2012-07-16

Verfassungsbeschwerde vom 29. Juni 2012 gegen die Fortsetzung der Eurorettungspolitik durch die Änderung des Art. 136 AEUV


Download der Verfassungsbeschwerde vom 29.06.2012

Meine einführende Stellungnahme
in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 2012 über die Anträge auf einstweilige Anordnung an den Bundespräsidenten und die Bundesregierung, die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze zur Änderung des Art. 136 AEUV, zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag und deren Ratifizierung zu unterlassen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht über die Verfassungsbeschwerden gegen diese Rechtsakte entschieden hat:

Der Politik, die wir mit der Verfassungsbeschwerde unterbinden wollen, geht es um die Rettung des Euro, vordergründig, in ihrer Finalität geht es ihr darum, die Integration der Europäischen Union zu einem existentiellen Staat voranzutreiben, endgültig die Grenze zum Bundesstaat zu überschreiten. Dafür setzt sie das wirksamste Mittel des Modernen Staates, die Vergemeinschaftung der Finanzen, ein. Sie gibt dafür die existentielle Staatlichkeit der beteiligten Mitgliedstaaten auf, deren Souveränität, und opfert sogar das Königsrecht der Parlamente, die Haushaltsverantwortung.

Wir setzen dieser Politik das Recht entgegen und mit dem Recht die Freiheit der Bürger. Die politische Freiheit entfaltet sich im Staat. Es ist der Staat der Bürgerschaft, des Volkes. Das Volk allein hat die Hoheit, solange es frei ist. Die Hoheit des Volkes ist seine Souveränität. In Souveränität gestaltet es seine Lebensordnung, sein Verfassungsgesetz. Dieses bestimmt und begrenzt die Politik, nach innen und außen, tagtäglich. Jedenfalls im Kern darf die Politik deren Grenzen nicht überschreiten, ohne das Volk zu fragen, d. h. ohne ein neues Verfassungsgesetz des pouvoir constituant, das den Weg für diese Politik freimacht. Das gilt im besonderen Maße, wenn ein neuer, größerer Staat begründet werden soll, der eine „andere Menge von Menschen“ zu ei-nem neuen Volk verfassen soll. Der neue, größere Staat bedarf der Legitimation des neuen Volkes, der demokratischen Legitimation.

Den neuen, großen Staat strebt die Politik an, objektiv und auch subjektiv, ohne es zuzugeben, weil die Politiker fürchten, die Völker nach deren Zustimmung zu fragen, zumal in Deutschland. Sie geben vor, nur die Währung stabilisieren zu wollen, aber die Währung ist der Hebel, den Unionstaat zu erzwingen. Längst räumen die Politiker ein, daß die Währungs- und Wirtschaftsunion ohne politische Union zum Scheitern verurteil ist. Wir haben das in unsere Euro-Klage 1998 vorgetragen und das Scheitern des Euro ohne politische Union dargelegt. Der Senat hat schon im Maastricht-Urteil 1993 den geplanten Versuch der Währungsunion zugelassen, wenn denn diese eine Stabilitätsgemeinschaft ist. Das konnte sie nicht sein, weil der optimale Währungsraum fehlte und weiter fehlt, die große, aber nötige Konvergenz. Nicht die Konvergenz hat sich weiterentwickelt, sondern die Divergenz ist gestiegen, der ökonomischen Gesetzlichkeit folgend, welche weniger entwickelten Volkswirtschaften gegenüber stärkeren im Binnenmarkt ohne Schutz, ohne Zölle, keine Chance läßt, sich anzugleichen, schon gar nicht mit einheitlicher Währung ohne Abwertungsmöglichkeit. Die Zinssubventionen der Einheitswährung hat die Angleichung der Lebensverhältnisse ermöglicht, die eigentliche Triebfeder der europäischen Integration für die Völker mit schwächerer Volkswirtschaft, aber auf Kredit. Die Finanzmärkte haben die Finanzierungsschwäche dieser Volkswirtschaften schonungslos offengelegt. Deren Schulden sind über das Refinanzierungsmaß hinausgewachsen. Die Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist gescheitert. Sie ist nicht zu retten, auch nicht als Schuldenunion. Sie ist und wird mit jeder Rettungsmaßnahme mehr eine Inflationsgemeinschaft.

