12.12.14

Argumente für den EU-Austritt. Rechtlich, politisch und wirtschaftlich.

 Karl Albrecht Schachtschneider
Nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG „wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung
 eines vereinten Europas bei der Entwicklung der europäischen Union mit, die
demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grund
satz der Subsidiarität verpflichtet ist und einem diesem Grundgesetz im wesentlichen ver
gleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“. Für die Republik Österreich gilt auf Grund
der Bundes-Verfassungsgesetze nichts anderes und kann nichts anderes gelten; denn
diese Grundsätze gehören zur Verfassung der Menschheit des Menschen, zur Verfassung,
die mit dem Menschen geboren ist. Sie werden zudem in Deutschland durch Art. 79 Abs.
3 GG in ihrer Unabänderlichkeit geschützt. Alle diese Grundsätze werden durch die reale
Europäische Union verletzt, nicht nur durch ihre Praxis, sondern schon durch die Gründungsverträge.
 Diese Union hat keine Chance, zum Recht zu finden.
Gegen das Recht kann die Union keine politische Rechtfertigung finden. Aber sie ist
auch wegen ihrer Größe auf Dauer eine Gefahr für ihre Nachbarn, ja für die Welt. Sie
zielt auf einen zentralistischen Großstaat, der eine Großmacht neben den anderen Groß
-mächten der Welt sein soll. Großmächte gefährden als solche den Frieden. Kleine, weni
ger mächtige Staaten sind stetig durch sie in ihrer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung 
bedroht. Die Ereignisse in der Ukraine an der Grenze der Russischen Föderation
erweisen diese Gefahr.
Die Union ist aber auch eine ökonomische Gefahr für die Menschen und Bürger. Binnenmarkt 
und Währungsunion haben augenscheinlich schweren Schaden für sie angerichtet. 
Das gilt aber auch für die anderen Politiken, zumal für die Agrarpolitik und die
Handelspolitik. Außer der verwaltungswirtschaftlichen Agrarpolitik folgen alle diese Politiken
 einer unechten Freihandelsdoktrin. Diese nährt den Kapitalismus nicht minder als
den Sozialismus. Das verbindet einen fragwürdigen Elitismus mit einem ebenso fragwürdigen 
Egalitarismus.
Es ist somit rechtlich und politisch wie ökonomisch und sozial geboten, die Europäische
Union zu verlassen. Noch besser wäre deren Auflösung und die Vereinigung der Staaten
Europas zu einem Europa der Staaten, zu einem Europa der Vaterländer, zu einer Republik
der Republiken, dem „Föderalism freier Staaten“, wie Kant ihn in seiner wegweisenden
Schrift „Zum ewigen Frieden“ vorgeschlagen hat. Zu diesem Europa gehört vor allem Rußland 
und dieses Europa kann kein Protektorat der Vereinigten Staaten von Amerika sein.

Unverzichtbare Eckpunkte einer weltweit zukunftsfähigen Gesellschaftsgestaltung





Handreichung – Manifest
Vorbemerkung: Diese Handreichung kann nicht erschöpfend sein. Sie beschränkt sich auf die wesentlichen, für eine zukunftsfähige Gesellschaftgestaltung unverzichtbaren, internationalen und nationalen Rahmensetzungen.  Ohne diese  drohen alle nationalen Bemühungen und Wohlstandsmodelle ausgehebelt zu werden. Sie sind so verfasst, dass sie weltweit für alle Gemeinwesen anwendbar sein sollten.
Österreich wird beispielhaft angeführt.
Ein Minimum an Erklärungen ist leider unvermeidbar und verlängert das Dokument.    
Die Situation
Dass unsere Welt, die wir unseren Nachfahren lebenswert übergeben sollten, vor dem ökologischen, ökonomischen und sozialen Ruin steht, wenn die Menschheit weiter macht wie bisher, ist eine bedrückende Tatsache.
Der nüchterne ‚Rückblick aus der Zukunft‘ als wissenschaftliche Methode zeigt dies deutlich.
Die Solidarität mit allen Mitmenschen, den lebenden und den kommenden, gebietet deshalb ein unverzügliches Umsteuern.
Was sind nun die Eckpunkte eines realistischen Vorgehens?
A) Renaissance des Völkerrechtes
Der Traum von einer zukunftsfähig umsteuernden Weltregierung ist nicht realistisch und eine Eigenvertröstung.  Wie will man große Gemeinwesen, wie China, Indien oder Indonesien, in eine ‚Weltdemokratie‘ unmittelbar demokratisch einbinden?
Auch zeigt die historische Erfahrung, dass alle Großsysteme bürgerferne und am Ende de-facto-diktatorisch wurden.
Die Renaissance und der Ausbau des ‚traditionellen Völkerrechts‘ (bewährte und akzeptierte Regeln) sowie des multilateralen Vertragsrechts sind daher der  sinnvolle Weg.

