19.03.14

Verdrängte Zusammenhänge

Der dramatische Verlust von Nahrungsflächen durch immer schlechter werdende Rahmenbedingungen für die bäuerliche Landwirtschaft wird systematisch aus dem Bewußtsein der breiten Masse verdrängt. Dabei ist diese gemachte Entwicklung eine der Mitursachen für viele derzeitige Probleme, auch für den sogenannten Arbeitsmarkt (schon diese Bezeichnung ist entwürdigend!). Die neuesten, nachstehend angeführten Zahlen aus dem offiziellen „Grünen
Bericht“ der Bundesregierung (2013) werden nirgends öffentlich thematisiert. Oder können Sie sich an eine einzige Fernsehdiskussion oder einen großen Artikel dazu in einer Massenzeitung erinnern?
In nur 50 Jahren, zwischen 1960 und 2010, verminderte sich die landwirtschaftlich genutzte Fläche in
Österreich um enorme 1,172.016 Hektar. Das sind um 11.000 Hektar mehr als die gesamte land- und forstwirtschaftliche Fläche in Oberösterreich im Jahr 2010 ausmachte. (Für Nicht-Landwirte: ein Hektar sind 10.000 Quadratmeter, in etwa die Fläche eines Fußballfeldes oder 10 größerer Eigenheim/Gartengründe.)


Die Waldflächen nehmen zu, allein zwischen 1990 und 2010 um beträchtliche 145.449 Hektar,
während im selben Zeitraum die landwirtschaftliche Nutzfläche um 510.010 Hektar, das sind 15 Prozent (!), zurückging - in nur 20 Jahren. Und dies bei stetig steigender Bevölkerung (im wesentlichen aufgrund der Einwanderung). 1995 hatte Österreich 7,948.278 Einwohner, 2011 bereits 8,420.900 Einwohner.


Allein im Zeitraum von 2000 bis 2011 nahm die Bevölkerung um 409.334 Einwohner zu.
44.191 Betriebe weniger! Zwischen 1999 und 2010, in nur 11 Jahren, nahm die Zahl der landund
forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich um 44.191 ab, das sind 20,32 %. Das heißt, je Monat
sperrten 335 Betriebe (Bauernhöfe) zu = 11 pro Tag. Gleichzeitig mußten dadurch allein in diesem Zeitraum rund 60.000 bis dahin auf den Bauernhöfen tätige Menschen einen neuen Arbeitsplatz suchen und vergrößerten damit deren Zahl. Obige Zahlen entnommen der jüngsten Ausgabe der „Unabhängigen Bauernzeitung“ (www.ubv.at), deren jahrzehntelange, sachlich fundierte Arbeit für die
Gesamtgesellschaft von den Massenmedien völlig ignoriert wurde.


Praktisch die gesamte „frei gewordene“ Ackerfläche wurde verbaut und versiegelt, wie aus den amtlichenAgrarstrukturerhebungen hervorgeht. Die zunehmende Verbauung unserer Landschaft hat im „Bauernsterben“ eine der Hauptwurzeln! Ebenso wie die Arbeitslosigkeit: 1951 gab es 432.848 bäuerliche Betriebe in Österreich, 2010 nur mehr 153.519, 2013 (geschätzt) nur mehr 138.000. Berufstätige in der Landwirtschaft gab es 1951 insgesamt 1,192.000 (davon Familienarbeitskräfte
860.000), 2012 nur mehr 147.401 (davon Familienarbeitskräfte 123.785). 1951 betrug die landwirtschaftliche Kulturfläche in Österreich 4,080.266 Hektar, 2010 nur mehr 2,879.895 Hektar. Es sind erschreckende Zahlen, die uns von Ing. Gerhard Nowotny aus O.Ö. zur Verfügung gestellt wurden. 


Quelle: Wegwarte

Geld für Banken und Spekulanten ist da - aber z.B. für die Pensionen fehlt es.......

EU gibt Griechenland-Hilfe frei


Die Finanzminister der Euro-Staaten haben sich auf eine zweite Finanzhilfe für das Schuldenland verständigt. Private Gläubiger beteiligen sich stärker als geplant.

Die Euro-Finanzminister haben das zweite Rettungsprogramm für Griechenland auf den Weg gebracht. Das Kreditvolumen liegt bei etwa 130 Milliarden Euro, bestätigten Teilnehmer.

>>>mehr 

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Hypo Alpe Adria/Bayern LB kostet den Steuerzahlern Zig-Milliarden !

http://derstandard.at/1392688432322/Dueringer-an-Spindelegger-Wenden-Sie-weiteren-Schaden-ab

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ESM: Haftungen für Spekulationen und Haushaltsverfehlungen anderer Länder.

http://eu-austritt.blogspot.co.at/2014/03/bundesverfassungsgericht-erklart-die.html

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/18/peter-gauweiler-immunitaet-der-esm-lenker-ist-ein-skandal/

EZB/Eurorettung/Fiskalpakt/ESFS/ESM: 
ESM Kurzform
 
Zwangssteuern auf Bankguthabenist EU-konform!
 
ESM: Expertenhearing im Österr. Nationalrat Österreich spekuliert wie Hedge-Fonds
 
Vortrag von Jürgen Elsässer in Wien
 
Erhöhung des ESM auf das 4-fache geplant! Der Weg in die Diktatur ESM: Wann wird Österreich pleite gehen?
 
Der ESM Vertrag - Der Weg in die Schuldenunion Art. 136 AEUV
 
ESM – der Weg Österreichs in den kollektiven Selbstmord

 
Der «Europäische Stabilitäts-Mechanismus» (ESM)als Ermächtigungsgesetzzur Strangulierung der europäischen Staaten

 
EZB: Kredite bis zum Jahr 9999
Eurorettungspolitik

 
"Fiskalpakt" auf EU-Ebene unterschrieben
Urteile Euroklagen

 
Video

 
Griechenlandhilfe

 
ESM-Vertrag unterschrieben
 


 Kurzfassung ESM-Verträge
 
Warnung vor dem ESM

 
ESM-Diktatur

 
Verhältnis von de Gaulle zu Monnet: «Das Duell des Jahrhunderts»

 
Der Europäische Stabilitätsmechanismus oder wie Goldman Sachs Europa übernahm

EU-Handelsabkommen mit den USA ohne Zustimmung der Völker



Seit etwa Mitte 2013 wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit über ein Freihandelsabkommen
mit dem Kürzel TTIP, auch TAFTA genannt, verhandelt. TTIP bedeutet „Transatlantic Trade and
Investment Partnership“ (Transatlantische Handels- und Investitions-Partnerschaft), TAFTA steht für
„Transatlantic Free Trade Agreement“.

Das Problem beginnt schon bei den schönfärberischen Bezeichnungen:der Begriff „Freihandel“ ist nämlich grob irreführend. Er führt nämlich gerade nicht zur Freiheit, wie Prof. Schachtschneider, einer der besten Kenner aller EU-Verträge von Anbeginn an, in einem sehr fundierten Artikel darlegte, den wir in der WEGWARTE vom April/ Mai 2013 veröffentlichten und seither bei den Info-Stand-Aktionstagen in ganz Österreich verteilen („Wider die Freihandelsdoktrin!“).

TTIP / TAFTA = „Wirtschafts-NATO“

Eine aufrüttelnde Beschreibung der zu erwartenden Folgen dieses Abkommens anhand konkreter
Beispiele kann man unter dem Titel „Extrarechte für US-Konzerne“
der Internetseite www.zeit.de/2013/50/handelsabkommeneuropa- usa/komplettansicht entnehmen. Konzerne sollen ein Recht auf zukünftige Gewinne haben; neue Gesetze sollen nur mehr verabschiedet werden können, wenn sie Unternehmensgewinne steigern.
Konzerne und Investoren sollen Staaten klagen können, auch dann, wenn nur die Vermutung auf mögliche Gewinneinbußen besteht. Diese Klagen werden vor nicht-staatlichen Schiedsgerichten
geführt, nicht-öffentlich, und – eine Berufungsmöglichkeit gibt es nicht!
Am Ende des Papiers der EU-Kommission dazu räumt sie selbst ein, daß es sich beim TTIP um die weitreichendste Veränderung der Gesellschaft in Europa seit langem handelt. Daher wird mit folgenden Methoden zu deren Durchsetzung „gearbeitet“:
Geheimhaltung, positive Berichte in den Massenmedien („Wachstum und Arbeitsplätze“), Überwachung der Kritiker, Befeuerung durch Propaganda (eigener Twitter Account etc.). Die Verhandlungen über den diesbezüglichen Gesetzesentwurf werden an den nationalen Parlamenten
vorbei allein von der EU-Kommission geführt, und zwar vom
Handelskommissar Karel de Gucht (gegen ihn läuft ein Verfahren wegen
Steuerhinterziehung von rund 900.000,- ).

