03.10.18

UNO-Migrationspakt mit Kommentar von eh. Generalmajor Gerd Schultze-Rhonhof


Gerd Schultze-Rhonhof                                                                    01.10.2018



Betr:  UN, General Assembly,    Entwurf-Endfassung  vom 11. Juli 2018

zum   Welt-Pakt über Sichere, Geordnete und Reguläre Migration



Das vorliegende 34-Seiten Papier ist der Entwurf des UN Sekretariats für das im Dezember 2018 durch die Staats- und Regierungschefs der UN-Mitgliedsstaaten zu verabschiedende unverbindliche Abkommen über gesteuerte und legale Migration.

Das Dokument ist im Internet in englischer Sprache zu finden unter :             refugeesmigrants.un.org/sites/default/files/180711_final_draft_0.pdf



Dieser Pakt-Entwurf über reguläre Migration muss zusammen mit dem zeitgleich entstandenen Pakt-Entwurf über Flüchtlinge bewertet werden. Ein Pakt-Entwurf über die dritte, für Europa besonders belastende Migrantengruppe, die irregulären Migranten fehlt, nämlich über Regeln für die Behandlung der illegalen, unkontrollierten Völkerwanderung.



Das Ziel des Pakts ist es, gesteuerte, legale Migration weltweit als ein „für alle Beteiligten vorteilhaftes Geschehen“ in „sichere, geordnete und reguläre“ Bahnen zu lenken und Einflussfaktoren zu reduzieren, die Menschen daran hindern, in Gegenden und Staaten auszuwandern, die ihnen ein erstrebenswertes Leben bieten ( Ziff.12 ). Der Pakt bestätigt das  Recht der souveränen Staaten auf eine eigene Migrationspolitik im Rahmen des eigenen nationalen Rechts soweit es internationalem Recht entspricht. Er bestätigt das nationale Vorrecht, die Migration im eigenen Land nach nationalem Recht zu regeln, und er überlässt es den Staaten in ihrem Bereich über reguläre und irreguläre Migration zu unterscheiden ( Ziff.15, Abs.4 ).

Der erkennbare Schwerpunkt des hier vorliegenden Entwurfs liegt auf der Forderung nach einer Verstärkung der weltweiten Arbeitsmigration.



Den Hauptteil des Pakts bilden 23 Zielsetzungen ( hier in Kurzfassung ):

1. Ziel:  Ermitteln und nutzen genauer und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Fakten-orientierte Migrationspolitik ( Ziff. 17 ). Hier werden umfangreiche statistische Erhebungen über die Migranten, ihre Familien, Bildungsstand, “Wandermotive“, Migrationskosten, länderbezogene Migrationsprofile und ein umfangreiches internationales Meldewesen sowie Datenschutz gefordert. Dazu gehören auch Haushaltsmittel und geeignetes und geschultes Personal. Als Vorbild wird die 9 Tage vor Veröffentlichung dieses Entwurfs von der Afrikanischen Union beschlossene „Afrikanische Beobachtungsstelle für Migration und Entwicklung“ (OAMD ) genannt.

2. Ziel:  Vermindern der Migrationsursachen ( Ziff.18 ). Diese Ziffer enthält 1. Empfehlungen an Entwicklungsländer zur Behebung ihrer innewohnenden ökonomischen Migrationsursachen  und  2. Empfehlungen an Staaten, die von Dürren, Umweltkatastrophen und Klimaveränderungen bedroht sind. Staaten wie Deutschland wird empfohlen, Hilfslieferungen, Rettungskapazitäten und Evakuierungsplanungen für fremde Bevölkerungen  in Not vorzuhalten.

3. Ziel:  Bemühen, Frühwarnungen über sich anbahnende, reguläre Migrationsbewegungen zu erstellen und zu verbreiten und Strategien für ihre Vorhersage zu entwickeln. Dazu eine konsulare Begleitung auf den Migrationsrouten durch die Heimatstaaten und eine gezielte Information der ankommenden Migranten über ihre Rechte und Pflichten, die Registrierung, die Arbeits- und Wohnbedingungen, den Zugang zur Grundversorgung und zur Justiz durch die Aufnahmeländer.

4. Ziel:  Sicherstellen, dass alle Migranten Personalpapiere und Pässe erhalten, in den Herkunftsländern durch dortige Behörden und bei Geburten unterwegs oder im Ankunftsland durch die Konsulate der Herkunftsländer. Bei ungeklärter Nationalität sollen die Prüfanforderungen so geändert werden, dass die Betroffenen nicht von einer Grundversorgung und den Menschenrechten ausgeschlossen sind.

5. Ziel:  Verbessern der Möglichkeiten zur legalen Arbeitsmigration und deren Familiennachzug durch Abbau fast jeder Einschränkung; dies zur Deckung von Arbeitskräftebedarf  in den Gastgeberstaaten.

6. Ziel:  Erleichtern fairen Anwerbens und fairer Arbeitsbedingungen in geregelter Arbeit für Migranten zur Vermeidung von Ausbeutung, Missbrauch, Schuldenfallen, Kinderarbeit, Vertragslosigkeit und Einbehaltung von Pässen, Personalausweisen und Arbeitsverträgen. Es wird gefordert, das im nationalen Arbeits- und Strafrecht zu verankern.

7. Ziel:  Minderung der Gefährdungen während der Migrationsbewegung zum Beispiel zum Schutz gefährdeter Frauen, unbegleiteter Kinder, Behinderter, Alter, Schleuseropfer und Angehöriger von Minderheiten durch schützende Begleitung, ärztliche Hilfe, Rechtsbeistand, Konsularschutz und Beratung.

8. Ziel:  Retten von Leben, suchen nach vermissten und bergen und beerdigen von toten Migranten sowie  informieren von Hinterbliebenen, dazu das Ausstatten von legalen Migrationsrouten mit Informations- und Konsulatsstellen.

9. Ziel:  Verstärken der Abwehr von grenzüberschreitendem Migranten-Schmuggel, dazu internationaler Informationsaustauch über Schmugglerrouten und dazugehöriger Finanzflüsse, das Beenden der Straffreiheit des Migranten-Schmuggels und das Unterscheiden von zwei unterschiedlichen Straftatbeständen, des Schmuggelns und des Schleusens.

10. Ziel:  Verhindern, bekämpfen und ausrotten von Schleuserkriminalität. Dazu sollen gesetzliche und andere Maßnahmen ergriffen werden, um Schleuser verfolgen und bestrafen zu können und ihre Schleuser-Strecken überwachen zu können. Die Opfer der Schleuser sollen nicht kriminalisiert werden, und ihnen ist Schutz und Hilfe zu gewähren, bis hin zum begrenzten oder dauerhaften Aufenthaltsrecht in ihrem Zielstaat.

11. Ziel:  Grenzsicherung in koordinierter Staaten-Zusammenarbeit zur Überwachung des geordneten Grenzverkehrs, zum Schutz der Staaten und regulären Migranten und zur Verhinderung der ( irregulären ) „wilden“ Migration.

12. Ziel:  Verbessern der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei den Migranten-Aufnahmen, als da sind die Bereitstellung von Informationen zur Einwanderung, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, ggf. den Rückreisezwang, die Bereitstellung von Betreuern vor allem für Frauen und Kinder, von Rechtsberatern und Strafverfolgungs- und Konsulats-Personal und medizinischem Personal.

13. Ziel:  Gebrauch von Festnahmen nur als letztes Mittel. Dazu die Suche nach Alternativen. Festhalten von Migranten nur über die kürzest erforderliche Zeit, ohne Diskriminierung, unter Wahrung von Rechtsstaatlichkeit, Gesetzmäßigkeit, einzelfallbezogen, mit Zugang zu Rechtsmitteln, dem eigenen diplomatischen Dienst, der eigenen Familie, bei ärztlicher Betreuung, Verpflegung und Schulzugang für Kinder. Das Festhalten darf nicht zur Abschreckung von Migration dienen.

14. Ziel:  Verbessern des konsularen Schutzes und der Hilfe während der Dauer der gesamten Migrationsbewegung. Dazu Erweiterung der Konsulatskapazitäten, Abhalten von internationalen Migrationsforen für Konsulatspersonal und Beratung und Betreuung der Migranten durch Konsulatspersonal ihrer Herkunftsstaaten.

15. Ziel:  Den Migranten einen sicheren Zugang zu einer Grundversorgung schaffen, an der die Migranten angemessen mit der ortsansässige Bevölkerung versorgt und betreut werden können. Dazu soll ein Grundversorgungs-System mit Versorgungs- und Betreuungsstellen vorgehalten werden, das Migranten ohne Diskriminierungen jeglicher Art eine allumfassende Grundversorgung bietet.

16. Ziel:  Migranten und aufnehmende Gesellschaften befähigen, die Aufnahme und den sozialen Zusammenhalt zu vollziehen und zwar durch gegenseitigen Respekt für Kultur, Traditionen, Sitten und Unterschiede, durch Aufnahme in den Arbeitsmarkt, durch Befähigung weiblicher Migranten, ohne Diskriminierung frei und gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und durch multikulturelle Veranstaltungen.

17. Ziel:  Alle Formen von Diskriminierung beseitigen und eine auf  Erfahrung mit Migranten beruhende realistischere, humanere und konstruktivere öffentliche Wahrnehmung fördern. Dazu sollen Hass-Kriminalität unter Strafe gestellt und die Opfer medizinisch, juristisch und psychologisch betreut werden. Dazu sollen die Medien geschult und Medienkampagnen in den Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten gefördert werden.

