01.05.18

Was ist Aufklärung?



Im Zuge der Bewerbung der parlamentarischen Bürgerinitiative für eine Volksbefragung zur Einführung der direkten Demokratie half ich kürzlich in Wiener Neustadt am Infostand mit. Einige Argumente der vorbeigehenden Passanten, warum sie nicht für die eigene politische Mitsprache, für die direkte Demokratie für alle wichtigen Angelegenheiten, eben nach Schweizer Muster, unterschreiben wollen (z.B. "bei Ihnen nicht" oder. "das sollen die Politiker machen", oder "keine Zeit" usw. usw. , haben mir zu denken gegeben und mich auf eine Idee gebracht: Ich nehme die Antwort von Immanuell Kant´s auf die Frage: "Was ist Aufklärung" und hoffe damit, bestmöglich auch im Sinne der direkten Demokratie, die wir für Österreich und für die alle anderen Staaten auch, als Ideal sehen, zumindest teilweise beantwortet zu haben. 





Immanuel Kant

Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?

Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.
Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt, u.s.w., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen. Daß der bei weitem größte Teil der Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit, außer dem daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben. Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig verhüteten, daß diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem Gängelwagen, darin sie sie einsperrten, wagen durften, so zeigen sie ihnen nachher die Gefahr, die ihnen droht, wenn sie es versuchen allein zu gehen. Nun ist diese Gefahr zwar eben so groß nicht, denn sie würden durch einigemal Fallen wohl endlich gehen lernen; allein ein Beispiel von der Art macht doch schüchtern und schreckt gemeinhin von allen ferneren Versuchen ab.
Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten. Er hat sie sogar lieb gewonnen und ist vor der Hand wirklich unfähig, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den Versuch davon machen ließ. Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner Naturgaben, sind die Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit. Wer sie auch abwürfe, würde dennoch auch über den schmalsten Graben einen nur unsicheren Sprung tun, weil er zu dergleichen freier Bewegung nicht gewöhnt ist. Daher gibt es nur Wenige, denen es gelungen ist, durch eigene Bearbeitung ihres Geistes sich aus der Unmündigkeit heraus zu wickeln und dennoch einen sicheren Gang zu tun.
Daß aber ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich; ja es ist, wenn man ihm nur Freiheit läßt, beinahe unausbleiblich. Denn da werden sich immer einige Selbstdenkende sogar unter den eingesetzten Vormündern des großen Haufens finden, welche, nachdem sie das Joch der Unmündigkeit selbst abgeworfen haben, den Geist einer vernünftigen Schätzung des eigenen Werts und des Berufs jedes Menschen selbst zu denken um sich verbreiten werden. Besonders ist hierbei: daß das Publikum, welches zuvor von ihnen unter dieses Joch gebracht worden, sie danach selbst zwingt darunter zu bleiben, wenn es von einigen seiner Vormünder, die selbst aller Aufklärung unfähig sind, dazu aufgewiegelt worden; so schädlich ist es Vorurteile zu pflanzen, weil sie sich zuletzt an denen selbst rächen, die oder deren Vorgänger ihre Urheber gewesen sind. Daher kann ein Publikum nur langsam zur Aufklärung gelangen. durch eine Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem Despotismus und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger Bedrückung, aber niemals wahre Reform der Denkungsart zustande kommen; sondern neue Vorurteile werden ebensowohl als die alten zum Leitbande des gedankenlosen großen Haufens dienen.
Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen. Nun höre ich aber von allen Seiten rufen: räsonniert nicht! Der Offizier sagt: räsonniert nicht, sondern exerziert! Der Finanzrat: räsonniert nicht, sondern bezahlt! Der Geistliche: räsonniert nicht, sondern glaubt! (Nur ein einziger Herr in der Welt sagt: räsonniert, so viel ihr wollt, und worüber ihr wollt; aber gehorcht!) Hier ist überall Einschränkung der Freiheit. Welche Einschränkung aber ist der Aufklärung hinderlich? welche nicht, sondern ihr wohl gar beförderlich? – Ich antworte: der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung unter Menschen zustande bringen; der Privatgebrauch derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt sein, ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu hindern. Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauch seiner eigenen Vernunft denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen Posten oder Amte von seiner Vernunft machen darf. Nun ist zu manchen Geschäften, die in das Interesse des gemeinen Wesens laufen, ein gewisser Mechanism notwendig, vermittels dessen einige Glieder des gemeinen Wesens sich bloß passiv verhalten müssen, um durch eine künstliche Einhelligkeit von der Regierung zu öffentlichen Zwecken gerichtet, oder wenigstens von der Zerstörung dieser Zwecke abgehalten zu werden. Hier ist es nun freilich nicht erlaubt, zu räsonnieren; sondern man muß gehorchen. So fern sich aber dieser Teil der Maschine zugleich als Glied eines ganzen gemeinen Wesens, ja sogar der Weltbürgergesellschaft ansieht, mithin in der Qualität eines Gelehrten, der sich an ein Publikum im eigentlichen Verstande durch Schriften wendet: kann er allerdings räsonnieren, ohne daß dadurch die Geschäfte leiden, zu denen er zum Teile als passives Glied angesetzt ist. So würde es sehr verderblich sein, wenn ein Offizier, dem von seinen Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienste über die Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er