B) Außerstreitstellung der ethischen Grundlagen
Alle menschlichen Vereinbarungen bedürfen eines Minimalkonsenses an anerkannten Werten. Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte sollte von allen Partnern vorbehaltslos anerkannt werden. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche , soziale und kulturelle Rechte, der auch einen Überwachungsmechanismus aufweist, kann flankieren.
C) Die notwendenden Stellglieder
Das gegenwärtige Rasen in den Abgrund hat als zentrale Wurzel den systeminhärenten Zwang zum unbegrenzten Wachstum ohne Rücksicht auf soziale und ökologische Grenzen.
Der Haupttreiber sind die in geometrischer Reihe steigenden Ansprüche der großen Kapitaleigner. Die Schere zwischen arm und reich öffnet sich daher immer mehr und zwar zwischen und in den Staaten. Immer größere Finanzvermögen drängen zur naturzerstörerischen Kapitalanlage in Megaprojekten.
c.1) Schaffung einer neuen Finanzarchitektur
a) International
: 1944 wurde von den USA der Vorschlag einer ausgewogenen Internationalen Währungsunion zugunsten eines Systems des indirekten, um den US-Dollar zentrierten Goldstandards abgelehnt.
Nach der einseitigen Aufhebung dieses Systems (Nixon 1971) war der USD nur mehr ‚papiergedeckt‘.
Über den Internationalen Währungsfonds und die Weltbankgruppe, wo die USA auch gegenwärtig noch über die Sperrminorität verfügen, sowie über die Petrodollar-Strategie wurde/wird die Stellung des USD als Leitwährung abgesichert.
Insbesondere durch den Einsatz von neuen ‚Finanzinstrumenten‘, wie die Kreierung diverser ‚Derivate‘, konnten die in Umlauf gebrachten enormen Dollarmengen in einer globalen Finanzblase gebunden werden. Zusätzlich wurden die Dollarüberschüsse den Staaten - vor allem den Entwicklungsländern -aufgedrängt, wodurch der europäische Direkt-Kolonialismus durch einen Finanz-Kolonialismus ersetzt wurde (Bindung der ‚Hilfen‘ an bedingungslosen  Freihandel  und an Privatisierungsprogramme, die durch ‚Investitionsschutzabkommen‘ flankiert werden). Hierzu kommt, dass die US-Zentralbank (FED) keine Zentralbank im üblichen Sinn, sondern ein Großbankenkartell mit Nationalbankprivilegien ist, das vor allem im Interesse der Großkapitaleigner agiert.
Den unerträglich gewordenen Weltschulden stehen ständig wachsende, riesige private Guthaben gegenüber. Hochrechnungen (z. B. Eichhorn u. Solte) ergeben, dass bei Fortschreibung des gegenwärtigen Systems bereits binnen drei Jahrzehnten weltweit die gesamten Staatseinnahmen für den Schuldendienst aufgewendet werden müssten.  
Dieses System ist nun nicht nur unerträglich geworden, sondern auch im Wanken. Der verzweifelte Versuch seiner Absicherung durch militärische Maßnahmen birgt noch dazu Kriegsgefahr und damit größtes menschliches Leid in sich.
Der Ausweg ist ein ehrenvoller Abtritt der USA von der nicht mehr haltbaren Welt-Leitwährungsposition. Dieser schmerzliche Schritt  müsste folgende Kernpunkte enthalten:
1) Vereinbarung einer Weltverrechnungswährung ( genannt Union-Dollar, um die USA nicht
     unnötig zu demütigen) im Rahmen einer Internationalen Währungsunion (IWU).
2) Festlegung der Wechselkurse gemäß der Kaufkraftparität der Währungen mit
    Schwankungsbreiten und Anpassungsregeln für strukturelle Ungleichgewichte.
3) Zahlung von Pönalen (Strafzahlungen) bei Leistungsbilanzüberschüssen und bei Defiziten
    (Bewirkung ausgeglichener Leistungsbilanzen).
4) Umwandlung des Internationalen Währungsfonds in eine demokratisch legitimierte
     gemeinwohlorientierte Beistandsinstitution und in ein Sekretariat der IWU.
5) Umbau der Weltbankgruppe zu einer echten Entwicklungsbank, die im Unterschied zur derzeitigen Weltbank keine überfordernden Auflagen zugunsten der Großinvestoren macht (ungezähmter Freihandel, Privatisierung mit Investitionsschutz, Streichung sozialer Dienste und generelle Rückführung der Staatsausgaben).  
b) National: Die Geldschöpfung muss wieder in die Hände der Staaten gelangen.
Merksatz: Wer das Recht der Geldschöpfung Privatpersonen und ihren Zusammenschüssen gibt, um sich dann von diesen gegen Zinsen und Rückzahlungsverpflichtung Geld zu borgen, ist entweder gehirngewaschen, korrupt oder böswillig. Er vergeht sich am Gemeinwohl.
Die Vollgeldinitiative ist anwendbar durchgedacht (insbes. Prof. J. HuberMonetäre Modernisierung 2014). Sie hat vor allem den Vorteil, dass die Geldmenge wieder unter geordnete Kontrolle kommt, wodurch die durch sachlich ungerechtfertigte Ausdehnung und Kontraktion hervorgerufenen Wirtschaftsschwankungen beseitigt werden. Die Staaten können sich kostengünstig selbst finanzieren sowie einen tragfähigen Weg zum Abbau der aufgehäuften Staatsschulden beschreiten, weil der Gewinn aus der Geldschöpfung ungeschmälert den öffentlichen Haushalten zugutekommt, und zinsenfreies Geld zur Verfügung steht. Bankruns sind ausgeschlossen.
Eine aus unabhängigen Fachleuten zusammengesetzte Währungskommission überwacht die Gestion der Zentralbank und die Geldschöpfung.
Das übliche Kreditgeschäft bleibt bei den Banken. Das Investment Banking wird jedoch vom Spar- und Kreditgeschäft getrennt (keine Spekulation mit Spareinlagen).
Internationale Finanztransfers sind meldepflichtig und unterliegen einer Genehmigungspflicht. Wenn die Behörde nicht binnen 24 Stunden Einspruch erhebt, ist die Transaktion automatisch genehmigt. Damit wird Spekulationen und Ausweichmanövern vorgebeugt.
c.2) Schaffung einer gerechteren Welthandelsordnung
a) Die ökologischen und sozialen Rahmenabkommen müssen gleichrangig mit den WTO-Regeln behandelt werden. Im Konfliktfall haben erstere den Vorrang.
b) Beim Import muss das Bestimmungslandprinzip gelten. D. h., um freien Marktzutritt zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass bei der Erstellung des betroffenen Gutes (Ware oder Dienstleistung) die Standards des Bestimmungslandes eingehalten wurden.  Allfällige Ausgleichsabgaben zur Kompensation von kostenwirksamen Unterbietungen von Standards speisen einen internationalen Entwicklungsfonds, aus dem jene Staaten gefördert werden, die ihre ökologischen und sozialen Standards anheben.
c) Die Kaufkraftparität der angewendeten Wechselkurse muss gewährleistet sein.
d) Angemessener Schutz von Volkswirtshaften im Entwicklungsprozess (‚Infant Industry Protection‘) und Sicherung der Ernährungssouveränität (Achtung des Menschenrechtes auf eine gesicherte Ernährung).
e) Renaissance der Internationalen Rohstofflenkungs-abkommen (Commodity Agreements) zur Vermeidung von Spekulationen und zur Schaffung gesicherter Planungsgrundlagen mittels Preisbändern und Pufferlagern.  
c.3) Erschließung jener Steuerquellen die einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinwesen erbringen, ohne negative Wirtschaftsanreize zu bewirken.
Hier wird nur auf die ertragreichsten und auch vor der vorstehend aufgezeigten Strukturreform rasch umsetzbaren Maßnahmen zur Sanierung und nachhaltigen Finanzierung der Haushalte der Gemeinwesen eingegangen.
a) Eine allgemeine Kapitalumsatzsteuer von einem Promille (0,1%). Diese kann über die Clearing-Plattformen leicht und kostengünstig eingehoben werden. Die Umsätze mit ‚verbrieften Sicherheiten‘ betragen pro Jahr rd. $ 3.000 Billionen. Damit ergibt sich ein aufzuteilender ‚Kuchen‘ von rd. drei Billionen. Diese $ 3.000 Milliarden sollten mangels eines besseren Maßstabes gemäß dem Anteil einer Volkswirtschaft am Weltbruttoprodukt aufgeteilt werden. Am Beispiel Österreichs (0,6% des WBP) ergäbe sich ein Anteil von $ 18 Mrd.. Das ist rd. das Doppelte des derzeitigen Schuldendienstes.
b) Eine Internetabgabe von einem Cent je Megabit, das ist ein Millionstel Cent je bit, kann trotz Befreiungen von Bildungs-, Gesundheits- und anderen öffentlichen Diensten sowie  der Grundversorgung (insb. Ernährung, Energie, Reparatur und Instandhaltung) - also vor allem durch die Belastung der ‚Spams‘ (Informationsmüll) - für Österreich die Summe von rd. € 30 Mrd. erbringen, d. h. rd. 40% des Bundesbudgets.
c) Eine Besteuerung der Finanzgroßvermögen, die rd. das Dreifache des Weltbruttoproduktes betragen (über 150 Billionen), mit einem Steuersatz von 50% auf die durchschnittlich 5%  betragende Verzinsung würde rd. $ 3,7 Bio erbringen; umgelegt auf Österreich rd. $ 22 Mrd. oder rd. € 17,7 Mrd..
d) Die Besteuerung aller Großvermögen (rd. $ 350 Bio) mit einem analogen Abgabensatz würde sogar rd. $ 4,4 Bio. erbringen oder umgelegt auf Österreich über $ 26 Mrd. oder € 21 Mrd..
Allein die ersten drei leicht einhebbaren Steuern würden den Budgettisch so reichlich decken, dass nicht nur die Staatsschulden abgebaut, sondern auch das gesamte soziale und kulturelle Netz aus den Einnahmen finanziert werden könnte.
Die Not muss offenbar so groß werden, dass der Widerstand der Finanzeliten ähnlich zusammenbricht, wie der ‚reale Sozialismus‘ im Osten Europas.

c.4) Zukunft der Arbeit
Vorbemerkung
: Die steigende Arbeitslosigkeit und die bedrückende Zukunftslosigkeit junger Menschen sind das wohl gravierendste gesellschaftliche Problem, das ansteht.
Seriöse Prognosen weisen darauf hin, dass bei Beibehaltung der gegenwärtigen Wirtschaftsarchitektur binnen weniger Jahrzehnte nur mehr ein Drittel der Arbeitskräfte benötigt werden.
Es geht hierbei nicht nur um das finanzielle und physische Überleben. Jeder Mensch will eine sinnvolle Beschäftigung als Lebensinhalt. Wenn für ihn außerdem einsichtig ist, dass seine Tätigkeit auch dem Gemeinwohl dient, dann bringt sie höchste soziale Erfüllung.

Die gegenwärtige Situation ist erdrückend:  
Die zunehmende Automatisierung und die zunehmende Einkommensspreizung machen  Menschen zunehmend arbeitslos. Die hohen Arbeitslosenraten sind weltweit gesellschaftlicher Sprengstoff.
Die bisherigen Gegenmaßnahmen sind zum einen Teil nur palliativ und unzureichend und zum anderen Teil sogar kontraproduktiv. Es genügt nicht Bildung, Innovation,  Kompetenz und Unternehmertum zu fördern, wenn die generelle Nachfrage nach Arbeit im gegenwärtigen System strukturell kontinuierlich schrumpft. Die gegenwärtige Arbeitsmarktpolitik rüstet zum internationalen Gladiatorenkampf  in dem der Natur der Sache nach nur ‚die Tüchtigsten‘ überleben.
Die  Gegensteuerung durch billige Kredite und Investitionshilfen verpufft zum Großteil ins Gegenteil, weil der Rationalisierungseffekt von Ausrüstungsinvestitionen in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt. D. h.,  Arbeitskräfte werden freigesetzt; die Arbeitslosigkeit steigt. Das nachstehende, erforderliche Bündel an Maßnahmen ist umsetzbar, wenn es , wie oben aufgezeigt, handels- und finanzpolitisch abgesichert wird.
a) Die immer wieder geforderte - aber im gegenwärtigen System nicht finanzierbare – Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben, wird durch die Erschließung der vorstehend angeführten Steuerquellen möglich. Dadurch wird die menschliche Arbeit kostengünstig. Soziale und kulturelle Dienste sowie Reparatur und Instandhaltung werden leistbar.
b) Das Bestimmungslandprinzip in der Handelspolitik ermöglicht den Schutz gegen Arbeitsplätze vernichtende Importe, die durch Unterbietung der sozialen und ökologischen Standards des Bestimmungslandes einen Preisvorteil haben.
Auch die der zunehmenden Automatisierung entsprechende Arbeitszeitverkürzung ist durch die handelspolitische Absicherung möglich.
c) Der sogenannte ‚informelle Sektor‘ (keine klassische Erwerbsarbeit) im kulturellen und sozialen Bereich, wird im Zusammenklang mit der Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben  finanzierbar. Auch ein ausreichendes Müttergehalt und eine Mütterpension, sind budgetär leistbar.
d) Die allgemeine Grundsicherung (Grundeinkommen) ist finanzierbar und bleibt kein Traum. Sie muss allerdings handelspolitisch (Bestimmungslandprinzip) und sozialpolitisch (Herkunftslandprinzip) abgesichert werden.
Die allgemeine Grundsicherung hat den Vorteil, dass einerseits kein Zwang zur Annahme prekärer Arbeitsverhältnisse besteht, um zu überleben, und dass andererseits jeder Bürger seinen Lebensentwurf und seine individuelle Einkommenskombination wählen kann. Dies schafft innovative Arbeit(splätze). Flankiert durch eine die Gemeinwohlethik betonende Schul- und Allgemeinbildung und gepaart mit guten fachlichen Bildungsofferten können hierdurch das individuelle Glück und das bestmögliche Gemeinwohl angestrebt werden.
e) Umbau der Bedarfsdeckungssysteme gemäß den Systemprinzipien der Biosphäre.
Die oben aufgezeigten Rahmensetzungen ermöglichen auch den für das Überleben der Menschheit unverzichtbaren Umbau der Bedarfsdeckungssysteme. Dieser Umbau bewirkt nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Investitionsphase, sondern auch dauerhafte dezentrale Arbeitsmöglichkeiten in der Folge. Kernpunkt sind die solare Orientierung der Energieversorgung, die kaskadische Nutzung von Energie und Material , die Kreislaufführung der bewegten Materialien, die Anstrebung hoher ökologsicher Vielfalt (Biodiversität – insbesondere in der Landwirtschaft) und die die Verwirklichung der vorstehenden Bedarfsdeckungsleitlinien ermöglichende intelligente Dezentralisierung und Vernetzung. Letztere bewirken auch überschaubare und bergende soziale Einheiten und damit gesellschaftliche Stabilität und beglückende Lebensverhältnisse. Mahatma Gandhi hat dies in seiner Intiative ‚Village Industries‘ für ein Milliardenvolk vorausgedacht.
Möge diese Handlungsanleitung für die Politiker - aber auch für jeden einzelnen Bürger - angenommen und umgesetzt werden. Die grundsätzliche Reform steht an.
Es ist ökologisch und sozial fünf Minuten vor zwölf!
Wissen ist eine Holschuld. Keine/r kann sich ohne schuldig zu werden aus der Verantwortung wegstehlen, denn die Angebote sind abholbar.

