19.07.14

Wir lassen uns am Nasenring in die Welt-Diktatur ziehen

Haben  die noch übrig gebliebenen Zahler der EU, so wie die Steuerzahler von Österreich, Deutschland und den Niederlanden schon vergessen, dass sie für die "schwarzen Löcher" der Finanzjongleure Zig-Milliarden zahlen dürfen? Der ESFM, ESFS, ESM, die EZB-"Schrottpapiere-Politik" (der Ankauf von Staatsanleihen der PIIGS und anderer schwachen Staaten), die "Griechenlandhilfe" ist schon aus dem Gedächnis? Zur Erinnerung: "Kohäsionszahlungen" fürs Ausland machen rund 1/3 des EU-Bugdets aus. Der "Agrarfonds" etwa auch ein Drittel. Zusammen etwa 700 Milliarden Euro! Die ganze Welt freut sich über unser Steuergeld, während in Österreich die Fetzen wegen einem Hypo-Sondergesetz fliegen. Da geht es um 890 Millionen (Die Weltbank und andere Betroffene haben schon Klagen dagegen angekündigt, welche Erfolg haben werden). Aber es geht rundherum um viel mehr Geld: Der Hypo-Skandal und oben genannte "Rettungsschirme" und "EU-Maßnahmen" zur Absicherung von Euro und der EU insgesamt, die ständig steigenden Staatsschulden kosten den Steuerzahlern hunderte Milliarden. Wo bleibt der Protest, der Widerstand der Arbeiter u. Bauernbünde, der Gewerkschaften, der Sozialpartner, der Politik?

In aller Munde sind neuen Ungeheuerlichkeiten: TTIP, TIPS, Ceta und andere Hintertüren durch die ständig neue erfundene Instrumente der Vermehrung des Reichtums und der Macht von ein paar gewissenlosen Zeitgenossen ständig steigt und abgesichert wird, und der Armut und der Hunger auf der Welt auch langfristig nicht sinkt. Der Kommissionspräsident hat schon angekündigt, dass TTIP und Co. kommen werden. Angela Merkel will mit dem US/ES-Ausbeuterabkommen Teile der Deutschen Industrie retten!

Statt sich zusammenzuschließen und gegen das Unrecht und die Ungerechtigkeit aufzustehen, lassen sich die von den EU-Verträgen zu Verbraucher- u. Konsumenten degradierten EU-"Bürger" am Nasenring in die Diktatur ziehen und nehmen Pensionskürzungen und neue Lohnsenkungen hin. Haben Sie den Verstand verloren? Oder nur den Mut?

Die EU ist nicht alternativlos: Eine Kooperation mit BRICS, ASEAN und anderer neuen Verbindungen und Märkte auf der Welt bieten sich an und können mittels alternativer Verträge und Zusammenarbeit in Europa (etwa EFTA und OEEC die EU überflüssig machen. Ein Europa des Frieden und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ein Europa der selbstständigen Nationen, ein Europa der kontrollierten Politik und Wirtschaft sind möglich. Wenn alle Bürger den Austritt aus der EU und obgenannte Optionen aufgreifen wollen, dann kann auch die Politik nicht anders: Der Staat sind wir alle! Jeder der nach seinem eigenen Gesetz lebt ist frei. Nur Freiheit bedeutet souverän zu sein. Es gibt keine Freiheit ohne Rechtsgesetze, Rechtsstaat und Demokratie.

17.07.14

TTIP – Was wir bei der Transatlantischen Umarmung bedenken sollten.



                                                                      Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer 
 
 
Immanuel Kant hat uns Europäern das mündigmachende Sapere aude!, das Wage zu denken! hinterlassen.