Neue Weltordnung (NWO)
In www.deutsche-wirtschaftsnachrichten.de vom 4.3.2014 wird der Text des TTIP/TAFTA als
Unterwerfungserklärung der EU unter die “Neue Weltordnung” bezeichnet, in der nicht-demokratisch
legitimierte Wirtschafts- und Finanz-Eliten darüber bestimmen werden, was für die öffentliche und private „Daseinsvorsorge“ notwendig ist. Dabei sind alle staatlichen Errungenschaften in Gefahr:
durch Liberalisierung und Privatisierung (Wasser, Bahn, Post, Polizei, Rettung usw.), Sozialstandards, Arbeitnehmer- Rechte, regionale Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Gentechnik, Hormon- und Klonfleisch, Chlorhühner etc.

Besonders gravierend wären die Auswirkungen im Lebensmittelbereich. US-Regierung und US-Landwirtschaftsverbände bestehen auf Verhandlungen über Hormon-Kälber und -Rinder und gentechnisch veränderte Organismen (GVO). In den USA produzierte Sojabohnen sind z.B. zu 85 % gentechnisch verändert. Den großen US-Landwirtschaftsverbänden geht es dabei nicht nur um den grundsätzlichen Anbau von GVO, der in der EU auf eine Handvoll Sorten beschränkt (in Österreich dzt. noch überhaupt verboten) ist, auch die Kennzeichnung sowohl von GVO als auch von Klonfleisch etc. wird abgelehnt.
 
Wie es aussieht, wird die EU „klein beigeben“ und höchstens eine kurze Übergangsfrist von fünf Jahren „heraushandeln“, bis das alles rechtsverbindlich wird. Mit diesen ungesunden und z.T. künstlich in (Agrar-)Fabriken hergestellten und dadurch „billigen“, weil wertlosen Produkten sollen die EU-Märkte überschwemmt werden. Die Folgen für die Bauern kann sich jeder ausmalen! Wir können nur immer wieder sagen und dafür Tag für Tag arbeiten: Weg von dieser EU! In der Schweiz wie übrigens auch in Russland sind gentechnisch erzeugte Lebensmittel verboten…


 Quelle: Wegwarte 1/2014

16.03.14

Direkte Demokratie und Verpflichtungen aus Staatsverträgen


Staatskundliche Nachlese zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2014

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Es gehört zur direkten Demokratie, dass nach einer Volksabstimmung einige Leute nicht zufrieden sind mit dem Resultat. Es steht jedem frei, dies zum Ausdruck zu bringen. Was nach der Abstimmung vom 9. Februar zur Masseneinwanderungsinitiative aber schon sehr ungewöhnlich ist, ist die offene Kampfansage gewisser Kreise gegen das direktdemokratische Schweizer System. Das Stimmvolk habe das Ende des bilateralen Weges zu verantworten, heisst es bei manchen Politikern im Inland. Die Personenfreizügigkeit sei nicht verhandelbar, ist aus Brüssel zu hören. Dabei ist die rechtliche Situation eigentlich sonnenklar, und es gibt keinerlei Grund, Aufregung zu produzieren. Was ansteht, ist – in diesem wie in jedem anderen Fall – zunächst einmal die Umsetzung unserer Verfassungsbestimmungen durch den Gesetzgeber. Die Vorbereitungen dazu sind Sache des Bundesrates, darauf hat er sich zu konzentrieren. Die allfällige Änderung von Abkommen mit dem Ausland ist ein Schritt, der erst später folgen wird, dazu kann und soll der Bundesrat heute noch nichts Konkretes sagen. Wenn schon einzelne Bundesräte im Ausland Statements zu Abstimmungsentscheiden des Schweizer Souveräns abgeben, dann haben sie sich darauf zu beschränken, den Regierungen unserer Nachbarländer oder der EU-Kommission das Schweizer Modell zu erklären und sich voll und ganz dahinter zu stellen.
Das Schweizervolk hat am 9. Februar ja gesagt zur Zuwanderungsinitiative. Bei einer Volksabstimmung in Bund, Kantonen und Gemeinden genügt in der Regel das einfache Volksmehr. Für eine Verfassungsänderung braucht es in der Schweiz jedoch ein doppeltes Mehr, also das Volks- und Ständemehr. Letzteres war in der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative deutlich: In 14 ½ Kantonen sprach sich die Mehrheit der Stimmenden für die Volksinitiative aus, nur in 8 ½ Kantonen dagegen.

Zu was haben Volk und Stände ja gesagt? Votum für Selbstbestimmung und Souveränität

Der Initiativtext, der als neuer Artikel 121a in der Bundesverfassung stehen wird, schreibt vor, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig steuern wird, indem sie jährliche Höchstzahlen und Kontingente für die Aufenthaltsbewilligung von Ausländern festlegt. In diese Höchstzahlen sind Grenzgänger und Asylbewerber miteinzurechnen. Arbeitgeber müssen wieder zuerst in der Schweiz nach geeigneten Arbeitskräften suchen («unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer» – damit sind selbstverständlich in der Schweiz wohnhafte Menschen gemeint, nicht Menschen mit Schweizer Bürgerrecht). Konkrete Zahlen werden im Verfassungstext absichtlich nicht genannt, denn je nach Wirtschaftslage soll die Anzahl der Aufenthaltsbewilligungen variiert werden können. Die Einzelheiten sind in einem Bundesgesetz zu regeln und völkerrechtliche Verträge innert drei Jahren neu zu verhandeln und anzupassen. Es dürfen überdies keine neuen Verträge mit dem Ausland abgeschlossen werden, die dieser Verfassungsbestimmung widersprechen.
Der neue Verfassungstext hat mit Fremdenfeindlichkeit oder «Abschottung» nicht das Geringste zu tun. Wer behauptet, wir würden «eine Mauer um unser Land bauen», der lügt. Die Schweiz war seit jeher ein weltoffenes und gastfreundliches Land, und natürlich werden weiterhin Menschen aus aller Welt zu uns kommen können, ob als Asylsuchende, Arbeitskräfte oder als Studenten und Forscher.
Tatsächlich hat die Schweizer Bevölkerung ganz einfach genug davon, aus dem Ausland gesteuert und fremdbestimmt zu werden. Sie hat sich das zurückgeholt, was vor den Bilateralen Verträgen mit der EU selbstverständlich war: Die Schweiz will wieder selber bestimmen, wie viele und welche Menschen aus anderen Ländern zu uns kommen können, nämlich so viele, wie unser beschränktes Territorium mit seiner grossen Bevölkerungsdichte verkraften kann.
Eine Beschränkung der Zuwanderung mit Bewilligungspflicht gilt übrigens in der Schweiz für Immigranten aus Staaten ausserhalb der EU heute schon, und alle anderen Länder kennen ähnliche Gesetze. Gerade die klassischen Einwanderungsländer wie die USA, Kanada oder Australien steuern die Zuwanderung mit strengen Regeln. Dies gilt auch für die EU: Sie gewährt nämlich den freien Personenverkehr nur zwischen ihren Mitgliedsstaaten (plus den EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island, plus durch Bilateralen Vertrag auch der Schweiz), aber nicht gegenüber dem Rest der Welt.

Umsetzung und Konkretisierung der neuen Verfassungsbestimmung in einem Bundesgesetz

Wie geht es jetzt weiter?
In Verfassungsbestimmungen stehen oft keine Details, sondern sie enthalten die wesentlichen Grundzüge einer Regelung. So auch der neue Artikel 121a der Bundesverfassung, der nun zügig in einem Bundesgesetz zu konkretisieren ist.
Dieses Bundesgesetz ist im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu erstellen, das heisst, der Bundesrat hat unter Beizug der Kantone, Parteien und Wirtschaftsverbände einen Entwurf vorzubereiten, diesen in eine breite Vernehmlassung zu geben und entsprechend anzupassen, wobei er sich selbstverständlich an Wortlaut und Sinn des neuen Verfassungsartikels halten muss. Dann schreibt der Bundesrat seine Botschaft an den National- und Ständerat, diese werden den Gesetzesentwurf diskutieren und eventuell abändern und sich schliesslich auf eine gemeinsame Version einigen. Gegen dieses Gesetz kann das Referendum ergriffen werden, mit 50 000 Unterschriften innert 100 Tagen ab Publikation im Bundesblatt. Wenn das Referendum zustande kommt, wird das Schweizer Volk auch über das Ausführungsgesetz abstimmen, diesmal mit einfachem Volksmehr, ohne Berücksichtigung des Ständemehrs.
Erst wenn dieser innenpolitische Prozess gemäss dem Willen des Souveräns und mit seiner erneuten Zustimmung (entweder in einer Referendumsabstimmung oder stillschweigend durch Verzicht auf ein Referendum) durchlaufen ist, stellt sich die Frage, welche Staatsverträge wie abzuändern sein werden.
Es ist deshalb nicht am Platz, wenn unsere Bundesräte sich im Ausland praktisch für das ungebärdige Schweizervolk entschuldigen. Zuerst sollen sie den Volkswillen in ein Gesetz giessen, nachher haben sie die Schweizer Regelung gegenüber dem Ausland zu vertreten, und zwar nicht als Bittsteller, sondern auf Augenhöhe: «Wenn wir vor lauter Angst auf den Knien das Diktat der EU erwarten, werden wir dieses auch erhalten!» (Carlo Jagmetti, ehemaliger Schweizer Botschafter, in: Weltwoche vom 20.2.2014).

