19.12.14

Wieder Krieg in Europa? Nicht in unserem Namen!

Aufruf

zf. Mehr als 60 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kirche und Kultur warnen in einem Aufruf vor einem Krieg mit Russ­land. Initiiert wurde der Aufruf vom früheren Berater des Kanzlers Helmut Kohl, Horst Teltschik (CDU), vom ehemaligen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Walter Stützle (SPD), und von der früheren Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen). Der Aufruf kann als Petition mittlerweile auch im Internet mittels verschiedener Online-Petitionen unterzeichnet werden.
Niemand will Krieg. Aber Nordamerika, die Europäische Union und Russland treiben unausweichlich auf ihn zu, wenn sie der unheilvollen Spirale aus Drohung und Gegendrohung nicht endlich Einhalt gebieten. Alle Europäer, Russland eingeschlossen, tragen gemeinsam die Verantwortung für Frieden und Sicherheit. Nur wer dieses Ziel nicht aus den Augen verliert, vermeidet Irrwege.
Der Ukraine-Konflikt zeigt: Die Sucht nach Macht und Vorherrschaft ist nicht überwunden. 1990, am Ende des Kalten Krieges, durften wir alle darauf hoffen. Aber die Erfolge der Entspannungspolitik und der friedlichen Revolutionen haben schläfrig und unvorsichtig gemacht. In Ost und West gleichermassen. Bei Amerikanern, Europäern und Russen ist der Leitgedanke, Krieg aus ihrem Verhältnis dauerhaft zu verbannen, verlorengegangen. Anders ist die für Russland bedrohlich wirkende Ausdehnung des Westens nach Osten ohne gleichzeitige Vertiefung der Zusammenarbeit mit Moskau, wie auch die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Putin, nicht zu erklären.
In diesem Moment grosser Gefahr für den Kontinent trägt Deutschland besondere Verantwortung für die Bewahrung des Friedens. Ohne die Versöhnungsbereitschaft der Menschen Russlands, ohne die Weitsicht von Michail Gorbatschow, ohne die Unterstützung unserer westlichen Verbündeten und ohne das umsichtige Handeln der damaligen Bundesregierung wäre die Spaltung Europas nicht überwunden worden. Die deutsche Einheit friedlich zu ermöglichen war eine grosse, von Vernunft geprägte Geste der Siegermächte. Eine Entscheidung von historischer Dimension. Aus der überwundenen Teilung sollte eine tragfähige europäische Friedens- und Sicherheitsordnung von Vancouver bis Wladiwostok erwachsen, wie sie von allen 35 Staats- und Regierungschefs der KSZE-Mitgliedstaaten im November 1990 in der «Pariser Charta für ein neues Eu­ropa» vereinbart worden war. Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Prinzipien und erster konkreter Massnahmen sollte ein «Gemeinsames Europäisches Haus» errichtet werden, in dem alle beteiligten Staaten gleiche Sicherheit erfahren sollten. Dieses Ziel der Nachkriegspolitik ist bis heute nicht eingelöst. Die Menschen in Europa müssen wieder Angst haben.
Wir, die Unterzeichner, appellieren an die Bundesregierung, ihrer Verantwortung für den Frieden in Europa gerecht zu werden. Wir brauchen eine neue Entspannungspolitik für Europa. Das geht nur auf der Grundlage gleicher Sicherheit für alle und mit gleichberechtigten, gegenseitig geachteten Partnern. Die deutsche Regierung geht keinen Sonderweg, wenn sie in dieser verfahrenen Situation auch weiterhin zur Besonnenheit und zum Dialog mit Russland aufruft. Das Sicherheitsbedürfnis der Russen ist so legitim und ausgeprägt wie das der Deutschen, der Polen, der Balten und der Ukrainer.
Wir dürfen Russland nicht aus Europa hinausdrängen. Das wäre unhistorisch, unvernünftig und gefährlich für den Frieden. Seit dem Wiener Kongress 1814 gehört Russ­land zu den anerkannten Gestaltungsmächten Europas. Alle, die versucht haben, das gewaltsam zu ändern, sind blutig gescheitert – zuletzt das grössenwahnsinnige Hitler-Deutschland, das 1941 mordend auszog, auch Russland zu unterwerfen.
Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als vom Volk beauftragte Politiker, dem Ernst der Situation gerecht zu werden und aufmerksam auch über die Friedenspflicht der Bundesregierung zu wachen. Wer nur Feindbilder aufbaut und mit einseitigen Schuldzuweisungen hantiert, verschärft die Spannungen in einer Zeit, in der die Signale auf Entspannung stehen müssten. Einbinden statt ausschliessen muss das Leitmotiv deutscher ­Politiker sein.
Wir appellieren an die Medien, ihrer Pflicht zur vorurteilsfreien Berichterstattung überzeugender nachzukommen als bisher. Leitartikler und Kommentatoren dämonisieren ganze Völker, ohne deren Geschichte ausreichend zu würdigen. Jeder aussenpolitisch versierte Journalist wird die Furcht der Russen verstehen, seit Nato-Mitglieder 2008 Georgien und die Ukraine einluden, Mitglieder im Bündnis zu werden. Es geht nicht um Putin. Staatenlenker kommen und gehen. Es geht um Europa. Es geht darum, den Menschen wieder die Angst vor Krieg zu nehmen. Dazu kann eine verantwortungsvolle, auf soliden Recherchen basierende Berichterstattung eine Menge beitragen.
Am 3. Oktober 1990, am Tag der Deutschen Einheit, sagte Bundespräsident Richard von Weizsäcker: «Der Kalte Krieg ist überwunden. Freiheit und Demokratie haben sich bald in allen Staaten durchgesetzt. … Nun können sie ihre Beziehungen so verdichten und institutionell absichern, dass daraus erstmals eine gemeinsame Lebens- und Friedensordnung werden kann. Für die Völker Europas beginnt damit ein grundlegend neues Kapitel in ihrer Geschichte. Sein Ziel ist eine gesamteuropäische Einigung. Es ist ein gewaltiges Ziel. Wir können es erreichen, aber wir können es auch verfehlen. Wir stehen vor der klaren Alternative, Europa zu einigen oder gemäss leidvollen historischen Beispielen wieder in nationalistische Gegensätze zurückzufallen.»
Bis zum Ukraine-Konflikt wähnten wir uns in Europa auf dem richtigen Weg. Richard von Weizsäckers Mahnung ist heute, ein Vierteljahrhundert später, aktueller denn je.
Die Unterzeichner
Mario Adorf (Schauspieler)
Robert Antretter (Bundestagsabgeordneter a.D.)
Prof. Dr. Wilfried Bergmann (Vize-Präsident der Alma Mater Europaea)
Luitpold Prinz von Bayern (Königliche Holding und Lizenz KG)
Achim von Borries (Regisseur und Drehbuchautor)
Klaus Maria Brandauer (Schauspieler, Regisseur)
Dr. Eckhard Cordes (Vorsitzender Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft)
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (Bundesministerin der Justiz a.D.)
Eberhard Diepgen (ehemaliger Regierender Bürgermeister von Berlin)
Alexander van Dülmen (Vorstand A-Company Filmed Entertainment AG)
Stefan Dürr (Geschäftsführender Gesellschafter und CEO Ekosem-Agrar GmbH)
Dr. Erhard Eppler (Bundesminister für Entwicklung und Zusammenarbeit a.D.)
Prof. Dr. Dr. Heino Falcke (Propst i.R.)
Prof. Hans-Joachim Frey (Vorstandsvorsitzender Semper Opernball Dresden)
Pater Anselm Grün (Pater)
Sibylle Havemann (Berlin)
Dr. Roman Herzog (Bundespräsident a.D.)
Christoph Hein (Schriftsteller)
Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (Bundestagsvizepräsident a.D.)
Volker Hörner (Akademiedirektor i.R.)
Josef Jacobi (Biobauer)
Dr. Sigmund Jähn (ehemaliger Raumfahrer)
Uli Jörges (Journalist)
Prof. Dr. Dr. h.c. Margot Kässmann (ehemalige EKD Ratsvorsitzende und Bischöfin)
Dr. Andrea von Knoop (Moskau)
Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz (ehemalige Korrespondentin der ARD in Moskau)
Friedrich Küppersbusch (Journalist)
Vera Gräfin von Lehndorff (Künstlerin)
Irina Liebmann (Schriftstellerin)
Dr. h.c. Lothar de Maizière (Ministerpräsident a.D.)
Stephan Märki (Intendant des Theaters Bern)
Prof. Dr. Klaus Mangold (Chairman Mangold Consulting GmbH)
Reinhard und Hella Mey (Liedermacher)
Ruth Misselwitz (evangelische Pfarrerin Pankow)
Klaus Prömpers (Journalist)
Prof. Dr. Konrad Raiser (eh. Generalsekretär des Ökumenischen Weltrates der Kirchen)
Jim Rakete (Fotograf)
Gerhard Rein (Journalist)
Michael Röskau (Ministerialdirigent a.D.)
Eugen Ruge (Schriftsteller)
Dr. h.c. Otto Schily (Bundesminister des Inneren a.D)
Dr. h.c. Friedrich Schorlemmer (ev. Theologe, Bürgerrechtler)
Georg Schramm (Kabarettist)
Gerhard Schröder (Bundeskanzler a.D.)
Philipp von Schulthess (Schauspieler)
Ingo Schulze (Schriftsteller)
Hanna Schygulla (Schauspielerin, Sängerin)
Dr. Dieter Spöri (Wirtschaftsminister a.D.)
Prof. Dr. Fulbert Steffensky (kath. Theologe)
Dr. Wolf-D. Stelzner (geschäftsführender Gesellschafter: WDS-Institut für Analysen in Kulturen mbH)
Dr. Manfred Stolpe (Ministerpräsident a.D.)
Dr. Ernst-Jörg von Studnitz (Botschafter a.D.)
Prof. Dr. Walther Stützle (Staatssekretär der Verteidigung a.D.)
Prof. Dr. Christian R. Supthut (Vorstandsmitglied a.D. )
Prof. Dr. h.c. Horst Teltschik (ehemaliger Berater im Bundeskanzleramt für Sicherheit und Aussenpolitik)
Andres Veiel (Regisseur)
Dr. Hans-Jochen Vogel (Bundesminister der Justiz a.D.)
Dr. Antje Vollmer (Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages a.D.)
Bärbel Wartenberg-Potter (Bischöfin Lübeck a.D.)
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (Wissenschaftler)
Wim Wenders (Regisseur)
Hans-Eckardt Wenzel (Liedermacher)
Gerhard Wolf (Schriftsteller, Verleger)

