Die Folgen: Die Melkkühe der EU, vorallem Deutschland, Österreich und die Niederlande werden wieder einzahlen, der Rest darf sich über die Milliarden freuen. „Ein Modell, in dem die Mitgliedsstaaten der Wirtschafts- und
Währungsunion einen Teil der Kosten der Arbeitslosenversicherung teilen
würden, wäre der logische nächste Schritt nach einer Bankenunion“, sagt
EU-Sozialkommissar Lászlo Andor gegenüber der WirtschaftsWoche und
nannte dies „eine der wichtigsten Prioritäten für die nächste
EU-Kommission“. Auf einer Fachtagung hat Andor sein Modell
vorgestellt, nach dem Erwerbslose sechs Monate lang 40 Prozent des
letzten Einkommens aus der europäischen Arbeitslosenversicherung
bekommen würden, so die "Wirtschaftswoche".
Zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig, würde man in Österreich sagen. Erinnert an Kommunismus, mir fällt EUDSSR ein. Was nützen Maßnahmen zur Arbeitsplatzbeschaffung und vergleichsweise niedrige Arbeitslosenraten in Österreich, wenn die Steuergelder dann nach Portugal, Italien, Spanien, Griechenland und Co. fließen? Man kann es drehen und wenden wie man will: Die EU gilt es loszuwerden, erst dann hat Österreich die Chance auf eine vernünftige Politik. Wer will in so einer Haftungs- u. Transferunion leben, wo Millionen an der Armutsgrenze leben müssen, während sich einige gerade überlegen, ob der neue Mc Laren oder doch der Lamborghini das neue Geburtstatgsgeschenk für die Freundin sein soll. Wir Österreicher fordern über diese Entwicklung der Europäischen Union zur Haftungs- u. Transferunion, ja zur de facto politischen Union eine Volksabstimmung!
Für Frieden und Freiheit! Das Ideal: "Freiheit (Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür), sofern sie mit jedes anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann, ist dieses einzige, ursprüngliche, jedem Menschen, kraft seiner Menschheit, zustehende Recht (Immanuel Kant). Mein Ideal ist das Schweizer Erfolgsmodell. Kontakt zum Autor Helmut Schramm: eu-nein@gmx.at
Reiter
03.09.14
02.09.14
Washington verbreitet ständig neue Lügen über Russland
Der US-Publizist Paul Craig Roberts beschuldigt die Regierungen der USA und
der europäischen NATO-Mitglieder, Russland mit immer neuen Lügen einer
Militärintervention im Donezbecken zu bezichtigen,
die überhaupt nicht stattgefunden hat.
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Friedenspolitische
Mitteilungen aus der
US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein LP 136/14 – 02.09.14 |
Washington verbreitet ständig neue Lügen über Russland
Von Paul Craig Roberts
Institute for Political Economy, 28.08.14
( http://www.paulcraigroberts.org/2014/08/28/washington-piles-lie-upon-lie-paul-craig-ro‑
berts/ )
Institute for Political Economy, 28.08.14
( http://www.paulcraigroberts.org/2014/08/28/washington-piles-lie-upon-lie-paul-craig-ro‑
berts/ )
Mit seiner letzten Lüge, die von
der NATO verbreitet wurde, behauptet Washington, Russland sei mit 1.000 Soldaten und
Selbstfahrhaubitzen in die Ukraine eingefallen.
Woraus
können wir schließen, dass es sich auch dabei wieder nur um eine Lüge handelt? Weil wir
von der NATO, von Samantha Power, der US-Botschafterin bei der UNO, von Victoria Nuland, der
Staatssekretärin im US-Außenministerium, von Obama selbst und von seiner kompletten Regierung aus notorischen
Lügnern, von den Regierungen Großbritanniens, Deutschlands und Frankreichs, von der BBC und von sämtlichen
westlichen Mainstream-Medien bisher nur Lügen über Russland gehört
haben.
Das sind
natürlich gute Gründe für die Annahme, dass es sich auch bei dieser Behauptung
wieder nur um eine Propagandalüge des Westen handelt. Warum sollten notorische Lügner plötzlich die Wahrheit
sagen?
Es gibt aber noch bessere Gründe,
aus denen sich schließen lässt, dass Russland nicht mit 1.000 Soldaten in die
Ukraine eingedrungen ist.
Der erste
Grund: Putin hat (im Donezbecken) bisher nicht militärisch interveniert,
sondern ausschließlich auf diplomatische Bemühungen gesetzt. Wenn er vom Pfad der
Diplomatie abweichen
wollte, würde er nicht nur so wenige Soldaten schicken, weil die den Ausgang
des Konflikts nicht entscheidend beeinflussen könnten.
Der zweite Grund: Wenn Putin den
Eindruck hätte, dass die russischen Einwohner in der Ost- und Südukraine nur
durch die Entsendung russischer Soldaten zu schützen wären, würde er genügend Truppen schicken, um den Job
möglichst schnell zu erledigen – wie er das in Georgien getan hat; als
die von US-amerikanischen und israelischen Ausbildern trainierte georgische Armee in Südossetien einfiel, wurde sie in
wenigen Stunden von russischen
Truppen besiegt. (Weitere Infos dazu sind nachzulesen unter http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP 08/LP12908 100808.pdf ). Wenn behauptet würde,
unter dem Schutz von Flugzeugen seien
100.000 russische Soldaten in die Ukraine einmarschiert, dann wäre das
viel glaubwürdiger.
Der dritte
Grund: Das russische Militär müsste überhaupt keine Bodentruppen in die Ukraine schicken,
um die Luft- und Artillerieangriffe der US-Marionettenregierung in Kiew auf die
russische Bevölkerung (des Donezbeckens) zu stoppen; die russische Luftwaffe
könnte die Luftwaffe und die Artillerie der Ukraine ganz schnell ausschalten
und damit den ukrainischen
Angriff auf die abtrünnigen Provinzen beenden.
Erst vor
zwei Wochen haben die in Großbritannien erscheinende Zeitung The Guardian und die BBC die Ente verbreitet, ein Konvoi gepanzerter russischer
Fahrzeuge sei in die Ukraine eingedrungen und dort vom ukrainischen Militär
aufgerieben worden. Und weitere zwei Wochen vorher wurden von dem
korrupten US-Botschafter in Kiew über soziale Medien gefälschte Satellitenfotos verbreitet, die
aus dem US-Außenministerium stammen und belegen sollten, dass die Ukraine von
Russland aus beschossen wurde. Mit einem Abstand von ein bis zwei Wochen werden
höchstwahrscheinlich weitere Lügen folgen.
Mit diesem
immer höher wachsenden Lügengebäude soll bei leichtgläubigen Menschen nur der
Eindruck erzeugt werden, den Russen sei nicht zu trauen. Sobald sich dieser Eindruck verfestigt
hat, können die westlichen Regierungen ernstere Maßnahmen gegen Russland einleiten.
Brigadegeneral
Niko Tak vom Hauptquartier der NATO hat das angebliche Eindringen von 1.000
russischen Soldaten in die Ukraine als "erhebliche Eskalation der militärischen
Einmischung Russlands in die inneren Angelegenheiten der Ukraine"
bezeichnet (s. dazu auch http://www.sueddeutsche.de/politik/nato-beweise-fuer-truppenbewegungen-russlandlaesst-alle-huellen-fallen-1.2107347 ). Die
Meisterlügnerin Samantha Power hat im UN-Sicherheitsrat gefordert:
"Russland muss aufhören zu lügen." Der britische Botschafter bei den Vereinten Nationen erklärte,
Russland habe "mit dem Betreten ukrainischen Territoriums die Souveränität der Ukraine verletzt".
Der britische Premierminister Cameron warnte Russland vor "weiteren Konsequenzen". Die deutsche Kanzlerin
Merkel hat härtere Sanktionen
angedroht. Ein deutscher Berater des UN-Sicherheitsrates hält "einen Krieg
mit Russland für eine Option". Der polnische Außenminister Sikorski sprach
von einer russische Aggression, die internationales Handeln erfordere.
Der französische Präsident Hol-lande nannte
Russlands Verhalten "untragbar". Der Sicherheitsrat der Ukraine hat
die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt.
Diese von
führenden europäischen Politikern unterstützte selbstmörderische Kampagne, die einen Krieg mit Russland
auslösen könnte, beruht einzig und allein auf der leicht zu durchschauenden Lüge von den 1.000 russischen
Soldaten, die angeblich in die Ukraine eingefallen sein sollen.
Natürlich
marschieren die westlichen Medien im Gleichschritt bei den Kriegstreibern mit. Die BBC, CNN und die deutsche Zeitung Die Welt (s. http://www.welt.de/debatte/kommentare/article131695591/Wladimir-Putin-fuehrt-einen-niedertraechtigen-Krieg.html ) gehen dabei besonders forsch und
verantwortungslos vor.
Der von den
westlichen Regierungen und Medien angehäufte Berg von Lügen soll nur die wirklichen
Ursachen des Ukraine-Konflikts verdecken. Die US-Regierung hat den Sturz der
gewählten Regierung der Ukraine inszeniert, um in Kiew US-Marionetten an die
Macht hieven zu können. Die US-Marionettenregierung hat sofort damit begonnen,
die russische Bevölkerung in den ehemals russischen Territorien, die zu
Zeiten der Sowjetunion in die Ukraine eingegliedert wurden, zu bedrohen und gewaltsam gegen sie
vorzugehen. Die russischen Bewohner der Ost-
und Südukraine widersetzen sich nur der Gewalt, die von der
US-Marionettenregierung in Kiew gegen sie ausgeübt wird.
Washington
wirft der russischen Regierung nun ständig vor, die Russen in Territorien zu unterstützen, die mittlerweile
ihre Trennung von der Ukraine erklärt haben. Washington behauptet, zu dem Krieg sei es nur gekommen, weil die Separatisten von
Russland unterstützt würden. Dabei könnte Washington die Gewalt ganz leicht
stoppen, wenn es seine Marionettenregierung in Kiew anweisen würde, die
Luftangriffe auf die ehemaligen russischen
Provinzen zu stoppen und auch den Artilleriebeschuss einzustellen. Wenn Russ‑
land die "Separatisten" zum Beenden der
Kampfhandlungen bewegen soll, müsste Washington auch Kiew dazu auffordern.
Die
Tatsache, dass Washington dazu nicht bereit ist, lässt nur den Schluss zu, dass
die US-Regierung Europa in einen Krieg oder wenigstens in ein waffenstarrendes
Patt mit Russland
trieben will, um die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen Europas zu
Russland zu kappen.
Die führenden
Politiker Europas tragen den Konfrontationskurs widerspruchslos mit, weil seit dem Ende des Zweiten
Weltkriegs nur Frankreich unter Charles de Gaulle (s. http://de.wikipedia.org/wiki/Charles_de_Gaulle ) wenigstens zeitweise versucht hat, eine (von
den USA) unabhängige Außenpolitik zu betreiben. (Wie die Lemminge) folgen sie Washingtons
Vorgaben und werden wohl gut dafür bezahlt.
Die
Unfähigkeit Europas, einen unabhängigen Kurs zu steuern, lässt die
diplomatischen Bemühungen des russischen Präsidenten Putin ins Leere
laufen. Wenn in europäischen Hauptstädten keine von Washington unabhängigen
Entscheidungen getroffen werden können, bleibt auch kein Spielraum für Putins Diplomatie.
