11.01.15

EU: Rechtliche Austrittsgründe - die Verletzung der Verfassung Österreichs




von Professor Karl Albrecht Schachtschneider
 Existentielle Entmachtung der Österreicher
Der Vertrag von Lissabon hat die politischen Verhält­nisse in Österreich (und in den anderen Mitgliedstaaten) umgewälzt7, vor allem weil funktional die Einzelstaaten nur noch Gliedstaaten im Unionsstaat, dem Europäi­schen Bundesstaat, sind. Existentielle staatliche Aufga­ben und Befugnisse sind Sache dieses Unionsstaates. Das ist mit der Souveränität der Bürger Österreichs unvereinbar. Der Schritt zu diesem Unionsstaat hätte in Österreich rechtens wegen Art. 1 und 2 B-VG nur auf­grund einer neuen Verfassung gegangen werden kön­nen, welche die existentielle Staatlichkeit Österreichs zu Lasten der Souveränität Österreichs derart weitgehend auf den Unionsstaat zu übertragen erlaubt, wie es der Vertrag vorsieht. Ein neues Verfassungsgesetz Öster­reichs ist eine Gesamtänderung der Bundesverfassung gemäß Art. 44 Abs. 3 B-VG8, die (u.a.) der Abstimmung des gesamten Bundesvolkes bedarf. Die Politik des Ver­trages von Lissabon hat die Befugnisse der Verfassungs­organe Österreichs überschritten. Die menschheitliche Verfassung der Österreicher, nämlich deren Freiheit und Gleichheit als Menschen und Bürger und deren Brüder­lichkeit (Solidarität) als Volk, stehen nicht zur Disposition der Politik, letzteres jedenfalls solange nicht, als nicht ein Unionsvolk verfaßt ist. Diese Verfassung sichert die Strukturprinzipien, also die Demokratie, den Rechtsstaat und den Sozialstaat, aber auch den Bundesstaat. Auch eine Gesamtänderung der Bundesverfassung muß die­se fundamentalen Prinzipien der Republik respektieren. Bereits der Beitrittsvertrag Österreichs zur Europäischen Union vom 26. April 1994 hat diese Strukturprinzipien mißachtet und konnte darum durch das Beitrittsverfas­sungsgesetz vom 9. September 1994 nicht legalisiert werden, obwohl das Bundesvolk dem zugestimmt hat. Die tiefgreifende Umwälzung der Bundesverfassung war den Bürgern Österreichs nicht bekannt, jedenfalls war die Gesamtänderung der Bundesverfassung nicht zur Abstimmung gestellt. Nur der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist nach Art. 44 Abs. 3 B-VG abgestimmt worden, nicht der Beitrittsvertrag, nicht das Vertragswerk der Europäischen Union, nicht der Ver­trag von Maastricht. Einen Integrationsartikel (Europaar­tikel) hat Österreich anders als Deutschland nicht in die Bundesverfassung aufgenommen, sondern durch das EU-Begleitgesetz vom 21. Dezember 1994 in Art. 23a ff. B-VG, geändert durch das Bundesverfassungsgesetz zum Vertrag von Lissabon vom 27.7.2010 (Lissabon-Begleitnovelle, BGBl I Nr. 57/2010) geregelt. Nicht nur Art. 44 Abs. 3 B-VG war dadurch verletzt, sondern vor allem die unabänderlichen Strukturprinzipien der Verfas­sung Österreichs waren mißachtet. Die weiteren Unions­verträge von Amsterdam und Nizza haben diese Mängel nicht behoben, diese sind nicht einmal nach Art. 44 Abs. 3 B-VG abgestimmt worden. Die wichtigste Gren­ze ist die, daß in Österreich das Recht vom Volk ausgeht (Art. 1 S. 2 B-VG). Das gebietet die durchgehende de­mokratische Legitimation aller Hoheitsgewalt, die in Ös­terreich ausgeübt wird, durch das Österreichische Volk. Das wird nur gewährleistet, wenn bei der Übertragung der Hoheitsrechte auf die Union zur gemeinschaftlichen Ausübung der nationalen Staatsgewalten das Prinzip der begrenzten Ermächtigung9 eingehalten wird, weil nur dadurch die Politik der Unionsorgane voraussehbar und von den nationalen Parlamenten, dem Nationalrat, aber auch dem Bundesrat verantwortbar und dadurch demo­kratisch legitimiert ist (vgl. für Deutschland BVerfGE 89, 155 (181, 187, 191 ff.)). Die durch die Unionsverträge auf die Europäische Union übertragenen Aufgaben und Befugnisse sind aber weit und offen. Insbesondere wer­den der Union Befugnisse eingeräumt, diese selbst zu bestimmen, um ihre Ziele zu verwirklichen (Kompetenz­Kompetenzen)10. Die Ermächtigungen ermöglichen in der Praxis der Unionsorgane eine umwälzende und nicht erwartete oder auch nur erwartbare Politik, die so­mit keine demokratische Legitimation hat. Die Union kann all ihre weitgesteckten Ziele durchsetzen, ohne dass die Völker und deren Vertretungsorgane noch einmal gefragt werden müssten.
7 Dazu umfassend K. A. Schachtschneider, Verfassungsklage, 2. Teil. S. 39 ff.
8 K. A. Schachtschneider, Verfassungsklage, S. 28 ff.
9 Dazu näher K. A. Schachtschneider, Souveränität, i. E., Zehnter Teil C. S. 376 ff.; aber auch das Subsidiaritätsprinzip, Art. 23 Abs. 1 S. 2 GG, dazu 11.
10 Dazu K. A. Schachtschneider, Verfassungsklage, 2. Tel H, S. 281 ff.

Video der Geschichte des EU-Austrittsvolksbegehrens


                                  20 Jahre bei der EU! - Das ganze Land feiert frenetisch..... (Krone 11.1.15)


Vielen Dank an Herrn Günter Deutschinger für dieses sehenswerte Video!
Kontakt:
+43 664 3514235
Matschenbloch 20
9423 Sankt Georgen

10.01.15

EU-Austrittsrecht



von Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider


A Austrittsrecht
i Europäische Union
Bis zum Maastricht-Urteil vom 12. Oktober 1993, das ich namens Manfred Brunners erstritten habe, wurde das Austrittsrecht aus der Europäischen Gemeinschaft abgelehnt. Die Integration galt als unumkehrbar. Das Bundesverfassungsgericht hat das Austrittsrecht klargestellt. Es beruht auf dem völker­rechtlichen Grundsatz der ständigen Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in einer völkerrechtlichen Organi­sation (BVerfGE 89, 155 (190))1. Das ist die Union, obwohl sie eine supranationale Vereinigung sui gene­ris sein will. Das deutsche höchste Gericht hat gegen den Europäischen Gerichtshof die Souveränität der Völker zur Geltung gebracht und im Austrittsrecht ein unverzichtbares Prinzip der Souveränität erkannt. Nur die Völker unmittelbar können ihre Souveränität aufgeben und durch eine neue Verfassungsgebung ein neues Volk und einen neuen Staat bilden, den Unionsstaat. Die Vertreter der Völker haben diese Befugnis nicht. Alle Völker, die diesen Schritt gehen wollen, in Deutschland auch die Völker der Länder, weil diese souverän sind, müßten dahingehende Volksentscheide beschließen und dann gemeinsam mit den anderen Völkern das neue Verfassungsge­setz beschließen, das den Unionsstaat begründet. Das Bundesverfassungsgericht hat das endlich im Lissa­bon-Urteil, ebenfalls auf Grund meines Vortrages in der Verfassungsbeschwerde namens Peter Gauweiler, klargestellt. Es spricht von der „umkehrbaren Selbst­bindung“ durch die Mitgliedschaft.
Aber der Lissabon-Vertrag hat das Austrittsrecht auch explizit im Art. 50 EUV geregelt und nähere Verfah­rensvorschriften getroffen. Diese dienen der vertrag­lichen Auseinandersetzung, können aber den Austritt nicht verhindern.
In Österreich war, der Rechtserkenntnis des deutschen Verfassungsgerichts folgend, das Austrittsrecht von den staatlichen Organen anerkannt und in einem Volksbe­gehren vom Jahre 2000 zur Geltung gebracht. Darum geht es auch jetzt wieder, nachdem der Verfassungsge­richtshof 2009 im Verfassungsprozeß auf Grund der Verfassungsklage gegen den Vertrag von Lissabon und
mittelbar gegen die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union, die ich verfaßt hatte, mit kurzer und in keiner Weise überzeugender Begründung ein subjektives Recht der Verfassungskläger, die Verlet­zung der Bundes-Verfassungsgesetze durch den Vertrag und die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union zur Geltung zu bringen2, zurückgewiesen hat.
ii Währungsunion
Aber auch der bloße Austritt aus der Währungs­union ist möglich. Eine Rückkehr Österreichs zu einer eigenen Währung wäre rechtens. Das deut­sche Bundesverfassungsgericht hat wiederum bereits im Maastricht-Urteil vom 12. Oktober 1993 ausge­sprochen, daß Deutschland ultima ratio auch die Währungsunion verlassen könne, wenn diese keine Stabilitätsgemeinschaft zu sein verspreche (BVerfGE 89, 155 (200 ff., 204))3. Das ist auch für Österreich richtig, weil das Prinzip wirtschaftlicher Stabilität höchsten Verfassungsrang aus dem Sozialprinzip, das in Österreich als Verfassungsprinzip anerkannt ist4, hat. Im übrigen stehen die Verträge der Europäischen Union völkerrechtlich und staatsrechtlich zur Dispo­sition der Mitgliedstaaten, weil ihre innerstaatliche Anwendbarkeit von den nationalen Rechtsanwen­dungsbefehlen in den Zustimmungsgesetzen abhängt, die nicht nur aufgehoben5, sondern auch geändert werden können, allemal wenn die Vertragslage sich wesentlich verändert hat (clausula rebus sic stanti­bus, Art. 62 WVRK) oder weil wesentliche Bestim­mungen des Vertrages verletzt worden sind (Art. 60 WVRK). Die Lage des Euroverbundes hat sich allein schon durch die Eurorettungsmaßnahmen vor allem des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und durch die Staatsfinanzierung durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), aber auch durch Hilfsmaßnahmen für den Staatshaushalt einzelner Mitgliedstaaten der Eurozone grundlegend verän­dert. Insbesondere werden das systembestimmende Bail-out-Verbot des Art. 125 AEUV und das Staats­finanzierungsverbot für das Zentralbankensystem aus Art. 123 AEUV mißachtet. Die Haushaltsdisziplin, die das System der Währungsunion qualifiziert (Art. 126 AEUV in Verbindung mit dem Protokoll über