muß gehorchen. Es kann ihm aber billigermaßen nicht verwehrt werden, als Gelehrter über die Fehler im Kriegesdienste Anmerkungen zu machen und diese seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen. Der Bürger kann sich nicht weigern, die ihm auferlegten Abgaben zu leisten; sogar kann ein vorwitziger Tadel solcher Auflagen, wenn sie von ihm geleistet werden sollen, als ein Skandal (das allgemeine Widersetzlichkeiten veranlassen könnte) bestraft werden. Eben derselbe handelt demungeachtet der Pflicht eines Bürgers nicht entgegen, wenn er als Gelehrter wider die Unschicklichkeit oder auch Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen öffentlich seine Gedanken äußert. Ebenso ist ein Geistlicher verbunden, seinen Katechismusschülern und seiner Gemeinde nach dem Symbol der Kirche, der er dient, seinen Vortrag zu tun; denn er ist auf diese Bedingung angenommen worden. Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu, alle seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol und Vorschläge wegen besserer Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen. Es ist hiebei auch nichts, was dem Gewissen zur Last gelegt werden könnte. Denn was er infolge seines Amts als Geschäftträger der Kirche lehrt, das stellt er als etwas vor, in Ansehung dessen er nicht freie Gewalt hat nach eigenem Gutdünken zu lehren, sondern das er nach Vorschrift und im Namen eines anderen vorzutragen angestellt ist. Er wird sagen: unsere Kirche lehrt dieses oder jenes; das sind die Beweisgründe, deren sie sich bedient. Er zieht alsdann allen praktischen Nutzen für seine Gemeinde aus Satzungen, die er selbst nicht mit voller Überzeugung unterschreiben würde, zu deren Vortrag er sich gleichwohl anheischig machen kann, weil es doch nicht ganz unmöglich ist, daß darin Wahrheit verborgen läge, auf alle Fälle aber wenigstens doch nichts der inneren Religion Widersprechendes darin angetroffen wird. Denn glaubte er das letztere darin zu finden, so würde er sein Amt mit Gewissen nicht verwalten können; er müßte es niederlegen. Der Gebrauch also, den ein angestellter Lehrer von seiner Vernunft vor seiner Gemeinde macht, ist bloß ein Privatgebrauch: weil diese immer nur eine häusliche, obwohl noch so große Versammlung ist; und in Ansehung dessen ist er als Priester nicht frei und darf es auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag ausrichtet. Dagegen als Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich der Welt, spricht, mithin der Geistliche im öffentlichen Gebrauche seiner Vernunft genießt einer uneingeschränkte Freiheit, sich seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen. Denn daß die Vormünder des Volks (in geistlichen Dingen) selbst wieder unmündig sein sollen, ist eine Ungereimtheit, die auf Verewigung der Ungereimtheiten hinausläuft. Aber sollte nicht eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa eine Kirchenversammlung, oder eine ehrwürdige Classis (wie sie sich unter den Holländern selbst nennt), berechtigt sein, sich eidlich untereinander auf ein gewisses unveränderliches Symbol zu verpflichten, um so eine unaufhörliche Obervormundschaft über jedes ihrer Glieder und vermittels ihrer über das Volk zu führen und diese sogar zu verewigen? Ich sage: das ist ganz unmöglich. Ein solcher Kontrakt, der auf immer alle weitere Aufklärung vom Menschengeschlechte abzuhalten geschlossen würde, ist schlechterdings null und nichtig; und sollte er auch durch die oberste Gewalt, durch Reichstage und die feierlichsten Friedensschlüsse bestätigt sein. Ein Zeitalter kann sich nicht verbünden und darauf verschwören, das folgende in einen Zustand zu setzen, darin es ihm unmöglich werden muß, seine (vornehmlich so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern, von Irrtümern zu reinigen und überhaupt in der Aufklärung weiter zu schreiten. Das wäre ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren ursprüngliche Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten besteht; und die Nachkommen sind also vollkommen dazu berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter und frevelhafter Weise genommen, zu verwerfen. Der Probierstein alles dessen, was über ein Volk als Gesetz beschlossen werden kann, liegt in der Frage: ob ein Volk sich selbst wohl ein solches Gesetz auferlegen könnte. Nun wäre dieses wohl gleichsam in der Erwartung eines besseren auf eine bestimmte kurze Zeit möglich, um eine gewisse Ordnung einzuführen: indem man es zugleich jedem der Bürger, vornehmlich dem Geistlichen frei ließe, in der Qualität eines Gelehrten öffentlich, d.i. durch Schriften, über das Fehlerhafte der dermaligen Einrichtung seine Anmerkungen zu machen, indessen die eingeführte Ordnung noch immer forzdauerte, bis die Einsicht in die Beschaffenheit dieser Sachen öffentlich so weit gekommen und bewährt worden, daß sie durch Vereínigung ihrer Stimmen (wenngleich nicht aller) einen Vorschlag vor den Thron bringen könnte, um diejenigen Gemeinden in Schutz zu nehmen, die sich etwa nach ihren Begriffen der besseren Einsicht zu einer veränderten Religionseinrichtung geeinigt hätten, ohne doch diejenigen zu hindern, die es beim Alten wollten bewenden lassen. Aber auf eine beharrliche, von Niemanden öffentlich zu bezweifelnde Religionsverfassung auch nur binnen der Lebensdauer eines Menschen sich zu einigen und dadurch einen Zeitraum in dem Fortgange der Menschheit zur Verbesserung gleichsam zu vernichten und fruchtlos, dadurch aber wohl gar der Nachkommenschaft nachteilig zu machen, ist schlechterdings unerlaubt. Ein Mensch kann zwar für seine Person und auch alsdann nur auf einige Zeit in dem, was ihm zu wissen obliegt, die Aufklärung