18. Ziel:  Die Fähigkeiten der Migranten entwickeln und ihre Qualifikationen und Kompetenzen gegenseitig anerkennen. Dazu sollen Vergleichbarkeit und Transparenz hergestellt und verbreitet werden und Förderprogramme für Migranten auf allen Stufen der Aus- und Weiterbildung angeboten werden.

19. Ziel:  Bedingungen für Migranten und ihre Auslandsgemeinden (Parallelgesellschaften, im Originaltext „diaspora“ ) schaffen, um zur Entwicklung in ihren Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten beizutragen. Dazu soll Migration in die Entwicklungspläne von Staaten und Regionen einbezogen werden, der Beitrag der Migranten und ihrer Auslandsgemeinden ( Parallelgesellschaften ) für die Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten erleichtert und in Schwerpunktregionen durch eigene Agenturen gefördert werden. Gezielte Unterstützungsprogramme und Finanzprodukte  wie Diaspora-Bonds und Diaspora-Entwicklungsfonds sollen die Investitionen und Unternehmen der Migranten und Auslandsgemeinden unterstützen.

20. Ziel:  Erleichtern der schnelleren, sichereren und billigeren Überweisungen von Migranten in ihre Herkunftsstaaten. Dazu sollen die internationalen Regeln des Zahlungsverkehrs angeglichen, die Überweisungsgebühren auf 3% reduziert und der Missbrauch des Migranten-Zahlungsverkehrs für Geldwäsche und illegale Finanztransaktionen verhindert werden. In den Herkunftsstaaten sollen Programme und Finanzinstrumente zur Geldanlage der Migranten geschaffen werden.

21. Ziel:  Erleichtern und zusammenarbeiten bei der Wiedereingliederung von Migranten bei ihrer Rückkehr. Dazu verpflichten sich die Gastgeberstaaten beim Fehlen von Aufenthaltsberechtigung auf Abschiebung zu verzichten, wenn den Migranten Tod, Folter oder Ähnliches in ihren Heimatländern droht oder ihre Rechtsmittel noch nicht ausgeschöpft sind. Die Herkunftsstaaten verpflichten sich, die Identitäts-  und Nationalitätsfeststellung zu übernehmen und die Rückkehrer möglichst in ihrer regionalen Heimat sicher und menschenwürdig wieder einzugliedern.

22. Ziel:  Öffnen der Teilhabe der Migranten an den Sozialsystemen und Mindestlohn-Regeln in den Gastgeberstaaten  und einführen von Mechanismen für die Übertragbarkeit von Sozialleistungen und verdienten Renten in die Herkunftsstaaten.

23. Ziel:  Die internationale Zusammenarbeit und globale Partnerschaft für die sichere, geordnete und reguläre Migration stärken.

Dabei wird unter Wiederholung vieler schon genannter Ausführungen auf die Notwendigkeit weiterer Bemühungen  und die Erfüllung früherer Vertragswerke und Absichtserklärungen verwiesen, die wie die zum Beispiel im Pakt wiederholt zitierte ADDIS ABEBA ACTION AGENDA auch verstärkte Finanzleistungen der Industriestaaten fordern.



Den Abschluss des Pakts bilden Aussagen über die Verwirklichung und Folgemaßnahmen.

            Verwirklichung:    Die Unterzeichnerstaaten entscheiden, einen erforderlichen Apparat ( capacity ) innerhalb der UN aufzubauen und förderliche Netzwerke einzurichten und zu fördern. Die IOM ( International Organisation for Migration )[1] soll als Koordinator und als Sekretariat der Netzwerke dienen. Die Unterzeichnerstaaten fordern den Generalsekretär auf, der Generalversammlung alle zwei Jahre über die Fortschritte der Verwirklichung zu berichten.

            Folgemaßnahmen:    Zur  Überprüfung der Fortschritte der Umsetzung des Pakts werden eine Reihe von Routine-Foren und Konferenzen beschlossen, unter anderem ein „Internationales Migrations Überprüfungs Forum“ im vier-Jahres Rhythmus.



Bewertung aus europäische und deutscher Perspektive:

Die vorgeschlagenen Regelungen für eine geordnete, reguläre Migration durch die Vereinten Nationen sind zu großen Teilen begrüßenswert. Sie regeln Schutz und Rechte für Migranten und geben den „Auswanderungsländern“ Ziele für deren eigene Entwicklung und die Lebensumstände ihrer Bevölkerungen vor. Sie weisen den „Auswanderungsländern“ Pflichten gegenüber ihren Auswanderern zu, unter anderem auch ihre Pflicht, in Europa abgelehnte Asylsuchende wieder aufzunehmen. Dennoch bleiben aus europäischer und deutscher Sicht erhebliche Kritiken.

Der vorliegende Entwurf erweckt in Teilen den Eindruck, Migration sei ein generelles Menschenrecht. Er erkennt zwar zu Beginn des Textes ausdrücklich das Recht der souveränen Staaten an, im Rahmen des eigenen nationalen Rechts über die Einwanderung ins eigene Staatsgebiet zu entscheiden, doch listet er so viele Schutzregeln und Hilfsversprechen für reguläre und „illegale“ Migranten auf, dass es den Zielstaaten der Migranten in der Praxis kaum möglich sein wird, überbordende Massenmigrationen einzudämmen. Die Sogwirkung der Zielstaaten bleibt damit ungebremst erhalten.

Der Entwurf ist auch der erkennbare Versuch der Vereinten Nationen, jede Art von Migration als einen positiven Beitrag zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels, der Überalterung und des Bevölkerungsschwundes in den „reichen“ Staaten anzudienen. Das Papier verschweigt dabei, dass dies nur auf ein sehr schmales Segment der Zuwanderer zutrifft. Die übergroße Mehrheit aller Migranten kommt als Arbeitskräfte für hochtechnisierte Industriegesellschaften nicht in Frage, und sie werden die alternden Bevölkerungen der Industriestaaten nicht verjüngen sondern mit der Zeit verdrängen. Ohne diese Abwägung zu beschreiben, ist das Papier nicht das, was es zu versprechen scheint.



Der gravierende Mangel des Entwurfs ist das Verschweigen der häufigsten und zugleich vermeidbaren Migrationsursachen und Ihrer Verursacher. Das sind die Bevölkerungsexplosionen in etlichen Entwicklungs- und Schwellenländern und die „Regime-Change-Wars“. 



Der Entwurf  übergeht die Feststellung aus dem vorhergehenden Bericht des UN-Sonderbeauftragten für Migrationsfragen P. Sutherland, an den UN Generalsekretär A. Guterres vom 3.2.2017, in dem der Sonderbeauftragte schreibt, dass sich die Bevölkerung Europas bis 2050 um 30 Millionen Menschen vermindern wird, die Bevölkerung Afrikas im selben Zeitraum um 1,2 Milliarden Menschen vermehren[2].  Schwund und Wachstum stehen sich demnach im Verhältnis 1 zu 40 gegenüber. Der Sutherland-Bericht selbst  und der hier vorliegende Entwurf für einen Welt-Pakt über reguläre Migration werden der Sutherland- Prognose in keiner Weise gerecht, es sei denn, die Vereinten Nationen nehmen eine weitgehende Übergabe Europas an den Bevölkerungszuwachs Afrikas stillschweigend aber sehenden Auges in Kauf.



Der vorliegende Pakt-Entwurf verschweigt damit den daraus erwachsenden dauerhaften Einwanderungsdruck aus Afrika und Vorderasien auf Zentral- und Westeuropa, der sich derzeit schon als Massenmigration darstellt. Massenmigration bildet im Gegensatz zu geringer, geordneter und regulärer Einwanderung ein Problem für die Industriestaaten mit hochentwickelten Sozialsystemen. Der vorgesehene Pakt, der dieses jetzt schon nicht gelöste Problem ausblendet, wird schnell an den Realitäten scheitern. Ihm fehlt damit jede Nachhaltigkeit.

Der Anspruch des Pakts auf die Förderung  regulärer Einwanderung ist außerdem ein Eingriff der Vereinten Nationen in die Souveränität der Mitgliedsstaaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Staaten und Völker haben ein Recht auf das ausschließliche Eigentum am eigenen Territorium und auf die Erhaltung oder Veränderung ihrer eigenen Bevölkerung. Der Entwurf stellt außerdem einseitig die Vorteile der Migration für die  Herkunfts-, die Transit- wie für die Gastgeberstaaten heraus und verschweigt die Lasten für die Völker in den Transit- und in den Zielländern. Wenn die entwickelten Staaten in Zentral- und Westeuropa den ständig weiter zunehmenden Bevölkerungszuwachs in Afrika und im Nahen Osten aufnehmen, drohen sie binnen zweier Generationen selbst zu Armutsgebieten zu werden und ihre Sozialsysteme und Rechtsordnungen zu verlieren.

Dem Entwurf fehlt damit auch ein Stück weit seine Objektivität und Glaubwürdigkeit.



Die zweite vermeidbare Migrationsursache sind die „Regime-Change-Wars“, von außen ausgelöste Bürgerkriege zum Sturz autoritärer und unliebsamer Regierungen. Die letzten Beispiele sind Libyen und Syrien[3]. Hier haben westliche Regierungen aus politischen und wirtschaftlichen Interessen von außen Unruhen geschürt und damit Bürgerkriege entfacht. Die Kriege haben Massenfluchten ausgelöst und im Falle Libyens außerdem das bis dahin verschlossene Ausfalltor für die innerafrikanische Massenmigration aufgestoßen.