das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) ist von fast allen Mitgliedstaaten stetig verletzt worden. Die Ermächtigung der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, „einen Stabilitätsmechanismus einzurich­ten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren“, durch Art. 136 Abs. 3 AEUV hebt die all­gemeinen Vertragspflichten nicht auf6.


1 Bestätigt in BVerfGE 99, 145 (158); 123, 267, Abs. 242, 233, 299, 329 f., 333, 335, 339, 343; BVerwGE 110, 363 (366)); K. A. Schacht­schneider, Die Souveränität Deutschlands, S. 165 ff.; grundlegend ders., Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2134/92) gegen das Zustimmungs­gesetz zum Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992, vom 18. Dezember 1992 mit Schriftsätzen vom 29. März 1993 und vom 22. Juni 1993, S. 131; ders., Die Staatlichkeit der Europäischen Gemeinschaft, in: M. Vollkommer (Hrsg.), Auf dem Weg in ein verein­tes Europa, Atzelsberger Gespräche, 1992, S. 81 ff., 88 ff.; u.ö.

2 Die Verfassungsklage vom 3. Oktober 2008 ist in meiner Home-Page: www.KASchachtschneider.de unter Downloads veröffentlicht. Sie wird im Folgenden als „Verfassungsklage“ zitiert.

3 Näher K. A. Schachtschneider, Das Recht und die Pflicht zum Ausstieg aus der Währungsunion, in: W. Hankel/W. Nölling/K. A. Schachtschneider/J. Starbatty, Die Euro-Illusion. Ist Europa noch zu retten? 2001, S. 314 ff.

4 Vgl. K. A. Schachtschneider, Verfassungsklage, S. 146 ff., 163 ff., 172 ff., 217 ff.; so im Ergebnis auch P. Pernthaler, Über Begriff und Standort der leistenden Verwaltung in der österreichischen Rechtsordnung, JBL 1965, 57, 62; ders., Österreichisches Bundesstaatsrecht, 2004, S. 690; L. Fröhler, Die verfassungsrechtliche Grundlegung des sozialen Rechtsstaates in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich, 1967, S. 22 ff.

5 Vgl. für Deutschland BVerfGE 45, 142 (169); 52, 187 (199); 73, 339 (367 f., 375); 89, 155 (190); 123, 267, Abs. 242, 333, 335, 339, 343; K. A. Schachtschneider, Prinzipien des Rechtsstaates, 2006, S. 75 ff.


Mehrheit der Briten für EU-Austritt

 

Immer mehr Europäer gehen laut einer Umfrage auf Distanz zu Europa. Eine Mehrheit für einen Austritt aus der EU gibt es in Großbritannien. Dort sprachen sich 51 Prozent für einen Austritt aus (ORF)."Ein Austritt Großbritanniens aus der EU scheint Ende 2014 eine zunehmend plausible Option: Die Briten würden in einem Referendum mehrheitlich für einen EU- Austritt stimmen, geht aus einer aktuellen Umfrage des Instituts OpinionWay für die renommierte Pariser Zeitung "Le Figaro" hervor. Demnach verzeichnen die EU- Skeptiker auch in anderen Staaten Europas Zuwächse, so die Kronenzeitung. Auch in Österreich sind offiziell 25 % für den Austritt aus der EU. Bis zum überparteilichen EU-Austrittsvolksbegehren in Österreich (24. Juni - 1. Juli) wird man sehen, wie sich Herr und Frau Österreicher entscheiden. Für die EU-Diktatur oder für die letzte Chance für Österreich auf Souveränität, politische Freiheit der Bürger und wirkliche Einhaltung der Neutralität. 

 Die Angstmacherpropaganda der "Ohne-Wenn-und-Aber"-EU-Befürworter in der Bundesregierung wird sicher bald beginnen. Die Frage wird sein, ob sich die Bürger wieder, so wie beim Beitritt Österreichs in die EU, einschüchtern und belügen lassen (Schilling bleibt, Neutralität bleibt, Ederer-Tausender, siehe : 1 , 2 , 3 , 4 , 5 , 6 ), oder ob Sie ein deutliches Zeichen für Frieden und Unabhängigkeit setzen und die Chance auf mehr direkte Demokatie nach Schweizer Muster wahren wollen. 

 Warum aus der EU? 

 


07.01.15

Gründe zum EU-Austritts-Volksbegehren


Franz Josef Plank und Animal Spirit ist Mitgied der Plattform für den Austritt Österreichs aus der EU



DAS EU-weite GESCHÄFT MIT DEM FLEISCH
Als langjähriger Tier- und Umweltschutzaktivist bin ich für den schnellstmöglichen Austritt Öster­reichs aus der EU, damit wir wieder selbständig vernünftige und für Bevölkerung, Umwelt und Tiere sinnvolle Gesetze – v.a. betreffend Agrarpolitik - machen können (siehe echte direkte Demo­kratie Schweiz). 
Denn die EU ist – gemeinsam mit den USA – durch die von ihr massiv geförderte Agrar- und Tierausbeutungsindustrie Hauptverursacher schrecklichen Tierleids, für massiven Ein­satz von Pharmazeutika und damit verbundenen Antibiotika-Resistenzen, großflächige Umwelt­schäden, Seuchen und regelmäßige Fleischskandale – die Fakten rund um die industrielle Massen­tierhaltung in der EU liegen auf dem Tisch. Aber der Markt boomt, Fleisch ist ein gewinnbringen­des Geschäft. Damit das so bleibt, bedient die Werbung unablässig das Klischee einer heilen – schon lange nicht mehr existierenden - Bauernhofromantik. Gleichzeitig werden Unmengen unse­rer Steuergelder, die wir als “Mitglied” zwangsweise an die EU abliefern müssen, verschwendet. Denn die Fleisch-Produzenten fetten ihre Gewinne mittels großzügiger staatlicher Subventionen auf, Kosten für verursachte Umweltschäden werden allerdings auf die Steuerzahler abgewälzt. Das Wachstumswunder Fleischindustrie ist überhaupt erst möglich, weil Fleisch von der EU-Politik mit Förderungen künstlich verbilligt wird. Statt im Interesse der Allgemeinheit Qualität zu fördern, werden in erster Linie Massenproduktion und somit Billigst-„Lebensmittel“ unterstützt – nach dem uralten Prinzip „Brot und Spiele“. So flossen allein im Jahr 2013 in der EU 60 Milliarden Euro (!)  an Subventionen in die Landwirtschaft bzw. Agrarindustrie, das waren über 40 Prozent des gesam­ten EU-Haushaltes. Aberwitzig viel Geld für einen Wirtschaftszweig, der nicht einmal zwei Pro­zent des europäischen Sozialprodukts erwirtschaftet. Dazu zählten etwa auch milliardenschwere EU-Beihilfen in Form von sogenannten Flächenzahlungen und für die Bereitstellung von Ver­kehrsinfrastruktur, sowie Förderungen für den Futtermittelhandel. Die EU fördert Investitionen in noch größere Ställe mit bis zu 50 Prozent, während Bauern mit wenig Vieh leer ausgehen, und immer mehr der sog. “Kleinbauern” endgültig zusperren müssen. Allein 240 Millionen Euro aus EU-Töpfen wandern jährlich direkt in die fleischverarbeitende Industrie. Wir wollen daher wieder eine eigenständige, umwelt- und tierschutzgerechte Agrarpolitik ohne Gentechnik, Massentierhal­tung, tagelanger internationaler Tiertransporte und Megatonnen importierter Futtermittel aus Drittweltländern, wo auch kleine und mittlere Betriebe mit Bezug zu ihren Tieren wieder eine Chance zum Überleben haben. Mehr>>>