Heinrich Wohlmeyer, 1. 12. 2014

 

10.12.14

Kärntner Giftskandal!



Dipl. Ing. Volker Helldorff

Die Vergiftung der Landwirtschaft durch Blaukalk ist eine Katastrophe, vor allem für die Bauern. Sie verlieren alles. Sie haben im  guten Glauben Lebensmittel erzeugt  und nun stellt sich heraus sie sind vergiftet. Nicht nur Getreide und Futter, auch die täglich konsumierte Atemluft war voller Gift. Natürlich ist es jetzt im Futter in den landwirtschaftlichen Produkten und im Fleisch.

Nachdem die Regierung Millionen zur Entsorgung von  giftigem Blaukalk gezahlt hat, wäre es auch ihre Aufgabe gewesen, die Atemluft, das wichtigste Lebensmittel der Menschen,  in der Nähe der Fabrik, regelmäßig zu kontrollieren. Aber sie  hat sich, wie üblich,  auf die Selbstkontrolle des Konzerns verlassen. Ein fataler Fehler wir man jetzt weiß.

Ähnlich  läuft es bei der Gentechnik in der EU. Lebensmittelbehörde EFSA verlässt sich auch auf die Selbstkontrolle der Gen-Konzerne. Durch den Import von genverändertem Soja, hat auch unsere Bevölkerung heute schon das Gengift Glyphosat im Urin und die Anreicherung diese Giftes in der Muttermilch wird immer gefährlicher. Ein Verbot von genverändertem Futter ist dringend geboten.   

1.)In Kärntens HCB Skandal,  würde ich vorschlagen, dass man zuerst die Zulieferer der Sonnenalm Molkerei überprüft und den wenigen belasteten Bauern die Zulieferung sperrt. Damit könnte die Molkerei wieder die Produktion aufnehmen und weiterer Schaden könnte minimiert werden.

2) Die belasteten Bauernhöfe werden, wenn sie jetzt unbelastetes Futter verwenden, vermutlich bald wieder giftfrei sein, so dass sie auch wieder Milch und Käse  liefern können. Freigabe nur nach Überprüfung.

3.) Mit dem Verkauf von Fleisch und dem Wild, muss wohl noch länger gewartet werden.

4.)Sicher sind auch  die Menschen der Region durch die Atemluft und die Nahrung belastet. Diese Menschen sollten nach Möglichkeit entgiftet werden und natürlich auch eine Entschädigung erhalten.


Ärzte, Bauern und Juristen für gentechnikfreie Nahrung
Dipl. Ing. Volker Helldorff
Unterlinden 9
A-9111 Haimburg

M: 0043 (0) 676- 729 30 82
F: 0043(0)4232 / 7114 - 14
E: volker@helldorff.biz

07.12.14

EU-Austritts-Volksbegehren wird eingereicht. Argumente für den EU-Austritt

Das wichtigste Volksbegehren der Geschichte, nämlich das EU-Austritts-Volksbegehren wird in den nächsten Tagen im Bundesministerium für Inneres eingereicht. Die Eintragungswoche wird bald feststehen. Für Frieden und Freiheit, Selbstbestimmung und die Einhaltung der Neutralität es Pflicht ist, dieses Plebiszit zu unterstützen.
Ab 100.000 Unterschriften in der Eintragungswoche ist es ein verbindlicher Gesetzesantrag des Volkes. Knapp 10.000 bestätigte U-Erklärungen sind schon geschafft. Viele werden sich fragen, warum Österreich aus der EU austreten muss? Zu dieser Frage gibt es viele Aspekte:

 Dr. Eva Maria Barki:

Die Europäische Union entfernt sich von ihrem ursprünglichen Ziel, Frieden auf dem Boden von Freiheit, Recht und Sicherheit zu bieten, immer weiter. Sie führt einen subversiven Kampf gegen die Demokratie und gegen die Völker und Nationen Europas. In fortschreitender, illegetimer Zentralisierung der Macht zu einem totaliären Regime wird die Gesellschaft marginalisiert, die Souveränität der Staaten aufgehoben und das n den UNO-Menschenrechtspakten als zwingedes Recht normierte Selbstbestimmungsrecht der Völker, die wesentliche, unverzichtbare und anabdingbare Grundlage für Freiheit und Frieden, mißachtet.

www.eu-austritts-volksbegehren.at
 



04.12.14

Pro memoria: Die Schweiz ist ein Rechtsstaat mit einer Verfassung und Bürgerrechten

Wer sich herausnimmt, Bürger in ihren Rechten beschneiden zu wollen, muss sein Demokratieverständnis erklären

von Thomas Schaffner
Immer wieder werden Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die sich für Initiativen und Referenden engagieren, von Medienschaffenden und Parteistrategen nicht in ihren sachlichen Anliegen wiedergegeben, sondern aufs Übelste diskreditiert. Eine Tendenz, die zeigt, dass die letztgenannten Mitbürger entweder nicht verstanden haben, was direktdemokratisches Gedankengut beinhaltet, oder dass Besagten schlicht die Sachargumente fehlen. Eine Unkultur, die leider Tradition hat, von der Verfassung her jedoch eindeutig in die Schranken gewiesen gehört.
Die direkte Demokratie ist zwar ein anspruchsvolles Modell des menschlichen Miteinanders und Zusammenlebens, wohl aber diejenige Staatsform, welche der Sozialnatur des Menschen, dem Zoon politikon, am besten entspricht. Im 19. Jahrhundert bezeichneten die Vorkämpfer des aus der genossenschaftlichen Tradition der Eidgenossenschaft herrührenden Prinzips des «one man, one vote» die Vorform des heutigen Referendums, das sogenannte «Veto», auch als «Bildungsinstitut». Damit wollten sie darauf aufmerksam machen, dass Volkssouveränität nur dann vollumfänglich umsetzbar ist, wenn alle Bürger eine Grundbildung erwerben können. Deswegen die Forderung nach Einführung der allgemeinen Schulpflicht beziehungsweise nach dem Recht auf Bildung für alle. Denn erst eine gute Grundausbildung befähigt die Staatsbürger, nebst den periodisch wiederkehrenden Wahlen der Volksvertreter auch Abstimmungen fundiert durchführen zu können. Und gerade im Ringen um die Einschätzung einer Vorlage stieg und steigt die Allgemeinbildung in der Bevölkerung, kommt es zu einem regen Gedankenaustausch um die Sachfragen, die anstehen. Dass dabei nicht die Experten jene sind, die a priori recht haben, zeigt die lange Geschichte der Schweizer Volksentscheide und wurde auch in diversen Studien bestätigt. Gerade auch die Wettbewerbssituation, der friedliche Kampf der verschiedenen Auffassungen und auch die unzähligen unterschiedlichen Modelle in den Gemeinden und den Kantonen, also das Modell des Föderalismus, führten zu nachhaltigen und «klugen» Entscheidungen, die sich auch in einer allmählichen Hebung des Wohlstands des Volkes niederschlugen.
Selbstverständlich war die Ausgestaltung der direkten Demokratie ein langes und zähes Ringen mit Kreisen, die sich selbst als Elite verstanden und dem Volk misstrauten. «Vox populi, vox Rindviech», so tönte es nicht nur im fernen Preussen, und «quod licet Jovi, non licet bovi», «was Zeus zusteht, steht noch lange nicht dem Ochsen zu», war nicht nur die Lehrmeinung gross- und kleindeutscher Gelehrter jenseits des Rheins.

