2016-04-26

Politik muss auf Ethik ruhen



Meiner verehrten Lehrerin Annemarie Buchholz-Kaiser sel.


von Moritz Nestor


Papst Benedikt XVI. hielt am 22. September 2011 vor dem deutschen Bundestag eine viel beachtete Rede zur politischen Ethik. In den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte er das Naturrecht und mahnte Wahrhaftigkeit im politischen Handeln an. Der politisch ethische Kern des Naturrechts sei, so Benedikt XVI.
Die Politik muss Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Frieden schaffen. (…) Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren, ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers.“ Es gehe um „die Frage, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was wahrhaft recht sei und Gesetz werden könne“. [1]
Aristoteles (384-322)
Damit greift das damalige Oberhaupt der katholischen Kirche jene Forderung von Aristoteles auf, die seit der griechischen Antike vor 2500 Jahren im Zentrum des Naturrechtdenkens stand: Politik muss auf Ethik ruhen. Macht allein kann keine Gerechtigkeit erzeugen. Positives Recht muss an vorstaatlichen ethischen Massstäben, die aus der Erkenntnis der Menschennatur gewonnen werden, gemessen und danach geformt werden, damit es erst gerecht wird. Recht wird daher, so Aristoteles, weder durch blossen Meinungsstreit (Diskursethik) noch durch Gewalt oder Ideologie gerecht.
Damit traten die Griechen vor 2500 Jahren in eine neue historische Phase ein: Das Naturrecht erkannte, dass dauerhafter Friede nicht allein durch Macht zu sichern war, sondern dass die politische Gewalt auf die Sicherung eines gerechten und sicheren Friedens verpflichtet werden muss.
Das hatte seinen Grund darin, dass Recht und Unrecht im Staat davon abhängen, wie der Mensch die Realität wahrnimmt und bewertet. Recht und gerechtes Handeln hängen unmittelbar mit Wahrhaftigkeit zusammen. Wer die Dinge so wahrnimmt, wie sie sind, kann ihnen gerecht werden und das Richtige tun, und dadurch wird er glücklich.
Seit Aristoteles ist die Grundidee des Naturrechts: Der Mensch lebt dann glücklich, wenn er sein Leben im Einklang mit den Gesetzmässigkeiten der äusseren Natur wie auch seiner Sozialnatur (zoon politicon) führt. Lebensführung heisst aber nichts anderes, als dass sich der Mensch seiner Vernunft bedient und, geleitet durch mitmenschliches Fühlen, erfasst, was richtig und falsch ist. Politisches Handeln nach diesem Massstab nähert sich der Gerechtigkeit an.
Es gehört zu den Unsäglichkeiten unserer Zeit, dass die politikberatende intellektuelle Elite diesen ehernen Zusammenhang von Politik und Ethik wieder zu zerschlagen versucht. Jürgen Habermas masste sich die Aussage an, die Moderne habe erst richtig begonnen, als der Amerikaner John Rawles Ende des 20. Jahrhunderts Politik und Ethik wieder strikt zu trennen versuchte.
Dabei hatte der deutsche Widerstand gegen Hitler in der Ethik des Naturrechts seinen vorstaatlichen Massstab gefunden, gegen die Diktatur mit ihrer unmenschlichen Macht­politik Widerstand leisten zu dürfen. Der NS-Staat missbrauchte den Menschen als Mittel zum Zweck, gerade weil er die Naturrechts­ethik der europäischen Tradition verachtete. Dass das zutiefst ungerecht war, war nach dem Zweiten Weltkrieg jedem klar.
Erklärungsbedürftig bleibt daher, wem die intellektuelle Elite zudient, wenn sie gegen Ende des 20. Jahrhunderts wieder Politik und Ethik trennen will und damit der Rückkehr zur reinen Machtpolitik den Boden bereitet. Es wundert eigentlich nicht, dass in einer Welt, die von reiner Machtpolitik geprägt ist, das Naturrecht als «katholische Sonderlehre» oder sonst auf irgendeine Art und Weise abgetan wird. Gemäss dem Naturrecht aber ist jede imperiale Machtpolitik ungerecht und menschenfeindlich.