(Quelle: Zeit-Fragen Nr. 30 vom 16.12.2014)

EU-Austritts-Volksbegehren eingereicht. Pressekonferenz, Fotos, Berichte.




Unmittelbar nach der Einreichung nahmen Vertreter des Pesonenkomitées im "Presseclub Concordia" in einer über mehrere Kanäle allen größeren Redaktionen im Rundfunk- und Printbereich  rechtzeitig bekanntgegebenen Pressekonferenz  zu den Beweggründen ihrer Unterstützung des EU-Austritts-Volksbegehrens Stellung. Redner bei der Pressekonferenz waren Inge Rauscher, Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt", Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von "Animal Spirit", Mag. Markus Lechner, Finanzbeamter i.R., Renate Zittmayr, Bäuerin, und Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom.

Einige Ausschnitte der Pressekonferenz siehe Websseite von O-Ton.at (Registrieren bzw. anmelden nicht vergessen!)

Einige Pressestimmen:

Ganze Woche  
Austria Presse Agentur APA-OTS
Wirtschaftsblatt


EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
         eingereicht am 17. 12. 2014

B E G R Ü N D U N G   des Einleitungsantrags:

So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen  "Ja zum EU-Beitritt" geführt haben, wurden gebrochen.  Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden "Bauernsterben" und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen  werden  nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.

Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstößt immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine "Kolonie" von Brüssel oder Washington und schon gar nicht wollen wir dadurch in außenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Maße friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!

Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen
TTIP bzw. CETA
wird am sichersten  durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie  die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge,  die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muß. Von diesen, die jährlich - umgerechnet -  Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil  wieder zurück, dieser wird dann - propagandistischerweise - als EU-"Förderung" bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser - ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt - "darf" (!) Österreich selbst entscheiden.  Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.

Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV.  Darin heißt es

 in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

 Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

Dieser Austrittsartikel wird Im Standardlehrbuch "Das Recht der Europäischen Union" von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heißt es u.a.:

"Die wesentliche Funktion des neuen Artikel 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur 'beschließen', sondern auch ins Werk setzen." Und weiter im Fachkommentar von Dörr:

"Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet."

Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern  vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten "Euro-Rettungsschirme".  Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.

Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschließen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluß  einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, sodaß in jedem Fall das letzte Wort die Bürger - und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermaßen - haben und niemand "übergangen" werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschließen sollte.

Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der  Bevölkerung abgewendet werden.  Die EU wird von vielen Bürgern  als lähmendes,  zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige  Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige  Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch "Luft zum Atmen" läßt - im viele Bereiche umfassenden Sinn!


Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN















Argumente für den EU-Austritt Österreichs:



12.12.14

EU-Vertrag ist Kolonialstatut für Europa


Europa wird immer mehr in amerikanische Kriege und Finanzkrisen verstrickt. Der EU- Verfassungsentwurf (jetzt "Änderungsvertrag") ist ein neoliberales, kapitalistisches Kolonialstatut der USA für Europa. Die Vasallenschaft europäischer Regierungen soll damit festgeschrieben werden. Die Völker Europas verlieren Selbstbestimmung und demokratische Freiheit. Die schrankenlosen kapitalistischen Grundfreiheiten internationaler Organisationen und Konzerne gelten auch gegenüber den USA und verdrängen humanistische, sozialstaatliche und kulturelle europäische Werte und Traditionen. Die Gewaltenteilung ist beseitigt. Die EU- Kommission sorgt als undemokratisches Gesetzgebungs- und Vollzugsorgan für eine totale Anpassung an amerikanische Verhältnisse. Die Erträge europäischer Arbeit und europäische Rücklagen fließen in amerikanische Fonds. Feindliche Übernahmen europäischer Unternehmen werden durch die EU- Gesetzgebung erleichtert. Europa finanziert Amerikas irrationalen Weltkrieg gegen das "Böse". Die Verankerung der Oberhoheit der NATO im EU- Verfassungsvertrag (bzw. "Änderungsvertrag") macht Europa endgültig zum Brückenkopf der USA in Eurasien und zum potentiellen Kriegsschauplatz. Die Geheimdienst- und Militärpräsenz der USA in Europa gleicht der einer Besatzungsmacht. Die Bevölkerung wird über die amerikanische "Strategie der Vorherrschaft" nicht informiert und getäuscht. Die kapitalistische Wirtschaft profitiert von Aufrüstung und Kriegswirtschaft. Die Lebenshaltungskosten steigen. Arbeitnehmer werden ausgebeutet, Kollaborateure und Spekulanten werden reich. Die Errungenschaften der Aufklärung gehen verloren. Ein unfassbarer "Angriff auf die Vernunft" (Al Gore), auf Menschlichkeit, Menschenwürde, Staats- und Völkerrecht stürzt Europa geistig zurück in die Finsternis des Mittelalters. Grausamkeiten werden alltäglich. Toleranter religiöser Glaube, Nächstenliebe und Barmherzigkeit werden von feindseligen fundamentalistischen Religionsauffassungen und von Sektengläubigkeit verdrängt. Die starke Paarung von Macht und Reichtum ersetzt religiöse und staatliche Wertordnungen. Menschen werden manipuliert. Aber die Völker Europas werden Freiheit, Demokratie, Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit wiederherstellen. Vorbild könnte die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 sein. Der europäische Aufstand hat schon begonnen.

Dr. Erich Schäfer, Wien

Argumente für den EU-Austritt. Rechtlich, politisch und wirtschaftlich.