Denken Sie auch daran, dass die
neue Lüge über eine russische Invasion nur einen Tag nach dem Zusammentreffen
Putins mit (Poroschenko,) dem ukrainischen Vasallen Washingtons verbreitet
wurde, um sicherzustellen, dass die Zeit und die Energie, die Putin in das
Treffen (in Minsk) investiert hat, kein positives Ergebnis bringt.
Washingtons
einziges Ziel ist Vorherrschaft. Deshalb hat Washington auch kein Interesse an
der Beendigung des Konflikts, den es selbst provoziert hat, um Russland (und
Europa) in Schwierigkeiten zu bringen. Dabei geht Washington das Risiko ein, dass
der Konflikt durch den Zusammenbruch der ukrainischen Wirtschaft bald
in sich zusammenfallen könnte. Andererseits wird die Beilegung des
Konflikts immer schwieriger, wenn Putin auch weiterhin zögert, ihn militärisch zu beenden.
(Wir haben den Artikel komplett übersetzt und mit Ergänzungen und Links in
Klammern versehen. Infos über den Autor gibt
es unter http://en.wikipedia.org/wiki/Paul_Craig_Roberts . Anschließend drucken wir den Originaltext ab.)
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Washington Piles Lie Upon Lie
August 28, 2014
|
The latest Washington lie, this one coming from NATO, is
that Russia has invaded Ukraine with 1,000 troops and self-propelled artillery.
How do we know that this is a
lie? Is it because we have heard nothing but lies about Russia from NATO, from US ambassador to the UN
Samantha Power, from assistant secretary
of state Victoria Nuland, from Obama and his entire regime of pathological
liars, and from the British, German, and French governments along with
the BBC and the entirety of the Western media?
This, of course, is a good reason for knowing that the
latest Western propaganda is a lie. Those who are pathological liars don’t
suddenly start telling the truth.
But there are even better reasons for understanding that
Russia has not invaded Ukraine with 1,000 troops.
One reason
is that Putin has invested heavily in diplomacy backed by unprovocative behavior. He
would not risk his bet on diplomacy by sending in troops too few in number to have a
decisive effect on the outcome.
Another
reason is that if Putin decides he has no alternative to sending the Russian
military to protect the Russian residents in eastern and southern Ukraine, Putin
will send in enough troops to do the job quickly as he did in Georgia
when the American and Israeli trained Georgian army invaded South Ossetia and was destroyed in a few
hours by the Russian response. If you hear
that 100,000 Russian troops accompanied by air cover have invaded
Ukraine, it would be a more believable claim.
A third reason is that the
Russian military does not need to send troops into Ukraine in order to stop the bombing and artillery shelling of
the Russian populations by Washington’s puppet government in Kiev. The Russian air force can easily and quickly
destroy the Ukrainian air force and
artillery and, thereby, stop the Ukrainian attack on the secessionist provinces.
It was only
two weeks ago that a fabricated report spread by the UK Guardian and the BBC that a
Russian armored convoy entered Ukraine and was destroyed by the Ukrainian Military. And two weeks prior to
that we had the hoax of the satellite images allegedly released by the US State Department that the corrupt
US ambassador in Kiev spread around the world on social media allegedly
showing that Russian forces were firing into Ukraine. One or two weeks from now
we will have another lie, and another a week or two after that, and so on.
The
cumulative effect of lie piled upon lie for most people is to build the view
that the Russians are up to no good. Once this view is established,
Western governments can take more serious moves against Russia.
The
alleged entry of 1,000 Russian soldiers into Ukraine has been declared by NATO
Brigadier General Niko Tak to be a “significant escalation in Russia’s
military interference in Ukraine.” The champion liar Samantha Power told the
UN Security Council that “Russia has to stop lying.” The UK ambassador to the UN said that
Russia was guilty of “a clear violation of sovereign Ukrainian territory.” UK
prime minister Cameron warned Russia of “further
consequences.” German chancellor Merkel announced that there would be more sanctions. A German Security Council advisor
declared that “war with Russia is an option.” Polish foreign minister Sikorski called it Russian aggression that
required international action.
French president Hollande declared Russia’s behavior to be “intolerable.”
Ukraine’s security council imposed mandatory conscription.
This suicidal drive toward war with
Russia by Europe’s leaders is based entirely on a transparent lie that 1,000
Russian troops crossed into Ukraine
Of course the Western media followed
in lock-step. The BBC, CNN, and Die Welt are among the most reckless and irresponsible.
The mountain of lies piled up by
Western governments and media has obscured the true story. The US government
orchestrated the overthrow of the elected government in Ukraine and imposed a US puppet in Kiev. Washington’s
puppet government began issuing threats and committing violent acts
against the Russian populations in the former Russian
territories
that Soviet leaders attached to Ukraine. The Russian people in eastern and southern
Ukraine resisted the threat brought to them by Washington’s puppet government in Kiev.
Washington
continually accuses the Russian government of supporting the people in the territories
who have voted their separation from Ukraine. There would be no war, Washington
alleges, except for Russian support. But, of course, Washington could easily stop
the violence by ordering its puppet government in Kiev to stop the bombing and
shelling of the former Russian provinces. If Russia can tell the
“separatists” not to fight, Washington can tell Kiev not to fight.
The only
possible conclusion from the facts is that Washington is determined to involve Europe in
a war with Russia or at least in an armed standoff in order to break up
Europe’s political
and economic relations with Russia.
Europe’s
leaders are going along with this because European countries, except for Charles de
Gaulle’s France, have not had independent foreign policies since the end of World War II. They follow
Washington’s lead and are well paid for doing so.
The
inability of Europe to produce independent leadership dooms Russian President
Putin’s diplomacy to failure. If European capitals cannot make decisions
independently of Washington,
there is no scope for Putin’s diplomacy.
Notice
that the very day after Putin met with Washington’s Ukrainian vassal in an
effort to resolve the situation, the new lie of Russian invasion was issued in
order to ensure that no good can come of the meeting in which Putin invested his time and energy.
Washington’s
only interest is in hegemony. Washington has no interest in resolving the situation
that Washington itself created in order to bring discomfort and confusion to
Russia. With the caveat that the situation could be resolved by Ukrainian economic
collapse, otherwise the longer Putin waits to resolve the situation by
force, the more difficult the task will be.
Das Wesen des neuen Menschenrechtsstaates im Licht des Rechtsetzungswerks der Vereinten Nationen
Der Verfassungsgerichtshof Österreich wollte über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beitritt zur EU und den Folgeverträgen von Nizza, Amsterdam und Lissabon nicht entscheiden. Die jüngsten Entwicklungen der EU, sei es Sicherheits, Friedens, Sozial, Wirtschafts oder Demokratiepolitik schreien nach Volksabstimmungen. Niemand will TTIP oder Krieg mit Russland. Es gibt keine Beweise über Russlands "Untaten".
Bürger fordert mehr Freiheit, also Frieden und Soziale Verbundenheit, Rechtsstaat, Demokratie - mehr politische Mitsprache!
Bürger fordert mehr Freiheit, also Frieden und Soziale Verbundenheit, Rechtsstaat, Demokratie - mehr politische Mitsprache!
"Diese, das gesamte EU-System verfassungsrechtlich in Frage stellende
Anfechtung ist - wie Sie ja sagen - von Professor Karl Albrecht
Schachtschneider ausgearbeitet, dessen rechtliche Aktionen vor dem
deutschen Bundesverfassungsgericht ich seit Jahren mit Interesse
,ausgehend von seiner großen Grundlegung einer Allgemeinen
Republiklehre: "Res publica res populi", verfolgt habe, ohne ihn bisher
persönlich gesehen zu haben .
So habe ich mich auch, ohne zu zögern, sofort - übrigens zusammen mit RA. Dr. Adrian Eugen Hollaender - in einem "amicus curiae"-
Schreiben vom 8. Mai 2008 an den Präsidenten des deutschen
Bundesverfassungsgerichts in der Sache des Lissabonner EU-Vertrags mit
den Professoren Schachtschneider und seinem Kollegen Prof. Dr. Dieter
Murswiek (Erlangen) solidarisch erklärt - selbstverständlich nach
gründlichem Studium ihrer beim Bundesverfassungsgericht eingebrachten
Rechtsmittelschrift.
Ich schließe mich daher heute aus voller eigener Überzeugung auch den Rechtsvorwürfen an, die in der an den österreichischen Verfassungsgerichtshof gerichteten Rechtsmittelschrift gegen das EU-System erhoben werden. Ich tue das umso nachdrücklicher, weil - wie ich mich vergewissert habe - auch zwei hervorragende österreichische Experten dem anfechtenden Personenkomitee angehören, deren unbestechliche Wissenschaftlichkeit ich seit Jahrzehnten in Übereinstimmung wie im Widerstreit von Rechtsmeinungen stets dankbar erfahren durfte. Es handelt sich um die emeritierten Ordinarien der Leopold Franzens-Universität Innsbruck: den Staatsrechtslehrer Professor Dr. Peter Pernthaler , Wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, und den Nationalökonomen und Finanzwissenschaftler Professor Dr. Karl Socher.
"Wie freilich die österreichische Verfassungsgerichtsbarkeit in ihrem gegenwärtigen, seit langem reformbedürftigen Stande mit dieser, sie mit einschließenden Rechtssache überzeugend zu Rande kommen soll, ist nicht meine, sondern ihre Sache. Ich selber sehe mich heute außerstande, von ihr insofern Nennenswertes zu erwarten, weshalb ich es auch abgelehnt habe, in die Liste der verdienstvollen Rechtsmittelwerber Aufnahme zu finden".
Ich schließe mich daher heute aus voller eigener Überzeugung auch den Rechtsvorwürfen an, die in der an den österreichischen Verfassungsgerichtshof gerichteten Rechtsmittelschrift gegen das EU-System erhoben werden. Ich tue das umso nachdrücklicher, weil - wie ich mich vergewissert habe - auch zwei hervorragende österreichische Experten dem anfechtenden Personenkomitee angehören, deren unbestechliche Wissenschaftlichkeit ich seit Jahrzehnten in Übereinstimmung wie im Widerstreit von Rechtsmeinungen stets dankbar erfahren durfte. Es handelt sich um die emeritierten Ordinarien der Leopold Franzens-Universität Innsbruck: den Staatsrechtslehrer Professor Dr. Peter Pernthaler , Wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, und den Nationalökonomen und Finanzwissenschaftler Professor Dr. Karl Socher.
"Wie freilich die österreichische Verfassungsgerichtsbarkeit in ihrem gegenwärtigen, seit langem reformbedürftigen Stande mit dieser, sie mit einschließenden Rechtssache überzeugend zu Rande kommen soll, ist nicht meine, sondern ihre Sache. Ich selber sehe mich heute außerstande, von ihr insofern Nennenswertes zu erwarten, weshalb ich es auch abgelehnt habe, in die Liste der verdienstvollen Rechtsmittelwerber Aufnahme zu finden".