Staatsverträge zwischen souveränen Staaten können gekündigt und/oder neu verhandelt werden

Es liegt auf der Hand, dass die starken ­politischen Entscheidungsrechte der Schweizer Bevölkerung in Bund, Kantonen und Gemeinden zu zahnlosen Restbeständen zusammenschmelzen müssten, wenn die Schweiz der EU beitreten würde. Schon heute versuchen die EU-Institutionen sowie leider auch manche Schweizer Politiker uns weiszumachen, die Schweiz sei durch die Bilateralen Verträge, die sie mit der EU abgeschlossen hat, nicht mehr frei, Volksentscheide zu treffen, die einem dieser Verträge widersprechen.
Diese globale Unterordnung allen Landesrechtes, samt der Bundesverfassung, unter das sogenannte «Völkerrecht» – ganz abgesehen davon, wie bedeutungsvoll dessen Inhalte sind – muss korrigiert werden. Es ist umgekehrt: Die Schweiz ist ein souveräner Staat, der nicht Mitglied der EU ist. Wenn der Souverän also beschliesst, die heute anerkanntermassen sehr hohe Zuwanderung wieder selbst regeln zu wollen, müssen Staatsverträge, die im Widerspruch zur neuen Regelung in der Bundesverfassung stehen, durch den Bundesrat gekündigt und/oder neu verhandelt werden. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU enthält zwar tatsächlich eine Klausel, wonach die übrigen sechs Verträge der Bilateralen I ein halbes Jahr nach Kündigung des Freizügigkeitsabkommens ausser Kraft treten (sogenannte Guillotineklausel).1
Aber in den Beziehungen zwischen Staaten geschieht gar nichts einfach von allein, da wird immer zuerst auf beiden Seiten ein Standpunkt verkündet, dann wird verhandelt, und jeder Verhandlungspartner sollte für sein Land das Beste herauszuholen versuchen. An diesem zentralen Punkt hapert es bei unserer Exekutive: Der Verdacht liegt nahe, dass diejenigen Kräfte, die auf dem internationalen Parkett eigentlich die Interessen der Schweiz vertreten sollten, insgeheim vom EU-Beitritt der Schweiz träumen oder es zumindest eher den Grossmächten recht machen wollen als den eigenen Landsleuten. Sonst würden sie nach der Abstimmung vom 9. Februar anders auftreten. Und die Bundesräte und Diplomaten, die in den 1990er Jahren die Bilateralen I ausgehandelt und unterzeichnet haben, hätten keine derart ungünstige Kündigungsklausel akzeptiert.
Statt in übereifriger Hektik in Europa herumzureisen und in Berlin, Paris und Brüssel zu beteuern, dass sich praktisch nichts ändern werde, könnten unsere Behörden ruhig etwas gelassener sein, denn unsere Nachbarstaaten haben grosses Interesse daran, dass ihre Bürger weiterhin in der Schweiz erwerbstätig sein können, dass sie die Gotthard-Route für ihre Warentransporte benutzen dürfen usw. Auch der gegenseitige Handel liegt mindestens ebenso stark im Interesse der EU-Staaten wie unseres Landes, da die kaufkräftige Schweiz mehr aus der EU importiert als umgekehrt.

Gemäss Freizügigkeitsabkommen hat die Schweiz ein Recht, eine Änderung des Abkommens zu verlangen

Wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 12. Februar 2014 ankündigt, werden die Bundesräte Sommaruga, Schneider-Ammann und Burkhalter bis Ende Juni ein Konzept erarbeiten und bis Ende 2014 dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorlegen. Parallel dazu wollen die Departemente der beiden EU-Turbos Sommaruga (EJPD) und Burkhalter (EDA) bereits eine Sitzung mit dem «Gemischten Ausschuss zum Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU» ansetzen. Johann Schneider-Ammann vom Wirtschaftsdepartement (WBF), der gemäss seiner Aussage vor seiner Wahl zum Bundesrat nicht für den EU-Beitritt der Schweiz ist, lassen sie dabei aus. Es ist aber für die Umsetzung der Zuwanderungsinitiative massgebend, mit welcher Haltung und mit welchen Zielen sich der Bundesrat im Gemischten Ausschuss einbringt. Denn gemäss Freizügigkeitsabkommen von 1999 hat die Schweiz das Recht, der EU die Änderung ihres innerstaatlichen Rechts mitzuteilen und einen Vorschlag zur Revision des Abkommens einzubringen:
Art. 17 Entwicklung des Rechts
(1) Sobald eine Vertragspartei das Verfahren zur Annahme eines Entwurfs zur Änderung ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften einleitet [...], unterrichtet die betroffene Vertragspartei die andere Vertragspartei im Rahmen des Gemischten Ausschusses hiervon.
(2) Der Gemischte Ausschuss führt einen Meinungsaustausch über die Auswirkungen der Änderung auf das ordnungsgemässe Funktionieren dieses Abkommens.
Art. 18 Revision
Wünscht eine Vertragspartei eine Revision dieses Abkommens, so unterbreitet sie dem Gemischten Ausschuss hierzu einen Vorschlag. Die Änderung dieses Abkommens tritt nach Abschluss der jeweiligen internen Verfahren in Kraft […].2

Warum also die kompromisslosen Stellungnahmen aus Brüssel und die aufgeregten Reaktionen einiger Bundesräte auf die Volksabstimmung vom 9. Februar? Laut Artikel 17 und 18 ist die Personenfreizügigkeit sehr wohl verhandelbar. Oder könnte es sein, dass mit der «Vertragspartei», die ihr innerstaatliches Recht ändert und das Abkommen zu revidieren wünscht, gar nicht beide Seiten, sondern ausschliesslich die EU gemeint ist? Offenbar verstehen wir Schweizer unter einem «bilateralen» Abkommen etwas anderes als die Herrschaften in Brüssel – nämlich einen Vertrag zwischen souveränen Staaten, die beide dieselben Rechte haben, und nicht ein einseitiges Diktat.
Wie immer sich die EU-Leute das 1999 zurechtgelegt haben: Hier steht es schwarz auf weiss, dass die Schweiz das Recht hat, eine Änderung des Abkommens vorzuschlagen. Noch einmal: Unser Bundesrat hat die Interessen der Schweiz, das heisst, die Beschlüsse des Schweizer Souveräns zu vertreten und durchzusetzen. Statt dessen hat der Bundesrat das EDA, also den EU-Turbo Burkhalter beauftragt, «den innen- und den aussenpolitischen Prozess der Umsetzung zeitlich und materiell so weit wie möglich aufeinander abzustimmen» (Medienmitteilung 12.2.2014). Zu deutsch: zuerst zu fragen, was die EU will, und dann uns Schweizern einzureden, die Volksinitiative könne nur in einem von der EU vorgegebenen engen Rahmen umgesetzt werden.