 Karl Albrecht Schachtschneider
Nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG „wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung
 eines vereinten Europas bei der Entwicklung der europäischen Union mit, die
demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grund
satz der Subsidiarität verpflichtet ist und einem diesem Grundgesetz im wesentlichen ver
gleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“. Für die Republik Österreich gilt auf Grund
der Bundes-Verfassungsgesetze nichts anderes und kann nichts anderes gelten; denn
diese Grundsätze gehören zur Verfassung der Menschheit des Menschen, zur Verfassung,
die mit dem Menschen geboren ist. Sie werden zudem in Deutschland durch Art. 79 Abs.
3 GG in ihrer Unabänderlichkeit geschützt. Alle diese Grundsätze werden durch die reale
Europäische Union verletzt, nicht nur durch ihre Praxis, sondern schon durch die Gründungsverträge.
 Diese Union hat keine Chance, zum Recht zu finden.
Gegen das Recht kann die Union keine politische Rechtfertigung finden. Aber sie ist
auch wegen ihrer Größe auf Dauer eine Gefahr für ihre Nachbarn, ja für die Welt. Sie
zielt auf einen zentralistischen Großstaat, der eine Großmacht neben den anderen Groß
-mächten der Welt sein soll. Großmächte gefährden als solche den Frieden. Kleine, weni
ger mächtige Staaten sind stetig durch sie in ihrer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung 
bedroht. Die Ereignisse in der Ukraine an der Grenze der Russischen Föderation
erweisen diese Gefahr.
Die Union ist aber auch eine ökonomische Gefahr für die Menschen und Bürger. Binnenmarkt 
und Währungsunion haben augenscheinlich schweren Schaden für sie angerichtet. 
Das gilt aber auch für die anderen Politiken, zumal für die Agrarpolitik und die
Handelspolitik. Außer der verwaltungswirtschaftlichen Agrarpolitik folgen alle diese Politiken
 einer unechten Freihandelsdoktrin. Diese nährt den Kapitalismus nicht minder als
den Sozialismus. Das verbindet einen fragwürdigen Elitismus mit einem ebenso fragwürdigen 
Egalitarismus.
Es ist somit rechtlich und politisch wie ökonomisch und sozial geboten, die Europäische
Union zu verlassen. Noch besser wäre deren Auflösung und die Vereinigung der Staaten
Europas zu einem Europa der Staaten, zu einem Europa der Vaterländer, zu einer Republik
der Republiken, dem „Föderalism freier Staaten“, wie Kant ihn in seiner wegweisenden
Schrift „Zum ewigen Frieden“ vorgeschlagen hat. Zu diesem Europa gehört vor allem Rußland 
und dieses Europa kann kein Protektorat der Vereinigten Staaten von Amerika sein.

Unverzichtbare Eckpunkte einer weltweit zukunftsfähigen Gesellschaftsgestaltung





Handreichung – Manifest
Vorbemerkung: Diese Handreichung kann nicht erschöpfend sein. Sie beschränkt sich auf die wesentlichen, für eine zukunftsfähige Gesellschaftgestaltung unverzichtbaren, internationalen und nationalen Rahmensetzungen.  Ohne diese  drohen alle nationalen Bemühungen und Wohlstandsmodelle ausgehebelt zu werden. Sie sind so verfasst, dass sie weltweit für alle Gemeinwesen anwendbar sein sollten.
Österreich wird beispielhaft angeführt.
Ein Minimum an Erklärungen ist leider unvermeidbar und verlängert das Dokument.    
Die Situation
Dass unsere Welt, die wir unseren Nachfahren lebenswert übergeben sollten, vor dem ökologischen, ökonomischen und sozialen Ruin steht, wenn die Menschheit weiter macht wie bisher, ist eine bedrückende Tatsache.
Der nüchterne ‚Rückblick aus der Zukunft‘ als wissenschaftliche Methode zeigt dies deutlich.
Die Solidarität mit allen Mitmenschen, den lebenden und den kommenden, gebietet deshalb ein unverzügliches Umsteuern.
Was sind nun die Eckpunkte eines realistischen Vorgehens?
A) Renaissance des Völkerrechtes
Der Traum von einer zukunftsfähig umsteuernden Weltregierung ist nicht realistisch und eine Eigenvertröstung.  Wie will man große Gemeinwesen, wie China, Indien oder Indonesien, in eine ‚Weltdemokratie‘ unmittelbar demokratisch einbinden?
Auch zeigt die historische Erfahrung, dass alle Großsysteme bürgerferne und am Ende de-facto-diktatorisch wurden.
Die Renaissance und der Ausbau des ‚traditionellen Völkerrechts‘ (bewährte und akzeptierte Regeln) sowie des multilateralen Vertragsrechts sind daher der  sinnvolle Weg.