aufschieben; aber auf sie Verzicht zu tun, es sei für seine Person, mehr aber noch für die Nachkommenschaft, heißt die heiligen Rechte der Menschheit verletzen und mit Füßen treten. Was aber nicht einmal ein Volk über sich selbst beschließen darf, das darf noch weniger ein Monarch über das Volk beschließen; denn sein gesetzgebendes Ansehen beruht eben darauf, daß er den gesamten Volkswillen in dem seinigen vereinigt. Wenn er nur darauf sieht, daß alle wahre oder vermeintliche Verbesserung mit der bürgerlichen Ordnung zusammen bestehe: so kann er seine Untertanen übrigens nur selbst machen lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu tun nötig finden; das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhüten, daß nicht einer den andern gewalttätig hindere, an der Bestimmung und Beförderung desselben nach allem seinem Vermögen zu arbeiten. Es tut selbst seiner Majestät Abbruch, wenn er sich hier einmischt, indem er die Schriften, wodurch seine Untertanen ihre Einsichten ins Reine zu bringen suchen, seiner Regierungsaufsicht würdigt, sowohl wenn er dieses aus eigener höchster Einsicht tut, wo er sich dem Vorwurfe aussetzt: Caesar non est supra Grammaticos, als auch und noch weit mehr, wenn er seine oberste Gewalt so weit erniedrigt, den geistlichen Despotismus einiger Tyrannen in seinem Staate gegen seine übrigen Untertanen zu unterstützen.
Wenn denn nun gefragt wird: Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter? so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der Aufklärung. Daß die Menschen, wie die Sachen jetzt stehen, im Ganzen genommen, schon imstande wären, oder darin auch nur gesetzt werden könnten, in Religionsdingen sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines Anderen sicher und gut zu bedienen, daran fehlt noch sehr viel. Allein daß jetzt ihnen doch das Feld geöffnet wird, sich dahin frei zu bearbeiten, und die Hindernisse der allgemeinen Aufklärung, oder des Ausganges aus ihrer selbst verschuldeten Unmündigkeit allmählich weniger werden, davon haben wir doch deutliche Anzeigen. In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung, oder das Jahrhundert Friederichs.
Ein Fürst, der es seiner nicht unwürdig findet, zu sagen: daß er es für Pflicht halte, in Religionsdingen den Menschen nichts vorzuschreiben, sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen, der also selbst den hochmütigen Namen der Toleranz von sich ablehnt, ist selbst aufgeklärt und verdient von der dankbaren Welt und Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden, der zuerst das menschliche Geschlecht der Unmündigkeit wenigstens von Seiten der Regierung entschlug und Jedem frei ließ, sich in allem, was Gewissensangelegenheit ist, seiner eigenen Vernunft zu bedienen. Unter ihm dürfen verehrungswürdige Geistliche unbeschadet ihrer Amtspflicht ihre vom angenommenen Symbol hier oder da abweichenden Urteile und Einsichten in der Qualität der Gelehrten frei und öffentlich der Welt zur Prüfung darlegen; noch mehr aber jeder andere, der durch keine Amtspflicht eingeschränkt ist. Dieser Geist der Freiheit breitet sich außerhalb aus, selbst da, wo er mit äußeren Hindernissen einer sich selbst mißverstehenden Regierung zu ringen hat. Denn es leuchtet dieser doch ein Beispiel vor, daß bei Freiheit für die öffentliche Ruhe und Einigkeit des gemeinen Wesens nicht das Mindeste zu besorgen sei. Die Menschen arbeiten sich von selbst nach und nach aus der Roheit heraus, wenn man nur nicht absichtlich künstelt, um sie darin zu erhalten. Ich habe den Hauptpunkt der Aufklärung, d.i. des Ausgangs der Menschen aus ihrer selbst verschuldeten Unmündigkeit, vorzüglich in Religionssachen gesetzt: weil in Ansehung der Künste und Wissenschaften unsere Beherrscher kein Interesse haben, den Vormund über ihre Untertanen zu spielen; überdem auch jene Unmündigkeit, so wie die schädlichste, also auch die entehrendste unter allen ist. Aber die Denkungsart eines Staatsoberhaupts, der die erstere begünstigt, geht noch weiter und sieht ein: daß selbst in Ansehung seiner Gesetzgebung es ohne Gefahr sei, seinen Untertanen zu erlauben, von ihrer eigenen Vernunft öffentlichen Gebrauch zu machen und ihre Gedanken über eine bessere Abfassung derselben sogar mit einer freimütigen Kritik der schon gegebenen der Welt öffentlich vorzulegen; davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch kein Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren.
Aber auch nur derjenige, der, selbst aufgeklärt, sich nicht vor Schatten fürchtet, zugleich aber ein wohldiszipliniertes zahlreiches Heer zum Bürgen der öffentlichen Ruhe zur Hand hat, kann das sagen, was ein Freistaat nicht wagen darf: räsonniert, soviel ihr wollt, und worüber ihr wollt; nur gehorcht! So zeigt sich hier ein befremdlicher, nicht erwarteter Gang menschlicher Dinge; so wie auch sonst, wenn man ihn im Großen betrachtet, darin fast alles paradox ist. Ein größerer Grad bürgerlicher Freiheit scheint der Freiheit des Geistes des Volks vorteilhaft und setzt ihr doch unübersteigliche Schranken; ein Grad weniger von jener verschafft hingegen diesem Raum, sich nach allem seinem Vermögen auszubreiten. Wenn denn die Natur unter dieser harten Hülle den Keim, für den sie am zärtlichsten sorgt, nämlich den Hang und Beruf zum freien Denken, ausgewickelt hat: so wirkt dieser allmählig zurück auf die Sinnesart des Volks (wodurch dieses der Freiheit zu handeln nach und nach fähiger wird) und endlich auch sogar auf die Grundsätze der Regierung, die es ihr selbst zuträglich findet, den Menschen, der nun mehr als Maschine ist, seiner Würde gemäß zu behandeln.
Königsberg in Preußen, den 30. Septemb. 1784.