 

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN vom Innenministerium für 24. Juni bis 1. Juli 2015 heute offiziell bekanntgegeben


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Utl.: Stellungnahme der Betreiber: "Großer Erfolg der unabhängigen
      Bürgerbewegung" =

Zeiselmauer (OTS) - Die Betreiber des soeben vom Innenministerium
offiziell zugelassenen EU-Austritts-Volksbegehrens, ein unabhängiges
und überparteiliches Personenkomitee, bezeichnen das Zustandekommen
dieses Volksbegehrens als großen Erfolg der rund zehntausend
Erstunterzeichner im Einleitungsverfahren. Diese gehen quer durch
alle parteipolitischen und ideologischen "Lager" und haben mit ihrer
persönlichen Unterschrift vor den Gemeindeämtern nun allen
österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern eine Chance
eröffnet, die auf viele Jahre hinaus nicht mehr wiederkommen wird,
nämlich sich ganz offiziell für die Wiederherstellung eines freien
und neutralen Österreichs ohne EU-Bevormundung zu deklarieren. 

Dazu die Erstunterzeichnende Inge Rauscher von der "Initiative Heimat
und Umwelt" (IHU): "Jede Unterschrift in den Eintragungslokalen in
der Zeit vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 wird auf jeden Fall
beträchtliche Auswirkungen darauf haben, ob wir eine "Kolonie" der
die EU beherrschenden multinationalen Konzerne und Banken mit ihren
menschenverachtenden, unsozialen und umweltfeindlichen Strategien,
insbesondere am Arbeits"markt", bleiben oder ein Staat werden wollen,
in dem Bürger, die sich für das Gemeinwohl verantwortlich fühlen, das
Sagen haben. Nur damit werden wir als Volk dem Begriff der wahren
Demokratie gerecht und das ist das eigentliche, tiefere Anliegen
dieses EU-Austritts-Volksbegehrens."

Zwtl.: Morgen Pressekonferenz zu Begründung und Eintragungswoche Juni
2015

Morgen findet - wie bereits auf 
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150105_OTS0001 angekündigt - ab 11
Uhr zu diesem Thema eine Pressekonferenz im Restaurant "Kupferdachl",
1010 Wien, Schotteng. 7 statt. Sie wird auf www.o-ton.at
aufgezeichnet und kann ebendort von Journalisten kostenlos durch
einfache Registrierung abgerufen werden. 

Die Mitglieder des Betreiber-Komitees sind: Inge Rauscher, Obfrau der
IHU und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, der bekannte
Ressourcen-Ökonom Univ.Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Rechtsanwältin
Dr. Eva Maria Barki, der Volkswirt Mag. Markus Lechner, der Obmann
der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT, Dr. Franz-Joseph Plank, der
Angestellte Helmut Schramm und die Landwirtin Renate Zittmayr. 

Im Anhang der Text der offiziellen Begründung des
EU-Austritts-Volksbegehrens, der Voraussetzung zur Zulassung durch
das Innenministerium war.

~
Rückfragehinweis:
   Inge Rauscher, IHU, 02242-70516
   Dr. Franz-Joseph Plank, ANIMAL SPIRIT, 0676-7082434
~

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16229/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0118    2015-01-07/15:46

071546 Jän 15
 
Erste Pressestimmen: http://www.02elf.net/ , http://orf.at/stories/2260282/

01.01.15

EU-Austritts-Volksbegehren

zf. Am 17. Dezember 2014 hat die Initiative «EU-Austritts-Volksbegehren» bei den zuständigen Behörden in Österreich ein Volksbegehren für einen EU-Austritt ihres Landes eingereicht. Nachfolgend dokumentieren wir die offizielle Begründung des Volksbegehrens, die als wichtiger Teil der Einreichungsdokumente im Innenministerium hinterlegt werden musste.

Begründung des Einleitungsantrags

So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen «Ja zum EU-Beitritt» geführt haben, wurden gebrochen. Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden «Bauernsterben» und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen werden nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.
Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstösst immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine «Kolonie» von Brüssel oder Washington, und schon gar nicht wollen wir dadurch in aussenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Masse friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!
Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen TTIP bzw. CETA wird am sichersten durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge, die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muss. Von diesen, die jährlich – umgerechnet – Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil wieder zurück, dieser wird dann – propagandistischerweise – als EU-«Förderung» bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser – ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt – «darf» (!) Österreich selbst entscheiden. Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.
Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV. Darin heisst es
  • in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschliessen, aus der Union auszutreten.
  • Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschliesst, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schliesst das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschliesst mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
  • Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschliesst im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Dieser Austrittsartikel wird im Standardlehrbuch «Das Recht der Europäischen Union» von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heisst es unter anderem: «Die wesentliche Funktion des neuen Artikels 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Dass es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, dass das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht massgeblich ist, so dass der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur ‹beschliessen›, sondern auch ins Werk setzen.»
Und weiter im Fachkommentar von Dörr: «Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet.»
Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten «Euro-Rettungsschirme». Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.
Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschliessen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluss  einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, so dass in jedem Fall das letzte Wort die Bürger – und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermassen – haben und niemand «übergangen» werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschliessen sollte.
Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der Bevölkerung abgewendet werden. Die EU wird von vielen Bürgern als lähmendes, zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige  Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch «Luft zum Atmen» lässt – im viele Bereiche umfassenden Sinn!
Inge Rauscher,
Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens


Quelle: Zeit-Fragen

31.12.14

EU-Alternative: «Die Gründer der neuen Eidgenossenschaft 1848 haben ein phänomenales System entworfen»

«Der Parlamentspräsident ist ein ganz normaler Bürger, keiner aus einem Elfenbeinturm»