B) Außerstreitstellung der ethischen Grundlagen
Alle menschlichen Vereinbarungen bedürfen eines Minimalkonsenses an anerkannten Werten. Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte sollte von allen Partnern vorbehaltslos anerkannt werden. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche , soziale und kulturelle Rechte, der auch einen Überwachungsmechanismus aufweist, kann flankieren.
C) Die notwendenden Stellglieder
Das gegenwärtige Rasen in den Abgrund hat als zentrale Wurzel den systeminhärenten Zwang zum unbegrenzten Wachstum ohne Rücksicht auf soziale und ökologische Grenzen.
Der Haupttreiber sind die in geometrischer Reihe steigenden Ansprüche der großen Kapitaleigner. Die Schere zwischen arm und reich öffnet sich daher immer mehr und zwar zwischen und in den Staaten. Immer größere Finanzvermögen drängen zur naturzerstörerischen Kapitalanlage in Megaprojekten.
c.1) Schaffung einer neuen Finanzarchitektur
a) International
: 1944 wurde von den USA der Vorschlag einer ausgewogenen Internationalen Währungsunion zugunsten eines Systems des indirekten, um den US-Dollar zentrierten Goldstandards abgelehnt.
Nach der einseitigen Aufhebung dieses Systems (Nixon 1971) war der USD nur mehr ‚papiergedeckt‘.
Über den Internationalen Währungsfonds und die Weltbankgruppe, wo die USA auch gegenwärtig noch über die Sperrminorität verfügen, sowie über die Petrodollar-Strategie wurde/wird die Stellung des USD als Leitwährung abgesichert.
Insbesondere durch den Einsatz von neuen ‚Finanzinstrumenten‘, wie die Kreierung diverser ‚Derivate‘, konnten die in Umlauf gebrachten enormen Dollarmengen in einer globalen Finanzblase gebunden werden. Zusätzlich wurden die Dollarüberschüsse den Staaten - vor allem den Entwicklungsländern -aufgedrängt, wodurch der europäische Direkt-Kolonialismus durch einen Finanz-Kolonialismus ersetzt wurde (Bindung der ‚Hilfen‘ an bedingungslosen  Freihandel  und an Privatisierungsprogramme, die durch ‚Investitionsschutzabkommen‘ flankiert werden). Hierzu kommt, dass die US-Zentralbank (FED) keine Zentralbank im üblichen Sinn, sondern ein Großbankenkartell mit Nationalbankprivilegien ist, das vor allem im Interesse der Großkapitaleigner agiert.
Den unerträglich gewordenen Weltschulden stehen ständig wachsende, riesige private Guthaben gegenüber. Hochrechnungen (z. B. Eichhorn u. Solte) ergeben, dass bei Fortschreibung des gegenwärtigen Systems bereits binnen drei Jahrzehnten weltweit die gesamten Staatseinnahmen für den Schuldendienst aufgewendet werden müssten.  
Dieses System ist nun nicht nur unerträglich geworden, sondern auch im Wanken. Der verzweifelte Versuch seiner Absicherung durch militärische Maßnahmen birgt noch dazu Kriegsgefahr und damit größtes menschliches Leid in sich.
Der Ausweg ist ein ehrenvoller Abtritt der USA von der nicht mehr haltbaren Welt-Leitwährungsposition. Dieser schmerzliche Schritt  müsste folgende Kernpunkte enthalten:
1) Vereinbarung einer Weltverrechnungswährung ( genannt Union-Dollar, um die USA nicht
     unnötig zu demütigen) im Rahmen einer Internationalen Währungsunion (IWU).
2) Festlegung der Wechselkurse gemäß der Kaufkraftparität der Währungen mit
    Schwankungsbreiten und Anpassungsregeln für strukturelle Ungleichgewichte.
3) Zahlung von Pönalen (Strafzahlungen) bei Leistungsbilanzüberschüssen und bei Defiziten
    (Bewirkung ausgeglichener Leistungsbilanzen).
4) Umwandlung des Internationalen Währungsfonds in eine demokratisch legitimierte
     gemeinwohlorientierte Beistandsinstitution und in ein Sekretariat der IWU.
5) Umbau der Weltbankgruppe zu einer echten Entwicklungsbank, die im Unterschied zur derzeitigen Weltbank keine überfordernden Auflagen zugunsten der Großinvestoren macht (ungezähmter Freihandel, Privatisierung mit Investitionsschutz, Streichung sozialer Dienste und generelle Rückführung der Staatsausgaben).  
b) National: Die Geldschöpfung muss wieder in die Hände der Staaten gelangen.
Merksatz: Wer das Recht der Geldschöpfung Privatpersonen und ihren Zusammenschüssen gibt, um sich dann von diesen gegen Zinsen und Rückzahlungsverpflichtung Geld zu borgen, ist entweder gehirngewaschen, korrupt oder böswillig. Er vergeht sich am Gemeinwohl.
Die Vollgeldinitiative ist anwendbar durchgedacht (insbes. Prof. J. HuberMonetäre Modernisierung 2014). Sie hat vor allem den Vorteil, dass die Geldmenge wieder unter geordnete Kontrolle kommt, wodurch die durch sachlich ungerechtfertigte Ausdehnung und Kontraktion hervorgerufenen Wirtschaftsschwankungen beseitigt werden. Die Staaten können sich kostengünstig selbst finanzieren sowie einen tragfähigen Weg zum Abbau der aufgehäuften Staatsschulden beschreiten, weil der Gewinn aus der Geldschöpfung ungeschmälert den öffentlichen Haushalten zugutekommt, und zinsenfreies Geld zur Verfügung steht. Bankruns sind ausgeschlossen.
Eine aus unabhängigen Fachleuten zusammengesetzte Währungskommission überwacht die Gestion der Zentralbank und die Geldschöpfung.
Das übliche Kreditgeschäft bleibt bei den Banken. Das Investment Banking wird jedoch vom Spar- und Kreditgeschäft getrennt (keine Spekulation mit Spareinlagen).
Internationale Finanztransfers sind meldepflichtig und unterliegen einer Genehmigungspflicht. Wenn die Behörde nicht binnen 24 Stunden Einspruch erhebt, ist die Transaktion automatisch genehmigt. Damit wird Spekulationen und Ausweichmanövern vorgebeugt.
c.2) Schaffung einer gerechteren Welthandelsordnung
a) Die ökologischen und sozialen Rahmenabkommen müssen gleichrangig mit den WTO-Regeln behandelt werden. Im Konfliktfall haben erstere den Vorrang.
b) Beim Import muss das Bestimmungslandprinzip gelten. D. h., um freien Marktzutritt zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass bei der Erstellung des betroffenen Gutes (Ware oder Dienstleistung) die Standards des Bestimmungslandes eingehalten wurden.  Allfällige Ausgleichsabgaben zur Kompensation von kostenwirksamen Unterbietungen von Standards speisen einen internationalen Entwicklungsfonds, aus dem jene Staaten gefördert werden, die ihre ökologischen und sozialen Standards anheben.
c) Die Kaufkraftparität der angewendeten Wechselkurse muss gewährleistet sein.
d) Angemessener Schutz von Volkswirtshaften im Entwicklungsprozess (‚Infant Industry Protection‘) und Sicherung der Ernährungssouveränität (Achtung des Menschenrechtes auf eine gesicherte Ernährung).
e) Renaissance der Internationalen Rohstofflenkungs-abkommen (Commodity Agreements) zur Vermeidung von Spekulationen und zur Schaffung gesicherter Planungsgrundlagen mittels Preisbändern und Pufferlagern.  
c.3) Erschließung jener Steuerquellen die einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinwesen erbringen, ohne negative Wirtschaftsanreize zu bewirken.
Hier wird nur auf die ertragreichsten und auch vor der vorstehend aufgezeigten Strukturreform rasch umsetzbaren Maßnahmen zur Sanierung und nachhaltigen Finanzierung der Haushalte der Gemeinwesen eingegangen.
a) Eine allgemeine Kapitalumsatzsteuer von einem Promille (0,1%). Diese kann über die Clearing-Plattformen leicht und kostengünstig eingehoben werden. Die Umsätze mit ‚verbrieften Sicherheiten‘ betragen pro Jahr rd. $ 3.000 Billionen. Damit ergibt sich ein aufzuteilender ‚Kuchen‘ von rd. drei Billionen. Diese $ 3.000 Milliarden sollten mangels eines besseren Maßstabes gemäß dem Anteil einer Volkswirtschaft am Weltbruttoprodukt aufgeteilt werden. Am Beispiel Österreichs (0,6% des WBP) ergäbe sich ein Anteil von $ 18 Mrd.. Das ist rd. das Doppelte des derzeitigen Schuldendienstes.
b) Eine Internetabgabe von einem Cent je Megabit, das ist ein Millionstel Cent je bit, kann trotz Befreiungen von Bildungs-, Gesundheits- und anderen öffentlichen Diensten sowie  der Grundversorgung (insb. Ernährung, Energie, Reparatur und Instandhaltung) - also vor allem durch die Belastung der ‚Spams‘ (Informationsmüll) - für Österreich die Summe von rd. € 30 Mrd. erbringen, d. h. rd. 40% des Bundesbudgets.
c) Eine Besteuerung der Finanzgroßvermögen, die rd. das Dreifache des Weltbruttoproduktes betragen (über 150 Billionen), mit einem Steuersatz von 50% auf die durchschnittlich 5%  betragende Verzinsung würde rd. $ 3,7 Bio erbringen; umgelegt auf Österreich rd. $ 22 Mrd. oder rd. € 17,7 Mrd..
d) Die Besteuerung aller Großvermögen (rd. $ 350 Bio) mit einem analogen Abgabensatz würde sogar rd. $ 4,4 Bio. erbringen oder umgelegt auf Österreich über $ 26 Mrd. oder € 21 Mrd..
Allein die ersten drei leicht einhebbaren Steuern würden den Budgettisch so reichlich decken, dass nicht nur die Staatsschulden abgebaut, sondern auch das gesamte soziale und kulturelle Netz aus den Einnahmen finanziert werden könnte.
Die Not muss offenbar so groß werden, dass der Widerstand der Finanzeliten ähnlich zusammenbricht, wie der ‚reale Sozialismus‘ im Osten Europas.

c.4) Zukunft der Arbeit
Vorbemerkung
: Die steigende Arbeitslosigkeit und die bedrückende Zukunftslosigkeit junger Menschen sind das wohl gravierendste gesellschaftliche Problem, das ansteht.
Seriöse Prognosen weisen darauf hin, dass bei Beibehaltung der gegenwärtigen Wirtschaftsarchitektur binnen weniger Jahrzehnte nur mehr ein Drittel der Arbeitskräfte benötigt werden.
Es geht hierbei nicht nur um das finanzielle und physische Überleben. Jeder Mensch will eine sinnvolle Beschäftigung als Lebensinhalt. Wenn für ihn außerdem einsichtig ist, dass seine Tätigkeit auch dem Gemeinwohl dient, dann bringt sie höchste soziale Erfüllung.