Ein weiterer gravierender Mangel des vorliegenden Entwurfs ist, dass er eine Gleichrangigkeit von Sitten, Gebräuchen, Rechtsgewohnheiten und Verhaltensnormen der Migranten und der gastgebenden Völker voraussetzt und deren Anerkennung von den Gastgeber-Völkern einfordert. Die europäischen Staaten brauchen allerdings vor allem eine qualifizierte sowie integrationswillige und -fähige Einwanderung. Stabile Staaten und Gesellschaften bestehen aus annähernd homogenen Bevölkerungen. Deshalb müssen die in den europäischen Staaten gebräuchlichen Sitten und Rechtsgewohnheiten, das Demokratieverständnis, die westlichen Wertevorstellungen, das „Menschenbild“ und die religiös entstandenen Moralvorstellungen als nationale Leitkulturen das Ziel der Anpassung von Einwanderern sein und nicht multikulturelle, inhomogene und gespaltene Bevölkerungen. Der Migrationspakt dagegen sieht in seinem 19. Ziel in Ansatz auch ausländische Parallelgesellschaften vor. Reguläre Migration endet in der Regel mit Einwanderung. Sie muss daher in eine Übernahme der „Leitkulturen“ der aufnehmenden Gastgeber-Völker durch die ankommenden Migranten münden.



Die Betonung der Migranten-Rechte in den Transit- und den Zielstaaten ohne gleichzeitige Erwähnung und Durchsetzung der Rechte der gastgebenden Bevölkerungen wird zu eruptiven Spannungen im Umgang miteinander führen. Der Schutz der Migranten vor „Hass-Äußerungen“ darf außerdem  nicht in eine Ächtung oder Strafbarkeit der Kritik an aktuellem Migranten-Verhalten und der Kritik an zu starker Einwanderung ausarten.



Bei aller Kritik am Pakt-Entwurf ist den Verfassern zugute zu halten, dass sie versucht haben, ein Konsenspapier unter Beteiligung aller Auswanderungs- und Entwicklungsländer einerseits und aller Aufnahme- und Industrieländer andererseits zu formulieren, das möglichst alle unterschreiben können. Dabei mussten die Entwicklungsländer akzeptieren, dass die Zielländer der Migration ein grundsätzliches Recht auf Migration  und die unbegrenzte Aufnahme von Migranten ablehnen. Sie mussten auch akzeptieren, dass ihnen selbst Forderungen zur Lösung ihrer eigenen Probleme gestellt worden sind, die sie nun vertraglich anerkennen sollen. Sie mussten anerkennen, dass bei aller eigenen Not das Verursacherprinzip gilt.



Kommentar aus meiner Sicht:

Das für uns Deutsche überwölbende Problem, das man den UN-Autoren des Entwurfs des Welt-Pakts über Migration nicht anlasten kann, ist das Verhalten der Deutschen Bundesregierung und der Mehrheit im Deutschen Bundestag in der augenblicklichen Situation. Beide Institutionen zeigen keinen Ansatz zur nachhaltigen Lösung der augenblicklichen und der zu erwartenden Masseneinwanderung, sei sie regulär, wie im UN-Pakt geregelt oder sei sie die irreguläre, „wilde“ Migration. Das wäre erstens eine drastische Wende in der Familien- und Kinderförderung in Deutschland, die zur Beendigung des „Demographischen Wandels“. so umfangreich und teuer sein müsste, wie die derzeitigen Finanzaufwendungen für Migranten. Es wäre zweitens die Anpassung des Grundgesetzes, der Gesetze und Verordnungen an die vor 2015 erkannte und seit 2015 eingetretene Lage der massenhaften, unkontrollierten Einwanderung mit ihren für Deutschland schädlichen Auswirkungen. Es wäre dies vor allem ein entsprechendes Einwanderungsgesetz.



Unter der augenblicklichen Gesetzeslage und der derzeitigen Unwilligkeit und Unfähigkeit der Mehrheit der Regierungsmitglieder und der Mitglieder des Deutschen Bundestags, Abhilfe zu schaffen, herrscht folgende Lage: Die Rückführung der illegalen Einwanderer und der abgelehnten Asylbewerber funktioniert nicht. Der zum Teil Jahre dauernde gerichtliche Instanzenweg  in Asylverfahren wird nicht abgeschafft. Abschiebehindernisse ufern zu Gunsten der Migranten aus. Die Hindernisse werden selbst bei straffälligen Einwanderern und sog. Gefährdern anerkannt und belassen kriminelle Migranten in Deutschland. Polizei und Justiz kommen gegen Clan- und Bandenkriminalität mit Migrationshintergrund nicht mehr an. Die weitere illegale Einwanderung über Deutschlands Außengrenzen wird nicht konsequent verhindert. Die als „Rettung“ bezeichneten Hilfsdienste von deutschen NGO-Schiffen für Schlepper auf dem Mittelmeer werden geduldet. Hunderttausende illegale Einwanderer  konnten und können in Deutschland untertauchen und werden de facto im Land geduldet. Regierung, „Politik“ und Medien vermischen legale Einwanderer, illegale Einwanderer, Flüchtlinge, Asylsuchende und Nicht-Bleibeberechtigte im Sprachgebrauch und erzeugen damit unangebrachte Vorteile in der Behandlung einiger Migrantengruppen. Regierung, „Politik“ und Medien sind nicht in der Lage, das langfristige Ziel von Integration in Deutschland zu definieren, nämlich die multikulturelle, inhomogene Bevölkerung oder die Assimilation der Einwanderer.



Statt dessen versucht die Bundesregierung illegale Einwanderung mit Hilfe bilateraler Verträge mit Herkunfts- und Transitländern durch gleichstarke legalisierte Einwanderung zu ersetzen. Statt dessen versucht sie, einen Teil der schon erfolgten irregulären Migration durch administrative Umwandlung zu regulärer Migration zu machen. Statt dessen unterlässt sie sofort wirksame deutsche Interimslösungen für drängende Migrationsprobleme mit Hinweis auf die Verantwortung der EU. Statt dessen klärt sie nicht, was sie mit Integration meint, Multikulti oder langfristige Assimilation. Statt dessen stellt sie einen zeitweiligen Rückgang der Zahl von Zuwanderern als Erfolg dar, ohne das Dauerproblem der afrikanisch-asiatischen Bevölkerungsexplosion zu thematisieren. Statt dessen versucht sie mit Manipulation von Statistiken, Vertuschen der Gesamtkosten, Unterdrückung von Negativnachrichten[4] und Vortäuschen von Positiventwicklungen durch positive Einzelfallnachrichten die „Problemzonen“ der Massenmigration aus dem öffentlichen Bewusstsein fernzuhalten. Statt dessen preisen Politiker und Arbeitgeberverbände die Migration als einen Zustrom von Arbeitskräften und Talenten an, wohl wissend, dass bisher nur etwa zwei Prozent der gesamten Migranten seit 2015 in den deutschen Arbeitsprozess eingliederbar waren[5]. Statt dessen halten Spitzenpolitiker der Altparteien Propagandareden für die Einwanderung nach Deutschland und Schmähreden gegen die Einwanderungskritiker.

Es ist zu befürchten, dass die Deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag den UN Pakt über Sichere, Geordnete und Reguläre Migration als Schleusenöffner für weitere Masseneinwanderungen  interpretieren und missbrauchen werden.



Zusammenfassung:

Bei allem positiven Bemühen des UN-Pakts, Migrationsbewegungen über Staatsgrenzen hinweg humaner, zivilisierter und geregelter zu steuern, löst der Pakt das Kernproblem für Deutschland nicht, die gleichzeitige irreguläre Massenmigration der Zukunft. Ohne eine wirksame Unterbindung der irregulären Masseneinwanderung aus afrikanischen und islamischen Staaten  ist abzusehen, dass die Wohnbevölkerung in Deutschland  in etwa zwei Generationen in eine mehrheitlich islamische und afrikanische Bevölkerung „umkippt“, dass die hiesige Demokratie in eine islamisch-autoritäre Staatsform mutiert und dass der Ausverkauf des deutschen Sozialsystems erfolgt sein wird.



Ende.



[1] Die IOM ist dem UN Generalsekretär direkt unterstellt und nicht dem UNHCR untergeordnet.
[2] So hat sich zum Beispiel die Bevölkerung Nigerias in den 20 Jahren von 1998 bis 2018 von 100 Millionen auf annähernd 200 Millionen verdoppelt.
[3] US  Gen Wesley Clark hat in einem  Interview vom 2.3.2007 berichtet, dass er knapp  3 Wochen nach „nine-eleven“ im Pentagon erfahren hat, dass die Entscheidung gefallen ist, dass in den nächsten 5 Jahren in 7 Staaten Systemwechselkriege geführt werden sollen und zwar  in IRAK, SYRIEN, LIBYEN, LIBANON, IRAN, SOMALIA und im SUDAN.