Die Geschichte Europas und Amerikas ist (…) eine Geschichte des Unrechts und der Gewalt, aber auch eine Geschichte ihrer Überwindung aus eigener moralischer Einsicht und politischer Kraft“,[2] schreibt der bekannte Staatsrechtler Martin Kriele in seinem Buch «Die demokratische Weltrevolution». Im Zentrum dieser Überwindung von Unrecht und Gewalt stand und steht das Naturrecht.
Aus den blutigen Eroberungs- und Religionskriegen der frühen Neuzeit entstand 1648 am Ende des Dreissigjährigen Krieges mit dem Friedensschluss zu Münster und Osnabrück, dem Westfälischen Frieden, die Westfälische Ordnung. Es war massgeblich das Naturrecht von Hugo Grotius, das die völkerrechtlichen Grundlagen zum Friedensvertrag schuf. Der jeweilige Staat erhielt das Gewaltmonopol über sein Territorium. Seine Grenzen sollten nicht durch imperiale Machtgelüste verletzt werden dürfen. Die Intervention sollte verboten sein.
Die Eroberungs- und Religionskriege der frühen Neuzeit waren eine jener vielen historischen Phasen, wo Politik, die sich allein auf den Willen zur Macht berief und furchtbares Elend unter die Menschen brachte, Widerstand hervorrief. Solche Phasen waren immer auch eine Blüte des Naturrechts. Die Westfälische Ordnung entstand gegen Ende jener 200 Jahre des 16. und 17. Jahrhunderts, in denen die christliche Kultur das moderne Naturrecht erschuf und zur Blüte brachte.
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Bartolomé de Las Casas
1492 beginnt die blutige Eroberung Amerikas durch Spanien und Portugal mit dem Segen der katholischen Kirche – die als «Kirche an der Macht» ihre Hinwendung zur Katholischen Soziallehre und zum Genossenschaftswesen noch vor sich hat. Die Eroberer hausten in Amerika schrecklich. Der Dominikanermönch Bartolome de Las Cassa (1484/85-1566) schildert in einem erschütternden Bericht die schreckliche Ausplünderung, Versklavung und Vernichtung der Indianer, deren Augenzeuge er war. [3] Aus der Philosophie der Spätscholastik heraus entstanden durch die Auseinandersetzung mit diesem Unrecht die Naturrechtslehren der Schule von Salamanca. Die Eroberer rechtfertigten den Völkermord an den Indianern damit, dass die Indianer nicht getauft und daher keine Rechtssubjekte seien, mit denen man Verträge abschliessen könnte und die daher kein Recht haben könnten, sich selbst zu regieren. Ein persönlicher Freund von Las Casas, Francisco Vitoria (1492/93–1546), der von diesem über die Unmenschlichkeiten unterrichtet war, wurde von Kaiser Karl V. beauftragt, Richtlinien für die Missionierung der Indianer zu erarbeiten. Vitoria hielt den Konquistadoren in der Folge entgegen, «dass die Menschen in ihrer Natur prinzipiell gleich und frei seien».[4]
Franciscus_Suarez,_S.I._(1548-1617)
Francisco Suárez
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Francisco de Vitoria, Statue vor San Esteban in Salamanca
Das Recht auf Leben und Freiheit, die Würde als Mensch war damit nicht mehr auf die Zugehörigkeit zu einer Konfession oder Rasse beschränkt, sondern jedem Menschen allein dadurch zugesprochen, dass er Angehöriger der Gattung Mensch ist. Hier begann innerhalb der katholischen Kirche ein Wandel weg von der «Kirche an der Macht» und hin zum Wort ihres Gründers: «Hier ist kein Jude noch Grieche, hier ist kein Knecht noch Freier, hier ist kein Mann noch Weib; denn ihr seid allzumal einer in Christo Jesu.» [5] Vitorias Schüler Francisco Suárez (1548–1617) entwickelte diesen Ansatz zu einer Naturrechtslehre weiter. Und während einiger Jahre erhielten die Indios Freiheitsrechte auf einem ihrer Gebiete – ein erster Ansatz eines souveränen naturrechtlich begründeten Gebietes der Selbstverwaltung.
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Reinhold Schneider (1903 – 1958) auf einer deutschen Briefmarke von 2003
Am Hofe der spanischen Habsburgermonarchie unter Karl V. hatte zuvor eine heftige öffentliche Auseinandersetzung stattgefunden zwischen Vertretern des Naturrechts und den Vertretern reiner Machtpolitik. Reinhold Schneider, der aus meiner Heimatstadt Baden-Baden stammende Dichter, hat dieses Ringen ums Naturrecht 1941 in einem wunderbaren historischen Roman «Las Casas vor Karl V.» verewigt. Es brachte ihm eine Verfolgung durch die SS ein, denn er gestaltete die Auseinandersetzung zwischen Naturrecht und Machtpolitik so lebensnah, dass der Leser wusste, dass damit die Parallele zu Hitlers, aber auch zu jeder Diktatur gemeint war.
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Hugo Grotius
Aus der natürlichen Empörung gegen das Unrecht an den Indianern erwuchs so der erste neuzeitliche Ansatz einer Naturrechtslehre, einer «Befreiung des Menschen durch Recht» (Kriele). Diese Spanische Naturrechtslehre wurde zum Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung des Naturrechts. Im Gefolge des Achtzigjährigen Krieges, in dem die Spanier versuchten, den evangelischen Niederlanden wieder den Katholizismus aufzuzwingen, entstand die Naturrechtslehre des Hugo Grotius (1583–1645), der auf der Arbeit der Schule von Salamanca aufbaut und sie fortsetzt. Und als Reaktion auf das Elend des Dreissigjährigen Krieges entstand die Naturrechtslehre Samuel Pufendorfs (1632–1694), für den der pfälzische Kurfürst Karl Ludwig 1661 den weltweit ersten Lehrstuhl für Naturrecht in Heidelberg errichtete. Eine handliche Kurzfassung des Pufendorfschen Naturrechts «De officio hominis et civis» von 1667 wurde jahrzehntelang in vielen Ländern Europas an Schulen als Einführung in die Ethik benutzt, und an den Universitäten war es für jeden Jurastudenten Pflichtlektüre zur Einführung ins Fach.
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Samuel Pufendorf
Eine in Schweinsleder gebundene Ausgabe von Samuel Pufendorfs grossem zweibändigen Naturrechtssystem «De jure naturae et gentium» von 1672 steht übrigens heute in der Zentralbibliothek in Zürich mit dem handschriftlichen Vermerk «aus den Büchern des Gottfried Keller».
Von der Spätscholastik und der Schule von Salamanca bis zu Grotius und Pufendorf spannt sich die Entstehung und Blüte des modernen Naturrechts. Es stiess die Tür auf zur Entwicklung des aufklärerischen republikanischen Staatsmodells – der souveränen Republik, die auf einem Gewaltmonopol innerhalb eines Territoriums beruht (Westfälische Ordnung) und auf den drei naturrechtlich begründeten Pfeilern Gewaltenteilung, Naturrecht/Menschenrechte und Demokratie. Diese hatte schon Aristoteles in seiner Politeia grundgelegt.
Dieses in seinen Grundsätzen naturrechtlich hergeleitete Staatsmodell könnte man als «europäisches Staatsmodell» bezeichnen. Es ist das Mittel, um das Zusammenleben in einer freien und gerechten Ordnung zu sichern. Seine Grundprinzipien sind im gewissen Sinn Anpassungen an das, was der Mensch braucht, um als Mensch leben zu können. Friedrich Schiller (1759-1805), Professor für Philosophie und Geschichte, hat das in einem wunderbaren Satz festgehalten:
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„Schiller liest die Räuber im Bopserwald“, Skizze von Viktor Wilhelm Peter Heideloff
«Der Staat selbst ist niemals Zweck, er ist nur wichtig als eine Bedingung, unter welcher der Zweck der Menschheit erfüllt werden kann, und dieser Zweck der Menschheit ist kein andrer, als Ausbildung aller Kräfte des Menschen, Fortschreitung. Hindert eine Staatsverfassung, dass alle Kräfte, die im Menschen liegen, sich entwickeln, hindert sie die Fortschreitung des Geistes, so ist sie verwerflich und schädlich, sie mag übrigens noch so durchdacht und in ihrer Art noch so vollkommen sein. Ihre Dauerhaftigkeit selbst gereicht ihr alsdann vielmehr zum Vorwurf, als zum Ruhme – sie ist dann nur ein verlängertes Uebel; je länger sie Bestand hat, um so schädlicher ist sie. Ueberhaupt können wir bei Beurteilung ­politischer Anstalten als eine Regel festsetzen, dass sie nur gut und lobenswürdig sind, insofern sie alle Kräfte, die im Menschen liegen, zur Ausbildung bringen, insofern sie Fortschreitung der Kultur befördern, oder wenigstens nicht hemmen.» [6]
Dieses Staatsmodell und die dazugehörige Westfälische Ordnung des Staatensystems sind Kinder Europas. Es ist ein Modell und als solches etwas immer Anzustrebendes. Die politisch reifste Form ist der Schweizerische Bundesstaat von 1848, der die grösstmögliche Entfaltung der Freiheit in einer direktdemokratischen Rechtsordnung ermöglicht.
«Die politische Aufklärung war Naturrechtslehre. Sie orientierte sich an der Natur des Menschen als Mensch, nicht als Katholik oder Protestant, als Christ oder Heide, als Europäer oder Asiate, als Freier oder Sklave usw. Ihre Frage war die nach den Bedingungen, unter denen die Menschen friedlich und freundlich zusammenwirken können. Ihre Antwort war, indem sie sich in den Rechtszustand versetzen, und das heisst in einer Formel Kants: indem sich die Menschen und Staaten gegenseitig als gleichberechtigt anerkennen und ihre Freiheit nach allgemeinen Gesetzen soweit einschränken, dass die Freiheit eines jeden mit der Freiheit aller zusammen bestehen kann. Indem sie das tun, ordnen sie ihre tierisch-biologische Natur ihrer Vernunftnatur unter und überwinden damit das Prinzip vom Recht des Stärkeren, Schnelleren, Schlaueren, Brutaleren, Skrupelloseren. Damit schaffen sie zugleich die Freiheit, in der jeder Mensch und jedes Volk sich selbst bestimmen kann, um die besten in ihm angelegten Möglichkeiten zu verwirklichen, brüderlich zusammenzuarbeiten und miteinander Frieden zu halten. Frage und Antwort haben rein innerweltlich-rationalen Charakter und sind an keinerlei theologische Voraussetzung gebunden. In ihnen drückt sich das naturrechtliche Minimum aus, das alle Religionen, Kulturen, Traditionen übergreift und das unerlässlich ist, um eine universelle Friedensordnung zu begründen. Lediglich die Zusatzfrage: Warum sollen wir die Bedingungen friedlichen und freundlichen Zusammenlebens wollen, verweist auf eine Sittlichkeit, die ihrerseits zwar ferne religiöse Wurzeln hat, die aber nicht von sich aus schon eine konfessionelle Ausprägung hätte, ja, die auch schon in vorchristlichen Religionen lebendig war und ist und auch in vorchristlichen Philosophien, wie etwa der Stoa, schon anerkannt war. Diese Sittlichkeit kann auch von Atheisten vorausgesetzt und anerkannt werden und hat von ihnen in der Geschichte der Aufklärung oft sogar nachdrücklichere Unterstützung gefunden als von den Kirchen. Grotius meinte: Naturrecht gelte selbst dann, wenn es keinen Gott gäbe oder er sich um menschliche Dinge nicht kümmere.» [7], [8]
Wer angesichts der skizzierten Geschichte heute vom Naturrecht als «katholischer Sonderlehre» redet, weiss nicht, was er redet. Denn: Dass der Ungläubige nicht aus der Moral entlassen ist, nur weil er nicht glaubt und weil er sich daher anmasst, es gebe keinen Gott, also sei «alles erlaubt» – gerade davor schiebt das Naturrecht den Riegel. Es hat damit auch eine Grundlage für eine mitmenschliche säkulare Ethik gelegt.
Es hat ein Modell des Zusammenlebens geboren, das alle rivalisierenden religiösen und weltlichen Gruppen unter ein Dach zusammengenommen hat. Unter diesem Dach ist die Freiheit jeder Gruppe geschützt und die politische Auseinandersetzung in friedliche Bahnen gelenkt.
Mein Freund, der japanische Naturrechtsprofessor, Hideshi Yamada, hat einmal auf meine Frage, was denn der Unterschied sei zwischen dem Naturrechtsdenken Europas und dem Asiens, geantwortet: «Ihr habt mehr Gewicht auf die Vernunft gelegt, wir mehr auf das Gefühl
Konfuziusgrab
Grab des Konfuzius
Damit ist die Frage Martin Krieles erneut gestellt: Warum sollen wir die Bedingungen friedlichen und freundlichen Zusammenlebens wollen? Denn erst vereint mit mitmenschlichem Denken und Fühlen wandelt sich der menschliche Verstand zur Vernunft. «Es ist die Richtung, das Ziel, wohin wir uns entwickeln, nämlich zu immer mehr (Mit-)Menschsein; dass wir unsere Anlagen als Mensch ausbilden», sagte Hideshi Yamada. Und auf diese Frage nach diesem «Immer-mehr-Mitmensch-sein-wollen» gab schon etwa 2300 Jahr v. Chr. aus Hideshi Yamadas Kulturkreis der Chinese Mong Dsï (ca. 370–ca. 290 v. Ch., lat. Menzius), selbst Schüler des grossen Kongzi (ca. 551-479 v. Chr., lat. Konfuzius), eine bewegende Antwort:
Mencius
Menzius
«Jeder Mensch hat ein Herz, das anderer Leiden nicht mit ansehen kann. […] Dass jeder Mensch barmherzig ist, meine ich also: Wenn Menschen zum erstenmal ein Kind erblicken, das im Begriff ist, auf einen Brunnen zuzugehen, so regt sich in aller Herzen Furcht und Mitleid. Nicht weil sie mit den Eltern des Kindes in Verkehr kommen wollten, nicht weil sie Lob von Nachbarn und Freunden ernten wollten, nicht weil sie üble Nachrede fürchteten, zeigen sie sich so.
Von hier aus gesehen, zeigt es sich: Ohne Mitleid im Herzen ist kein Mensch, ohne Schamgefühl im Herzen ist kein Mensch, ohne Bescheidenheit im Herzen ist kein Mensch, ohne Recht und Unrecht im Herzen ist kein Mensch, Mitleid ist der Anfang der Liebe, Schamgefühl ist der Anfang des Pflichtbewusstseins, Bescheidenheit ist der Anfang der Sitte, Recht und Unrecht unterscheiden ist der Anfang der Weisheit. Diese vier Anlagen besitzen alle Menschen, ebenso wie sie ihre vier Glieder besitzen. Wer diese vier Anlagen besitzt und von sich behauptet, er sei unfähig, sie zu üben, ist Räuber an sich selbst. Wer von seinem Fürsten behauptet, er könne sie nicht üben, ist ein Räuber an seinem Fürsten.
Wer diese vier Anlagen in seinem Ich besitzt und sie alle zu entfalten und zu erfüllen weiss, der ist wie das Feuer, das angefangen hat zu brennen, wie die Quelle, die angefangen hat zu fliessen. Wer diese Anlagen erfüllt, der vermag die Welt zu schirmen, wer sie nicht erfüllt, vermag nicht einmal seinen Eltern zu dienen.» [9]
Ein anderer Kulturkreis, die gleiche soziale Menschennatur, die gleiche Frage nach dem gerechten Wirken in der Welt und die gleiche Antwort: Mitleid, Schamgefühl [Gewissen, MN] und Bescheidenheit sowie «Recht und Unrecht im Herzen … Diese vier Anlagen besitzen alle Menschen, ebenso wie sie ihre vier Glieder besitzen.» Katholische Missionare haben Menzius’ Texte und die seines Lehrers Konfuzius nach Europa gebracht. Und viele Denker des 18. Jahrhunderts, die Wertvolles beitrugen zur Weiterentwicklung von Naturrecht und demokratischem Verfassungsstaat, haben daraus geschöpft. Nicht zuletzt übrigens auch Albert Schweitzer. Durch die Forschungen von Jeanne Hersch wissen wir, dass in allen Kulturkreisen solche naturrechtlichen Ansätze zu finden sind.
Durch die personale Psychologie und Anthropologie, Entwicklungspsychologie und Pädagogik hat sich ein reichhaltiger Fundus an Erkenntnissen und Erfahrungen angesammelt. Sie können auf die Frage «Warum sollen wir die Bedingungen friedlichen und freundlichen Zusammenlebens wollen?» auch tragfähige wissenschaftliche Antworten und Hinweise geben, die empirisch geprüft sind, ohne den Menschen auf Materie zu reduzieren. Diese empirisch geprüften Erkenntnisse über die menschliche Sozialnatur, die aus den personalen Humanwissenschaften stammen, treffen sich mit der personalen philosophischen Anthropologie und mit der aus der Offenbarung begründeten katholischen Soziallehre an ein und demselben Punkt: Die menschliche Person, die Individuum und Gemeinschaftswesen zugleich ist, muss Ausgangspunkt und Ziel allen politischen Handelns sein.
Mit einer Bemerkung möchte ich schliessen. In der französischen Verfassung von 1793 findet sich der bemerkenswerte Gedanke, dass die Souveränität des Staates die soziale Garantie der Menschenrechte ist. Soziale Garantie der Menschenrechte heisst: Natur- bzw. Menschenrechte müssen politisch gelebt werden. Sonst sind sie toter Buchstabe. In einer globalen Welt, in der die Souveränität der Nationalstaaten aufgelöst wird, verlieren gerade dadurch die Menschenrechte ihre Kraft, der Schutz des Individuums vor dem übermächtigen Staat zu sein. Sie wurden und werden – Stichwort «humanitäre Intervention» – von der nihilistischen reinen Machtpolitik als Waffe gegen die Menschen missbraucht. Krieg und Menschenrechte aber sind wie Feuer und Wasser.
Und damit sind wir auch beim Thema unserer Tagung* angelangt, das wir miteinander in diesen drei Tagen bearbeiten möchten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
* Vortrag bei den Septembergesprächen «Mut zur Ethik» vom 4.–6. September 2015 zum Thema «Freiheit, Souveränität und Menschenwürde – Schutzwall gegen Despotie und Krieg».