Das Scheitern des Euro rechtfertigt nun wirklich die Aufgabe der Souveränität nicht. Die kritisierte Politik gibt die freiheitliche demokratische Grundordnung, Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat, auf. Sie riskiert die Widerstandslage. Sie ruiniert die Grundlagen wirtschaftlicher Prosperität, zwingt Staaten und Völker in die Austerität. Sie gefährdet die politische Stabilität.

Das Hohe Gericht ist aufgefordert, die vertrags- und verfassungswidrige Politik des Umsturzes zu beenden und die Widerstandslage aufzulösen. Der erste notwenige Schritt ist es, dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze und die Ratifikation des ESM und des Fiskalpaktes wie der Novellierung des Art. 136 AEUV zu untersagen, bis die Hauptsache entschieden ist. Der Senat steht in historischer Verantwortung, für das Recht.

Quelle: www.kaschachtschneider.de

2012-07-12

Der offene Brief der Ökonomen


Protestaufruf

zf. In einem offenen Brief an die Bürger protestieren 172 Wirtschaftsprofessoren aus Österreich und Deutschland gegen die Beschlüsse des jüngsten EU-Gipfels. Im folgenden drucken wir die Erklärung im Wortlaut ab.

Liebe Mitbürger,
die Entscheidungen, zu denen sich die Kanzlerin auf dem Gipfeltreffen der EU-Länder gezwungen sah, waren falsch. Wir, Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler der deutschsprachigen Länder, sehen den Schritt in die Bankenunion, die eine kollektive Haftung für die Schulden der Banken des Eurosystems bedeutet, mit grosser Sorge. Die Bankschulden sind fast dreimal so gross wie die Staatsschulden und liegen in den fünf Krisenländern im Bereich von mehreren Billionen Euro. Die Steuerzahler, Rentner und Sparer der bislang noch soliden Länder Europas dürfen für die Absicherung dieser Schulden nicht in Haftung genommen werden, zumal riesige Verluste aus der Finanzierung der inflationären Wirtschaftsblasen der südlichen Länder absehbar sind. Banken müssen scheitern dürfen. Wenn die Schuldner nicht zurückzahlen können, gibt es nur eine Gruppe, die die Lasten tragen sollte und auch kann: die Gläubiger selber, denn sie sind das Investitionsrisiko bewusst eingegangen und nur sie verfügen über das notwendige Vermögen.
Die Politiker mögen hoffen, die Haftungssummen begrenzen und den Missbrauch durch eine gemeinsame Bankenaufsicht verhindern zu können. Das wird ihnen aber kaum gelingen, solange die Schuldnerländer über die strukturelle Mehrheit im Euroraum verfügen. Wenn die soliden Länder der Vergemeinschaftung der Haftung für die Bankschulden grundsätzlich zustimmen, werden sie immer wieder Pressionen ausgesetzt sein, die Haftungssummen zu vergrössern oder die Voraussetzungen für den Haftungsfall aufzuweichen. Streit und Zwietracht mit den Nachbarn sind vorprogrammiert. Weder der Euro noch der europäische Gedanke als solcher werden durch die Erweiterung der Haftung auf die Banken gerettet; geholfen wird statt dessen der Wall Street, der City of London – auch einigen Investoren in Deutschland – und einer Reihe maroder in- und ausländischer Banken, die nun weiter zu Lasten der Bürger anderer Länder, die mit all dem wenig zu tun haben, ihre Geschäfte betreiben dürfen.
Die Sozialisierung der Schulden löst nicht dauerhaft die aktuellen Probleme; sie führt dazu, dass unter dem Deckmantel der Solidarität einzelne Gläubigergruppen bezuschusst und volkswirtschaftlich zentrale Investitonsentscheidungen verzerrt werden.
Bitte tragen Sie diese Sorgen den Abgeordneten Ihres Wahlkreises vor; unsere Volksvertreter sollen wissen, welche Gefahren unserer Wirtschaft drohen.