Die gegenwärtige Situation ist erdrückend:  
Die zunehmende Automatisierung und die zunehmende Einkommensspreizung machen  Menschen zunehmend arbeitslos. Die hohen Arbeitslosenraten sind weltweit gesellschaftlicher Sprengstoff.
Die bisherigen Gegenmaßnahmen sind zum einen Teil nur palliativ und unzureichend und zum anderen Teil sogar kontraproduktiv. Es genügt nicht Bildung, Innovation,  Kompetenz und Unternehmertum zu fördern, wenn die generelle Nachfrage nach Arbeit im gegenwärtigen System strukturell kontinuierlich schrumpft. Die gegenwärtige Arbeitsmarktpolitik rüstet zum internationalen Gladiatorenkampf  in dem der Natur der Sache nach nur ‚die Tüchtigsten‘ überleben.
Die  Gegensteuerung durch billige Kredite und Investitionshilfen verpufft zum Großteil ins Gegenteil, weil der Rationalisierungseffekt von Ausrüstungsinvestitionen in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt. D. h.,  Arbeitskräfte werden freigesetzt; die Arbeitslosigkeit steigt. Das nachstehende, erforderliche Bündel an Maßnahmen ist umsetzbar, wenn es , wie oben aufgezeigt, handels- und finanzpolitisch abgesichert wird.
a) Die immer wieder geforderte - aber im gegenwärtigen System nicht finanzierbare – Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben, wird durch die Erschließung der vorstehend angeführten Steuerquellen möglich. Dadurch wird die menschliche Arbeit kostengünstig. Soziale und kulturelle Dienste sowie Reparatur und Instandhaltung werden leistbar.
b) Das Bestimmungslandprinzip in der Handelspolitik ermöglicht den Schutz gegen Arbeitsplätze vernichtende Importe, die durch Unterbietung der sozialen und ökologischen Standards des Bestimmungslandes einen Preisvorteil haben.
Auch die der zunehmenden Automatisierung entsprechende Arbeitszeitverkürzung ist durch die handelspolitische Absicherung möglich.
c) Der sogenannte ‚informelle Sektor‘ (keine klassische Erwerbsarbeit) im kulturellen und sozialen Bereich, wird im Zusammenklang mit der Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben  finanzierbar. Auch ein ausreichendes Müttergehalt und eine Mütterpension, sind budgetär leistbar.
d) Die allgemeine Grundsicherung (Grundeinkommen) ist finanzierbar und bleibt kein Traum. Sie muss allerdings handelspolitisch (Bestimmungslandprinzip) und sozialpolitisch (Herkunftslandprinzip) abgesichert werden.
Die allgemeine Grundsicherung hat den Vorteil, dass einerseits kein Zwang zur Annahme prekärer Arbeitsverhältnisse besteht, um zu überleben, und dass andererseits jeder Bürger seinen Lebensentwurf und seine individuelle Einkommenskombination wählen kann. Dies schafft innovative Arbeit(splätze). Flankiert durch eine die Gemeinwohlethik betonende Schul- und Allgemeinbildung und gepaart mit guten fachlichen Bildungsofferten können hierdurch das individuelle Glück und das bestmögliche Gemeinwohl angestrebt werden.
e) Umbau der Bedarfsdeckungssysteme gemäß den Systemprinzipien der Biosphäre.
Die oben aufgezeigten Rahmensetzungen ermöglichen auch den für das Überleben der Menschheit unverzichtbaren Umbau der Bedarfsdeckungssysteme. Dieser Umbau bewirkt nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Investitionsphase, sondern auch dauerhafte dezentrale Arbeitsmöglichkeiten in der Folge. Kernpunkt sind die solare Orientierung der Energieversorgung, die kaskadische Nutzung von Energie und Material , die Kreislaufführung der bewegten Materialien, die Anstrebung hoher ökologsicher Vielfalt (Biodiversität – insbesondere in der Landwirtschaft) und die die Verwirklichung der vorstehenden Bedarfsdeckungsleitlinien ermöglichende intelligente Dezentralisierung und Vernetzung. Letztere bewirken auch überschaubare und bergende soziale Einheiten und damit gesellschaftliche Stabilität und beglückende Lebensverhältnisse. Mahatma Gandhi hat dies in seiner Intiative ‚Village Industries‘ für ein Milliardenvolk vorausgedacht.
Möge diese Handlungsanleitung für die Politiker - aber auch für jeden einzelnen Bürger - angenommen und umgesetzt werden. Die grundsätzliche Reform steht an.
Es ist ökologisch und sozial fünf Minuten vor zwölf!
Wissen ist eine Holschuld. Keine/r kann sich ohne schuldig zu werden aus der Verantwortung wegstehlen, denn die Angebote sind abholbar.

Heinrich Wohlmeyer, 1. 12. 2014

 

10.12.14

Kärntner Giftskandal!



Dipl. Ing. Volker Helldorff

Die Vergiftung der Landwirtschaft durch Blaukalk ist eine Katastrophe, vor allem für die Bauern. Sie verlieren alles. Sie haben im  guten Glauben Lebensmittel erzeugt  und nun stellt sich heraus sie sind vergiftet. Nicht nur Getreide und Futter, auch die täglich konsumierte Atemluft war voller Gift. Natürlich ist es jetzt im Futter in den landwirtschaftlichen Produkten und im Fleisch.

Nachdem die Regierung Millionen zur Entsorgung von  giftigem Blaukalk gezahlt hat, wäre es auch ihre Aufgabe gewesen, die Atemluft, das wichtigste Lebensmittel der Menschen,  in der Nähe der Fabrik, regelmäßig zu kontrollieren. Aber sie  hat sich, wie üblich,  auf die Selbstkontrolle des Konzerns verlassen. Ein fataler Fehler wir man jetzt weiß.

Ähnlich  läuft es bei der Gentechnik in der EU. Lebensmittelbehörde EFSA verlässt sich auch auf die Selbstkontrolle der Gen-Konzerne. Durch den Import von genverändertem Soja, hat auch unsere Bevölkerung heute schon das Gengift Glyphosat im Urin und die Anreicherung diese Giftes in der Muttermilch wird immer gefährlicher. Ein Verbot von genverändertem Futter ist dringend geboten.   

1.)In Kärntens HCB Skandal,  würde ich vorschlagen, dass man zuerst die Zulieferer der Sonnenalm Molkerei überprüft und den wenigen belasteten Bauern die Zulieferung sperrt. Damit könnte die Molkerei wieder die Produktion aufnehmen und weiterer Schaden könnte minimiert werden.

2) Die belasteten Bauernhöfe werden, wenn sie jetzt unbelastetes Futter verwenden, vermutlich bald wieder giftfrei sein, so dass sie auch wieder Milch und Käse  liefern können. Freigabe nur nach Überprüfung.

3.) Mit dem Verkauf von Fleisch und dem Wild, muss wohl noch länger gewartet werden.

4.)Sicher sind auch  die Menschen der Region durch die Atemluft und die Nahrung belastet. Diese Menschen sollten nach Möglichkeit entgiftet werden und natürlich auch eine Entschädigung erhalten.


Ärzte, Bauern und Juristen für gentechnikfreie Nahrung
Dipl. Ing. Volker Helldorff
Unterlinden 9
A-9111 Haimburg

M: 0043 (0) 676- 729 30 82
F: 0043(0)4232 / 7114 - 14
E: volker@helldorff.biz

07.12.14

EU-Austritts-Volksbegehren wird eingereicht. Argumente für den EU-Austritt

Das wichtigste Volksbegehren der Geschichte, nämlich das EU-Austritts-Volksbegehren wird in den nächsten Tagen im Bundesministerium für Inneres eingereicht. Die Eintragungswoche wird bald feststehen. Für Frieden und Freiheit, Selbstbestimmung und die Einhaltung der Neutralität es Pflicht ist, dieses Plebiszit zu unterstützen.
Ab 100.000 Unterschriften in der Eintragungswoche ist es ein verbindlicher Gesetzesantrag des Volkes. Knapp 10.000 bestätigte U-Erklärungen sind schon geschafft. Viele werden sich fragen, warum Österreich aus der EU austreten muss? Zu dieser Frage gibt es viele Aspekte:

 Dr. Eva Maria Barki:

Die Europäische Union entfernt sich von ihrem ursprünglichen Ziel, Frieden auf dem Boden von Freiheit, Recht und Sicherheit zu bieten, immer weiter. Sie führt einen subversiven Kampf gegen die Demokratie und gegen die Völker und Nationen Europas. In fortschreitender, illegetimer Zentralisierung der Macht zu einem totaliären Regime wird die Gesellschaft marginalisiert, die Souveränität der Staaten aufgehoben und das n den UNO-Menschenrechtspakten als zwingedes Recht normierte Selbstbestimmungsrecht der Völker, die wesentliche, unverzichtbare und anabdingbare Grundlage für Freiheit und Frieden, mißachtet.

www.eu-austritts-volksbegehren.at
 



04.12.14

Pro memoria: Die Schweiz ist ein Rechtsstaat mit einer Verfassung und Bürgerrechten

Wer sich herausnimmt, Bürger in ihren Rechten beschneiden zu wollen, muss sein Demokratieverständnis erklären