Übersetzung

Prof. Dr. jur. Hideshi Yamada übersetzte diesen Artikel ins Japanische und veröffentlichte ihn in der Kumamoto Law Review 135, 131-141, 2015-12-25 unter dem Titel «Politik muss auf Ethik ruhen. : Meiner verehrten Lehrerin Annemarie Buchholz-Kaiser sel.» Der japanische Text ist hier zu finden: 政治は倫理に基づかねばならない : 今は亡き敬愛するわが師アンネマリー・ブーフホルツ=カイザーに捧げ (PDF)
In der gleiche Ausgabe der Kumamoto Law Review veröffentlichte Prof. Yamada auch das Interview „… in Richtung auf mehr Menschlichkeit zu führen.“ (PDF), das Joachim Hoefele und ich am 6. September 2011 mit ihm führten.

Anmerkungen
[1]     Benedikt XVI. (2011): Politik muss Mühen um Gerechtigkeit sein. In: Zeit-Fragen Nr. 40 vom 3. Oktober 2011, S. 5
[2]     Kriele, Martin (1980): Befreiung und politische Aufklärung. Freiburg/Basel/Wien, S. 7
[3]     Vgl.: Hanke, L. (1949): The Spanish struggle for justice in the conquest of America. New York
[4]     Kriele, Martin (1988): Die demokratische Weltrevolution. München/Zürich, S. 23
[5]     Galater 3/28. Vgl. auch: Kolosser 3/11 und 1. Korinther 12/11–13
[6]     Schiller, Friedrich (1879): Die Gesetzgebung des Lykurgus und Solon. Stuttgart
[7]     Kriele, Martin (1997): Die demokratische Weltrevolution. Berlin, S. 15f
[8]    Grotius, Hugo (1652): De jure belli ac pacis. Paris. Neuausgabe: Tübingen 1950, S. 33
[9]    Mong Dsï: Die Lehrgespräche des Meisters Meng K’o. Köln 1982, A6


(Quelle: www.naturrecht.ch)

Alexander van der Bellen für EU-und Globalisierungs-Kritiker sowie Neutralitäts-Befürworter unwählbar!

Stellungnahme des überparteilichen EU-Austritts-Komitees zur Stichwahl des Bundespräsidenten am 22. Mai

Zeiselmauer (OTS) - Anläßlich des Ergebnisses des 1. Wahlgangs der Bundespräsidentschaftswahlen erklären heute die Mitglieder des überparteilichen EU-Austritts-Personenkomitees (261.056 amtliche Unterzeichner beim Volksbegehren Ende Juni 2015), daß für EU- und Globalisierungs-Kritiker, demokratische Europäer und Neutralitäts-Befürworter der Kandidat der "Grünen", Alexander van der Bellen (VdB), unwählbar ist. "Seine gesamte Weltanschauung über viele Jahre hinweg weist ihn als bedingungslosen Befürworter einer zentralistischen, US-hörigen EU-Herrschaft über vormals selbständige, freie Staaten aus, sowie als Befürworter der NATO (und damit der weltweiten Angriffskriege der USA und ihrer Vasallen) anstatt der verfassungsmäßig verankerten, immerwährenden Neutralität Österreichs“, so Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens und frühere stellvertretende Bundesvorsitzende der "Vereinten Grünen Österreichs" (VGÖ) sowie zweimal wiedergewählte Gemeinderätin der parteifreien "Grünen Bürgerliste Zeiselmauer". Und weiter: „VdB präsentierte sich in den vergangenen Jahren eher als ein den multinationalen Konzernen dienender Globalisierungs-Befürworter, Neo-Liberaler und Vordenker der `Vereinigten Staaten von Europa`, wo die Bürger über die wichtigsten politischen Angelegenheiten nicht mehr befragt werden dürfen, anstatt als Vertreter einer regionalen, ökologisch und sozial verträglichen Kreislaufwirtschaft, wie dies echtem grünen Denken viel eher entsprechen würde."
Alle Anzeichen sprechen dafür, daß VdB auch die für die mittelständische Wirtschaft und die Bauern ruinösen Freihandelsabkommen der EU mit den USA bzw. Kanada - CETA, TTIP und TISA - unterschreiben würde. Denn erst als – offenbar von seinen „Spin-Doktoren“ beeinflußter - Bundespräsidentschaftskandidat hat er sich von seinen früheren Aussagen der Befürwortung von TTIP & Co. teilweise distanziert (siehe Zitateliste im Anhang). Auch wird er als - von den Parlamentsgrünen finanzierter, jedoch sich „unabhängig“ nennender - Präsidentschaftskandidat sicherlich nicht von deren Linie der Ablehnung der von der FPÖ beantragten Volksbefragung über den EU-Austritt Österreichs abweichen, wie in der Plenarsitzung des Nationalrats vom 27.1.2016 erlebt. Seine Wahl würde somit auch einen großen Rückschritt für die direkte Demokratie bedeuten, welche von den „Grünen“ immer wieder nur in Sonntagsreden beschworen wird. Das belegen auch seine wiederholten Aussagen, daß er einen – von den Wählern mehrheitlich und demokratisch gewählten - Bundeskanzler, der nicht seinen politischen Vorstellungen entspricht, keinesfalls angeloben würde!
Inge Rauscher abschließend: „Als jahrelanger Obmann einer Partei, die dem Slogan `Wer Heimat im Herzen hat, hat Scheiße im Hirn` huldigte, ist davon auszugehen, daß im Falle seiner Wahl die Zuwanderung hemmungslos fortgesetzt, die Arbeitslosigkeit weiter ansteigen, unser durch viele Generationen erarbeitetes Sozialsystem weiter ausgebeutet und dadurch auch der Schuldenstand weiter steigen wird. Umso bemerkenswerter, ja geradezu scheinheilig ist es da, wenn VdB im jetzigen Wahlkampf ausgerechnet das Wort `Heimat´ strapaziert.“
Aus diesen Gründen: NEIN zu Van der Bellen als Bundespräsident!
Überparteiliches EU-Austritts-Personenkomitee: Inge Rauscher, Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt", Helmut Schramm, Angestellter, Mag. Markus Lechner, Volkswirt, Dr. Franz-Joseph Plank, Tierarzt und Obmann von "Animal Spirit", Renate Zittmayr, Landwirtin, Hon.Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom.
Anhang: Einige Original-Zitate, welche die oben erwähnte wahre Gesinnung VdBs erhärten: 
"Wenn es die EU nicht gäbe, müßten wir sie erfinden... Ich persönlich bin ein Freund der Vereinigten Staaten von Europa." (Rede bei einer Veranstaltung der Bundestagsfraktion der deutschen Grünen in Berlin am 4.3.2016) 
"Ich habe übrigens noch nie ein schlechtes Wort über die NATO gesagt." (im "profil"-Interview vom 6.4.2008) 
"Ja, wir sind eine Ausländerpartei. Na und?" (Rede beim Wahlkampfauftakt der Wiener Grünen am 7.9.2010) 
"Ich zum Beispiel bin dafür, Verhandlungen mit der Türkei über einen EU-Beitritt zu führen." ("Die Presse"-Interview vom 6.12.2008) 
"Als Ökonom bin ich natürlich ein Anhänger des Freihandels. Bei TTIP gibt es verschiedene Probleme, die sich lösen lassen." ("Die Presse"-Interview vom 19.9.2015)

Rückfragen & Kontakt:

Inge Rauscher, 02242-70516, 
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434 
ihu@a1.net 

2016-04-20

"Wenn das Recht tatsächlich vom Volke ausgeht, kann es doch kein Problem sein, das Volk über den EU-Austritt zu befragen".*



Im schönen Österreich, hat sich eine Episode zugetragen, die bestimmt auch für nicht-österreichische Zuseher interessant ist. Im Jahr 2016 wurde bei uns bereits zwei mal, eine Volksabstimmung über die EU-Mitgliedschaft, mit undemokratischen Mitteln verhindert. Selbstverständlich gedeckt von den Einheitsmedien, wurde dieser Demokratieraub größtenteils vertuscht. Die meisten Österreicher sind sich über die Abhandlung dieser Angelegenheit bis heute nicht bewusst. Es besteht die gezielte Absicht seitens der Regierenden, die Sache mit möglichst wenig Aufsehen, unter den Teppich zu kehren. Währendessen macht sich in der österreichischen Bevölkerung immer mehr Skepsis breit, was dieses herbeigekünstelte Staaten-“Bündniss“ anbelangt. Ein Großteil der Menschen hat das Vertrauen in die Europäische Union längst verloren. Und genau aus diesem Grund, setzen die Systemwächter sämtliche Mitteln in Kraft, um diese demokratische Abstimmung zu verhindern. Der Punkt an dem das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher, einmal zu oft missbraucht wurde, ist in den Augen der meisten von uns, längst überschritten. Es ist das Medienkartell, welches neben den schmierigen Politdarstellern die Illusion erzeugt, dass die aktuell getroffenen Entscheidungen im Sinne des Volkes geschehen würden. Man vermittelt das Bild, dass die Österreicherinnen und Österreicher größtenteils hinter der EU und ihren Entscheidungen stünden. Dies ist wohl längst nicht mehr zutreffend! Wie die gerade eben verhinderte Volksabstimmung bewiesen hätte! Doch die Chance auf eine Volksabstimmung, besteht nach wie vor und lässt sich, von den Freunden der gemeinsamen Währungs-und Zoll- Union nach Kalergi, nicht so einfach vom Tisch nehmen! Von unseren Volksverrätern und den staatlichen Lügen-Monopol, fühlte ich mich zu meinen ersten politschen Video-Projekt genötigt, welches von der, NACH WIE VOR - VORHANDENEN MÖGLICHKEIT EINER VOLKSABSTIMMUNG und der SKANDALÖSEN ABHANDLUNG des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS handelt!

* LG Oliver Zumann


 

Mike´s Blog: Nur noch 39 Prozent der schwedischen Bürger befürworten die EU-Mitgliedschaft Bald Swexit?

Alter Schwede. Immer mehr Völker in Europa erkennen, daß die EU ein Projekt der Versklavung, Diktatur sowie der Zerstörung der Nationen ist.


Nur noch 39 Prozent der schwedischen Bürger befürworten die EU-Mitgliedschaft
Bald Swexit? In Schweden schwindet EU-Begeisterung – Die EU-Mitgliedschaft Schwedens hat bei seinen Bürgern seit Herbst 2015 drastisch an Popularität eingebüßt, wie eine Studie des schwedischen Meinungsforschungsinstituts TNS Sifo im Auftrag des Senders SVT ergab.
http://de.sputniknews.com/gesellschaft/20160418/309259117/swexit-umfrage-eu-unterstuetzung.html




Däxit: Dänen planen EU-Austritt
Die dänische EU-Politikerin Rina Ronja Kari, Mitglied der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke fordert, dass in Dänemark ein Referendum über die EU-Mitgliedschaft abgehalten werden sollte, berichtet express.co.uk…
http://www.schweizmagazin.ch/nachrichten/ausland/26360-Dxit-Dnen-planen–Austritt.html

 Niederlanden: Die meisten Einwohner sind für ein Referendum über die EU-Mitgliedschaft
EU-Kommissar Oettinger wird komplett verschwinden Mehrheit der Briten will aus der EU austreten.