http://www.webinformation.at/htm/klecatsky.htm
http://www.webinformation.at/material/neu-oesterr-klage-lissabon-vertrag.pdf
http://www.webinformation.at/material/neu-oesterr-klage-lissabon-vertrag.pdf
Klecatsky, Hans Richard * 6. 11. 1920 Wien,
Rechtsstudium an der Universität Wien(Referendarexamen beim
Oberlandesgericht Wien Ende September 1940);
1.Oktober 1940 - 8.Mai 1945 Kriegsdienst in der Luftwaffe;Magister und Doktor der Rechtswissenschaften, Ordentlicher Universitätsprofessor(Emeritierung 1991) für Öffentliches Recht,insbesondere Österreichisches Verfassungs-und Verwaltungsrecht,Allgemeine Staatslehre und Verwaltungslehre;
seit 1945 durch zwanzig Jahre im österreichischen Gerichts-,Ministerial- und Gesetzgebungsdienst,ua.als Richter,Sektionsrat im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst(1951-1959),Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes(1959 – 1965);
Habilitierung(1964),auch Verfassungsrichter(1965/66);
1965 - 1991 Vorstand des Instituts für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Leopold Franzens- Universität Innsbruck ;
1966 -1970 parteiloser Bundesminister für Justiz ; 1963 bis 2004 Mitherausgeber der "Juristischen Blätter",Gründungs-und Ehrenobmann des „Europäischen Ombudsmann-Instituts“,Gründungs-und Ehrenmitglied der Österreichischen Juristen-Kommission;
zahlreiche rechtswissenschaftliche Publikationen,insbesondere auf verfassungs-und staatsrechtlichem Gebiet u.a. Verdienstzeichen: ua. Verdienstkreuz 1.Klasse des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland(1958),Bayerischer Verdienstorden (1967),Grosses Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich(1969),Grosses Verdienstkreuz mit Stern des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland(1972).
Feig schweigend ins Verderben?
Sehr geehrte Herren!
Ich schreibe als alter Mann, da ich nicht
mitschuldig werden möchte an dem unerträglichen Leid in das wir gerade
hineintaumeln, weil wir aus kurzfristigen Interessen und 'politischem
Wohlverhalten' in der gegenwärtigen Kriegstreiberei gegen Russland
mitheulen.
Wegen der apokalyptischen Dimension der Gefahr habe ich auch die Apokalypse aufgeschlagen. Im Abschnitt 21/8 werden bei der Aburteilung vor allen anderen Untätern zuerst die Feigen genannt. Zu diesen müssen wir gegenwärtig leider gezählt werden.
Wegen der apokalyptischen Dimension der Gefahr habe ich auch die Apokalypse aufgeschlagen. Im Abschnitt 21/8 werden bei der Aburteilung vor allen anderen Untätern zuerst die Feigen genannt. Zu diesen müssen wir gegenwärtig leider gezählt werden.
Ich schreibe auch, weil ein kleines Land viel
bewirken kann, wenn es mutig und neutral sowie die Wahrheit einfordernd
auftritt.
Ich komme gerade von einem Treffen zum
geopolitischen Dialog aus der Schweiz.
Die enthüllenden Berichte waren bestürzend und
die Kriegsabsicht des Noch-Hegemons leider evident.
Es ist inzwischen gesichert, wer den Putsch in
der Ukraine organisiert und finanziert hat, und dass man bewusst die rote Linie
gegenüber den Russen überschritten hat, um einen Krieg auszulösen. Hinzu kommt
die offenkundige Ungleichbehandlung von Ethnien und deren
Unabhängigkeitsbestrebungen. Den Kosovo hat man sofort anerkannt,
weil es Teil der 'westlichen' Geostrategie war. Mit den Russen im
Donbas will man nicht einmal reden, geschweige denn ihnen eine ehrliche
Autonomie einräumen, denn mehr wollten sie ja anfangs nicht. Vielmehr haben die
zu ihrer Bekriegung engagierten Nationalisten-Garden offen gesagt, dass der
Donbas von der russischen Bevölkerung gesäubert werden müsse - also
beabsichtigter Genozid (Völkermord). Dass sich diese dann wehrt, sich an
die Russen als Schutzmacht wendet und nun an die Abspaltung denkt, ist
verständlich.
Ich verstehe auch, dass ein Großteil der
Bevölkerung des Westen des Kunstgebildes Ukraine die Russen hasst, weil die
Verfolgungen unter Stalin dort viel intensiver verspürt wurden als im
leidgewohnten Osten. Zur Auswiegung der zentrifugalen und zentripetalen Kräfte
hat man deshalb unter Chrustschow sogar die Krim zur Ukraine geschlagen.
Dass man aber gegenwärtig Leute zum Putsch engagiert hat, die in der Zeit des
Zweiten Weltkrieges etwa 100.000 Juden und tausende katholische Polen
abgeschlachtet haben, ist nicht nur verbrecherisch, sondern auch längerfristig
dumm, weil man - wie in anderen Ländern - die geförderten Gewalttäter nicht mehr
los wird und sie schließlich sogar bekämpfen muss. Das Ende ist Zerstörung und
Chaos ... und der Schrei nach ausländischer humanitärer Hilfe ...
Ich schreibe auch, weil der neue Ratspräsident
der EU zu den Anti-Russland-Falken gehört, da sein Land von den Russen
vieles erdulden musste. Er geht daher den Einkreisern und Kriegstreibern voll
auf den Leim. Müssten nicht mit derselben Begründung alle osteuropäischen
Staaten nach den Gräueln des Zweiten Weltkrieges (denken
wir z. B. an die Zerstörung Warschaus) auch den Deutschen auf
ewig misstrauen?
Was sich derzeit hochschaukelt trägt den Keim
eines Dritten Weltkrieges in sich. Die Errichtung zusätzlicher Militärbasen rund
um Russland und vor allen die für 2015 vorgesehene Erneuerung der Atomwaffen der
USA in Europa (Deutschland muss dies aufgrund des Aufenthaltsvertrages dulden.)
tragen hierzu bei. Da alle Atomstrategen vom Vorteil des Erstschlages
ausgehen, besteht die Gefahr, dass die russischen Militärs den USA
zuvorkommen wollen. Daher ist die Kriegsgefahr dramatisch
hoch.
Wenn wir hier feige zusehen, werden wir
mitschuldig.
Wieso rufen wir nicht zusammen mit der
neutralen Schweiz zu einem echten, wahrhaftigen und
fairen Dialog auf, in dem auch die Russen im Donbas gehört werden
und eine Stimme haben, statt verteufelt und mit der Ausrottung bedroht zu
werden.
Für die Korrektur eines Kurses, der in den Untergang führt, ist es nie zu spät.
Nehmen wir doch als immerwährend neutraler Staat nicht an den aufheizenden (und uns selbst und Europa schädigenden) Sanktionen gegen Russland teil und offerieren wir neutrale gute Dienste!
Ein fairer Kompromiss, bei dem alle Teile ihr Gesicht wahren können, sollte neben wechselseitiger Amnestie und ehrlichem Verzeihen vor allem folgende institutionellen Regelungen enthalten:
- Immerwährende, international garantierte Neutralität der Ukraine
Für die Korrektur eines Kurses, der in den Untergang führt, ist es nie zu spät.
Nehmen wir doch als immerwährend neutraler Staat nicht an den aufheizenden (und uns selbst und Europa schädigenden) Sanktionen gegen Russland teil und offerieren wir neutrale gute Dienste!
Ein fairer Kompromiss, bei dem alle Teile ihr Gesicht wahren können, sollte neben wechselseitiger Amnestie und ehrlichem Verzeihen vor allem folgende institutionellen Regelungen enthalten:
- Immerwährende, international garantierte Neutralität der Ukraine
- Eine föderale Verfassung, die den Russen
östlich des Dnepr echte Autonomie gibt und die Angst vor Fremdbeherrschung
nimmt.
- Keine NATO-Mitgliedschaft und auch keine Ersatzvereinbarungen, wie die 'Partnerschaft für den Frieden'; aber auch keine
analogen Vereinbarungen mit Russland.
- Keine NATO-Mitgliedschaft und auch keine Ersatzvereinbarungen, wie die 'Partnerschaft für den Frieden'; aber auch keine
analogen Vereinbarungen mit Russland.
- Keine EU-Mitgliedschaft oder -Assoziierung;
aber auch keine Mitgliedschaft bei der Eurasischen
Union.
Die Handelsregelungen in der WTO (die Ukraine ist seit 1994 Mitglied) genügen.
Die Handelsregelungen in der WTO (die Ukraine ist seit 1994 Mitglied) genügen.
Ich möchte nicht zu lange sein, obwohl es noch
viel zu sagen gäbe, und hoffe im Interesse des Friedens, dass wir nicht zu feige
sind, gegen die Linie des Noch-Hegemons und seiner Adepten eine ausgewogene,
friedliche Lösung vorzuschlagen und diese standhaft zu vertreten - auch in
den Organen der EU und der Vereinten Nationen.
Beste Grüße
Heinrich Wohlmeyer
KR ÖR Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer
Dirndlhof, Marktlerstr. 13
3180 Lilienfeld
Tel./Fax 0043 / 2762 / 53 173
E-mail: h.wohlmeyer@aon.at
Dirndlhof, Marktlerstr. 13
3180 Lilienfeld
Tel./Fax 0043 / 2762 / 53 173
E-mail: h.wohlmeyer@aon.at
MH17 wurde von einem ukrainischen Kampfflugzeug mit Luft-Luft-Rakete beschossen - ein ukrainischer Kampfjet gab den "Rest"!
Die russische Flugsicherung hat am Montag, 21. Juli die Flug- und Radardaten von Flug MH17 in einer Pressekonferenz vorgelegt und der EU übergeben. Daraufhin zogen die USA ihre Behauptung, MH17 sei von den Separatisten abgeschossen worden, zurück. Die mit den Abschuß begründeten Sanktionen gegen Russland wurden aber trotzdem verhängt. Kiew beschlagnahmte unmittelbar nach dem Abschuß die Tonbandaufnahmen der Gespräche zwischen dem Cockpit und dem Tower in Kiew woraus hervorgeht, daß MH17 von der ukrainischen Flugischerung zu einer Kursänderung direkt über das Krisengebiet und einer Verringerung der Flughöhe aufgefordert worden war. Nach den in Malaysia bereits vorliegenden Untersuchungsergebnissen wurde MH17 von einem ukrainischen Kampfflugzeug des Typs SU-25 aus einer Entfernung von 3 km mit einer Luft-Luft-Rakete beschossen, welche das rechte Triebwerk der Boeing-777 traf. MH17 war aber noch flugfähig und beschrieb eine scharfe Linkskurve. Anschließend gab der Pilot des ukrainischen Kampfjets der Boeing "den Rest", indem er mit seinen Bordkanonen in das Cockpit der Boeing schoß. Die entsprechenden Spuren sind an den Wrackteilen als solche identifiziert worden. Während dieses Anschlags befand sich ein US-Spionagesatellit direkt über der Ostukraine und entsprechende Daten lagen auch der NATO vor, die zum gleichen Zeitpunkt südlich der Krim im Schwarzen Meer das mehrtägige Manöver "SEA BREEZE 2014" abhielten. Die Daten der Flugschreiber von MH17 sind bereits ausgewertet, werden aber nach einer von Belgien, der Ukraine, den Niederlanden und Australien unterschriebenen Vereinbarung geheimgehalten. Im Zuge der Untersuchungen verlangte Malaysia von der Ukraine die Daten der Tower-Flugzeug-Gespräche. Die Ukraine bestreitet aber, solche Aufzeichnungen je gehabt zu haben. Zuletzt äußerte sogar die deutsche Bundesregierung leise Kritik an Kiew, nachdem die ukrainische Armee die Absturzstelle der MH17 massiv unter Beschuß genommen hatte.
