22.09.14

Auch Prof. Wohlmeyer unterstützt EU-Austritts-Volksbegehren vom 24.6 - 1.7.2015



Liebe Freunde!

Die undemokratischen Strukturen der EU und deren mögliche Folgen habe ich immer wieder aufgezeigt.
Seit der finanziellen Entmündigung der Parlamente (ESM, Two- and Six-Pack) musste ich leider immer kritischer werden und habe daher unsere Mandatare und Regierenden vor weiteren indirekten anonymen Versklavungen gewarnt.
Die Auswege habe ich in der Neuauflage meines Buches ''Empörung in Europa - Wege aus der Krise"
 aufgezeigt.
Ich habe noch immer auf eine vernünftige Kurskorrektur gehofft. Die handlangende Mitorganisation eines Putsches in der Ukraine und die gegenwärtige Teilnahme an der Kriegshetzerei gegen den bekannten Willen der Bürger und Bürgerinnen lassen aber nur mehr die Variante des Austritts sinnvoll erscheinen. Zumindest ist die Bewirkung eines Volkbegehrens ein massiver Schuss vor den Bug des in den Untergang steuernden Schiffes.
Deshalb bitte ich Euch/Sie die beigeschlossene Unterstützungserklärung zu unterfertigen und auch an Freunde weiter zu reichen. Es fehlen noch 2.300 Unterschriften, die erreichbar sein müssten, wenn wir selbst die Mühe auf uns nehmen (in der Schweiz geht dies viel einfacher und öffentlich unterstützt) und andere überzeugen (Schneeballsystem).
Nähere Details sind auf der Webseite der Initiative Heimat und Umwelt abrufbar.

Gute Nacht und beste Grüße
Heinrich Wohlmeyer


KR ÖR Hon. Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer
Marktlerstr. 13
3180 Lilienfeld
Tel./Fax 0043 / 2762 / 53 173
E-mail:
h.wohlmeyer@aon.at

Vortrag von Univ.Prof.Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: Rechtliche, politische und wirtschaftliche Grundlagen eines AUSTRITTS aus der Europäischen Union


Einladung zum Vortrags- und Diskussionsabend
am Dienstag, 23. September 2014, um 19 Uhr in PUCKING bei Linz im Gasthof „MAYR“
Puckingstraße 2, Autobahnabfahrt „Knoten Haid“, Hin- und Rückfahrt vom bzw. zum Bahnhof
Linz bei Bedarf anmelden bei Renate Ziittmayr: Tel. 0664/425 19 35
Es spricht:
Univ.Prof.Dr. Karl Albrecht SCHACHTSCHNEIDER
aus Berlin
                                         Inge Rauscher mit Professor Karl Albrecht Schachtschneider in Wien-Grinzing
Karl Albrecht Schachtschneider leitete von 1969-80 als praktizierender Rechtsanwalt eine Wirtschaftskanzlei in Berlin und wirkte von 1972-78 als Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, von 1978-89 als Universitätsprofessor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg, und von 1989-2006 als Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. In zahlreichen Sachbüchern, Fachartikeln und öffentlichen Vorträgen setzt er sich kritisch mit der Globalisierung und ihren Folgen auseinander und erlangt europaweite Bedeutung durch mehrere fundierte Klagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, u.a. gegen den EU-Maastricht-Vertrag (und damit gegen die Währungsunion, den Euro) bereits 1992/93, gegen den EU-“Verfassungsvertrag für Europa“ 2005 (der an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden scheiterte), gegen den EU-“Lissabon-Vertrag“ 2008, gegen die „Griechenland-Hilfe“ und den „Rettungsschirm für die Währungsunion“ 2010.
2008 klagte er auf Anregung der INITIATIVE
­HEIMAT & UMWELT im Auftrag eines unabhängigen Personenkomitées gegen die EU-Verträge auch beim österreichischen Verfassungsgerichtshof und weist in einer für Demokratie und Rechtsstaat grundlegenden Klagsschrift von 372 Seiten die Verfassungswidrigkeit der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union nach.
Er verfasste auch zahlreiche Sachbücher, u.a. „Die Rechtswidrigkeit der EURO-Rettungspolitik - ein Staatsstreich der politischen Klasse“ (ISBN 978-3-86445-002-0) und „Die Souveränität Deutschlands“ (ISBN 978-3-86445-043-3).

Netzseite: www.kaschachtschneider.de

20.09.14

Neu: Kirche gegen die anglo-amerikanische EU-"Religion" Freihandel

Endlich auch von klerikaler Seite eine Stimme gegen die EU-Verträge:

Schönborn in Sorge wegen des Freihandelsabkommens TTIP:
Wiener Erzbischof in "Heute"-Freitagskolumne: Freier Markt darf nicht oberstes Gesetz sein, Menschen wichtiger als Konzerne

Bedenken zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP hat Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung "Heute" geäußert. Als Österreicher und Europäer bereite ihm die Richtung des derzeit verhandelten Wirtschaftspaktes zwischen der EU und den USA Sorge, da das Wohl der Menschen "vor den großen Gewinnen der Konzerne" gehen müsse. "Der freie Markt darf nicht das oberste Gesetz sein", so der Wiener Erzbischof. Den Staat erinnerte Schönborn diesbezüglich an seine "Regulierungspflicht".

"Nah und frisch? Ja, natürlich!", hatte der Kardinal als Titel seiner Freitags-Kolumne "Antworten" gewählt, was er nicht als "Werbeeinschaltung für Lebensmittelketten" verstanden wissen wolle, wohl aber als Plädoyer für regionale Produkte. Oft stelle er sich Fragen wie: "Wie viele Kilometer hat ein Produkt zurückgelegt, bis es auf meinen Teller kommt? Wie naturnahe ist die Erzeugung unserer Nahrungsmittel? Wie krisensicher ist ein Lebensmittelmarkt, wenn er immer mehr von Handelswegen rund um den Globus abhängig ist, ohne Rücksicht auf Natur und Umwelt?"

Argumentierten Befürworter des Freihandelsabkommens auch mit wachsenden wirtschaftlichen Chancen und Arbeitsplätzen, stehe dem doch die Angst vieler vor sinkenden Sozial- und Umweltstandards in allen Lebensbereichen gegenüber, so der Erzbischof. "Es droht die Verdrängung unserer heimischen Lebensmittel durch mächtige ausländische Agrarkonzerne." Der Staat müsse regulierend eingreifen, denn es sei "nur die halbe Wahrheit", allein den Konsumenten dafür verantwortlich zu machen, umweltbewusst einzukaufen und heimische Produkte solchen aus Übersee vorzuziehen oder bei diesen auf "Fairtrade" zu achten.