von Thomas Schaffner
Immer wieder werden Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die sich für Initiativen und Referenden engagieren, von Medienschaffenden und Parteistrategen nicht in ihren sachlichen Anliegen wiedergegeben, sondern aufs Übelste diskreditiert. Eine Tendenz, die zeigt, dass die letztgenannten Mitbürger entweder nicht verstanden haben, was direktdemokratisches Gedankengut beinhaltet, oder dass Besagten schlicht die Sachargumente fehlen. Eine Unkultur, die leider Tradition hat, von der Verfassung her jedoch eindeutig in die Schranken gewiesen gehört.
Die direkte Demokratie ist zwar ein anspruchsvolles Modell des menschlichen Miteinanders und Zusammenlebens, wohl aber diejenige Staatsform, welche der Sozialnatur des Menschen, dem Zoon politikon, am besten entspricht. Im 19. Jahrhundert bezeichneten die Vorkämpfer des aus der genossenschaftlichen Tradition der Eidgenossenschaft herrührenden Prinzips des «one man, one vote» die Vorform des heutigen Referendums, das sogenannte «Veto», auch als «Bildungsinstitut». Damit wollten sie darauf aufmerksam machen, dass Volkssouveränität nur dann vollumfänglich umsetzbar ist, wenn alle Bürger eine Grundbildung erwerben können. Deswegen die Forderung nach Einführung der allgemeinen Schulpflicht beziehungsweise nach dem Recht auf Bildung für alle. Denn erst eine gute Grundausbildung befähigt die Staatsbürger, nebst den periodisch wiederkehrenden Wahlen der Volksvertreter auch Abstimmungen fundiert durchführen zu können. Und gerade im Ringen um die Einschätzung einer Vorlage stieg und steigt die Allgemeinbildung in der Bevölkerung, kommt es zu einem regen Gedankenaustausch um die Sachfragen, die anstehen. Dass dabei nicht die Experten jene sind, die a priori recht haben, zeigt die lange Geschichte der Schweizer Volksentscheide und wurde auch in diversen Studien bestätigt. Gerade auch die Wettbewerbssituation, der friedliche Kampf der verschiedenen Auffassungen und auch die unzähligen unterschiedlichen Modelle in den Gemeinden und den Kantonen, also das Modell des Föderalismus, führten zu nachhaltigen und «klugen» Entscheidungen, die sich auch in einer allmählichen Hebung des Wohlstands des Volkes niederschlugen.
Selbstverständlich war die Ausgestaltung der direkten Demokratie ein langes und zähes Ringen mit Kreisen, die sich selbst als Elite verstanden und dem Volk misstrauten. «Vox populi, vox Rindviech», so tönte es nicht nur im fernen Preussen, und «quod licet Jovi, non licet bovi», «was Zeus zusteht, steht noch lange nicht dem Ochsen zu», war nicht nur die Lehrmeinung gross- und kleindeutscher Gelehrter jenseits des Rheins.

Woher die Angriffe gegen die direkte Demokratie?

Heute gehören die direktdemokratischen Volksrechte der Initiative und des Referendums zum Kerngehalt des schweizerischen Staatsgedankens. Die Polemik dagegen hat aber nie ganz aufgehört. Immer wieder versuchen Kreise, die einem elitären Denken zugeneigt sind, Volksrechte zu beschneiden. Sei es, dass gefordert wird, die Hürden zu erhöhen, zum Beispiel die nötige Zahl der Unterschriften, was dann unter «Verwesentlichung» der Volksrechte verkauft wird, sei es, dass Initiativen einer Vorprüfung unterzogen werden sollen. Vorschläge, die bisher nicht mehrheitsfähig waren.
In der Zeit des Zweiten Weltkrieges wurden die Volksrechte beschnitten, auch jene des Parlamentes; es galt, der Exekutive in der Zeit grösster Not mehr Spielraum für schnelle Entscheidungen zu geben. Eine Situation, die den damaligen Verantwortlichen zum Teil offensichtlich zupass kam, denn schwer genug war es, nach dem Krieg die Vollmachten wieder zurückzufahren und die Volksrechte wieder vollumfänglich zu restaurieren.
Leider ist auch heute wieder zu beobachten, dass besagte Rechte immer wieder in Frage gestellt werden. Und dies ohne ersichtliche äussere Not. Oder hängen besagte Vorstösse mit Bestrebungen zusammen, die Schweiz in Grossgebilde einzufügen? Effektiv, eine Mitgliedschaft in der EU und direkte Demokratie sind wohl nicht wirklich das, was man kompatibel nennen möchte. Eine Mitgliedschaft in der Nato als Weiterführung der Mitgliedschaft in «Partnership for peace» würde bei jeder Volksabstimmung wuchtig bachab geschickt, so jedenfalls die Umfragen der ETH, die an die 95 % Zustimmung des Schweizervolks zur Neutralitätspolitik dokumentieren. Und wiederum stellt man Unvereinbarkeit fest zwischen Nato-Mitgliedschaft und Neutralität – insbesondere seit dem neuen Strategischen Konzept der Nato von 1999, welches «out-of-area-Einsätze» unter anderem zur Sicherung der Energieströme weltweit vorsieht – und zwar mit «robusten» Einsätzen, also Waffengewalt. Was im Gegensatz zum Postulat von Bruder Klaus stünde, dem die Schweizer nicht etwa aus Feigheit, wie heute zum Teil behauptet wird, sondern in kluger Einsicht folgten; seiner Forderung nämlich, den Zaun nicht zu weit zu stecken und sich nicht in fremde Händel einzumischen.

Die Mühen selbsternannter Eliten mit Volksentscheiden

Zu den Versuchen der genannten, elitär und wohl transnational gesinnten Kreise gesellen sich leider auch immer wieder Anmassungen von selbsternannten «Meinungsführern», Mitbürgern mittels Diffamierungen und Unterstellungen ihre politischen Rechte absprechen zu wollen. Ein Ansatz, der einer Demokratie, zumal einer direkten, unwürdig ist und vor allem Einblicke in Überbleibsel oligarchisch-undemokratischen Gedankenguts gewährt.
Der Historiker René Roca, der mit seinem Institut zur Erforschung der direkten Demokratie Wesentliches zur ideologiefreien Aufarbeitung der Geschichte der Eidgenossenschaft beiträgt, hat es in seiner Habilitationsschrift aufgezeigt: Dass die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 1874 und 1891 um das Referendums- und Initiativrecht erweitert wurde – diese Verwirklichung der wahren Volkssouveränität wollte breiten Kreisen der damaligen Eliten, insbesondere des Liberalismus des 19. Jahrhunderts, nicht schmecken. Auf Grund eines Menschenbildes, welches in einzelnen Exponenten, etwa Johann Caspar Bluntschli, auch rassistisch daherkam,1 in der Mehrheit aber zumindest dünkelbehaftet war, wehrte sich der Hauptharst des Freisinns gegen die Anliegen der Frühsozialisten und Katholisch-Konservativen, das Volk an der politischen Willensbildung intensiver zu beteiligen als lediglich bei den periodisch wieder stattfindenden Wahlen. Auch wenn es der Nach-1848er Geschichtsschreibung nicht passt, die von Roca als «liberale Siegergeschichtsschreibung» tituliert wird, darf die Auffassung einer allein dem Liberalismus geschuldeten modernen Schweiz mit Fug und Recht als Mythos «dekonstruiert» werden: Die Realität ist wie so oft nicht monokausal zu erklären, sondern muss die vielfältigen Beiträge auch der Besiegten berücksichtigen, wie eine kürzlich von Roca im Kanton Schwyz unter der Schirmherrschaft des dortigen Erziehungsdirektors und des damaligen höchsten Schweizers, des Nationalratspräsidenten Ruedi Lustenberger, stattgefundene historische Tagung eindrücklich vor Augen führte.

Direkte Demokratie – ein Friedensmodell

Weil es manchem Staatsbürger und auch Journalisten trotz Google und Wikipedia offensichtlich Mühe bereitet, sich den Text und den Gehalt der Grundlage unseres zivilisierten Zusammenlebens zu vergegenwärtigen, seien auf S. 3 die einschlägigen Artikel unserer Bundesverfassung in Auszügen abgedruckt: Mögen sie eine Rückbesinnung nicht nur, aber auch in Redaktionsstuben ermöglichen, was sich unsere Bevölkerung errungen hat: ein Friedensmodell erster Güte, welches von vielen Staaten als Vorbild gepriesen wird. Wer den Text aber noch nie gelesen hat, dem sei er ins Stammbuch geschrieben.
Wer sich gegen diese für alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger geltenden Verfassungsartikel stellt, muss der Bevölkerung erklären, was er statt dessen anstrebt: mit Demokratie, insbesondere einer direkten, wird es wohl wenig zu tun haben!    •
1    Roca, René. Wenn die Volkssouveränität wirklich eine Wahrheit werden soll … Die schweizerische direkte Demokratie in Theorie und Praxis – Das Beispiel des Kantons Luzern. Schriften zur Demokratieforschung, Band 6. Herausgegeben durch das Zentrum für Demokratie Aarau. Zürich 2012. ISBN 978-3-7255-6694-5. Zu Bluntschli S. 80f

Auszüge aus der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand 18. Mai 2014)

Art. 7 Menschenwürde

    Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Art. 8 Rechtsgleichheit

1     Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2     Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Art. 13 Schutz der Privatsphäre

1    Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.
2    Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit

1    Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
2    Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
4    Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit

1    Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
2    Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
3    Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Art. 17 Medienfreiheit

1    Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.
3    Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.

Art. 22 Versammlungsfreiheit

1    Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.
2    Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

Art. 23 Vereinigungsfreiheit

1    Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet.
2    Jede Person hat das Recht, Vereinigungen zu bilden, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen.