(Inter-Info, Folge 429, Sept. 2014)
Weiterführend: Elsässer Blog
(Inter-Info, Folge 429, Sept. 2014)
Weiterführend: Elsässer Blog
31.08.14
EU-Kriegsgefahr: Wir Österreicher wollen keinen Krieg, wir wollen neutral sein!
Entstehung der Österreichischen Neutralität
Die Republik Österreich hat sich aufgrund seiner Geschichte und der beiden Weltkriege in einem 10-jährigen Ringen aufgrund einer souveränen Entscheidung und in Wahrnehmung seines Rechts auf Selbstbestimmung am 26. Oktober 1955 im Nationalrat durch die Verabschiedung eines Bundesverfassungsgesetzes >download ausdrücklich für immerwährend neutral erklärt >mehr. Durch die am 14. November 1955 erfolgte Notifikation dieses Staatsvertrages an alle 65 Staaten, mit denen Österreich diplomatische Beziehung unterhielt, wurde der Status der dauernden Neutralität auch völkerrechtlich verbindlich (vgl. Hummer, Österreich zwischen Neutralität und Integration, in: Matthias Pape, Österreich - von der Monarchie zum EU-Partner, 2000, Ziffer 5.1., Seite 245 und Ziffer 5.3.4., Seite 249, Ziffer 7.1., Seite 265). Aufgrund dieses international anerkannten Neutralitätsversprechens hin erfolgten verschiedene explizierte Anerkennungen der Staatengemeinschaft. Die Alliierten Siegermächte anerkannten diesen Status durch gleichlautende Noten vom 6. Dezember 1955. Am 14. Dezember 1955 wurde Österreich aufgrund seiner Erklärung zur immerwährenden Neutralität als neutraler Staat in die UNO aufgenommen. An dieser sowohl verfassungsrechtlichen als auch völkerrechtlichen Verbindlichkeit hat sich bis heute nichts geändert.
Umfassender unabdingbarer völkerrechtlicher Inhalt der Neutralität
Es gibt - auch nach der Satzung der Vereinten Nationen (Art. 51) - völkerrechtlich verschiedene Möglichkeiten (militärischer) Sicherheit: Eines davon ist der Status einer immerwährenden Neutralität. Wählt ein Staat die immerwährende Neutralität, so obliegen ihm die gesamten Rechte und Pflichten aus dem völkerrechtlichen Rechtsinstitut der dauernden Neutralität. Der Neutrale ist bei der Option dieses völkerrechtlichen Rechtinstruments nicht berechtigt, dessen Pflichten ad libitum einzuschränken. Selbst wenn also - wie im Falle des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität - nur einzelne Pflichten vom Neutralen im nationalen Gesetz festgeschrieben sind (Kern der rein militärischen Pflichten), umfaßt sein Versprechen an die Völker immerwährend neutral zu sein, völkerrechtlich das gesamte materielle Neutralitätsrecht. Österreich ist also nicht berechtigt, seine immerwährende Neutralität - wie von einigen Politikern versucht wird - auf den rein militärischen Kern (keine Beteiligung an einem Krieg Dritter, kein Beitritt zu militärischen Bündnissen und keine Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Territorium) zu reduzieren. Auch historisch hat sich Österreich bei seinem Neutralitätsverspechen ausdrücklich auf das Modell der Schweizer Neutralität bezogen. So berief sich der damalige Staatssekretär im Außenministerium Bruno Kreisky bei den Verhandlungen mit den Alliierten ausdrücklich auf den Text der auf dem Wiener Kongreß 1815 unterzeichneten Verträge über die Neutralität der Schweiz. Dies ergibt sich auch aus der Verwendungszusage des österreichischen Unterhändlers in Abschnitt I Punkt 1 des sog. Moskauer Memorandum vom 15. April 1955, gemäß derer sich Österreich international dazu verpflichten sollte, "immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Das Neutralitätsverprechen Österreichs (wie z.B. auch der Schweiz oder Malta) - die immerwährende Neutralität - umfaßt als völkerrechtliches Rechtsinstitut zum einen die gesamten Rechte und Pflichten eines temporär Neutralen:
a) aktive Handlungsrechte (status positivus),
b) Unterlassungs- und Enthaltungspflichten (status negativus) im Sinne von Abstinenz- und Paritätspflichten,
c) Verhinderungspflichten (status activus) und
d) Duldungspflichten (status passivus).
Hinzu kommen jedoch noch die Pflichten aus der immerwährenden Neutralität:
a) Beachtung der "sekundären" Neutraliltätspflichten oder "Vorwirkungen" der dauernden Neutralität wie
Nichtabschluss von Beistands- und Garantieverträgen,
Nichtteilnahme an Militärpakten,
Nichteinräumung von militärischen Stützpunkten, Kriegmaterial- und Versorgungsdepots und Nachrichtenbasen,
Nichtabschluss von unbeschränkten Transportverträgen,
Nichtabschluss von Kriegsmateriallieferungs- und Truppengestellungsverträgen,
Nichtabschluss von sonstigen Vertägen, die eine Neutralität im Kriegsfall verhindern würden
b) Pflicht zur bewaffneten Neutralität
c) Pflicht zur Führung einer Neutralitätspolitik.
Auch die Verpflichtung zur wirtschaftlichen Neutralität gehört hierzu. "Als Rechtsbegriff bedeutet "wirtschaftliche Neutralität" die Pflicht eines Neutralen, die Kriegsführenden im wirtschaftlichen Bereich (formell) gleich zu behandeln und diese Regel auch innerstaatlich für den privaten Handel durchzusetzen. Hummer (a.a.0, Seite 241) fasst dies dahingehend zusammen, daß dort wo eine wirtschaftliche Ungleichbehandlung eines Kriegsführenden durch eine Neutralen einer Intervention gleichkommt, die neutralitätsrechtlich zulässige Grenze der Freiheit des Handels überschritten ist.
Im Einzelnen sei hier auf Waldemar Hummer, a.a.O. Seite 221, 245f und Dr. Stephan Verosta, Die dauernde Neutralität, Wien 1967 verwiesen. Letzterem ist im Anhang, Seite 113ff, auch die "Offizielle Schweizer Konzeption der Neutralität vom 26. Nov. 1954" zu entnehmen) verwiesen.
Österreich hat sich also mit der Übernahme des Status der immerwährenden Neutralität unter allen denkmöglichen Optionen organisierter bzw. unorganisierter militärischer Sicherheit - für eine einzige sicherheitspolitische Variante, nämlich das Rechtsinstitut der (dauernden) Neutralität an sich entschieden, dessen Inhalt und Umfang völkerrechtlich und historisch durch zahlreiche Rechtsquellen des Völkerrechts festgelegt ist.
Zu Recht weist Hummer (a.a.O. Seite 221, 246) darauf hin, daß Österreich hier keine Reduzierung des Inhalts und Umfanges der immerwährenden Neutralität vornehmen kann, um sich an der NATO, der WEU etc. beteiligen zu können. Die Verpflichtung zur Neutralität gilt allumfassend und immerwährend.
Immerwährend bedeutet dabei sowohl in Kriegs- wie in Friedenszeiten neutral zu sein, sich also nicht nur anläßlich eines Krieges neutral zu erklären, sondern immer und dauerhaft neutral zu sein.
Deshalb hat Österreichischen Außenministers Leopold Figl am 15. Mai 1955 nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages erklärt: "Österreich wird nunmehr als freier, souveräner Staat seinen Platz in der großen Familie der Völker einnehmen und in aktiver Mitarbeit in den weltumfassenden Vertragsorganisationen alles daransetzen, um seinen Beitrag für die Internationale Verständigung und den Frieden leisten.“
Österreich hat sich demnach selbst die Aufgabe und den Platz in der Staatengemeinschaft gewählt - wie die Schweiz - als neutrales Land dauerhaft zu wirken. Diese historische Entscheidung macht das Wesen der zweiten Republik aus. Wie die Schweiz gehört es zum Wesen der 2. Republik sowohl nach innen wie nach außen als neutraler Staat nach besten Kräften zu wirken und diese Neutralität, den damit verbundenen Respekt und sein Land selbstverständlich im Falle eines Angriffes auch militärisch zu verteidigen. Getreu dem Motto Immanuel Kant: Eine Republik verteidigt sich, sie greift aber nicht an.
Damit ist die von Figl verkündete immerwährende Neutralität der Republik zugleich ein immerwährendes Bekenntnis zur Demokratie. Denn nur ein demokratisches Staatswesen kann eine Republik sein, die einen Beitrag zum wirklichen Frieden leisten kann. Frieden kann nur dauerhaft entstehen, wenn er die Natur des Menschen und damit die Menschenrechte, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und den demokratischen Rechtsstaat anerkennt.
Keine Beendigung der immerwährenden Neutralität
Über die Frage ob und wie eine selbstgewählte immerwährende Neutralität wieder beendet werden kann, gibt es verschiedene Ansichten und Theorien. Es läßt sich schon darüber streiten, ob - weil es zum Wesen der 2. Republik gehört - die immerwährende Neutralität überhaupt beendet werden kann, ohne das die Republik Österreich zu Ende wäre.
Jedenfalls kann rechtlich die Neutralität nur auf die Weise beendet werden, wie sie eingerichtet wurde. Hummer (a.a.O., Ziffer 5.3., Seite 246ff.) legt überzeugend dar, daß auch rechtlich die Österreichische Neutralität bis heute nicht beendet wurde. Da es sich um einen doppelten Akt der Verpflichtung zur immerwährenden Neutralität handelt (innerstaatlich durch die Verfassung und völkerrechtlich durch Notifikation und Anerkennung von 65 Staaten) bedürfte es auch eines doppelten Aktes zur Aufhebung der immerwährenden Neutralität.
Innerstaatlich wäre hierzu - da es sich um eine Verfassungsänderung handelt - zunächst einmal eine 2/3 Mehrheit im Parlament erforderlich (vgl. Art. 44 Abs. 1 B-VG)
Zum anderen wäre hierzu auch eine Volksabstimmung gem. Art. 44 Abs. 3 B-VG erforderlich. Danach ist jede Gesamtänderung der Bundesverfassung einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen. Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, die eine obligatorische Volksabstimmung zwingend macht, liegt jedenfalls dann vor, wenn die geplante Veränderung einen der leitenden Grundsätze der Bundesverfassung im Kern berühren würde. Dies ist bei der Aufgabe der Neutralität der Fall.
Aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung kann die Aufhebung der Neutralität zusätzlich nur durch einen völkerrechtlichen Akt erfolgen. Österreich hat - so Hummer (a.a.O., Ziffer 5.3.4., Seite 249) - "sein Versprechen immerwährend neutral sein zu wollen durch die Notifikation seines Neutralitätsgesetzes (1955) [selbst] auf die völkerrechtliche Ebene gehoben und hat auf dieser auch entsprechende explizite und implizite Akzepte desselben erhalten. Das durch die österreichische Verpflichtungserklärung begründete Vertrauen anderer Staaten auf Beibehaltung eines solchen Verhaltens ist damit zweifellos "völkerrechtlich geschützt" und kann nicht durch einen einseitigen staatsrechtlichen Akt - der nicht einmal notifikationsbedürftig sein sollte - abbedungen werden."