Woher die Angriffe gegen die direkte Demokratie?

Heute gehören die direktdemokratischen Volksrechte der Initiative und des Referendums zum Kerngehalt des schweizerischen Staatsgedankens. Die Polemik dagegen hat aber nie ganz aufgehört. Immer wieder versuchen Kreise, die einem elitären Denken zugeneigt sind, Volksrechte zu beschneiden. Sei es, dass gefordert wird, die Hürden zu erhöhen, zum Beispiel die nötige Zahl der Unterschriften, was dann unter «Verwesentlichung» der Volksrechte verkauft wird, sei es, dass Initiativen einer Vorprüfung unterzogen werden sollen. Vorschläge, die bisher nicht mehrheitsfähig waren.
In der Zeit des Zweiten Weltkrieges wurden die Volksrechte beschnitten, auch jene des Parlamentes; es galt, der Exekutive in der Zeit grösster Not mehr Spielraum für schnelle Entscheidungen zu geben. Eine Situation, die den damaligen Verantwortlichen zum Teil offensichtlich zupass kam, denn schwer genug war es, nach dem Krieg die Vollmachten wieder zurückzufahren und die Volksrechte wieder vollumfänglich zu restaurieren.
Leider ist auch heute wieder zu beobachten, dass besagte Rechte immer wieder in Frage gestellt werden. Und dies ohne ersichtliche äussere Not. Oder hängen besagte Vorstösse mit Bestrebungen zusammen, die Schweiz in Grossgebilde einzufügen? Effektiv, eine Mitgliedschaft in der EU und direkte Demokratie sind wohl nicht wirklich das, was man kompatibel nennen möchte. Eine Mitgliedschaft in der Nato als Weiterführung der Mitgliedschaft in «Partnership for peace» würde bei jeder Volksabstimmung wuchtig bachab geschickt, so jedenfalls die Umfragen der ETH, die an die 95 % Zustimmung des Schweizervolks zur Neutralitätspolitik dokumentieren. Und wiederum stellt man Unvereinbarkeit fest zwischen Nato-Mitgliedschaft und Neutralität – insbesondere seit dem neuen Strategischen Konzept der Nato von 1999, welches «out-of-area-Einsätze» unter anderem zur Sicherung der Energieströme weltweit vorsieht – und zwar mit «robusten» Einsätzen, also Waffengewalt. Was im Gegensatz zum Postulat von Bruder Klaus stünde, dem die Schweizer nicht etwa aus Feigheit, wie heute zum Teil behauptet wird, sondern in kluger Einsicht folgten; seiner Forderung nämlich, den Zaun nicht zu weit zu stecken und sich nicht in fremde Händel einzumischen.

Die Mühen selbsternannter Eliten mit Volksentscheiden

Zu den Versuchen der genannten, elitär und wohl transnational gesinnten Kreise gesellen sich leider auch immer wieder Anmassungen von selbsternannten «Meinungsführern», Mitbürgern mittels Diffamierungen und Unterstellungen ihre politischen Rechte absprechen zu wollen. Ein Ansatz, der einer Demokratie, zumal einer direkten, unwürdig ist und vor allem Einblicke in Überbleibsel oligarchisch-undemokratischen Gedankenguts gewährt.
Der Historiker René Roca, der mit seinem Institut zur Erforschung der direkten Demokratie Wesentliches zur ideologiefreien Aufarbeitung der Geschichte der Eidgenossenschaft beiträgt, hat es in seiner Habilitationsschrift aufgezeigt: Dass die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 1874 und 1891 um das Referendums- und Initiativrecht erweitert wurde – diese Verwirklichung der wahren Volkssouveränität wollte breiten Kreisen der damaligen Eliten, insbesondere des Liberalismus des 19. Jahrhunderts, nicht schmecken. Auf Grund eines Menschenbildes, welches in einzelnen Exponenten, etwa Johann Caspar Bluntschli, auch rassistisch daherkam,1 in der Mehrheit aber zumindest dünkelbehaftet war, wehrte sich der Hauptharst des Freisinns gegen die Anliegen der Frühsozialisten und Katholisch-Konservativen, das Volk an der politischen Willensbildung intensiver zu beteiligen als lediglich bei den periodisch wieder stattfindenden Wahlen. Auch wenn es der Nach-1848er Geschichtsschreibung nicht passt, die von Roca als «liberale Siegergeschichtsschreibung» tituliert wird, darf die Auffassung einer allein dem Liberalismus geschuldeten modernen Schweiz mit Fug und Recht als Mythos «dekonstruiert» werden: Die Realität ist wie so oft nicht monokausal zu erklären, sondern muss die vielfältigen Beiträge auch der Besiegten berücksichtigen, wie eine kürzlich von Roca im Kanton Schwyz unter der Schirmherrschaft des dortigen Erziehungsdirektors und des damaligen höchsten Schweizers, des Nationalratspräsidenten Ruedi Lustenberger, stattgefundene historische Tagung eindrücklich vor Augen führte.

Direkte Demokratie – ein Friedensmodell

Weil es manchem Staatsbürger und auch Journalisten trotz Google und Wikipedia offensichtlich Mühe bereitet, sich den Text und den Gehalt der Grundlage unseres zivilisierten Zusammenlebens zu vergegenwärtigen, seien auf S. 3 die einschlägigen Artikel unserer Bundesverfassung in Auszügen abgedruckt: Mögen sie eine Rückbesinnung nicht nur, aber auch in Redaktionsstuben ermöglichen, was sich unsere Bevölkerung errungen hat: ein Friedensmodell erster Güte, welches von vielen Staaten als Vorbild gepriesen wird. Wer den Text aber noch nie gelesen hat, dem sei er ins Stammbuch geschrieben.
Wer sich gegen diese für alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger geltenden Verfassungsartikel stellt, muss der Bevölkerung erklären, was er statt dessen anstrebt: mit Demokratie, insbesondere einer direkten, wird es wohl wenig zu tun haben!    •
1    Roca, René. Wenn die Volkssouveränität wirklich eine Wahrheit werden soll … Die schweizerische direkte Demokratie in Theorie und Praxis – Das Beispiel des Kantons Luzern. Schriften zur Demokratieforschung, Band 6. Herausgegeben durch das Zentrum für Demokratie Aarau. Zürich 2012. ISBN 978-3-7255-6694-5. Zu Bluntschli S. 80f

Auszüge aus der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand 18. Mai 2014)

Art. 7 Menschenwürde

    Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Art. 8 Rechtsgleichheit

1     Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2     Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Art. 13 Schutz der Privatsphäre

1    Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.
2    Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit

1    Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
2    Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
4    Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit

1    Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
2    Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
3    Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Art. 17 Medienfreiheit

1    Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.
3    Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.

Art. 22 Versammlungsfreiheit

1    Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.
2    Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

Art. 23 Vereinigungsfreiheit

1    Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet.
2    Jede Person hat das Recht, Vereinigungen zu bilden, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen.

Art. 136 Politische Rechte

1    Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten.
2    Sie können an den Nationalratswahlen und an den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.

(Zeit-Fragen vom 29 v.  2.12.1014)

03.12.14

TTIP, CETA - Widerstand: Petition an den Österreichischen Bauernbund



Die EU-Kommission versucht gegenwärtig des CETA-Abkommen mit Kanada stillschweigend durchzuwinken und die Verhandlungen zum USA-EU-Freihandelsabkommen, TTIP, wurden ohne ausreichende Information und Befragung der Parlamente für beendet erklärt. Das wenige, das den Weg an die Öffentlichkeit gefunden hat, muss uns  Bauern, aber auch große Teile der Bevölkerung in Europa mit Sorge erfüllen.
Umso erstaunlicher ist es, wie still sich der Bauernbund zu diesem Thema bisher verhalten hat.
Daher fordern wir den österreichischen Bauernbund als unsere politische Vertretung  zu einer eindeutigen Positionierung zum ‚Umfassenden Abkommen‘ mit Kanada und zum Amerikanisch-Europäischen Freihandelsabkommen auf.