Mehr>>>>>>http://mike.blog-net.ch/2016/04/19/hurra-die-eu-geht-unter-swexit/

2016-04-14

Bericht über die Veranstaltung im Amtshaus Landstraße "Nationalräte für EU-Austritts-Volksbefragung"





"Bayrisches Landwirtschaftliches Wochenblatt" berichtet wie folgt in seiner Ausgabe vom 8.4.2016 über unsere Veranstaltung vom 31.3 in Wien zum Thema "Nationalräte für EU-Austritts-Volksbefragung". 

Das BLW wird auch in Österreich gelesen, vor allem in Oberösterreich und Salzburg.





Von rechts nach links: Hon. Univ. Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer und Helmut Schramm, beide vom EU-Austritts-Personen-Komitee, NR. Dr. Jessi Lintl/FPÖ, Inge Rauscher/ Bevollmächtigte EU-Austritts-Personenkomitee, Mag. Klaus Faißner/freier Journalist, NR. Ing. Waltraud Dietrich/Team Stronach, NR. Dr. Susanne Winter/klubfrei.

2016-04-11

EU-Austritts-Volksbegehren: "Echte direkte Demokratie nur außerhalb der EU verwirklichbar!"

Stellungnahme zu den jüngsten Erklärungen grüner EU-Parlamentarier

Zeiselmauer (OTS) - "Die Empörung über die jüngsten Äußerungen `grüner` EU-Parlamentarier, die ein Verbot von Volksabstimmungen über EU-Themen forderten, ist heuchlerisch, da diese Forderung nur eine logische Folge der gesamten EU-Konstruktion an sich ist. Damit sind quasi alle `mitschuld` an dieser Beseitigung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, die noch immer für die EU-Mitgliedschaft eintreten", erklärt heute Inge Rauscher, Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Komitees (261.056 Volksbegehrens-Unterzeichner letzten Juli).
Die "Grünen" machen damit jetzt auch öffentlich klar, was tiefer blickenden Beobachtern bereits vor dem EU-Beitritt Österreichs vor mehr als zwanzig Jahren bewußt wurde: es ist bei der EU nie um die propagandistisch behauptete Zusammenarbeit von Nationen gegangen, sondern um die irreversible Abschaffung der Nationalstaaten und damit die Entrechtung der sie bildenden Völker und Volksgruppen. Alle wichtigen Rechte sollen nur mehr von der EU-Zentralherrschaft verordnet und durchgesetzt werden (EU-Kommission, EU-Rat der Staats-und Regierungschefs, EU-Gerichtshof), da stehen nationale, verbindliche Volksabstimmungen - wie im Nicht-EU-Mitglied Schweiz -nur im Weg. Bekanntlich gehen inzwischen laut seriösen Studien über 80 % aller Gesetze und Verordnungen/Richtlinien von "Brüssel" aus; bei diesen haben schon die nationalen Parlamente nichts mitzureden, geschweige denn die Völker der Mitgliedsstaaten.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Kritik der "Grünen" und anderer politischer "Lager" (zB. der ÖVP) an der jüngsten Volksbefragung in den Niederlanden zu sehen, bei der sich über 61 % der Stimmbürger gegen die Annahme des Assoziationsvertrages der Ukraine mit der EU aussprachen. Die Bürger, die die politischen Auswirkungen solcher Verträge (Teil der Einkreisung Rußlands und die damit verbundene gestiegene Kriegsgefahr) zu tragen haben, wie auch deren enorme Kosten, sollen demnach nicht einmal mehr gefragt werden dürfen!
"Wer also echte direkte Demokratie - wie in der Schweiz - auch für Österreich fordert, muß ehrlicherweise dazu sagen, daß dies nur bei einem Austritt aus der EU und der Wiedergewinnung der Eigenständigkeit der Republik Österreich Wirklichkeit werden kann. Alles andere ist eine grobe Täuschung der Bürger! Sobald der am 27.1.2016 im Parlament von der FPÖ gestellte und von insgesamt 47 Abgeordneten unterstützte Antrag auf VolksBEFRAGUNG über den Austritt Österreichs aus der EU eine Mehrheit im Parlament bekommt, ist der Weg dorthin für ganz Österreich auch realpolitisch machbar", so Inge Rauscher abschließend.

Rückfragen & Kontakt:


EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher, 02242-70516
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
ihu@a1.net www.eu-austritts-volksbegehren.at

2016-04-10

Verbindliche Grundzüge der Wirtschaftspolitik



Österreich und Deutschland haben nicht nur ihre durch das Sozialprinzip geprägte Wirtschaftsverfassung eingebüßt und die Fähigkeit verloren, sachgerecht auf die Wirtschaftslagen zu reagieren, etwa durch eine antizyklische Konjunkturpolitik, sondern darüber hinaus wird die Union befugt, verbindlich die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für die Union und vor allem für die Mitgliedstaaten zu definieren (Art. 121 Abs. 2 ff. AEUV). Die Grundzüge können makro- oder mikropolitische Vorgaben machen. Sie sind der Wirtschaftsverfassung der Union verpflichtet und stehen darum dem Sozialprinzip der Grundgesetzes, insbesondere dessen beschäftigungspolitischer Zielsetzung, entgegen. Hinzu kommt die außenwirtschaftliche Entmachtung der Mitgliedstaaten, weil die Handelspolitik (Art. 206 f. AEUV) der ausschließlichen Zuständigkeit der Union überantwortet ist und bleiben wird (Art. 3 Abs. 1 lit. E AEUV).

Eine beschäftigungswirksame Beihilfepolitik ist den Mitgliedstaaten grundsätzlich untersagt (Art. 107 AEUV). Als Standortpolitik bleibt nur die sogenannte Lohnflexibilisierung, also die Absenkung der Löhne, oder eben wegen der eindimensionalen Globalisierung die von dem grenzüberschreitenden Wettbewerb erzwungene Arbeitslosigkeit, weil die sozialen Standards, die Österreich und Deutschland lange Zeit erfüllt hatten und zu erfüllen verpflichtet waren, nicht globalisiert sind, vor allem nicht die menschenrechtlichen Standards, deren Verwirklichung das Sozialprinzip gebietet. 

(Karl A. Schachtschschneider in:  Ein Leben für Recht und Gerechtigkeit von Matscher/Pernthaler/Raffeiner (Hrsg.). Festschrift für Hans R. Klecatsky zum 90. Geburtstag, S 638.)


2016-03-24

Leo Trotzki und die EU

Leo Trotzkis Schrift „Der Krieg und die Internationale“ von 1914 sei angeblich „die erste umfassende Darlegung einer Antikriegspolitik durch einen russischen Sozialisten“ (S. 74) und „soll Präsident Wilson bei der Formulierung seiner ‚Vierzehn Punkte‘ unmittelbar beeinflusst haben“ (S. 74), schreibt Trotzkis Biograf Isaak Deutscher. Hören wir, was Trotzki unter „Antikriegspolitik“ versteht:

„Der Krieg von 1914 bedeutet vor allem die Zertrümmerung des nationalen Staates als eines selbständigen Wirtschaftsgebietes.“ (S. 74) „… der objektive Sinn des Krieges besteht in der Zertrümmerung der gegenwärtigen nationalwirtschaftlichen Zentren im Namen der Weltwirtschaft.“ (S. 75) „Für das Proletariat kann es sich … nicht um die Verteidigung des überlebten nationalen ‚Vaterlandes‘ handeln, …, sondern um die Schaffung eines weit mächtigeren und widerstandsfähigeren Vaterlandes – der republikanischen Vereinigten Staaten Europas als Fundament der Vereinigten Staaten der Welt.“ 

(S. 77) „Der Krieg löst also nicht die Arbeiterfrage …, sondern …, er verschärft diese Frage, indem er die kapitalistische Welt vor die zwei Möglichkeiten stellt: Krieg in Permanenz oder Revolution. … Wir revolutionären Sozialisten wollen den Krieg nicht. Doch wir fürchten ihn auch nicht. … Wir bewahren in dieser höllischen Musik des Todes unser klares Denken, unsern ungetrübten Blick, und fühlen uns als die einzige schöpferische Kraft der Zukunft.“ (S. 82)

(S. 22)

Warum die Trotzkisten mit dem Neoliberalismus so gut harmonieren:


„Trotzkis Argument lautete daher, Russland werde mit der sozialistischen Revolution nur beginnen können, es würde aber äusserst schwierig werden sie dort weiterzuführen, unmöglich sie zu vollenden. Die Revolution würde in eine Sackgasse führen, es sei denn, sie sprengte die nationale Grenze Russlands und setzte die revolutionären Kräfte im Westen in Bewegung. Trotzki nahm an, dass die russische Revolution … auch nicht innerhalb der nationalen Grenzen zur Ruhe kommen würde: sie würde das Vorspiel oder der erste Akt einer globalen Umwälzung sein. Internationale wie national wäre das die permanente Revolution. … er erkannte, dass der Sozialismus und der Nationalstaat miteinander unverträglich waren.“

Quelle: Trotzki, Leo (1914): Der Krieg und die Internationale. In: Deutscher, Isaak et al. (Hg.) (1981): Denkzettel. Politische Erfahrungen im Zeitalter der permanenten Revolution. Frankfurt/Main: Suhrkamp.

In: Deutscher, Issak: Einleitung. In: Deutscher, Isaak et al. (1981): Leo Trotzki. Denkzettel. Politische Erfahrungen im Zeitalter der permanenten Revolution. Frankfurt/Main: Suhrkamp, Seite 22.

2016-03-07

Die parlamentarische Behandlung des EU-Austritts-Volksbegehrens: Historischer Erfolg! Antrag auf Volksbefragung!

Stellungnahme zur Bundespräsidentenwahl Begrüßung der Initiative zur Abhaltung einer Volksbefragung Zeiselmauer (OTS)


 Die Mitglieder des überparteilichen Personenkomitees, die das EU-Austritts-Volksbegehren organisiert hatten und dessen 261.056 nachgewiesene, behördlich bestätigte Unterzeichner auch weiterhin vertreten, unterstützen alle Maßnahmen und Anstrengungen, die uns dem Ziel des EU-Austritts näher bringen. Deshalb begrüßen wir auch ausdrücklich den im Zuge der parlamentarischen Behandlung des Volksbegehrens eingebrachten Entschließungsantrag der FPÖ auf Abhaltung einer VOLKSBEFRAGUNG zum Austritt aus der EU vom 27.1.2016 im Parlament, der bei der Abstimmung darüber von der gesamten FPÖ-Fraktion, der gesamten Fraktion des "Team Stronach", sowie den drei dzt. klubfreien Abgeordneten - insgesamt also von 47 Abgeordneten - unterstützt wurde, und der wie folgt (wörtlich) lautet: "Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gemäß Art. 49b B-VG einen Antrag betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung über den Austritt Österreichs aus der EU zur Beschlußfassung vorzulegen."