Interview mit dem ehemaligen Nationalratspräsidenten Ruedi Lustenberger
thk. Von der Wintersession 2013 bis zur Wintersession 2014 präsidierte Ruedi Lustenberger den Nationalrat. Während dieser Zeit hatte er als höchster Schweizer neben repräsentativen Aufgaben die Parlamentsdebatten im Nationalrat zu leiten und der Vereinigten Bundesversammlung vorzusitzen. Ein anspruchsvolles, aber auch befriedigendes Amt, wie Ruedi Lustenberger im nachfolgenden Interview ausführlich erklären wird. Das Gespräch mit ihm wurde an dem Tag geführt, als der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Feierlichkeiten «40 Jahre Beitritt der Schweiz zur EMRK» vor der Vereinigten Bundesversammlung im Nationalratssaal seine Rede gehalten hatte. Angeregt durch diese Rede kommt Nationalrat Ruedi Lustenberger auch auf die Frage der staatlichen Souveränität zu sprechen.
Zeit-Fragen: Sie waren im zu Ende gehenden Jahr der höchste Schweizer. Sie haben den Nationalrat präsidiert. Was hat das für Sie bedeutet, und was für Anforderungen stellt dieses Amt an den Präsidenten?
Nationalrat Ruedi Lustenberger: Man kann dieses Amt nicht anstreben, indem man es aktiv sucht, um es dann zu erwerben. Die Konstellation muss stimmen, dann wird es einem anvertraut. Ich gebe gerne zu, dass ich diese Aufgabe mit Freude ausgeführt habe. Ich hatte die nötige Zeit dazu, sehr gute Unterstützung von meiner Familie und vom Sekretariat der Parlamentsdienste. Rückblickend darf ich sagen, das war ein sehr, sehr schönes Jahr mit vielen guten Begegnungen mit Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus allen Regionen der Schweiz und aus allen Gesellschaftsschichten. Das ist das Faszinierende daran: Man ist nicht nur in seinem Wahlkreis, bei seinen eigenen Wählern aus dem Kanton, sondern bei der ganzen Bevölkerung der Schweiz. Überall wird man eingeladen und ist dann auch herzlich willkommen. Wenn man sich die nötige Zeit dazu nehmen kann – und ich konnte das –, dann ist es eine bereichernde Zeit. Man ­politisiert nicht für die eigene Partei, man hat das Amt nicht für sich selbst inne, sondern man vertritt eine Institution, darf die Vereinigte Bundesversammlung, also die gesetzgebende Behörde der Eidgenossenschaft, nach aussen vertreten. So sehen es die Bundesverfassung und das Parlamentsgesetz vor. Auf die Institutionen bezogen ist das gut, und es ist im weiteren Sinn auch ein Teil der direkten Demokratie, wie wir sie in der Schweiz kennen.
Das kennt man so nicht in anderen Staaten.
Ja, es ist ein staatspolitisches Faktum, um das man uns vermutlich auf der ganzen Welt auch ein wenig beneidet. Obwohl man Parlamentspräsident ist, ist man ein ganz normaler Bürger der Eidgenossenschaft. Und der kommt dann an eine Veranstaltung, und die Leute wissen, das ist einer von uns, keiner aus einem Elfenbeinturm. Das ist direkter Kontakt vor Ort, zu Hause bei den Bürgern. Das ist das Faszinierende.
Während der Amtszeit hat man verschiedene Aufgaben, auch zwischen den unterschiedlichen Standpunkten zu vermitteln. Wie ging das?
Man ist in diesem Jahr nicht Spieler, sondern eher Schiedsrichter. In dieser Rolle ist man unabhängig, neutral und den Regeln des Parlaments verpflichtet, also der Institution und nicht irgendeiner Partei oder einer Gruppierung. Das ist natürlich eine neue Rolle. Ich bin nicht bekannt als ein Politiker, der sonst auf seinem Mund sitzt. Es hat mich ab und zu schon sehr gereizt, etwas zu sagen, zu kommentieren; aber ich habe es sein lassen, und das war auch gut so. Dadurch bekommt der Präsident eine gute Akzeptanz im Rat.
Wie haben Sie diese Akzeptanz, die etwas sehr Wichtiges ist, empfunden?
Rückblickend glaube ich, sagen zu dürfen, ohne in ein Selbstlob zu verfallen, ich hatte eine gute Akzeptanz im Rat, und zwar in der ganzen Breite. Es kam mir auch zugute, 1999 den Luzerner Grossen Rat präsidiert zu haben. Diese Erfahrung hat mir geholfen. Dann kommt noch ein zweiter Faktor hinzu: Man ist zwei Jahre vorher Vizepräsident, und ich hatte mit Hansjörg Walter und Maja Graf zwei gute Lehrmeister. Ihnen habe ich gut zugehört und vieles abgeschaut. Auch das ist so eine gute eidgenössische Usanz. Man darf sich zwei Jahre in die «Präsidentenlehre» begeben und wird dabei gut eingeführt. Das alles hat dazu beigetragen, dass mein Präsidialjahr gut über die Bühne gegangen ist.
Als Bürger und Zuhörer hat man die Ernsthaftigkeit, Ihre Präsenz und die Konzentration auf Ihre Aufgabe deutlich wahrgenommen.
Dann ist es ja gut. Eine Arbeit – das ist überall im Leben so – wird, wenn man sie öfters macht, zur Routine. Auch eine Rats- oder Sitzungsführung wird zur Routine. Das soll durchaus so sein. Meinen Lehrlingen im Beruf als Schreinermeister habe ich jeweils gesagt, wenn jemand eine Arbeit gerne tut, dann macht er sie in aller Regel nicht so schlecht. Das gilt für den Schreinerlehrling genau gleich wie für den Ratspräsidenten im Nationalratsaal.
Sie haben verschiedene Aspekte der Schweizer Demokratie angesprochen. Ich würde gerne hier noch etwas verweilen. Die Schweizer Demokratie ist eine Konsensdemokratie, was sich auch im Konkordanzsystem des Bundesrates zeigt. Auch im Parlament gibt es immer wieder wechselnde Koalitionen. Wie beurteilen Sie das politische System der Schweiz?
Dieses Thema wäre nicht nur zeitungs-, sondern buchfüllend. Man muss unterscheiden zwischen einer konkordanten Regierungs- und einer konkordanten Parlamentstätigkeit. Fangen wir einmal mit der Exekutive an. Mehr als Dreiviertel der wählenden Schweizer Bevölkerung fühlt sich im Bundesrat direkt vertreten, indem ein Mitglied aus ihrer Partei Einsitz in der Landesregierung hat. Dort kommt neben der konkordanten Regierungsführung noch die Kollegialität hinzu. Das führt dazu, dass, obwohl in der Landesregierung auch unterschiedliche Positionen und Meinungen vorherrschen, am Schluss nach aussen eine Meinung vertreten wird. Diese wird in der Regel von allen sieben Mitgliedern des Bundesrates mitgetragen. Die Konkordanz gründet in den Bundesratswahlen, dann also, wenn die Vereinigte Bundesversammlung die Landesregierung wählt.
Und das Parlament?
Die Bundesversammlung mit ihren beiden Kammern ist der Gesetzgeber, der während der Legislatur die Gesetze erarbeitet. Hier ist es logischerweise mit der Konkordanz nicht mehr genau gleich wie in der Regierung, sondern es herrscht Wettbewerb. Dieser führt zu wechselnden Koalitionen mitunter auch jener Parteien, welche in der Regierungskonkordanz eingebunden sind. Wechselnde Koalitionen zu schmieden hat viel mit Strategie und Taktik zu tun. Und diese wiederum relativiert sich mit dem Referendum, indem das Volk aktiv oder passiv das letzte Wort hat.
Das ist ein sehr austariertes System.
Ja. Die Gesetzgebung mit dem Zweikammersystem und dem Differenzbereinigungsverfahren, welches bis zu einer Einigungskonferenz gehen kann, ist ein sehr ausgeklügeltes System. Wenn man es einmal begriffen hat, ist es grundsätzlich auch einfach. Die Gründer der neuen Eidgenossenschaft 1848 haben ein phänomenales System entworfen. Es wurde mit der Zeit verfeinert und mit der Konkordanz angereichert. Es ist einem Fremden nicht ganz einfach zu erklären, dafür ist es in der Tiefe der Auswirkungen ausserordentlich resistent und beständig.
Ich wäre gerne noch auf die Stabilität in unserem Land zurückgekommen. Was sind die wichtigsten Komponenten der Schweiz? Was macht uns aus? Was ist das Wichtigste betreffend unser fein ausgeklügeltes System?
Die direktdemokratischen Instrumente von ­Initiative und Referendum, das Zwei-KammerSystem mit zwei absolut gleichwertigen Kammern. Dann die Konkordanz, die ja in der Verfassung nicht explizit festgeschrieben ist. Und schliesslich der Föderalismus, die subsidiäre Kompetenzverteilung auf den drei staatlichen Ebenen sowie eine relativ hohe Stabilität in den parteipolitischen Kräfteverhältnissen. ­Politische Erdrutsche, wie man sie im Ausland kennt, hat es in der Schweiz die letzten 60, 70 Jahre keine gegeben. Klar, die politische Rechte hat zugelegt, das passierte kontinuierlich über die letzten 20 Jahre. Demgegenüber hat die politische Mitte etwas eingebüsst, aber erdrutschartig ist das nie passiert. Somit ist die Politik als solche berechenbar. Und etwas darf man nicht hoch genug einschätzen: Wir haben eine hohe Rechtssicherheit. Das hängt auch damit zusammen, dass die drei Gewalten im Staat sich gegenseitig mit Respekt begegnen, dass die Gewaltenteilung gelebt wird und nicht nur auf dem Papier steht.