Am 14. 7. 2014 hat eine neuerliche (die sechste) Runde in den Verhandlungen USA-EU über ein umfassendes Wirtschaftsabkommen, das in seiner bislang bekannt gewordenen Dimension ein Gesellschaftsabkommen ist, begonnen. Da bisher nur durchgesickerte Details diskutiert wurden, erscheint es geboten einer breiteren Sicht Raum zu geben. In der gebotenen Kürze können allerdings nur Eckpunkte angesprochen werden, zumal der aktuelle Text nach wie vor nicht zur Verfügung gestellt wird.
Es gehört zum allgemeinen Hausverstand, dass man sich bei einem Rechtsgeschäft den Partner genau ansieht, seine allgemeine Situation, seine Interessenslage, sein bisheriges und aktuelles Verhalten, sowie seine gesellschaftspolitische und geopolitische Grundeinstellung (im Englischen: seine ‚Philosophie‘).
Dieser erste Gedankenschritt muss bereits zu misstrauischer Sorge Anlass geben:
Die USA sind de facto pleite und halten sich nur mehr mit ungedeckter Geldvermehrung über Wasser. Für jeden Dollar, den sie ausgeben, müssen sie rd. 50 Cent irgendwie herbeischaffen (Die Wege hierzu habe ich in meinem Buch Empörung in Europa – Wege aus der Krise aufgezeigt.). Dies geht so lange, als der USD noch als Welt-Leitwährung akzeptiert wird. Diese Position ist aber in dramatischem Abbröckeln und kann auch mit wirtschaftlichen und militärischen ‚Sanktionen‘ nicht mehr aufgehalten werden. Viele Staaten beginnen in Landeswährungen zu handeln (z. B. China, Japan, Indien, Iran, Russland und in letzter Zeit sogar die treuen Vasallen Deutschland und Südkorea). Hinzu kommt, dass das IWF-WB-System, das die finanzielle Vormacht der USA bisher abgesichert hat (Sperrminorität der USA) zunehmend unterlaufen  wird. Die lateinamerikanischen und asiatischen Staaten sind dabei eigene Entwicklungsbanken und IWF-analoge Hilfsfonds zu etablieren.
Die sich ergebende Situation ist verzweifelt. Die nicht rückzahlbaren Staatschulden betragen bereits über USD 17 Billionen (US-Trillionen) und die bisherige weltbeherrschende Hochrüstung ist in diesem Ausmaß nicht mehr finanzierbar. Es bleibenden USA nur noch drei Auswege offen: Ein Schuldner erzeugender Krieg, eine radikale Abwertung des USD (de facto ein Weltbetrug) oder ein Neustart über ein Weltwährungsabkommen nach dem Muster der Internationalen Clearing Union, die bereits 1944 von J. M. Keynes vorgeschlagen, aber von den USA als beherrschende Finanzmacht abgelehnt wurde. Dieser ausgewogene Neustart müsste mit einem Weltschuldenschnitt verbunden werden.
Kurzfristig  können sich die USA noch durch die Plünderung des reichen Europa (siehe die US-induzierte Finanzkrise und Verschuldung Europas zugunsten der US-Finanzeliten) und die Anzettelung von bewaffneten Konflikten ein Respiro verschaffen.
Sieht man die TTIP Verhandlungen auf diesem Hintergrund, dann müsste man zuerst eine interne Neuordnung  des US-Finanzregimes und des Weltfinanzsystems verlangen, bevor man sich mit einem Partner ins Bett legt, der pleite ist und Kriege braucht. Wenn man einen untergehenden Freund retten will, dann muss dieser die Rettungsstrategie akzeptieren oder beide gehen in tödlicher Umarmung unter.  Derzeit benehmen sich die USA aber wie ein seine Sucht leugnender, gewalttätiger Drogensüchtiger und die EU wie die Maus vor des Schlange. Ein Dialog auf Augenhöhe ist erforderlich, wenn wir zukunftsfähig agieren wollen.
Im zweiten Gedankenschritt  sollten die wesentlichen Interessen der USA  betrachtet werden:
Die US-Wirtschaft ist Militär- und Erdöl-lastig. Man hat in diese Sektoren massiv investiert und verteidigt diese. Drei weitere Schlüsselbereiche sind Finanzen,  Medien und Landwirtschaft.  In all diesen Bereichen versucht man interessensfestigende, gewinnbringende Rahmenbedingungen  zulasten der Europäer durchzudrücken.  Dazu kommt das verständliche Interesse mit (längerfristig wertlosen) ‚Papierdollars‘ in Europa reale Werte aufzukaufen und sich dieses unredliche Eigentum abzusichern. Letzteres bringt uns zum Thema des ‚Investitionsschutzes‘.  Dieser soll im ISDS (Investor-State-Dispute- Settlement, Investor-Staat-Streitbeilegung) institutionalisiert werden.
Wenn man Vorstehendem den dritten Gedankenschritt hinzufügt, der das bisherige Agieren und die gesellschaftspolitische und geopolitische Grundeinstellung  anleuchtet. Dann wird es noch brisanter. Die USA haben in der Nachkriegszeit durchgehend beherrschend agiert und ihre Interessen als ‚Rechtsposition‘ einseitig durchgesetzt. Ein von mir mitgehörtes Interview mit dem US-Rechtsberater bei den TTIPP-Verhandlungen und früheren US-Botschafter bei der EU (1993 – 96), Stuart Eizenstat möge dies illustrieren: Auf die unterschiedlichen Qualitätsstandards angesprochen – insbesondere bei Lebensmitteln – meinte er: ‚Was für die US-Bürger gut genug sei, müsse es auch für die Europäer sein.‘ Eine klare unilaterale Botschaft …  Die Durchsetzung der Anwendung von US-Recht im Form der aufgezwungenen Übernahme des FACTA-Gesetzes (Foreign Account Compliance Act), gemäß dem europäische Banken die Kontobewegungen von US-Bürgern melden müssen, und die jüngsten ‚Sanktionen‘ gegen europäische Banken und andere Unternehmen ohne rechtliche Grundlage sollten auch Anlass dazu sein, sich zu überlegen, ob man weiteren Vereinbarungen zustimmen soll, die für ähnliche Vorgangsweisen ‚legale‘ Ansätze bieten können.
Wer aus dem praktischen Wirtschaftsleben den ‚american type of agreement‘ kennt, wird noch vorsichtiger sein. Während nämlich gemäß der europäischen Rechtskultur die wesentlichen Regeln in den Gesetzbüchern (Handelsrecht und allgemeines Zivilrecht) festgehalten sind, und in den Verträgen nur die speziellen Gegebenheiten geregelt werden, wird in fast jedem größeren US-Vertrag seitenweise gleichsam eine besondere Rechtordnung mit vielen Fallstricken aufgestellt. Daher sind in und mit den USA bzw. den US-Firmen die Rechtberatungskosten enorm hoch und die Rechtunsicherheit bei Streitigkeiten ebenso. Man schätzt die rechtlichen Transaktionskosten in den USA auf bis zu 10% des BIP.
Besonders gravierend sind die Unterschiede in der Risikobeurteilung und der Zuordnung der Beweislast. Während wir Europäer nach dem Vorsichtsprinzip handeln (Unterlassung bei eine plausiblen Gefahr) verlangt die US-Rechtsprechung  ‚scientific evidence‘  , d. h. ‚wissenschaftlich nachweisbaren Schaden‘. Ich habe hierzu in meiner Vorlesung das fiktive Beispiel eines Arztes verwendet, der körperliche Schädigungen beim Gebrauch von Contergan vermutet und daher von diesem Pharmakon abgeraten hat. Er wäre zu Schadenersatz  verurteilt worden, solange die Schädigung nicht statistisch signifikant nachgewiesen ist – also größtes menschliches Leid eingetreten ist. Ähnlich ist es bei der Beweislast: Der meist finanziell schwächere Geschädigte muss die Schädigung beweisen und nicht der potentielle Schädiger die Unschädlichkeit. Dies gilt u. a bei in Verkehr gesetzten Haushaltschemikalien.
Im Bereich der Gesellschaftspolitik prallen völlig unterschiedliche ‚Philosophien‘ aufeinander: Während wir in Europa das Modell des solidarischen Sozialstaates entwickelt und weitgehend umgesetzt haben, wird dieses in den USA weitgehend blockiert, weil sich die Reichen eines Beitrages für das Gemeinwohl systematisch entziehen. Dadurch gibt es niedrigere Steuern und Lohnnebenkosten.  Daraus folgt ein Standortwettbewerb der die Sozialstandards nach unten treibt.
Im Bereich der Geopolitik, in die wir noch enger hineingeklammert würden, gilt noch immer der US-Traum von der Weltmacht in der Nachfolge des British Empire, den man militärisch und durch Finanzkolonialismus abzusichern versucht. Die Angst vor einem gemeinsamen Wirtschaftsraum der Westeuropäer mit den Russen mit hohen Rohstoffreserven spielt hierbei eine große Rolle. Daraus erklärt sich auch die gegenwärtig initiierte Ukrainekrise, in die Europa hineingezogen wird.
Die Zukunft muss jedoch in einer solidarischen Weltgestaltung liegen, in der die USA und Europa gesuchte Partner und Helfer sind.
Sieht man sich auf diesem Hintergrund die Genese des TTIP-Projektes an, fallen folgende Tatsachen ins Auge:
Schon 1941 hat der spätere Außenminister J. F. Dulles geschrieben, dass man Europa nach dem Krieg zentralistisch organisieren und zu einem US-Hoffnungsmarkt umgestalten solle. Dieser Vorschlag ging maßgeblich durch das Gegenhalten von Ch. de Gaulle nicht auf.
Die vor allem aus Vertreten der Hochfinanz zusammengesetzte Trilaterale Kommission hat bereits 1973 für vereinheitlichende Marktregulierungen plädiert. 2007 wurde der TEC (Transatlantic Economic Council) ins Leben gerufen, dessen vornehmliche Aufgabe es war „Marktregulierungen zu harmonisieren“. Im Rahmen des TEC wurde 2011 eine ‚High Level Working Group on Jobs and Growth‘ (Arbeitsplätze und Wachstum), kurz HLWG,  installiert (man beachte den schönfärbenden Titel), deren Endbricht im Februar 2013 vorgelegt wurde. Auf diesen  Endbericht soll  noch ein High Level Regulatory Cooperation Forum folgen. Es ist interessant (bezeichnend), dass die EU-Kommission nicht bereit war und ist, dem Corporate Europe Obvservatory, das sich mit dem Lobbying in der EU befasst, die Zusammensetzung der HLWG bekannt zu geben. Dasselbe gilt für die Detailergebnisse („Die Vielzahl der Unterlagen verhindert eine entsprechende Auskunft.“). Der Endbericht ist praktisch die nicht demokratisch legitimierte Vorgabe (road map) für die weiteren Verhandlungen. Er  spricht von den enormen Vorteilen eines ‚Integrierten transatlantischen Marktplatzes‘.  Dies soll vor allem bewirkt werden durch das Fallen aller Handelsschranken fallen und die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelwerke (enhancing compatibility of regulatory regimes). Die ‚Stärkung der außerordentlich engen strategischen Partnerschaft zwischen den USA und Europa‘ soll schon alleine aufgrund der Größe des Marktes (rd. 50% des Weltbruttoprodukts)   bewirken, dass die Spielregeln auch global übernommen werden müssen. Der Bericht ist voll hoffnungsvollen, aber  wenig gesicherter Positivmeldungen.  Wenn einem erhofften BIP-Zuwachs von 0,5% in der EU 400.000 Arbeitsplätze zugeordnet werden und gleichzeitig in den USA und in Europa die Zukunft der Robotik (Wealth Daily und Word Future Society) angepriesen und vorausgesagt wird, dann wird es trotz bzw. gerade wegen des BIP-Wachstums zu mehr Arbeitslosigkeit kommen, weil der Rationalisierungseffekt der Investitionen in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt. Hinzugefügt sei, dass gemäß der herangezogenen Prognose des Center of Economic Policy Research dieses Wachstum bis 2027 erwartet wird, was einer Jahresrate von 0,034% entspricht, und dass bei einer EU-Arbeitslosenzahl von über 26 Millionen dieser Hoffnungsschimmer bei business as usual keine Problemlösung bewirkt. Vielmehr bedarf es einer grundsätzlichen Änderung der Gesamtpolitik. Der ehemalige Weltbankökonom H. Daly hat schon 1994 Die Gefahren des freien Handels (Spektrum der Wissenschaft, Januar 1994) aufgezeigt, wenn er lokale, angepasste und gesellschaftlich innovative Lösungen unterdrückt. Die geplante de facto  US-Wirtschafthoheit in Europa würde das europäische Sozialmodell zum Einsturz bringen – so wie es der US-Adept, Mario Draghi, dzt. Präsident der EZB, bereits angekündigt hat. Die enorme Einkommensspreizung in den USA und die Tatsache, dass gegenwärtig fast 15% der Bevölkerung mit Lebenmittelmarken (food stamps  - Supplemental Nutrition Assistance Program) über Wasser gehalten werden müssen,  unterstreichen diese Befürchtung.  Die Gewerkschaften diesseits und jenseits des Atlantik sind daher entschiedene Gegner des TTIP, weil es die gegenwärtige Dynamik festschreiben würde.
In seinen verlautbarten Erwartungen ist das österreichische Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, BMWFW, noch euphorischer als die HLWG und die von dieser bestellten Studien. Gemäß einer vom BMWFW in Auftrag gegebenen Arbeit erwartet man sich durch das TTIP folgende Schübe: BIP +1,7%, Löhne +1%, Beschäftigung +0,5%, bei Versicherungen +3,7%, Textilien und Bekleidung +3,7%  und bei Autos sogar +12,4%. Wie man zu diesen Einschätzungen, die natürlich zu einer positiven Stellungnahme zum TTIP führen, kommt, ist schwer nachvollziehen.
Die durchgesickerten Leitlinien des Rates der EU vom 17.6. 2013 für die Verhandlungen richten sich weitgehend nach dem Bericht der High Level Working Group. Die 18 Seiten sind auf den ersten Blick akzeptabel. Wenn man aber Passagen wie „höchstes Liberalisierungsniveau … wobei im wesentlichen alle Sektoren und Erbringungsarten erfasst werden“, „ungehinderter Transfer von Kapital und Zahlungen durch die Investoren“ und „vollkommene Liberalisierung der laufenden Zahlungen und des Kapitalverkehrs“ und „Schaffung transatlantischer Institutionen für die regulatorische Zusammenarbeit“ liest, dann riecht dies trotz gegenteiliger Beteuerungen nach ‚Turbokapitalismus‘ ohne soziale und ökologische Bremsen, Aufgabe der europäischen öffentlichen Dienstleistungstradition und Einschränkung der Volkssouveränität zugunsten institutionalisierter Konzerninteressen.
Hinzu kommt noch der Knackpunkt des SIDS (State-Investor-Dispute-Settlement), der Staat-Investor-Streitbeilegung. Gemäß dem zugänglichen European Parliament/Legislative Observatory  2012/0163 (COD) hat das EU-Parlament den Entwurf am 23. 5. 2013 an das Handelskomitee zurückverwiesen. Dieser Entwurf anerkennt im wesentlichen das SIDS, fordert mehr Information und enthält eine für mich bemerkenswerte Passage, nämlich dass für das Anhängigmachen eines Streites seitens der EU-Kommission Vorauszahlungen für das Schiedsgerichtliche Verfahren angeordnet werden können (advance payment of arbitration costs). Das bedeutet in der Praxis eine Abschreckung, sein Anliegen vor das Schiedsgericht zu bringen.  Solches liegt in der plutokratischen Tradition der US-Rechtsprechungspraxis, die hiermit  nach Europa hereingetragen wird.
So wie die derzeit bekannte vorgesehene Gestaltung der Schiedsgerichtsbarkeit aussieht, ist es eine in schöne Worte gekleidete Sondergerichtsbarkeit für Konzerninteressen zulasten der Allgemeinheit. Wenn man bedenkt, dass gegenwärtig weltweit bereits diverse Schiedsklagen in der Höhe von rd. $ 14 Mrd. laufen und dass gemäß dem bislang bekannten TTIP-Text Konzerne auf Schadenersatz für erhoffte Gewinne sowie gegen missliebige (gewinneinschränkende) Gesetze und die Entscheidungen nationaler Instanzen klagen könnten, dann müssen selbst bei US-Freunden die Alarmglocken läuten.
Der NAFTA-Fall  <ELI LILLY & Co gegen Kanada> zeigt die Gefahr auf: Im Rahmen des mit den USA geschlossenen Nordamerikanischen Handelsabkommens (NAFTA) klagt, der US-Pharmakonzern den Staat Kanada auf Schadenersatz in der Höhe von $ 500 Mio, weil das strenger prüfende kanadische Patentamt die Patente auf zwei Psychopharmaka aberkannt  hat. Es geht um angepriesene Medikamente gegen Aufmerksamkeitsverlust bei Hyperaktivität und gegen Schizophrenie.
Dass das eingelullte EU-Parlament mit konservativer Mehrheit noch rasch vor der Wahl  einer Reglung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedgerichten zugestimmt hat, um die TTIP-Verhandlungen nicht aufzuhalten, ist bezeichnend. Dass dies trotz eines laufenden - offenbar nur als Beruhigungspille eingeleiteten – Online-Konsultationsverfahrens erfolgte,  muss jeden Demokraten stutzig machen. Ein solches Vorgehen ist schlicht eine Verhöhnung der befragten Bürger.
Die generelle Vorgangsweise ist offenbar dahingehend angelegt, im kleinen Kreis der ‚Stakeholder‘ vollendete Tatsachen zu schaffen, um dann den Parlamentariern zu erklären, dass man das ausgehandelte Regelwerk ohne massiven Schaden und gefährliche politische Verstimmung jenseits des Atlantik nicht ablehnen könne. Die Öffentlichkeit, ja sogar nach der lokalen Verfassung berufene Organwalter wurden und werden vom Informationsfluss ausgeschlossen. So hat sich der deutsche EU-Bundesratsbeauftragte Hans Jürgen Blinn öffentlich beschwert, dass er über die Verhandlungen nicht informiert wird, und dass ihm eine solche Vorgangsweise bisher noch nie begegnet ist. Der EU Chef-Verhandler, der Spanier Ignatio Garcia Bercero, hat in Wien zugegeben, dass nur die beauftragten Anwaltskanzleien Zugang zu den Zwischenergebnissen haben zumal „ein gewisses Maß an Vertraulichkeit“ erforderlich sei. Die Anwaltskanzleien sind aber die Handlanger der ‚Stakeholder‘.  Freier Handel wird also unfrei verhandelt.
Neben der Taktik die Lissabonner Verträge (‚EU-Verfassung‘) und die nationalen Verfassungen mittels Staatsverträgen zu umgehen (klassisches Beispiel ist der ESM),
muss im gegenständlichen Fall noch eine weitere Taktik der Schaffung vollendeter Tatsachen aufgezeigt werden: Unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde das CETA-Abkommen mit Kanada verhandelt, das nun zur Ratifikation ansteht. Es ist teilweise eine
Blaupause  für das TTIP. Wenn das CETA durchgeht, dann kann man argumentieren, dass man doch den USA nicht verweigern könne, was man Kanada schon zugestanden hat.
Seit dem Offenbarwerden der US-Spionage im Wege der NSA, weiß man dass die EU –Verhandlungspapiere dem US-Verhandlungspartner voll bekannt sind. Daher kann sich die weiterhin gepflogene Geheimniskrämerei der Kommission und des Verhandlungsteams nur gegen die eigenen Leute richten, denen man nicht reinen Wein einschenken will. Es ist bezeichnend, dass in einem aktuellen Informationstext des österreichischen BMWFW der Satz steht: „Im Rahmen der Ratifikationsprozesse werden die Abkommenstexte auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.“ Also fait accompli …
Wenn man im Interesse des Gemeinwohles Druck auf den Verhandlungspartner ausüben wollte, dann müsste die Vorgangweise gerade umgekehrt laufen: „Freunde! Wir sind im demokratischen Europa verpflichtet, die Bevölkerung und insbesondere die Parlamentarier voll über alle Verhandlungsschritte zu informieren. Wenn wir diese Regelungen offenbar machen, dann können Sie das geplante Abkommen abschreiben, weil wir nie die Zustimmung der Parlamente erhalten werden.“ Ich spreche hier nicht al Theoretiker, weil ich diese Vorgangsweise seinerzeit selbst bei Verhandlungen im GATT erfolgreich angewendet habe.
Dass die Gefahr der Ablehnung bzw. Korrektur durch die nationalen Parlamente von der willfährigen Kommission gesehen wird, zeigt eine Ankündigung des  bisherigen Handelskommissars,  Karel de Gucht, dass er den EUGH anrufen wolle, um festzustellen, ob die nationalen Parlamente überhaupt gefragt werden müssen.
Abschließend  soll noch auf die wiederholten Beruhigungsfeststellungen, dass in den Leitlinien und im künftigen Vertrag ohnehin das Recht der eigenständigen Regulierung (right to regulate) und die Arbeitsklausel (labour clause) enthalten seien, die eigenständige Normen zum Schutz der Arbeitnehmer, der Konsumenten und der Bürger im Allgemeinen (Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz)  zulassen, eingegangen werden: Wenn in einem Freihandelsraum Güter, die in einem Mitgliedsland zum freien Verkehr zugelassen worden sind, in Verkehr gebracht werden, dann haben sie überall Marktzutritt. Jene Anbieter, die aufgrund höherer ökologischer und sozialer Standards mit höheren Kosten zu rechnen haben, werden ausgepreist und vom Markt verdrängt. Es kommt zum Wettbewerb nach unten (race to the bottom) bei dem sich das Schutzniveau auf das im Freihandelsraum vorhandene niedrigste Niveau anpassen muss.
Was sollte nun die Schlussfolgerung sein?
Nach dem oben gesagten müsste es heißen: Zurück an einen demokratisch legitimierten Start! Was auf Konzernebene ausgekocht wurde, muss nicht automatisch dem Wohle der Gesamtgesellschaft entsprechen.
Vor allem müsste vom Partner verlangt werden (und die Zeit ist reif hierzu), dass er seine gemeinwohlorientierten Hausaufgaben macht, weil er sonst kein geeigneter Partner ist. Wer sich mit einem in Wirklichkeit Todkranken ins Bett legt, wird nicht gesund, sondern angesteckt.  Wenn nämlich die USA ihre Finanzordnung und mit dieser ihr Sozialsystem nicht gemeinwohlorientiert reformieren, dann besteht die Gefahr, dass sie im Wege der geplanten ‚umfassenden Wirtschaftspartnerschaft‘ ihre Probleme zunehmend nach Europa exportieren.
Es sollte aber auch die Frage gestellt werden, wieso die WTO durch bilaterale Abkommen laufend umgangen werden soll. Dieses allen Staaten zugängliche Regelwerk (das auch zur Reform ansteht), würde nämlich ausreichen, um die angegebenen Ziele zu erreichen und hätte den Vorteil, dass wünschenswerte Ergebnisse allen Staaten weltweit zugute kommen.  



Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer
Dirndlhof, Marktlerstr. 13 – Schrattental 1
3180 Lilienfeld
Tel./Fax 0043 / 2762 / 53 173
E-mail: h.wohlmeyer@aon.at







 

16.07.14

Staatsstreich in Kiew


Am 1. April 2014 hielt. Dr.Peter BACHMAIER auf Einladung der IHU in Wien
einen aufschlußreichen, sehr sachlichen Vortrag zum Thema:
"Der Staatsstreich in Kiew. DieUkraine zwischen Rußland und dem
Westen." Darin geht der langjährige leitende Mitarbeiter des Österr. Ost-und Südosteuropa-Instituts und
Präsident der Österr.-Weißrussischen Gesellschaft auf wichtige Details derEntstehung der jetzigen Lage ein, die in den Massenmedien weitgehend verschwiegen, verzerrt oder bewußt falsch
dargestellt werden. In dem Live-Filmberich ist u.a.zu sehen, daß die gewaltsamen
Ausschreitungen am Majdan-Platz nicht von der Regierung von Präsident Janukowitsch ausgingen.

Mehr in der Wegwarte.

Einleitung Fr. Inge Rauscher

Professor Dr. Peter Bachmaier

Dr. Eva Maria Barki

Inge Rauscher auf der Friedensmahnwache in Klagenfurt

14.07.14

TTIP, TISA: Ausbeutung ohne Legitimation

Dr. Tassilo Wallentin Rechtsanwalt in Wien zum TTIP und TISA:

Sollten sich die schlimmsten Befürchtungen beim transatlantischen
Freihandelsabkommen TTIP und dem internationalen Abkommen TiSA bewahrheiten,
dann wird Europa den Konzernen zur Plünderung freigegeben. In geheimen
Verhandlungen geht es darum, unsere Wasser- und Energieversorgung, das Finanz-
,Gesundheits- und Bildungswesen „immerwährend“ zu privatisieren. Unser Umwelt-
und Verbraucherschutz, unsere Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und
Sozialstandards (Mindestlöhne) sind in ernster Gefahr.

Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA verlaufen
streng geheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne demokratische Kontrolle. Die beiden EU-
„Chefverhandler“, Barroso und van Rumpoy, binden weder das EU-Parlament noch die nationalen
Parlamente ein. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten haben nicht einmal das Recht, Dokumente
einzusehen. Kurzum: Die Menschen sollen nicht erfahren, was im TTIP verhandelt wird.
Die Begründung

hierfür lieferte auf amerikanischer Seite US-Senatorin Elizabeth Warren: „Unterstützer des Abkommens
sagten mir, die Gespräche müssten geheim sein, denn wenn das amerikanische Volk wüsste,was der
tatsächliche Inhalt ist, wäre es dagegen.“ Und nicht nur das amerikanische Volk. Es geht um die Schaffung
einer gigantischen Freihandelszone.Verhandelt wird TTIP vor allem von Lobby-Vertretern der Industrie und
Finanz-Investoren. Auf den Text des Abkommens haben Großkonzerne Einfluss. Im Umwelt-
,Gesundheits-, Lebensmittel-, Verbraucher- und Sozialbereich wollen sie für ihre künftigen Geschäfte in
der Freihandelszone wohl die niedrigsten Standards durchsetzen (keine Lebensmittelkennzeichnung,
Chlor-Hühner, Hormonfleisch, Fracking, Billiglöhne). Sollte später Österreich oder die BRD den „freien
Handel behindern“, etwa, weil unsere Regierung so frei ist, die Mindestlöhne von Arbeitern und
Angestellten zu erhöhen oder strengere Umweltauflagen einzuführen,dann könnten Investoren unser Land
auf Schadenersatz in Milliardenhöhe wegen des ihnen durch „diese Behinderung“ entgangenen Gewinnes
klagen. Tabakkonzerne könnten gegen Österreich und die BRD vor Gericht ziehen, weil hiesige
Antirauchergesetze„zu fortschrittlich“ sind, und Energiekonzerne ihren „Verdienstausfall“wegen des
staatlichen Verbotes von Atomkraftwerken einfordern.

Geheim verhandelt wird noch ein weiteres Abkommen: TiSA Es strebt die Deregulierung (wohl
weitreichende Privatisierung) der Wasser- und Energieversorgung, des Finanz-, Gesundheits- und
Bildungswesens
an. Die Regelung über die internationale Leiharbeit und über den Niedriglohnsektor sollen

ebenfalls gelockert werden. Einen Schutz für sensible Bereiche (etwa für das Trinkwasser) soll es in TiSA
nicht mehr geben und eine spätere Rück-Verstaatlichung verunmöglicht sein.
Wie gesagt, der Stand der Verhandlungen ist geheim und ein Ergebnis völlig unbekannt. Sollten die Texte
von TTIP und TiSA erst kurz vor der Abstimmung in den Parlamenten veröffentlicht werden, dann bleibt
den – nicht in die Verhandlungen eingebundenen – Abgeordneten viel zu wenig Zeit, um die von
internationalen Anwaltskanzleien trickreich ausgetüftelten juristischen Formulierungenin ihrer gesamten
Tragweite zu verstehen. Das ist nicht gut für unser Land. Wenn es für die Beibehaltung unserer
Mindeststandards in den Verhandlungsteams keine Stimme gibt, dann muss sich diese Stimme eben
außerhalb der Verhandlungen Gehör verschaffen. Daher fordere ich die Unterschriftenaktionen. für
Österreich, die BRD und ihre Bürger.


 tassilo.wallentin@wallentinlaw.com

 Anmerkung: All diese Fakten sind dem Politverbrecherestablishment der BRiD bestens bekannt!
Von wenigen "Warnern" einmal abgesehen, verhält sich die komplette Politikermischpoche auffallend ruhig.
Von links bis rechts, still ruhen die Volksverbrecherparteien und die völlig gleichgeschalteten Schweinemedien!
Sehr wenige sog. TV Berichte bisher zum Thema überhaupt! Und wenn, dann in einer völlig wahrheitsverdrehenden Art und Weise, welche die Brisanz dieser Thematik nicht andeutungsweise klar macht! Im 51. Bundesstaat der USA herrscht weitgehendes Medienboykott zum Thema!Wer das alles vollständig geschnallt hat, begreift lawinenartig, was da eigentlich auf uns zukommt, mit Zustimmung der vermeintlichen "Demokraten" der Schweine-BRiD! Ein Verbrechersystem durch und durch, welches nicht die geringsten Interessen zeigt, seine "Bürger", sprich Menschen, vor den allumspannenden weltweiten Versklavungsvorhaben des US-Imperialismus zu schützen!
Den Lehrern in den Schweineschulen dürfte kein Hund mehr auch nur noch ein Stück Brot abnehmen.......
Bastarde sind sie allesamt !








13.07.14

EU-Niederlassungsfreiheit wälzt nach EuGH-Urteil nationale Einwanderungsgesetze nieder

 Für den Sozialstaat, für Arbeitsplatzpolitik, für die Sicherung der Pensionen fehlt das Geld, aber die EU dereguliert weiter alles:  Deutschkenntnisse für Einwander dürfen ab sofort nicht mehr als Hürde zur Einwanderung verlangt werden!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, das jegliche Bemühungen konterkariert, Ausländern ein Mindestmaß an Integration abzuverlangen. Die EU-Richter in Luxemburg entschieden, dass es in Deutschland nicht zulässig sei, beim Familiennachzug türkischer Staatsbürger von den Neuzuwanderern Basiskenntnisse der deutschen Sprache zu verlangen. Als Begründung wird einmal mehr das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei herangezogen.
Eine „Stillhalteklausel“ in diesem Abkommen besagt, dass es unzulässig sei, Türken zusätzliche Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit in EU-Staaten abzuverlangen. Erst im April war bekannt geworden, dass die EU Österreich mit einer Klage droht, weil bestimmte, ebenfalls auf dieses lange vor Österreichs EU-Beitritt abgeschlossene Abkommen zurückgehende Privilegien den Türken nicht gewährt würden. Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) entgegnete damals, sie habe die Behörden in einem Rundschreiben bereits angewiesen, den Türken sämtliche von der EU geforderten Rechte zu gewähren. Sprachkenntnisse türkischer Familienmitglieder werden bei deren Zuwanderung nach Österreich – basierend auf einem ähnlichen EuGH-Urteil wie jenem in Deutschland – laut Medienberichten bereits seit drei Jahren nicht mehr überprüft, obwohl auf den Homepages der zuständigen Behörden – etwa auf jener der Stadt Wien – keine entsprechende Ausnahmeregelung vermerkt ist. (...)
 Dass der Europäische Gerichtshof jüngst erneut eine logische Grundbedingung für Einwanderung, nämlich ein Mindestmaß an Kenntnissen der Sprache des Ziellandes, als illegal bewertet hat, ist nur ein weiterer Grund dafür, diese Assoziierungsabkommen endlich zu kippen!“
SPD will alle Deutschtests streichen
Deutschlands Linksparteien nehmen das Urteil des EuGH hingegen zum Anlass, weitere Aufweichungen zu fordern. Der in der Frankfurter Rundschau als "Migrationsexperte" bezeichnete SPD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Veit fordert, den Sprachtest für alle nachziehenden Familienangehörigen aus Nicht-EU-Staaten zu streichen. Dies wollen auch die Grünen und die Linkspartei, so unzensuriert at.



12.07.14

EU-US Ausbeuterabkommen: Durch die Hintertür mit Ceta?

Selbstbestimmt statt fremdbestimmt: Raus aus der EU bevor es zu spät ist. Das folgende Beispiel zeigt auf, dass die Bürger für wichtigste Entscheidungen nicht gefragt werden. Wer will TTIP? Wer will TISA? Wer will, dass Österreich oder Deutschland von Monsanto und Co. geklagt werden und damit die Politik nur mehr klein beigeben kann?

Über einen Winkelzug könnten nationale Gerichte ignoriert werden können und Staaten von Konzernen geklagt werden: Ceta, das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, das sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium als TTIP und TRIPS befindet. Es so gut wie unterschriftsreif und enthält eine ISDS-Klausel. Kananda ist durch die Nafta mit einem ISDS Abkommen verpflichtet und so ist der Klagsweg für alle Beteiligten offen. Wird Ceta unterschrieben, macht das den TTIP-Streit zu einem rein akademischen, schreibt die Wiener-Zeitung. Und weiter:


"Ceta ist das Freihandelsabkommen, das die EU mit Kanada abschließen will. Im Schatten von TTIP steht es heute als Berichts- und Diskussionspunkt auf dem Programm des EU-Handelsministerrats. Dieses Abkommen ist so gut wie fertig. Dabei geht es selbstverständlich um mehr als den freien Verkehr von Ahornsirup und Lachs. Ceta ist eine Art Vorbild-Abkommen für das viel größere Projekt TTIP. Alles, was in Ceta verankert ist, soll später auch für TTIP gelten. Das ist nicht nur in Theorie so, sondern auch in der Praxis. Denn über Zweigniederlassungen bei ihrem Partner des nordamerikanischen Freihandelsabkommens Kanada können US-Firmen auch in den Genuss von Ceta kommen.
Umso brisanter ist es, dass in dem Abkommen mit Kanada Regelungen verankert sind, die in den Verhandlungen zu TTIP noch heftig umstritten sind. Darunter etwa eine Investitionsschutzklausel, die es Firmen ermöglicht, an regulären Gerichten vorbei Staaten vor Privattribunalen zu klagen, wenn sie durch politische Entscheidungen der Regierung ihre Profite geschmälert sehen. Die EU-Kommission hat diesen Teil des Abkommens bereits veröffentlicht. Er soll eine Art entschärfte und akzeptable Variante des Investitionsschutzes sein, den man schließlich auch in TTIP integrieren will". mehr>>


"Investitionsschutz ist einer der umstrittensten Punkte im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Eine sogenannte ISDS-Klausel soll es Firmen ermöglichen, an ordentlichen Gerichten vorbei im Schiedsverfahren Staaten zu klagen, wenn sie durch deren Entscheidungen ihre Investition oder erwarteten Profit gefährdet sehen. Das Thema ist heiß – zu heiß für die EU-Kommission, die nach heftigem Widerstand in der Bevölkerung die Verhandlungen darüber im März ausgesetzt und Konsultationen einberufen hat. Diese Beratungsfrist läuft am Sonntag aus – rechtzeitig zum Beginn der sechsten Verhandlungsrunde zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) am Montag".
(...) "Die Vorstellung von ISDS in einem demokratischen Land ist für mich so etwas von lächerlich", sagt Rheingold. "Das ist ein Privatgericht, das wir für Banken und Konzerne schaffen, die dann ,Investoren‘ genannt werden." Es gehe lediglich um Interessen von Großkonzernen. "Die stehen da, als wären sie Staaten, und klagen ein anderes Land aufgrund eines Vertrages vor einem außergerichtlichen Tribunal, das aus privaten Anwälten besteht. Das muss man sich einmal vorstellen! Das ist so undemokratisch, dass allein schon die Vorstellung, dass es in anderen Verträgen bereits besteht, ein Wahnsinn ist." mehr>>>

Noch mehr Einwanderung: Ist das auch der Wille der so genannten EU-"Bürger"?