Dazu Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens: "Wir sind überzeugt, daß angesichts der neuesten Meinungsumfragen eine solche Volksbefragung nur mehr eine Frage der Zeit ist. Als Mehrheitenfeststellung pro/contra EU-Austritt der Gesamtbevölkerung in geheimer Wahl kann diese Volksbefragung - bei entsprechendem Ausgang - zum EU-Austrittsbeschluß des Nationalrats auf demokratiepolitisch einwandfrei legitimierte Weise führen: weil dadurch nämlich VOR einem solchen Beschluß das Volk dazu befragt wird. Die Volksabstimmung könnte nach dzt. österreichischen Recht erst nach einem solchen Beschluß erfolgen. Deshalb unterstützt das überparteiliche EU-Austritts-Komitee auch bei der Bundespräsidentschaftswahl all jene Kandidaten, die sich für diese Volksbefragung aussprechen, anstatt diese totzuschweigen, abzulehnen oder gar zu bekämpfen."


Laut neuesten Meinungsumfragen der EU-Kommission selbst sehen nur mehr 23 % der Österreicher die EU-Mitgliedschaft als "insgesamt positiv", 35 % sehen diese "weder positiv noch negativ", und 41 % sehen die EU "insgesamt negativ" - siehe http://docs.dpaq.de/10288-eurobarometer.pdf. Und laut jüngster PROFIL-Umfrage fordern sogar 52% der Österreicher eine Volksabstimmung zum EU-Austritt nach britischem Vorbild - siehe www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160227_OTS0005/


Rückfragen & Kontakt: EU-Austritts-Volksbegehren Inge Rauscher, 02242-70516
Renate Zittmayr, 0664-4251935
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434 ihu@a1.net
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160302_OTS0047/eu-austritts-volksbegehren-stellungnahme-zur-bundespraesidentenwahl


 



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APA-OTS-Presseaussendung des überparteilichen Volksbegehren-Komitees vom 27. Jänner 2016: 

JA ZUR VOLKSBEFRAGUNG !

Proponenten des EU-Austritts-Volksbegehrens begrüßen den heute in der Plenarsitzung von der FPÖ gestellten Antrag auf Volksbefragung. Wien (OTS).


 Die Initiatorin und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher, die dzt. bei der laufenden Plenarsitzung des Nationalrates anwesend ist, begrüßt ausdrücklich den vor kurzem anläßlich der Debatte über das EU-Austritts-Volksbegehren von der FPÖ gestellten Antrag auf VOLKSBEFRAGUNG zum EU-Austritt: "Auch wenn die eigentliche Forderung der über 261.000 Unterzeichner des Volksbegehrens auf eine für die Regierung verbindliche VOLKSABSTIMMUNG gelautet hat, eröffnet auch eine - zwar formal unverbindliche, realpolitisch aber sehr wohl relevante - Volksbefragung die Chance für alle Österreicher - damit auch für die Noch-EU-Befürworter -, als Gesamtvolk an einer Mehrheitsfeststellung pro und contra Fortsetzung oder Beendigung der EU-Mitgliedschaft teilnehmen zu können. Bei enstprechend deutlichem Ergebnis kann keine politische Partei und auch nicht die aus solchen Parteien hervorgehende Regierung daran vorbeigehen", so Inge Rauscher zur überraschenden Wendung in der - zunächst unterdrückten und jetzt doch noch stattgefundendenen - Debatte um einen möglichen EU-Austritt Österreichs bzw. auch den Umgang mit echter direkter Demokratie.


 Inge Rauscher weiter: "Selbst wenn es in der heutigen Plenarsitzung für den Antrag auf Volksbefragung keine Mehrheit im Nationalrat geben sollte, wird diese in weiterer Folge nicht mehr aufzuhalten sein. Eine demokratische Mehrheits-Feststellung mit geheimer Stimmabgabe (wie ja auch bei der Volksbefragung) zu verweigern, kann von keiner politischen Partei auf Dauer 'durchgehalten' werden, will diese nicht endgültig `politischen Selbstmord` begehen. Gerade die Grünen, die sich ja immer vehement für die direkte Demokratie stark gemacht haben, sollten daher wenigstens dieser Willensbekundung des Volkes in Form einer Volksbefragung zustimmen!" 


Rückfragehinweis: Inge Rauscher, 0664-4251935 Helmut Schramm, 0699-19284526 Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434 ihu@a1.net 


Für den Antrag auf Volksbefragung zum EU-Austritt stimmte die gesamte FPÖ-Fraktion, das gesamte Team Stronach, und die drei klubfreien Abgeordneten. Immerhin: ein großer Schritt weiter in der Sache! Dagegen stimmten die gesamten Fraktionen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.


Hier der Original-Wortlaut des FPÖ-Antrags im Parlament in der Sitzung vom 27.1.2016>>>>>

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Die neueste offizielle Meinungsumfrage der EU-Kommission selbst = "Eurobarometer" (wird einmal pro Quartal gemacht) weist für Österreich und Cypern die bei weitem niedrigsten Zustimmungswerte von allen 28 EU-Mitgliedstaaten aus und ist gegenüber den Vorquartalen noch negativer geworden; die Werte vom November, veröffentlicht im Dezember,  lauten:

"gesamt positiv" sehen die EU-Mitgliedschaft nur mehr 23 % der Österreicher, "weder positiv noch negativ" 35 %, und "gesamt negativ" bereits 41 % - siehe:

http://docs.dpaq.de/10288-eurobarometer.pdf

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 Aktuelle Zeitungsberichte zum Volksbegehren im Parlament:

In der Wochenzeitung "Zeit-Fragen":

www.zeit-fragen.ch/index.php?id=2381


Im neuen österreichischen Monats-Magazin "alles roger" :
www.allesroger.at/page.pdf    (auf Seite 58 hinunterscrollen)

In der März-Ausgabe soll dann ein zweiter Artikel  mit dem sehr erfreulichen Ergebnis im Plenum folgen.



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Expertenaussagen von Univ.Prof. i.R.Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: 



PLÄDOYER FÜR DEN AUSTRITT ÖSTERREICHS AUS DER EUROPÄISCHEN UNION.

Das Recht der Republik Österreich, aus der Europäischen Union auszutreten ergibt sich aus Art. 50 EUV und ist allseits anerkannt.