Der Föderalismus wurde von Ihnen als wichtiger Faktor erwähnt. Warum ist er so wichtig?
Der Föderalismus ist historisch gewachsen. Der Übergang vom losen Staatenbund zum Bundestaat 1848 wäre nie zustande gekommen, wenn nicht föderalistische Instrumentarien – der Ständerat zum Beispiel ist ein Kind des Föderalismus – in der Bundesverfassung und damit in unser politisches System integriert worden wären. Seit 1848 ist der Föderalismus im Grundsatz nie angetastet worden. Man hat ihn reformiert. Es gibt Aufgaben, die heute beim Bund angesiedelt sind, die früher bei den Kantonen waren. Es gab auch eine Retourbewegung, indem man den Kantonen Aufgaben des Bundes zurückgegeben hat. Im Grundsatz hat man aber den Föderalismus belassen. Man kann sagen, der Föderalismus besteht in der Eidgenossenschaft mehr als 700 Jahre. Ohne ihn, so kontrovers es auch klingt, hätten wir die Einigkeit in der Schweiz nicht. Wir sind ein Land, das unheimlich vielfältig ist. Weil es so vielfältig ist und niemand die Mehrheit hat, ist jeder ein bisschen auf den anderen angewiesen. Das ist das Erfolgsrezept. Parallel zum Föderalismus muss man immer auch die Subsidiarität nennen. Der Föderalismus funktioniert nur, wenn eine subsidiäre Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen auf die drei staatlichen Ebenen geschieht. Wer die Verantwortung hat im Staat, der muss auch die entsprechenden Kompetenzen für sich beanspruchen, sei das in der Gemeinde, beim Kanton oder beim Bund. Zur Subsidiarität müssen wir mindestens so viel Sorge tragen wie zum Föderalismus, denn sie sind Zwillings­schwestern.
Sie haben die Gemeinden angesprochen. Was bedeutet die Subsidiarität für eine Gemeinde?
Wir haben etwa 2300 Gemeinden in der Schweiz. Mit der Gemeindeversammlung oder mit einem Parlament verfügen sie über die Grundlagen der direkten Demokratie. In den Gemeinden wird die Exekutivarbeit vielfach noch im Milizsystem geleistet. Diese gewichte ich, obwohl ich nie ein solches Amt innehatte, ausgesprochen hoch. Ich habe hohen Respekt vor Personen, die in einer Gemeinde Exekutivverantwortung übernehmen. Wichtig ist, dass man den Gemeinden nicht nur Verantwortung überträgt, sondern eben in gleichem Masse die Freiheit lässt, diese Verantwortung auch zu leben. Verantwortung delegieren und keine Kompetenzen geben, das geht nicht. Wir stellen fest – beispielsweise mit dem neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht –, dass der Bund den Gemeinden zusätzliche grosse Aufgaben übergeben hat. Die Aufgabe ist zwar nicht eine neue, aber eine neu zu organisierende. Damit tun sich die Gemeinden zum Teil schwer, weil das Ganze mit viel Bürokratismus verbunden ist und viel Juristerei beinhaltet. Es kostet auch ziemlich viel mehr als zuvor. Da habe ich Verständnis, wenn die Gemeinden mit einem gewissen Recht sagen, der eidgenössische Gesetzgeber hätte ihnen eine Katze im Sack verkauft. Wenn der eidgenössische Gesetzgeber den Gemeinden in Zukunft wieder Aufgaben in dieser Art und Weise neu vorschreibt, muss man sich der Kostenfolgen besser bewusst sein. Das gilt ebenso auch gegenüber den Kantonen. Und diese wiederum sind in der Pflicht, gegenüber ihren Gemeinden Sorge zu tragen und ihnen nicht nur zusätzliche Aufgaben zuzuschieben, sondern dabei halt auch die entsprechenden Kompetenzen abzutreten.
Worin sehen Sie die zukünftigen Herausforderungen der Schweiz?
Bei aller Selbstkritik, die wir Schweizer durchaus gewohnt sind zu üben, – und das ist auch gut so – muss man feststellen, dass die ganz grossen Herausforderungen für unser Land ausserhalb unserer Landesgrenzen liegen. Erstens, die ganze Migration. Sie ist ein Phänomen, eigentlich eine moderne Völkerwanderung. Zweitens, unser Verhältnis zur EU. Das ist seit dem 9. Februar ungeklärter denn je und drittens – und dazu benutze ich gerade den heutigen Tag mit der Rede des Präsidenten des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs – der Einfluss der internationalen Gerichte. Ich glaube, die Frage der fremden Richter wird unser Land und unser Volk noch mehr beschäftigen und wird mehr zu diskutieren geben, als wir es heute wahrhaben wollen.
Warum?
Die Delegation eines bedeutenden Teils der dritten Gewalt ausserhalb unserer Landesgrenzen ist für die Eidgenossenschaft eine schwierige Situation. Das wird uns noch Bauchweh bereiten. Der Durchschnittsschweizer und die Durchschnittsschweizerin sind sich die Souveränität über Jahrhunderte gewohnt. Wenn ich nun an die institutionellen Fragen mit der EU denke, dann wird das eine grosse Diskussion absetzen. Die Frage stellt sich, wie weit die Schweiz gewillt ist, einen Teil der gerichtlichen Souveränität nach Strassburg abzugeben.
Denken Sie da auch an die EMRK?
Ja, die EMRK [Europäische Menschenrechtskonvention] wird ja häufig diskutiert. Nicht die EMRK als Konvention ist das eigentliche Problem, sondern die Richter, die sie auslegen. Ich habe noch niemanden gehört, der mir erklären konnte, dass das, was die EMRK im Grundsatz beinhaltet, schlecht sei. Aber zum Teil sind die Urteile der Richter, die sie auslegen, fragwürdig, indem man in Strassburg das Gefühl hat, aus der EMRK nicht nur ein einheitliches Menschenrecht, sondern ein einheitliches allgemeines Staatsrecht zu konzipieren. Das führt zu Problemen. Ich habe den Eindruck, dass die Menschenrechtsrichter je länger, je mehr versuchen, eine Vereinheitlichung des staatlichen Rechtes zu erwirken, und das ausserhalb der grundsätzlichen Menschenrechtsfragen. Bundesrichter Hansjörg Seiler hat es kürzlich auf den Punkt gebracht, als er von der Sakralisierung des Rechts statt dem Primat der Politik gesprochen hat. Die richterliche Einmischung aus Strassburg in die nationalstaatliche Souveränität hat hier vermutlich ihre Grenzen zum Teil überschritten.
Die Frage der Souveränität ist doch unsere Zukunftsfrage. Wenn man sie abgibt, dann ist sie weg.
Ja, die Frage war und ist eine permanente. Mit jedem Staatsvertrag, den ein Staat abschliesst und der auf Gegenseitigkeit beruht, gibt dieser ein Bruchstück an Souveränität ab. Das ist aber nicht einseitig, denn das Gegenüber gibt diese in der Regel auch ab, wenn man gemeinsam ein Abkommen aushandelt. Das ist nicht per se schlecht. Die Frage ist nicht nur, wieviel geben wir ab und was bekommen wir dafür. Entscheidender ist, in welchem Bereich wir etwas abgeben. Wenn man das Handelsrecht harmonisiert zwischen zwei Staaten, dann ist das für die Souveränität vermutlich nicht so entscheidend. Wenn man jedoch die richterliche Gewalt dort abgibt, wo daraus ein grosser Einfluss auf eigentliche innerstaatliche Angelegenheiten entsteht, ist das etwas ganz, ganz anderes.
Wo werden Sie nach dem Präsidialjahr Ihre Prioritäten setzen?
Unser System sieht vor, dass man nach dem Präsidialjahr wieder in die Reihen sitzt, und das ist gut so. Daran habe ich mich in der Wintersession bereits gewöhnt. Die Staatspolitik wird mich wieder vermehrt aktiv in den Bann ziehen. Bereits habe ich eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche rückwirkende Klauseln in Volksinitiativen nicht mehr erlauben soll. Motiviert hat mich dabei die Initiative über die Erbschaftssteuer, welche, sollte sie angenommen werden, grosse Rechtsunsicherheit wegen eben der Rückwirkung auslöst.
Was wünschen Sie Ihrem Nachfolger im Amt des höchsten Schweizers?
Stephane Rossini macht das ausgezeichnet. Ich wünsche ihm, dass er ebenso viel Freude und Begeisterung am Amt hat wie ich.
Herr Nationalrat Lustenberger, ich danke Ihnen für das Gespräch.    •
(Interview Thomas Kaiser)