30.04.18

Facebookgruppe neu: Einführung der direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild!

Ziel ist es natürlich so viele Mitbürger wie möglich über die neue parlamentarische Bürgerinitiative für die Einführung von direkter Demokratie zu informieren ! Deswegen wäre es gut, dass Sie dieser Gruppe auch beitreten und weiterverbreiten!

https://www.facebook.com/groups/567061127008804/

23.04.18

Auf dem Weg zum großen Krieg

Der Westen war in den letzten 55 Jahren noch nie so nahe an einem Krieg mit Russland wie heute. Washington und London treiben die Eskalation immer weiter voran. Für die EU ist das ein brandgefährliches Spiel: Denn zur militärischen Konfrontation kommt es in Europa.
Was sich in den letzten Wochen in Bezug auf Russland abgespielt hat, kann man als Kriegshetze bezeichnen. Während die USA und Großbritannien vor dem Irak-Krieg noch das Märchen von angeblichen Massenvernichtungswaffen erfunden hatten, um die Welt in einen Krieg zu lügen, begnügte man sich jetzt  mit einem viel plumperen Vorwurf: Präsident Putin soll einen Giftanschlag auf den ehemaligen Doppelagenten Sergej Skripal und dessen Tochter Julia in London angeordnet haben.
Auf diesen völlig unbewiesenen Vorwurf hin folgte eine seit der Kuba-Krise 1962 beispiellose Eskalation: Es kam zur Massenausweisung von 150 russischen Diplomaten aus 26 zumeist EU-Ländern, die alle ihre Solidarität mit dem Doppelagenten bekundeten. Verteidigungsminister Williamson nannte Putin „bösartig“. Die USA und Großbritannien führten in Syrien sogar einen Militärschlag aus, um dem Assad-freundlichen Russland in diesem Stellvertreterkrieg die Grenzen aufzuzeigen. Frankreich, Deutschland, die Vereinigten Staaten und England  nannten den Giftanschlag „die erste offensive Verwendung von Nervenkampfstoffen in Europa seit dem 2. Weltkrieg“. Es gebe „keine andere alternative glaubwürdige Erklärung als die Verantwortung Russlands.“
Alle Mainstream- Medien übernahmen diese Sicht der Dinge. Dabei könnte die Geschichte rund um den Giftanschlag auf den zwielichtigen Doppelagenten Skripal kaum lausiger sein. Hier die Fakten:
  • Skripal saß jahrelang als verurteilter Spion in einem russischen Gefängnis – und wurde dort nicht umgebracht.
  • Der russische Präsident begnadigte Skripal sogar. Der Spion konnte mit seiner Familie nach England ausreisen – und wurde (wieder) nicht umgebracht.
  • Skripal lebt fröhlich unter seinem wirklichen Namen in London. Einer der gefährlichsten Geheimdienste der Welt – der russische – ist acht Jahre lang offenbar nicht in der Lage, Skripal umzubringen.
  • Plötzlich soll Präsident Putin persönlich auf die teuflische Idee gekommen sein, der Tochter von Skripal Gift in den Reisekoffer unterzujubeln. Dies, in der Hoffnung, dass Skripal seiner Tochter beim Kofferauspacken hilft und dabei irgendwie mit dem Gift in Berührung kommt und endlich stirbt.
  • Putin war angeblich so dumm, dass er viel zu wenig Gift in den Koffer packen lässt. Die Menge ist nicht tödlich. Skripal stirbt nicht.
  • Putin war angeblich auch so dumm, Gift zu verwenden, dass es wirklich nur in Russland gibt – damit auch der Dümmste weiß: „Hinter dem Anschlag können nur die Russen stecken.“
  • Putin war angeblich sogar so dumm, dass er all das 14-Tage vor der russischen Präsidenten-Wahl macht, in der er als haushoher Favorit galt.
  • Und Putin war angeblich so dumm, den Giftanschlag ausgerechnet wenige Wochen vor der Fußball-WM zu verüben, die heuer in Russland ausgetragen wird. Er riskiert, dass zahlreiche Länder und die FIFA die prestigeträchtigen Spiele boykottieren. Das alles wegen Skripal.
Allen EU-Ländern, die bereitwillig „mitzündeln“, damit aus dem kalten Krieg ein „heißer“ wird, sei gesagt: Die „Berliner Zeitung“ enthüllte ein Geheimabkommen zwischen den USA und Russland aus dem Jahr 1952: Falls es zu einem Krieg zwischen beiden Großmächten kommt, dann soll dieser in Europa ausgetragen werden. In den USA und in Russland wird keine Fensterscheibe kaputtgehen.

19.04.18

Der Fall Skripal und die Syrien-Giftgas-Behauptung: Fragen und Antworten Russlands.


Außenministerium der Russischen Föderation

№ 617-31-03-2018


Fragen der russischen Seite an Großbritannien in Bezug auf den gegen Russland fabrizierten „Fall der Skripals"



Am 31. März hat die Botschaft der Russischen Föderation in London dem Außenministerium Großbritanniens eine Note mit einer Liste von

Fragen an die britische Seite hinsichtlich des gegen Russland fabrizierten „Falls der Skripals“ gesandt:


1. Warum ist Russland das Recht auf einen konsularischen Zugang zu zwei russischen Staatsbürgern, die auf britischem Territorium zu Schaden

gekommen sind, verwehrt worden?


2. Welche konkreten Gegengifte und in welcher Form sind sie den Betroffenen verabreicht worden? Wieso hatten die britischen Mediziner am

Ort des Zwischenfalls solche Gegengifte?


3. Auf welcher Grundlage wurde Frankreich für eine technische Zusammenarbeit bei der Untersuchung des Zwischenfalls, bei dem russische

Staatsbürger zu Schaden gekommen sind, gewonnen?


4. Hat Großbritannien die OPCW darüber in Kenntnis gesetzt, dass es Frankreich zur Untersuchung des Zwischenfalls von Salisbury

hinzugezogen hat?


5. Was hat Frankreich mit dem Zwischenfall mit den zwei russischen Staatsbürgern auf dem Territorium Großbritanniens zu tun?


6. Welche Normen der prozessualen Gesetzgebung Großbritanniens erlauben, einen anderen Staat zu einer landesinternen Untersuchung

hinzuziehen?


7. Was für Beweise sind Frankreich für eine Untersuchung und Vornahme einer eigenen Nachforschung übergeben worden?


8. Waren französische Spezialisten bei der Entnahme von biologischem Material von Sergej und Julia Skripal zugegen?


9. Ist eine Untersuchung der biologischen Materialien von Sergej und Julia Skripal durch französische Spezialisten vorgenommen worden? Und

konkret in welchen Labors?


10. Verfügt Großbritannien über die Materialien der durch Frankreich vorgenommenen Untersuchung?


11. Sind die Ergebnisse der französischen Untersuchung dem Technischen Sekretariat der OPCW zur Verfügung gestellt worden?


12. Auf der Grundlage welcher Merkmale (Marker) ist die angebliche „russische Herkunft“ des Stoffes festgestellt worden, der in Salisbury

verwendet wurde?


13. Besitz Großbritannien Kontrollmuster des Kampfgiftstoffes, den die britischen Vertreter mit „Nowitschok“ bezeichnen?


14. Sind in Großbritannien Muster eines Kampfgiftstoffes vom Typ „Nowitschok“ (gemäß der britischen Terminologie) oder analoge Stoffe

entwickelt worden?



Außenministerium der Russischen Föderation


№ 618-31-03-2018


31 März 2018


Fragen der russischen Seite an Frankreich in Bezug auf den durch Großbritannien gegen Russland fabrizierten „Fall


der Skripals“



Am 31. März hat die Botschaft der Russischen Föderation in Paris an das Außenministerium Frankreichs eine Note mit einer Liste von Fragen an

die französische Seite hinsichtlich des gegen Russland fabrizierten „Falls der Skripals“ gesandt:


1. Auf welcher Grundlage wurde Frankreich zu einer technischen Zusammenarbeit bei der Untersuchung des Zwischenfalls in Salisbury durch

Großbritannien hinzugezogen?


2. Hat Frankreich der OPCW eine offizielle Benachrichtigung darüber gesandt, dass es zu einer technischen Zusammenarbeit bei der

Untersuchung des Zwischenfalls von Salisbury hinzugezogen worden ist?