Hier ein kleiner Auszug aus den Argumenten, die uns veranlassen sollten, TTIP und CETA
(CETA ist der Türöffner zum TTIP)  und in der gegenwärtigen Fassung abzulehnen:

>> Chlorhendl und Gentechnik sind nur die plakative Spitze des Eisberges, das Abkommen greift in fast alle Lebensbereiche ein.
>> Lebensmittelkennzeichnung lockern, bedeutet Bauern und Konsumenten einen erkämpften Schutz gegen die Unterbietung mit qualitativ schlechteren, aber billigeren Waren zu nehmen.
>> Das zusätzliche Wirtschaftswachstum von gerade mal 0,5% in erst 20 Jahren! dürfte ausschließlich international tätigen Konzernen, nicht aber unseren Bürgern zugutekommen.
>> Irrwitzige Transporte in oftmals katastrophalen Frachtschiffen bringt zusätzliche Umweltbelastung und -gefährdung.
>> Unser hohes Niveau im Arbeits- und Sozialrecht und Daseinsvorsorge wird gefährdet.
>>  Der ‚Investitionsschutz‘ bedeutet eine Aushebelung der europäischen Rechtsordnungen und die weitgehende Entmachtung der Volksvertretungen, deren Aufgabe es sein sollte, Gesetze zum Wohl der Bevölkerung zu gestalten.
>>Dritt- und Entwicklungsländer werden durch Ausgrenzung vermutlich noch weiter verlieren, die Armut droht weiter zu steigen.
>> Wenn man die ‚Philosophie‘ der USA und der europäischen Großkonzerne (die meist schon in ausländischer Hand sind) kennt, dann bedeutet TTIP ziemlich genau das Gegenteil unseres vielgepriesenen ökosozialen Weges.
>> Besonders die Tatsache, dass die Verhandlungen streng geheim geführt wurden und werden, sowie dass die Kommission über ein ‚Rechtgutachten‘ die nationalen Parlamente ausschalten will, kann für uns Österreicher und Europäer, aber auch für die Amerikanischen Bürger nichts Gutes bedeuten.
Allein das CETA-Abkommen umfasst 1.600 (!) Seiten, ist also eine kaum durchschaubare ‚Privatrechtsordnung‘.
>> Es ist fast unmöglich, dass sich Parlamentarier in der kurzen Zeit, die Ihnen bis zur Abstimmung bleibt, ein umfassendes Bild von den Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen machen.
Gleichzeitig wird üblicherweise mit der Keule operiert, dass eine ‚Aufschnürung‘ unermesslichen Schaden verursachen würde.
>> Mehreren Studien zufolge liegt in den Handelsbeziehungen nach Osten, die derzeit durch die Politik der USA gefährdet werden, ohnehin höheres Potential. 

Was ist zu tun:
1) Die gesamten Texte sind unverzüglich allen Parlamenten und der Öffentlichkeit (also auch uns Bauern) zugänglich zu machen.
2) Ein Inkrafttreten ist nur zulässig, wenn auch die nationalen Parlamente zustimmen.
3) Es ist zu prüfen, ob nicht eine Volksabstimmung notwendig ist, weil einzelne Bestimmungen (siehe z. B. Investitionsschutz‘) ein Verfassungsänderung bewirken (Rechtsstaat und Gewaltenteilung).
4) Der sogenannte ‚Investitionsschutz‘ ist zu streichen, weil die existierenden nationalen und internationalen Rechtsordnungen bezüglich der Streitschlichtung genügen.
5) Bei der ‚Harmonisierung der Standard ist das Bestimmungslandprinzip zu verankern. Das heißt: Für einen freien Marktzutritt ist nachzuweisen, dass bei der Erstellung der Ware oder Dienstleistung die höheren Standards des Bestimmungslandes eingehalten wurden.
6) Im Bereich der Energiepolitik muss der Schutz der erneuerbaren, zukunftsfähigen Energieträgerverankert werden.
7) Nach Schweizer Muster ist den Bürgern ein ‚Abstimmungsbüchlein‘ zur Verfügung zu stellen, in dem die Pro- und Contra-Argumente dargelegt werden.
Wir ersuchen daher den Österreichischen Bauerbund im Wege des Niederösterreichischen Bauernbundes als einer der stärksten Landdesorganisationen diese Forderungen mit Nachdruck zu vertreten und auch unseren unter gewaltigem Druck stehenden Abgeordneten im Europäischen Parlament den Rücken zu stärken.

01.12.14

Warum geht es der Schweiz so gut?

Direkte Demokratie garantiert massvollen Umgang mit Steuergeldern

von Dr. iur. Marianne Wüthrich
Heute sind viele Staaten überschuldet und nicht imstande, ihren Haushalt in Ordnung zu bringen. Dass es der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern gut geht, stört offenbar manche Politiker und Journalisten im Ausland. Weil sie das Schweizer Staatsmodell nicht kennen, meinen sie, der Wohlstand der Schweiz habe seinen Ursprung vorwiegend im Finanzplatz. Das stimmt nicht.
Die Schweizer Wirtschaftskraft basiert vor allem auf den Kleinen und Mittleren Unternehmungen (KMU)
Der Wohlstand der Schweiz beruht nur zu einem kleinen Teil auf der Wertschöpfung der Banken.
So war vor einem halben Jahr, gestützt auf den Bankenbericht der Schweizerischen Nationalbank, in der Tagespresse zu lesen:
«Die Wertschöpfung der Schweizer Banken sinkt kontinuierlich: Ende 2012 betrug sie noch 35 Mrd. Franken, was einem Anteil am Bruttoinlandprodukt (BIP) von knapp 6 Prozent entspricht.» (vgl. «20 Minuten» vom 17. Juni 2013)
Tatsächlich basiert die Schweizer Wirtschaftskraft in erster Linie auf den Kleinen und Mittleren Unternehmungen (KMU), die über 90 Prozent der Betriebe ausmachen.
Auch die meisten Schweizer Banken sind KMU.

Gründe der hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Schweiz

Die Gründe der hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Schweiz sind unter anderem gute Bildung und Leistungswille der Arbeitskräfte, Zuverlässigkeit der Betriebe und hohe Qualität der Produkte. Zwei besonders wichtige Faktoren kommen dazu:
–    Kleinräumige, dezentrale Wirtschaft: Analog zur föderalistischen Struktur der Schweiz sind auch die Unternehmungen nicht nur in den Städten zusammengeballt, sondern viele gute kleinere und mittlere Betriebe haben sich auf dem Land niedergelassen, die Firmenleitung ist in ihrer Gemeinde und ihrem Kanton verankert und fühlt sich mitverantwortlich für das Gedeihen des Standortes Schweiz.
–    Starkes duales Berufsbildungssystem: Über zwei Drittel der Schweizer Jugendlichen absolvieren eine Berufslehre. Fast alle KMU und alle Grossbetriebe bilden Lehrlinge aus. Das ist für sie ein selbstverständlicher Beitrag zur Wohlfahrt des Landes, gleichzeitig aber auch zur Heranbildung der jungen Generation zu verantwortungsbewussten Berufsleuten und zu Bürgern, die fähig und willens sind, ihren Platz im direktdemokratischen Gefüge einzunehmen.

Direkte Demokratie und Staatshaushalt

Warum hat die Schweiz so wenig Schulden?
Das direktdemokratische Staatsgefüge hat massgebenden Einfluss auf den finanziellen Zustand des Schweizer Staatswesens.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Staaten hat die Schweiz einen relativ ausgeglichenen Staatshaushalt, und zwar im Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden. Dafür sind insbesondere drei Faktoren verantwortlich:

1. Bürger entscheiden über die Staatsausgaben

Alle Kantone und Gemeinden kennen entweder das obligatorische oder das fakultative Finanzreferendum. Die Stimmbürger entscheiden also direkt über die Staatsausgaben. Wenn sie eine Ausgabe unnötig oder überrissen finden, stimmen sie Nein. Das kommt häufig vor. Als Beispiele werden hier die grösste Gemeinde der Schweiz, die Stadt Zürich, und der Kanton Zürich als einwohnerreichster Kanton ausgewählt sowie ein kleines Dorf im Kanton Schaffhausen.
–    Stadt Zürich, 400 000 Einwohner:
Obligatorisches Finanzreferendum
Gemeindeordnung Artikel 10: Der Abstimmung durch die Gemeinde [das heisst durch die Stimmbürger, d.V.] sind obligatorisch unterstellt: […]
d) einmalige Ausgaben für einen bestimmten Zweck von über 20 000 000 Franken oder jährlich wiederkehrende Ausgaben für einen bestimmten Zweck von über 1 000 000 Franken.
Beispiel: Gemeindeabstimmung vom 22. September 2013 über einen Kredit der Stadt von 216 Million Franken für den Bau eines Stadions, vom Volk mit 50,8% Nein gegen 49,2% knapp abgelehnt.
–    Kanton Zürich, 1,4 Mio Einwohner:
      Fakultatives Finanzreferendum
      Kantonsverfassung Artikel 33: Dem Volk werden auf Verlangen zur Abstimmung          unterbreitet:
      d. Beschlüsse des Kantonsrates über:
      1. neue einmalige Ausgaben von mehr als 6 Millionen Franken,
      2. neue wiederkehrende Ausgaben von jährlich mehr als 600 000 Franken
      Das fakultative Referendum kann im Kanton Zürich mit der geringen Zahl von
      3 000 Unterschriften ergriffen werden (KV Art. 33).
–    Gemeinde Büttenhardt SH, 354 Einwohner:
      Gemeindeversammlung
      Der Gemeindeversammlung kommen [neben vielen anderen, d.V.] folgende   
      Geschäfte zu:
    - Beschluss über die Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben über 20 000  
      Franken
    - Beschluss über die Bewilligung jährlich wiederkehrender Ausgaben über 5 000
      Franken.
    - Bewilligung zum Erwerb, Tausch oder Verkauf von Grundstücken oder Einräumung eines Baurechts über 30 000 Franken.
In Gemeinden mit Gemeindeversammlung stimmen die Bürger zudem jedes Jahr über den Voranschlag ab. Sie können Ausgaben­posten streichen, so zum Beispiel die Gemeinde Büttenhardt (neben vielen anderen Gemeinden) am 29. November 2012 den Beitrag von 1 100 Franken an den geplanten Naturpark Schaffhausen.
2. Bürger entscheiden über die Steuern
In Bund, Kantonen und Gemeinden entscheiden die Stimmbürger über die Einführung neuer Steuern oder über die Erhöhung oder Herabsetzung bestehender Steuern.
–    Beispiel Bund: Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2009 über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der Invalidenversicherung
    Volk und Stände stimmten einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,6 auf 8% zu.
–    Beispiel Kanton Zürich:
Obligatorische Abstimmung über Steuern
    Artikel 32 der Kantonsverfassung: Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet: […] f. Steuergesetze […] und ihre Änderungen, die neue Steuern einführen oder für die Einzelnen höhere Steuerbelastungen zur Folge haben.
–    Beispiel Gemeinde Büttenhardt:
    Alljährliche Abstimmung der Gemeindeversammlung über den Gemeindesteuerfuss.
    Wenn ein neues Schulhaus gebaut werden muss, setzen die Bürger den Steuerfuss hinauf oder sie sanieren das bestehende Schulhaus – so einfach ist das.
Folge des direkten Entscheidungsrechts der Bürger, vor allem in den Gemeinden: Die Schweizer Gemeinden schreiben mehrheitlich schwarze Zahlen.