Immerwährende Neutralität ist also ein Versprechen an die Menschheit auf das diese vertrauen darf.
Da es bereits an einem eindeutigen Votum der Bürger Österreichs zur Aufgabe des Wesens ihrer Republik fehlt, besteht rechtlich die immerwährende Neutralität fort.
Da zum anderen der Inhalt der immerwährenden Neutralität völkerrechtlich vorgegeben ist, besteht die Österreichische Neutralität nach wie vor im vollen Umfang.
Gemessen daran sind bereits zahlreiche politische Akte der österreichischen Regierung verfassungs- und völkerrechtswidrig.
Auch der Beitritt zur EU/EG ist schon deshalb verfassungswidrig, da bereits der Vertrag von Maastricht Bestimmungen enthält, die im Widerspruch zur Österreichischen Neutralität stehen.
Österreich hat hier als einziges neutrales Land in seinem Beitrittsgesuch einen Neutralitätsvorbehalt gemacht. Er wurde - so Hummer - später fallen gelassen. Zum damaligen Zeitpunkt kam es hierauf jedoch nicht an, da das Einstimmigkeitsprinzip Österreich in den entscheidenden Fragen zur Erhaltung seiner Neutralität ein Vetorecht gab. Österreich hat also die Möglichkeit durch Erhebung seines Veto neutral zu bleiben. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil die Pflicht zur Neutralität auch im Widerspruch mit Wirtschaftssanktionen stehen kann und bereits der EU- Vertrag von Maastricht Wirtschaftssanktionen ermöglicht. Das Österreichische Parlament hat deshalb - ohne daß Volk zu fragen - einen Art. 23 f in die Bundesverfassung eingefügt, der ihm die Teilnahme an solchen Sanktionen ermöglichen soll. Auch diese Verfassungsänderung stellt jedoch die immerwährende Neutralität nicht grundsätzlich in Frage, da Österreich eben gerade die Möglichkeit eines Vetos hierzu in der EU/EG hat und deshalb ggf. durch die Ausübung seines Vetos neutral bleiben kann. In diesem Zusammenhang ist im übrigen der Vertrag von Nizza genau zu prüfen. Die Österreichische Regierung hat alles zu unterlassen, was die Neutralität einschränken würde.
Die Abstimmung über den Beitritt zur EU/EG war keine Abstimmung über die Neutralität. Vielmehr wurde der Bevölkerung ausdrücklich versprochen, daß die Neutralität bleibt.
Auch der Beitritt zu den Vereinten Nationen im Dezember 1955 steht nicht im Widerspruch zur Neutralität. Die Aufnahme Österreichs erfolgte in Kenntnis der Tatsache, daß Österreich ggf. seinen Verpflichtungen aus der immerwährenden Neutralität den Vorrang vor seinen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen geben wird und geben muß. Schließlich hatte sich Österreich erst kurz zuvor für immerwährend neutral erklärt. Im Ergebnis steht Österreichs Mitgliedschaft deshalb unter einem stillschweigenden Neutralitätsvorbehalt (vgl. Bruno Simma (Hrsg.), Charta der Vereinten Nationen 1991, Kommentar, Art. 4 Rn. 41).
Auch ist die Österreichische Neutralität nicht obsolet geworden oder für obsolet erklärt worden. Gerade in den heutigen Zeiten bedarf es neutraler Staaten zur Sicherung des Friedens in der Welt. Dies zeigen auch die übrigen Aufgaben der dauernd neutralen Staaten sowie der guten Dienste in der Schweiz. Auch können internationale Vermittlungen nur auf neutralem Boden stattfinden. Auch hat Österreich selbst die Neutralität nicht für obsolet erklärt, da es am 6. November 1990 ausdrücklich nur die überholten Art. 12 bis 16 des Staatsvertrages von Wien-Belvedere für obsolet erklärt hat.
Völkerrechtlich gibt es keine ewigen Verpflichtungen. Die clausula rebus sic stantibus Theorie besagt daher, daß wenn sich bei objektiver Betrachtung die Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine wesentliche Grundlage für die Zustimmung der betreffenden Vertragsparteien zum Vertragsschluß bildeten, geändert haben, sich also die Geschäftsgrundlage objektiv völlig geändert hat, eine Auflösung möglich ist. Zum einen hat sich die Grundlage nicht geändert. Zum anderen kann die Änderung nicht einseitig von Österreich aus subjektiv angenommen und gesetzt werden.
Wegen des völkerrechtlich geschützten Vertrauens der anderen Staaten in die von Österreich erklärte und selbst auf die völkerrechtliche Ebene gehobene immerwährende Neutralität, kann es auch keine stillschweigende Beseitigung der österreichischen Neutralität gegeben; denn die anderen Staaten vertrauen nach wie vor auf das österreichische Versprechen immerwährend neutral zu sein.
Bürgerwille zur Neutralität
Ein Volk wie Österreich ringt nicht 10 Jahre nach den Greueln des zweiten Weltkrieges um seine Souveränität und Freiheit als immerwährend neutraler Staat, um dies nur ein halbes Jahrhundert später - ohne Grund - den Interessen einer sich klar als Angriffsbündnis deklarierten NATO / EU oder ähnliches zu unterwerfen. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Prinzip der ständigen Freiwilligkeit der Völker sowie das unaufhebbare Recht der Bürger selbst zu entscheiden bilden das Recht der Völkergemeinschaft. Der Wille der Bürger eines Volkes neutral zu sein und für alle Zeit zu bleiben, so wie es Figl 1955 den Österreichern und den Völkern der Welt verspracht, ist in jedem Fall von allen absolut und immer zu respektieren. Alles andere wäre Barbarei. Ein Wille der Bürger Österreichs von der Neutralität Abstand zu nehmen ist jedoch gerade nicht erkennbar. Im Gegenteil: 70% der Österreicher wollen nach wie vor neutral sein. Wäre eine Welt neutraler souveräner Staaten nicht ein Seegen für uns alle. Der wirkliche Frieden ist möglich, wenn die Bürger ihr Recht zum Frieden selbst in die Hand nehmen und ihr Land für immerwährend neutral erklären.
Quelle: Rainer Rothe, Rechtsanwalt
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(1) Als Notifikation bezeichnet man im diplomatischen Sprachgebrauch die amtliche Verständigung eines Staates durch einen anderen über den bevorstehenden oder erfolgten Eintritt einer rechtserheblichen Tatsache.
Für ein neutrales und freies Österreich - gegen die Europäische Kriegsunion!
Offen sprechen die meisten Medien schon
vom Krieg gegen Russland. Sieben NATO-Staaten planen eine Eingreiftruppe unter
britischer Führung (faz).
Noch-EU-Kommissionspräsident Barroso droht mit "starken und klaren
Maßnahmen". Russland solle die "Entschlossenheit Europas -
damit meint er die Kriegstreiber EU - nicht unterschätzen", so die
Kronenzeitung vom 31.8.2014. „Russland ist im Krieg mit Europa“: Der
CDU-Abgeordnete Schockenhoff spricht von einem „unerklärten Krieg" (FAZ
vom 31.8.2014). Die Auseinandersetzungen in der Ostukraine stünden kurz davor,
zu einem "umfassenden Krieg" zu eskalieren, sagte Petro Poroschenko
nach einem Treffen mit den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder in
Brüssel. Er bat die EU-Mitgliedsländer um militärtechnische Hilfe, ohne die die
ukrainische Regierung den Konflikt nicht lösen könne (Zeit.de).
Reinhard Göweil in der "Wiener Zeitung: Russland hat die Krim als
Aggressor annektiert, und Russlands Getreue in der Ukraine haben eine
Zivilmaschine mit 298 Menschen an Bord vom Himmel geschossen". Die Beweise
für diese Behauptungen bleibt der Leitartikelschreiber freilich schuldig.
Die Österreicher wurden vor 20 Jahren in die EU gelogen. EU-Beitritt um des Friedens willen, so die damaligen EU-Einpeitscher von der Industriellenvereinigung bis zur Kirche. Spätestens jetzt fällt es vielen Mitbürgern wie Schuppen von den Augen. Die Kriegsgefahr durch die EU- Sanktions- u. Kriegspolitik wächst stündlich!
Das sollten sich die unterwürfigen EU-Politiker in Österreich hinter die Ohren schreiben: Wir Österreicher wollen frei und neutral sein und nicht Teil eines Kriegstreiberprojekts EU!
Gespräch mit Justizminister a.d.Dr. Hans Richard Klecatsky:
Redaktion:
Die Neutralität Österreichs wird – so argumentieren auch Verfassungsexperten - ständig den internationalen Anforderungen angepasst – und so auf einen „Kern“ reduziert. Am 18. Juni 1998 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und des Liberalen Forums, also unter einer SPÖ – geführten Regierung, den Artikel 23f der österreichischen Bundesverfassung, wonach für die Teilnahme an EU-Militäreinsätzen ausdrücklich kein UNO-Mandat notwendig ist.
Noch dazu bringt der EU-Vertrag von Lissabon die militärische Aufrüstung mit allen Mitteln, der Einsatz österreichischer Soldaten in Drittstaaten im Kampf gegen den „Terror“ und eine Beistandsverpflichtung im Falle eines Angriffs auf einen Mitgliedsstaat der Union. Stehen diese Verfassungsänderungen überhaupt zur Disposition des Gesetzgebers?
Professor Dr. Klecatsky:
Das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die immerwährende Neutralität Österreichs „nach Schweizer Muster“ steht nach wie vor in voller Geltung und es kann gegenwärtig rechtsgültig weder geändert, noch beseitigt werden, auch nicht durch eine Volksabstimmung nach Art. 44 Abs. 3 B-VG.
Es vollendete erst – jeglichen innerösterreichischen Verfassungsfragen vorausgehend - die schon vor Ende des Zweiten Weltkrieges mit der Unabhängigkeitserklärung Österreichs vom 27. April 1945 (StGBl Nr.1) eingeleitete Phase der konstitutionellen Wiederherstellung der Zweiten Republik als freien und unabhängigen Staat unter Beendigung der Fremdbesetzung ihres Staatsgebietes durch die vier alliierten Siegermächte im Wege des „Moskauer Memorandums“ vom 15. April 1955 und des diesem folgenden Wiener Staatsvertrags vom 15. Mai 1955 (BGBl Nr.152). Damit erst erlangte die Republik ihre voll handlungsfähige, souveräne Staatsqualität.
Das Neutralitätsverfassungsgesetz gehört somit zu dem Komplex der dem heutigen Bundesverfassungsrecht vorgelagerten und dessen volle Geltung erst bewirkenden Staatsgründungakten der Zweiten Republik.
Der 26. Oktober wurde denn auch in ausdrücklicher Erinnerung an dieses staatsfundamentale Ereignis zwölf Jahre später zum Nationalfeiertag im ganzen Bundesgebiet erklärt. Und zwanzig Jahre später wurde die immerwährende Neutralität auch noch unter den besonderen Schutz der auch für sich in alle Zukunft weisenden verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung der „umfassenden Landesverteidigung“ gestellt.