Mehr soziale Verbundenheit von Dr. Annemarie Buchholz-Kaiser*


Als der Eiserne Vorhang geöffnet und mit einer ökonomischen Operation «Schock-Behandlung» Russland in die Knie gezwungen wurde, wusste noch keiner von uns, was Hochmut und Grössenwahn im westlichen Bündnis ausrichten würden. Mit Schrecken hatten die Mediziner 1985 das «Erscheinen» eines neuen Virus zur Kenntnis genommen, das aus zwei in der Natur nicht vereinbaren Teilen zusammengesetzt war. Im Nu stiegen die Zahlen der Ansteckungen, die letztlich zu einem qualvollen Tod der angesteckten Menschen führten. Zuerst kamen die Zahlen aus Afrika. «Dort musste man aber auch etwas unternehmen gegen die Überbevölkerung», sagte ein versierter älterer Chemiker offen in einem Gespräch. Doch dann zeigte das Buch «And the Band Played on» noch eine ganz andere Dimension des Benützens von ganzen Bevölkerungsgruppen auch in unseren Ländern der ersten Welt. Dann kam die offene Drogenszene – zum Schrecken von Eltern, Lehrern und Mitbürgern allgemein. Thomas Zeltner verteidigt diesen «Paradigmenwechsel» noch heute.
Dr. Franziska Haller und ich setzten uns zu diesem Zeitpunkt – Ende der 80er Jahre – in den USA mit Elternorganisationen in Verbindung, die der gleichen Entwicklung bedrückt und voller Trauer über die verlorenen Söhne und Töchter gegenüberstanden. Sie entwickelten bereits Aufklärungsprogramme für Schulen und Jugend-Organisationen.
Im Zuge dieser gemeinsamen Bemühung des Suchens nach Wegen der Besserung, im Zuge auch weiterer Mitarbeit in den Organen der Uno und des Ecosoc (Economic and Social Council der Uno) lernten wir die eigene Generation aus den 60er Jahren neu kennen. Sie waren als Bürgerrechtler, als Pädagogen, auch im Marsch durch die Institutionen anders – reifer – geworden. Nur ein Teil hatte sich ganz einbinden lassen und fortan zu allen destruktiven Entwicklungen geschwiegen. Die meisten aber waren als Privatmensch ausserhalb des Berufes weiter aktiv. Sie wussten inzwischen um die Schwierigkeit nachhaltiger Verbesserung angesichts eines militärisch-industriellen Komplexes, der keineswegs nachzugeben bereit war. Ein Teil war religiösem Denken verpflichtet, viele eher säkularer Weltanschauung zugetan. Allen aber waren Ziele gemeinsam: die Kriege beenden, die Bildung der Unterschicht-Kinder verbessern, der Umwelt Sorge zu tragen beginnen.
Dieses breite Spektrum hatte auch im Jahrhundert zuvor sich die Hand reichen müssen. Dass ein Plattwalzen aller Kultur-Unterschiede nicht mit napoleonischen Dekreten erzwungen werden kann, hat in der Schweiz Jahre dauernde Grundsatz-Diskussionen nötig gemacht, bis 1848 aus dem losen Staatenbund ein Bundesstaat gebildet werden konnte: Damit begann erst eigentlich der konsequente Weg in Richtung Willensnation mit religiösen, sprachlichen, mentalitätsmässi­gen, auch geistig-seelischen Unterschieden. Eine Generation nach der andern war an der Arbeit, das politische Leben in offene, sachorientierte, entwicklungsfähige Gemeinsamkeit überzuführen.
Ob wir uns Pestalozzis Pädagogik und ­politische Haltung zum Vorbild nehmen, ob Niklaus von Flüe, der als Oberrichter sich aus der Tagespolitik zurückzog, um grundsätzlich beraten zu können, ob Gottfried Keller, der mit mehr säkular-liberalem Denken die Grundlage für aufrechten Bürgersinn formulierte, ihnen allen war die Sorge um Mass­halten, innere Bescheidenheit und gegenseitigen Respekt heilig.
Dass wir (erstmals in der Tagsatzung von 1796 und dann 1832) den Eidgenössischen Dank-, Bitt-, Buss- und Bettag beschlossen zum Zeitpunkt des Sommerendes, da die Natur gegeben hat, was sie kann, war nicht nur der Gefahr von Hungersnöten wegen, sondern war Friedensarbeit an unserem eigenen Inneren. Andere Länder haben den Thanks-Giving-Day, das Erntedankfest oder ähnliches: Dieser Tag der Besinnung hat für sie alle die Bedeutung der Verpflichtung für eine sorgsame, friedliche Weiterentwicklung der Welt – nach dem Deutsch-Französischen Krieg erst recht.
Man weiss heute kaum, wo beginnen, um die Unterschiede in der Geschichte nicht nur unserer europäischen Länder, sondern vor allem auch unserer schweizerischen Eidgenossenschaft zu erklären. Eines aber hat die Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges gelehrt: Noch mehr Krieg, noch mehr Sieger-Wahn, noch weitere zerstörerische Waffen, das geht nicht mehr.
Auch in der heutigen Welt kommen wir aus unterschiedlichen Lagern, verschiedenen Kulturen und Religionen – doch dieses gemeinsame Nein zu weiterem Krieg ist der Mehrheit gemeinsam. Das Gedicht, das Joe McCaroll vor über 10 Jahren formulierte und als Zeichen der Verbundenheit schenkte, sei darum an dieses ganze offene menschliche Feld weitergereicht. Es möge verbinden und ermutigen – nicht zuletzt auch unsere Freunde in den USA im Herzen der Kriegsmacht. England, Kanada, Australien und Neuseeland haben keinen Grund, den Krieg, der die Welt nur ökonomisch an den Rand des Abgrundes geführt hat, weiterzuführen. 1965 wurde die Nachkriegspolitik in Verträge für 50 Jahre gegossen. Sie laufen in zwei Jahren aus. Das Fiasko könnte grösser nicht sein für eine moderne Welt, der alles an Wissenschaft und Kommunikation zur Verfügung stand.
Nun ist das Spiel zu Ende. Die multi­polare, vernetzt arbeitende Welt muss sozialere und demokratischere Wege einschlagen, und sie wird es tun. Sie muss nach Ländern getrennt die Verantwortung übernehmen und an der Behebung der Schäden zu arbeiten beginnen. Reichen wir einander die Hand, aus welchem weltanschaulichen Lager auch immer wir kommen. «Seid grossmütig», empfahl Bruder Klaus der Stadt Konstanz. Vergesst alles Kleinliche, Trennende – es hat keinen Sinn. «Join us to work for peace. War is obsolete in todays world», rief Doug Rokke uns vor einigen Jahren an der Konferenz «Mut zur Ethik» über den Atlantik zu – im Wissen um die endlosen Schäden des Uran-Desasters nicht nur in Somalia und nach den Balkan-Kriegen. Dass in Falludjah, in Libanon und in Gaza noch schlimmere Waffen im Feldtest zum Einsatz kamen, macht das Ganze nur dringlicher. 


* Am 21. Mai 2014 starb völlig unerwartet die Historikerin und Psychologin Frau Dr. Annemarie Buchholz-Kaiser. Sie war die Begründerin der Zeitung Zeit-Fragen und massgeblich über alle Jahre hindurch an der inhaltlichen Ausgestaltung dieser Zeitung beteiligt.  Der Artikel «Mehr soziale Verbundenheit» wurde im September letzten Jahres von ihr verfasst und in Zeit-Fragen, Nr. 28 vom 10.9.2013 veröffentlicht. Da dieser Artikel grundlegende Gedanken beinhaltet und eine ethische Position einnimmt, die von einer zutiefst humanen Grundhaltung getragen ist, haben wir uns entschlossen, diese Gedanken zum Jahreswechsel im Gedenken an Annemarie Buchholz-Kaiser erneut unseren Lesern zu unterbreiten.
Gemeinschaftsgefühl
Verstehen mit dem Verstand des anderen; Hören mit seinen Ohren; Fühlen mit dem Herzen des anderen,
Seine Hoffnungen und seine Ängste. Gehen in seinem Schritt, Sehen mit seinen Augen, Atmen mit seinem Atem, Weinen mit seinen Tränen. Fühle ein zweites Herz wie seines in Deinem,
Zu wissen, was er braucht und es suchen mit ihm. Gemeinschaftsgefühl, Herzensverwandschaft,
Gemeinschaftsgefühl, Einheit der Seelen.Dich selbst kennen, das ist ein guter Anfang,
Und den anderen verstehn, Fühlen, was er braucht, bevor er es sagt,
Wie eine Mutter es macht mit ihrem Kind. Stehen in seinen Schuhen, Schauen aus seiner Geschichte,
Du musst lernen, dich ganz hinzugeben – Das ist der Anfang und das Ziel.

To Annemarie Buchholz-Kaiser
Joe McCarroll
(Übersetzung aus dem Englischen Zeit-Fragen)

Straßenhunde und Katzen sollen in der EU für vogelfrei erklärt werden!



Straßenhunde und Katzen sollen in der EU für vogelfrei erklärt werden!
Streuner sollen in der EU völlig "vogelfrei" werden
Neue EU-Petition: Das Gesetz ist seit 2007 in der Vorbereitung und soll 2015 eingeführt werden. Das wäre das Ende einer moralisch-ethischen EU (so es eine solche jemals gegeben haben sollte...), mit großen Folgen für den Tierschutz in allen EU-Ländern. Laßt uns der EU sagen und zeigen, welche Folgen das für die EU hätte, daß alle tierlieben Menschen das nicht länger akzeptieren werden. Es reicht uns!
Diese Petition ist eine gemeinsame Aktion von "Occupy for Animals" und "Rescue Association Hobo Dogs Finland", die am 21. Dezember 2014 gestartet wurde. Sie wurde zur offiziellen Registrierung an den Petitions-Ausschuß des EU-Parlaments eingereicht.
Über diese Petition: Bisher hat die Kommission einen wesentlichen Unterschied zwischen Wildtieren und Haustieren gemacht. Leider würde sich dies nun mit der Einführung des neuen "EU Animal Health Law" (EU- Tiergesundheitsgesetz), das derzeit in der Endphase diskutiert wird, ändern. In den letzten drei Jahren hat die EU- Kommission bereits den Entwurf eines Tiergesundheitsgesetzes vorgelegt, welches die meisten der derzeitigen EU-Bestimmungen über Tiergesundheit vereinfachen und somit angeblich größere Übereinstimmung der gemeinsamen Grundsätze und Regeln bringen soll. Streunertiere wie Hunde und Katzen sollen demnach als "wilde Tiere" betrachtet werden, was sie nun nicht nur de facto (siehe Rumänien) sondern auch de jure völlig vogelfrei und schutzlos zurücklassen würde (den ganzen Text auf Englisch HIER).
Unterschreiben Sie diese wichtige Petition bitte HIER

23.12.14

Die EU wirklich reformieren? Unmöglich!