[4] Die Mehrzahl der in Deutschland begangenen Morde und Vergewaltigungen durch Migranten wird nicht veröffentlicht.
[5] Martin Schulz, ehem. Kanzlerkandidat der SPD: „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold“


28.09.18

Die EU nützt in erster Linie den Konzernen – nicht den Bürgern. Im handelspolitischen Bereich sollte Österreich der EFTA wieder beitreten

Interview mit Inge Rauscher*, Obfrau der «Initiative Heimat & Umwelt» und Sprecherin des überparteilichen Personenkomitees für den Austritt aus der EU

zf. Vor drei Jahren fand eine sogenannte Eintragungswoche des österreichischen EU-Austritts-Volksbegehrens statt. Um überhaupt ein Volksbegehren ins Parlament zu bringen, mussten sich mindestens 100 000 Bürger Österreichs persönlich in ihrer Gemeindeverwaltung in eine Liste eintragen und damit ihren Willen bekunden, dass über den Austritt aus der EU eine Volksabstimmung abzuhalten sei. Trotz dieser Hürden und eines totalen Medienboykotts erreichte die Initiative sensationelle 261 000 Unterschriften und sorgte damit für ein Erdbeben in Österreich.
Trotzdem folgte das Parlament dieser qualifizierten Aufforderung der Bürger nicht. Zeit-Fragen sprach mit Frau Inge Rauscher von der «Initiative Heimat und Umwelt», einer der Hauptinitiatoren des EU-Austritts-Volksbegehrens.
Zeit-Fragen: Frau Rauscher, Sie haben massgeblich dazu beigetragen, dass das EU-Austritts-Volksbegehren 2015 mit sensationellen 261 000 Unterschriften eingereicht werden konnte. Wie haben Sie das ohne Unterstützung durch die Medien geschafft, und was bedeutet das rückblickend für Österreich?
Inge Rauscher: Es war in erster Linie eine Leistung der Basisbewegung und das Ergebnis von mehreren Jahren Informations- und Aufklärungsarbeit durch die regelmässig erscheinende Zeitschrift der «Initiative Heimat & Umwelt», die Wegwarte, und das überparteiliche EU-Austritts-Personenkomitee, vielen hundert Info-Stand-Kundgebungen von Mitarbeitern zwecks Bürgergesprächen auf den grossen öffentlichen Plätzen in ganz Österreich, vielen Leserbriefen in Medien, viel persönlicher Verteilarbeit von Infoblättern durch tausende Mitbürger und auch deren unter Beweis gestellte Bereitschaft, die dazu nötigen Grossauflagen finanziell zu ermöglichen.

Verlust der Selbstbestimmung

Was sind die wichtigsten Gründe für einen EU-Austritt Österreichs?
Da gibt es sehr viele, von denen ich hier nur einige anführen kann. Der wichtigste für uns als Betreiber des Volksbegehrens war und ist der Verlust der Selbstbestimmung. Entscheidungen für hier lebende Bürger können besser in Österreich selbst getroffen werden als in «Brüssel». Demokratie erfordert immer Nähe und Überschaubarkeit. Es ist kein Zufall, dass die EU-Kommissare, die das alleinige Vorschlagsrecht für Gesetze haben, nicht gewählt sind, und das sogenannte EU-Parlament keine Gesetzgebungsbefugnis hat. In der EU haben schon die nationalen Parlamente kaum mehr wirklich etwas zu bestimmen und schon gar nicht die Staatsvölker – daher auch der De-facto-Ausschluss von direkter Demokratie. Den Mitgliedsstaaten soll nun auch demnächst die Budgethoheit genommen werden durch die Bestellung eines Finanzministers für die gesamte EU.
Es gibt keinen wichtigen Bereich, der sich durch unseren Beitritt zur EU vor 23 Jahren verbessert hat, viele haben sich jedoch verschlechtert.
Die in der österreichischen Bundesverfassung verankerte, ausdrücklich immerwährende Neutralität wird durch die EU-Mitgliedschaft laufend verletzt. Man muss bedenken, dass 25 der (noch) 28 Mitglieder gleichzeitig Nato-Mitglieder sind. Voriges Jahr hat Bundeskanzler Kurz das Pesco-Abkommen (Permanent Structured Cooperation) unterzeichnet, die sogenannte ständige, strukturierte militärische Zusammenarbeit der EU-Staaten. Wie kann ein neutrales Land Frieden gestalten, wenn man einer Armee beitritt, die mit dem Nato-Angriffsbündnis im Einklang steht?
Auch die Probleme mit der Masseneinwanderung hängen mit der EU zusammen. Deren Credo der «offenen Grenzen» hat diese überhaupt erst ermöglicht bis hin zur damit verbundenen, heutigen Kriminalität. Im Dezember dieses Jahres soll in Marokko die sogenannte «Marrakesch-Deklaration» formell unterzeichnet werden, mit der 57 Staaten aus der EU und afrikanischen «Partnerländern» nach mehrjährigen Verhandlungen Verpflichtungen «zur Förderung einer ausgewogenen Haltung zu Migration, Diaspora und zu einem Beitrag zur Entwicklung von Gesellschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern» eingehen. Unabhängige Beobachter werten dieses Abkommen als weiteren Türöffner für die Massenmigration aus Afrika in die EU. Während auch das österreichische Aussenministerium diesem Abkommen bereits zugestimmt hat, begründet der ungarische Aussenminister die Ablehnung seiner Regierung damit, dass die Marrakesch-Deklaration «Migration als notwendiges, positives Phänomen darstelle» und dass angenommen werden muss, dass es im Rahmen dieses «Rabat-Prozesses» zu einer neuen Migrationswelle kommen werde.

Wirtschaftlich kein Erfolg – wer profitiert von der EU?

Die EU nützt in erster Linie den Konzernen und nicht den Bürgern. Seit dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahre 1995 gab es keinen nennenswerten Zuwachs beim Nettolohn (Bruttolohn minus Inflationsrate), während die Aktienkurse seither deutlich angestiegen sind: der ATX von knapp 1000 Punkten im Jänner 1995 auf gut 3400 Punkte im Juli 2018 – ein Plus von rund 240 %. Beim DAX fiel diese Entwicklung auf Grund der grösseren Konzernstrukturen im gleichen Zeitraum noch viel deutlicher aus – von rund 2000 Punkten auf rund 12 800 Punkte – ein Plus von rund 540 %. Die EU ist also in erster Linie eine Umverteilungsmaschinerie von unten nach oben!
EU-Befürworter in Österreich erklären immer wieder, im Falle eines Austritts würde Österreich wirtschaftlich untergehen. Wie sehen Sie das?
Durch die Einheitswährung Euro ist bei uns ein enormer Kaufkraftverlust eingetreten und eine enorme Teuerung. Das spürt jeder Bürger in seiner Brieftasche. Und das hängt damit zusammen, dass schwächere Volkswirtschaften wie Italien, Spanien oder Portugal durch den Euro nicht mehr abwerten können und in grosse Probleme geraten sind. Über den EU-Vertrag mussten stärkere Volkswirtschaften wie Österreich für Schulden anderer Länder haften. Zusätzlich zahlt Österreich jährlich weit mehr in die EU hinein, als es wieder herausbekommt. Der ganze Weg hat zu einer Verarmung unserer Bevölkerung geführt und zu einer steigenden Kluft zwischen Arm und Reich. Die EU ist wirtschaftlich alles andere als ein Erfolgsprojekt. Das Bauernsterben hat massiv zugenommen, Österreich hat grosse Teile seiner Industrieproduktion verloren, die Staatsverschuldung beträgt 83 % des Bruttoinlandsprodukts, auf derzeit rund 350 000 Arbeitslose kommen nur rund 50 000 offene Stellen.
Rund ein Drittel der Österreicher ist laut Umfragen für einen Austritt Österreichs aus der EU, also einen «Öxit», die gesamten Mainstream-Medien und Parlamentsparteien aber dagegen. Wie ist diese Diskrepanz zu erklären?
Was informierte Bürger wollen, ist nie von den offiziellen Kreisen gewünscht, da diese ja ganz andere (Lobby-)Interessen vertreten und dabei möglichst wenig gestört werden wollen. Ausserdem werden von «Brüssel» auf unsere Kosten viele verlockende Positionen, Inserate und sonstige Vergünstigungen vergeben, mit denen man Politiker und Journalisten «ködern» kann. Viele finanzkräftige sogenannte «Denkfabriken» hinter den Kulissen und NGO sponsern diese. Die EU-Gremien sind Vorposten der Agenda des zentralistischen «Weltstaates» zur Aushebelung der (noch) funktionierenden Nationalstaaten, die dem Wohl der Völker und Staaten dienen sollen.
Sie haben bei der Bundespräsidentenwahl Norbert Hofer von der FPÖ unterstützt und danach bei den Nationalratswahlen die FPÖ. Was waren die Gründe dafür, und warum haben Sie sich dann von der FPÖ distanziert?
Hauptgründe für die Unterstützung waren das vehemente Eintreten für die Einführung einer direkten Demokratie nach Schweizer Muster, vom Bundesparteitag der FPÖ mit 100prozentiger Zustimmung beschlossen und zur absoluten Koalitionsbedingung erklärt, ebenso wie das Nein zum ruinösen CETA-Handelsabkommen der EU mit Kanada (und damit indirekt den USA) oder zumindest eine Ratifizierung desselben nur nach Volksabstimmung, ein Nein zum weiteren Zentralismus der EU usw. Das alles wurde über Bord geworfen und ein Regierungspakt unterzeichnet, mit dem das genaue Gegenteil beschlossen wurde. Das CETA-Abkommen wurde inzwischen vom Parlament mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ ratifiziert, ein weiteres Freihandelsabkommen der EU mit Singapur von Infrastrukturminister und Regierungskoordinator Norbert Hofer unterzeichnet, mit dem ebenfalls Konzernschiedsgerichte als Paralleljustiz über der staatlichen Gerichtsbarkeit stehen werden, wenn Sozial- oder Umweltgesetze die Profitinteressen von Konzernen tangieren. Und statt der versprochenen direkten Demokratie nach Schweizer Muster soll ab 2021 gemäss Regierungsprogramm das gesamte EU-Recht der Mitsprache der Bevölkerung völlig entzogen werden, obwohl bereits über 80 % aller für Österreich geltenden Gesetze von «Brüssel» vorgegeben werden. Auch die Verfassung und internationale Verträge sollen von jeglicher direkter Demokratie ausgeschlossen werden, und die Frage der EU-Mitgliedschaft an sich (Beibehaltung oder Austritt) soll dem Volk nie wieder vorgelegt werden. Und damit war natürlich für uns eine weitere Unterstützung der FPÖ völlig unmöglich.

Zurück zum souveränen Kleinstaat

Wie wünschen Sie sich Österreichs Rolle in Europa?
Als souveräner Kleinstaat in der Mitte Europas durch eine aktive und gelebte Neutralität, die eine eigenständige Aussenpolitik erfordert, zum Ausgleich und zum Frieden beizutragen. Dazu gehört eine gesunde Äquidistanz zu allen grossen Machtblöcken und laufende Bemühungen zur Stärkung und Einhaltung des Völkerrechts. Absage an Grossmachtphantasien, aber entschlossenes Eintreten für die Lebensnotwendigkeiten der Republik Österreich auf allen Ebenen – Stichworte: Transitverkehr, bäuerliche Landwirtschaft, Nahversorgung durch Klein- und Mittelbetriebe, kulturelle Identität. Im handelspolitischen Bereich sollte Österreich der EFTA, deren Mitglied wir 36 Jahre lang waren, wieder beitreten. Unser Hauptaugenmerk sollte auf einer aktiven Nachbarschaftspolitik mit allen uns unmittelbar umgebenden Staaten liegen.
Ist eine Volksabstimmung über den EU-Austritt weiterhin möglich, und kann sie ein Erfolg werden?
Eine solche Volksabstimmung kann der Nationalrat jederzeit beschliessen. Mit dem von der aktuellen Regierung für 2021 geplanten «Direkte-Demokratie-Verhinderungspaket» soll «nur» dem Volk verwehrt werden, eine solche selbst herbeiführen zu können. Aber auch dieses Paket könnte jederzeit von einer anderen Regierung bzw. deren Mehrheit im Parlament wieder aufgehoben werden. Und natürlich kann eine solche Volksabstimmung ein Erfolg werden; auch bei der Brexit-Abstimmung hatte niemand mit einem derartigen Ergebnis gerechnet.
Was wäre, wenn eine Mehrheit in Österreich für einen EU-Austritt stimmen würde?
Dann hätte unser Land wieder die Möglichkeit, Politik in erster Linie für die eigenen Bürger zu machen. Die jährlichen, horrenden EU-Mitgliedsbeiträge würden entfallen, Österreich könnte statt der Transferwährung Euro wieder seine eigene, nationale Währung einführen und müsste keine  Schuldenhaftungspakete für andere EU-Staaten wie durch den ESM mitfinanzieren, die Mitgliedschaft bei der Europäischen Atom-Förderungsgemeinschaft Euratom würde entfallen, usw. Österreich müsste auch alle im Gange befindlichen Schritte zur Teilnahme an einer Nato-kompatiblen EU-Armee wie das Pesco-Abkommen nicht mehr mittragen und könnte ganz allgemein wieder Freiheit und Selbstbestimmung und damit auch Selbstachtung statt Unterwerfung verwirklichen.
Vielen Dank, Frau Rauscher.    •

* Inge Rauscher, Obfrau der «Initiative Heimat & Umwelt», Sprecherin des überparteilichen Personenkomitees für den Austritt aus der EU. www.ja-zum-oexit.atwww.heimat-und-umwelt.at . p. A. A-3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 0043/2242-70516 oder 0664/425 19 35, ihu(at)a1.net

(Quelle: Zeit-Fragen)

25.09.18

EU/UNO-Pläne zum Thema Migration


Der Autor Matthias Matussek hat brisante Dokumente entdeckt, die belegen, dass wir alle von Anfang an von den Politikern und Medien belogen wurden. Es ging nie um Hilfe für Kriegsflüchtinge, es geht um knallharte Neuansiedlung in Europa. Die EU-Strategen wollen so den rückläufigen Bevölkerungszahlen durch Überalterung und sinkende Geburtenraten entgegen wirken. Deswegen begrüßen sie jeden einzelnen so genannten Flüchtling plus Familiennachzug, den das hilft ihnen, ihre Pläne zu verwirklichen.                            
Matussek fasst diesen ungeheuren Skandal mit folgenden Worten zusammen:
1.) Jeder Lesekundige kann auf der Original-Website der UNO, also definitiv keine fake-news, über
http://www.un.org/…/po…/publications/migration/migration.htm
nachlesen, dass es selbstverständlich das UN-Thesenpapier „replacement migration“ (Ersatzmigration) gibt, welches keineswegs von zeitlich begrenzten Schutzsuchenden spricht.
2.) Ferner kann jeder Lesekundige auf der Original-Website der Europäischen Kommission, also ebenso definitiv keine fake-news, über
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2434_de.htm
nachlesen, was der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos sagte und ebenso keineswegs von vermeintlich zeitlich begrenzter Schutzgewährung, sondern unverhohlen von somit dauerhaften Neuansiedlungszusagen spricht:
……“Durch die Schaffung eines dauerhaften Rahmens mit einheitlichen Verfahren können wir schnellere Verfahren gewährleisten, was uns wiederum ermöglicht, SCHRITTWEISE unsere gemeinsamen NEUANSIEDLUNGSZUSAGEN zu ERHÖHEN.“……
3.) Aufgrund obiger nachweislich verifizierbarer Original-Quellen der UNO und der Europäischem Kommission ist belegt, dass wir derzeit -mehrheitlich- keine Völkerwanderungen von größtenteils angeblich „zeitlich befristet Schutzsuchenden“, sondern mehrheitlich eher gezielt dauerhafte EU-„Neuandsiedlungen“ als indirekte Umsetzung des UNO-Thesenpapiers „replcaement migration“ (Ersatzmigration) erleben. 4.) Diese öffentlich verifizierbaren Fakten werden uns seitens der -vermeintlich- mehrheitlich qualitätsorientiert arbeitenden Traditions-Verlage und der öffentlich-rechtlichen Sender seit längerem überwiegend vorenthalten, trotz höchstrichterlich geschützter Meinungsbildungsfreiheit und deren Grundvoraussetzung eines mehrheitlich qualitätsorientierten Journalismus.
Das Dokument: Europäische Kommission – Pressemitteilung
                              
Erste Phase: Totaler Stop der unkontrollierten Einwanderung
Zweite Phase: Abschiebung der Illegalen und Kriminellen
Dritte Phase: Erschwerung der Zuwanderung
Vierte Phase: Rückführung der arbeitslosen Fremden
Fünfte Phase: Wiederherstellung des Rotationssystems und des Saisoniersystems

Sechste Phase: Überprüfung der Arbeitsbewilligungen und der Verleihungen der Staatsbürgerschaft

24.09.18

Ceterum censeo: Direkte Demokratie kann ein Land befrieden helfen


km. Deutschland leidet unter einer Entfremdung zwischen einem grossen Teil seiner Bevölkerung und den in einer repräsentativen Demokratie politisch Verantwortlichen in Parlament und Regierung. Selbst bei manchem Gerichtsurteil fragt sich der Bürger, ob dies wirklich Recht ist und «Im Namen des Volkes» erging.
Das hat verschiedene Gründe. Einer davon ist der berechtigte Eindruck, als Bürger nur wenig unmittelbaren Einfluss auf politische Entscheidungen zu haben. Obwohl Artikel 20, Absatz 2, Satz 2 des Grundgesetzes vorgibt, dass die Staatsgewalt des Volkes auch durch «Abstimmungen» ausgeübt wird, wurde dieses grundsätzliche demokratische Recht den Deutschen auf Bundesebene bislang verwehrt. Die Gründe, die hierfür bis heute genannt werden, können allesamt nicht überzeugen. Manche Argumente könnten gut bei der konkreten Gestaltung direktdemokratischer Rechte berücksichtigt werden, zum Beispiel die Verpflichtung der Medien und staatlicher Publikationen, beide Seiten einer Abstimmung ausreichend zu Wort kommen zu lassen. Vielleicht wäre es auch sinnvoll, wenn Parteiorganisationen auf die Initiative für eine direktdemokratische Entscheidung verzichten.
Die Schweiz hat seit 1848, seit der Gründung des Bundesstaates, gezeigt, wie es gelingen kann, eine direkte Demokratie auf Bundesebene Schritt für Schritt zu verwirklichen und somit ganz wesentlich zum sozialen Frieden beizutragen. Denn jeder Schweizer weiss, dass er, wenn er mit einem Gesetz nicht einverstanden ist und dieses Gesetz verhindern will (Referendum) oder wenn er die Verfassung verändern möchte (Volksinitiative), Rechte hat, um dies in die Wege zu leiten.
Die Schweizer direkte Demokratie garantiert ihrem Volk nicht nur seine Volksrechte. Es wäre auch ein Irrtum zu glauben, dass sich diese Volksrechte gegen Parlament und Regierung richten. Im Gegenteil: Die direkte Demokratie der Schweiz hat zu einem intensiveren Kontakt und Austausch zwischen Volk und Politikern geführt und die Politiker in die Pflicht genommen, nicht über das Volk hinwegzugehen.
Initiativen zur Einführung von Gesetzes-Referenden und Verfassungsinitiativen, sogar auch zu Gesetzesinitiativen gibt es auch in Deutschland seit vielen Jahren. 2002 stand ein entsprechender Vorschlag im Deutschen Bundestag sogar zur Abstimmung und erreichte auch eine klare, aber leider nicht die notwendige verfassungsändernde Mehrheit. Seitdem werden ähnliche Initiativen von den Parteien blockiert, die die Mehrheit im Bundestag haben.
Am Sinn und an der Notwendigkeit direkter Demokratie auf Bundesebene hat sich aber nichts geändert. Gerade heute könnte sie ein wesentlicher Beitrag sein, Deutschland zu befrieden und dem Land zum Fortschritt zu verhelfen.