Art. 9a B-VG sagt: „Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung, ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebiets zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.
Hierbei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen (Abs.1).
Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung (Abs. 2). Staatszielbestimmungen solcher Art, einmal erlassen, weisen auch schon für sich über zeitlich befristete Legislaturperioden hinaus und können daher durch nur auf Zeit gewählte Staatsorgane, einschließlich des Parlaments, nicht sistiert werden.
Die Neutralität ist also mit der äußeren und inneren verfassungsrechtlichen Identität der 2. Republik samt ihren inneren „Baugesetzen“ oder „Grundprinzipien“, mit ihrem Werden und ihrer Zukunft nach dem klaren Wortlaut des Neutralitätsverfassungsgesetzes „immerwährend“, “dauernd“, “für alle Zeiten“ verknüpft – somit eine die einfachen, nicht „immerwährenden“ Verfassungsbestimmungen des B-VG überragende und auch dessen später leichtfertig eingefügten Art. 23f von vorneherein begrenzende Staatsfundamentalnorm oder Staatsexistenzialnorm, die als solche ausschließlich der Selbstbestimmung des österreichischen Volkes unterliegt.
Nicht nur Politiker, auch Rechtswissenschaftler, die heute noch die verfassungsrechtliche Axiomatik der dem österreichischen Volk im Ganzen zuzurechnenden Wiedererrichtung der 2. Republik (1945) unter Abzug der alliierten Besatzungsmächte (1955) verneinen, sollten dies offen sagen !
Kann somit von einer „Derogation“ des Neutralitätsverfassungsgesetzes - wie auch durch Einsichtnahme in den gewiss radikalen Kahlschlag des Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes festzustellen ist - keine Rede sein, so bleibt es Sache der österreichischen Staatsorgane und einer sie kontrollierenden öffentlichen Meinung, in konkreten Neutralitätsfällen, die aus der somit verfassungswidrigen (Verfassungsbestimmung) des Art. 23f B-VG entspringenden Zumutungen zurückzuweisen. Zu ignorieren sind dabei alle Einwände, die auf die verfassungsrechtliche Belanglosigkeit der „Immerwährigkeit“ der Neutralität aus etymologischen oder militärischen Gründen hinauslaufen. Eine Verfassungsnorm, die sich als „immerwährend“, “dauernd“, “für alle Zeiten“ geltend erklärt, kann schon aus rechtslogischen Gründen nur durch eine höherrangige, nicht durch eine gleichrangige beseitigt oder eingeschränkt werden .
Neutralität bedeutet Beitrag zum Frieden in der Welt, der niemals ein für allemal gesichert ist. Die österreichische Neutralität ist nach „Schweizer Muster“ und diese besteht seit Jahrhunderten. Zur Beeinträchtigung des Neutralitätsstatus durch Art. 27 Abs.7 des Lissabonner EU-Vertrags verweise ich auch auf die Betrachtungen des Linzer Völkerrechtsprofessors Manfred Rotter: “Beistandspflicht oder Neutralität - Österreichs Außen- und Sicherheitspolitik am Scheideweg“ ; er trat insofern für eine, wenn auch fakultative Volksabstimmung nach Art. 44 Abs. 3 B-VG ein. Willibald P. Pahr, ehemaliger Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt und langjähriger Außenminister, schon 1967 am 3. Österreichischen Juristentag und am 27. Februar 2008 im Wiener Justizpalast sah in der Neutralität überhaupt ein unter Art. 44 Abs. 3 B-VG fallendes Grundprinzip der Bundesverfassung, was sie natürlich auch, aber eben noch mehr ist. Nur das Volk (Art 1 B-VG), nicht seine Repräsentanten können von ihr rechtsgültig Abschied nehmen. Will man solches und lässt die gegenwärtige ruinenhafte Bundesverfassung für einen solchen Volksentscheid keinen Raum, so muss er erst in Ergänzung der Verfassung geschaffen werden und zwar wieder durch Volksabstimmung. Es geht schon für sich nicht an, dass auf Zeit gewählte Funktionäre der Republik eigenmächtig „immerwährendes“ Staatsfundamentalrecht auch nur zeitweise beeinträchtigen. Die obersten Staatsorgane: Bundespräsident, Bundesregierung und in ihr den Bundesminister für Landesverteidigung trifft kraft ihrer verfassungsrechtlichen Führungskompetenzen gegenüber dem Bundesheer (Art 80 B –VG) in Verbindung mit der Staatszielbestimmung des Art. 9a B-VG die besondere Verpflichtung, die Neutralität der Republik positiv zu schützen, auch „geistig“, “zivil“, “politisch“, nach allen Seiten hin, also auch gegenüber der EU und nicht nur gelegentlich, reduziert, sondern voll.
Darüber Verdross , "Österreichs Neutralität- ein Beitrag zum Frieden in der Welt“ in: Klecatsky (Hg), “Die Republik Österreich-Gestalt und Funktion ihrer Verfassung“, Wien 1968, 287 ff.
Bundesgesetz vom 28. Juni 1967, BGBl 263.
Einfügung durch Art I Z 1 des BVG vom 10. Juni 1975, BGBl 368.
BGBl I Nr. 2/2008.
Zu diesem Problemkreis Kramer: “ 44 B-VG als ‚Initial Hypothesis' der österreichischen Rechtsordnung“ unter Verweis auf Alf Ross in FS - Hellbling (1971) 351 ff. Dazu gerade auch Öhlinger: “ Der Stufenbau der Rechtsordnung- Rechtstheoretische und ideologische Aspekte“ (1975), der Ross und Kramer in seinem Literaturverzeichnis führt, zur Derogationsfrage. N.B.: Merkl: Recht regelt seine eigene Erzeugung, daher mindestens zwei Rechtserzeugungsstufen notwendig , solches liegt auch der Erzeugung der Verfassung zugrunde.
IX ZIP IV/2007, S.12, abgeschlossen mit 1. Dezember 2007.
Die Österreicher wurden vor 20 Jahren in die EU gelogen. EU-Beitritt um des Friedens willen, so die damaligen EU-Einpeitscher von der Industriellenvereinigung bis zur Kirche. Spätestens jetzt fällt es vielen Mitbürgern wie Schuppen von den Augen. Die Kriegsgefahr durch die EU- Sanktions- u. Kriegspolitik wächst stündlich!
Das sollten sich die unterwürfigen EU-Politiker in Österreich hinter die Ohren schreiben: Wir Österreicher wollen frei und neutral sein und nicht Teil eines Kriegstreiberprojekts EU!
Gespräch mit Justizminister a.d.Dr. Hans Richard Klecatsky:
Redaktion:
Die Neutralität Österreichs wird – so argumentieren auch Verfassungsexperten - ständig den internationalen Anforderungen angepasst – und so auf einen „Kern“ reduziert. Am 18. Juni 1998 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und des Liberalen Forums, also unter einer SPÖ – geführten Regierung, den Artikel 23f der österreichischen Bundesverfassung, wonach für die Teilnahme an EU-Militäreinsätzen ausdrücklich kein UNO-Mandat notwendig ist.
Noch dazu bringt der EU-Vertrag von Lissabon die militärische Aufrüstung mit allen Mitteln, der Einsatz österreichischer Soldaten in Drittstaaten im Kampf gegen den „Terror“ und eine Beistandsverpflichtung im Falle eines Angriffs auf einen Mitgliedsstaat der Union. Stehen diese Verfassungsänderungen überhaupt zur Disposition des Gesetzgebers?
Professor Dr. Klecatsky:
Das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die immerwährende Neutralität Österreichs „nach Schweizer Muster“ steht nach wie vor in voller Geltung und es kann gegenwärtig rechtsgültig weder geändert, noch beseitigt werden, auch nicht durch eine Volksabstimmung nach Art. 44 Abs. 3 B-VG.
Es vollendete erst – jeglichen innerösterreichischen Verfassungsfragen vorausgehend - die schon vor Ende des Zweiten Weltkrieges mit der Unabhängigkeitserklärung Österreichs vom 27. April 1945 (StGBl Nr.1) eingeleitete Phase der konstitutionellen Wiederherstellung der Zweiten Republik als freien und unabhängigen Staat unter Beendigung der Fremdbesetzung ihres Staatsgebietes durch die vier alliierten Siegermächte im Wege des „Moskauer Memorandums“ vom 15. April 1955 und des diesem folgenden Wiener Staatsvertrags vom 15. Mai 1955 (BGBl Nr.152). Damit erst erlangte die Republik ihre voll handlungsfähige, souveräne Staatsqualität.
Das Neutralitätsverfassungsgesetz gehört somit zu dem Komplex der dem heutigen Bundesverfassungsrecht vorgelagerten und dessen volle Geltung erst bewirkenden Staatsgründungakten der Zweiten Republik.
Der 26. Oktober wurde denn auch in ausdrücklicher Erinnerung an dieses staatsfundamentale Ereignis zwölf Jahre später zum Nationalfeiertag im ganzen Bundesgebiet erklärt. Und zwanzig Jahre später wurde die immerwährende Neutralität auch noch unter den besonderen Schutz der auch für sich in alle Zukunft weisenden verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung der „umfassenden Landesverteidigung“ gestellt.
Art. 9a B-VG sagt: „Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung, ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebiets zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.
Hierbei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen (Abs.1).
Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung (Abs. 2). Staatszielbestimmungen solcher Art, einmal erlassen, weisen auch schon für sich über zeitlich befristete Legislaturperioden hinaus und können daher durch nur auf Zeit gewählte Staatsorgane, einschließlich des Parlaments, nicht sistiert werden.
Die Neutralität ist also mit der äußeren und inneren verfassungsrechtlichen Identität der 2. Republik samt ihren inneren „Baugesetzen“ oder „Grundprinzipien“, mit ihrem Werden und ihrer Zukunft nach dem klaren Wortlaut des Neutralitätsverfassungsgesetzes „immerwährend“, “dauernd“, “für alle Zeiten“ verknüpft – somit eine die einfachen, nicht „immerwährenden“ Verfassungsbestimmungen des B-VG überragende und auch dessen später leichtfertig eingefügten Art. 23f von vorneherein begrenzende Staatsfundamentalnorm oder Staatsexistenzialnorm, die als solche ausschließlich der Selbstbestimmung des österreichischen Volkes unterliegt.
Nicht nur Politiker, auch Rechtswissenschaftler, die heute noch die verfassungsrechtliche Axiomatik der dem österreichischen Volk im Ganzen zuzurechnenden Wiedererrichtung der 2. Republik (1945) unter Abzug der alliierten Besatzungsmächte (1955) verneinen, sollten dies offen sagen !
Kann somit von einer „Derogation“ des Neutralitätsverfassungsgesetzes - wie auch durch Einsichtnahme in den gewiss radikalen Kahlschlag des Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes festzustellen ist - keine Rede sein, so bleibt es Sache der österreichischen Staatsorgane und einer sie kontrollierenden öffentlichen Meinung, in konkreten Neutralitätsfällen, die aus der somit verfassungswidrigen (Verfassungsbestimmung) des Art. 23f B-VG entspringenden Zumutungen zurückzuweisen. Zu ignorieren sind dabei alle Einwände, die auf die verfassungsrechtliche Belanglosigkeit der „Immerwährigkeit“ der Neutralität aus etymologischen oder militärischen Gründen hinauslaufen. Eine Verfassungsnorm, die sich als „immerwährend“, “dauernd“, “für alle Zeiten“ geltend erklärt, kann schon aus rechtslogischen Gründen nur durch eine höherrangige, nicht durch eine gleichrangige beseitigt oder eingeschränkt werden .