(Karikatur: Schwedische Bürgerinitiative "Nein zur EU")


Das erklärte Ziel der EU ist seit Jean Monnet die politische Union, auch die Einführung des Euro hatte dieses Ziel. Die EU nach USA Vorbild, sowohl wirtschaftlich als auch militärisch. Die jüngsten Entwicklungen zeigen es. Das EP ist natürlich kein echtes Parlament, die EU aber in ihren Funktionen ein Bundesstaat. Diese EU wirklich so zu reformieren, dass es eine Zusammenarbeit von souveränen Staaten in Europa wird ist unmöglich, weil es auch nicht gewollt ist.
Die EU-Parlamentarier können in wenigen Randbereichen der Politik zustimmen, aber die meisten Verodnungen und Richtlinien sieht kein Minister oder EU-Parlamentarier (Etwa 99% der Fälle werden schon in Ausschüssen abgesegnet!
Zudem fehlt dem EU-Parlament die Grundvoraussetzung für ein legislatives Parlament:
Das EU-Parlament vertritt kein europäisches Volk, weil es keines gibt.
Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider in der Wochenzeitung Zeit-Fragen:
Unheilbares Demokratiedefizit
Die europäische Integration leidet an einem unheilbaren Demokratiedefizit. Es gibt kein Volk der Unionsbürger, das die Ausübung der Hoheitsgewalt der Union zu legitimieren vermöchte. Ein solches Unionsvolk kann nur eine Unionsverfassung begründen, der alle Unionsbürger durch Volksabstimmung zugestimmt haben. Ein solcher Schritt setzt voraus, dass zunächst die Völker der Mitgliedstaaten sich für einen solchen existentiellen Unionsstaat öffnen und ihre Staatsgewalt zugunsten der originären Staatsgewalt eines solchen Unionsvolkes einzuschränken bereit erklären. Das geht nicht ohne Volksabstimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, welche die Parteienoligarchien fürchten wie der Teufel das Weihwasser.
In den Verfassungen der Völker ist verankert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, in Deutschland vom deutschen Volk. Dieses Fundamentalprinzip der Demokratie dürfen die Verträge nicht unterlaufen.
Sie versuchen es aber, indem etwa fingiert wird, dass im Europäischen Parlament «die Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene unmittelbar vertreten sind» (Art. 10 Abs. 2 EUV). Diese Versammlung ist im Rechtssinne kein Parlament, sondern wird nur so genannt. Es hat keine demokratische Legitimationskraft, weil es nicht ein Volk mit originärer Hoheit repräsentiert, wenn jetzt auch erklärt wird, dass es aus «Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammengesetzt» sei (Art. 4 Abs. 2 EUV). Die Abgeordneten werden nicht nur nach unterschiedlichem Wahlrecht, sondern vor allem nicht gleichheitlich gewählt . Mit der politischen Freiheit ist es unvereinbar, wenn das Stimmgewicht der Wähler eines Parlaments ungleich ist. Deren Stimmgewicht weicht bis zum Zwölffachen voneinander ab.
Ermächtigung der Union entzieht Parlamenten demokratische Legitimation
Die demokratische Legitimation der Rechtsetzung der Union leisten darum im wesent­lichen die nationalen Parlamente, wie das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil von 1993 geklärt hat. Das setzt aber voraus, dass die Parlamente die Politik der Union verantworten können, was wiederum voraussetzt, dass sie diese voraussehen können, wie das Gericht ausgesprochen hat.
Davon kann angesichts der so gut wie unbegrenzten Weite der Ermächtigungen der Union keine Rede sein. Ständig überrascht diese mit Massnahmen, die niemand für möglich gehalten hat, die jedenfalls die Bundestagsabgeordneten nicht zu verantworten gewagt hätten. So hat die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Niederlassungsfreiheit das Ende der deutschen Unternehmensmitbestimmung eingeleitet. 

Es ist daher kein volles Parlament, das Gesetze beschließen kann. Vorher müssten sich die Völker erst für einen Bundesstaat EU entscheiden und ihre Grundgesetze dementsprechend ändern. Das würde in Österreich eine Volksabstimmung voraussetzen. In wichtigen Politikbereichen hat das EU-Parlament nichts zu sagen: Militärpolitik, Grundzüge der Wirtschaft, Währung und beispielsweise auch dem neuen "vereinfachen Änderungsverfahren". Mit diesem Verfahren kann die EU - ohne das Volk und die nationalen Parlamente zu befragen, den gesamten Vertrag ändern.
Durch die Menge der staatlichen Befugnisse und die Größe der Macht und ihren Funktionen, ist die Europäische Union längst wie ein Bundesstaat zu sehen, nicht nur wie eine völkerrechtliche Organisation für besondere Angelegenheiten, hat aber dafür keine Legitimationsgrundlage! Die Legitimationsgrundlage kann nur ein Volk geben. Die originäre Staatsgewalt kann nur von einem Volk ausgehen (z.B. Österreich), denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Die Gewalten der EU sind nicht geteilt, dass nennt man Despotie!