(Quelle: Kathweb.at)

Das EU-Grundlagenrecht verpflichtet die Mitgliedsstaaten nicht nur nach innen zu einer „offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ sondern fordert auch nach außen den „Abbau internationaler Handelshemmnisse“ (Art. 21, VEU), die „Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen“ (Art. 206, VAEU). Die Mitbestimmungsrechte der nationalen Parlamente bei Freihandelsverträgen wurden durch den Lissabon-Vertrag stark eingeschränkt. Das Mandat für die Aushandlung von Freihandelsverträgen liegt ausschließlich bei der EU-Kommission, die aufs engste mit den großen EU-Konzernen und ihren Lobbyisten verbunden ist und zu den entschiedensten Verfechtern einer aggressiven neoliberalen Außenwirtschaftspolitik zählt. Entsprechend intransparent werden diese Verträge – siehe TTIP, TISA, CETA & Co – hinter verschlossenen Türen ausgemauschelt, so die Solidar-Werkstatt.
Da ist zu applaudieren! Haben doch alle, die Verantwortung in Österreich trugen die Österreicher in die EU geredet:
 Auch die Kirche stand um nichts nach:
 Wenn sich die Mächtigen, sagen wir in Österreich, auf keine Kirche stützen könnten, wären sie auch heute noch wackelige Mächtige. "Ich glaube", sagt A. Khol, Klubobmann der ÖVP, daß wir die Kirche für diesen Staat, alle Kirchen für diesen Staat brauchen ." (ORF-Pressestunde, 21.5.95) Jeder Pfarrer erspart sozusagen fünfundzwanzig Polizisten. Und jeder Bischof hält ein ganzes Bundesland ruhig. Nachdem bereits das "EG-Informationskonzept" der ÖVP dem Klerus eine wichtige Rolle bei der Abwicklung des Anschluß-Manövers zuweist (Profil, 8.2.93) und der Generalsekretär der Industriellenvereinigung selbst den Wiener Erzbischof zu einer Stellungnahme zugunsten des EU-Komplotts drängt (Lucian O. Meysels: ‘Unheilige Allianzen', 1995), fordert Andreas Khol über die Medien eine Erklärung der Bischofskonferenz ein mit der Aussage: "Die Europäische Union ist das zukünftige Europa (...). Österreichs Christen sollen dazu ja sagen." (TT, 30.8.93) Weil auch der Klerus ohne diesen Staat ein wackeliger Klerus wäre, versprach der Wiener Weihbischof Schönborn gleich tags darauf eine Stellungnahme der Bischöfe. Er stellte in Aussicht, daß die zu erwartende Erklärung "vernünftigerweise ein Ja zur Europäischen Union nahelegt". (Presse, 31.8.93)
Ja sagen sie überhaupt gerne. Der Kärntner Bischof Kapellari sagte seinerzeit in Zeitungsinseraten "Ja zur EXPO", sein Kollege, Militärbischof A. Kostelecky, sagte 1991 Ja zum Transport jener US-"Bergepanzer" durch Österreich, die dann in der irakischen Sandwüste Tausende von Menschen bei lebendigem Leibe eingebaggert haben (NZZ, 14.9.91). Und so hat die österreichische Kirchenführung die Geschäfte der Herrschenden schon das ganze Jahrhundert herauf reichlich mit ihrem Segen bedacht. Es war bestimmt nie zu ihrem Nachteil, bloß fast immer zum Nachteil ihrer Anhänger. Die Bischöfe sagten Ja zur Monarchie ("von der göttlichen Vorsehung auf den Thron gesetzt"), Ja zum Weltkrieg ("unserem Friedenskaiser aufgezwungen"), Ja zur Ersten Republik ("Herrschaft des christlichen Volkes"), Ja zur Zerstörung derselben durch den autoritären Ständestaat ("jedes Reich braucht notwendig einen Führer") und schließlich Ja zur Besetzung Österreichs und zum Anschluß an Nazideutschland: "Wir erkennen freudig an, daß die nationalsozialistische Bewegung ... Hervorragendes geleistet hat und leistet. Am Tage der Volksabstimmung ist es für uns Bischöfe selbstverständliche nationale Pflicht, uns als Deutsche zum Deutschen Reich zu bekennen, und wir erwarten auch von allen gläubigen Christen, daß sie wissen, was sie ihrem Volke schuldig sind." Durch ihre Anpassungsfähigkeit an jede neue Situation hat die Kirche über alle von ihr mitverschuldeten Katastrophen hinweg ihre Pfründe gesichert.
Wer diese Geschichte kennt, konnte von vorne herein unfehlbar davon ausgehen, daß die Bischöfe bereit sein würden, im geforderten EU-Anschluß den Willen Gottes zu erkennen. Nach erfolgreich verhandeltem Ablaß, versteht sich. Und der ging so: Der Regierung wurde ein "Lex Kirche" (TT, 24.3.93) abverhandelt. "Was steht im Gesetz geschrieben?" (Luk. 10,26) Im neuen österreichischen Meldegesetz steht geschrieben, "daß das Religionsbekenntnis künftig auf dem Meldeschein bekanntgegeben wird" (Kurier, 4.11 93) , für die Kirche eine unschätzbare Datenbasis zur Einhebung von mehr als vier Milliarden Schilling an Kirchenbeiträgen. In derselben Pressekonferenz schließlich, in der die Bischöfe feierlich ihre Ja-Empfehlung vorstellten, forderten sie das Parlament auf, jetzt auch den oben geschilderten Handel mit Beschluß zu sanktionieren. (Kurier, 26.3.94). In dieser Deutlichkeit hätten wir das gar nicht mehr nötig gehabt.
Am Sonntag vor der sogenannten Volksabstimmung verkündete Kardinal König in der Kronenzeitung über zwei Seiten hinweg: "Ich bete für Europa" und gebot den Leserinnen und Lesern: "Zur Abstimmung gehen und mit ‘Ja' stimmen". Der Pfarrer von Jerzens im Pitztal ließ seine Schäfchen am selben Tag in der Kirche wissen: "Am nächsten Sonntag findet keine Hl. Messe statt, da ich schnell nach Deutschland fahre, um einen kranken Freund zu besuchen. Natürlich nachdem ich meine Stimme für Europa, mein Ja zur EU, abgegeben habe!" (Rundschau, 7.6.94) Und Fernsehpater Paterno grinste in dieser Zeit von Millionen bezahlter Zeitungsseiten herunter: "Ich gehe zur Abstimmung und stimme mit Ja." Weil die Menschen mit tatkräftiger Unterstützung des Staates von ihrem ersten Quäken an auf kirchliche Autoritäten abgerichtet werden, sind sie immer wieder zum größten Teil schutzlos ihren Vorbetern ausgeliefert. Das wissen sich die Herrschenden zunutze zu machen. Die Salzburger PR-Agentur "IKP - Institut für Kommunikations-Planung" hatte da die Idee, die besonders katholischen Bauern, die sich nicht wie Schafe zur EU-Schlachtbank führen lassen wollten, mit Hilfe ihrer Oberhirten doch noch zu schnappen. Im Auftrag der Industriellenvereinigung bastelte die Agentur aus einem Foto aus der Schublade, Ausschnitten aus der erwähnten Erklärung der Bischofskonferenz und einem selbstgetexteten Aufruf untenstehendes Inserat zusammen und schaltete es ganzseitig in sämtlichen österreichischen Bauernzeitungen in der jeweils letzten Ausgabe vor der Abstimmung. Damit dieser Coup gelingen konnte, hatte es freilich der Zustimmung der von den Bauern bezahlten Redakteure zum Abdruck der Anzeige bedurft und zumindest der stillschweigenden Duldung durch die Bischöfe. Beides kein Problem. Welcher unentschlossene Leser vermochte sich da noch bei seiner Entscheidung der vom Großkapital so geschickt ins Spiel gebrachten Unfehlbarkeit des Papstes zu widersetzen? Den möcht' ich kennen.


Es ist noch nicht zu spät, Hr. Schönborn, bewerben Sie das neue EU-Austritts-Volksbegehren!

16.09.14

KR ÖR Hon. Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer: Brief an den Herrn Außenminister Sebastian Kurz


Sehr geehrter Herr Außenminister!
Ich weiß, dass ich gegen eine Mauer der perfekt organisierten Lüge schreibe; aber dennoch tue ich es aus Verantwortung.
Ich lese gerade, von Ihren diversen Besuchen im Osten auf unsere Kosten, wie sie den Putschpräsidenten Poroschenko hofieren und wie sie dort gegen russische Soldaten im Donbas protestieren - aber gleichzeitig die US- und NATO-'Militärberater' sowie Waffenlieferungen aus dem 'Westen' ins Kriegsgebiet gutheißen, sowie 'Trident' tolerieren.
Wollen Sie wirklich, dass das gemäß Verfassungsgesetz noch immerwährend neutrale Österreich in den Augen der Russen Feindstaatqualität bekommt?!

Warum haben Sie nicht darauf bestanden, dass die 'Separatisten' zu fairen Gesprächen an den Verhandlungstisch geholt werden, statt an einem Stellvertreterkrieg mit Russland teilzunehmen. Warum haben Sie nicht das Scheinangebot der Putschregierung einer auf nur drei Jahre befristeten Selbstverwaltung für den Donbas als unfair bezeichnet und eine sofortige faire Verfassungsreform eingefordert?
Glauben Sie wirklich, dass die Lieferung von einseitig Daten weitergebenden Drohnen aus Österreich zur Befriedung beitragen kann?
 
Ich bin schlicht über so viel menschenrechtliches und diplomatisches 'Unhandeln' entsetzt.
 
Ihr besorgter
Heinrich Wohlmeyer
 
KR ÖR Hon. Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer
Marktlerstr. 13
3180 Lilienfeld
Tel./Fax 0043 / 2762 / 53 173
E-mail: h.wohlmeyer@aon.at

TTIP, jetzt durch die Hintertür?




Kronen Zeitung (Bunt), vom 14. September 2014 – Bereich: offen gesagt – Seite 8


OFFEN GESAGT
DR. TASSILO WALLENTIN

TTIP, jetzt durch
die Hintertür?
Am 25. September wollen die EU und Kanada das
Freihandelsabkommen CETA beschließen. Die Öffentlichkeit
ist darüber kaum informiert worden. CETA verschafft
kanadischen Investoren ähnliche Rechte wie das umstrittene
Freihandelsabkommen TTIP. Namhafte US-Unternehmen
haben ihren Firmensitz bereits in Kanada, andere – wie der
Fast-Food-Gigant „Burger King“ – bräuchten ihn nur offiziell
dorthin zu verlegen und kämen automatisch in den Genuss
des Abkommens. Ob TTIP politisch verhindert wird oder
nicht, ist dann nicht mehr von Bedeutung.




Während die Öffentlichkeit noch über Genmais, Chlorhühner und Wasserprivatisierung, also über das umstrittene EU-US-Freihandels­abkommen TTIP diskutiert, schafft man andernorts klammheimlich Tatsachen: Am 25. September wol­len Brüssel und Kanada das Freihan­delsabkommen namens CETA be­schließen. Der Inhalt dieses 1500- seitigen Abkommens ist erst seit kur­zem bekannt. Kein Wunder, denn wie bei TTIP fanden die Verhandlun­gen unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne parlamenta­rische Kontrolle statt. Wie bei TTIP garantiert dieser Vertrag Konzernen den Zugang zu 500 Millionen Ver­brauchern in der EU. Und wie bei TTIP könnten auf unser Land Kla­gen und Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe zukommen. Denn auch CETA gibt Konzernen die Möglichkeit, Staaten wie Österreich vor überstaatlichen Schiedsgerichten zu verklagen. Die internationalen Investoren müssen nur behaupten, dass heimische Gesetze ihre Ge­schäfte zu sehr „stören“. Was das be­deuten kann, zeigen zwei bekannte Beispiele:
Der Tabakkonzern Philip Morris verklagte Australien, weil die Regie- rung ein Gesetz zum Nichtraucher­schutz verabschiedet hatte. Die strengeren Tabakgesetze (zum Schutz der Gesundheit der Men­schen) hätten dem Konzern das Ge­schäft kaputt gemacht. Philip Morris fordert nun vor einem solchen Schiedsgericht Schadenersatz in Millionenhöhe. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagte die Bundesrepublik Deutschland we­gen des staatlichen Ausstiegs aus Atomkraftwerken. Die Forderung: 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz.
Warum die EU-Staaten den Steu­erzahler derartigen Haftungsrisiken aussetzen und ihre Souveränität ei­ner Paralleljustiz für Konzerne op­fern, bleibt unerklärlich. Denn das durch CETA zu erwartende Handels­volumen ist für Europa eher gering.
Vielmehr wird das Abkommen ge­rade für die Nicht-Kanadier zum Einfallstor in die EU. Denn US-Kon­zerne bräuchten ihren Firmensitz nur offiziell nach Kanada zu verlegen und wären automatisch Nutznießer der europäisch-kanadischen Freihan­delszone. Ob TTIP später noch poli­tisch verhindert wird oder nicht, wäre nicht mehr von Bedeutung. So wie für den US-Fast-Food-Giganten Burger King, der 60 Jahre nach sei­ ner Gründung zufällig nach Kanada umziehen will.
Habe ich eigentlich schon erwähnt, dass unsere EU-Abgeordneten nun über dieses ihnen erstmals vorliegen­de, 1500 Seiten starke und über Mo­nate von internationalen Anwalts­kanzleien in trickreichem „Juristen­englisch“ ausgearbeitete Abkommen entscheiden sollen? Wohl kaum ein Parlamentarier verfügt über die spe­zielle Ausbildung, geschweige denn Berufserfahrung, einen Vertrag wie CETA in seiner Tragweite voll zu er­fassen. Im Zivilleben würde man das eine Übervorteilung oder Überrum­pelung nennen.
Aber auch der Rat der EU (das ist die Versammlung der 28 Staats- und Regierungschefs) muss über CETA gesondert abstimmen. Die Position der österreichischen Bundesregie­rung hierzu ist völlig unbekannt, ob­wohl der Vertrag am Ballhausplatz längst eingetroffen sein müsste. In Deutschland ist die öffentliche Dis­kussion bereits voll entbrannt.
Das Nichtvorhandensein einer kla­ren Position unserer Regierung in dieser für Generationen entscheiden­den Frage wäre weit mehr als ein demokratiepolitischer Abgesang, es wäre ein schwerer Fehler.



14.09.14

EFTA statt EU

Die EU mutierte zum einem politischen Machtgiganten, der wenig Sinn hat für friedliche und vernünftige Diplomatie und steuert auf Konfrontation mit Russland zu. Diesem antidemokratischen, supranationalen Machtgebilde Europäische Union muss eine eigenständige Politik der unmittelbaren Demokratie und Neutralität entgegengesetz werden! Für ein Europa der föderalen, neutralen, direktdemokratischen Nationen, gegen die kalte Integrationspoltik der EU, wo Gewinn vor dem Allgemeinwohl steht. Ein Zusammenarbeiten für Frieden und Freiheit der souveränen Nationen kann auch mit anderen Wirtschaftsverträgen gelingen, dafür brauchen wir die EU der Banken und Spekulanten nicht.

Die EFTA wahrt die Souveränität der Staaten. Ziel der Efta war und ist es, durch Freihandelsverträge Wohlstand, Stabilität und Wirtschaftswachstum der Mitgliedsländer zu fördern. Dabei ging es nicht darum, einen gemeinsamen Markt zu etablieren, sondern durch faire Verträge gleichberechtigt den Freihandel zu regulieren und auf die Bedingungen der einzelnen Länder Rücksicht zu nehmen. Aus diesem Grund schloss die Efta den Freihandel mit Agrarprodukten aus. Die EFTA ist eine freiheitliche Alternative zur EU und hat  mit 30 Staaten Freihandelsabkommen, mit vielen weiteren führt die EFTA Verhandlungen oder Erklärungen zur Zusammenarbeit.

Eine supranationale Behörde wie die EU, ist demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich ein Unrechtsstaat,  ebenso wie der Begriff der «supranationalen Souveränität».Demokratie, Rechtsstaat und Allgemeinwohl werden mit den Füßen getreten. Das Staatsvolk gibt die Legitimation für den nationalen Rechtsstaat und nicht irgendwelche Mächte im Hintergrund. Souveränität ist Freiheit. Diese ist unübertragbar.

Österreichs neutralitätswidriges Mitmachen an US/EU-Säbelraseln und Sanktionen gegen Russland: Volksabstimmung fordern!

Die folgenden Sätze machen deutlich, dass die Bürger viel zu sehr von den oft fragwürdigen Entscheidungen der Parteienpolitiker abhängig sind. Es muss doch eine wirksame Kontrolle von wichtigen Entscheidungen für das Volk geben. Die Staats und Regierungschefs dürfen mit den Völkern alles anstellen? Am Ukraine Krieg sieht man wieder deutlich, dass die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten zwar eine Partei wählen können, aber deren Handlungen nicht beeinflussen können. Versprechen vor der Wahl sind nicht einklagbar, der Bürger kann nur anhand von vagen Vorstellungen von Parteiprogrammen entscheiden, welche Partei er die Stimme gibt. Die gewählte Partei muss dann von ihren Vorstellungen abweichen oder ihr Programm gänzlich über den Haufen schmeissen, weil sie aufgrund der Wählerentscheidung  Kompromisse eingehen müssen. Oder sie können aus andern Gründen ihre Wahlversprechen gar nicht umsetzen. Meist wissen das die Parteistrategen das schon vor der Wahl.
In der Schweiz müssen sich die Partein viel mehr anstrengen, den Bürgerwillen in entsprechende Gesetze zu verwandeln und den Bürgern vorzulegen, weil die dortige direkte Demokratie wirkliche Kontrolle der Parteien ermöglicht. Deswegen ist die direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild eine von den Völkern anzustrebende Politik.

Außenminister Sebastian Kurz im "Kurier" vom 14. Sept. 2014: 

 "Bundeskanzler Faymann und die Staats- und Regierungschefs haben diese Sanktionen beschlossen" (...)

"Die Entscheidung (Sanktionen) tragen wir als Außenminister selbstverständlich mit."

"Ich bin eng mit dem Bundeskanzler abgestimmt, wir ziehen an einem Strang."

Josef Votzi, Leitartikelschreiber:

"Position beziehen statt feige davonlaufen."

"Eine moderne gelebte Neutralität im Fall des Russland-Ukraine-Krieges heißt daher, laut und deutlich Nein zu den permanenten militärischen Grenzüberschreitungen Moskaus zu sagen."

"Krone" vom 14. Sept. 2014:

"Für Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner sei es undenkbar, dass Österreich bei den EU-Sanktionen gegen Russland neben 27 anderen EU-Staaten eine Kontralinie fahre. Trotz wirtschaftlicher Einbußen stehe er voll hinter der Sanktionen, so Mitterlehner im Ö1-"Journal zu Gast".

Der Papst hingegen erhebt die Stimme gegen den Krieg:
"Dritter Weltkrieg ist im Gange". (...) Krieg werde oft von Ideologien gerechtfertigt, er ist jedoch die verheerende Folge verzerrter Impulse wie Machtstreben und Habsucht." Der Pontifex sagte, dass hinter den Kriegen die Waffenindustrie stecke.("Krone" vom 14.9.2014)

Fordern wir die Einhaltung der immerwährenden Neutralität und mehr politische Mitsprache der Bürger! Zur immerwährenden Neutralität gehört auch die wirtschaftliche Neutralität dazu, wie RA Rainer Rothe richtigerweise gut beschreibt:

"Es gibt - auch nach der Satzung der Vereinten Nationen (Art. 51) - völkerrechtlich verschiedene Möglichkeiten (militärischer) Sicherheit: Eines davon ist der Status einer immerwährenden Neutralität. Wählt ein Staat die immerwährende Neutralität, so obliegen ihm die gesamten Rechte und Pflichten aus dem völkerrechtlichen Rechtsinstitut der dauernden Neutralität. Der Neutrale ist bei der Option dieses völkerrechtlichen Rechtinstruments nicht berechtigt, dessen Pflichten ad libitum einzuschränken. Selbst wenn also - wie im Falle des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität - nur einzelne Pflichten vom Neutralen im nationalen Gesetz festgeschrieben sind (Kern der rein militärischen Pflichten), umfaßt sein Versprechen an die Völker immerwährend neutral zu sein, völkerrechtlich das gesamte materielle Neutralitätsrecht. Österreich ist also nicht berechtigt, seine immerwährende Neutralität - wie von einigen Politikern versucht wird - auf den rein militärischen Kern (keine Beteiligung an einem Krieg Dritter, kein Beitritt zu militärischen Bündnissen und keine Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Territorium) zu reduzieren. Auch historisch hat sich Österreich bei seinem Neutralitätsverspechen ausdrücklich auf das Modell der Schweizer Neutralität bezogen. So berief sich der damalige Staatssekretär im Außenministerium Bruno Kreisky bei den Verhandlungen mit den Alliierten ausdrücklich auf den Text der auf dem Wiener Kongreß 1815 unterzeichneten Verträge über die Neutralität der Schweiz. Dies ergibt sich auch aus der Verwendungszusage des österreichischen Unterhändlers in Abschnitt I Punkt 1 des sog. Moskauer Memorandum vom 15. April 1955, gemäß derer sich Österreich international dazu verpflichten sollte, "immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Das Neutralitätsverprechen Österreichs (wie z.B. auch der Schweiz oder Malta) - die immerwährende Neutralität - umfaßt als völkerrechtliches Rechtsinstitut zum einen die gesamten Rechte und Pflichten eines temporär Neutralen:
a) aktive Handlungsrechte (status positivus),
b) Unterlassungs- und Enthaltungspflichten (status negativus) im Sinne von Abstinenz- und Paritätspflichten,
c) Verhinderungspflichten (status activus) und
d) Duldungspflichten (status passivus).
Hinzu kommen jedoch noch die Pflichten aus der immerwährenden Neutralität:
a) Beachtung der "sekundären" Neutraliltätspflichten oder "Vorwirkungen" der dauernden Neutralität wie
  • Nichtabschluss von Beistands- und Garantieverträgen,
  • Nichtteilnahme an Militärpakten,
  • Nichteinräumung von militärischen Stützpunkten, Kriegmaterial- und Versorgungsdepots und Nachrichtenbasen,
  • Nichtabschluss von unbeschränkten Transportverträgen,
  • Nichtabschluss von Kriegsmateriallieferungs- und Truppengestellungsverträgen,
Nichtabschluss von sonstigen Vertägen, die eine Neutralität im Kriegsfall verhindern würden
b) Pflicht zur bewaffneten Neutralität
c) Pflicht zur Führung einer Neutralitätspolitik.
Auch die Verpflichtung zur wirtschaftlichen Neutralität gehört hierzu. "Als Rechtsbegriff bedeutet "wirtschaftliche Neutralität" die Pflicht eines Neutralen, die Kriegsführenden im wirtschaftlichen Bereich (formell) gleich zu behandeln und diese Regel auch innerstaatlich für den privaten Handel durchzusetzen. Hummer (a.a.0, Seite 241) fasst dies dahingehend zusammen, daß dort wo eine wirtschaftliche Ungleichbehandlung eines Kriegsführenden durch eine Neutralen einer Intervention gleichkommt, die neutralitätsrechtlich zulässige Grenze der Freiheit des Handels überschritten ist.
Im Einzelnen sei hier auf Waldemar Hummer, a.a.O. Seite 221, 245f und Dr. Stephan Verosta, Die dauernde Neutralität, Wien 1967 verwiesen. Letzterem ist im Anhang, Seite 113ff, auch die "Offizielle Schweizer Konzeption der Neutralität vom 26. Nov. 1954" zu entnehmen) verwiesen." Quelle: http://www.webinformation.at/htm/neutralitaet.htm )

12.09.14

Die Herrschaft der Hochfinanz brechen, als Voraussetzung eines freiheitlichen Gemeinwesens

Österreich, als Mitglied der Europäischen Union ist deren Gesetzen und "Emfpehlungen" zum Großteil unterworfen. Auch der Inflationspolitik des Systems der Europäischen Zentralbanken und der Zentralbank. Die explosionsartige Geldmengenvermehrung nach Vorbild der FED ist das eigentliche ökonomische Grundübel; der Ankauf von "Schrottpapieren" zur Belebung der Wirtschaft kann nur zu noch mehr Staatsschulden führen und somit die Handlungsunfähigkeit Österreichs verstärken. Die EU wurde zur Haftungs- und Schuldenunion. Nur wer frei handeln kann ist souverän. Die Politik soll Sache des Volkes werden mitsamt einer menschlichen Wirtschaftsordnung. Nein zur EU als Teil des internationalen Ausbeutersystems! Globale Finanzplayer spekulieren mit Milliarden; Fette Gewinne werden eingestreift und für die Verluste haften am Ende die Steuerzahler. "An der Spitze der globalen Finanzmärkte stehen wenig mehr als ein Dutzend internationaler Finanzkonzerne. Dazu gehören Universalbanken wie die Citygroup, die JP Morgan Chase und die Bank of Amerika, die schweizerische UBS, die britische HSBC oder auch die Deutsche Bank. Bis zur aktuellen Finanzkrise zählten zu den führenden Adressen, die an allen wichtigen Finanzplätzen dieser Welt präsent waren, auch die fünf großen Wall-Street-Broker Stearns, Merrill Lynch, Lehmann Broders, Morgan Stanley und Goldman Sachs", zeigt Sarah Wagenknecht auf. Privater Profit steht vor dem Wohle aller Menschen.

Um alternative, menschlichere Wirtschaft- u. Geldsysteme einführen zu können ist der Austritt aus der EU die Voraussetzung, es gibt keine Chance und keinen Willen, die EU zu reformieren. Schon die EU-"Grundfreiheiten", die gemeinsame Währung, die Charta der Grundrechte, nur um ein paar Beispiele zu nenen, sind nicht zu reformieren. Das sind Säulen der EU. Ökonomische Alternativen zum Unrechtssystem der "Unsichtbaren Hand", die alles regeln und allen einen Gewinn bringen soll (Win-Win-Situation), - sogar Wirtschaftsnobelpreisträger haben schon erkannt, dass diese Lehre falsch ist, außerdem besteht im derzeitigen EU-Wirtschaftsystem keine klassische Freihandelssituation nach Smith und Ricardo -, der "Religion" der derzeitigen "Eliten", will ich zur Diskussion anführen: 

Hans Christoph Binswanger 

  „Die Wirtschaft stößt an ihre Grenzen. „Vorwärts zur Mäßigung" heißt der Weg, der konkrete Perspektiven schafft für eine nachhaltige Wirtschaftsweise. Das Ziel muss sein: Nicht mehr Wachstum um jeden Preis, sondern den Menschen die Möglichkeit geben, ihre Lebensziele auf einer sicheren Grundlage verfolgen zu können."
„Um dieses Ziel zu erreichen, muss die globale Wachstumsrate soweit gesenkt werden, dass das Wachstum nicht mehr in spekulativen Blasen ausartet, die, wenn sie platzen, die gesamte Wirtschaft in Mitleidenschaft ziehen, und außerdem nur so hoch ist, dass die durch spezifische Maßnahmen erreichte, bzw. erreichbare Minderung des Ressourcen- und Umweltverbrauchs pro Produkteinheit nicht ständig durch Erhöhung der Produktmenge überholt wird."  (Denkwertzukunft)


 Martin Regner

Entwirft eine neue Wirtschaftsordnung, die den Prinzipien der Menschlichkeit entspricht, also menschheitlich ist. Er versucht das rechte Maß zu finden, das in allen politischen Fragen notwendig ist und somit auch in insbesondere in wirtschaftpolitischen Fragen. Die Produktivgenossenschaft ist zentraler und wichtigster Bestandteil des Entwurfs Regners. Die Sozial-Pruduktiv-Genossenschaft nennt Regner sein Konzept. "Die sozial-produktivgenossenschaftlich organisierten Unternehmen stehen untereinander im Wettbewerb auf dem Markt, wie es in marktlich organisierten Volkswirtschaften üblich ist; Privatautonomie und Vertragsfreiheit entfalten sich, wie es im Lichte der Prinzipien der Menschheitlichkeit notwendig ist; die Wirtschaftsteilnehmer entscheiden im Wesentlichen selbst über ihre wirtschaftlichen Aktivitäten. (...) Die Genossenschaftsanteile werden nicht auf dem Kapitalmarkt gehandelt, sondern gehören unveräußerlich den Menschen, die sie aus dem Sozialfonds zugelost bekommen haben; den Mitarbeitern von Genossenschaften, die sie vom jeweiligen Übergangsfonds oder von ihrer Genossenschaft selbst gekauft haben, oder dem Staat (Martin Regner. Entwurf einer menschheitlichen Wirtschaftsordnung).


Ludwig von Mises 

 Ludwig von Mises ist der bedeutendste Vertreter der «Wiener Schule», die im wesentlichen in den 1920er Jahren in Wien entstand und die nach der Emigration ihrer Hauptvertreter in den USA weiterentwickelt wurde. "Zeit-Fragen" hat der Wiener Schule und Ludwig von Mises vor kurzem einen eigenen Beitrag gewidmet und ihre Grundideen ausführlich dargestellt («Zur österreichischen Denkschule der Ökonomik» in Nr. 36 vom 13. September 2010). Von Mises hat in seinem Hauptwerk «Human Action: A Treatise on Economics» (1949) dargelegt, dass ein unvollständiges Verständnis des menschlichen Handelns die Ursache fehlerhafter Wirtschaftstheorien ist. Bereits 1912 hatte er in seinem Buch «Theorie des Geldes und der Umlaufmittel» dezidiert vor der Einrichtung von Zentralbanken gewarnt, die nicht oder nur teilgedecktes Geld herausgeben. Ihre Politik werde nicht nur zum Schuldenmachen animieren. Sie werde weder die Konjunkturausschläge mildern noch die Geldentwertung unmöglich machen – wie beides damals versprochen wurde. Im Gegenteil: die Konjunkturschwankungen würden sich verstärken. Ein mittels Notenpresse und Kreditausweitung künstlich erzeugter Boom würde zwingend zum Einbruch oder gar zum Crash führen. – Ein massiver Wirtschaftsabschwung (oder ein Crash) werde als notwendige Korrektur auf die Zeit des «Scheinbooms» folgen (den die Politik des leichten Kredites und der künstlich tief gehaltenen Zinsen zuvor erzeugt habe).
Einige Jahre später, im Jahr 1922, machte Ludwig von Mises mit einem weiteren Buch auf sich aufmerksam: «Die Gemeinwirtschaft: Untersuchung über den Sozialismus». Er warnte darin als Ökonom, dass das gesellschaftspolitische Experiment Lenins in Russ­land vom Menschenbild her nicht funktionieren könne.
Von Mises hatte sich damit zu zwei ganz zentralen Ereignissen des 20. Jahrhunderts geäussert und dabei die Position der Kassandra eingenommen. Es versteht sich von selbst, dass er sich damit nicht nur Freunde machte. «Kassandras» sind nicht beliebt – auch wenn sie recht haben. Das war schon in der griechischen Mythologie so. (Die Seherin Kassandra hatte die Bürger von Troja in der Sage von Homer vergeblich darauf aufmerksam gemacht, dass im Bauch des hölzernen Pferdes, das die Griechen den Trojanern geschenkt hatten, feindliche Krieger sitzen.)
Ludwig von Mises hat mit diesen beiden Büchern die «Feindschaft» ganz unterschiedlicher Kreise auf sich gezogen, was sich ein Stück weit auf die ganze «Wiener Schule» übertragen hat und bis heute nachwirkt. Zum Kreis der Skeptiker gehören auch Intellektuelle auf der ganzen Welt, die lange Zeit auf das Gelingen des sozialistischen Experiments gehofft hatten.



Heinrich Färber

Begründer der ergokratischen Wirtschaftslehre, mit Hilfe welcher er eine Beseitigung der Wirtschaftskrisen suchte ("Brechung der Bankherrschaft", "Automatische Steuer", Verbot von Inflation, staatliches Hoheitsrecht an der Gelderzeugung). Durch Gründung von Vereinen sowie rege Vortrags- und publizistische Tätigkeit verbreitete er seine Lehre, die auch von prominenten Fachleuten anerkannt wurden (Austria Forum).

"Die Geldforderungen der Hochfinanz betragen Vielfaches des Geldumlaufs der Welt! Welches Geld gehört nun den Millionen, den Milliarden von Schaffenden? Haben die Schaffenden nicht Leistungen und Waren für Geld verkauft? Wo aber ist der geldliche Lohn ihrer Leistungen, da das ganze Geld der Hochfinanz gehört? Gehören die Güter, die ihr Schaffenden schafft, nicht euch? Wenn aber das Geld, das ja als ein Bezugschein auf diese Güter funktioniert, der Hochfinanz gehört, so gehören die Güter nicht euch! Gehören Bezugscheine auf Güter nicht denen, die berechtigt sind, diese Güter zu beziehen? Gehören nicht das ganze Geld, gehören nicht die ganzen Bezugsscheine euch Schaffenden? Dürfen Nichtschaffende, das ist die Hochfinanz, Bezugsscheine auf eure Arbeitsprodukte haben? Es liegt als offenbar eine Enteignung des Geldes durch die Hochfinanz vor! Wie könnte ihr Schaffenden eine Sache, die euch gehört, jemanden schuldig sein? Die Forderungen der Hochfinanz bestehen also nicht zu Recht! D a s  i s t  d a s W e s e n   d e r W i r t s c h a f t s k r i s e ! Alle anderen üblen Erscheinungen auf wirtschftlichem Gebiete sind nur Reflexe dieses Grundübels!
Geblendet und geknechtet, zerfleischt ihr Schaffenden euch in Revolutionen, in Bürger- und Völkerkriegen. Was kommt davon heraus? Ihr bleibt Knechte der Hochfinanz! Gibt es für euch eine Rettung, ohne dass man der Hochfinanz das Handwerk legt?" (Heinrich Färber. Menetekel, S 21)









Wir Österreicher wollen Frieden!

Mit dem Artikel 23j wurde die immerwährende Neutralität ohne Zustimmung der Österreicher de facto abgeschafft. Auch die Volksabstimmung zum Beitritt Österreichs zur EU kann nicht das österreichische Bundesverfassungsgesetz derart ändern. Die Neutralität Österreichs war die Grundlage der Widerentstehung der Republik Österreich nach dem 2. Weltkrieg.  Österreicher, fordert die Streichung dieses Artikels im Österreichischen Bundesverfassungsgesetz! Solange dieser Unrechtsartikel weiter in unserem Verfassungsgesetz steht werden auch Klagen, wie derzeit von der FPÖ nichts bewirken"!

Artikel 23j. (1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 1 und 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon mit, der in Art. 3 Abs. 5 und in Art. 21 Abs. 1 insbesondere die Wahrung beziehungsweise Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen vorsieht. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 43 Abs. 1 dieses Vertrags sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu einem oder mehreren Drittländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden. Auf Beschlüsse des Europäischen Rates über eine gemeinsame Verteidigung ist Art. 50 Abs. 4 sinngemäß anzuwenden.
(2) Für Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon gilt Art. 23e Abs. 3 sinngemäß.
(3) Bei Beschlüssen über die Einleitung einer Mission außerhalb der Europäischen Union, die Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens oder Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten umfasst, sowie bei Beschlüssen gemäß Art. 42 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon betreffend die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik ist das Stimmrecht im Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Bundesminister auszuüben.
(4) Eine Zustimmung zu Maßnahmen gemäß Abs. 3 darf, wenn der zu fassende Beschluss eine Verpflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen bewirken würde, nur unter dem Vorbehalt gegeben werden, dass es diesbezüglich noch der Durchführung des für die Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen in das Ausland verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahrens bedarf.

Aus der Verfassungsklage Österreich:


Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung (Art. 79 Abs. 1 B-VG). Nach Art. 23f B-VG wirkt Österreich an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aufgrund des Titels V des Ver­trages über die Europäische Union nach näherer Regelung dieser Vorschrift mit. Dazu gehören auch „Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, ein­schließlich friedensichernder Maßnahmen“ (Abs. 3). Absatz 3 dieser Vor­schrift erlaubt den Einsatz des Bundesheeres außer zur Landesverteidigung nur, soweit dies durch Bundes-Verfassungsgesetz geregelt ist. Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung gegen andere Völker und Staaten sind gegebenenfalls militärische Angriffe, auch wenn sie als humanitäre Interventionen zu recht­fertigen versucht werden710.
Der Vertrag von Lissabon regelt im Abschnitt 2 Kapitel 2 des Titels 5 des Vertrages über die Europäische Union über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik integriert ist, „Missionen“, also Interventionen auf dem Gebiet anderer Staaten, die auch Kriege gegen andere Staaten sein können. Art. 28b (43) Abs. 1 EUV stellt das klar. Er lautet:

„Die in Artikel 28a Abs. 1 vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewäl­tigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabi­lisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämp­fung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstüt­zung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.“
Mit dieser Regelung gibt sich die Europäische Union ein begrenztes ius ad bellum. Sie umfaßt auch Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen, Operationen zur Stabilisie­rung der Lage nach Konflikten. Das ist eine Umschreibung von Kriegen. Mis­sionen können zur Bekämpfung des Terrorismus durchgeführt werden, auch um Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet zu unterstützen. Auch das soll nach dem Vertrag von Lissabon Kriege recht­fertigen, jedenfalls militärischen, also kriegerischen Beistand. Terrorismus ist ein schwer definierbarer Begriff711. Mit dem Begriff des Terrorismus in einem Drittland läßt sich der Einmarsch in dieses Drittland und die Besetzung des Drittlandes rechtfertigen. Die gegenwärtige Politik der Vereinigten Staaten von Amerika und die völkerrechtliche Debatte, welche diese Politik auf sich gezogen hat, geben Anschauungsmaterial und Argumentationsgrundlagen. Diese Friedenspolitik genannte Außen- und Sicherheitspolitik hat sich offen von dem Nachkriegsparadigma des Gewaltverbots (Art. 2 Abs. 1 Charta der Vereinten Nationen) gelöst. Weltmächte und Großmächte fühlen sich für den äußeren Frieden unter anderen Staat, aber auch für den inneren Frieden in an­deren Staaten verantwortlich. Das stellt die Gleichheit und Unabhängigkeit der Staaten, die Grundlage der Charta der Vereinten Nationen ist, in Frage712. Mit den Artikeln 28a bis e (42-46) EUV schafft der Verfassungsvertrag die rechtlichen Voraussetzungen anstelle der Vereinigten Staaten von Amerika als Groß- oder Weltmacht zu agieren. Die militärische Aufrüstung, die in Art. 28a (42) Abs. 3 UAbs. 2 S. 1 und Art. 28d (45) EUV angelegt ist, zielt auf diese Entwicklung. Durch die Integration in die Europäische Union hat sich der außen- und sicherheitspolitische Status Österreichs entgegen dem Be­kenntnis „immerwährender Neutralität“ (Art. 9a Abs. 1 S. 1 B-VG) grundle­gend verändert und verändert sich durch den Vertrag von Lissabon weiter. Das ist ein Paradigmenwechsel österreichischer Politik von existentieller Re­levanz, welche mit dem Baugesetz immerwährender Neutralität Österreichs unvereinbar ist.

 


.


EU-Diktatur: Bürgerinitiative gegen TTIP abgelehnt!



"Die Ablehnung der Bürgerinitiative reiht sich ein in die Strategie der EU-Kommission, Bevölkerung und Parlamente aus den Verhandlungen um CETA und TTIP rauszuhalten. Statt Bürgerinnen und Bürgern werden hier lieber Lobbyisten gehört."
Die Ablehnung der EBI wird damit begründet, die Verhandlungsmandate zu TTIP und zum CETA seien keine Rechtsakte, sondern interne Vorbereitungsakte zwischen den EU-Organen und insofern durch eine Bürgerinitiative nicht anfechtbar. "Die Auffassung der Kommission, dass nur Rechtsakte mit Wirkung auf Dritte durch eine EBI berührt werden dürfen, ist offensichtlich rechtsfehlerhaft. Das Verhandlungsmandat der Kommission ist ein förmlicher Beschluss des Rats und ein Rechtsakt. Würde die Rechtsauffassung der Kommission Bestand haben, hieße das im Klartext: Der Bevölkerung sind bei der Entwicklung internationaler Verträgen jeder Art die Hände gebunden - eine Auskunft, die ebenso erschreckend wie skandalös ist", so Efler.
Darüber hinaus, so die Begründung, könne die Kommission keine negativen Ratifizierungsvorschläge machen und insofern der EBI-Forderung, die Verhandlungen über CETA und TTIP nicht abzuschließen auch nicht nachkommen. "Im Umkehrschluss heißt das, internationale Verhandlungen der Kommission dürfen durch Bürgerinnen und Bürger nur bejubelt, nicht aber kritisiert werden", fasst Efler zusammen. Das EBI-Bündnis, das vor Einreichung der Bürgerinitiative ein eigenes Rechtsgutachten eingeholt hatte, erwägt nun rechtliche Schritte und will den für diesen Fall vorgesehenen Weg vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen.
"Statt auf die Bedenken angesichts einer bürgerfernen Handelspolitik einzugehen, verweigert die Kommission die Auseinandersetzung", so Efler. "Das erscheint aus Bürgersicht als Akt der Willkür, verprellt engagierte Menschen in Europa und ist Wasser auf die Mühlen der Europa-Gegner." Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis auch den neuen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker auf, den undemokratischen Kurs der EU-Kommission zu korrigieren und sein Versprechen wahrzumachen, Demokratie und Transparenz herzustellen. "Offenbar fürchtet die Kommission diese EBI, die das Potential hat, zur bisher erfolgreichsten Bürgerinitiative zu werden", sagt Efler. "Wenn die Brüsseler Bürokratie glaubt, die Bürgerproteste gegen die Investitionsverträge mit dieser Ablehnung stoppen zu können, hat sie sich geirrt. Wir werden es nicht auf sich beruhen lassen, dass die Kommission versucht, Bürgerinnen und Bürgern die Hände zu binden."
mehr>> Umweltinstitut München)
http://www.umweltinstitut.org/newsletter-ausgaben/archiv/sondernewsletter-11092014.html

11.09.14

Der Wille ist das Gesetz

Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört das Recht, den eigenen Lebensvorstellungen zu folgen und Gepflogenheiten der Mehrheitsgesellschaft nicht anzunehmen. Auch die Glaubens-, Bekenntnis- u. Ausübungsfreiheit von Religionen. Diese Freiheiten haben aber Grenzen. Gesetz muss vor Religion stehen und jeder freie Mensch darf auch an keine Religion glauben. Nicht nur wurden und werden im Namen von Religionen grausame Verbrechen begangen, sondern auch Menschen unfrei gemacht. Wo eine Religion vor dem allgemeinen Gesetz steht, ist keine Freiheit. In einem freiheitlichen Gemeinwesen kann kein Glauben aufgezwunden werden. Nur der allgemeine Wille als grundsätzliches Gesetz, ist Freiheit. Der allgemeine Wille darf aber fundamentale Menschenrechte und Rechte, die jeder von Geburt an hat, nicht schmälern, oder gar brechen. Wie beispielsweise das Recht auf Leben und auf Schutz vor der Willkür anderer.

 Frei sein, heißt auch religiösche Methapern wie "Die Werte der EU", "Der Geist der EU", die "Gemeinsamen Werte", die "Westlichen Werte", die "Unsichtbare Hand des Marktes" und auch die "Grundfreiheiten" der EU, den Binnenmarkt abzulehnen zu können, wenn es der Volkswirtschaft schadet und die Bürger so wollen. Also Freihandel ja, wenn er nützt und nein, wenn er schadet. Und nicht religionshaft der Irrlehre der Hochfinanz zu folgen. Die liberale Weltsicht ist in der US-Politik heute ein anerkanntes Dogma. So sprach Präsident Barack Obama im März in einer Rede über die Ukraine wiederholt von den «Idealen», die hinter der Politik des Westens stünden und die «schon oft von einem älteren, eher traditionellen Machtverständnis bedroht wurden» (Zeit-Fragen Nr. 22/9.9.2014). Gewinnstreben von Kapitaleigentümern vor die Interessen und Bedürfnissen der Arbeitnehmer und die der nationalen Gesellschaften zu stellen (Erhöhung der Shareholder-Value und die Gewinnmaximierung in kurzer Zeit ist alles untergeordnet) steht im Widerspruch zu den Menschlichkeitsprinzipien. Den Interessen des Großkapitals nutzende statt dem Willen des Volkes entspechende sowie sich über die Prinzipien der Menschheitlichkeit hinweg setzende und damit ungerechte Gesetze sind die Folge (Martin Regner. Entwurf einer menschheitlichen Wirtschaftsverfassung. S 75). Dazu bedarf es aber mutige Politiker, die griffige Gesetze ins Recht setzen. Die Freiheit ist vorallem die politische Freiheit. Optimal frei wären die Menschen wenn sie unter den eigenen Gesetzen, also unter den eigenen Willen leben dürften. Die sogenannten EU-"Bürger" sind davon sehr weit entfernt. Ein direktdemokratisches, neutrales politisches System wie in Schweiz wäre die Lösung für Europa. Direkte Demokratie und Neutralität statt EU-Kriegstreiberei und US-Liberalismus, der einige reicher aber die meisten Menschen ärmer macht, ist der richtige Weg. Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich ständig!

Demokratie braucht kleine Einheiten. Großstaaten gefährden den Frieden, wie man aktuell sieht. Die Größe Österreichs, Bayerns und der Schweiz sind ideal. Deutschland ist schon zu groß und müsste den Ländern viel mehr demorkatische Rechte einräumen. In der Schweiz legen die Bürger in den Kantonen ihre Steuersätze selbst fest! Die Parteien unterliegen einer griffigen Kontrolle der Bürger und müssen sich anstrengen, solche Gesetze dem Volk vorzulegen, die auch die Chance haben, angenommen zu werden. Die Gesetze der EU sind undemokratisch - der Wille einiger weniger Eliten. Richtigerweise müssten wir alle, das Volk - wir alle sind der Staat -, mit unseren Gesetzen einverstanden sein und über unser Schicksal selbst entscheiden können. Wir müssen unsere Volksvertreter auffordern nach unserem Willen zu handeln, der Wille ist das Gesetz.


09.09.14

USA/NATO-Adepten im EU-Kleid

Sehr geehrte Herren!
 
Ich habe mir soeben das Statement der Herrn Bundeskanzlers im Fernsehen angesehen und fühle mich verpflichtet zu reagieren.
 
Auch, wenn mir Mitbürger sagen, dass meine Vorhalte ohnehin 'abgelegt' werden, schreibe ich dennoch, weil ich nicht an der zu erwartenden Eskalation, am wirtschaftlichen Schaden und an den langfristigen Folgen mitschuldig sein möchte.
Sie konformieren gegenwärtig wider besseres Wissen gegen den Willen der Mehrheit der österreichischen und der EU-Bürger mit den im Schlepptau der USA agierenden NATO-Adepten im EU-Kleid.
Alle halbwegs Informierten wissen, vom wem der Putsch in der Ukraine finanziert und organisiert wurde und dass man bewusst die 'Rote Linie' gegenüber Russland überschritten hat.
In der heutigen Die Presse  können Sie gleich auf der ersten Seite nachlesen, wie der Putschpräsident von USA-NATO-EU-Gnaden die Vernichtung der 'Separatisten' mit Unterstützung der NATO angekündigt hat, statt mit ihnen zu verhandeln und ein faires Angebot für Autonomie im föderalen Verbund zu machen.
Und diese Linie unterstützen Sie als Vertreter eines immerwährend neutralen, föderalen Staates?!
Ich wiederhole die apokalyptische Aussage, dass die Feigen beim letzten Gericht vor den anderen Untätern prioritär zur Verantwortung gezogen werden und geniere mich für die Vertreter meines Vaterlandes.
 
Mit besorgten und empörten Grüßen
Dr. Heinrich Wohlmeyer
 
 
 
KR ÖR Hon. Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer
Marktlerstr. 13
3180 Lilienfeld
Tel./Fax 0043 / 2762 / 53 173
E-mail: h.wohlmeyer@aon.at

08.09.14

Der gläserne Mensch



Vor kurzem veröffentlichte ich zum Thema Überwachung, Abschaffung des Bargelds: "Die EU schafft das Bargeld ab" , "Big-Brother USA alsVorbild für den illegalen Bundesstaat EU?", Wir sind alle Sklaven! und EU-Sklaven brauchen kein Bargeld. Bargeldlos zahlen via Smartphones ist im kommen, oder künftig über implatierten Chip? Die totale Überwachung - der totalitäre Staat sind die Folge!

Der Autor Thomas Sailer hat über dieses Thema einen Roman geschrieben:








Das Vorwort:
"Bargeld verliert zunehmend an Bedeutung; der Trend bewegt sich
längst hin in Richtung elektronischer Bezahlsysteme. Doch was in
mancher Hinsicht bestimmt eine Vereinfachung bedeutet, bringt auch
eine schleichende und keineswegs vernachlässigbare Gefahr mit sich:
Kontrollierbarkeit.

Elektronisch erfasste Daten lassen sich umstandslos auslesen und
durchsuchen; elektronischer Zahlungsverkehr bietet die technische
Voraussetzung dafür, jedweden Geldtransfer – aber auch Geldbestand
– rasch zu erfassen. Würde Geld nur noch in digitaler Form
existieren – so müsste eine Regierung theoretisch nichts weiter tun,
als an ein paar Paragraphen zu drehen, um vollkommen legal absolute
Einsicht in die Einkünfte, Ausgaben und Ersparnisse eines jeden Bürgers
nehmen zu dürfen.

Was nun klingen mag wie ein böser Traum, ist vom heutigen Standpunkt
aus betrachtet jedoch keineswegs mehr fern von jeder Realität
– sondern ein durchaus wirklichkeitsnaher Ausblick auf die nahe Zukunft.
In Schweden etwa wird die vollständige Abschaffung des Bargelds
bereits gegenwärtig stark forciert: Die renommierte Bank ‚Swedbank‘
akzeptiert kein Bargeld mehr und zahlt auch kein solches mehr aus;
Bustickets können in dem skandinavischen Staat nur noch digital bezahlt
werden. Aber auch anderswo, etwa in Deutschland und in Österreich,
ist Bargeld schon heute in vielen Fällen keine Alternative
mehr.

Geld ist in unserer Gesellschaft allgegenwärtig – und ist die Währung
lückenlos überwacht, so ist auch der Mensch fast vollständig unter
Kontrolle. Es fragt sich, ob wir das wirklich so wünschen – oder ob
diese Veränderung viel eher verstohlen über unsere Köpfe hinweg vorangetrieben wird; ob wir mit angeblichen Vorteilen geködert werden,
damit einige wenige auf unser aller Kosten ihre Interessen umsetzen
können.
Dieses Buch zeigt ein Szenario, in dem ein rein digitales Zahlungssystem
bereits unmittelbar bevorsteht. Möge das Werk seinen Beitrag
dazu leisten, dass diese und ähnliche Überwachungsmethoden keine
Chance haben, sich in der Realität zu etablieren."

Kurzbeschreibung:
"Europa, im Herbst 2018: Das EU-Parlament verlautbart, dass das Bargeld im gesamten Euroraum abgeschafft und  durch ein rein digitales Zahlungssystem ersetzt wird. Während die Politik Lobeshymnen auf die bevorstehende Währungsreform anstimmt, entsteht in der Bevölkerung großer Frust: Vielen ist bewusst, dass ein rein elektronischer Zahlungsverkehr eine absolute Kontrolle über die Finanzen des Einzelnen bedeutet.
Schließlich erhebt sich die Studentin Johanna Perl aus der Menge und beginnt im Internet gegen den Beschluss der Zentralregierung zu protestieren. Als der slowakische Universitätsprofessor Kaspar Petržalkov auf sie aufmerksam wird, entsteht kurzerhand eine Zusammenarbeit zwischen der Studentin und dem Gelehrten - die zu einer ernstzunehmenden Widerstandsbewegung führt.
Johanna ist sich gewiss: Europa sitzt auf einem politischen Pulverfass. Und so wagt sie sich in den Kampf gegen das System."