Neutralität bedeutet Beitrag zum Frieden in der Welt, der niemals ein für allemal gesichert ist. Die österreichische Neutralität ist nach „Schweizer Muster“ und diese besteht seit Jahrhunderten. Zur Beeinträchtigung des Neutralitätsstatus durch Art. 27 Abs.7 des Lissabonner EU-Vertrags verweise ich auch auf die Betrachtungen des Linzer Völkerrechtsprofessors Manfred Rotter: “Beistandspflicht oder Neutralität - Österreichs Außen- und Sicherheitspolitik am Scheideweg“ ; er trat insofern für eine, wenn auch fakultative Volksabstimmung nach Art. 44 Abs. 3 B-VG ein. Willibald P. Pahr, ehemaliger Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt und langjähriger Außenminister, schon 1967 am 3. Österreichischen Juristentag und am 27. Februar 2008 im Wiener Justizpalast sah in der Neutralität überhaupt ein unter Art. 44 Abs. 3 B-VG fallendes Grundprinzip der Bundesverfassung, was sie natürlich auch, aber eben noch mehr ist. Nur das Volk (Art 1 B-VG), nicht seine Repräsentanten können von ihr rechtsgültig Abschied nehmen. Will man solches und lässt die gegenwärtige ruinenhafte Bundesverfassung für einen solchen Volksentscheid keinen Raum, so muss er erst in Ergänzung der Verfassung geschaffen werden und zwar wieder durch Volksabstimmung. Es geht schon für sich nicht an, dass auf Zeit gewählte Funktionäre der Republik eigenmächtig „immerwährendes“ Staatsfundamentalrecht auch nur zeitweise beeinträchtigen. Die obersten Staatsorgane: Bundespräsident, Bundesregierung und in ihr den Bundesminister für Landesverteidigung trifft kraft ihrer verfassungsrechtlichen Führungskompetenzen gegenüber dem Bundesheer (Art 80 B –VG) in Verbindung mit der Staatszielbestimmung des Art. 9a B-VG die besondere Verpflichtung, die Neutralität der Republik positiv zu schützen, auch „geistig“, “zivil“, “politisch“, nach allen Seiten hin, also auch gegenüber der EU und nicht nur gelegentlich, reduziert, sondern voll.
Darüber Verdross , "Österreichs Neutralität- ein Beitrag zum Frieden in der Welt“ in: Klecatsky (Hg), “Die Republik Österreich-Gestalt und Funktion ihrer Verfassung“, Wien 1968, 287 ff.
Bundesgesetz vom 28. Juni 1967, BGBl 263.
Einfügung durch Art I Z 1 des BVG vom 10. Juni 1975, BGBl 368.
BGBl I Nr. 2/2008.
Zu diesem Problemkreis Kramer: “ 44 B-VG als ‚Initial Hypothesis' der österreichischen Rechtsordnung“ unter Verweis auf Alf Ross in FS - Hellbling (1971) 351 ff. Dazu gerade auch Öhlinger: “ Der Stufenbau der Rechtsordnung- Rechtstheoretische und ideologische Aspekte“ (1975), der Ross und Kramer in seinem Literaturverzeichnis führt, zur Derogationsfrage. N.B.: Merkl: Recht regelt seine eigene Erzeugung, daher mindestens zwei Rechtserzeugungsstufen notwendig , solches liegt auch der Erzeugung der Verfassung zugrunde.
IX ZIP IV/2007, S.12, abgeschlossen mit 1. Dezember 2007.
Die multinationalen Konzerne wollen mit TTIP erneut die nationale Demokratie aushebeln
von Prof. Dr. Eberhard Hamer, Mittelstandsinstitut Hannover
Nachdem US-Präsident Obama innenpolitisch
gescheitert, auf Zustimmungsraten von unter 30 % abgerutscht und
aussenpolitisch sowohl mit seinem Spionagekrieg als auch mit seinen
subversiv militärischen Abenteuern in Nordafrika, Syrien und der
Ukraine gescheitert ist, wollte er zumindest seinen Geldgebern, der
Hochfinanz und den multinationalen Konzernen, noch Markt- und
Wettbewerbsvorteile in Europa verschaffen und gleichzeitig die
abnehmende Marktbedeutung der USA und zunehmende Bedeutung Russlands in
Europa bekämpfen durch ein Transatlantisches Freihandelsabkommen
(Transatlantic Trade and Investment Partnership «TTIP»).
Die Banken-Kanzlerin und der Konzern-Wirtschaftsminister in Berlin klatschten sofort Beifall, bevor sie wussten, was überhaupt gespielt wird. Die deutsche Grossindustrie legte mit geschönten Wachstumsvorteilszahlen (EU-Exporte in die USA + 0,5 %) nach, und Verhandlungen zwischen den USA mit ihren Konzernvertretern einerseits und der EU-Kommission andererseits wurden sofort im Sommer 2013 begonnen.
Da diese Verhandlungen auf Befehl der USA geheim geführt werden (wie demokratisch!) und die europäischen Mitgliedsländer an den Verhandlungen nicht beteiligt sind (EU-Zentralregierung statt souveräne Staaten), wurde erst langsam deutlich, was uns in einem solchen geheim verhandelten, von uns nicht beeinflussbaren, aber nachher uns aufgezwungenen Wettbewerbsgesetz erwartet:
Die Banken-Kanzlerin und der Konzern-Wirtschaftsminister in Berlin klatschten sofort Beifall, bevor sie wussten, was überhaupt gespielt wird. Die deutsche Grossindustrie legte mit geschönten Wachstumsvorteilszahlen (EU-Exporte in die USA + 0,5 %) nach, und Verhandlungen zwischen den USA mit ihren Konzernvertretern einerseits und der EU-Kommission andererseits wurden sofort im Sommer 2013 begonnen.
Da diese Verhandlungen auf Befehl der USA geheim geführt werden (wie demokratisch!) und die europäischen Mitgliedsländer an den Verhandlungen nicht beteiligt sind (EU-Zentralregierung statt souveräne Staaten), wurde erst langsam deutlich, was uns in einem solchen geheim verhandelten, von uns nicht beeinflussbaren, aber nachher uns aufgezwungenen Wettbewerbsgesetz erwartet:
- Schon formal ist es ein Unding, dass die amerikanische Regierung mit Hilfe amerikanischer Konzerne ein für ganz Europa zwingend gedachtes Abkommen nur mit einem nicht gewählten EU-Kommissar verhandeln und abschliessen will.
- Obwohl dieses von der Grosswirtschaft gesteuerte Abkommen auch Millionen mittelständischer Betriebe betreffen würde, sind diese und ihre Interessen bei den Verhandlungen ausgeschlossen.
- Und obwohl speziell in Europa Millionen Arbeitnehmer die Folgen dieses Abkommens tragen müssten, sind die Gewerkschaften ebenfalls nicht bei den Verhandlungen zugelassen.
- Vor allem aber die Haftungsfolgen dieses Abkommens (Investitionsschutz) würden die europäischen Staaten mit Schadensersatzansprüchen der US-Konzerne überrollen können – die europäischen Nationalstaaten und ihre Steuerzahler sind aber ebenfalls ausgeschlossen.
- Mit Mühe haben wir in Deutschland und Europa Verbraucherschutz- und Umweltstandards durchgesetzt. Aber auch diese Interessen und etwa Verbraucherschützer sind bei den TTIP-Verhandlungen ausgeschlossen.
Ein Komplott der multinationalen Konzerne zur Überwindung nationaler demokratischer Wettbewerbsstandards
Auf amerikanischer Seite sind aber neben Regierungs-
auch Banken- und Konzernvertreter an den Verhandlungen beteiligt, auf
europäischer Seite nur EU-Bürokraten. Kein Wunder, dass Wirtschaft,
Wissenschaft und Bevölkerung im TTIP-Abkommen ein Komplott der
multinationalen Konzerne zur Überwindung nationaler demokratischer
Wettbewerbsstandards in Europa sehen.
Nachdem es der US-Hochfinanz gelungen ist, ihre faulen Banken in der Finanzkrise auf Kosten und durch Haftung Europas (insbesondere Deutschlands) zu stabilisieren, legen die US-Multikonzerne nach, sich mit Hilfe des TTIP-Abkommens mit ihren in Europa nicht gewünschten Praktiken und Produkten den europäischen Markt zu erobern.
Mit dem geplanten Freihandelsabkommen sollen nicht nur alle Zölle abgebaut werden, sondern auch unterschiedliche Standards und Schutzverbote. Jeder US-Konzern will in allen EU-Ländern alle Rechte haben, die er auch im Heimatland hat. Das TTIP will deshalb vor allem die in Europa hohen Schutzstandards in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft, Medizin, Gesundheit, Forschung und Produktzulassung, Umwelt- und Tierschutz, Arbeit und Soziales, Kulturförderung sowie Normen schleifen, wirkungslos machen, denn amerikanische Regierungspolitik ist Konzernpolitik, und jeder US-Präsident nimmt nur Verträge an, die zu 100 % amerikanischen Interessen dienen, also eigentlich Diktate sind. Deshalb wurde bereits die von den USA verlangte Haftung der Nationen für alle die Investitionen der US-Konzerne beschränkenden (zum Beispiel aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen) Gesetze als «unverhandelbar» erklärt und die Regelung von Streitigkeiten anstatt durch die bewährten nationalen Justizsysteme allein durch private Schiedsgerichte mit meist amerikanischen Anwaltsfirmen zur Voraussetzung des TTIP genannt.
Nachdem es der US-Hochfinanz gelungen ist, ihre faulen Banken in der Finanzkrise auf Kosten und durch Haftung Europas (insbesondere Deutschlands) zu stabilisieren, legen die US-Multikonzerne nach, sich mit Hilfe des TTIP-Abkommens mit ihren in Europa nicht gewünschten Praktiken und Produkten den europäischen Markt zu erobern.
Mit dem geplanten Freihandelsabkommen sollen nicht nur alle Zölle abgebaut werden, sondern auch unterschiedliche Standards und Schutzverbote. Jeder US-Konzern will in allen EU-Ländern alle Rechte haben, die er auch im Heimatland hat. Das TTIP will deshalb vor allem die in Europa hohen Schutzstandards in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft, Medizin, Gesundheit, Forschung und Produktzulassung, Umwelt- und Tierschutz, Arbeit und Soziales, Kulturförderung sowie Normen schleifen, wirkungslos machen, denn amerikanische Regierungspolitik ist Konzernpolitik, und jeder US-Präsident nimmt nur Verträge an, die zu 100 % amerikanischen Interessen dienen, also eigentlich Diktate sind. Deshalb wurde bereits die von den USA verlangte Haftung der Nationen für alle die Investitionen der US-Konzerne beschränkenden (zum Beispiel aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen) Gesetze als «unverhandelbar» erklärt und die Regelung von Streitigkeiten anstatt durch die bewährten nationalen Justizsysteme allein durch private Schiedsgerichte mit meist amerikanischen Anwaltsfirmen zur Voraussetzung des TTIP genannt.