Art. 136 Politische Rechte

1    Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten.
2    Sie können an den Nationalratswahlen und an den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.

(Zeit-Fragen vom 29 v.  2.12.1014)

03.12.14

TTIP, CETA - Widerstand: Petition an den Österreichischen Bauernbund



Die EU-Kommission versucht gegenwärtig des CETA-Abkommen mit Kanada stillschweigend durchzuwinken und die Verhandlungen zum USA-EU-Freihandelsabkommen, TTIP, wurden ohne ausreichende Information und Befragung der Parlamente für beendet erklärt. Das wenige, das den Weg an die Öffentlichkeit gefunden hat, muss uns  Bauern, aber auch große Teile der Bevölkerung in Europa mit Sorge erfüllen.
Umso erstaunlicher ist es, wie still sich der Bauernbund zu diesem Thema bisher verhalten hat.
Daher fordern wir den österreichischen Bauernbund als unsere politische Vertretung  zu einer eindeutigen Positionierung zum ‚Umfassenden Abkommen‘ mit Kanada und zum Amerikanisch-Europäischen Freihandelsabkommen auf.

Hier ein kleiner Auszug aus den Argumenten, die uns veranlassen sollten, TTIP und CETA
(CETA ist der Türöffner zum TTIP)  und in der gegenwärtigen Fassung abzulehnen:

>> Chlorhendl und Gentechnik sind nur die plakative Spitze des Eisberges, das Abkommen greift in fast alle Lebensbereiche ein.
>> Lebensmittelkennzeichnung lockern, bedeutet Bauern und Konsumenten einen erkämpften Schutz gegen die Unterbietung mit qualitativ schlechteren, aber billigeren Waren zu nehmen.
>> Das zusätzliche Wirtschaftswachstum von gerade mal 0,5% in erst 20 Jahren! dürfte ausschließlich international tätigen Konzernen, nicht aber unseren Bürgern zugutekommen.
>> Irrwitzige Transporte in oftmals katastrophalen Frachtschiffen bringt zusätzliche Umweltbelastung und -gefährdung.
>> Unser hohes Niveau im Arbeits- und Sozialrecht und Daseinsvorsorge wird gefährdet.
>>  Der ‚Investitionsschutz‘ bedeutet eine Aushebelung der europäischen Rechtsordnungen und die weitgehende Entmachtung der Volksvertretungen, deren Aufgabe es sein sollte, Gesetze zum Wohl der Bevölkerung zu gestalten.
>>Dritt- und Entwicklungsländer werden durch Ausgrenzung vermutlich noch weiter verlieren, die Armut droht weiter zu steigen.
>> Wenn man die ‚Philosophie‘ der USA und der europäischen Großkonzerne (die meist schon in ausländischer Hand sind) kennt, dann bedeutet TTIP ziemlich genau das Gegenteil unseres vielgepriesenen ökosozialen Weges.
>> Besonders die Tatsache, dass die Verhandlungen streng geheim geführt wurden und werden, sowie dass die Kommission über ein ‚Rechtgutachten‘ die nationalen Parlamente ausschalten will, kann für uns Österreicher und Europäer, aber auch für die Amerikanischen Bürger nichts Gutes bedeuten.
Allein das CETA-Abkommen umfasst 1.600 (!) Seiten, ist also eine kaum durchschaubare ‚Privatrechtsordnung‘.
>> Es ist fast unmöglich, dass sich Parlamentarier in der kurzen Zeit, die Ihnen bis zur Abstimmung bleibt, ein umfassendes Bild von den Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen machen.
Gleichzeitig wird üblicherweise mit der Keule operiert, dass eine ‚Aufschnürung‘ unermesslichen Schaden verursachen würde.
>> Mehreren Studien zufolge liegt in den Handelsbeziehungen nach Osten, die derzeit durch die Politik der USA gefährdet werden, ohnehin höheres Potential. 

Was ist zu tun:
1) Die gesamten Texte sind unverzüglich allen Parlamenten und der Öffentlichkeit (also auch uns Bauern) zugänglich zu machen.
2) Ein Inkrafttreten ist nur zulässig, wenn auch die nationalen Parlamente zustimmen.
3) Es ist zu prüfen, ob nicht eine Volksabstimmung notwendig ist, weil einzelne Bestimmungen (siehe z. B. Investitionsschutz‘) ein Verfassungsänderung bewirken (Rechtsstaat und Gewaltenteilung).
4) Der sogenannte ‚Investitionsschutz‘ ist zu streichen, weil die existierenden nationalen und internationalen Rechtsordnungen bezüglich der Streitschlichtung genügen.
5) Bei der ‚Harmonisierung der Standard ist das Bestimmungslandprinzip zu verankern. Das heißt: Für einen freien Marktzutritt ist nachzuweisen, dass bei der Erstellung der Ware oder Dienstleistung die höheren Standards des Bestimmungslandes eingehalten wurden.
6) Im Bereich der Energiepolitik muss der Schutz der erneuerbaren, zukunftsfähigen Energieträgerverankert werden.
7) Nach Schweizer Muster ist den Bürgern ein ‚Abstimmungsbüchlein‘ zur Verfügung zu stellen, in dem die Pro- und Contra-Argumente dargelegt werden.
Wir ersuchen daher den Österreichischen Bauerbund im Wege des Niederösterreichischen Bauernbundes als einer der stärksten Landdesorganisationen diese Forderungen mit Nachdruck zu vertreten und auch unseren unter gewaltigem Druck stehenden Abgeordneten im Europäischen Parlament den Rücken zu stärken.

01.12.14

Warum geht es der Schweiz so gut?

Direkte Demokratie garantiert massvollen Umgang mit Steuergeldern

von Dr. iur. Marianne Wüthrich
Heute sind viele Staaten überschuldet und nicht imstande, ihren Haushalt in Ordnung zu bringen. Dass es der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern gut geht, stört offenbar manche Politiker und Journalisten im Ausland. Weil sie das Schweizer Staatsmodell nicht kennen, meinen sie, der Wohlstand der Schweiz habe seinen Ursprung vorwiegend im Finanzplatz. Das stimmt nicht.
Die Schweizer Wirtschaftskraft basiert vor allem auf den Kleinen und Mittleren Unternehmungen (KMU)
Der Wohlstand der Schweiz beruht nur zu einem kleinen Teil auf der Wertschöpfung der Banken.
So war vor einem halben Jahr, gestützt auf den Bankenbericht der Schweizerischen Nationalbank, in der Tagespresse zu lesen:
«Die Wertschöpfung der Schweizer Banken sinkt kontinuierlich: Ende 2012 betrug sie noch 35 Mrd. Franken, was einem Anteil am Bruttoinlandprodukt (BIP) von knapp 6 Prozent entspricht.» (vgl. «20 Minuten» vom 17. Juni 2013)
Tatsächlich basiert die Schweizer Wirtschaftskraft in erster Linie auf den Kleinen und Mittleren Unternehmungen (KMU), die über 90 Prozent der Betriebe ausmachen.
Auch die meisten Schweizer Banken sind KMU.

Gründe der hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Schweiz

Die Gründe der hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Schweiz sind unter anderem gute Bildung und Leistungswille der Arbeitskräfte, Zuverlässigkeit der Betriebe und hohe Qualität der Produkte. Zwei besonders wichtige Faktoren kommen dazu:
–    Kleinräumige, dezentrale Wirtschaft: Analog zur föderalistischen Struktur der Schweiz sind auch die Unternehmungen nicht nur in den Städten zusammengeballt, sondern viele gute kleinere und mittlere Betriebe haben sich auf dem Land niedergelassen, die Firmenleitung ist in ihrer Gemeinde und ihrem Kanton verankert und fühlt sich mitverantwortlich für das Gedeihen des Standortes Schweiz.
–    Starkes duales Berufsbildungssystem: Über zwei Drittel der Schweizer Jugendlichen absolvieren eine Berufslehre. Fast alle KMU und alle Grossbetriebe bilden Lehrlinge aus. Das ist für sie ein selbstverständlicher Beitrag zur Wohlfahrt des Landes, gleichzeitig aber auch zur Heranbildung der jungen Generation zu verantwortungsbewussten Berufsleuten und zu Bürgern, die fähig und willens sind, ihren Platz im direktdemokratischen Gefüge einzunehmen.