 Die EU will noch mehr Ausländer in die EU locken. Zigtausende Flüchtlinge sollen mit Änderung des Dublin II-Abkommens auf alle EU-Länder aufgeteilt werden, weitere 30 Millionen Afrikaner in Europa angesiedelt werden. In Afrika wollen etwa 200 Millionen in die EU. In Lagos, der Hauptstadt von Nigeria hängen auf öffentlichen Stellen Plakate mit der Aufschrift: „Europa wartet auf Dich!“. Eine solche Einwanderung verändert mit der Zeit die Völker der EU. Die Frage ist: Wollen die EU-"Bürger" das auch?
 Die Europäische Union ist nach Überzeugung von EU-Kommissarin Cecilia Malmström in den kommenden Jahrzehnten auf Zuwanderung angewiesen. “Wir schrumpfen”, sagte sie zur Begründung am Freitag bei der Vorstellung einer Studie des European University Institute (Florenz), die im Auftrag der Kommission erstellt wurde.


Nach dem Zweiten Weltkrieg hätten die 28 derzeitigen EU-Länder noch 14 Prozent der Weltbevölkerung ausgemacht, heute seien es nur noch sieben Prozent. Die Skepsis gegenüber Zuwanderern basiere auf “Stereotypen und Gefühlen”, nicht auf Fakten.

Generationenvertrag ohne Zuwanderer bedroht

Der Autor der Studie, Philippe Fragues, sagte: “Die meisten politischen Entscheider sehen heute die Migration als Problem und nicht als Lösung.” Bis 2030 werde die Zahl der über 65-Jährigen um 32 Millionen gestiegen und die der 25- bis 40-Jährigen um 31 Millionen gefallen sein. Der “Generationenvertrag” in Europa sei ohne Zuwanderer akut bedroht.

Niedrig qualifizierte Zuwanderer werden wichtiger

Es sei auch ein Irrtum, zu glauben, die EU brauche nur hoch qualifizierte Zuwanderer, sagte Fragues. “Niedrig Qualifizierte gewinnen an Bedeutung, weil Europäer diese Arbeit nicht mehr machen wollen.” So würden 90 Prozent der Milch, mit denen der italienische Parmesankäse hergestellt werde, mittlerweile von Indern gemolken. Auch dass Migranten das Sozialsystem untergraben, stimme nicht.
(APA)

11.07.14

TTIP - News





Am Montag beginnt in Brüssel die sechste Verhandlungsrunde über das transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen TTIP. Kurz zuvor wurde nun öffentlich, mit wem sich die EU-Kommission bei der Vorbereitung des Verhandlungsmandats traf: Zu 92 Prozent waren es Wirtschaftslobbyisten und Vertreter der Industrie. Dabei haben Europas BürgerInnen ein großes Bedürfnis, über internationale Abkommen wie TTIP, CETA und TiSA informiert zu werden und sich kritisch zu äußern.
Am Konsultationsprozess über das Investitionsschutzkapitel im TTIP nahmen in der letzten Woche so viele Menschen teil, dass die Kommission die Frist um eine Woche verlängern musste. Allein 26.000 Menschen speisten ihre Meinung zu TTIP über das Umweltinstitut München in das Verfahren ein. Aufgrund der Verlängerung haben Sie noch bis kommenden Sonntag Zeit, mitzumachen.

Während sich die Industrie von TTIP & Co. mehr Profit erhofft, haben die meisten Menschen davon nur Nachteile. Umfragen zeigen, dass das auch in den USA so gesehen wird: 87 Prozent der Menschen dort lehnen ein Investitionsschutzabkommen mit der EU ab. Auch im US-Kongress regt sich Widerstand gegen TTIP.
Derzeit bereiten wir eine europäische Bürgerinitiative vor, um gemeinsam mit unseren internationalen Verbündeten die Abkommen TTIP und CETA zu verhindern. Um diese Arbeit aufrechterhalten und ausbauen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen!





In den am vergangenen Freitag veröffentlichten Eckpunkten von Wirtschaftsminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks zum Thema Fracking heißt es: Eine Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas „zu wirtschaftlichen Zwecken wird es auf absehbare Zeit nicht geben“. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um eine Fracking-Erlaubnis, denn Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein mittels Fracking werden nur oberhalb von 3000 Metern verboten.
Der Löwenanteil der Schiefergasvorkommen in Deutschland liegt jedoch unterhalb von 3000 Metern. Für deren Ausbeutung gibt die neue Regelung also grünes Licht. Und das, obwohl Gabriel und Hendricks in ihrer Erklärung zugeben: „Wir können derzeit beim Fracking in Schiefergestein mangels eigener nationaler Erfahrung die Auswirkungen noch nicht abschätzen.“
Mit der von Wirtschafts- und Umweltministerium vorgelegten Regelung wird Fracking auf großen Teilen des Bundesgebietes erlaubt. Es ist klar ersichtlich, dass sich Gabriel und Hendricks mit ihren Eckpunkten dem Druck der Industrie beugen. Fracking ist jedoch energiepolitisch nicht notwendig und kann keinen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten. Stattdessen brauchen wir eine Energieeffizienzoffensive und einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien.
Lesen Sie mehr in unserer aktuellen Meldung und beteiligen Sie sich an unserer Online-Aktion gegen Fracking!









Es ist paradox: Während der Abstand von bayerischen Atomkraftwerken und ihren Atommüll-Zwischenlagern zu Wohnhäusern im Extremfall nur 100 Meter beträgt, sollen Windkraftanlagen nach einem Gesetzesentwurf künftig einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe – in den meisten Fällen also von zwei Kilometern – zur Wohnbebauung einhalten. Zu dieser sogenannten „10H“-Regelung konnten Vertreter von Naturschutzverbänden, Kommunen und aus der Wirtschaft am vergangenen Donnerstag im Bayerischen Landtag Stellung nehmen. Trotz des unterschiedlichen Hintergrunds bestand bei den Geladenen große Einigkeit: Elf von zwölf Experten sprachen sich gegen Seehofers Gesetzesvorschlag aus.
Die Gründe liegen auf der Hand: Die Windkraft ist im Bayerischen Energiekonzept von 2011 als zentraler Baustein der Energiewende vorgesehen. Die darin geforderten Ausbauzahlen könnten jedoch mit der neuen Regelung kaum erreicht werden. Denn mit 10H bleibt der Bayerische Windatlas weiß – weniger als ein Prozent der Landesfläche könnten dann noch für die Stromerzeugung durch Windkraft genutzt werden. Kommunen haben bereits massive Investitionen in Energiekonzepte und Windparkplanungen getätigt. Die 10H-Regelung würde diese Anstrengungen zunichte machen und die bayerische Energiewende an die Wand fahren.
In unserer aktuellen Meldung finden Sie mehr Informationen zu den Kritikpunkten an der geplanten Windkraft-Abstandsregelung.
















Die direkte Demokratie der Schweiz – ein Friedensmodell in politischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht

Zum neuen Forschungsband von Dr. René Roca: «Die schweizerische direkte Demokratie in Theorie und Praxis»