Direkte Demokratie als wirksames Hindernis gegen den EU-Beitritt der Schweiz

In einem «Aufruf für Europa!» sorgt sich die Nebs (Neue europäische Bewegung Schweiz) angeblich um die «Verteidigung von Menschenrechten» der 1,8 Millionen Ausländer in der Schweiz. Tatsächlich sind die bereits hier lebenden Menschen gar nicht Gegenstand der Volksinitiative. Wer schon heute hier lebt, wird ja nicht künftig zuwandern, ihn betreffen die künftigen Einschränkungen nicht. Ausserdem gilt die Kontingentierung der Zuwanderung bereits heute für die Angehörigen von Nicht-EU- und Efta-Staaten, was offenbar die Nebs nicht stört.
Ärgerlich für die Nebs und andere EU-Turbos ist vielmehr, dass mit dem Abstimmungsergebnis vom 9. Februar der von ihnen angestrebte EU-Beitritt der Schweiz in weite Ferne rückt, vor allem auch wegen des klaren Ständemehrs.
Denn Ziel und Zweck der Nebs ist nicht die «Verteidigung der Menschenrechte» von wem auch immer, sondern einzig und allein der Beitritt der Schweiz zur EU: «Wir arbeiten, damit die Schweiz ein aktives Mitglied der Europäischen Union wird und Schweizerinnen und Schweizer das europäische Stimmrecht erhalten.» (Nebs-Präsidentin Christa Markwalder auf der Homepage der Nebs) Deshalb müsse die Schweiz laut dem «Aufruf für Europa!» «auf den Volksentscheid vom 9. Februar zurückkommen und sich für die EU entscheiden, mit der sie ihre Grundwerte teilt».
Dazu ist folgendes festzuhalten. Erstens: Die Schweiz muss keineswegs auf die Entscheide des Souveräns «zurückkommen», sondern diese vielmehr gemäss dem Willen des Volkes umsetzen. Zweitens: Die allgemein anerkannten Grundwerte, die wir übrigens nicht nur mit der EU, sondern mit der ganzen Völkergemeinschaft teilen, standen schon lange bevor es eine EU gab in der schweizerischen Bundesverfassung. Drittens: Dass die direktdemokratischen Rechte des Schweizervolkes ein ernsthaftes Hindernis für einen EU-Beitritt sind, leuchtet ein – selbstverständlich ist die direkte Demokratie mit einem EU-Beitritt unvereinbar. Und schliesslich: Wie viele Schweizer wären wohl zufrieden mit dem kümmerlichen «europäischen Stimmrecht» anstelle unserer heutigen umfassenden politischen Rechte?

Schlussbemerkung

Wir Stimmbürger haben allen Grund, wachsam zu bleiben: Mit der Abstimmung vom 9. Februar haben wir unseren Willen, ein souveräner und unabhängiger Staat zu bleiben, wieder einmal bekräftigt. Wir lassen nicht zu, dass Teile der Exekutive und ihre Helfershelfer in der Bundesverwaltung und in Organisationen wie der Nebs – zu deren Mitgliedern notabene die Bundesräte Berset und Burkhalter vor ihrer Wahl zählten – den Volkswillen missachten. Der Bundesrat hat sich als Diener des Volkes mit aller Kraft und voller Überzeugung für die Erhaltung der direkten Demokratie einzusetzen und die Volksentscheide ohne Wenn und Aber umzusetzen. Wenn er diesem Auftrag nicht gerecht werden sollte, bleibt uns das fakultative Referendum gegen das noch zu schaffende Bundesgesetz.    •
1    Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit, Artikel 25 Absatz 3 und 4
2    Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit, in Kraft getreten am 1. Juni 2002

Vàclav Klaus: «Es geht um die Freiheit»

«Für mich bedeutet das Abstimmungsergebnis nicht ‹Nein zur Einwanderung›, sondern: ‹Verlangsamt die Einwanderung in mein Land, bitte.› Diese Botschaft darf nicht missverstanden werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass jedes Land das Recht hat, so etwas zu sagen. Die verantwortungslosen Multikulturalisten, Globalisten und ‹Europaisten› sehen das natürlich anders. Sie sehen es falsch. Wir dürfen die neuen illiberalen, kollektivistischen Ismen nicht unterstützen, die zum Ziel haben, unsere Freiheit zu unterdrücken. […]
Bei der ganzen Debatte geht es im Grunde genommen um die Freiheit.»
(Vàclav Klaus, ehemaliger Staatspräsident Tschechiens, in: Weltwoche vom 20.2.2014)

Peter Gauweiler: «Die Schweiz schafft sich nicht ab»

«Es hat in diesem Jahr 2014, einem ganz jungen Jahr, einem ganz frisch angefangenem Jahr, zwei Ereignisse gegeben, die die politische Klasse der Bundesrepublik Deutschland aufs höchste echauffiert haben, und die einzuordnen ihr bis zum heutigen Tage nicht gelingt. Ein Ereignis war die Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 in der Schweiz. Und das andere war die Entscheidung im Namen des Volkes des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Januar 2014. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe eine sehr interessante Stimme aus der neutralen Schweiz zu dieser Volksabstimmung gelesen, die durch das emotionale Thema Einwanderung extrem belastet ist. Aber die sagte: Ihr müsst diese Volksabstimmung in der Schweiz weit mehr über das Einwanderungsthema hinaus betrachten, wo eine Mehrheit der Bevölkerung gegen alle Parteien, gegen alle Verbände, gegen jeden berufsmässigen Rechthaber oder Ratgeber entschieden hat. Diese Volksabstimmung hatte einen einzigen Tenor, der hiess: Die Schweiz schafft sich nicht ab. Nicht mehr und nicht weniger war die Aussage dieser Abstimmung. Und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass Herr Draghi und sein Zentralrat der Europäischen Zentralbank nicht berechtigt sind, den Deutschen Bundestag und die Volksvertretung zu ersetzen, die hat die gleiche Aussage gehabt: Auch Deutschland schafft sich nicht ab.»
Aus der Rede von Peter Gauweiler beim politischen Aschermittwoch der CSU in Passau am 5. März 2014
www.peter-gauweiler.de


Quelle: Zeit-Fragen Nr. 6 / 11.3.2014

15.03.14

Einladung

Einladung zum
Informations- und Diskussionsabend


am Dienstag, 1. April 2014, um 19 Uhr
in W I E N im "KOLPINGHAUS WIEN-ALSERGRUND"
im 9. Bezirk, Althanstrasse 51

Es spricht:
Prof. Dr. Peter BACHMAIER
Osteuropaexperte, 1972-2005 Mitarbeiter des Österreichischen Ost- und
Südosteuropa-Institutes, seither freier Publizist und Vorsitzender der
Österreichisch-Weißrussischen Gesellschaft

"Der Staatsstreich in Kiew: Die Ukraine zwischen Rußland und dem Westen." 


Veranstalter: IHU, Inge Rauscher. 

Die Ukraine ist eine frühere Sowjetrepublik, deren westlicher Teil etwa 140 Jahre lang ein Teil der Österreichisch-Ungarischen Monarchie war. In den ehemaligen Kronländern Galizien, Bukowina und Karpatenukraine gibt es noch viele Spuren österreichischer Kultur.

Die positive Einstellung der Bevölkerung zum alten Österreich wird heute allerdings von jenen Kräften ausgenützt, die den Machtbereich der Europäischen Union und der NATO nach Osten ausdehnen wollen.


Die Ukraine ist ein Opfer der Globalisierung, die das Land unmittelbar nach dem Zusammenbruch der Sowjetunionim Dezember 1991 erfaßte. Seither wurde dieWirtschaft liberalisiert und privatisiert, eine neureiche Oligarchie kam an die Macht, die Hälfte aller Betriebe wurde geschlossen und das Bruttoinlandsprodukt sank auf 68 % des Niveaus von 1991. Im Jahr 2004 wurde mit Hilfe der amerikanischen Soros-Stiftung eine „orangene Revolution“ durchgeführt, die das Land näher an den Westen heranführen sollte, aber im Sand verlief. 


Als im Jahr 2010 Präsident Janukowitsch an die Macht kam, der nicht der Kandidat des Westens war, verdoppelten die USA das Budget für die mehr als 2000 Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die eine antirussische Stimmung verbreiten sollten. Auf dem Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Wilna am 29. November 2013 weigerte sich die ukrainische Regierung, ein Assoziationsabkommen mit der EU zu unterzeichnen, und begründete ihre Entscheidung mit „nationalen Sicherheitsinteressen“. Statt dessen  nahm sie ein Angebot Rußlands an, das eine Senkung des Gaspreises und einen langfristigen Kredit vorsah.
Seither wurden von oppositionellen Gruppen Proteste durchgeführt, die einen Regimewechsel anstrebten. Die Kämpfe zwischen der Polizei und den bewaffneten Demonstranten führten zu ungefähr 100 Toten.


Am 21. Februar 2014 fand schließlich ein von radikalen Gruppen durchgeführter Staatsstreich statt, der von den USA gesteuert wurde und vor allem eine „Eindämmung“ Rußlands zum Ziel hatte. Das Parlament der Ukraine setzte den unter der Führung von EU-Außenministern ausgehandelten Kompromiß außer Kraft, vertrieb den Präsidenten Janukowitsch, wählte einen neuen interimistischen Präsidenten und setzte eine neue Übergangsregierung unter Ministerpräsident Arseni Jazenjuk ein. 