Direkte Demokratie und Staatshaushalt

Warum hat die Schweiz so wenig Schulden?
Das direktdemokratische Staatsgefüge hat massgebenden Einfluss auf den finanziellen Zustand des Schweizer Staatswesens.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Staaten hat die Schweiz einen relativ ausgeglichenen Staatshaushalt, und zwar im Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden. Dafür sind insbesondere drei Faktoren verantwortlich:

1. Bürger entscheiden über die Staatsausgaben

Alle Kantone und Gemeinden kennen entweder das obligatorische oder das fakultative Finanzreferendum. Die Stimmbürger entscheiden also direkt über die Staatsausgaben. Wenn sie eine Ausgabe unnötig oder überrissen finden, stimmen sie Nein. Das kommt häufig vor. Als Beispiele werden hier die grösste Gemeinde der Schweiz, die Stadt Zürich, und der Kanton Zürich als einwohnerreichster Kanton ausgewählt sowie ein kleines Dorf im Kanton Schaffhausen.
–    Stadt Zürich, 400 000 Einwohner:
Obligatorisches Finanzreferendum
Gemeindeordnung Artikel 10: Der Abstimmung durch die Gemeinde [das heisst durch die Stimmbürger, d.V.] sind obligatorisch unterstellt: […]
d) einmalige Ausgaben für einen bestimmten Zweck von über 20 000 000 Franken oder jährlich wiederkehrende Ausgaben für einen bestimmten Zweck von über 1 000 000 Franken.
Beispiel: Gemeindeabstimmung vom 22. September 2013 über einen Kredit der Stadt von 216 Million Franken für den Bau eines Stadions, vom Volk mit 50,8% Nein gegen 49,2% knapp abgelehnt.
–    Kanton Zürich, 1,4 Mio Einwohner:
      Fakultatives Finanzreferendum
      Kantonsverfassung Artikel 33: Dem Volk werden auf Verlangen zur Abstimmung          unterbreitet:
      d. Beschlüsse des Kantonsrates über:
      1. neue einmalige Ausgaben von mehr als 6 Millionen Franken,
      2. neue wiederkehrende Ausgaben von jährlich mehr als 600 000 Franken
      Das fakultative Referendum kann im Kanton Zürich mit der geringen Zahl von
      3 000 Unterschriften ergriffen werden (KV Art. 33).
–    Gemeinde Büttenhardt SH, 354 Einwohner:
      Gemeindeversammlung
      Der Gemeindeversammlung kommen [neben vielen anderen, d.V.] folgende   
      Geschäfte zu:
    - Beschluss über die Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben über 20 000  
      Franken
    - Beschluss über die Bewilligung jährlich wiederkehrender Ausgaben über 5 000
      Franken.
    - Bewilligung zum Erwerb, Tausch oder Verkauf von Grundstücken oder Einräumung eines Baurechts über 30 000 Franken.
In Gemeinden mit Gemeindeversammlung stimmen die Bürger zudem jedes Jahr über den Voranschlag ab. Sie können Ausgaben­posten streichen, so zum Beispiel die Gemeinde Büttenhardt (neben vielen anderen Gemeinden) am 29. November 2012 den Beitrag von 1 100 Franken an den geplanten Naturpark Schaffhausen.
2. Bürger entscheiden über die Steuern
In Bund, Kantonen und Gemeinden entscheiden die Stimmbürger über die Einführung neuer Steuern oder über die Erhöhung oder Herabsetzung bestehender Steuern.
–    Beispiel Bund: Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2009 über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der Invalidenversicherung
    Volk und Stände stimmten einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,6 auf 8% zu.
–    Beispiel Kanton Zürich:
Obligatorische Abstimmung über Steuern
    Artikel 32 der Kantonsverfassung: Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet: […] f. Steuergesetze […] und ihre Änderungen, die neue Steuern einführen oder für die Einzelnen höhere Steuerbelastungen zur Folge haben.
–    Beispiel Gemeinde Büttenhardt:
    Alljährliche Abstimmung der Gemeindeversammlung über den Gemeindesteuerfuss.
    Wenn ein neues Schulhaus gebaut werden muss, setzen die Bürger den Steuerfuss hinauf oder sie sanieren das bestehende Schulhaus – so einfach ist das.
Folge des direkten Entscheidungsrechts der Bürger, vor allem in den Gemeinden: Die Schweizer Gemeinden schreiben mehrheitlich schwarze Zahlen.

3. Schuldenbremse

Die Stimmbürger im Bund und in den meisten Kantonen sowie in vielen Städten haben in Volksabstimmungen eine sogenannte Schuldenbremse eingeführt.
«Entgegen dem weltweiten Trend hat der Schweizer Staat in der jüngeren Vergangenheit Schulden abgebaut. Bis zum Jahr 2016 könnte die Staatsschuldenquote (Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen) auf unter 30% sinken, während vielerorts Werte von 100% und mehr verzeichnet werden. Ein grosses Verdienst kommt dabei der 2003 eingeführten Schuldenbremse zu.» (vgl. «Neue Zürcher Zeitung» vom 15.11.2012)
–    Schuldenbremse im Bund:
    Bundesverfassung Art. 126 Haushaltführung
    1    Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.
    2    Der Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben richtet sich unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage nach den geschätzten Einnahmen.
    3    Bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf kann der Höchstbetrag nach Absatz 2 angemessen erhöht werden. Über eine Erhöhung beschliesst die Bundesversammlung nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe c.
    4    Überschreiten die in der Staatsrechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben den Höchstbetrag nach Absatz 2 oder 3, so sind die Mehrausgaben in den Folgejahren zu kompensieren.

–    Schuldenbremsen in den Kantonen
    Die Kantone haben vielfältige Regelungen getroffen. Appenzell Innerrhoden zum Beispiel hat keine Schuldenbremse, denn die Appenzeller haushalten auch ohne eine solche sehr sparsam.
Zwei Beispiele:
    Im Kanton Luzern darf die laufende Rechnung gemäss Kantonsverfassung kein Defizit aufweisen. Allfällige Defizite sind innert vier bis acht Jahren abzutragen, wobei die Konjunkturlage zu berücksichtigen ist.
    Im Kanton St. Gallen wird ein Ausgleich der laufenden Rechnung angestrebt. Übersteigen die Ausgaben die Budgetlimite, ist eine Steuererhöhung vorgeschrieben.1

Fazit

Der gute Zustand des Schweizer Staatshaushaltes ist die Folge der direkten Demokratie und deren sorgsamer Ausübung durch die Stimmbevölkerung in Bund, Kantonen und Gemeinden.
Jeder Bürger in der Schweiz oder im Ausland ist aufgerufen, herumspukende Irrtümer über den Ursprung des wohlbestellten Schweizer Haushaltes zu korrigieren.    •
1     Quelle: Fiskalische Budgetbeschränkungen zur Stabilisierung öffentlicher Haushalte, in: Die Volkswirtschaft. Das Magazin für Wirtschafts­politik 2-2004, von Dr. Christoph A. Schaltegger, Wirtschaftspolitischer Berater in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Bern

Erziehung zum Staatsbürger als unabdingbare Grundlage der direkten Demokratie

An der Gemeindeversammlung der Gemeinde Büttenhardt begrüsst die Gemeindepräsidentin die drei Jungbürger, die in diesem Jahr 18 Jahre alt geworden sind und damit neu das Stimm- und Wahlrecht besitzen. Ihre Worte bringen zum Ausdruck, was Erziehung zum Staatsbürger ausmacht.
N.G., F.M. und S.R. können als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger offiziell aufgenommen werden.
Die gemeinsame Jungbürgerfeier der Gemeinden Lohn, Stetten und Büttenhardt fand traditionsgemäss bereits im Sommer auf dem Schiff statt. Die Vorsitzende weist die Jungbürger darauf hin, dass sie mit der Volljährigkeit einerseits viele Rechte, aber andererseits auch viele Pflichten erhalten hätten. So werde im Beruf oder in der Schule viel Wille und Ausdauer verlangt. Die Ideen und Ansichten der jüngsten Stimmberechtigten seien sehr wertvoll, und es wäre schön, wenn sich auch Jungbürgerinnen und Jungbürger aktiv mitbestimmen oder sich für Funktionen in der Gemeinde zur Verfügung stellen würden.
Die Gemeindepräsidentin wünscht den Jungbürgern viel Kraft, Glück und gute Gesundheit. Die Versammlung nimmt die Jungbürger mit Akklamation in ihre Reihen auf.
Quelle: Protokoll der Gemeindeversammlung von Büttenhardt vom 29. November 2012

(Quelle: Zeit-Fragen Nr. 1/2014)