Hanns Abele (Wien), Werner Abelshauser (Bielefeld), Klaus Adam (Mannheim), Niels Angermüller (Göttingen), Thomas Apolte (Münster), Lutz G. Arnold (Regensburg), Ludwig von Auer (Trier), Ulrich Basseler (Berlin), Sascha Becker (Warwick), Gerard J. van den Berg (Mannheim), Annette Bergemann (Mannheim), Peter Bernholz (Basel), Norbert Berthold (Würzburg), Thomas Beissinger (Hohenheim), Martin Biewen (Tübingen), Charles B. Blankart (Berlin), Eckhart Bomsdorf (Köln), Michael Braulke (Osnabrück), Friedrich Breyer (Konstanz), Jeanette Brosig-Koch (Duisburg-Essen), Carsten Burhop (Köln), Volker Caspari (Darmstadt), Dieter Cassel (Duisburg/Essen), Norbert Christopeit (Bonn), Manfred Deistler (Wien), Alexander Dilger (Münster), Klaus Diller (Koblenz), Jürgen B. Donges (Köln), Axel Dreher (Heidelberg), Hilmar Drygas (Kassel), Jürgen Eichberger (Heidelberg), Patrick Eichenberger (Zug), Peter Egger (Zürich), Wolfgang Eggert (Freiburg), Mathias Erlei (Clausthal-Zellerfeld), Hans Fehr (Würzburg), Stefan Felder (Basel), Cay Folkers (Bochum), Reto Föllmi (St. Gallen), Andreas Freytag (Jena), Jan Franke-Viebach (Siegen), Michael Fritsch (Jena), Markus Frölich (Mannheim), Wilfried Fuhrmann (Potsdam), Michael Funke (Hamburg), Werner Gaab (Bochum), Gerhard Gehrig (Frankfurt), Egon Görgens (Bayreuth), Volker Grossmann (Freiburg/Schweiz), Joachim Grammig (Tübingen), Wolf-Heimo Grieben (Würzburg), Thomas Gries (Paderborn), Josef Gruber (Hagen), Erich Gundlach (Hamburg), Hendrik Hakenes (Bonn), Gerd Hansen (Kiel), Andreas Haufler (München), Harry Haupt (Bielefeld), Nikolaus Hautsch (Berlin), Burkard Heer (Augsburg), Arne Heise (Hamburg), Christoph Helberger (Berlin), Florian Heiss (Mainz), Thomas Hering (Hagen), Carsten Herrmann-Pillath (Frankfurt), Matthias Hertweck (Konstanz), Helmut Herwartz (Kiel), Hans Hirth (Berlin), Stefan Hoderlein (Boston), Andreas Hoffmann (Leipzig), Stefan Homburg (Hannover), Jürgen Jerger (Regensburg), Uwe Jirjahn (Trier), Leo Kaas (Mannheim), Alexander Karmann (Dresden), Gebhard Kirchgässner (St. Gallen), Oliver Kirchkamp (Jena), Guy Kirsch (Freiburg/Schweiz), Roland Kirstein (Magdeburg), Kai Konrad (Berlin), Walter Krämer (Dortmund), Tim Krieger (Paderborn), Hans-Martin Krolzig (Canterbury), Jens Krüger (Darmstadt), Jörn Kruse (Hamburg), Franz Peter Lang (Braunschweig), Bernd Lucke (Hamburg), Helga Luckenbach (Giessen), Helmut Lütke­pohl (Berlin), Ernst Maug (Mannheim), Georg Meran (Berlin), Dirk Meyer (Hamburg), Georg Milbradt (Dresden), Gertrud Moosmüller (Passau), Karl Mosler (Köln), Georg Müller-Fürstenberger (Trier), Marc-Andreas Muendler (San Diego), Bernhard Neumärker (Freiburg), Werner Neus (Tübingen), Dirk Niepelt (Gerzensee), Volker Nitsch (Darmstadt), Peter Oberender (Bayreuth), Walter Oberhofer (Regensburg), Ingrid Ott (Karlsruhe), Max Otte (Graz), Wolfgang Paffenberger (Bremen), Hans-Georg Petersen (Potsdam), Dietmar Petzina (Bochum), Wilhelm Pfähler (Hamburg), Michael Pickhardt (Cottbus), Winfried Pohlmeier (Konstanz), Mattias Polborn (Urbana-Champain), Olaf Posch (Aarhus), Birger P. Priddat (Witten-Herdecke), Bernd Raffelhüschen (Freiburg), Olaf Rank (Freiburg), Franko Reither (Hamburg), Til Requate (Kiel), Rudolf Richter (Saarbrücken), Gerhard Rübel (Göttingen), Ralf Runde (Siegen), Dirk Sauerland (Witten-Herdecke), Wolf Schäfer (Hamburg), Malcolm Schauf (Essen), Bernhard Scherer (London), Jörg Schimmelpfennig (Bochum), Burk­hard C. Schipper (University of California), Karl Schmedders (Zürich), André Schmidt (Witten-Herdecke), Gunther Schnabl (Leipzig), Ronnie Schöb (Berlin), Klaus Schöler (Potsdam), Siegfried G. Schoppe (Hamburg), Matthias Graf von der Schulenburg (Hannover), Christian Seidl (Kiel), Franz Seitz (Weiden), Friedrich L. Sell (Neu­biberg), Gernot Sieg (Braunschweig), Hans-Werner Sinn (München), Peter Spahn (Hohenheim), Georg Stadtmann (Frankfurt/Oder), Joachim Starbatty (Tübingen), Thomas Steger (Leipzig), Martin Steinrücke (Greifswald), Erich Streissler (Wien), Wolfgang Ströbele (Münster), Hans Gerhard Strohe (Oppen), Tymon Tatur (Bonn), Theresia Theurl (Münster), Stephan Thomsen (Hannover), Karl-Heinz Tödter (Frankfurt), Stefan Traub (Bremen), Siegfried Trautmann (Mainz), Harald Uhlig (Chicago), Stefan Voigt (Hamburg), Andreas Wagener (Hannover), Gerhard Wagenhals (Hohenheim), Adolf Wagner (Tübingen/Leipzig), Martin Wagner (Graz), Klaus Wälde (Mainz), Martin Wallmeier (Freiburg/Schweiz), Gerhard Wegner (Erfurt), Joachim Weimann (Magdeburg), Thomas Wein (Lüneburg), Rafael Weissbach (Rostock), Robert K. von Weizsäcker (München), Frank Westermann (Osnabrück), Hans Wielens (Münster), Michael Wolf (Zürich), Elmar Wolfstetter (Berlin), Klaus F. Zimmermann (Bonn), Achim Zink (Karlsruhe/Wien)

