 26 bis 28 Cent pro Liter. Halbwegs fair und kostendeckend wären nach Ewald Grünzweil, dem Obmann der IG Milch, in der 4000 Milchbauern organisiert sind, 40 Cent. Da die Molkereien, Genossenschaften und Supermärkte nur hohnlachen, wenn sie einen solchen Preis hören, denken die Milchbauern an einen europaweiten Boykott.

Die EU-Krise durch die Ablehnung der Verfassung in Frankreich und Holland sowie um die Budgetgestaltung hat es endgültig und brutal ans Licht gebracht: Die Repräsentanten der grössten EU-Länder und die Brüsseler Gurkengeradebieger gehen Hand in Hand, wenn es darum geht, nichts gegen das Bauernsterben zu unternehmen. Im Gegenteil: Sie beschleunigen es noch.

Zu ihrem Image, dass sie sich bereichern, grössenwahnsinnig sind und sich um den Souverän, das Volk, nicht kümmern, fügen Politiker vom Schlage Brüssel nun auch hinzu, dass sie uns um unsere Lebensgrundlagen bringen wollen. Dagegen hilft nur Widerstand à la José Bové, auch im Interesse unserer Nachkommen. Bauern und Konsumenten müssen ihr Schicksal endlich selbst in die Hand nehmen.

1 Wolfgang Hingst: 10 Thesen gegen Gross-Europa. Ein Essay wider den Größenwahn. Wien 1992
2 Heike Ehlers, Carin Unterkircher: "Ich bin ein aktiver Pessimist". Gespräch mit José Bové. In: Global News 2/2005, S. 14
3 Johanna Ruzicka: "Sonst explodiert das System", in: Der Standard vom 30.6.05, Seite 19
4 zitiert nach J. Ruzicka, a.a.O.
5 J. Schrottmaier, F. Handler: Rahmenbedingungen und Situation der Landtechnik in Österreich (1.3: Agrarstruktur)
6 zitiert nach Alfred Haiger: Politik am Scheideweg. Agrarische Rundschau 5/2001, 37-40
7 Michel Poiret: Spezialisierung der Betriebe und intensivere Verfahren (Eurostat)
8 Wolfgang Hingst: Paradies oder Weltuntergang - Wir haben die Wahl. Soziale, ökonomische und ökologische
Überlebensmodelle gegen das Versagen von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Zürich 2003 9 Lebensministerium, Öffentlichkeitsarbeit, 2.12.2003
10 W. Hingst: 10 Thesen gegen Gross-Europa, S. 66
11 Der Spiegel, 50/1987
12 Fritz Vorholz: Wenige sahnen ab. "Zeit"-Gespräch mit Josef Jacobi. Die Zeit vom 26.10.1990
13 Heike Ehlers, Carin Unterkircher: a.a.O., S. 14

Quelle: Zeit-Fragen Nr.28 vom 11.7.2005