3. Welche Beweise wurden Frankreich durch Großbritannien im Rahmen der Gewährung technischer Zusammenarbeit übergeben?


4. Waren französische Spezialisten bei der Entnahme von biologischem Material von Sergej und Julia Skripal zugegen?


5. Wurde eine Untersuchung der Biomaterialien von Sergej und Julia Skripal durch französische Spezialisten vorgenommen? Wenn ja, in

welchem Labor?


6. Auf der Grundlage welcher Merkmale haben die französischen Spezialisten die Schlussfolgerung über den Einsatz eines Kampfgiftstoffes vom

Typ „Nowitschok“ (entsprechend der britischen Terminologie) oder dessen analogen Stoffe gezogen?


7. Über welche Expertenerkenntnisse verfügt Frankreich auf dem Gebiet des Studiums von Kampfgiftstoffen dieses Typs oder dessen analogen

Stoffen?


8. Auf der Grundlage welcher Merkmale (Marker) haben die französischen Spezialisten den „russischen Charakter“ der Herkunft des Stoffes, der

in Salisbury eingesetzt wurde, festgestellt?


9. Besitzt Frankreich Kontrollmuster des Kampfgiftstoffes „Nowitschok“ (entsprechend der britischen Terminologie) oder dessen analogen

Stoffe?


10. Sind in Frankreich Muster eines Kampfgiftstoffes von diesem Typ oder analoge Stoffe entwickelt worden? Wenn ja, zu welchen Zwecken?



Außenministerium der Russischen Föderation


№ 621-01-04-2018



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Moskau verfügt über unbestrittene Angaben, dass die angebliche Chemiewaffenattacke im syrischen Duma eine Inszenierung unter Beteiligung von ausländischen Geheimdiensten gewesen sei. Dies sagte der russische Außenminister Sergej Lawrow.



„Wir haben unbestrittene Angaben, dass dies (die angebliche C-Waffen-Attacke in Duma – Anm. d. Red.) eine erneute Inszenierung gewesen ist und daran die Geheimdienste eines Landes Hand angelegt haben, das nun danach strebt, in den ersten Reihen einer Anti-Russland-Kampagne zu sein“, sagte Russlands Außenminister bei einer Pressekonferenz in Moskau.


(Quelle: Sputnik-News) mehr lesen>>>



***



Die Skripal-Affäre – eine weitere anti-russische Eskalation

Aus der Geschichte lernen!

Deutschland ist das Land, in dem der Konflikt militärisch ausgetragen würde

Verstörende Akte politischer Selbstjustiz

Die Schweiz weist keine russischen Diplomaten aus
 
Österreich weist niemanden aus
 
Auch Bulgarien weist nicht aus
 
Václav Klaus kritisiert Ausweisungen
 
Militärlabor – kein Beweis für russische Herkunft
 
OSZE-Chef mahnt zu Gesprächen
 
Wolfgang Kubicki: Wir brauchen Russland



















16.04.18

Protest gegen Reaktion der österr. Bundesregierung auf Luftschläge gegen Syrien


Kniefall der Bundesregierung vor völkerrechtswidrigen US-geführten Angriffen gefährdet unser Staatsvolk und ganz Europa!

Zeiselmauer (OTS) - „Der vasallenartige Kniefall der gesamten Bundesregierung vor den völkerrechtswidrigen Luftschlägen in Syrien gefährdet das gesamte Staatsvolk“, so der renommierte Ressourcen-Ökonom Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, ehemaliges Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sachbuchautor zur Gesellschafts- und Geopolitik ("Globales Schafe Scheren", "Empörung in Europa"). „Denn jeder Bruch des Völkerrechts bewirkt eine Erosion der internationalen Rechtsordnung, auf die bislang vor allem kleine Staaten bauen konnten. In kommenden Auseinandersetzungen wird sich Österreich nicht mehr auf eine tragfähige internationale Rechtsordnung berufen können.“
Deshalb muß die „Initiative Heimat und Umwelt“ (IHU) als überparteiliche Organisation und Teil der Zivilgesellschaft den nachstehenden Vorhalt der Presse mitteilen, um weiteren schweren Schaden abwenden zu helfen.

Das Völkerrecht wurde im gegenständlichen Fall mindestens fünfmal gebrochen:

1. In den Vereinten Nationen wurde die Ablehnung des Sicherheitsrates mißachtet.
2. Es wurde in Wildwestmanier ohne formelle Kriegserklärung ein Land angegriffen, wobei bei Luftschlägen immer auch die Zivilbevölkerung mit-betroffen ist (sogenannte „Kollateralschäden“).
3. Es wurde offen zugegeben, daß eine im Amt befindliche Regierung weggebombt werden soll (Einmischung in innere Angelegenheiten).
4. Eine objektive Untersuchung der Anlaß-Behauptungen durch die „Organisation gegen die Verbreitung von chemischen Waffen“ (OPCW) wurde bewußt nicht abgewartet und die angebotene Untersuchung durch eine gemischte Kommission abgelehnt.
5. Schließlich wurde einem NATO-Vorgehen zugestimmt, womit die österreichische Eigenverpflichtung zur immerwährenden Neutralität, die der Völkergemeinschaft mitgeteilt worden ist, verletzt wird.
Prof Wohlmeyer weiter: „Noch gravierender ist jedoch die indirekte Ermutigung der Kriegstreiber zu einem Stellvertreterkrieg, der sich zu einem Weltkrieg ausweiten kann! Erstmalig legt sich der ‚Westen‘ (USA und seine Vasallen) mit einer Atommacht an! Das Stillschweigen vor den sich abzeichnenden völkerrechtswidrigen Militärschlägen und das nachfolgende Nachbeten von eindeutig inszenierten Chlorgasmorden in der offiziellen Aussendung des österr. Außenministeriums (BMEIA) „in Abstimmung mit dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und dem Bundespräsidenten“ ist geradezu zukunftskriminell!“
Jedem normal denkenden Menschen mußte auffallen, daß die Chlorgas-Behauptung im Angesicht der Erfolge der syrischen Armee in der Rebellen-Enklave Ost-Ghouta in die Welt gesetzt wurde. Man wollte das politische Rad wieder zurückdrehen. Zurecht sagt daher der Leiter des „Zentrums für Forschung zur Arabischen Welt“ (ZEFAW) an der Universität Mainz, Prof. Günter Meyer, daß die Luftschläge ohne Beweise für die Chlorgasmorde an Zivilisten getätigt worden sind und daß die diesbezügliche Medienkampagne als Waffe zum Zeitpunkt der Erfolge der syrischen Armee organisiert worden ist. Es wäre geradezu widersinnig, wenn das Assad-Regime im Zeitpunkt des Abzuges der Rebellen unschuldige Bürger mit Chlorgas, das überall erhältlich ist, ermorden wollte – noch dazu, wo die ‚Giftgasmasche‘ schon zweimal (2013 und 2017) eingesetzt worden ist.
„Ähnliche Aussagen machen viele andere Experten und Kenner, wie der ehemalige Staatssekretär im deutschen Verteidigungsministerium, Willy Wimmer. Eine fundierte Stellungnahme der Rechtsanwältin und Völkerrechtsexpertin Dr. Eva Maria Barki ist dieser OTS angehängt. Die Bundesregierung hätte daher genügend Informationen gehabt, um sich der US-geführten Kriegspropaganda begründet zu entziehen“, so Prof. Wohlmeyer abschließend.
Ergänzend dazu verweist Inge Rauscher, Obfrau der IHU, auf folgendes Zitat von Bertha von Suttner aus dem Jahr 1889:  „Jeder Krieg – was immer dessen Ausgang sei – enthält unweigerlich den Keim eines folgenden Krieges in sich. Ganz natürlich: ein Gewaltakt verletzt immer irgendein Recht. Dieses erhebt über kurz oder lang seine Ansprüche und der neue Konflikt bricht aus – wird dann von neuem durch unrechtsschwangere Gewalt zum Austrag gebracht – und so ins Unendliche“. Inge Rauscher abschließend: „Wir sehen uns daher verpflichtet, die Mitbürgerinnen und Mitbürger aufzurufen, gegen das völkerrechtswidrige und staatsgefährliche Agieren unserer Bundesregierung und des Bundespräsidenten aufzustehen – im Interesse unserer Heimat und vor allem unserer Kinder!“