Wegen der Verfassung der Europäischen Union war es von vornherein rechtlich fragwürdig und ökonomisch bedenklich, also politisch falsch, der Union beizutreten. Jetzt ist es geboten, die Union zu verlassen, wenn die unveränderlichen Verfassungsprinzipien der Republik Österreich verteidigt, die ökonomische Vernunft beachtet und das Wohlergehen der Bürger Österreichs nicht weiter vernachlässigt werden sollen.Österreich ist als Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht demokratisch. Es ist nicht rechtsstaatlich. Es ist nicht sozial. Die Bürger Österreichs sind in der Union nicht frei. Ihre Souveränität auszuüben ist ihnen verwehrt. Sie sind Untertanen der Bürokratie der Europäischen Union und der Parteien, die die Herrschaft der Union im Lande durchsetzen. In der Europäischen Union ist Österreich keine demokratische Republik. Das Recht geht nicht vom Volk aus, wie das Art. 1 Abs. 1 B-VG verschreibt, die Verfassungsentscheidung, die die Souveränität des Volkes, die Demokratie und den Rechtsstaat der Republik Österreich verfasst.
Die Wirtschaftsordnung Österreichs widerspricht in der europäischen Union ökonomischer Vernunft. Es geht den Österreichern weitaus schlechter als es ihnen ohne die Mitgliedschaft in der Union ginge. Ihr Wohlstand ist in der Zeit dieser Mitgliedschaft geschmolzen. Sie sind durch die Union mit Lasten belegt, die sie allein niemals übernommen hätten. Die Wirtschaftslage ist labil, tendenziell rezessiv. Die Stabilität der Finanzen ist verlorengegangen. Der Fiskus ist überschuldet. In jüngster Zeit wird Österreich durch Massenzuwanderung bedrängt und durch die Islamisierung der Lebensverhältnisse bedroht.Alle großen Vorhaben der Europäischen Union sind gescheitert, der Binnenmarkt, die Währungsunion, der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Der Binnenmarkt ist die Wirklichkeit der Grundfreiheiten, nämlich der Warenverkehrs-, der Niederlassungs-, der Dienstleistungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit sowie der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese Wirtschaftsfreiheiten dienen der internationalen, globalisierten Wirtschaft, nicht den Völkern. Sie haben durch die vertrags- und völkerrechtswidrige Praxis des Europäischen Gerichtshofs zu harter Deregulierung der nationalen Schutzbestimmungen geführt. Der Gerichtshof hat subjektive Rechte jedes Bürgers und Unternehmers auf Verwirklichung der Grundfreiheiten kreiert. Er bestimmt, welche Politiken der Mitgliedstaaten die grenzüberschreitenden Geschäfte weniger „attraktiv“ machen und verbietet diese, wenn sie nicht durch „zwingende Interessen des allgemeine Wohls“ gefordert und „verhältnismäßig“ sind. Die Maßstäbe definiert er selbst und entzieht sie der demokratischen Willensbildung der Völker. Damit hat er sich zum höchsten ‚Gesetzgeber‘ vor allem des Wirtschaftsrechts aufgeschwungen. Er hat dadurch, dass er aus den völkerrechtlichen Verpflichtungen Rechte der Bürger und Unternehmen gegen den Staat hergeleitet hat, die Union funktional in einen Staat umgewandelt und die Macht in diesem Staat an sich gezogen. So hat er verfügt, dass nicht das vertraglich vereinbarte Bestimmungsland einer Ware oder Leistung die Produktstandards definiert, sondern das Herkunftsland, so daß nicht die eigenen Standards eines Volkes etwa die Lebensmittelsicherheit bestimmen, sondern die von 28 Staaten. Das hat die Gesundheit erheblich in Gefahr gebracht.
Der Binnenmarkt folgt einer Freihandelsdoktrin, die das Wesen echten Freihandels verkennt. Das sind komparative Vorteile, die allseitige vollständige Auslastung aller Produktionsfaktoren in einem vollkommenen Markt voraussetzen, auch des Faktors Arbeit. Davon kann in der Union keine Rede sein. Der Sache nach werden absolute Vorteile der einen zu Lasten der anderen durchgesetzt. Das führt zum Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, zu deren übermäßigen Verschuldung, zu deren Rezessivität und daraus folgend zu Transferzwängen zu Lasten der Bevölkerung der anderen Mitgliedstaaten. Gewinne generieren daraus allein die internationalen Unternehmen. Es ist unechter Freihandel der neoliberalen und neokapitalistischen Ideologie. Der unfaire Wettbewerb ohne hinreichende Gleichheit der Chancen bringt die Ausbeutung der Arbeitnehmer mit sich, die sich stetige Senkung der Löhne gefallen lassen müssen, um die Markfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Diese können sie gegen die sklavenartigen Beschäftigungen in unterentwickelten oder wenig entwickelten Ländern ausspielen, weil in der globalisierten Wirtschaft, in die sich die Europäische Union vertragsgemäß einfügt, kein hinreichender Schutz der Volkswirtschaften in deren jeweiliger Eigenart besteht.
Der mißgebildete Binnenmarkt wird durch die Währungsunion und besonders durch die Währungseinheit der Eurogruppe wesentlich verbösert. Den Euroländern sind Abwertung und Aufwertung verwehrt, so daß sie ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht durch den Außenwert ihrer Währung verbessern können. Während die stärkeren Volkswirtschaften, wie Deutschland und auch Österreich, eine unterbewertete Währung nutzen können, müssen die anderen mit einer überbewerteten Währung zurechtkommen. Das läßt ihnen weder am Binnenmarkt noch am Weltmarkt Chancen, nicht einmal am eigenen Mark, den sie ja für alle Wettbewerber aus der Union zu öffnen gezwungen worden sind. Die Unternehmen der stärkeren Volkswirtschaften sind durch unfaires Preisdumping begünstigt.Der Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, die die Sozialleistungen ihrer Bürger allein schultern müssen, war und ist unausweichlich. Davon haben aber nur die Unternehmen und Steuerstaaten der stärkeren Volkswirtschaften Vorteile, nicht deren Bevölkerungen. Denen wird die Sozialdividende der starken Währung vorenthalten, die durch die günstigen Importpreise ihre Kaufkraft stärken und im Übrigen den nationalen Markt beleben würde.
Die Unternehmen mit kräftiger Produktivität und demgemäß wettbewerbsfähigen Stückkosten können den internationalen Wettbewerb auch mit höherem Preisgefüge erfahrungsgemäß bestehen. Die Schweiz ist trotz ihres hohen Preisniveaus eines der zwei wettbewerbsfähigsten Länder der Welt. Es geht nicht um Markabschottung, sondern um internationalen Handel in ökonomischer Vernunft, in denen freier Handel und notwendiger Schutz in einem jeweils sachgerechten Verhältnis gehalten wird, in einem Verhältnis, das Ausbeutung verhindert und allen Seiten dienlich ist.
Die Verantwortung für die Wirtschaft haben die Völker, die auch die Sorge für die Jungen, die Alten, die Kranken und die Schwachen ihrer Völker tragen, die soziale Verantwortung haben. Eine regide konstruierte europäische und globale Wirtschaft wird der Unterschiedlichkeit der Völker, deren Lebensweise und vor allem deren Freiheit nicht gerecht.
Die Einheitswährung sollte den unionalen Großstaat erzwingen. Sie war eine Fehlkonstruktion und ist krachend gescheitert. Jetzt kosten die verzweifelten Eurorettungsversuche Billionen an Euro. Auch die inflationsorientierte Staatsfinanzierung durch die Europäische Zentralbank wird die Währungsunion nicht retten. Das jetzt betriebene Quantitave Easing, die von der Europäischen Zentralbank betriebene Geldschwemme, ist nicht nur schwerer Rechtsbruch durch vertragswidrige Befugnisanmaßung ultra vires, sondern wird einen Zusammenbruch aller Finanzen herbeiführen, der die politische Stabilität der Völker und Staaten der Europäischen Union beenden wird. Schon jetzt müssen die Sparer und Rentiers wegen der praktizierten Nullzinspolitik hinnehmen, daß ihre Ersparnisse und Lebensversicherungen keine Zinsen mehr erbringen. Sie sind dadurch in Not gekommen.Die Schengen-Politik eines Raumes ohne Binnengrenzen ist unter dem Sturm der Flüchtlinge kläglich zusammengebrochen. Diese Politik hat schon lange die grenzüberschreitende Kriminalität erleichtert. Die Außengrenzen waren und sind nicht gesichert. Fremde strömen zu Millionen in die Europäische Union, vor allem nach Österreich und Deutschland, die Länder mit der besonders attraktiven Sozialpolitik. Die Freiheit, die es nur durch Rechtlichkeit gibt, ist so gut wie verloren. Die Sicherheit der Grenzen ist für Freiheit und Recht existentiell.Die Staaten haben um der Illusion eines gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts willen alle diese wohlklingenden und elementaren Prinzipien verletzt. Vor allem Deutschland hat das Recht beiseite geschoben und gegen Gesetze und Verträge massenhaft Fremde ins Land gebeten. Die Sicherheit aller Völker der Union ist dadurch in größter Not.
Die Einzelstaaten hätten sich gegen die illegale Massenzuwanderung der Fremden behauptet, wie das einzelne Staaten bewiesen haben. Die gemeinschaftliche Verantwortungslosigkeit hat die Völker der Union Gefahren einer politischen Religion ausgeliefert, die mit der Kultur und mit dem Recht Europas unvereinbar ist, jedenfalls mit dem Recht Österreichs und auch Deutschlands. Für Europa ist die Säkularität der Politik von der Religion essentiell. Diese ist im Christentum angelegt und durch die Aufklärung gefestigt. Das demokratische Defizit der Europäischen Union ist nicht behebbar. Deren Gesetzgebung ist exekutivistisch. Die Gesetze bestimmen die Kommission, der Rat und vor allem die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat. Das Europäische Parlament hat keine demokratische Legitimationskraft. Es vertritt kein Volk, weil es das Unionsvolk nicht gibt. Die Abgeordneten sind nicht gleichheitlich gewählt. Die nationalen Parlamente, deren Einfluß in den Parteienoligarchien und vor allem in der Europäischen Union ohnehin erheblich geschwächt ist, haben für die Gesetzgebung weitgehend nur noch eine Alibifunktion. Dem Europäischen Gerichtshof fehlt jeder Ansatz demokratischer Legitimation, aber er hat große Gestaltungsmacht. In der Europäischen Union sind auch die Mitgliedstaaten nicht mehr hinreichend demokratisch.Demzufolge schaffen die Gesetze nicht mehr durchgehend Recht. Sie sind meist nicht mehr Erkenntnisse des Willens des Volkes. Für demokratische Willensbildung fehlt es zunehmend an der erforderlichen Homogenität der Lebensweisen und der sozialen Verhältnisse. Aber selbst die fragwürdige bürokratische Ordnung der Verträge und der überbordenden Richtlinien und Verordnungen der Union wird stetig verletzt, wenn das politisch opportun ist. Die Mißachtung des Rechts ist in der Europäischen Union System geworden. Das Recht hat sein Wesen, die unverbrüchliche Verbindlichkeit, verloren. Die Mitgliedstaaten haben dadurch auch an Rechtsstaatlichkeit eingebüßt. Nicht einmal die Verfassungen der Mitgliedstaaten werden respektiert, jedenfalls nicht in Deutschland und Österreich.Die Verteilung des Volkseinkommens kann nur gerecht sein, wenn sie nach Bedarf, Leistung und Markt auf der Grundlage von Gleichheit und Eigentum der Bürger erfolgt. Darüber kann nur die Bürgerschaft in demokratischer Willensbildung befinden. Darum dürfen Wirtschaft, Währung und Soziales nicht auseinandergerissen werden wie in der globalisierten Europäischen Union. Diese führt dazu, dass die Reichen immer reicher, die Armen immer ärmer werden. Die Völker der Union sind entgegen aller Propaganda unsolidarisch. Die Union ist lebensfeindlich von der leistungsfeindlichen Ideologie des Egalitarismus beherrscht.Kein Volk sollte die Entdemokratisierung, die Entrechtlichung und die Entsolidarisierung der Lebensverhältnisse hinnehmen. Sie sind die unvermeidliche Folge der Europäisierung und Internationalisierung. Jetzt droht die weitere Globalisierung durch die ‚Freihandelsabkommen‘ mit Kanada (CETA) und vor allem mit der Vereinigten Staaten von Amerika (TTIP). Die Abkommen werden das Unrecht der Wirtschaftsordnung weiter verbösern. Die ausschließliche Zuständigkeit der Union für die Handelspolitik war eine Usurpation einer existentiellen Befugnis der Mitgliedstaaten durch den Europäischen Gerichtshof, die jetzt wenig klar in den Unionsverträgen vereinbart ist. Sie bleibt eine schwere Verletzung der Souveränität der Völker, deren wirtschaftliche Heterogenität eine einheitliche Handelspolitik als Außenwirtschaftspolitik nicht zuläßt.Den Österreichern ist, wenn sie in Freiheit, Frieden und Wohlstand miteinander leben wollen dringend zu raten, die Europäische Union zu verlassen. Sie werden dadurch keine Nachteile haben. Der weltweite Handel ist durch die Weltwirtschaftsordnung gesichert, aber sie können den Handel nach ihren Interessen gestalten und müssen sich nicht den Interessen des internationalen Kapitalismus beugen. Sie werden auch die immensen Kosten für die Transfers in gescheiterte Staaten und für gescheiterte Finanzinstitute nicht mehr tragen müssen. Sie werden insbesondere die Chance zurückgewinnen, auf die Politik ihres Gemeinwesens Einfluß zu nehmen, den sie auf die Organe der Europäischen Union nicht haben und nicht haben können. Sie werden ihre Grenzen und damit ihren Staat verteidigen können.Anstatt das Subsidiaritätsprinzip mit Leben zu erfüllen, ist die eigentliche Agenda der Unionspolitik, von Krise zu Krise Schritt für Schritt den unionalen Großstaat zu erzwingen. Die Finalität der Integrationspolitik ist entgegen den Verträgen und den Verfassungen der in die One World eingefügte zentralistische Bundesstaat. Darüber will die politische Klasse freilich die Völker nicht befragen, weil sie nicht mit deren Einverständnis rechnen kann. Vorerst wird versucht, die Bevölkerungen zu verändern, um willige Wähler zu gewinnen.
Die Souveränität der Bürger, deren freie Rede Lebenselixier einer demokratischen Republik ist, will man nach Möglichkeit mittels political correctness ersticken. Sie ist aber die Freiheit der Bürger, die die Bürger mit Selbstbewußtsein verteidigen sollten. Eines der wirksamsten Herrschaftsmittel der Europäischen Union ist der Moralismus, der sogar, kaschiert als Humanität oder Solidarität, über das Recht gestellt wird, wenn das politisch opportun ist.Der einzige Weg ist, so weit wie die Integration vorangetrieben worden ist, der Austritt aus dem uneuropäischen Unternehmen der Integration zur Europäischen Union. Es ist der Schritt in die Freiheit. Nicht die Bürger haben in ihren Staaten das Sagen, sondern die Oligarchien der Parteien, der Medien und vor allem der Finanzen.Der unionale Großstaat ist unvermeidlich undemokratisch. Er hat sich zudem vom Recht, dem wichtigsten Prinzip des Lebens in Freiheit und Frieden entfernt. Vor allem schwächt er die vertikale Gewaltenteilung der Völker in Staaten, ohne die die Freiheit in oligarchischen Zentralismus ersticken wird.
Zunehmend zwingt die Union die Völker im transatlantischen Bündnis in Kriege und schlimmer noch, die Völker der Union müssen sich die Islamisierung der Lebensverhältnisse gefallen lassen, die ihnen Bürgerkriege zu bringen droht. Schon jetzt ist der Terrorismus tägliche Gefahr.Wir leben wieder in Jahren der Entscheidung. Wir sollten uns für ein europäisches Europa entscheiden und einsetzen, gegen die Europäische Union, wie sie oligarchische Internationalisten, Integrationisten und Egalitaristen zu Lasten der Völker geschaffen haben, für ein Europa der Bürger und der Völker, der Freiheit, des Rechts und der wirtschaftlichen und sozialen Vernunft, dessen Institutionen die Souveränität der Völker achten und die Freiheit der Bürger zu verwirklichen eine Chance lassen, für ein Europa der Säkularität der Politik von der Religion, also ein Europa der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie des Rechts der ungestörten Religionsausübung im Rahmen der Gesetze, die für jedermann und für alle Religionen und Weltanschauungen verbindlich sind, für ein aufklärerisches Europa. Die globalistische Europäische Union ist eine uneuropäische Fehlentwicklung.
Wir müssen die verhängnisvolle Integration der Völker Europas zur Europäischen Union beenden, wenn wir wieder in Freiheit und Frieden leben wollen. Wir müssen unser Recht, aus der Europäischen Union auszutreten, wahrnehmen. Die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollten ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen, wenn sie ihre Freiheit, ihr Recht und ihr gutes Leben nicht nur verteidigen, sondern wiedergewinnen wollen.Wien, den 18. Januar 2016