Europäische Wettbewerber werden ausspioniert
Dass dagegen die NSA jeden europäischen Wettbewerber
ausspioniert und an die amerikanische Konkurrenz ausliefert, wird
ebenfalls nicht zur Debatte gestellt und eigenartigerweise von den
europäischen Regierungen nicht einmal als Abbruchsgrund für die
Verhandlungen angesehen. Würde im Geheimverfahren das TTIP von der
handvoll multinationaler Konzerne und EU-Funktionäre geschlossen, so
- könnte der US-Biotech-Gigant Monsanto seine schädlichen US-Gentechnikmonopole beim Saatgut hemmungslos auf unsere Äcker ausdehnen, Biokonkurrenz durch Verseuchung mit Genpflanzen ausschalten und in Europa ebensolche Saatgutmonopole errichten, wie sie dies in Nord- und Südamerika bereits erreicht haben (Mais, Soja, Weizen, Reis). Und dies, obwohl erste unabhängige Forschungen die erschreckende Erkenntnis brachten, dass der Dauerverzehr von Gentechnik-Soja nach 10 Mäusegenerationen Unfruchtbarkeit brachte. Den Konzernen kommt es rücksichtslos auf kurzfristigen statt langfristigen Gewinn an.
- Gleiches gilt für in Europa nicht zugelassene amerikanische Medizinpräparate. Jeder weiss, wie eng die Verbindungen der US-Medizinkonzerne zu den Zulassungsstellen sind. Nach TTIP würden diese Präparate automatisch gegen alle Bedenken auch in Europa verkauft werden dürfen, ohne dass wir noch nationale Einspruchsmöglichkeiten hätten.
- Auch unsere von den Gewerkschaften geschaffenen Sozialstandards unterscheiden sich vom amerikanischen Wildwestkapitalismus. Letzterer würde nach TTIP dann auch bei uns durchgesetzt werden. Warum rühren sich die Gewerkschaften gegen diesen drohenden Abbau der «sozialen Errungenschaften» nicht?
- Mit Recht haben immerhin Kunst und Kultur gegen das TTIP protestiert. Würde es doch die nationale öffentliche Kulturförderung als «unerlaubte Wettbewerbsverzerrung» angreifbar machen. Was würde hier geschehen, wenn die Orchester, Theater, Museen oder sonstigen Kultureinrichtungen nicht mehr öffentlich gefördert werden dürften?
- Ebenfalls mit Recht protestieren Umweltschützer gegen das TTIP: Wo immer die amerikanischen Standards Umweltzerstörung wie zum Beispiel das Ölfracking, Grossflächenabholzung, Säureeinleitung in Flüsse oder ähnliches erlauben, könnten sie dies auch für ihre Produktion in Europa verlangen, müssten ihnen insofern «gleiche Wettbewerbschancen» eingeräumt werden. Das TTIP würde den jahrzehntelangen Aufbau von Umweltkultur bei uns gefährden, wenn nicht vernichten. Gerade aus diesem Grunde werden auch die Umweltschützer zu den Verhandlungen weder zugelassen noch informiert.
- Mehr als 90 % aller Deutschen wollen keine Chemie in ihrer Nahrung. Das TTIP würde uns jedoch zwingen, US-Hormonfleisch und Chlorhühnchen massenhaft in den Supermärkten zu finden. In den USA muss erst der Verbraucher nachweisen, welchen Schaden er durch Produkte hat. In Europa ist es genau umgekehrt: Hier muss der Produzent beweisen, dass sein Produkt unschädlich ist. Dieser Widerspruch würde mit amerikanischen Standards durchgeboxt werden. Beispiel Chemie-Hormonfleisch: Die Amerikaner wollen seit Jahren die EU mit Chemie-Hormonfleisch überschwemmen, die EU hat dies bisher abgeblockt, wurde aber von der WTO verurteilt, dafür Strafen zu zahlen. Durch das TTIP wäre dann der europäische Markt für US-Chemie-Hormonfleisch frei.
- Die USA würden das TTIP scheitern lassen, wenn ihnen nicht Investitionsschutzklauseln mit Klagerechten amerikanischer Konzerne gegen die EU-Staaten vor dem privaten Geheimgericht ICSID zugestanden werden, wie dies trotz aller Proteste auch Kanada abverlangt worden ist. Das TTIP soll praktisch die nationale Rechtssprechung ausschalten und die Klagen gegen nationale Liberalisierungsverletzungen (zum Beispiel Umweltstandards, Gesundheitsstandards oder andere) sollen den mit US-Konzernen verflochtenen Schiedsgerichten überlassen werden – ohne weitere Rechtsmittel. Dies würde alle unsere Rechtstraditionen auf den Kopf stellen, wird aber als Vorbedingung von den US-Verhandlern verlangt. Bisher wurden über 70 % aller solcher Streitfälle dieser Privatgerichte zugunsten der US-Unternehmen entschieden – Rechtsfrieden und Vertrauen würde dies transatlantisch zerstören. Wie rücksichtslos und willkürlich die amerikanische Justiz nationale Vorteile und internationale Diskriminierungen durchsetzt, zeigt sich gerade in Frankreich, wo das US-Justizministerium gegen die französische Bank BNP Paribas eine Strafe in Höhe von 10 Milliarden US-Dollar verhängen will, weil diese Bank die einseitig von den USA gegen Iran erhobenen Sanktionen nicht eingehalten hätte. Die Geschäfte hatten mit den USA nichts zu tun. Das US-Gericht sah sich aber zuständig, weil bei den Geschäften in US-Dollar gerechnet worden sei. Künftig würden also nach TTIP-Abkommen solche US-Justizwillkürakte üblich werden, wenn die EU-Bürokraten uns dem US-Investitionsschutz unterwerfen.
- Abgesehen davon, dass für die geheimen Verhandlungen die EU-Kommission kein blindes Vertrauen verdient und auf amerikanischer Seite die internationalen Konzerne das Geschehen und den Kontrakt diktieren, ist der Vertrag – soweit bisher bekannt – höchst einseitig auf die Interessen der US-Konzerne konzentriert. Das TTIP würde also einseitig die US-Konzerne begünstigen, den Europäern aber mehr schaden als nutzen.
Die angeblichen Wirtschaftswachstumsvorteile des TTIP sind nirgendwo seriös dargelegt
Vor allem sind auch die angeblichen
Wirtschaftswachstumsvorteile des TTIP nirgendwo seriös dargelegt,
sondern umgekehrt so manipuliert, dass schon deswegen Misstrauen gegen
das TTIP-Konstrukt auftreten müsste. Selbst wenn aber beiderseits ein
Wachstum von 0,5 % damit erzielbar würde – was bestritten wird –, wäre
das Abkommen und die damit in Kauf zu nehmenden Nachteile für
Landwirtschaft, Kultur, Gesundheit, Umwelt und den Sozialstandard
unserer Bürger nicht wert.
Wir sollten ihnen die Masken vom Gesicht reissen und alle Bürger gegen diese Nationaldemontage unserer Bürgerrechte, unserer Justiz, unserer Sozial-, Umwelt- und Gesundheitsstandards und unserer demokratischen Selbstbestimmung zum Protest aufrufen.
Die undemokratische EU-Bürokratie darf nicht in Geheimverhandlungen wesentliche demokratische Rechte ihrer Mitgliedsstaaten an US-Monopolisten ausliefern. Wer das zulässt, hat sein Recht auf nationale Demokratie verloren.
Das Vorgehen der USA ist nicht neu: Die US-Hochfinanz hat hemmungslos Dollar gedruckt und mit Abkommen über die Freiheit des Kapitalverkehrs die selbst geschaffenen Dollars als Kredite in über 200 Länder der Welt gedrückt, so dass diese Länder auf Generationen Tributzahlungen (Zinsen und Amortisation) an die US-Hochfinanz zahlen müssen – das grösste Finanzimperium, welches je auf der Welt bestanden hat!
Nun wollen die amerikanischen Monopolkonzerne, zum Beispiel Monsanto, durch das transatlantische Freihandelsabkommen mit ihrer für europäische Standards minderwertigen Produktion und Dienstleistung den europäischen Markt erobern und Europa ebenso zur Produktionskolonie machen wie den Finanzmarkt.
Wir sollten ihnen die Masken vom Gesicht reissen und alle Bürger gegen diese Nationaldemontage unserer Bürgerrechte, unserer Justiz, unserer Sozial-, Umwelt- und Gesundheitsstandards und unserer demokratischen Selbstbestimmung zum Protest aufrufen.
Die undemokratische EU-Bürokratie darf nicht in Geheimverhandlungen wesentliche demokratische Rechte ihrer Mitgliedsstaaten an US-Monopolisten ausliefern. Wer das zulässt, hat sein Recht auf nationale Demokratie verloren.
Das Vorgehen der USA ist nicht neu: Die US-Hochfinanz hat hemmungslos Dollar gedruckt und mit Abkommen über die Freiheit des Kapitalverkehrs die selbst geschaffenen Dollars als Kredite in über 200 Länder der Welt gedrückt, so dass diese Länder auf Generationen Tributzahlungen (Zinsen und Amortisation) an die US-Hochfinanz zahlen müssen – das grösste Finanzimperium, welches je auf der Welt bestanden hat!
Nun wollen die amerikanischen Monopolkonzerne, zum Beispiel Monsanto, durch das transatlantische Freihandelsabkommen mit ihrer für europäische Standards minderwertigen Produktion und Dienstleistung den europäischen Markt erobern und Europa ebenso zur Produktionskolonie machen wie den Finanzmarkt.
Die USA wollen jede engere wirtschaftliche Bindung zwischen Europa und Russland verhindern
Der Subversivkrieg der Amerikaner in der Ukraine
gegen die Russen zeigt den weiteren Hintergrund des TTIP: Die USA wollen
jede engere wirtschaftliche Bindung zwischen Europa und Russland
verhindern. Deshalb die am meisten der deutschen Wirtschaft schadenden
Sanktionen gegen Russland, deshalb auch die Hetze gegen die russischen
Gaslieferungen («Abhängigkeit vom russischen Gas») und deshalb die
angebliche Pflicht Europas zur wirtschaftlichen Sanierung der korrupten
und maroden Ukraine (jährlich 30–40 Milliarden Euro) – ganz im Sinne der
Nato-Doktrin: Keep the Russians out, the US in and the Germans down!
Europa ist aber nicht mehr amerikanischer Satellit. Wir dürfen nicht alles, was Generationen an Kultur, an Gesundheitsstandards, genfreier landwirtschaftlicher Vielfalt, Chemiefreiheit und Umweltstandards geschaffen haben, von kapitalistischen Funktionären in Geheimverhandlungen an die US-Monopolisten verkaufen lassen! •
(Quelle: Zeit-Fragen)
Europa ist aber nicht mehr amerikanischer Satellit. Wir dürfen nicht alles, was Generationen an Kultur, an Gesundheitsstandards, genfreier landwirtschaftlicher Vielfalt, Chemiefreiheit und Umweltstandards geschaffen haben, von kapitalistischen Funktionären in Geheimverhandlungen an die US-Monopolisten verkaufen lassen! •
(Quelle: Zeit-Fragen)
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