von Tobias Salander, Historiker
Die direkte Demokratie der Schweiz – ein Erfolgsmodell, gerade auch in Zeiten der Wirtschaftskrise. Während viele Bürger in den europäischen Ländern ebenfalls Bestrebungen unternehmen, mehr Mitbestimmung zu erhalten, diese aber in mühseliger Arbeit den selbsternannten Eliten abtrotzen müssen, lohnt sich auch ein Blick in die Geschichte. Wie hat sich denn in der Schweiz dieses Modell eines Aufbaus von unten nach oben entwickelt? Und warum nennt sich die Schweiz auch «Eidgenossenschaft»? Welche Elemente spielten in der Geschichte zusammen, dass schon früh eine Mitbestimmung der Bürger Tatsache wurde, als andere Länder noch stark monarchistisch und/oder aristokratisch strukturiert waren? Der Blick in die Forschung an Schweizer Universitäten zeigt, dass diesbezüglich erstaunlicherweise tiefe Lücken klaffen. Und dass bisher auch wenig unternommen wurde, diesen Notstand zu beheben. Die Gründe dafür sind offensichtlich: Wer ein direktdemokratisches, von unten nach oben aufgebautes und friedensliebendes Gemeinwesen in ein von oben nach unten zentralistisch von Finanzoligarchen und Lobbyisten dirigiertes Monster wie die EU eingliedern will, muss der zu unterjochenden Bevölkerung ihre Würde, ihr Selbstbewusstsein und vor allem ihr Geschichtsbewusstsein nehmen: Gelingt es in einem Land zu erwirken, dass Gelder für die seriöse wissenschaftliche Erforschung der eigenen Geschichte und ihrer Besonderheiten nicht oder nur zögerlich bewilligt werden, ist ein wichtiger Teil in diesem Gehirnwäscheprogramm geleistet … Wenn man dabei wie bis dato noch auf die willfährige Unterstützung einer einheimischen fünften Kolonne zählen darf, macht dies die Sache für die Plutokraten nur um so einfacher!
Um so erfreulicher ist es deshalb, dass im folgenden ein Forscher und sein neuestes Werk vorgestellt werden dürfen, der eine liberale Siegergeschichtsschreibung, entstanden nach dem Sieg im Sonderbundskrieg und der liberalen Bundesstaatsgründung von 1848, kritisch hinterfragt, damit implizit aber auch einer ideologiegeleiteten Pro-EU-Historie im Gefolge des Bergier-Berichts eine Absage erteilt und zu Erkenntnissen gelangt, die gerade heute wichtig sind für den Zusammenhalt der Schweiz: denn gerade auch den besiegten Katholisch-Konservativen hat es die moderne Schweiz zu verdanken, dass alte genossenschaftliche Traditionen und ein an der Würde des Menschen orientiertes personales Menschenbild im 19. Jahrhundert für die Entstehung der direkten Demokratie nutzbar gemacht werden konnten, indem auf diesem Boden den einer wahrhaften Volkssouveränität gemäss Rousseau abgeneigten Liberalen Instrumente abgerungen werden konnten, die heute unter dem Namen Referendum und Initiative Wesensmerkmale des Sonderfalls Schweiz sind. Eine Forschungsarbeit, die Mut macht, allen am Modell Schweiz Beteiligten die Würde zurückgibt, geeignet ist, eine Abwehrfront gegen den Dauerbeschuss unseres Landes von seiten der EU und insbesondere Deutschlands aufzubauen, und zu weiteren Forschungen auffordert.
Im Jahre 2007 gründete der Historiker Dr. René Roca das «Forum zur Erforschung der direkten Demokratie» und veranstaltete jedes Jahr Arbeitstagungen zum Thema. In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Demokratie Aarau führte er im Jahr 2010 die vielbeachtete Konferenz «Wege zur direkten Demokratie in den schweizerischen Kantonen» durch, deren Resultate in einem Tagungsband publiziert wurden. (Vgl. Roca, René; Auer, Andreas [Hg.]: «Wege zur direkten Demokratie in den schweizerischen Kantonen», Schriften zur Demokratieforschung, Band 3, Zürich 2011.)
Mit der nun hier anzuzeigenden Studie von Dr. Roca mit dem Titel «Wenn die Volkssouveränität wirklich eine Wahrheit werden soll … Die schweizerische direkte Demokratie in Theorie und Praxis – Das Beispiel des Kantons Luzern» verfolgt der auch als Gymnasiallehrer Tätige und als Gemeinderat einer ländlichen Gemeinde im Kanton Aargau Amtende – mithin also in seiner Person Theorie und Praxis der direkten Demokratie aufs Schönste vereinend – das Anliegen, die Wurzeln der direkten Demokratie in ihrer theoretischen und historischen Dimension zu erforschen und am Beispiel Luzerns die gewonnenen Erkenntnisse am Exempel darzustellen. Darüber hinaus schlägt der Autor vor, mit weiteren kantonalen Studien die direkte Demokratie in der Schweiz umfassend zu dokumentieren. Der Ansatz, den René Roca wählt, ist der Hermeneutik verpflichtet, wonach möglichst quellennah durch Analyse und Interpretation die historischen Entwicklungslinien nachgezeichnet werden. Ein bewährter wissenschaftlicher Ansatz, der jüngeren Historikern kaum mehr geläufig ist, beherrschen doch der sogenannte Strukturalismus, der Dekonstruktivismus und was an «-ismen» sonst noch vorhanden ist, die universitären Lehrstühle, welche den Ideologieverdacht der genannten modernistischen Ansätze nie zu widerlegen wussten und von späteren Generationen wohl unter den Kapiteln «Peinlichkeiten» und «akademische Prostitution», wenn nicht gar «Kniefallsucht» subsumiert werden müssen.
Es spricht allein schon Bände, dass Rocas Forschungsband bis anhin noch nicht von mehreren Universitäten im Lande mit Handkuss als Habilitationsschrift entgegengenommen wurde. Da aber nach dem grossen Kladderadatsch in der Finanzbranche die Tage des neoliberalen Modells und der Durchgriff der Finanzoligarchie auf alle Lebens- und akademischen Felder gezählt sein dürften, wird die volle akademische Wertschätzung der Forschung zur direkten Demokratie lediglich eine Frage der Zeit sein. Denn: Ein Land, welches seine historischen Wurzeln nicht aufzuarbeiten bemüht wäre, verlöre letzten Endes jede Selbstachtung und verkännte auch seine Rolle in der Staatengemeinschaft. Ganz speziell gilt dies für das Modell der direkten Demokratie, die in ihrem genossenschaftlichen Aufbau von unten nach oben vielen krisengeschüttelten Ländern, aber nicht nur denen, Vorbild sein könnte in der Gestaltung eines menschenwürdigen, am Bonum commune orientierten Politisierens und Wirtschaftens.

Wider eine ideologiegeleitete Geschichtsschreibung

Da es den Rahmen einer Rezension sprengen würde, die Ausführungen des Autors über den «Weg zur naturrechtlich begründeten Volkssouveränität und zur direkten Demokratie (16. bis 19. Jh.) (Kapitel 2), die «Voraussetzungen für die Luzerner Demokratiedebatte» (Kapitel 3), «Die Vetodebatte im Kanton Luzern» (Kapitel 4) und schliesslich «Die Vetopraxis» (Kapitel 5) im Detail nachzuzeichnen, seien hier nur die, aber um so gehaltvolleren, «Thesen zu Liberalismus und katholischem Konservatismus» und «Elemente einer Theorie der direkten Demokratie» aus dem Schlusswort von Rocas Arbeit in einer den Umständen geschuldeten Verkürzung referiert.
Zuvor müssen aber einer nicht in der vorherrschenden Historikerzunft sozialisierten Leserschaft zur besseren Verständlichkeit des Folgenden die peinlichen Gemeinplätze einer liberal-utilitaristischen wie auch sozialistisch-materialistischen, mithin also einer ideologielastigen Geschichtsschreibung präsentiert werden. Einerseits ist die Schweiz von und nach 1848 von der liberalen Geschichtsschreibung in der Manier einer Siegergeschichtsschreibung als allein dem Liberalismus geschuldetes Fortschrittsmodell dargestellt worden, wohingegen die Verlierer des Sonderbundskrieges von 1847/48, die katholisch-konservativen und ländlichen Bevölkerungsgruppen, als rückständig, ewiggestrig und dem Ancien régime verhaftet karikiert wurden. Dass dieses Narrativ, welches noch im 21. Jahrhundert die Schulgeschichtsbücher prägt, mitnichten mit der Entwicklung der direkten Demokratie zu tun hat, zeigt Roca in seiner Arbeit differenziert auf. Aber auch die Vorstellung der Gegenseite, einer irgendwie «links»-gefiederten, materialistischen Denkschule, die Schweiz habe sich nie als Sonderfall verstehen dürfen, sei immer gleich absolutistisch gewesen wie die sie umgebenden Länder und erst Napoleon habe uns in die Moderne gestossen, entkräftet Roca mit wenigen Sätzen. Der aufmerksame Leser erahnt, dass diese Geschichtsklitterung nur einen Zweck verfolgt: totalitären Systemen wie der heutigen EU, wenn nicht gar dem US-Imperium und seinen Finanz­eliten zuzudienen, indem man die Schweizer von ihrer Tradition trennen und sie in ihrer Würde niederdrücken will. Da stimmt weder die Quellenbasis noch das zugrundeliegende Menschenbild: Beide, so macht Roca deutlich, der liberale wie auch der andere Ansatz, verkennen den Menschen in seiner Natur, die ihn als Person und soziales Wesen in Zielrichtung auf das Bonum commune Erfüllung suchen lassen. Der Mensch als «Ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse», wie dies Karl Marx formulierte, verfehlt ihn in seiner Natur genauso wie der utilitaristische Ansatz vieler Liberaler, die dem Schema des Homo oeconomicus anhängen – mithin derjenigen Ideologie, die seit Lehman Brothers von der Geschichte abgestraft wurde.

Die Mühen des Liberalismus mit der Volkssouveränität

Beide Ansätze in der Geschichtsforschung verkennen, dass die Gründung des modernen Bundesstaates von 1848 auf den Traditionen der vielfältigen Genossenschaften aufbauen konnte, die seit Jahrhunderten von unten her eine Schulung in direkter Demokratie und Mitbestimmung leisteten, die dann im 19. Jahrhundert fruchtbar genutzt werden konnte. Der Boden war bereitet, und zwar von unten, durch langes Training im Aushandeln unter gleichwertigen Genossenschaftern, welche nach dem Grundsatz der drei «Selbst», der Selbstverwaltung, der Selbstbestimmung und der Selbsthilfe, ihre Angelegenheiten ohne Einmischung von aussen im würdigen Miteinander regelten.
Nicht, dass in Rocas Schrift die Leistung und demokratiefördernden Ansätze von Frühsozialisten oder Frühliberalen geschmälert würden, ganz im Gegenteil: So würdigen seine «Thesen zu Liberalismus und katholischem Konservatismus» durchaus den Beitrag der Liberalen für die Entwicklung der Demokratie in der Schweiz, wenn es da heisst: So «errangen die Liberalen für das schweizerische Staatswesen die Gleichberechtigung der Kantone, individuelle Freiheitsrechte, die Volkssouveränität im Sinne der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes, das Repräsentativprinzip sowie die Rechtsgleichheit. Daneben leisteten sie unverzichtbare Aufbauarbeit für die Volksschule […]» Negativ zu Buche allerdings schlägt Folgendes: «Neben einem Hang zur Aristokratisierung ist der liberalen Theorie inhärent, dass sie Gefahr laufen kann, das moderne Naturrecht zu negieren.» Sie verfalle so dem Rechtspositivismus und favorisiere ein utilitaristisches Prinzip, «das ihr letztlich die ethische Basis entzieht und zu antidemokratischen und rassistischen Theorien […] führen kann. Gegenwärtige neoliberale Ansätze führen das deutlich vor Augen» (S.221), so Roca in aller Klarheit und einem grossen Überblick und unter Erwähnung eines bekannten Schweizer Frühliberalen, dessen rassistische Ausführungen hier nicht weiter behandelt werden müssen. Auch war es der grossen Mehrheit der Liberalen eigen, sich ständig gegen ein Mehr an Volksrechten zu verwahren, befürchteten sie doch auf Grund ihres unsachgemässen Menschenbildes eine Pöbelherrschaft – Stimmen, die man auch heute in repräsentativen Demokratien hört, wie zum Beispiel in Deutschland, wo die Regierung ihrem Volk nicht über den Weg traut und etwa in Fragen des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr über die 80% Nein-Stimmen in der Bevölkerung hinweggeht mit dem Argument, man müsse in gewissen Situationen dem Volke schon auch mal den richtigen Weg weisen. …
Dass eine gewisse «intellektuelle Forschheit» der Liberalen die Kluft zur Landbevölkerung auch in der Schweiz des 19. Jahrhunderts vertiefte, streicht Roca klar heraus.

Ohne Katholisch-Konservative keine direkte Demokratie in der Schweiz

Am Beispiel Luzerns, doch dies liesse sich wohl auch in anderen Kantonen der Schweiz zeigen, so sie denn wie von Roca postuliert, erforscht würden, am Beispiel Luzerns gelingt es dem Autor, die Bedeutung des katholischen Konservatismus für die Entwicklung der direkten Demokratie aufzuzeigen. In einem über hundert Seiten und mehrere Jahrhunderte zusammenfassenden Absatz gelingt es Roca meisterhaft, die Zusammenhänge ins Lot zu bringen – mögen auch die ideologiegeleiteten Historiker darob mit den Zähnen knirschen oder zugeben, dass sie diese Sachverhalte noch nie so gehört haben. Intellektuelle Redlichkeit wäre auch eine Tugend …
So schreibt Roca in Würdigung der Verlierer des Sonderbundskrieges: «In diesem Sinne wäre die Schweiz kein föderalistisches und direktdemokratisches Staatswesen geworden, wenn sich die radikal-liberalen, antiklerikalen und zum Teil auch zentralistischen Elemente widerstandslos durchgesetzt hätten», und holt dann etwas weiter aus, die Erneuerungskraft und Weltoffenheit der katholischen Kirche würdigend: «Gerade weil sich die katholische Kirche spätestens seit der Gründung der ‹Schule von Salamanca› mit der Verbindung von christlichem und modernem Naturrecht auseinandersetzte und das personale Menschenbild in den Vordergrund rückte, gelang katholisch-konservativen Kreisen – im Kanton Luzern waren es ab 1831 die ländlichen Demokraten – die christliche Sozialethik mit einer modernen direktdemokratischen Verfassung fruchtbar zu verbinden.» (S. 222f.) Diese Zusammenschau, diesen Überblick Rocas muss der geneigte Leser, auch und vor allem der zünftisch-historisch ausgebildete, eventuell zusätzlich mit einem antiklerikalen Reflex behaftete, erst einmal nachvollziehen. In dieser Tiefenschärfe hat dies vor Roca wohl noch niemand geleistet, und manch einer der vorher Angesprochenen, stamme er nun aus der liberalen Küche oder einer wie auch immer linken, wird sich wohl etwas Zeit nehmen müssen, diese Aussage in ihrer Tragweite wirklich entgegenzunehmen. Insbesondere auch linke Zeitgenossen, so sie denn wirklich sozial gesinnt sind und das Herz wirklich auf dem richtigen Fleck tragen, nämlich links, dürften sich aber mit Gewinn in die profunden Ausführungen Rocas vertiefen, fänden sie im oben Zitierten und in der im folgenden von Roca erwähnten katholischen Soziallehre doch ideale Verbündete gegen eine menschenunwürdige, ausbeuterische, den Profit über alles stellende Wirtschaftsordnung – so wie sie heute auch das breit abgestützte Bündnis der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine Wirtschaft zum Nutzen aller» kritisiert (siehe auch Zeit-Fragen Nr. 3 vom 14. Januar 2013). Aber auch moderne Liberale, die sich von den Auswüchsen des Chicago-Neoliberalismus angewidert abwenden und sich wieder einem am Menschen orientierten Ordoliberalismus zuwenden, ihr Menschenbild korrigieren und dem Volk effektiv die Souveränität zugestehen, können sich diesen Einsichten nicht wirklich verschliessen.
Zitieren wir Roca aber weiter: «Später gipfelten solche ersten politischen Erfahrungen in theoretischen Abhandlungen der katholischen Soziallehre, die auch im II. Vatikanischen Konzil zum Ausdruck kamen und bis heute weiterwirken.» Man würde es den bereits mehrfach zitierten, Schlüsselstellen in den Medien und die universitären Lehrstühle besetzt Haltenden wünschen, sich vertieft mit päpstlichen Enzykliken zur sozialen Frage zu befassen statt sich dem offensichtlich imperialgeheimdienstlich gesteuerten derzeitigen «Vatikan-Bashing» zu verschreiben!

Drei Elemente einer Theorie der direkten Demokratie

In seinem dritten Kapitel des Schlusswortes mit dem Titel «Elemente einer Theorie der direkten Demokratie» erläutert Roca schliess­lich nebst dem Genossenschaftsprinzip und der Volkssouveränität auch den Begriff des bereits oben erwähnten und vielen Zunfthistorikern unbekannten Naturrechts – unbekannt (oder unbeliebt?), weil weder der neoliberal-utilitaristischen noch der sozialistisch-materialistischen Ideologie zudienend. Auch hier schlägt Roca einen Bogen, der so vieles umfasst, Sachverhalte in Zusammenhang bringt, welche man so wohl noch nie dargestellt bekommen hat. Der Brillanz der Ausführungen wegen seien auch hier wieder längere Textpassagen wörtlich zitiert – um die Aussagen wirklich vertieft zu erfassen, ist die Lektüre der 200 vorangegangenen Seiten seines Buches natürlich unumgänglich.

1. Element: Naturrecht

Roca betont: «Das moderne Naturrecht ist mit seinem personalen Menschenbild eine Conditio sine qua non für die Einrichtung demokratischer und insbesondere direktdemokratischer Strukturen. Das moderne Naturrecht, das seinen Ausgang im 16. Jahrhundert nahm, besitzt theologische Wurzeln. Die ‹Säkularisierung› des Naturrechts war ein ungemein komplexer Prozess, wobei Juristen und Theologen (Dominikaner und Jesuiten) die theologische Tradition sehr frei und eigenwillig weiterentwickelten.» Mag der wie auch immer Gefiederte hier ob der Würdigung der Jesuiten kopfscheu werden, ist ihm zu raten, die Scheuklappen abzulegen und vorurteilsfrei einen neuen Blick auf die Geschichte zu wagen. Es lohnt sich. Roca weiter: «Die Verbindung von christlichem und modernem Naturrecht vollzogen sie auf der Basis des Personalitätsprinzips, das die Aufklärer des 18. Jahrhunderts zumeist adaptierten. Das aus dem Personalitätsprinzip resultierende personale Menschenbild war ein entscheidendes Grundprinzip einer demokratischen Gesellschaftslehre.» (S.223) Gelingt es Roca in diesen wenigen, aber um so dichteren Sätzen, scheinbar gegensätzliche Strömungen in der Geistesgeschichte zusammenzubringen und zu versöhnen, schlicht, weil dem so war, dass sich eins aus dem anderen heraus entwickelte und sich gegenseitig befruchtete, so zeigt er im folgenden Absatz, wie sich genossenschaftliche Ansätze und das Gedankengut der Aufklärung verquickten und die Grundlage für ein erstes direktdemokratisches Instrument in den Händen der Bevölkerung schufen, das Gesetzesveto, welches nebst Luzern 1841 vorher schon St. Gallen, Baselland und das Wallis in den 1830er Jahren via Verfassung eingeführt hatten und welches einen wichtigen Schritt hin zum modernen Institut des Referendums darstellt. Roca schreibt: «Das Gesetzesveto beinhaltete als direktdemokratisches Instrument die folgenreiche Verschmelzung zwischen der genossenschaftlichen (Lands-)Gemeindedemokratie, die auf dem christlichen Naturrecht beruhte, und dem Naturrechtsgedanken der Aufklärung, der dem Einzelnen individuelle Rechte zusprach.»
Dass sich die Liberalen in Luzern mit dem Veto als Volksrecht schwer taten, verwundert auf Grund ihres Menschenbildes nicht; dass sich die Frühsozialisten hingegen dafür einsetzten, gereicht ihnen zur Ehre und lässt sich durch Rocas Analyse ihrer Zeitschrift gut nachvollziehen – mag aber auch den heutigen Spät-Sozialisten oder sozialen Demokraten Ansporn sein, sich auf dieses zarte Glied der eigenen Wurzeln zu besinnen ...