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Deutschland:

Aktuell: Verfassungsbeschwerde gegen die Masseneinwanderung


http://www.pour-erika.de/politik/verfassungsbeschwerde-gegen-die-politik-der-masseneinwanderung.html


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KR ÖR Senator h.c.
Hon. Prof. Dipl.-Ing. nat. techn.
Dr. iur. Dipl. in Law Heinrich Wohlmeyer
Marktlerstraße 13
A-3280 Lilienfeld
                                                                                                                     
20. 1. 2016

Information und Vorhalt an die Mitglieder des Verfassungsausschusseses des Österreichischen Nationalrates zur Frage der zur Sicherung der Existenz der Republik und ihrer Bürger und Bürgerinnen unverzichtbaren Notwendigkeit und demokratisch gebotenen Beschlussfassung des Nationalrates über den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union gemäß dem diesbezüglichen, dem Parlament zugegangenen Volksbegehren, welche einer Volksabstimmung zu unterziehen ist.
Vorbemerkung: Nach der ersten, total ‚gelenkten‘ Ausschusssitzung, in der nur bestellte Gegenexperten zugelassen waren, ist es eine weitere demokratiepolitische Ungeheuerlichkeit, dass bei einem solch existentiellen Thema nunmehr nur zwei Experten, die das Volksbegehren unterstützen, zugelassen werden, und dass diesen jeweils nur sieben Minuten Redezeit zuerkannt wird.
Stellungnahmen, die den 261.056 Staatbürgern, die trotz Medienblockade und Einschüchterung zu den Gemeindeämtern und Magistraten gegangen sind, eine Stimme geben, werden dadurch gezielt verhindert.
Ich muss mich daher auf mündliche Kurz-Hinweise zu den Schwerpunkten Atomkrieg, Arbeitslosigkeit, unkontrollierte Masseneinwanderung (Hierzu verweise ich auf den angeschlossenen Artikel Flüchtlingsflut und die Paralyse Europas) sowie Handelspolitik (insb. CETA, TiSA u. TTIP) und Landwirtschaft beschränken und verweise auf meine drei Bücher (The WTO, Agriculture and Sustainable Development 2002Globales Schafe Scheren 2006 und Empörung in Europa – Wege aus der Krise 1012/14) sowie auf das angeschlossene Ausweg-Manifest, das bereits in acht Sprachen übersetzt worden ist.
Motivation:
Mir geht es wie dem 1913 verstorbenen 
Stéphane Frédéric Hessel (geb. 1917), der sich im hohen Alter noch verpflichtet gefühlt hat, warnend-Konstruktiv seine Stimme zu erheben
(Aufrufe Empört Euch und Engagiert Euch), weil jedem, der die Augen und Ohren nicht verschließt der Weg in den gesellschaftlichen Abgrund ersichtlich ist.
Ich musste leider erkennen, dass die EU aus sich heraus nicht mehr reformierbar ist. Deshalb ist der einzige sinnvolle Weg, auf Distanz zu gehen und ein Europa zu begründen, in dem auch die Schweiz und Island mit ihren direkten Demokratien und angepassten Wohlstandsstrategien Platz haben.
Eine vertiefte EFTA ist der geeignetste Weg für ein demokratisch vereintes Europa im Gegensatz zu einem demokratisch nicht legitimierten Zentralverwaltungsstaat ohne Lösungsansätze für die wichtigsten gesellschaftlichen und geopolitischen Probleme.
Zu meiner persönlichen Legitimation:
Ich komme aus einer ‚politischen Familie‘ (Diktion J. Raab) in der ich von Kindheit an mit den Fragen der Gemeinwesen und der Geopolitik befasst war.
Mein Großvater, der noch mit einem der Gründerväter des EU – Alcide Degasperi – im Reichsrat saß, hat das sozial bedingte Ende der Habsburger-Monarchie vorausgesehen und hat uns nach dem Zusammenbruch des Vielvölkerstaates aufgrund seines guten Kontaktes zu den Arbeitern eine bolschewistische Räteregierung erspart (Prof. S. Nasko).
Mein Vater hat den aufgrund der brutalen Ausbeutung durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges heraufkommenden Zweiten Weltkrieg vorausgesehen und hat die Umgebung darauf vorbereitet. Er ist vor dem Abtransport ins KZ gestorben.
Mein verstorbener FirmpateKarl Marchart, war Gewissensdesserteur (Ich schieße auf keine unschuldigen Mitmenschen). Er hat die gegenwärtigen Zeitläufte ähnlich dramatisch eingeschätzt und mich zum Aufstehen motiviert.
Mein Bruder Ioannes hat die ersten Briefe mit der Neutralitätsstrategie aus der Schweiz vorbei an den Kontrollen der Besatzungsmächte nach Wien zu Julius Raab gebracht.
Mein Großonkel Julius Raab hat mir die Sätze eingeprägt:
Ein freies Österreich in einem vereinten Europa und einer friedlichen Welt.
Er hat gegen die ‚Kalte-Kriegs-Maschinerie‘ das Zugehen auf Russland durchgesetzt und uns den Staatvertrag gebracht. Auch hat er immer betont, dass man den ‚russischen Bären‘ nicht unnötig in den Schwanz zwicken solle, und dass ein kranker Bär gefährlicher sei als ein gesunder. Er hätte das Vasallen-Mitheulen der EU und der österreichischen Regierung in der Kriegshetze gegen Russland nicht mitgetragen und wäre gegen die Zerstörung des aufgebauten Vertrauensverhältnisses – insbesondere unter Berufung auf die Immerwährende Neutralität - aufgetreten.
Dasselbe gilt für meinen geopolitischen Freund Bruno Kreisky, der den Mut hatte aus der westlichen Antiaraberfront zugunsten Israels auszuscheren, obwohl er Jude war, da er absah, was sich zusammenbraut (siehe die gegenwärtige Situation im nahen Orient).
Er hätte die wahren Ursachen der Unmenschlichkeiten im Vorderen Orient benannt und die USA-NATO-EU Destabilisierungsstrategie offen angegriffen.
Mit ihm habe ich auch die handelspolitischen Überlebensstrategien für die österreichische Ernährungswirtschaft akkordiert und in Genf im GATT erfolgreich verteidigt.
In den Bereichen der Industrie- und Regionalpolitik verfüge ich über internationale Sachkenntnis und Erfahrung.
Schließlich trage ich auch das Vermächtnis des im Vorjahr verstorbenen ehemaligen Ordinarius für Öffentliches Recht und Justizminister Hans R. Klecatsky mit mir. Er sagte mit kurz vor seinem Tod, dass er sich in der Besatzungszeit nicht so unfrei gefühlt habe, wie jetzt unter der ‚verstecken EU-Diktatur‘ und dass er mich ermächtige, posthum in seinem Namen zu sprechen. Mein Buch Empörung in Europa sei eine not-wendende Handreichung für eine zukunftsfähige Politik.  
Zu den vorgegebenen Problemfeldern
1)     Zur Gefahr des AtomkriegesDie Einkreisungspolitik der USA gegenüber Russland, die die EU direkt und im Wege der NATO mitvollführt, trägt das Risiko eines Dritten Weltkrieges, der aller Voraussicht nach ein atomarer sein wird, in sich. Dieser würde sich hauptsächlich in Europa abspielen und unsere Lebensgrundlagen vernichten.
Ein verzweifelter Erstschlag Russlands ist, wenn so weiter gemacht wird, wie bislang, aus vier Hauptgründen wahrscheinlich:
Erstens haben die USA angekündigt ihre Atomwaffen in Europa zu modernisieren. Dies muss Deutschland aufgrund des Aufenthaltsvertrages von 1955 dulden.
Bei Atomkriegen gilt der Vorteil des Erstschlages.
Zweitens hat die USA-NATO-GB-F-Allianz alle Zusagen gegenüber Russland gebrochen, die NATO nicht nach Osten auszudehnen und hat auch den ABM-Vertrag sistiert.
Drittens hat man über den Putsch in der Ukraine die Südflanke Russlands aufgerissen und die Russen haben sich das Wort Zbigniew Brzezinskis gemerkt, dass Russland nicht mehr verteidigbar ist, wenn die Ukraine aus der russischen Hegemonie herausgebrochen ist. Die EU und Österreich tragen diese Politik mit …
Viertens haben die ökonomischen Sanktionen dazu geführt, dass Russland in Budgetnöten ist und nunmehr auch die Sozialleistungen um 10% kürzen muss.
Dies bedeutet die Gefahr von inneren Unruhen.
Der Versuch eines militärischen Befreiungsschlages liegt daher auf der Hand.

Wer sich aus kritischer US-amerikanischer Sicht über die dramatische Situation informieren will, möge den Artikel des ehemaligen Unterstaatsekretärs und Mitherausgebers des Wall Street Journal Paul Craig Roberts, <Den Atomkrieg verhindern!> in Zeit-Fragen Nr. 1 2016 oder www.antikrieg.com vom 29. 12. 2015 zu Rat ziehen.
Da Österreich seine Außenpolitik an die EU abgetreten hat (EU-rechtlich spielen wir nur mehr sich wichtig machende Handlanger), setzt ein Eintreten für eine Kurskorrektur und eine neutrale Vermittlung einen Austritt aus der EU voraus.