Rückfragen & Kontakt:

Inge Rauscher, (+43) 02242-70 516
Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, (+43) 02762/53173, 0699/140 99 836
RA Dr. Eva Maria Barki, +43-1-535 39 80
Initiative Heimat und Umwelt (IHU)
www.heimat-und-umwelt.at, ihu@a1.net
A-3424 Zeiselmauer, Hageng. 5
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | ANI0001





Anhang: Völkerrechtliche Stellungnahme von RA Dr. Eva Maria Barki:


 Der Militärschlag der Vereinigten Staaten von Amerika im Bündnis mit Frankreich und Großbritannien zeigt mit erschreckender Deutlichkeit: Die seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion als einzige Supermacht übrig gebliebenen USA setzen ihre Machtpolitik mit dem Anspruch auf Durchsetzung ihrer Interessen unter Verletzung der in Artikel 2 der UNO- Charta normierten Verpflichtung der Achtung der Souveränität eines Staates und des Verbotes der Drohung mit Gewalt und Gewaltanwendung konsequent und ungehindert fort.

Im Einklang mit der bereits 1999 erfolgten Änderung der NATO-Doktrin - Anmaßung der Durchführung militärischer Operationen zur präventiven Konfliktverhütung und prophylaktische Gefahrenabwehr auch außerhalb des NATO-Gebietes und auch ohne UNO-Mandat - werden militärische Interventionen gegen souveräne Staaten für politisch legitim erklärt. (R2P- Responsibiliy to Protect). Jugoslawien war der Präzedenzfall, es folgten Afghanistan, Irak, Libyen und nunmehr Syrien.

Syrien war – wie der frühere NATO-Oberbefehlshaber Wesley Clark im Jahre 2003 mitteilte – bereits seit dem Krieg gegen den Irak als Ziel eines amerikanischen Kriegseinsatzes geplant. Präsident George W. Bush 2003: „Im Irak geht es nicht nur um Irak. Es ist Teil eines Musters". Der Außenpolitikexperte in Washington, James Steinberg, erläuterte dies: Syrien mache den USA Sorgen, weil es die Nachkriegsordnung stören kann.

Dies ist demnach der wahre Grund des Militärschlages: Sykes-Picot (Anm.: Aufteilung des Nahen Ostens im Zuge des 1. Weltkrieges analog zu Deutschland und der Österreichisch-Ungarischen Monarchie) soll wiederbelebt werden, nunmehr unter Führung der USA. Der durch Rußland gefährdete Einfluß soll wiederhergestellt werden. Die Amerikaner haben offenbar vergessen, daß das von ihrem damaligen Präsidenten Wilson formulierte Kriegsziel, die Gewährung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, verfehlt wurde und bis heute - trotz seither erfolgter Verankerung in den beiden UNO-Menschenrechtspakten - von den meisten Regierungen mißachtet wird.

Der Raketenangriff war offensichtlich eine Probe, Gorbatschow nannte es „Vorbereitungstraining". Die USA hat sich weitere militärische Operationen ausdrücklich vorbehalten und Präsident Assad auch bereits mit weiteren militärischen Schlägen gedroht, zumal nach Aussagen der französischen Regierung das Chemiewaffen-Arsenal „nur zum Großteil zerstört" wurde.

Offenbar wollte man die Reaktion der internationalen Staatengemeinschaft testen. Nur der Außenminister der Schweiz, Ignazio Cassis, der sich schon vor zwei Monaten vor der UNO gegen das Recht des Stärkeren in den internationalen Beziehungen ausgesprochen hatte, übte in einem Interview in der Neuen Züricher Zeitung Kritik an den USA und wies darauf hin, daß ja schon Kriege auf Grund einer falschen Behauptung geführt wurden, wie zum Beispiel gegen den Irak. Das ebenfalls neutrale Österreich hat eine Kritik gescheut. Die Waffe eines kleinen Landes ist das Völkerrecht. Diese Waffe, die noch von Felix Ermacora erfolgreich benützt wurde und Österreich großes Ansehen in der Welt verschafft hatte, wurde leichtfertig aus der Hand gegeben.


Doch der eigentliche Skandal ist: Die Europäische Union hat sich „hinter ihre Verbündeten" gestellt und die militärische Aktion als vollen Erfolg begrüßt. Die deutsche Bundeskanzlerin hat den Militärschlag als „erforderlich und ausgewogen" bezeichnet. Während Ungarn auf Grund von falschen Tatsachen und Informationen mangelnde Demokratie vorgeworfen wird, während Ungarn sogar wegen Einhaltung europäischer Normen gerügt wird, während das vom Volk der Katalanen geforderte Selbstbestimmungsrecht von der EU ignoriert und die rechtswidrige und brutale Vorgangsweise Spaniens in Katalonien toleriert wird, während das rechtmäßig ausgeübte Selbstbestimmungsrecht des Volkes der Krim nicht respektiert und die Russische Föderation wegen des unrichtigen Vorwurfes der Annexion mit rechtswidrigen Sanktionen belegt wird, wird die – nunmehr wiederholte – Vorgangsweise der Vereinigten Staaten, die den Tatbestand der völkerrechtswidrigen Aggression verwirklichen, nicht nur nicht verurteilt, sondern sogar befürwortet und gelobt!

Sowohl die Unterstützung der Terrormilizen in Syrien, mit dem Ziel des Sturzes der rechtmäßigen Regierung, als auch der nunmehr bereits zum zweiten Mal erfolgte Militärschlag gegen Syrien, stellen das Verbrechen der Aggression dar, das in die Kompetenz des Internationalen Strafgerichtshofes fällt.

Es gibt im Völkerrecht nur zwei Normen, die zwingendes Recht (ius cogens) darstellen: Das Gewaltverbot und das Recht der Völker auf Selbstbestimmung. Beide Normen werden von der Europäischen Union ignoriert und damit verletzt. Dies bedeutet die völlige Außerkraftsetzung des Völkerrechts, das Ende der internationalen Rechtssicherheit und damit eine ernste Gefahr für den gesamten Weltfrieden!

15.04.18

Parteienherrschaft oder Freiheit durch direkte Demokratie nach Schweizer Muster?

Was wurde aus "Mehr direkte Demokratie und Selbstbestimmung statt CETA- und TTIP-Diktate!" - "Das Volk muss mitentscheiden können und darf nicht länger zum Bittsteller degradiert werden!" - "Verbotsgesetz für politischen Islam!" - ORF-Zwangsgebühren abschaffen!" fragt RA Tassilo Wallentin in der Kronen-Zeitung vom 15. April 2018.

Über Freihandelsabkommen darf trotz erfolgreichen Volksbegehren nicht abgestimmt werden! Tassilo Wallentin: "Wir dürfen nicht einmal über das Rauchverbot abstimmen (…) Verbindliche Volksabstimmungen soll es frühestens 2021 geben. Und auch nur, wenn zuvor ein Volksbegehren 900.000 Unterschriften erreicht hat. (…) Selbst wenn es 900.000 Unterstützer  gibt, dürfen die Bürger trotzdem über nichts abstimmen. Denn Volksabstimmungen, die "im Widerspruch zu Europarecht" stehen, hat die Regierung verboten. Im Klartext: 90% unserer Gesetze werden in Brüssel gemacht. Wir dürfen also nicht abstimmen über: CETA, TTIP, offene Grenzen, Asyrecht, Banken-Rettungen, Bargeld-Abschaffung oder Umverteilung unseres Volksvermögens hin zu Pleitestaaten. (…) Es wird kein Verbotsgesetz gegen radikalen Islamismus geben.

Die Demokratie in Österreich ist repräsentativ, aber wen repräsentiert diese Demokratie? Sicher nicht den Willen der Mehrheit des Volkes! Wer echte politische Mitsprache will, wer mit der Zeit nicht vollkommen zum Arbeiter und Verbraucher degradiert werden will, muss reagieren, muss der Regierung seinen Willen zeigen! Dazu eignet sich die aktuelle Bürgerinitiative für eine Volksbefragung für direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild: www.volksbefragung-direkte-demokratie.at.

Aber auch aktuelle Volksbegehren, wie das gegen die ORF-Zwangsgebühren: https://www.cpoe.or.at/Inhalt/de/ORF-Volksbegehren

09.04.18

Orban gewinnt demokratische Wahl – Asselborn: EU-Staaten müssen „Wertetumor neutralisieren“

Nach dem deutlichen Wahlsieg von Viktor Orbans Fidesz-Partei in Ungarn hat Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn die übrigen EU-Staaten zu einem „energischen Handeln“ aufgefordert.


„Vor allem nach dieser Wahl in Ungarn ist es an Deutschland und Frankreich, sowie allen Mitgliedstaaten, die nicht auf Gleichgültigkeit setzen, sich schnell und unmissverständlich auf der Basis des europäischen Vertragswerks einzubringen, um diesen Wertetumor zu neutralisieren“, sagte Asselborn der „Welt“ (Online-Ausgabe).


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08.04.18

Ein unumkehrbarer Schaden für Österreich

Unsere Regierung will noch vor dem Sommer CETA im Parlament beschließen lassen. Die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ wollen allen Ernstes mit „JA“ dafür stimmen, dass multinationale Konzerne Österreich vor privaten Schiedsgerichten auf Zahlungen in Milliardenhöhe verklagen können.
Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache wollen noch vor dem Sommer das umstrittene Freihandelsabkommen CETA im Parlament beschließen lassen. Die türkis-blaue Regierung will Kommissionspräsident Juncker dieses Geschenk machen, noch bevor Österreich am 1.7.2018 für sechs Monate routinemäßig den Vorsitz im EU-Rat übernimmt.
Die Sache ist einer der größten Skandale der Republik: Bundeskanzler Kern hat CETA zwar unterschrieben. Aber die gefürchtetsten Teile des Abkommens – Konzernklagen und Schiedsgerichte – gelten für Österreich nur, wenn das österreichische Parlament zustimmt. Ohne Zustimmung unserer Abgeordneten – keine Konzernklagen und Schiedsgerichte. Mit anderen Worten: CETA gilt trotz der Unterschrift Kerns nur lückenhaft. Ohne Zustimmung unseres Parlaments kann kein Konzern Österreich vor privaten Schiedsgerichten auf Milliardenzahlungen klagen! Die ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten wollen Konzern-Multis diese Zustimmung nun erteilen! Kurz und Strache setzen damit Österreich für immer ungeahnten Haftungen vor Schiedsgerichten aus und entmachten das Parlament zugunsten mächtiger Wirtschaftslobbys.