Die frühere Ministerpräsidentin Julia Timoschenko, die wegen Machtmißbrauchs im Gefängnis war, wurde freigelassen. Die USA und die EU beeilten sich, die neue Macht anzuerkennen. Jazenjuk erklärte inzwischen, daß die Ukraine 25 Mrd. Euro benötige, um einen Staatsbankrott abzuwenden.

Rußland weigerte sich, die Ergebnisse des gewaltsamen Umsturzes zu akzeptieren und verlangte eine Rückkehr zu dem Abkommen vom 21. Februar 2014, das eine Regierung der nationalen Einheit, eine Rückkehr zur Verfassung von 2004 und eine Neuwahl des Präsidenten im Dezember 2014 vorsah.


Das Parlament der autonomen Republik Krim, formell ein Teil der Ukraine, wandte sich an die russische Regierung mit der Bitte, die russische Bevölkerung zu schützen. Janukowitsch erklärte in Rußland, daß er der legitime Präsident der Ukraine sei und die Beschlüsse des ukrainischen Parlaments für illegitim halte.


Peter Bachmaier

14.03.14

Direkte Demokratie als Gegenmodell der bürokratischen EU-Diktatur

Österreich leidet unter der im EU-Vertrag festgelegten Dereglulierung vieler Maßnahmen zum Schutze der Menschen im Lande. Die Folgen sind fatal: Insgesamt sinkt der Lebensstandard, die Arbeitslosigkeit steigt und die Steuerzahler müssen noch mehr Staatsschulden (mitsamt Zinsen) abzahlen!

  Mehr direkte Demokratie, so wie in der Schweiz, würden notwendige Maßnahmen für Österreich ermöglichen. So auch die Steuerung der Zuwanderung.



Steuerung der Zuwanderung

1. Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2. Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchtszahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch
auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3. Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger
sind einzubeziehen. Maßgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind
insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

4. Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstoßen. Weiters heißt es im Art. 197 Ziff. 9 hoch 4 (neu) im ersten Absatz: Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121 a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen. Anmerkung: Mit „völkerrechtlichen
Verträgen“ sind natürlich auch sämtliche im Falle des Nicht- Mitglieds Schweiz bilateralen Abkommen
mit der EU gemeint, die nun entweder aufgehoben oder entspr. geändert werden müssen.


 Mehr in der neuen "Wegwarte" >>>>






12.03.14

Europa, höre das Schweizer Signal

von Prof. Dr. Eberhard Hamer*  

Überraschung und Wutgeheul verbreiten die Euro-Funktionäre und die von ihnen gelenkte Presse in Europa über die Volksabstimmung in der Schweiz gegen die Massenzuwanderung. Offenbar hat die Schweiz mit dem demokratischen Recht der Volksabstimmung die Herrschaftsstrukturen Europas nachhaltig gestört.
In einer Talkshow wies der AfD-Vorsitzende Lucke die zeternden Vertreter der anderen Parteien darauf hin, dass die Schweiz schon bisher eine Begrenzung der Zuwanderung habe, die im Sommer auslaufe. Die Volksabstimmung habe nun dieses Begrenzungsrecht nur erneuert, nicht neu geschaffen. Für Vorwürfe gäbe es deshalb überhaupt keinen neuen Tatbestand.
Wenn ein urdemokratisches Land wie die Schweiz von seinem Recht Gebrauch macht, die Bürger selbst über die sie beunruhigenden Fragen abstimmen zu lassen, und dieser Tatbestand allein die Euro-Elite schon in helle Aufregung versetzt, muss mehr hinter ihrem Ärger stehen als der Tatbestand rechtfertigt. Tatsächlich bricht am Beispiel der Schweiz ein inzwischen tiefgreifender Widerspruch zwischen den Wünschen der Bevölkerung und dem Funktionärssystem der nicht gewählten herrschenden Euro-Elite auf. Die 28 Politkommissare und ihre 50 000 Beamten haben bisher mit den ihnen verbundenen Regierungen nämlich ohne Rücksicht auf die Wünsche der Bevölkerung das bestimmt, was ihnen entweder die Weltmacht oder die angelsächsischen Banken und Konzerne als wünschenswert oder notwendig vorgeschrieben haben. Dass dies den Wünschen der Bevölkerung in vielen Fällen widerspricht, hat die herrschende Euro-Elite nie gestört, bricht aber nun am Beispiel der Schweiz zum ersten Mal als rechtsgültiger Widerspruch auf.
In anderen Fällen hat die Euro-Elite keine Rücksicht auf die Bevölkerung genommen, zum Beispiel:
1. Die Masse der Bevölkerung will keinen diktatorischen europäischen Super-Zentralstaat, sondern ein «Europa der souveränen Vaterländer». Im Vertrag zu Lissabon ist dies von der Elite ohne Abstimmungen in kleinem Kreise anders beschlossen worden. Seitdem handelt die Euro-Elite zentral-diktatorisch in Richtung Zentralstaat, während sich in den Bevölkerungen der Mitgliedsländer dagegen eine immer stärkere Euro-Opposition bildet, wie sich zum Schrecken der etablierten Parteien in der nächsten Euro-Wahl voraussichtlich an neuen Parteien wie zum Beispiel der AfD zeigen wird. Auch England und Frankreich wollen ihre Souveränität nicht abgeben. Nur die deutschen Altparteien drängen darauf – angetrieben von den USA und den Banken und Konzernen –, für welche das Verhandeln mit einer Zentralregierung leichter ist als mit 27 nationalen souveränen Regierungen. Die Schweiz signalisiert nun, dass der Traum der zentralen «Vereinigten Staaten von Eu­ropa» nicht mehr realisierbar sein könnte und der Vertrag zu Lissabon insofern gegen den Willen der Bevölkerung steht.
2.    Wie stark die USA hinter dem Handeln der Euro-Elite stehen, zeigt gerade wieder die EU-Zulassung von Duponts Genmais. Ohne entsprechende Prüfungen bzw. mit von vom Konzern bezahlten Gutachten wurde gegen 80% der Bevölkerung in Deutschland von der deutschen Regierung die Zulassung von Genmais mit Hilfe der EU geduldet, von anderen bestochenen Regierungen von Mitgliedsländern sogar befürwortet, womit Merkel wiederum das Interesse internationaler Monopolkonzerne gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit Europas durchgesetzt hat. Die Folgen für Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung wiegen offensichtlich leichter als die Monopolmacht von Dupont. Zu Recht schreckt deshalb das Signal aus der Schweiz die internationalen Konzerne auf, dass der Fügsamkeit der Kommissare unter den Willen des Grosskapitals von der betroffenen europäischen Bevölkerung mehr basisdemokratischer Widerstand als bisher entgegenschlagen könnte.
3.    Die europäischen Funktionäre haben zugelassen und gefördert, dass die Nato ebenfalls als europäische Institution deklariert worden ist, obwohl sie
–     allein von den USA geführt, ihren Zwecken dienlich und ohne europäisches Eigeninteresse von den Europäern finanziert wird
–     und für Angriffskriege der USA missbraucht wird (Afghanistan, Nordafrika, Somalia und nun auch Zentralafrika), deren Kriegsziele durch die amerikanische Rüstungs- und Finanzkonzerne vorgegeben werden, welchen die europäischen Nato-Vasallen nur Geld und Soldaten als Hilfstruppen zuliefern, nicht aber entscheidend mitzureden haben. Die Bevölkerung will zu 80% keine Kriegsverwicklung deutscher Soldaten, die Nato dagegen zündelt in US-Auftrag ständig neue Kriege an. Das Signal Schweiz könnte auch hier zum Widerstand der Bevölkerung gegen den Missbrauch der Nato für die amerikanischen Weltmachtziele führen.
–     Das gilt auch für den allein im amerikanischen Interesse liegenden subversiven Kampf der Nato durch «orangene Revolutionen» wie in Nordafrika, Syrien und jetzt wieder in der Ukraine, welche der von den USA vorgegebenen Nato-Doktrin folgen: Keep the Russians out, the Americans in and the Germans down. Die Brzezinski-Doktrin der politischen und militärischen Einschnürung Russlands befolgt auch die Regierung Obama noch. Deshalb werden von der CIA Aufstände geschürt und bezahlt (Klitschko allerdings von der Konrad-Adenauer-Stiftung), wird die internationale Presse zur Durchsetzung der Revolutionen auf Hassgesänge gegen Putin eingeschworen und sind die EU-Kommissare bereit, für die Weltmachtzwecke der USA sogar die finanziellen Kosten und Hilfszusagen der Ukraine zu übernehmen.
–     Auch hier ist das Interesse der Weltmacht und ihrer Euro-Funktionäre nicht Wille der Bevölkerung – nicht einmal in den von Revolution überzogenen Ländern selbst, sondern es geht um die Interessen der angelsächsischen Hochfinanz, der US-Rüstungsindustrie und die Machtausdehnung der «einzigen Weltmacht» gegen Russland. Die Euro-Funktionäre spielen nur für den US-Imperialismus gegen die Interessen und auf Kosten der europäischen Bevölkerung mit. Das Schweizer Signal könnte jetzt wieder Friedensbewegungen gegen die Subversivkriege der USA mobilisieren, sobald den Menschen der Hintersinn der angeblichen Revolutionen bewusst wird.
4.    Dass die Eurokratie Hilfsorgan der internationalen Banken, Versicherungen und Konzerne auch gegen und auf Kosten der europäischen Bevölkerung ist, wurde vor allem in der Finanzkrise deutlich: Auf Weisung der US-Regierung und dadurch auf Druck der EU-Kommission wurde die Überschuldung der atlantischen Grossbanken zuerst durch eine Bürgschaft und dann durch Gesamtschuldenübernahme der europäischen Länder übernommen, damit die Bankschulden erhalten und die überschuldeten Länder dadurch als Schuldner im Griff dieser Banken verbleiben sollten. Hauptlast an dieser Mithaftung (Schuldenunion) trägt zu 27% der deutsche Steuerzahler. Gegenüber letzterem hat der Finanzminister behauptet, «Bürgschaften sind keine Zahlungen». Somit wurden die Schulden bei Banken und Pleiteländern seitdem kräftig weiter aufgestockt (in Griechenland allein verdoppelt), was in jedem Falle zu Lasten vor allem der deutschen Bürger und Sparer geht, nämlich:
–     Die künstliche Zinssenkung enteignet die Sparer und Lebensversicherungen.
–     700 Milliarden Euro Target-Zahlungen sind praktisch verlorene Exportfinanzierung. Die Euro-Bank und damit zumeist die Bundesbürger zahlen die Export­überschüsse (zum Beispiel den Griechen für ihre Importe aus Deutschland) mit immer geringerer Chance auf Rückzahlungen.
–     Am stärksten belasten unsere Bürger die angeblichen «Rettungsschirme» und der ESM, welche die Schulden von internationalen Spekulationsbanken und Eurostaaten verbürgen und damit die Schuldenkrise verlängern, vergrössern und für die soliden Länder immer gefährlicher machen. Beim nächsten Schub der Finanzkrise und beim nächsten Bankrott von Banken oder Mitgliedsländern werden nämlich aus Bürgschaften Zahlungen von Hunderten von Milliarden Euro fällig, die nicht mehr ohne Währungsreform abzudecken sind.
Zu all diesen finanzakrobatischen Abenteuern wurden die Bürger nicht gefragt, die Konzepte unter amerikanischer Aufsicht in kleinem Kreis von Grossbankern und Euro-Funktionären ausgekungelt und den Parlamenten ohne Debatte zur Pflichtannahme – alternativlos – vorgelegt. So wurde die Demokratie ausgehebelt. Das Schweizer Signal dürfte auch in der Euro-Finanzkungelei für Alarmstimmung sorgen, zumal das Bundesverfassungsgericht bereits Teile dieser Kungelei für verfassungswidrig hält.
Ebenso wie die Amerikaner ihre Angriffskriege mit der Phantomgefahr von «Terrorismus» begründen, bekämpfen jetzt die Euro-Funktionäre jede Forderung nach Mitbestimmung der Völker über das, wofür sie haften und bluten sollen als «Nationalpopulismus». Das internationale Grosskapital und die «einzige Weltmacht» (Brzezinski) wollen keine nationale Mitbestimmung, keine wirkliche Demokratie in Europa, sondern nur eine scheindemokratische Verkleidung einer amerikanisch-europäischen Zentraldiktatur, wie der EU-Funktionär Juncker zum besten gab: «Wir beschliessen etwas, stellen es dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es kein grosses Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter; Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt…» So läuft die Entdemokratisierung in Europa und die Machtergreifung der Brüsseler Politkommission im Auftrag der USA.
Die Furcht der Euro-Funktionäre, dass das Signal aus der Schweiz nun die Demokraten in Europa wachrüttelt und sich bei der kommenden Europawahl ernsthafter Widerstand der Demokraten nach Mitbestimmung der europäischen Belastung für die Bürger ergeben würde, wird nicht mit Argumenten, sondern mit dem Totschlagsargument «Nationalpopulismus» zu bekämpfen versucht. Damit zeigen die Internationalisten, dass sie gegen jeden Wunsch jedes Volkes (populus) ihre eigenen Zentralinteressen ohne und gegen die Bürger weiter betreiben wollen.
Man kann nur sagen «Völker, hört die Signale! Europa, höre das Schweizer Signal!»    • 

* Eberhard Hamer ist ein deutscher Ökonom. Er gilt als Begründer der Mittelstandsökonomie. Nach seinen Studien der Volkswirtschaft, Theologie und Rechtswissenschaften promovierte Hamer.
Danach arbeitete er mit Zulassung als Rechtsanwalt in einem Unternehmen. Anschliessend bekam er einen Ruf an die Fachhochschule Bielefeld, wo er dann bis zu seinem Ruhestand im Jahre 1994 als Professor für Wirtschafts- und Finanzpolitik lehrte. In den 1970er Jahren gründete er das privat geführte Mittelstandsinstitut Niedersachsen in Hannover und veröffentlichte über 20 Bücher zum Thema Mittelstand. Für die Entwicklung einer neuen Mittelstandsökonomie wurde Hamer das deutsche Bundesverdienstkreuz verliehen. Er ist Autor zahlreicher Aufsätze und Bücher.

Quelle: Zeit-Fragen Nr. 5 vom 25.2.2014

Was ist wirklich los in der Ukraine?

 Einige Beiträge zur Klarheit über die Situation in der Ukraine:


 Dirk Müller zu den Unruhen in der Ukraine

 Dokumente zeigen: pro-faschistischer Putsch in der Ukraine 

 Söldner von Blackwater in Ukraine

Tagesspiegel zensiert positive Russland Umfrage  

Die EU schürt Krieg, Not und Elend

Scharfschützen-Morde auf dem Majdan

Oligarchen - Schach

 

  

08.03.14

EU-Austritts-Volksbegehren: Nächste Info-Stand-Aktionstage


Bitte hinkommen und mithelfen!

Zwischenstand: ~ 5.200 gemeindeamtlich bestätigte Unterstützungs-Erklärungen, an die zehntausend gesetzlich gefordert bis Dezember 2014. 

                         
Notar-Zeiten sind extra angegeben und werden laufend ergänzt.


Donnerstag, 20. März, Wien-Meidling beim Bezirksamt (Ecke Schönbrunnerstraße / Theresienbadgasse bei U-4-Station Meidling-Hauptstraße), 10 bis 17 Uhr

Freitag, 21. März, Wien-Favoriten Reumannplatz bei U-1, Aufgang Quellenstraße, 9 -15 Uhr,

NOTAR von 10 bis 13 Uhr


Dienstag, 25. März, Wien-Landstraße, 10 bis 17 Uhr
  Nähe Hauptbahnhof Wien-Mitte (herumschauen/neuer Standort), vorm Hauptausgang U3/U4/S-Bahn, evtl. auch gegenüber oder in Richtung Invalidenstraße
  Notar 13 bis 16 Uhr


 Donnerstag, 27. März, Wien-Meidling beim Bezirksamt (Ecke Schönbrunnerstr./Theresienbadg. bei U-4-Station Meidling-Hauptstraße), 10 bis 17 Uhr

Freitag, 28. März, Simmering-Hauptstraße vor Endstation U-3 "Simmering", 10 bis 16 Uhr, 

NOTAR von 10 bis 12 Uhr


Mittwoch, 2. April, Linz, 11 bis 17 Uhr
  am Taubenmarkt beim Brunnen

Donnerstag, 3. April, Steyr, 9 bis 14 Uhr
  am Stadtplatz Nähe Rathaus zwischen den Marktstandln

Freitag, 4. April, Wels, 9 bis 16 Uhr
  in der FUZO Ecke Ringstraße/Bäckergasse

Montag, 7. April, Wiener Neustadt, 10 bis 17 Uhr
  Ecke Neunkirchner Straße/Hauptplatz beim Rathaus

Dienstag, 8. April, Bruck/Mur, 10 bis 17 Uhr
  Hauptplatz/Einmündung Mittergasse

Mittwoch, 9. April, Leoben, 10 bis 17 Uhr
  Hauptplatz/Einmündung Timmerstorfergasse

Donnerstag, 10. April, Graz, 9 bis 17 Uhr
  Hauptplatz/Einmündung Sporgasse

Freitag, 11. April, Graz, 9 bis 16 Uhr
  Herrengasse/Einmündung Stubenberggasse

Montag, 14. April, Baden, 10 bis 16 Uhr
  Hauptplatz vor der Pestsäule beim Rathaus

Dienstag, 15. April, Baden, 10 bis 16 Uhr
  Hauptplatz vor der Pestsäule beim Rathaus


Weitere Termine werden laufend ergänzt. 