Sie Damen und Herren Abgeordnete tragen die schwere Verantwortung für das Schicksal Europas, das eine apokalyptische Dimension anzunehmen droht.
In der Apokalypse stehen bei allen Übeltätern an erster Stelle die Feigen, die durch ihr tolerierendes Verhalten negative Entwicklungen begünstigen …
Stehen sie doch zur Rettung Europas auf und beschließen Sie die Volksabstimmung!
2)     ArbeitslosigkeitDie Arbeitslosigkeit der EU-28 beträgt rd. 20 Millionen Menschen der gesamten Erwerbsbevölkerung. Dazu kommen nun noch mehrere Millionen zum Großteil schwer integrierbare Immigranten. In Österreich erreichen wir bereits eine halbe Million Arbeitsloser. Da wir erst am Beginn der Vollautomatisierung aller Wirtschaftsbereiche stehen, wird die Arbeitslosigkeit unter den derzeitigen Rahmenbedingungen weiter steigen.
In den südlichen EU-Ländern werden Arbeitslosenquoten von 50% bei Jugendlichen und 25% generell zu massiven sozialen Spannungen führen. Die letzte Sonntagsausgabe der FAZ schreibt daher bereits vom ‚Phantasma des Bürgerkrieges‘ und der Chef der Schweizer Armee meint:
Wir tun gut  daran, uns auf Konflikte, Krisen und Katastrophen vorzubereiten. (Zeit-Fragen Nr. 1 2016 und Schweiz am Sonntag 27. 12. 2015)
Aber dies ist kein vorgegebenes, unabänderliches Schicksal. Das Problem der Arbeit muss in eine gesamthafte Neugestaltung der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik eingebettet werden, wie ich dies im beigeschlossenen Manifest skizziert habe.
Dazu brauchen wir aber den notwendigen Gestaltungsfreiraum, den die EU verweigert. Sie versucht sogar, über internationale Verträge, wie CETA, TiSA und TTIP, die gegenwärtige, nicht zukunftsfähige Wirtschaftsordnung von außen her zusätzlich zu zementieren.
Die derzeitige ‚Arbeitsmarktpolitik‘ der EU ist schlicht kontraproduktiv. Billiges Geld zu ‚drucken‘ und an die Banken zu geben und zu erwarten, dass diese durch billige Kredite an Unternehmen Arbeitsplätze schaffen, bewirkt in der Regel nichts oder das Gegenteil. Nichts, weil die Überregulierungen im Bankenbereich die Risikoangst erhöhen und den Kreditnehmern unangepasste, überfordernde Auflagen aufbürden; und das Gegenteil, weil bei Ausrüstungsinvestitionen der Rationalisierungseffekt in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt.
Ein Befreiungsschlag ist daher unvermeidlich, wenn der Weg einer zukunftsfähigen Beschäftigungspolitik beschritten werden soll.
Hier soll auch noch die Liquidierung der finanziellen Nahversorger, der kleinen und mittleren Banken und Bankstellen, und der mit ihnen verbundenen Arbeitsplätze erwähnt werden. Es geht um eine gezielte Flurbereinigung bei der nur die Großen übrig bleiben und diese sind dann ‚to big to fail‘.
Die Aussage des Gründers des Rothschild-Finanz-Imperiums Amschel Mayer Rothschild  "Gebt mir die Kontrolle über die Währung eines Landes, dann interessiert es mich nicht, wer die Gesetze macht!" wird dann gesamteuropäische Wirklichkeit.
Die Vollautomatisierung der Bankdienstleistungen bewirkt nicht nur eine rasche, unbeschränkte Enteignungsmöglichkeit (
Am 1. Januar 2016 ist nämlich
die europäische Bankenabwicklungs-Richtlinie (BRRD – Bank Recovery and
Resolution Directive) in Kraft getreten. Damit ist das Prinzip des
„Bail-in“ innerhalb der gesamten Eurozone geltendes Recht.
), sondern auch eine hohe Verletzlichkeit im Krisen- und Kriegsfall, denn Cyberwarfare gehört heutzutage zum Angriffsinstrumentarium.
Der Vollständigkeit halber sollten auch noch die überfordernden Haftungen  (ESFS, ESM, ESM und Bankenhaftungsverbund) erwähnt werden, weil deren Schlagendwerden jeden Budgetspielraum zur Gestaltung der Arbeitswelt nehmen würde. Nur ein Austritt aus der EU würde dieser Bedrohung ein Ende setzen.

3)     CETA, TiSA, TTIPIch habe das TTIP-Abkommen im Exkurs 3 meines Buches Empörung in Europa – Wege aus der Krise  (2. Aufl. 2014) als ‚tödliche Umarmung‘ bezeichnet. Allein die intransparente Art und Weise der Verhandlungsführung muss misstrauisch machen.
Die Texte der Abkommen TTIP und TiSA sind nur in Teilen und vor allem in Form von Propagandaschriften zugänglich. CETA liegt mit 1634 Seiten ausformuliert (Consolidated Text) vor. Es soll still und leise auf EU-Ebene durchgewunken werden und ist die Blaupause und der Schuhlöffel für TTIP. Allein der Umfang bedeutet eine umfassende Überrechtsordnung mit vielen Fallstricken, die die Rechtssicherheit nicht erhöht, sondern vermehrt (J. Stiglitz). Diese Art der Sonderrechtsordnungen widerspricht der europäischen Rechtskultur. Gemäß dieser regeln wir die wesentlichen Dinge in den Gesetzbüchern und nur die für den Einzelfall erforderlichen Details im jeweiligen Vertrag.
Neben den vielen Details – insbesondere den Schiedsgerichten – ist vor allem zu bedenken, dass die Partner in ihren Businessplänen, die auf bis zu 30 Jahre konzipiert sind, die gegenwärtige Rechtsordnung – insbesondere im Finanz-, Sozial- und Umweltbereich - als Geschäftsgrundlage ansehen. Jeder Änderung wird dann sofort eine Gewinnschmälerung zugemessen. Beispiele hierfür gibt es zur Genüge. So wurden im Rahmen von Investitionsschutzabkommen Klagen wegen der Einführung von Mindestlöhnen (Veolia gegen Ägypten) oder wegen des Baues einer die Gewinne eines privaten Investors schmälernden Brücke (Matty Moroun gegen Kanada) oder wegen der Nichtverhinderung gewerkschaftlicher Aktivitäten (Nobel Ventures gegen Rumänien) geführt.
Wie oben bei der Arbeitsmarktpolitik aufgezeigt und im angeschlossenen Manifest ausgeführt bedarf es grundsätzlicher, ineinandergreifender Neuordnungen in fast allen Bereichen der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung um sinnvolle Beschäftigung und ausgewogenen allgemeinen Wohlstand herbeizuführen. Die drei Abkommen würden dies machtvoll verhindern. Außerdem kann eine Änderung nur bewirkt werden, wenn man in den internationalen Gremien Sitz und Stimme und im nationalen Bereich Handlungsfreiheit hat. Da derzeit ca. 80% der Rechtnormen von Brüssel vorgegeben werden, ist insbesondere letzterer ohne EU-Austritt nicht gegeben.
4)     MasseneinwanderungWas sich auf diesem Sektor EU-weit abspielt ist nicht nur grotesk und auf fast allen Ebenen rechtswidrig, sondern zukunftskriminell. Ich habe dies im beigeschlossenen Schriftsatz Flüchtlingsflut und die Paralyse Europas dargelegt. Es ist geradezu ungeheuerlich, dass Mitglieder der EU als Vasallen des Welthegemons und im Eigeninteresse (GB u. F) sich nicht nur einer gemeinsam Außenpolitik und Sicherung der Außengrenzen nicht unterordnen und diese in demokratischer Abstimmung unterstützen, sondern völkerrechtswidrig Konflikte anzünden und befeuern, Depopulationsstrategien verfolgen und die ausgelösten Flüchtlingsströme und deren Folgen den unbeteiligten EU-Bürgern aufladen. Die bislang niedergehaltenen Folgen werden zu dramatischen sozialen und kulturellen Spannungen führen.
Hinzu kommt noch die verfehlte Beschäftigungspolitik, die einerseits zu einem Kampf um die Arbeitsplätze führt und andererseits die Sozialbudgets überfordert.
Vor allem wird stümperhafte und teure Nachsorge in der EU statt Vorsorge in den Herkunftsländern betrieben. Man getraut sich nicht einmal die Ursachen und die verursachenden Akteure zu benennen. Vielmehr werden Doppelspieler und Menschenrechtsverletzer (Erdogan, Saudis, Katarsis) hofiert, bezahlt und deren Macht gefestigt.
Der wohl einzige sinnvolle nationale Ausweg aus diesem perfiden Missbrauch Europas und der Schädigung seiner Bürger ist der Austritt aus der sich als Vasall des Noch-Welthegemons verhaltenden EU, um eine eigenständige Migrationspolitik gestalten und auf die Geopolitik als neutraler Mahner und Vermittler einwirken zu können, wie dies der ehemalige Außenminister Willibald Pahr schon 1993 aufgezeigt hat.
Auf die nationalen Ungeheuerlichkeiten (Nichtbeachtung des Fremdenpolizeigesetzes und der Sanitätsgesetze, keine ausreichende Sicherung der Grenzen, keine Sonderung der Spreu vom Weizen) möchte ich nicht eingehen, sondern darauf hinweisen, dass der Wiener Akademikerkreis im Juli 2015 im Wiener Memorandum den zu beachtenden Rechtsrahmen und die geeigneten Schritte dargelegt hat. Dies wurde jedoch ‚EU-konform‘ nicht beachtet.
5)     LandwirtschaftDa die Welternährung eines der existentiellen Zukunftsprobleme sein wird, muss auch das Thema Landwirtschaft zur Sprache kommen.
Die gegenwärtige EU-Agrarpolitik fördert den ‚Stukturwandel‘, d. h. die Liquidation der vielfältig wirtschaftenden Klein- und Mittelbetriebe und das Wachsen der spezialisierten Großbetriebe. In Österreich gaben im Durchschnitt der letzten zehn Jahre pro Tag 6,5 Betriebe auf! Dies ist in mehrfacher Hinsicht ‚zukunftskriminell‘:
Ersten: Alle Hochkulturen mit zahlreicher Bevölkerung und knappen Flächen haben gärtnerische Produktionsmuster mit hoher Flächenproduktivität und hoher Arbeitsintensität entwickelt. Die gegenwärtige Welt- und EU-Agrarpolitik begünstigt jedoch die einseitige Maximierung der Arbeitsproduktivität.
Zweitens: Die Spezialsierung in Großbetrieben verringert nicht nur die ökologische Vielfalt, sondern verhindert auch eine gärtnerische Intensivierung im Krisenfall, weil sowohl die sachkundigen Menschen als auch die angepassten Techniken fehlen.
Drittens: Der Weltagrarbericht 2008 Landwirtschaft am Scheideweg betont, dass nicht die Konkurrenzfähigkeit am Weltmarkt das Zukunftsthema sein wird, sondern das Erfordernis der lokalen Ernährungssouveränität. Diese wird jedoch derzeit dem Weltmarktstreben geopfert.
Viertens: Vom Standpunkt der Volksgesundheit ist eine vielfältige, frische Nahversorgung ein Desiderat (wünschenswerte Gegebenheit).
Fünftens: Wohlbefinden spendende Kulturlandschaften sind vielfältige ‚Bauerngärten‘, denen eintönige Agrarflächen und zugewaldete (wildgefallene) aufgegebene Flächen zu folgen drohen.

Die jüngste Aufhebung der Milchkontingentierung durch die EU ist ein Musterbeispiel einer unangepassten, nicht zukunftsfähigen Agrarpolitik. Sie wurde von drei küstennahen Ländern betrieben, deren Tierhaltung weitgehend auf Importfuttermitteln basiert (DK, GB, NL). Unter dem Motto der freien Marktwirtschaft wurde der Weg zur ökologisch und weltwirtshaftlich unangepassten Massentierhaltung in Gunstlagen und auf Importfutterbasis frei gegeben.
Nach vollendetem Streich und dessen williger Hinnahme wird nun nachträglich um mildernde Hilfe der EU gefleht.
Wenn noch das CETA und die TTIP hinzukämen, würde sich dieser Trend zur Liquidierung der europäischen Agrikultur verschärfen.
6)     ResumeeAlle fünf aufgezeigten Bereiche weisen auf die Notwendigkeit hin, von der EU in ihrer gegenwärtigen, die Ideale der Gründerväter verratenden und nicht reformierbaren Verfassung auf Distanz zu gehen und im Rahmen einer vertieften EFTA ein von solidarischer Eigenständigkeit geprägtes Europa der Vielfalt anzustreben.
Der Beschluss des Austrittes aus der EU und die Anordnung einer Volksabstimmung sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür.