Mit dem Ja zum Beitritt Österreichs in die Europäische Union am 12. Juni 1994 haben die Österreicherinnen und Österreicher keinen Freibrief für jede Entwicklung der EU gegeben! Die EU entwickelte sich zur Haftungsunion und funktionalen Bundesstaat. Der Beitritt in die EU und die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon sind verfassungswidrig. Das Volksbegehren wurde am 20.12.2011 im Innenministerium eingereicht, aber nicht angenommen. Mehr in Kürze! Autor der Webseite: Helmut Schramm