US-Kongress «erklärt Krieg» gegen Russland

von Ron Paul *
Heute hat das US-Repräsentantenhaus etwas verabschiedet, was ich für das schlimmste Stück Gesetzgebung aller Zeiten halte.
Resolution 758 wurde angekündigt als eine Resolution, die «das Handeln der Russischen Föderation unter Präsident Wladimir Putin aufs Schärfste verurteilt, da sie eine Aggressionspolitik gegen angrenzende Staaten mit dem Ziel der politischen und wirtschaftlichen Dominanz» verfolge.
In Wahrheit besteht der Gesetzentwurf aus 16 Seiten Kriegspropaganda, die selbst die Neokonservativen hätte blass werden lassen sollen, wenn sie denn zu so etwas fähig wären.
Dies ist die Art von Resolution, die ich mir zu meiner Zeit im Kongress immer sehr genau angesehen habe, denn was als «harmlose» Meinungsäusserung ausgewiesen wurde, hat oft zu Sanktionen und Krieg geführt. Ich erinnere mich daran, 1998 eindringlich gegen den «Iraq Liberation Act» [Gesetz zur Befreiung des Irak] argumentiert zu haben. Ich habe seinerzeit gesagt, dass ich wüsste, dass dieser zum Krieg führen würde.
Ich habe mich nicht gegen das Gesetz gewehrt, weil ich ein Bewunderer Saddam Husseins war – genau wie ich kein Bewunderer von Putin, oder irgendeines anderen fremden politischen Führers bin –, sondern weil ich damals wusste, dass ein weiterer Krieg gegen den Irak die Probleme nicht lösen und die Dinge vermutlich nur schlimmer machen würde. Wir wissen alle, was als nächstes geschah.
Deshalb kann ich kaum glauben, dass sie schon wieder damit durchkommen, und dieses Mal steht sogar noch mehr auf dem Spiel. Einen Krieg mit Russland zu provozieren könnte in totaler Zerstörung enden!
Falls irgend jemand der Ansicht ist, dass ich bezüglich dessen, wie schlecht diese Resolution wirklich ist, übertreibe, lassen Sie mich einfach ein paar Beispiele aus dem Gesetzentwurf selbst vorlegen:
Die Resolution wirft Russland in Absatz 3 eine Invasion der Ukraine vor und verurteilt Russlands Verletzung der ukrainischen Souveränität. Diese Aussage wird ohne jeglichen Beweis derselben vorgebracht. Sicher müss­ten wir mit unseren hochentwickelten Satelliten, die aus dem Weltall Nummernschilder von Autos lesen können, Videos und Bilder dieser russischen Invasion haben. Es wurden aber keine angeboten.
Bezüglich der russischen Verletzung ukrainischer Souveränität: Warum ist es keine Verletzung der Souveränität der Ukraine, wenn die USA sich am Umsturz der in diesem Land gewählten Regierung beteiligten, wie sie es im Februar getan hat? Wir haben alle die Aufnahmen von Mitarbeitern des Aussenministeriums gehört, wie sie sich zusammen mit dem US-Botschafter in der Ukraine zum Sturz der Regierung verschworen haben. Wir haben gehört, wie die stellvertretende US-Aussenministerin Victoria Nuland damit geprahlt hat, dass die USA 5 Milliarden US-Dollar für den Regimewechsel in der Ukraine ausgegeben haben. Warum ist das okay?
Die Resolution beschuldigt in Artikel 11 die Menschen in der Ost-Ukraine, im November «betrügerische und illegale Wahlen» abgehalten zu haben. Warum ist es so, dass Wahlen, wenn sie nicht zum von der US-Regierung gewünschten Ergebnis führen, jedes Mal als «illegal» und «betrügerisch» bezeichnet werden? Dürfen die Menschen in der Ost-Ukraine nicht über sich selbst bestimmen? Ist das nicht ein grundlegendes Recht der Menschen?
Im Artikel 13 fordert die Resolution den Rückzug russischer Streitkräfte aus der Ukraine, obwohl die US-Regierung keinerlei Beweise vorgelegt hat, dass die russische Armee jemals in der Ukraine war. Dieser Artikel drängt die Regierung in Kiew auch dazu, militärische Operationen gegen die nach Unabhängigkeit strebenden östlichen Regionen wieder aufzunehmen.
Die Resolution behauptet in Artikel 14 mit Bestimmtheit, dass der in der Ukraine abgestürzte Malaysian Airlines-Flug 17 von einer Rakete abgeschossen wurde, die «durch von Russland unterstützte Separatisten-Streitkräften in der Ost-Ukraine» abgefeuert wurde. Das ist schlicht nicht richtig, da der Abschlussbericht über die Untersuchung dieser Tragödie vor nächstem Jahr noch nicht einmal veröffentlicht werden wird und der vorläufige Bericht auch nicht besagt, dass das Flugzeug durch eine Rakete abgeschossen wurde. Auch hat der vorläufige Bericht – der unter Mitwirkung aller beteiligten Länder erstellt wurde – nicht irgendeine Seite verantwortlich gemacht.
Artikel 16 der Resolution verurteilt Russ­land dafür, Waffen an die Assad-Regierung in Syrien verkauft zu haben. Es wird dort natürlich nicht erwähnt, dass diese Waffen im Kampf gegen den IS – von denen wir ja behaupten, sie seien der Feind – eingesetzt werden, wobei die an die Rebellen in Syrien gelieferten US-Waffen tatsächlich ihren Weg in die Hände des IS gefunden haben!
In Artikel 17 der Resolution wird Russ­land für etwas verurteilt, das von den USA als Wirtschaftssanktionen (»wirtschaftliche Zwangsmassnahmen») gegen die Ukraine bezeichnet wird. Und das, obwohl die USA Russland wiederholt mit Wirtschaftssanktionen getroffen hat und sogar noch weitere in Aussicht stellt!
Die Resolution stellt in Artikel 22 fest, dass Russland 2008 die Republik Georgien überfallen hat. Das stimmt einfach nicht. Selbst die Europäische Union – selbst kein Freund von Russland – hat in ihrer Untersuchung der Vorgänge im Jahr 2008 festgestellt, dass es Georgien war, das einen «ungerechtfertigten Krieg [gegen Russland] begonnen» hat, und nicht anders herum! Wie kommt der Kongress mit derart offensichtlichen Unwahrheiten davon? Machen sich die Mitglieder überhaupt die Mühe, diese Resolutionen vor der Abstimmung zu lesen?
In Artikel 34 wird die Resolution gar skurril, mit der Verurteilung der Russen wegen angeblicher Angriffe auf Computernetzwerke in den Vereinigten Staaten und der «illegalen Beschaffung von Informationen» über die US-Regierung. Wie können sich die USA in Folge der Enthüllungen von Snowden über das Ausmass der US-Spionage im Rest der Welt als moralische Instanz hinstellen und derartiges Handeln bei anderen verurteilen?
Die Resolution wirft staatsfinanzierten russischen Medien eiskalt vor, dass sie die «öffentliche Meinung verzerren». Es ist dagegen vollkommen normal, dass die US-Regierung weltweit Milliarden von Dollars zur Finanzierung und Förderung von Pressekanälen wie Voice of America und RFE/RL [Radio Free Europe/Radio Liberty] bezahlt, und darüber hinaus «unabhängige» Medien in unzähligen Ländern in Übersee subventioniert. Wie lange dauert es noch, bis alternative Informationsquellen wie Russia Today aus den Vereinigten Staaten verbannt werden? Dieses Gesetz bringt uns jenem unglücklichen Tag näher, an dem die Regierung entscheidet, welche Art der Programmierung wir konsumieren können und welche nicht – und eine derartige Missachtung dann «Freiheit» nennt.
Die Resolution gibt dem ukrainischen Präsidenten Poroschenko in Artikel 45 grünes Licht dafür, seine Militärangriffe auf die nach Unabhängigkeit strebenden östlichen Provinzen wieder aufzunehmen und drängt auf die «Entwaffnung der separatistischen und paramilitärischen Kräfte in der Ost-Ukraine». Ein derartiges Vorgehen wird zu vielen tausend weiteren toten Zivilisten führen.
Zu diesem Zweck wird die US-Regierung mit der Resolution direkt in den Konflikt involviert, indem der Präsident dazu aufgerufen wird, «die Regierung der Ukraine mit letalem und nicht-letalem Verteidigungsgerät, Dienstleistungen und Training» auszustatten, damit sie «ihr Territorium und ihre Souveränität effektiv verteidigen» kann. Dies bedeutet US-Waffen in den Händen von durch die USA trainierten Militärkräften, die dann an den Landesgrenzen einen heissen Krieg mit Russland führen. Klingt das vielleicht nach einer guten Idee?
Der Gesetzentwurf enthält zu viele absurde und entsetzliche Aussagen, als dass wir diese hier vollständig ausführen mögen. Der vermutlich beunruhigendste Teil dieser Resolution ist jedenfalls die Aussage, dass die «Militärintervention» der Russischen Föderation in der Ukraine eine «Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit» darstellt. Eine solche Wortwahl ist kein Unfall: Dieser Satz ist die mit diesem Gesetz vorgelegte Giftkapsel, auf Grund derer in der Zukunft noch aggressivere Resolutionen folgen werden. Wenn wir letztlich akzeptieren, dass Russland eine «Bedrohung» für den internationalen Frieden darstellt, wie kann so etwas dann ignoriert werden? Das sind jene schlüpfrigen Argumente, die am Ende zum Krieg führen.
Dieser gefährliche Gesetzentwurf wurde heute, am 4. Dezember, mit nur zehn (!) Gegenstimmen verabschiedet! Nur zehn Abgeordnete sind besorgt über die unverfrorene Propaganda und die Unwahrheiten, mit denen ein derart rücksichtsloses Säbelrasseln in Richtung Russland ausgesandt wird.
Hier sind die Abgeordneten, die bei diesem Gesetzentwurf mit Nein gestimmt haben. Wenn Sie Ihren eigenen Abgeordneten auf dieser Liste nicht finden, dann rufen Sie ihn an und fragen Sie ihn, warum er dafür votiert, uns näher an einen Krieg mit Russ­land zu bringen! Wenn Sie Ihren Abgeordneten auf der Liste finden, dann rufen Sie ihn an und bedanken Sie sich dafür, dass er sich den Kriegstreibern entgegengestellt hat.
Bei Resolution 758 mit Nein gestimmt haben:
   1) Justin Amash (Rep.-Michigan)
    2) John Duncan (Rep.-Tennessee)
    3) Alan Grayson (Dem.-Florida)
    4) Alcee Hastings (Dem.-Florida)
    5) Walter Jones (Rep.-North Carolina)
    6) Thomas Massie (Rep.-Kentucky)
    7) Jim McDermott (Dem.-Washington)
    8) George Miller (Dem.-Kalifornien)
    9) Beto O’Rourke (Dem.-Texas)
10) Dana Rohrabacher (Rep.-Kalifornien)  •


Quelle: 2014 n8waechter.info/2014/12/unverantwortlich-us-kongress-erklaert-krieg-gegen-russland
Deutsche Übersetzung des Original-Artikels: Reckless Congress 'Declares War' on Russia; Written by Ron Paul, Thursday December 4, 2014
www.ronpaulinstitute.org/archives/featured-articles/2014/december/04/reckless-congress- declares-war-on-russia  
* Ronald Ernest («Ron») Paul ist ein US-amerikanischer Arzt und Politiker. Er ist Mitglied der Republikanischen Partei und war zwischen 1976 und 2013 (mit Unterbrechungen) Abgeordneter im Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten. Paul war bei der US-Präsidentschaftswahl 1988 Kandidat der Libertarian Party und war ein Bewerber um die republikanische Kandidatur für die US-Präsidentschaftswahl 2008 und 2012.