05.04.18

Leserbrief von Inge Rauscher in der aktuellen "Ganzen Woche"

"FPÖ und direkte Demokratie":
Im jüngsten "Woche"-Interview bewirbt der FPÖ-Chef eine "Verfassungsänderung für die Einführung der direkten Demokratie als Volksrecht bei nationalstaatlichen Fragen" im Koalitionspakt mit der ÖVP. Hinter dieser typisch schönfärberischen Politikerformulierung verbirgt sich etwas ganz anderes, nämlich die totale Entmündigung des Volkes bei allen Fragen, die "EU-Recht" betreffen, und das sind rund 80 % aller Gesetzesmaterien in Österreich. In einem Werbeinserat der FPÖ mit dem Titel "Wer bestimmt unser Land wirklich?" stellte die FPÖ bereits im Jahre 2014 fest, daß "75 Prozent unserer Gesetze aus Brüssel stammen." Über diese inzwischen rund 80 % aller Fragen - und es sind dies fast alle wichtigen - soll jegliche Mitbestimmung des Volkes nun sogar gesetzlich ausgeschlossen, de facto verboten werden. Nachzulesen auf Seite 20 des Regierungsprogramms. Nur über die verbleibenden 20 % "nationalstaatlichen" Fragen, wie Strache sich ausdrückt, sollen wir abstimmen dürfen, und das auch nur mit in der Praxis unbewältigbar hohen qualitativen und quantitativen Hürden, die es im Mutterland der direkten Demokratie, der Schweiz, alle nicht gibt. Man kann nur hoffen, daß dieses "Schandgesetz", wie es von seriösen Bürgerinitiativen längst bezeichnet wird, nicht tatsächlich so beschlossen wird. Denn es würde die Einführung der totalen EU-Diktatur durch eine österreichische Regierung bedeuten!

Wer eine wirkliche direkte Demokratie nach Schweizer Muster auch in Österrreich will, sollte so rasch wie möglich die parlamentarische Bürgerinitiative für eine Volksbefragung darüber unterzeichnen - siehe www.volksbefragung-direkte-demokratie.at

Inge Rauscher, 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5.

01.04.18

«Die Schweiz braucht keinen Rahmenvertrag mit der Europäischen Union.»

(...) Mit der Einführung des Euros hat sich die EU von ihren ursprünglichen Entwicklungszielen nach dem Zweiten Weltkrieg, nämlich der Kooperation souveräner Staaten, verabschiedet.
Die Einheitswährung für strukturell völlig unterschiedlich aufgestellte Volkswirtschaften bewirkt wachsende wirtschaftliche Ungleichgewichte; sie müssen über Umverteilung ausgeglichen werden, was den Zentralismus fördert. Die EU-Elite und auch diejenige in diversen Hauptstädten haben das Ziel der Vereinigten Staaten von Europa vor Augen. (...)


(...) Vielfach werden von Befürwortern einer Annäherung an die EU Horrorszenarien gezeichnet, dass der Marktzugang ohne ein Rahmenabkommen nicht mehr möglich sei.
Doch weder Chinesen noch Amerikaner übernehmen automatisch EU-Gesetze und können trotzdem einen grossen Handel mit der EU betreiben, dank der Welthandelsorganisation (WTO), zu deren Mitgliedern auch die Schweiz zählt. (...)
(...)
In der politischen Ordnung der Schweiz ist das Volk die oberste Instanz; die Schweiz ist das einzige Land, wo das Volk die Regierung und ihre Beschlüsse korrigieren kann. Die Mitgliedstaaten der EU und die EU selbst sind politisch völlig anders organisiert.
Dort wird die Regierung alle paar Jahre gewählt, in der Zwischenzeit hat der Bürger nichts zu sagen. Diese beiden Systeme sind nicht kompatibel. Der Beitritt zur EU oder nur schon ein Vertrag mit automatischer Gesetzesanpassung an EU-Recht würde die politische Ordnung der Schweiz auf den Kopf stellen und die direkte Demokratie auflösen.
Den Menschen in der Schweiz geht es wirtschaftlich und in puncto Freiheit besser als denjenigen in den EU-Staaten. Nicht weil die Schweizer bessere Menschen sind, sondern wegen des besseren Systems, das mehr Prosperität und Freiheit für die Bürger schafft.
Föderalismus und direkte Demokratie haben Nachteile, aber unter dem Strich überwiegen die Vorteile der Subsidiarität bei weitem. Wer also das schweizerische System demontiert, der demontiert auch den hohen Wohlstand.


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30.03.18

Info-Stand-Aktionstage zur Einführung der Direkten Demokratie nach Schweizer Muster




Bitte um möglichst zahlreiche Helfer und Helferinnen an den angeführten Einsatzorten beim Informationen verteilen, Unterschriften sammeln und Diskutieren mit den Bürgern - auch jeweils wenige Stunden Mithilfe summieren sich - mit Dank im voraus! Wir arbeiten bei (fast) jedem Wetter - im Freien, also bitte (noch) warm anziehen. Nur bei ganz extremem Schlechtwetter (Dauerregen!) oder sonstiger "höherer Gewalt" entfällt mal ein Termin. Wir beginnen mit dem Standaufbau jeweils um ca. 8.30h und arbeiten jeweils bis ca. 17 Uhr. Folgende Termine sind fixiert:

Donnerstag, 5. April, BADEN - Hauptplatz vor Rathaus (Nähe Endstation Badener Bahn)

Freitag, 6. April, WIEN-KAGRAN - vor U-1-Station gegenüber Haupteingang "Donauzentrum"

Samstag, 7. April, WIEN-KÄRNTNER STRAßE - hinter der Staatsoper entlang der Mahlerstraße (U-Bahn-Station "Karlsplatz"/Ringlinien/Stadtbusse)

Donnerstag, 12. April, GRAZ-JAKOMINIPLATZ - am Rondeau auf der Verkehrsinsel

Freitag, 13. April - GRAZ - Hauptplatz/Ecke Sporgasse

Samstag, 14. April, WIENER NEUSTADT - Hautplatz/Neunkirchnerstraße vor altem Rathaus (ca. 15 Gehminuten vom Hauptbahnhof)

Mittwoch, 18. April, KREMS - Obere Landstraße, vor "Mohren-Apotheke" (ca. 15 Gehminuten vom Bahnhof)

Donnerstag, 19. April, ST. PÖLTEN - Kremsergasse, Ecke Domgasse (7 Gehminuten vom Hauptbahnhof)

Freitag, 20. April, WIEN-FAVORITEN - Nähe U-1-Station Reumannplatz, entlang der "Quellenstraße"