2. Element: Genossenschaftsprinzip

Als zweites Theorie-Element der direkten Demokratie nennt Roca das Genossenschaftsprinzip. In klarer Abgrenzung zur ideologiegeleiteten Historikerzunft, die der Eidgenossenschaft eine eigenständige Entwicklung absprechen will und Napoleon als grossen Promotor von Neuerungen propagiert – mit der oben schon genannten, seiner Niedertracht wegen hier aber wiederholten durchsichtigen Zielsetzung, die Schweiz heute für den EU- und/oder Nato-Beitritt ihrer Würde zu berauben –, lässt der Autor unter anderen Adolf Gasser zu Worte kommen, mithin den grossen Erforscher der Gemeindeautonomie. Gasser schreibt: «Im Gegensatz zu den monarchischen Staatssystemen, wie England, Frankreich oder Deutsches Reich, lag also die ursprüngliche Staatsgewalt nicht bei der Krone von Gottes Gnaden, sondern in den dezentralisierten Einheiten. In der Schweiz darf deshalb mit Fug behauptet werden, dass sich die Grundlage der modernen Staatsgewalt und Souveränität aus der Volkssouveränität der Gemeinde und des Kantons von unten nach oben entwickelt hat.»
Roca betont, dass die Willensnation Schweiz, wie wir sie heute schätzen, nie hätte entstehen können, wenn nicht die Genossenschaften gemeinschaftsbildend und integrierend gewirkt hätten, und dies schon im Ancien régime, zu einer Zeit, als in Europa feudale Herrschaftsordnungen vorherrschend waren. Was damals schon als Gegenmodell zum Herrschaftsprinzip mit seinem Top-down-Zugriff, also dem Befehlen von oben nach unten, aufgefasst und von den Herrschaftsstaatsvertretern argwöhnisch beobachtet und erwähnt wurde – um wieviel mehr ist der in den Gemeinden konkretisierte genossenschaftliche Aufbau von unten nach oben heute ein Dorn im Auge derer, die die Bevölkerung nicht als souverän, sondern lediglich als Stimmvieh und Konsumenten sehen und sie in utilitaristischer Manier zur Ausbeutung bzw. gar zum Abschuss freigeben. So geschehen in den ressourcenreichen Ländern, wohl aber bald auch in den südlichen Ländern der EU, wenn die Plünderungen durch die Banken so weitergehen und die Bevölkerung sich zu wehren beginnt. Eurogendfor, die schnelle Eingreiftruppe der EU und damit der Finanzoligarchen, steht Gewehr bei Fuss bereit.
Dass die soziale Frage und deren Lösung immer auch mit dem Grad an direkter Demokratie verknüpft ist, ist nicht nur heute ein brennendes Thema, es war dies auch im 19. Jahrhundert, war doch die Gemeindefreiheit immer auch von der Dimension einer kommunalen Gemeinschaftsethik geprägt, wie Roca aufzeigt. Ohne die Entwicklung und Diskussion von Tugenden, die durch Volks- und Gemütsbildung auf der Grundlage von Johann Heinrich Pestalozzis humanistischen Erziehungsidealen zu stiften waren, wäre ein Aufbau von unten nach oben, der immer auch das Gemeinwohl, das Bonum commune im Auge behält, damals nicht denkbar gewesen und ist es auch heute nicht.

3. Element: Volkssouveränität

Das dritte Element von Rocas Theorie der direkten Demokratie bildet die Volkssouveränität. Will die Volkssouveränität wirklich gelebt werden und nicht bloss ein Schatten ihrer selbst bleiben, muss sie gemäss Roca auf der Praxis von autonomen, genossenschaftlich verankerten Gemeinden aufbauen und mit den Instrumenten des obengenannten Vetos oder des Referendums, später auch der Initiative, konkretisiert werden, und zwar auf Kantons- wie auf Bundesebene.
Wenn sich die frühen Liberalen auf die Volkssouveränität beriefen, war dies zwar ein Fortschritt in der damaligen Zeit, ging aber nie über die Vorstellung hinaus, dass nicht etwa das Volk als Summe der Bürger souverän sei, sondern immer nur die Vernunft an sich, die sich lediglich in den Repräsentanten des Volkes ausdrücken könne – sprich in liberalen Repräsentanten, die immerhin vom Volk gewählt sind. Danach, nach dem Wahlakt, springe die Souveränität dann aber für die Zeit der Amtsperiode auf die Volksvertreter über – so der fast metaphysisch anmutende Deutungsansatz der doch sonst so rational und der Aufklärung verpflichteten liberalen Eliten. Nur die Radikalen innerhalb der liberalen Bewegung gingen hier bis 1848 einen Schritt weiter, das Misstrauen der liberalen Mehrheit gegenüber dem Volk aber blieb bestehen und schuf sich Raum in Äusserungen über die zu befürchtende Ochlokratie, die Pöbelherrschaft.
Ganz anders, und darauf legt Roca besonderen Wert, die sogenannten ländlichen Demokraten in Luzern, die dem katholisch-konservativen Segment der Bevölkerung angehörten, für die liberale Nach-Sonderbunds-Siegergeschichtsschreibung also die «reaktionären Ewiggestrigen». Aber gerade diese katholisch-konservative Gruppe, so Roca weiter, war es, die den direktdemokratischen Ansatz Rousseaus mit seiner «volonté générale» in die politische Realität übertrug. So schrieben sie in einer ihrer Zeitungen: «Faktisch kann aber nur dasjenige Volk souverän genannt werden, welches über dem seinen keinen fremden Willen als Gesetzgeber anerkennt.» Und weiter: Die Volkssouveränität folge einer «Lehre, welche aus der Natur des Menschen hin zur Bildung des gesellschaftlichen Zustandes fliesst und die das gute liebe Volk nur zum Herrn seiner selbst macht». Aussagen, die ohne Nennung der Autorenschaft von der Mehrheit der heutigen Bürger wohl spontan, das heisst als Resultat der liberalen Siegergeschichtsschreibung sogenannt «fortschrittlichen» Gruppen zugeordnet würden. Ein Umstand, der deutlich werden lässt, wie dringend die von Roca initiierte Forschungsarbeit für den Bestand unserer Willensnation Schweiz ist, denn ohne die Kenntnis der eigenen Vergangenheit, die Würdigung der Leistungen aller Beteiligten, hier also nicht nur der Liberalen und Frühsozialisten, sondern eben auch der Katholisch-Konservativen, aber auch der welschen Schule der Naturrechtslehre, ohne diese vertieften Kenntnisse wird es heute nicht gelingen, die Menschen in anderen Landesteilen, Menschen anderen Glaubens, anderer politischer Überzeugung und anderer Sprache als Teil eines Ganzen zu verstehen und zu würdigen: und zwar als Teil eines grossartigen Experiments, welches allen Menschen auf dieser Welt zu wünschen wäre: als Teil des Modells der direkten Demokratie.

Direkte Demokratie: ein Friedensmodell auch für andere Länder

Möge Rocas Forschungen Erfolg beschieden sein, zur Bestärkung des Selbstverständnisses und Selbstbewusstseins, aber auch der Selbstachtung der Schweizer Bevölkerung, zur Würdigung des Sonderfalles Schweiz, und zwar in zweierlei Hinsicht: dass er, der Sonderfall, uns als Friedensmodell, nicht zuletzt auch in sozioökonomischer Hinsicht, erhalten bleibe, dass er aber auch ausstrahlen möge auf das übrige Europa und darüber hinaus – wenn dann der Sonderfall keiner mehr sein sollte, weil Usus auch in anderen Ländern, wäre niemand glücklicher darüber als die Schweizer: aber nur, wenn das Umfeld sich ebenfalls darum bemüht, die Souveränität wirklich zur Bevölkerung zurückzuholen. Dass dies lange dauern kann, zeigt Roca in seiner Arbeit zur Genüge. Dass man sich vor Rückschlägen nicht abhalten lassen darf, muss klar sein. Dass es sich aber lohnt, zeigt die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Bürger in unserem Lande. Wollen sich die übrigen Bürger der umliegenden Länder diese Freiheiten und Rechte ebenfalls erkämpfen und der Elite abtrotzen, werden die Schweizer Bürger noch so gerne die Bruderhand reichen. Zum Aufbau einer Diktatur, wie dies gegenwärtig in der EU mit dem ESM geschieht, hingegen nie und nimmer!    •
Roca, René. Wenn die Volkssouveränität wirklich eine Wahrheit werden soll … Die schweizerische direkte Demokratie in Theorie und Praxis – Das Beispiel des Kantons Luzern. Schriften zur Demokratieforschung, Band 6. Herausgegeben durch das Zentrum für Demokratie Aarau. Zürich 2012. ISBN 978-3-7255-6694-5.
«In diesem Sinne wäre die Schweiz kein föderalistisches und direktdemokratisches Staatswesen geworden, wenn sich die radikal-liberalen, antiklerikalen und zum Teil auch zentralistischen Elemente widerstandslos durchgesetzt hätten. Gerade weil sich die katholische Kirche spätestens seit der Gründung der «Schule von Salamanca» mit der Verbindung von christlichem und modernem Naturrecht auseinandersetzte und das personale Menschenbild in den Vordergrund rückte, gelang katholisch-konservativen Kreisen – im Kanton Luzern waren es ab 1831 die ländlichen Demokraten – die christliche Sozialethik mit einer modernen direktdemokratischen Verfassung fruchtbar zu verbinden.» (Roca, S.222f.)
«Das moderne Naturrecht ist mit seinem personalen Menschenbild eine Conditio sine qua non für die Einrichtung demokratischer und insbesondere direktdemokratischer Strukturen. Das moderne Naturrecht, das seinen Ausgang im 16. Jahrhundert nahm, besitzt theologische Wurzeln. Die ‹Säkularisierung› des Naturrechts war ein ungemein komplexer Prozess, wobei Juristen und Theologen (Dominikaner und Jesuiten) die theologische Tradition sehr frei und eigenwillig weiterentwickelten. Die Verbindung von christlichem und modernem Naturrecht vollzogen sie auf der Basis des Personalitätsprinzips, das die Aufklärer des 18. Jahrhunderts zumeist adaptierten. Das aus dem Personalitätsprinzip resultierende personale Menschenbild war ein entscheidendes Grundprinzip einer demokratischen Gesellschaftslehre.» (Roca, S.223)

(Quelle: Zeit-Fragen)