3. Schuldenbremse

Die Stimmbürger im Bund und in den meisten Kantonen sowie in vielen Städten haben in Volksabstimmungen eine sogenannte Schuldenbremse eingeführt.
«Entgegen dem weltweiten Trend hat der Schweizer Staat in der jüngeren Vergangenheit Schulden abgebaut. Bis zum Jahr 2016 könnte die Staatsschuldenquote (Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen) auf unter 30% sinken, während vielerorts Werte von 100% und mehr verzeichnet werden. Ein grosses Verdienst kommt dabei der 2003 eingeführten Schuldenbremse zu.» (vgl. «Neue Zürcher Zeitung» vom 15.11.2012)
–    Schuldenbremse im Bund:
    Bundesverfassung Art. 126 Haushaltführung
    1    Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.
    2    Der Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben richtet sich unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage nach den geschätzten Einnahmen.
    3    Bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf kann der Höchstbetrag nach Absatz 2 angemessen erhöht werden. Über eine Erhöhung beschliesst die Bundesversammlung nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe c.
    4    Überschreiten die in der Staatsrechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben den Höchstbetrag nach Absatz 2 oder 3, so sind die Mehrausgaben in den Folgejahren zu kompensieren.

–    Schuldenbremsen in den Kantonen
    Die Kantone haben vielfältige Regelungen getroffen. Appenzell Innerrhoden zum Beispiel hat keine Schuldenbremse, denn die Appenzeller haushalten auch ohne eine solche sehr sparsam.
Zwei Beispiele:
    Im Kanton Luzern darf die laufende Rechnung gemäss Kantonsverfassung kein Defizit aufweisen. Allfällige Defizite sind innert vier bis acht Jahren abzutragen, wobei die Konjunkturlage zu berücksichtigen ist.
    Im Kanton St. Gallen wird ein Ausgleich der laufenden Rechnung angestrebt. Übersteigen die Ausgaben die Budgetlimite, ist eine Steuererhöhung vorgeschrieben.1

Fazit

Der gute Zustand des Schweizer Staatshaushaltes ist die Folge der direkten Demokratie und deren sorgsamer Ausübung durch die Stimmbevölkerung in Bund, Kantonen und Gemeinden.
Jeder Bürger in der Schweiz oder im Ausland ist aufgerufen, herumspukende Irrtümer über den Ursprung des wohlbestellten Schweizer Haushaltes zu korrigieren.    •
1     Quelle: Fiskalische Budgetbeschränkungen zur Stabilisierung öffentlicher Haushalte, in: Die Volkswirtschaft. Das Magazin für Wirtschafts­politik 2-2004, von Dr. Christoph A. Schaltegger, Wirtschaftspolitischer Berater in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Bern

Erziehung zum Staatsbürger als unabdingbare Grundlage der direkten Demokratie

An der Gemeindeversammlung der Gemeinde Büttenhardt begrüsst die Gemeindepräsidentin die drei Jungbürger, die in diesem Jahr 18 Jahre alt geworden sind und damit neu das Stimm- und Wahlrecht besitzen. Ihre Worte bringen zum Ausdruck, was Erziehung zum Staatsbürger ausmacht.
N.G., F.M. und S.R. können als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger offiziell aufgenommen werden.
Die gemeinsame Jungbürgerfeier der Gemeinden Lohn, Stetten und Büttenhardt fand traditionsgemäss bereits im Sommer auf dem Schiff statt. Die Vorsitzende weist die Jungbürger darauf hin, dass sie mit der Volljährigkeit einerseits viele Rechte, aber andererseits auch viele Pflichten erhalten hätten. So werde im Beruf oder in der Schule viel Wille und Ausdauer verlangt. Die Ideen und Ansichten der jüngsten Stimmberechtigten seien sehr wertvoll, und es wäre schön, wenn sich auch Jungbürgerinnen und Jungbürger aktiv mitbestimmen oder sich für Funktionen in der Gemeinde zur Verfügung stellen würden.
Die Gemeindepräsidentin wünscht den Jungbürgern viel Kraft, Glück und gute Gesundheit. Die Versammlung nimmt die Jungbürger mit Akklamation in ihre Reihen auf.
Quelle: Protokoll der Gemeindeversammlung von Büttenhardt vom 29. November 2012

(Quelle: Zeit-Fragen Nr. 1/2014)

30.11.14

Die undemokratische EU hält ihre eigenen Verträge nicht ein


Vorgeblich um den Euro zu retten ist die Nicht-Beistandsklausel ist  gebrochen worden, die Steuerzahler haften für die verschiedene Euro-"Rettungsschirme", die in Wirklichkeit "Banken- und Spekulantenrettungschirme" heißen sollten.Wer riskiert kann gewinnen und verlieren. Diese Zocker streifen mitunter Milliarden ein, aber wenn es schiefgeht sollen die Steuerzahler haften? Die Verlierer immer die Bürger? Nein!  Dieser "Casino-Kapitalismus" muss gesetzlich verboten werden!

Die EU-Verträge können mittels Ermächtigungsgesetze beliebig geändert und erweitert werden, aber auch die Nicht-Beistandsklausel (No-Bail-Out-Klausel), die Finanzierung anderer Länder, oder der Stabilitäts- und Wachstumspakt, gleich anfangs von Frankreich und Deutschland gebrochen. Auch aktuell wieder halten Frankreich und Italien die Vorgaben des Paktes nicht ein. Dabei war die Einhaltung der Stabilität und Wachstum die Voraussetzung für die Einführung der Gemeinschaftswährung Euro. Der Bürger kann nur zuschauen und für Milliarden haften und zahlen.

Als Chef der Eurogruppe beförderte Juncker die gigantische Ausweitung der Gemeinschaftshaftung, ohne dass ihm Gegenzug wirksame Kontrollrechte etabliert wurden. In dieser Zeit sagte er sogar: "Wenn es ernst wird, muss man lügen." (...) Wieso gibt sich Europas Elite überrascht, wenn sich eine steigende Zahl der sich unterjocht fühlenden Bürger in Südeuropa und eine wachsende Schar der sich ausgebeutet fühlenden Bürger in Nordeuropa von der EU abwenden? (FAZ vom 29. Nov.2014. "Auf falschem Kurs).

Die Bürger werden auch über den TTIP, TISA und CETA angelogen. Hinter verschlossenen Türen werden da  ohne das Volk zu fragen Knebelverträge ausgehandelt, welche u.a. auch Konzernen Klagerechte gegen Staaten und Bürger einräumen, die aber von nicht-öffentlichen Schiedsgerichten entschieden werden. Staaten, welche gegen diese Verträge verstoßen, riskieren, dass sie riesige Entschädigungen in Milliardenhöhe für Unternehmen zahlen müssen. Die Bürger und Parlamente haben - wenn die Verträge gültig sind - nicht mehr zu entscheiden. Das demokratische Prinzip wird damit verfassungswidrig verletzt.



25.11.14

Die EU schafft die Souveränität und Demokratie ab!

Der EU-Beitritt und die Folgeverträge sind verfassungwidrig und höhlten die Souveränität Österreichs unrechtmäßig aus:  Rund 90% der Gesetze gehen von der EU aus. Österreich wird weitgehend fremdbestimmt; demokratische Kontrolle durch die Bürger ist praktisch nicht mehr vorhanden.Das Europäische Parlament ist kein rechtsstaatliches Parlament und kann das demokratische Defizit der EU-Rechtssetzung nicht beheben.Die Prinzipien der Österreichischen Bundesverfassung sind verletzt. Durch die Euro-"Rettung" werden Steuerzahler zur Kasse gebeten und haften für Zig-Milliarden. Dem Sozialprinzip wird durch die neoliberale Wirtschaftsverfassung der EU keine Chance gegeben. Die Löhne sinken, die Arbeitslosenheere werden größer. Die Staatsschulden explodieren. Die an die EU zur gemeinschaftlichen Ausübung übertragenen Hoheiten sind nicht eng begrenzt, sondern weit und offen. Welcher heimischer Politiker kann das noch überschauen und verantworten? Jedenfalls haben die Österreicher nie dieser Entwicklung zugestimmt. Die EU hat sich zum illegal zum funktionalen Bundesstaat entwickelt. Ohne Mehrheit in einer bundesweiten Volksabstimmung ist das illegal! Auch die Schweizer müssen um ihre Souveränität kämpfen. Der Druck durch die EU wird größer: Ein Rahmenvertrag, der de facto die Souveränität der Eidgenossen nimmt, wird derzeit verhandelt. Die Bürger müssen aufpassen und ein Referendum in dieser Frage einleiten.