Die Arbeit an der Einleitung des EU-Austritts-Volksbegehrens wird 2014 mit besonderer Intensität weitergehen. Bis Anfang Dezember haben wir noch „Zeit“, die gesetzlich geforderte Zahl von rund zehntausend gemeindeamtlich/notariell bestätigten Unterstützungserklärungen zu schaffen; etwas mehr als die
Hälfte davon, also mehr als fünftausend gültige, liegen uns dzt. vor. Wer von den WEGWARTE-Empfängern noch nicht im Vorjahr (2013) oder heuer im Magistrat/ Bezirksamt/Gemeindeamt oder vor‘m Notar unterschrieben hat, möge dies bitte unbedingt so rasch wie möglich nachholen. Unterschriften aus früheren
Jahren zählen nicht (mehr), wie in früheren WEGWARTE- Ausgaben erläutert. Jede in den genannten Behörden geleistete Unterschrift erspart unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern viel Zeit und Geld, das wir ansonsten für noch mehr Aktionstage und Notarhonorare
aufwenden müssen. Letzteres ist das größte Problem beim Zustandekommen der nötigen Zahl von Unterstützungs-Erklärungen! Allen herzlichen Dank, die dabei
bisher mitgeholfen haben; wir müssen hoffen, daß dies auch weiter möglich sein wird....


Selbst im Februar haben wir mehrere Aktionstage,die immer im Freien stattfi nden (müssen), absolviertund dabei inkl. einem Notar kräftig gefroren. Ab 19. März werden wir praktisch jede Woche mehrere Info-Stand-Aktionstage zunächst in Wien und dann in den Bundesländern durchführen; die genauen Termine und Standorte werden jeweils ein/zwei Wochen vorher auf der Internetseite www.eu-austritts-volksbegehren.at zu finden sein. Natürlich können Sie Ihre Mitarbeitsbereitschaft auch briefl ich oder telefonisch
bekanntgeben. Wir laden alle, denen das Zustandekommen des Volksbegehrens ein Anliegen ist, herzlich ein, bei diesen Aktionstagen mitzuwirken: Einfach hinkommen
und zwei/drei Stunden beim Verteilen von Info-Material mithelfen und - wer möchte - mit den
Bürgern diskutieren. Es ist eine sehr lebendige, interessante Arbeit bei (fast) jedem Wetter, bei der man natürlich nicht nur, aber auch sehr viel Erfreuliches erlebt. Wir freuen uns auf jede Verstärkung unserer doch sehr beanspruchten Außeneinsatz-Mann- und Frauenschaft!

 

05.03.14

Der österreichische Steuerzahler muss für Banken und Spekulanten haften und zahlen!


ESFS, ESFM, ESM, Griechenlandhilfe und Milliardenumverteilung fürs Ausland. Wer legitimiert das?

Jetzt noch der Fall Bayern LB (Hype Alpe Adria):

Eine Bank in Bayern  riskiert und der österreichische Steuerzahler zahlt die Verluste !


Als ich aus der Bank 2006 ausgeschieden bin, betrug das Kreditvolumen 18 Milliarden Euro. Bis zur Notverstaatlichung Ende 2009 ist es auf 32 Milliarden gewachsen.

Wogegen ich mich ein Leben lang wehren werde die Verantwortung zu übernehmen, ist die Situation, die nach 2006 in der Hypo entstanden ist. Diese Entwicklung habe nicht ich, sondern die Bayern LB zu verantworten.

Die Regierung hat 2006 eine mehrheitlich dem bayrischen Staat gehörende Bank – nämlich die Hypo – verstaatlicht. Das ist wohl der echte Irrsinn und mir bis heute unverständlich.



Die Bank sei erst in Schwierigkeiten geraten als sie ab 2006 von den Bayern übernommen wurde und “extrem” wuchs, so Liaunig. Im Abschnitt von 1999 bis 2006 habe er “keine besonderen Bedenken oder Sorgen” gehabt – war allerdings ja auch nicht mehr Aufsichtsratschef der Hypo. Von 2006 bis 2008 hätten sich Kredite und Haftungen verdoppelt, sagt Liaunig. “Ich glaube, dass in diesen zwei Jahren auch das Gros der Risiken aufgebaut wurde, die heute schlagend werden.”
#
Kulterer hingegen hat sich für Liaunig “persönlich nichts zu Schulden kommen lassen. Er wurde erstinstanzlich verurteilt, aber wenn das für eine Verurteilung ausreicht, dann müssten 80 Prozent der österreichischen Banker hinter Gitter gehen. Ich halte ihn persönlich für einen integren und kompetenten Mann. Die Leute Brauchen einen Sündenbock”, auch wenn Kulterer “sicher Fehler gemacht hat”.




Dies verdeutlicht, dass die Bayrische Landesbank die in sie gesetzten Erwartungen, aufgrund ihrer eigenen Probleme mit Fehlspekulationen und  Verlusten in Höhe von 40 Mrd. Euro im Rahmen der Subprime-Krise, nicht mehr erfüllen konnte….. 


Rettungsschirme für die Finanzwirtschaft, 
Landeshaftungen für Banken und die Übernahme (Verstaatlichung)  von Spekulationsverlusten gehören verboten!








04.03.14

US/EU - Kriegsprojekt: Beispiel Ukraine

 Die Ukraine verwarfen ein Wirtschaftsabkommen mit der EU. Die Folge:

Bezahlte  Söldner schrecken vor keiner Gewalt zurück!

>>>Video<<<

http://www.youtube.com/

http://www.youtube.com

http://www.youtube.com/

Links:

 http://www.deutsch-ukrainisches-zentrum.de/wissen/historische-epochen-der-ukraine/ukraine-und-eu/ 

Der estnische Außenminister Urmas Paet hat gesagt, dass die Todesschützen auf dem Majdan nicht von der Janukowitsch-Regierung, sondern von den Oppositionsterroristen beauftragt worden sind. (Jürgen Elsässer Blog)


28.02.14

EU-Diktatur versus neutrales und freies Österreich

SOZIALSTAAT ÖSTERREICH? - Das war einmal.

Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union einer neoliberalen Wirtschaftspolitik unterworfen, die dem „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ folgt. Diese Politik des ungebremsten Marktradikalismus, verpflichtet Österreich zur globalen Integration und verbietet jeden Schutz einheimischer Produkte, obwohl Maßnahmen nach dem Sozialprinzip geboten wären.
Die Handelspolitik fällt unter die ausschließlichen Zuständigkeiten der EU, die Mitgliedstaaten haben keine Hoheit über die Wirtschaft mehr. In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik müssen die Rechtsordnungen der Europäischen Union berücksichtigt werden, nicht aber jene der Mitgliedstaaten.
Durch Standortverlagerung der Unternehmen in Länder, wo die Arbeit „nichts“ kostet (Lohndumping) – auch am Waren und Dienstleistungsmarkt – werden die österreichischen Unternehmen immer wettbewerbsunfähiger. Eine ausschließlich auf Gewinnmaximierung ausgerichtete EU-Wirtschaftspolitik erhöht die Arbeitslosenzahlen und fördert prekäre Arbeitsverhältnisse. Der Sozialstaat Österreich wird dadurch geschwächt.
Unser Land muß sich jede Maßnahme der EU-Kommission gefallen lassen und wird zur wirtschaftspolitisch überwachten, untergeordneten Einheit der Europäischen Union. So ist ein Beschluß des Rates der Union über die Grundzüge der Handelspolitik – entgegen einer gewünschten, eigenstaaatlichen Sozialpolitik zur Minderung der Arbeitslosigkeit – nicht an das Bundesverfassungsgesetz Österreichs gebunden! Das Europäische Parlament wird nachträglich über einen Beschluß informiert.
Österreich wird also verpflichtet sich dem Unionsrecht unterzuordnen und kann verwarnt und bestraft werden. Der neoliberale EU-Wirtschaftskurs zeigt sich deutlich in der Beschäftigungspolitik. So ist das Ziel Vollbeschäftigung aus den Verträgen verschwunden. Es gibt auch keine Schranken gegen Steuer- und Lohndumping im Reform-Vertrag. Ein Ziel der Errichtung einer Sozialunion und die Sozialstaatlichkeit unter den Werten der Union sucht man vergebens.

Die großen Freiheiten des turbokapitalistischen Binnenmarktes, freier Verkehr von Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen sind die Grundwerte der Union und nicht die Freiheit sowie verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte der Bürgerinnen und Bürger Österreichs!
Motor der Integrationsentwicklung ist der Europäische Gerichtshof. In seinen Urteilen werden die Marktfreiheiten über die sozialen Belange gestellt. Der Vertrag von Lissabon fördert eindeutig den Sozialabbau!

Akzeptiert hat das österreichische Bundesvolk das nicht, denn die Bürger waren bei der Volksabstimmung über diese Tatsachen nicht unterrichtet und haben auch mit der Zustimmung zum Beitrittsverfassungsgesetz nicht jeder Entwicklung der EU zugestimmt.
Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union einer neoliberalen Wirtschaftspolitik unterworfen, die dem „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ folgt. Diese Politik des ungebremsten Marktradikalismus, verpflichtet Österreich zur globalen Integration und verbietet jeden Schutz einheimischer Produkte, obwohl Maßnahmen nach dem Sozialprinzip geboten wären.
Die Handelspolitik fällt unter die ausschließlichen Zuständigkeiten der EU, die Mitgliedstaaten haben keine Hoheit über die Wirtschaft mehr. In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik müssen die Rechtsordnungen der Europäischen Union berücksichtigt werden, nicht aber jene der Mitgliedstaaten.
Durch Standortverlagerung der Unternehmen in Länder, wo die Arbeit „nichts“ kostet (Lohndumping) – auch am Waren und Dienstleistungsmarkt – werden die österreichischen Unternehmen immer wettbewerbsunfähiger. Eine ausschließlich auf Gewinnmaximierung ausgerichtete EU-Wirtschaftspolitik erhöht die Arbeitslosenzahlen und fördert prekäre Arbeitsverhältnisse. Der Sozialstaat Österreich wird dadurch geschwächt.
Unser Land muß sich jede Maßnahme der EU-Kommission gefallen lassen und wird zur wirtschaftspolitisch überwachten, untergeordneten Einheit der Europäischen Union. So ist ein Beschluß des Rates der Union über die Grundzüge der Handelspolitik – entgegen einer gewünschten, eigenstaaatlichen Sozialpolitik zur Minderung der Arbeitslosigkeit – nicht an das Bundesverfassungsgesetz Österreichs gebunden! Das Europäische Parlament wird nachträglich über einen Beschluß informiert.
Österreich wird also verpflichtet sich dem Unionsrecht unterzuordnen und kann verwarnt und bestraft werden. Der neoliberale EU-Wirtschaftskurs zeigt sich deutlich in der Beschäftigungspolitik. So ist das Ziel Vollbeschäftigung aus den Verträgen verschwunden. Es gibt auch keine Schranken gegen Steuer- und Lohndumping im Reform-Vertrag. Ein Ziel der Errichtung einer Sozialunion und die Sozialstaatlichkeit unter den Werten der Union sucht man vergebens.

Die großen Freiheiten des turbokapitalistischen Binnenmarktes, freier Verkehr von Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen sind die Grundwerte der Union und nicht die Freiheit sowie verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte der Bürgerinnen und Bürger Österreichs!
Motor der Integrationsentwicklung ist der Europäische Gerichtshof. In seinen Urteilen werden die Marktfreiheiten über die sozialen Belange gestellt. Der Vertrag von Lissabon fördert eindeutig den Sozialabbau!

Akzeptiert hat das österreichische Bundesvolk das nicht, denn die Bürger waren bei der Volksabstimmung über diese Tatsachen nicht unterrichtet und haben auch mit der Zustimmung zum Beitrittsverfassungsgesetz nicht jeder Entwicklung der EU zugestimmt. (hs)


(Veröffentlicht auf www.nfoe.at)

EU-US-Freihandelsvertrag: Alle Macht den Konzernen

 http://www.unzensuriert.at :

USA-Freihandelsabkommen ermöglicht Klon-Fleisch-Import in die EU



Nachfahren geklonter Rinder könnten bald EU überschwemmen.
Foto: Christian Heindel / Wikimedia (CC-BY-SA-2.0)
Durch das aktuell in Verhandlung befindliche EU-USA-Freihandelsabkommen soll mit einer gewissen Zeitverzögerung in Zukunft nun auch das Fleisch geklonter Kälber und Rinder nach Europa kommen. Die EU-Kommisson erlaubt dies in ihren Papieren nach einer Übergangsfrist auch „offiziell“. Es soll auch keine Kennzeichnung für solche Produkte mehr geben. Der europäische Konsument wird somit ein weiteres Mal der Fleischwirtschaftslobby schutzlos ausgesetzt.
Mit diesem Vorstoß haben die Lobbyisten der internationalen Fleischwirtschaft in Brüssel wieder einmal ganze Arbeit geleistet. Obwohl man „vor dem Vorhang“ so tut, als ob man „auf immer und ewig“ gegen geklontes Fleisch gewappnet sei, dauert dieses Verbot nur ganze fünf Jahre.
EU-Kommission ermöglicht mit Übergangsfrist Klon-Fleischimport
Der von der  EU-Kommission vorgelegte Gesetzesentwurf enthält eine ganze Reihe von Schwachstellen, wie etwa die bayrische CSU-Verbraucherschutzministerin Christine Haderthauer anmerkt. So gelte das Verbot lediglich fünf Jahre und werde dann einer „Evaluierung“ unterzogen. Dies könnte bei entsprechendem Lobbying dazu führen, dass das absolute Klon-Importverbot aufgeweicht, wenn nicht gänzlich abgeschafft wird.
Damit nicht genug, soll auch der Import von „Nachfahren“ von geklonten Tieren erlaubt werden. Und auch die Kennzeichnungspflicht für Fleischwaren aus geklonten Tieren soll zu Lasten der Konsumenten abgeschafft werden.
Macht geht auf Konzerne über
Welche Gefahren durch das Freihandelsabkommen TTIP noch lauern, zeigt ein Bericht von FPÖ-TV. Generell wird die Macht von den Staaten zu den Konzernen verlagert. Diese könnten bald sogar gegen gesetzliche Regelungen klagen, wenn sie ihren wirtschaftlichen Interessen zuwider laufen.


http://www.youtube.com/watch?v=76756Ge2wLo#t=266

27.02.14

"Wir sind alle Kreditopfer": Systemkritiker wollen Banken klagen



WU-Professor Hörmann will mit 2000 Mitstreitern vor Gericht ziehen. Im geht es um nichts geringeres als den Umsturz des Geldsystem. 

Banken schaffen Geld aus dem Nichts; der "Unfug des verzinsten Schuldgeldsystems" treibt Menschen in den Ruin, behauptet eine Gruppe heimischer Systemkritiker mit einem WU-Professor an vorderer Front. Sie wollen 2000 verschuldete Menschen zusammentrommeln und österreichische Banken klagen. Der Vorwurf: Ihre Kreditverträge beruhten auf Betrug. Zudem brachte der Verein Anzeige in Sachen Hypo ein. "Wir sind alle Kreditopfer - auch die Banken und Politiker", sagte Franz Hörmann, Mitbegründer des Ende 2012 ins Leben gerufenen "Kreditopfervereins" und außerordentlicher Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz.
(...)Derzeit, führt Hörmann aus, werde das Gros des Geldes von privaten Banken geschöpft. Das ist das sogenannte Giral- oder Buchgeld. Bankverbindlichkeiten entstünden einfach, indem Kunden einen Kreditvertrag zum Beispiel über 10.000 Euro unterschreiben und Bankmitarbeiter Zahlen auf einem Konto eintragen - und schon seien 10.000 Euro neu geschaffen worden. Wenn der Kredit dann getilgt wird, werde das Geld wieder aus dem Verkehr gezogen, also vernichtet.
Das heiße aber nicht, dass es kein Geld mehr gäbe, würden alle Verbindlichkeiten beglichen. Denn da wären immer noch die Zinsforderungen: Um diese bezahlen zu können, bräuchte es einen neuen Kredit, der Kreislauf begänne von vorne, so die Erklärung des Vereins. Wer umgekehrt seine Geldscheine zur Bank trägt, gebe sein Eigentum auf. Das Geld am Girokonto sei nichts anderes als ein Schuldschein der Bank. Insofern sei es ein "Märchen", dass Banken bei der Kreditvergabe Refinanzierungskosten entstehen. "Das hätten wir gerne von den Banken nachgewiesen", so Hörmann.

meldet die Presse am 26.2.2014>> 

Links:

http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/1567838/Franz-Hormann_Wir-sind-alle-Kreditopfer

Texte zum Thema Geldsystem auf der Homepage von Franz Hörmann (auch Gratisdownload seines Buches!)
Die Homepage der Bewegung  Human Way