21.09.18

Vereinte Nationen – Abteilung Bevölkerungsfragen, Bestandserhaltungsmigration


Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie:

• In der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts dürfte die Bevölkerung in den meisten Industriestaaten auf Grund von unterhalb der Bestandserhaltung liegenden Fruchtbarkeitsraten und steigender Lebenserwartung zurückgehen.

• Ohne Zuwanderung wird die Bevölkerung noch drastischer zurückgehen und noch rascher altern als nach den bisherigen Prognosen

. • Obwohl die Fruchtbarkeitsrate in den nächsten Jahrzehnten durchaus wieder ansteigen könnte, glauben nur wenige Experten, dass sie ein Niveau erreichen wird, das in den meisten Industriestaaten in absehbarer Zukunft den Bevölkerungsbestand sichern kann. Daher wird ohne Bestandserhaltungsmigration ein Rückgang der Bevölkerung unvermeidlich sein.

• Der prognostizierte Bevölkerungsrückgang und -alterungsprozess wird tiefgreifende und weitreichende Folgen haben und die Regierungen zwingen, zahlreiche überkommene Maßnahmen und Programme im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich, so auch soweit sie die Zuwanderung aus dem Ausland betreffen, neu zu bewerten.

 • Für Frankreich, Großbritannien, die Vereinigten Staaten und die Europäische Union ist die Zahl der Einwanderer, die erforderlich ist, um den Bevölkerungsrückgang auszugleichen, geringer oder etwa gleich wie die Zuwanderungsströme der jüngeren Vergangenheit. Zwar trifft dies auch auf Deutschland und die Russische Föderation zu, aber die Zu- Vereinte Nationen – Abteilung Bevölkerungsfragen, Bestandserhaltungsmigration 5 wanderungsströme waren in den neunziger Jahren auf Grund der Wiedervereinigung beziehungsweise der Auflösung der Sowjetunion verhältnismäßig groß.

• Italien, Japan, die Republik Korea und Europa bräuchten viel mehr Zuwanderer als in den letzten Jahren, um den Bevölkerungsrückgang auszugleichen.

• Die Zahl der Einwanderer, die notwendig ist, um ein Schrumpfen der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter auszugleichen, übersteigt diejenige, die einen Rückgang der Gesamtbevölkerung ausgleichen würde, um ein Erhebliches. Ob solche höheren Einwanderungszahlen zu den Optionen gehören, die den Regierungen zur Verfügung stehen, hängt zum großen Teil von den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen des jeweiligen Landes beziehungsweise der jeweiligen Region ab.

• Sollte das Pensionsalter im Wesentlichen auf dem heutigen Stand bleiben, ist eine Erhö- hung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mittels Zuwanderung aus dem Ausland kurz- bis mittelfristig die einzige Option, durch die sich eine Schwächung des potenziellen Unterstützungsverhältnisses abfangen ließe. • Die Wanderungsströme, die notwendig wären, um die Bevölkerungsalterung auszugleichen (d. h. um das potenzielle Unterstützungsverhältnis aufrechtzuerhalten) sind extrem groß, und es müssten in allen Fällen weitaus höhere Einwanderungszahlen als in der Vergangenheit erreicht werden.

 • Das potenzielle Unterstützungsverhältnis allein durch Bestandserhaltungsmigration auf dem derzeitigen Niveau zu halten, erscheint unerreichbar, da es dafür außerordentlich hoher Einwanderungszahlen bedarf.

 • In den meisten Fällen könnte das potenzielle Unterstützungsverhältnis auf dem derzeitigen Niveau gehalten werden, wenn die Obergrenze der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter auf etwa 75 Jahre angehoben würde.

 • Die neuen Herausforderungen, die durch eine schrumpfende und alternde Bevölkerung entstehen, werden objektive, eingehende und umfassende Neubewertungen zahlreicher überkommener Maßnahmen und Programme im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich erfordern. Solche Neubewertungen bedürfen einer langfristigen Perspektive. Zu den kritischen Fragen, die angegangen werden müssen, gehören: a) das geeignete Ruhestandsalter, b) Höhe und Art der Renten- und Krankenversicherungsleistungen für die ältere Generation, c) die Zahl der Erwerbstätigen, d) die Höhe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Deckung der Renten- und Krankenversicherungsleistungen für die wachsende Zahl älterer Menschen und e) Maßnahmen und Programme im Zusammenhang mit der internationalen Wanderung, insbesondere der Bestandserhaltungsmigration, und der Eingliederung einer großen Zahl neuer Einwanderer und ihrer Nachkommen.


http://www.un.org/esa/population/publications/migration/execsumGerman.pdf


Inter-Info 2018

INFO 469 - Jänner 2018

INFO 470 - Februar 2018

INFO 471 - März 2018

INFO 472 - April 2018

INFO 473 - Mai 2018

INFO 474 - Juni 2018

INFO 475 - Juli 2018

INFO 476 - August 2018

INFO 477 - September 2018

Massenimigration als Mittel zum Bevölkerungstausch in Europas Mitte





Die mediale Darstellung der Masseneinwanderung vom Sommer und Herbst 2015 und die damit verbundene Macht der Bilder haben die Menschen, ganz besonders in Mitteleuropa, aufgerüttelt und schockiert.
Aus der Sicht des „einfachen Mannes von der Straße“ versagte und versagt die EU und die meisten Staaten Europas seit Jahren bei der Bewältigung der sgn. Flüchtlingskrise. Das Wort vom „Staatsversagen“ ging und geht um.
Das vermeintliche Versagen der EU und Staatsführungen zieht der Autor aber massiv in Zweifel und unterstellt in einer Hypothese reale Absicht. Leicht verständlich und wissenschaftlich fundiert wird anhand von fünf forschungsleitenden Fragen die Hypothese des geplanten Bevölkerungsaustauschs überprüft. Es wird aufgezeigt, dass die Entwicklung des Jahres 2015 keine zufällige war. Wenngleich nur die Spitze des Eisberges dargestellt werden kann, so zeigt dies dennoch, dass an der Masseneinwanderung schon sehr lange, sehr konsequent und auch weiterhin von vielen, sehr unterschiedlichen Interessenten, gearbeitet wird.

Aus der Sicht des Autors ist es wichtig diese Zusammenhänge zu erkennen, damit diejenigen, die den Preis in Form zerstörter Heimaten, vielfältige Formen der Kriminaliät bis hin zu drohenden Kultur- und Zivilisationskriegen – die autochthonen Bevölkerungen Europas und die erzwungenen Migranten – sich nicht auf das Spiel „teile und herrsche“ einlassen und sich nicht gegenseitig bekriegen.

16.09.18

Europäische Union und Europa sind zweierlei, die EFTA ist zukunftsweisend

von Dr. phil. Winfried Pogorzelski

In Europa hat sich eine sprachliche und damit politische Unsitte breitgemacht: Landauf landab unterscheiden Politiker, Journalisten, Fachleute, ja die meisten Bürger oft selbst nicht mehr zwischen «Europa» und «Europäischer Union (EU)». Jeder Schüler lernt aber immer noch – und das ist richtig: Europa ist ein Kontinent mit nicht weniger als 46 souveränen Staaten, deren Territorien ganz oder teilweise auf dem Erdteil Europa liegen. Die EU ist ein politischer, ökonomischer Verbund von lediglich 28, bald nur noch 27 europäischen Staaten. Ihre Institutionen und Amtsträger haben weitreichende Kompetenzen (Wirtschafts-, Finanz- , Militärpolitik), die die Souveränität der Mitgliedsstaaten massiv einschränken. So werden nur die Mitglieder des Europaparlaments, das nicht einmal das Gesetzesinitiativ-Recht hat, alle fünf Jahre von den Bürgern der Union direkt gewählt.
Immer häufiger werden EU-kritische Äusserungen pauschal als «europafeindlich» oder «antieuropäisch» abqualifiziert. So behauptet beispielsweise SP-Nationalrat Cédric Wermuth in der «Aargauer Zeitung» vom 27. August: «Die Entwicklung [gemeint ist hin zu mehr Liberalismus, Nationalismus, Flüchtlingsfeindlichkeit und zum Abbau des Service public, W. P.] ist ein Drama für Pro-Europäer.» Aber was bitte soll genau ein Pro-Europäer sein? Ein Sozialdemokrat vom Zuschnitt eines Herrn Wermuth bzw. der SP Schweiz? Wer diese Auffassungen nicht teilt, ist also einfach «gegen Europa»? Sicher nicht! Was für ein Europa wollen «die Europäer» denn nun eigentlich – oder besser – sollen sie denn wollen? Ein Europa der in ihrer Souveränität stark eingeschränkten Nationalstaaten, des totalen Freihandels, der völligen Personenfreizügigkeit, der Einbindung ins Militärbündnis Nato, das von den USA dominiert ist? Anscheinend auch nicht! Nicht einmal alle EU-Staaten, ihre Parteien, ihre Bürger sind sich bezüglich der aktuellen Grundsatzfragen einig: Die momentanen Entwicklungen in Deutschland, Grossbritannien, Ungarn, Österreich und Italien unterstreichen dies nachdrücklich.
Mehr Differenzierung ist also angesagt: Die unbekümmerte Vereinnahmung des Begriffs Europa von Politikern diverser Couleur ist sachlich falsch, propagandistisch. Sie dient offensichtlich eigenen Interessen. Auf der Strecke bleibt bei dieser Art zu politisieren, was Europa zum Erfolgsmodell und weltweiten Vorbild gemacht hat: die Förderung von nationaler Souveränität, Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Pluralismus, Liberalismus und Frieden.
Eine Alternative, die seit Jahrzehnten bestens funktioniert, von der aber heute kaum einer spricht, ist die EFTA (gegründet 1960). Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind zu einer Freihandelsorganisation zusammengeschlossen und beweisen damit, dass es auch anders geht, als es die unkritischen Befürworter des undemokratischen Bürokratie-Molochs EU ständig weiszumachen versuchen: Diese Staaten sind und bleiben souverän und demokratisch, die Schweiz sogar direktdemokratisch. Sie nutzen den Freihandel untereinander für ihr wirtschaftliches Fortkommen, um im Auftrag ihrer Bürger Wohlstand und Unabhängigkeit zu sichern. Sie bewahren sich damit die individuelle Freiheit, Handelsverträge abzuschliessen oder auch wieder aufzugeben. Damit erhalten und pflegen sie die nicht zu überschätzenden Errungenschaften Europas. Das ist allemal besser als nur als kleiner Teil einer Grossmacht (mit stark eingeschränkten Mitwirkungsmöglichkeiten) auf Gedeih und Verderb im riskanten globalen Machtpoker mitzumischen, einer Grossmacht wohlgemerkt, die in sich zunehmend instabil und weiterhin undemokratisch und zentralistisch ist. 