Der Schweizer Bundesrat UeliMaurer am 25.10.2014 zum Thema Souveränität.

Prüfen Sie internationale Bindungen jeweils mit einer ganz einfachen Frage: Können wir noch selbst bestimmen oder bestimmen andere über uns?


„Ich bin heute hierhergekommen, um Sie vor einem Trick zu warnen – vor einem simplen, aber
wirkungsvollen Trick. Sie wissen ja, wie ein Weinpanscher vorgeht.
Er mischt den teuren Wein mit billigem Fusel. Die Etikette bleibt die gleiche. Aber der Inhalt
ist ausgedünnt, wertlos und ungesund. Es gibt nicht nur Weinpanscher, es gibt auch Begriffspanscher.
Das geht dann so: Man nimmt einen unserer zentralen Werte, der uns Schweizern
viel bedeutet. Und dann beginnt man, diesen zu verwässern und abzuändern oder sogar ins
Gegenteil zu verdrehen. Zum Beispiel die Souveränität. Da wird ein neuer Megatrend ausgerufen.
Es heißt: Absolute Souveränität gebe es gar nicht; oder auch, man müsse die Souveränität
neu definieren. Und immer wieder auch die Behauptung:
Wenn wir hier und dort auf Souveränität verzichten, dann würden
wir damit insgesamt unsere Souveränität stärken. […] Wer in dieser absurden Logik zu Ende
denkt, der käme unweigerlich zum Schluss: Es gäbe keine bessere Rechtsstellung als die eines
Bevormundeten. Und niemand wäre so frei wie ein Sklave. Das ist natürlich Unsinn, auch wenn
er bisweilen sogar von Professoren verbreitet wird".


Die Bedeutung der Souveränität
Gehen wir der Sache auf den Grund: Was heisst eigentlich Souveränität? Souveränität heisst ganz einfach Unabhängigkeit vom Einfluss anderer Staaten. So steht es im Duden. Wir können auch sagen, Souveränität heisst Selbstbestimmung im Gegensatz zu Fremdbestimmung.
Dank der Souveränität können wir Bürgerinnen und Bürger selbst über unser Schicksal entscheiden. Wir geben uns die Regeln, nach denen wir leben wollen. Wir haben eine föderalistische, direktdemokratische und rechtsstaatliche Ordnung gewählt.
Damit bekommt die Souveränität unseres Landes noch einen besonderen, zusätzlichen Wert: Es geht nicht allein um die aussenpolitische Unabhängigkeit, sondern auch um unsere Freiheit im Innern. Freiheitliche Ordnung, direkte Demokratie und Souveränität gehören in der Schweiz zusammen.
Damit sind wir gut gefahren. Der Vergleich mit andern Ländern bestätigt das. In den letzten Jahren ist der Unterschied durch die Schulden- und Euro-Krise sogar noch deutlicher geworden.
Wir stellen also fest: Einerseits zeigt sich uns gerade heute wieder, wie wichtig unsere Souveränität ist. Andererseits beobachten wir, was ich als Begriffspanscherei bezeichnet habe, also eine zunehmende Verwässerung der Souveränität.

Der Wert der Souveränität
Diese Verwässerung der Souveränität geht auf zwei grundlegende Missverständnisse zurück: Zuerst ist da die Vorstellung, man würde eine höhere Stufe der menschlichen Entwicklung erreichen, wenn wir unsere staatliche Souveränität und unser Landesrecht zugunsten von neuen, internationalen und höheren Instanzen relativieren. Dazu kommt der Glaube, es handle sich um einen unumkehrbaren Zivilisationsprozess, und Kritiker würden schlicht die Zeichen der Zeit verkennen.
Beide Behauptungen gehen an der Realität vorbei. Erstens ist die geschwächte Souveränität nicht ein Gewinn, sondern sie ist eine Gefahr für Fortschritt und internationale Stabilität. Zweitens handelt es sich nicht um eine natürliche Entwicklung, sondern um einen machtpolitischen Zwang – und man hat gute Gründe, diesen zu hinterfragen.
Ich möchte auf diese beiden Aspekte genauer eingehen:

1. Staatliche Souveränität ist ein Friedenskonzept
Wer die staatliche Souveränität einschränkt, der gefährdet ein Friedenskonzept, das sich in den letzten dreieinhalb Jahrhunderten insgesamt sehr gut bewährt hat. Die Souveränität, so wie wir sie heute kennen, geht auf das 17. Jahrhundert zurück. Sie ist eine Folge des Dreissigjährigen Krieges. Mit dem Westfälischen Frieden wurde 1648 ein Krieg beendet, der damals eine ganze Generation lang wütete und grosse Teile Mitteleuropas zerstörte.
Aus dieser furchtbaren Erfahrung heraus ist das Prinzip der Souveränität entstanden: Über den Staaten soll es keine höheren Instanzen geben, die sich in deren inneren Angelegenheiten einmischen. Und auch die verschiedenen Staaten sind untereinander gleichberechtigt. Keiner ist dem andern übergeordnet. Der Staat hat seine eigene Ordnung und beschliesst seine eigenen Gesetze, die er innerhalb seiner Grenzen anwendet und durchsetzt. Wenn souveräne Staaten miteinander verhandeln und Verträge abschliessen, begegnen sie sich also auf Augenhöhe.
Damals war das eine fundamentale Neuerung: Denn zuvor, während des ganzen Mittalters und zu Beginn der frühen Neuzeit, gab es keine klar definierten Staatskörper.
So war auch die Schweiz bis zum Frieden von Westfalen 1648 formell noch Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, und der Kaiser sah sich als ihr Oberhaupt.
Die Souveränität der Staaten brachte eine wichtige Klärung der politischen Verhältnisse, und die Möglichkeiten für Eingriffe und Einmischungen wurden reduziert. Das hat Europa Stabilität gegeben sowie Fortschritt und Wohlstand gebracht.
Umgekehrt hat es fast immer zu Krisen, Spannungen oder noch Schlimmerem geführt, wenn das Souveränitätsprinzip missachtet wurde; dann, wenn grosse, mächtige Staaten versucht haben, Einfluss auf andere zu nehmen. Es ist darum kein Zufall, dass das Prinzip der staatlichen Souveränität nach Katastrophen wie den beiden Weltkriegen jeweils wieder erneut bekräftigt wurde. Denn die gegenseitig beachtete Souveränität schliesst genau solche machtpolitischen Verirrungen aus.
Seit einigen Jahren wird nun die Souveränität wieder grundsätzlich in Frage gestellt:
Internationale Organisationen erlassen immer häufiger Vorschriften, die weit in die innerstaatliche Ordnung eingreifen. Denken wir nur an das Steuerrecht oder an den Schutz der Privatsphäre. Auch wir haben unsere Gesetze auf äussern Druck hin geändert.
Institutionen ohne demokratische Legitimation erhalten mehr und mehr Kompetenzen. So wie beispielsweise der Internationale Währungsfonds oder die Europäische Zentralbank. Über die Köpfe der betroffenen Bevölkerung hinweg bestimmen sie in vielen Staaten mittlerweile die Wirtschaftspolitik.
Offenbar akzeptieren mächtige Staaten wie die USA die Souveränität anderer Länder nicht mehr. Sie erklären eigene Gesetze für weltweit gültig – und setzen diese auch hier bei uns durch, wie zum Beispiel FATCA.
Die EU reduziert seit Jahren Schritt für Schritt die Souveränität ihrer Mitgliedsstaaten. Und sie will offensichtlich auch die Schweiz immer stärker in ihren Machtbereich einbinden: Wir verhandeln jetzt über eine „institutionelle Lösung“. Das könnte dazu führen, dass wir die Gesetzgebung der EU fortlaufend übernehmen und uns ihren Richtern unterstellen müssten. Das wäre dann das Ende unserer Souveränität.
Vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen macht mir all das grosse Sorgen. Wird die staatliche Souveränität relativiert und eingeschränkt, so ist das kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt: Wir kehren zurück zu Abhängigkeits- und Unterordnungsverhältnissen. Damit wachsen auch Spannungen, Frustrationen und Ressentiments. Ich halte die gegenwärtige Entwicklung deshalb für verantwortungslos und sehr gefährlich.