14.09.18

Wir werden heiße Tage erleben


Abwehr der Massenmigration als moralisches Dilemma? Staatliche Sicherheitskräfte im Spannungsfeld von politisch geförderter Masseneinwanderung und Pflicht zum Schutz der Bevölkerung.                                     Ein Gastbeitrag von Oberst Hermann H. Mitterer



Es ist Sommer 2018 und trotz aller Behauptungen, selbst von Jean-Claude Juncker, dass der “Schutz der EU-Außengrenzen wichtiger als alle anderen Themen“ ist, steht EU-Europa auch jetzt wieder vor dem hypermoralischen Dilemma das Jean Raspail in seinem fulminanten Roman „Das Heerlager der Heiligen“ bereits 1972(!) in visionärer Schau auf Europa zukommen sah: Die Unwilligkeit und Unfähigkeit des dekadenten Europas, der so genannten „westlichen Wertegemeinschaft“, sich gegen den Ansturm der „Armen“ zu erwehren. Dies ist nun in der zweiten Dekade des 21. Jhdt. zur Realität geworden.
Es ist Sommer 2018 und der Ansturm von Migranten, auch und besonders auf die Mitte Europas, also Österreich und Deutschland, nimmt wieder Fahrt auf. Der österreichische Bundekanzler Kurz und sein Vizekanzler Strache haben Ende Mai ihre Sorge darüber ausgedrückt, dass ein erhöhter Druck auf der nun neuen „Albanienroute“, in Ergänzung zur bekannten „Balkanroute“, zu bemerken ist.
Es ist Sommer 2018 und die BRD-Regierung streitet um „Lösungen“ in Frage der Massenzuwanderung. Die Bundeskanzlerin, mit ihrem „visionären“ Hauptprogramm „Bevölkerungsaustausch“, will weiter verzögern und setzt auf eine „europäische Lösung“. Denn sie weiß genau, die EU ist noch immer nicht handlungsfähig und will es auch gar nicht sein. Ganz im Gegenteil! Und die Medien erzählen uns Europäern schon wieder, dass alleine in Afghanistan zwei Millionen „arme Flüchtlinge“ sitzen, die keine Überlebenschance mehr in ihrem „sozialstaatsschwachen“ Land sehen. Ganz zu schweigen von Schwarzafrika. Die Mär vom MERKEL-Land, in dem Milch und Honig fließt, will nicht verstummen.
Es ist Sommer 2018 und auch der opportunistischste Untertan gesteht sich langsam ein: Die Masseneinwanderung von 2015 und teilweise noch 2016 wurde von den autochthonen Europäern nur deshalb wahrgenommen, weil sie medial so hochgespielt wurde. Ob den mächtigen Medienbesitzern wie Bertelsmann & Co hier ein Fehler unterlaufen ist oder ob hier eine für Otto-Normal-Verbraucher derzeit. nicht erkennbare Absicht dahinter stand, wird wohl erst die Zukunft erhellen können. Fakt ist, dass gemessen an den Einwanderungszahlen 2015 keine Ausnahme war, sondern. sich in eine jahrzehntelange quantitativ vergleichbare Serie einreiht. Kurz gesagt: Masseneinwanderung fand schon lange vor 2015 statt und sie findet ungebremst auch noch weiterhin – auch und erst recht wieder im Sommer 2018 – statt.
Warum?
Weil globale Eliten á la SOROS & Co via UNO, EU und „nationaler“ Regierungen das so wollen. Wer dies für eine Verschwörungstheorie hält der sollte sich einmal z. B. mit dem „Replacement Migration Programm“ der UNO, dem „Neuansiedelungsprogramm“ und der „Europäischen Migrationsagenda“ der EU sowie den „nationalstaatlichen“ Kindern dieser Programme befassen. Die Faktenlage ist klar: Man will diese kultur- und ethnofernen Massen hier in Europa haben. Denn wer die New World Order (Präsident BUSH I.) durchsetzen will, der braucht global bewegliche, von jeglicher Bindung befreite Massen, die man dann wohl eher als Post-Homosapien-Sapien bezeichnen muss.
Biologisch gesehen noch Menschen, die aber psychologisch und soziologisch keinen Bezug mehr zu Boden und Historie haben und ihre Großeltern nicht kennen. Wenn sie denn überhaupt in dem angezettelten Patchwork-Family-Chaos noch ihre Eltern persönlich kennen. Oder wie das Thomas Barnett, ein imperialistischer US-Militärstratege, ein wissenschaftlicher Prostituierter der globalistisch-internationalistischen Oligarchie, es ausgedrückt hat: „(…) das hellbraune Gesicht, das eines Tages die Masse der amerikanischen Bevölkerung definieren wird.“ Das ist jener Barnett, der in Bezug auf die aus seiner Sicht notwendige Massenzuwanderung z. B. nach Japan, wie selbstverständlich darauf verweist, „(…) das wäre dann nicht mehr Japan; das wäre ein völlig anderes Land. (…) das wäre ein besseres Japan, (…).“
Es ist wohl eine rassistische Anmaßung anzunehmen, dass die Japaner dann „bessere“ Menschen wären. Aber solcher Rassismus ist ein „guter Rassismus“, denn er dient den wirklichen „Herrn der der Welt“ bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Gut, bei einem großen Teil der BRD-Deutschen, den Wessis, den US-Fellachen, hat es ja auch funktioniert. Hier gilt Fernstenliebe und Nächstenhass – sofern der Nächste ein Biodeutscher ist – alles. Zumindest bei den 88% der Wähler, die bei der Bundestagswahl 2017 die Inländerfeinde und Masseneinwanderungsbetreiber von Linksaußen, die Linke, bis hin zur CSU, mit ihrem Heißluftfön-Horst, gewählt haben. Kollektivschuld anders herum. Kollektivschuld dieses Mal am ethnischen Selbstmord!
Der Schock von 2015, tatenlos zusehen und sogar noch mithelfen zu müssen beim politisch gewollten Rechtsbruch der illegalen Grenzüberschreitungen sitzt noch tief bei den Sicherheitskräften. Für diese stellt sich die Frage, können bzw. dürfen sich Angehörige von staatlichen Sicherheitskräften diesem politisch-medial verordneten kollektiven Selbstmord anschließen? Besonders auch vor dem Hintergrund, dass die globalistisch orientierten und totalitär liberalistischen Eliten aus Politik, Wirtschaft, „Bildung“, Medien, etc. vieler europäischer Staaten, besonders BRD, Frankreich und Großbritannien, für die meisten Push- und für alle Pull-Faktoren der Massenmigration direkte Verantwortung tragen.
Man kann daher von „betreuter Masseneinwanderung“, von der Erzwingung der Massenmigration vor Ort, über den sicheren Transport, bis zur sozialstaatlichen Totalalimentierung in den Zielländern selbst, durch die „eigenen“ Regierungen in manchen EU-Staaten sprechen.
Angehörige von Sicherheitskräften eines Staates stehen daher in einem unerhörten Spannungsverhältnis. Einerseits begehen „ihre“ Regierungen mit diesen migrationsfördernden Handlungen ganz klaren Rechtsbruch. Wenn gleich der illegale Grenzübertritt und die Beihilfe dazu durch manche Regierungen „nur“ ein Verwaltungsvergehen ist, so sind die Konsequenzen für die einheimische Bevölkerung verheerend.
Es geht daher immer mehr darum, dass sich die Angehörigen der staatlichen Macht- und Schutzorganisation über die moralische Rechtfertigung zur Anwendung polizeilicher und militärischer Zwangsgewalt gegenüber den „Zivilokkupanten“ Gedanken machen. Es stellt sich daher ganz klar die Frage:
„Welche Maßnahmen sind moralisch erlaubt und sogar geboten, um der Massenzuwanderung und die damit verbundenen Folgen physisch Einhalt zu gebieten?“
Um diese entscheidende Frage beantworten zu können betrachten wir einige entscheidende Rahmenbedingungen. Ohne dabei den Anspruch auf Vollzähligkeit zu erheben.
 Begrifflich-rechtliche Rahmenbedingungen:
Es wurden und werden alle möglichen Benennungen für die Migranten erfunden und verwendet: Asylsuchende, Asylanten, Asylanten auf Zeit, Schutz- und Hilfe-Bedürftige, etc. bis hin zu Flüchtlingen. Vielen ist mittlerweile klar, dass diese unterschiedlichen Begriffe letztlich nur zur Verschleierung des tatsächlichen Sachverhaltes und zur moralisierenden Manipulation und damit zur Hebung der Bereitschaft zur Aufnahme dienen. Die überwiegende Mehrzahl sind keine Asylberechtigten und keine Flüchtlinge im Sinne der rechtlichen Definitionen.
Das italienische  Innenministerium hat es für 2016 mit gerade einmal 5,1% Berechtigte auf den Punkt gebracht: Es sind mit Masse Wirtschaftsflüchtlinge, die von der sozialstaatlichen Totalalimentierung angezogen werden. Kurz gesagt: Alles, von den veröffentlichten Gründen zur Auslösung von Migration (Push-Faktoren) bis hin zur Beschreibung des angeblich als Menschenrecht einzufordernden rechtlichen Status Flüchtling und/oder Asylant (Pull-Faktoren) ist alles gelogen. Daher beruhen auch alle humanitär begründeten Maßnahmen und Forderungen unserer „nationalen“ Regierungen, der EU- und der UNO-Gremien in Bezug auf die Masseneinwanderung auf Lügen.
Sachlich-faktische Rahmenbedingungen:
Es bestehen teilweise seit langer Zeit ganz konkrete Einwanderungsprogramme und –Massnahmen von Seiten der UNO, EU und der „nationalen“ Regierungen. Es geht daher im Kern nicht um „Hilfe für Schutzbedürftige“, sondern  darum, die Agenda der „Ersatzmigration“, der Replacement Migration, des Neuansiedelungsprogramms, usw., also des Bevölkerungsaustausches, zu realisieren. Auch mit massiver Einbindung von z. B FRONTEX, Marine- und Handelsschiffen und diverser NGO´s.  EUNAVFOR-Mediterrane Operation SOPHIA ist die größte Schlepperorganisationder Welt. Noch dazu von Steuergeldern der betroffenen Bürger der Zielländer finanziert. Man muss daher von Importierten und nicht von Ankömmlingen sprechen.
Ein weiteres Faktum ist, dass die überwiegende Zahl dieser Importierten Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren sind. Familiennachzug wurde und wird bereits mitgedacht und geplant. Sowie  teilweise. schon umgesetzt. In der BRD kommen jetzt schon monatlich mehr als 15.000 Migranten an (nur die offiziellen Zahlen). In Österreich werden wöchentlich 300 bis 500 Migranten aufgegriffen. Monatlich 1.200 bis 2000. Die Dunkelziffer dürft deutlich höher sein.
Diese anhaltende Flut trifft auf Staaten, wie eben die BRD mit bereits rund 21% Anteil an Bewohnern mit „Migrationshintergrund“ und in Österreich von ca. 22%. In vielen Großstädten der  BRD liegt der Anteil der unter 6 Jährigen mit Migrationshintergrund bei 50 – 80%. Die heutigen Kleinen sind die Erwachsenen von in zehn bis zwanzig Jahren. Diese Städte werden nur noch in der Erinnerung „deutsch“ sein. Die Lage in manchen österreichischen Städten, besonders in Wien, ist ähnlich.
Gesellschaftlich-kulturell-religiöse Rahmenbedingungen:
In EU-Europa herrscht ein vollkommen entgrenzter, totalitärer, internationalistischer Links-Liberalismus der alle Bereiche des menschlichen Seins durchdringt und sich in Hyper-Individualismus, Materialismus, Genderismus, Homo- und Frühsexualisierung, Kinderfeindlichkeit, Saturiertheit, etc. manifestiert.
Dem steht die Mehrheit der Migranten als Moslems unversöhnlich gegenüber. Der Islam ist bekanntlich nicht nur eine Religion, sondern. mindestens so viel auch eine politische Ideologie. Der Weltbeherrschungsanspruch, seine Vorgaben bis in die kleinsten Lebensbereiche hinein – auf dem Niveau der Lebensbedingungen des 7. Jhdt. Arabiens – genauso wie seine Christen-, Juden- und generell Nicht-Gläubigen-Feindlichkeit, sind dem Islam immanent.
Die EU ist eine Hochtechnologieregion deren bereits gegebene Gegenwart und nahe Zukunft mit Schlagworten wie Industrie 4.0, Roboterisierung, Internet der Dinge, Künstliche Intelligenz, etc. zusammengefasst beschrieben werden kann. Daher ist künftig der Bedarf an Nieder- bis Gar nicht-Qualifizierten enden wollend. Die überwiegende Mehrzahl der Massenmigranten, ob aus Nah-Mittel-Ost oder aus Afrika, sind weder kulturell, noch geistig, noch mental in der Lage, noch haben sie den Willen, sich in eine hochtechnisierte Leistungsgesellschaft einzubringen.
Was sind die Folgen für EU-Europa?                                                                                     Ebenfalls unvollständig und beispielhaft.
Parallelgesellschaften mit sich teilweise ausschließenden und diametral entgegengesetzten Wertvorstellungen und Lebensentwürfen. Daraus folgernd permanente Reiberei mit explodierender Kriminalität, wie wir sie heute schon in Form von Banden- und Drogenkriminalität, beinahe täglichen Vergewaltigungen und Mord, Kfz-, Lkw- Messer- und sonstige Attentate auf alle möglichen unschuldigen Ziele, offene Auflehnung gegen die Staatsmacht, No-go-areas, etc. kennen und erdulden müssen.
Massive Überbevölkerung mit all ihren umweltschädigenden und –vernichtenden Folgen. Dem umfassend welt- und lebenserfahrenen Peter Scholl-Latour wird folgendes Zitat zugeschrieben: „Wer halb Kalkutta aufnimmt, rettet nicht Kalkutta, sondern der wird selbst zu Kalkutta!“.
Der durch Zahlen belegbare Bevölkerungsaustausch wird die  lebensweltlichen Bedingungen, wie sie seit Jahrhunderten den Begriff Europa prägten, innerhalb der nächsten 20 bis 30 Jahre radikal verändern. Europa wird nicht mehr das bisher bekannte sein.
Die Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols und dessen damit verbundenen rechtlich-moralischen Basis, das christlich-abendländischen Weltbildes, durch diese große Masse der Migranten MUSS, aus der inneren Logik von Ursache und Wirkung, von Aktion und Reaktion, in bewaffnete Auseinandersetzungen zw. den unterschiedlichen Interessensgruppen führen. Dies mit all den grauenhaften Konsequenzen für Kämpfer und Zivilisten die in Weltanschauungs- und Religionskriegen üblich sind. Denn diese Art von Kriegen sind Vernichtungskriege. Die Leidtragenden werden alle Bewohner sein. Ganz besonders aber die autochthone Bevölkerung, denn die wird von allen gehasst.
Was aber sind die ureigensten, jedes staatliche Gebilde überhaupt erst moralisch konstituierende Aufgaben des Staates?
Es ist Sicherheit für das Staatsvolk nach innen und Sicherheit für das Staatsvolk nach außen. In diesem Bewusstsein haben sich Soldaten, Polizisten, Beamte und erst recht Regierungspolitiker, nur mit zeitlich und rechtlich begrenzter Machtbefugnis ausgestattet, in  eid- und gelöbnisbasierende Formeln zum Schutz des jeweiligen Volkes verpflichtet. So lautet z. B. die Gelöbnisformel des österreichischen Soldaten gem. § 41 Abs. 7 des Wehrgesetzes 2001:
„Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen. Ich gelobe, (…) mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen Volke zu dienen.“
Die Eidesformel höchster deutscher Regierungsrepräsentanten lautet für Bundespräsidenten, Bundeskanzlers und der Bundesminister nach Art. 56 (und Art. 64) GG:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Angehörige der Sicherheitskräfte und erst recht Politiker können sich daher nicht ohne Eid- und damit Rechtsbruch zu begehen, so mir-nichts-dir-nichts aus der Verantwortung stehlen. Tun sie es doch, dann begehen sie Hochverrat am schutzbefohlenen Volke, dem Souverän.
Angesichts der oben beispielhaft dargestellten Konsequenzen für die den staatlichen Organen anvertrauten inländischen Schutzbefohlenen haben sich Streit- und Sicherheitskräfte nicht in den Dienst eines hypermoralisch-internationalistischen Pseudo-Humanismus stellen zu lassen. Der in degenerativer Absicht das Wohl der Fremden auf Kosten der einheimischen Schutzbefohlen verfolgt. Sie haben sich nicht als Schlepper (s. FRONTEX, SOPHIA & Co) zu betätigen, sondern ihr Volk vor den Konsequenzen der Zivilinvasion kultur- und ethnoferner Okkupanten zu schützen.
Soldaten, Polizisten und Vorgesetzte aller Ebenen sind nicht nur Beamte in diesen Funktionen, sondern auch Bürger dieses Staates, Teil des Volkes, Mütter und Väter und daher natürlich auch ganz persönlich für die Sicherheit ihrer eigenen Frauen, Kinder und Anvertrauten persönlich verantwortlich. Und sie sind auch verantwortlich für die Erhaltung des Rechtsstaates.
Angesichts der lebensbedrohlichen Konsequenzen für die inländischen Schutzbefohlen bei Nichthandeln kann die oben gestellte zentrale Frage nach der Zulässigkeit physischer Abwehrmittel im Sinne einer „abgestuften Antwort/ flexible response“ über die gesamte Palette des Möglichen (vgl. Israel und Australien )mit einem klaren ja beantwortet werden.
Abschließend ist daher ganz klar festzustellen:
Der Soldat und Polizist HAT(!), genauso wie der Politiker, die ihm anvertrauten schutzbefohlenen Bürger, kurz sein Volk, vor Gewalteinwirkung jeglicher Art, auch auf Grund von Zivilokkupation, zu schützen! Das ist moralisch und gesetzlich nicht nur erlaubt, sondern die bereits jetzt realen Konsequenzen vor Augen, im höchsten Maße geboten!

(Quelle: Helmut Müller´s Klartext)
Es ist Sommer 2018 und wir werden wieder heiße Tage erleben.