2. Der Wunsch nach Selbstbestimmung bleibt lebendig
Ich widerspreche auch der zweiten Behauptung, dass es einen natürlichen Trend zu einem globalen Zusammenwachsen der Staaten gibt.
Es gab und gibt immer wieder machtpolitische Zwänge, die in diese Richtung wirken. Aber das Bedürfnis der Völker, Länder oder sogar von Regionen nach Selbstbestimmung ist ungebrochen. Das zeigt sich immer dann, wenn der Zwang wegfällt. Sehen wir uns nur das letzte Vierteljahrhundert an:
Sobald sie Gelegenheit hatten, entledigten sich die Länder Mittel- und Osteuropas ihrer militärischen und wirtschaftlichen Bindungen: Warschauer Pakt und Comecon wurden beide 1991 aufgelöst. Der Vielvölkerstaat Sowjetunion brach auseinander, die Tschechoslowakei und Jugoslawien lösten sich auf.
Wir sehen in Westeuropa historische Minderheiten, die mehr Selbstbestimmung fordern. Vom Baskenland über Korsika bis Südtirol. Oder denken Sie an den Jura, der mit der Volksabstimmung von 1978 zum eigenen Kanton wurde.
Wir sehen die Forderung nach mehr Selbstbestimmung von Regionen, die als Wirtschaftsmotor das ganze Land vorwärtsbringen. Zum Beispiel Katalonien oder Norditalien. Sie wehren sich dagegen, dass ihr Wohlstand von einem Zentralstaat abgeschöpft wird.
Wir verfolgen die Debatte über Selbstbestimmung in Grossbritannien: Die Schotten haben sich in einer Volksabstimmung nicht für die Unabhängigkeit entschieden, weil man ihnen vorher weitgehende Autonomierechte zugestanden hat. Und Grossbritannien fordert mehr Selbstbestimmung innerhalb der EU; Premierminister Cameron musste seinen Bürgern sogar eine Abstimmung über den Austritt für 2017 versprechen.
Letzten Montag las ich auf der Frontseite der NZZ den Titel: „Britische Pläne für Einwanderungsquoten“ [1]. Da staunt man. Oder man staunt eben gerade nicht:
Denn der Wunsch nach Souveränität, nach Selbstbestimmung, ist und bleibt lebendig. Nicht nur bei uns in der Schweiz. Die Leute wollen doch überall nach ihrem eigenen Recht leben, nach einem Recht, das ihren Bedürfnissen entspricht und ihre realen Probleme löst.

Quelle und weiterlesen svp.ch>>>







18.11.14

Mit dem Euro in die Schuldenfalle

Die EU-Verträge selbst wurden für die "Eurorettung" gebrochen. Die Bürger können nur zuschauen wie Steuermilliarden für die Banken verschwinden. Es geht nicht um eine „Rettung des Euro“, sondern um die Rettung in den Sand gesetzten Kapitals. Bei der Einführung des Euro ging es eigentlich nie „nur“ um die Währung. Man wollte und will noch immer den „Superstaat EU“ – einen europäischen Bundesstaat. Eine gemeinsame Währung für hochheterogene Volkswirtschaften einzuführen war von vornherein zum Scheitern verurteilt und diente nur dazu, den Bundesstaat EU zu erzwingen. Seit der Einführung des Euro expolodierten die Staatsschulden der EU-Mitgliedsländer. Der EU-Stabilitätspakt ist nicht das Papier wert:
  • Gesamt­verschuldung maximal 60% des Brutto­inlandsprodukts (BIP)
  • Neu­verschuldung maximal 3% des BIP
  • Bei drohendem Verstoß Abmahnung ("Blauer Brief") aus Brüssel
  • Bei Verstoß eventuell Geld­strafe bis 0,5% des BIP


Darüberhinaus ist seit der Einführung der einheitlichen Währung, dem Euro die Währungspolitik des Europäischen Zentralbankensystem übertragen:  "Die Europäische Zentralbank, welche die Geldpolitik verbindlich steuert, hat keinerlei demokratische Legitimation, hat aber mittels der Staatsfinanzierung die wesentliche Regierungsfunktion im Euro-Gebiet an sich gezogen. Das Bundesverfassungsgericht meinte im Maastricht-Urteil 1993 das demokratische Defizit der EZB mit der notwendigen Sachlichkeit der Geldpolitik, die sich von politischen Einflüssen frei machen müsse, rechtfertigen zu können (BVerfGE 89, 155 (199, 207 ff.)). Das Gericht hat das Prinzip der Demokratie damit im Wesen verkannt und ist auch durch die Politik der EZB, die nicht mehr als Geldpolitik ausgegeben werden kann, empirisch widerlegt worden" (Prof. Schachtschneider).



Mike´s Blog:

Europas Countdown läuft: Mit der Währungsunion auf dem Weg in die Hölle 


Eine brisante Vereinigung aus Wirtschaft und Politik steuert einen gigantischen Coup, der wohl später die Geschichtsbücher noch reichlich füllen wird. Ein Spiel der Macht, um zentral über diverse Völker zu agieren.
„Die EU ist eine wirtschaftliche und demokratische Katastrophe. Der Euro hat schon Millionen von Menschen in Schwierigkeiten gebracht. In Zukunft werden Hunderte Millionen betroffen sein, weil das ganze Projekt auf einer Lüge beruht.”… Nigel Farage
Eine Story voller krimineller Energie läuft nach Plan. Wie sagte doch einst der erste Vorsitzende der Bilderberger, Prinz Bernhard der Niederlande: „Es ist schwierig, die im Nationalismus aufgewachsenen Völker umzuerziehen und sie an die Idee zu gewöhnen, ihre Souveränität an übernationale Organisationen abzutreten”. Der inzwischen verstorbene Bilderberger Giovanni Agnelli verkündete: „Die europäische Integration ist unser Ziel, und wo die Politiker versagten, werden wir Industriellen erfolgreich sein”. Na, bei wem sich jetzt nicht die Augen öffnen, der bleibt wahrhaftig ein Blindgänger.
Eine brisante Vereinigung aus Wirtschaft und Politik steuert einen gigantischen Coup, der wohl später die Geschichtsbücher noch reichlich füllen wird. Ein Spiel der Macht, um zentral über diverse Völker zu agieren. Wer nicht mitspielt, wird ignoriert oder unschädlich gemacht! Schließlich hat die Diktatur die Macht. Man liefert der Bevölkerung eine einzigartige Show, um unbeachtet Souveränität und Nationalismus abzubauen. Eine Wirtschaftsstory die es in sich hat, ohne Moral und Ethik. Korruption ist Ehrensache! Wer verdienen will, der sollte keine eigene Meinung haben. Mit der Währungsunion auf dem Weg in die Hyperinflation, mit der Währungsunion auf dem Weg in die Hölle. In dieser Story werden einst angesehene Staaten als Schuldensklaven in den Ruin getrieben, um immer mehr von deren Souveränität zu gewinnen. Unterschiedliche Wirtschaftskräfte werden ohne Rücksicht auf Verluste gewaltsam vereint.
Der Bankier Rothschild sagt dem Konstrukt bittere Zeit voraus: “Die Politiker sollten aufhören mit ihren taktierenden Spielchen und ihren Wählern reinen Wein einschenken. Ja, die Reichen werden mehr Steuern zahlen müssen, und die Arbeiter werden länger arbeiten müssen. Und keine Frage, der wirtschaftliche Wohlstand wird sinken”.
Das Lügengebilde wächst! Aber das Brot für die Bevölkerung wird immer weniger. Verträge wurden abgeschlossen, ohne die Bevölkerung zu fragen, oder es wurde so lange abgestimmt, bis das von den Diktaturen gewünschte Ergebnis erzielt war. Die Regierungen haben geltende Verträge, Verfassungen und Gesetze mit Füßen getreten. Die Verträge sind gemacht, und dann wurde gelacht, gelocht, abgeheftet.
Ein Konstrukt um ein Land zu schwächen, es ist der Zahlmeister und Schuldenkönig zugleich, denn dieses Land zahlt wegen seiner Vergangenheit in das Lügengebilde wie ein Scheich. Dieses Land wird auch weiter seine Geldbörse zücken, denn mit der Wegnahme seiner Währung hat man ihnen die Identität geraubt. Und so lebt es bis zum Bankrott weiter im Schuldenrausch, es ist verraten und verkauft. Man nennt es “Deutschland”.
„Die Verträge sind gemacht. Und es wurde viel gelacht. Und was Süßes zum Dessert. Freiheit, Freiheit, ist die einzige, die fehlt.” [EF-Magazin: "Knechtschaft - Die Regierung gegen die Bevölkerung]
So langsam müssen sich die Menschen klar machen, daß die Politiker den Kern des Problems ignorieren. Was fehlt uns denn? Es fehlt uns die Freiheit des Wortes! Es fehlt uns die Freiheit der Mitbestimmung! “Wer glaubt, daß Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten”.
“Wer jetzt nicht endlich den Mund aufmacht… der wird Schwierigkeiten haben, sich und sein Schweigen später gegenüber seinen Kindern zu verantworten.” [Peter Boehringer, "Der Putsch von Brüssel", Goldseitenblog]
Die von den Regierungen verursachte Finanz- und Schuldenkrise stellt mittlerweile eine ernsthafte Bedrohung dar, die einem sich nähernden Hurrikan gleicht. Die käuflichen Massenmedien verharmlosen und vernebeln die aktuelle Lage bewusst und wer als Redakteur nicht mitspielt, fliegt raus. So herrscht seit Jahren das politische Instrument der Einschüchterung und Manipulation, indem freie Meinungsäußerung verhindert wird. Fazit: die Öffentlichkeit getäuscht, betrogen und belogen.
Am Ende des Tages siegt der Kollaps über dem Elitenprojekt, das Lügen- Finanzsystem wird zusammenbrechen, die Währungsunion zerbrechen und die Welt in eine große Depression Schlittern. Ein Wirtschaftskrimi und eine Politstory zugleich, die Verfilmung Läuft gerade live und Sie sitzen in der ersten Reihe und stehen nicht auf? Na dann, viel Spaß weiter und „Willkommen in der Realität”!