Quelle: Zeit-Fragen Nr. 29 vom 9. Juli 2012

2012-07-10

Das Schweizer Modell

von Dr. iur. Marianne Wüthrich und Dr. phil. René Roca

Um das Schweizer Modell in allen seinen Facetten zu erfassen, ist es nötig, die grundlegenden Elemente einzeln zu beleuchten. Im folgenden werden das Genossenschaftsprinzip, die Gemeindeautonomie, das Miliz­system, die direkte Demokratie, Föderalismus und Subsidiarität, die nachhaltige Finanzpolitik, die Konkordanzdemokratie sowie die Neutralität genauer betrachtet. Die einzelnen Elemente ergänzen sich fruchtbar und bestimmen in ihrer Summe die spezifische politische Kultur in der Schweiz.

1. Das Genossenschaftsprinzip als Grundlage der schweizerischen politischen Kultur

Die Genossenschaften stellen in ihren verschiedenen Ausformungen für den schweizerischen Bundesstaat ein zentrales Fundament dar. Als wirtschaftliche Organisationsform der Selbsthilfe fusst die Genossenschaft auf einem personalen Menschenbild. Sie darf nicht nur als blosse Rechtsform, sondern muss in einem umfassenden Sinn als wichtige Gesellschaftsform verstanden werden.
Stets ist die Genossenschaft lokal verankert und eingebettet in das föderalistisch-subsidiäre politische System der Schweiz. Die Genossenschafter entscheiden demokratisch über alle anfallenden Fragen, jeder hat eine Stimme.
Der Zweck einer Genossenschaft besteht immer in der von allen Mitgliedern im Zweckartikel festgelegten Lösung einer gemeinsamen Aufgabe, die sich in verschiedenen Bereichen bewegen kann. Es kann sich um soziale Aufgaben (zum Beispiel Alters- und Pflegeheim), öffentliche Versorgung (zum Beispiel Wasserversorgung, Stromversorgung, Waldpflege), Produktivzweige (zum Beispiel Einkauf und Verkauf landwirtschaftlicher Güter, Weinbaugenossenschaften, Nähwerkstätten, Ausbildungsstätten für Behinderte) oder um optimale Nutzung einer gemeinsamen Sache handeln. Die Tätigkeits- und Nutzungsformen können verschieden sein, der Zweck muss immer dem naturrechtlich verankerten Gemeinwohl – dem Bonum commune – dienen.
Der bekannte Schweizer Historiker Prof. Dr. Adolf Gasser hat die Bedeutung des genossenschaftlichen Prinzips besonders klar und eingängig hervorgehoben. Für ihn war die europäische Geschichte stark vom Gegensatz zweier verschiedener Gesinnungen geprägt, und zwar von Herrschaft und Genossenschaft. In diesen Erscheinungen stehen sich, so betont Gasser, zwei Welten gegenüber, die ganz verschiedenen Entwicklungsgesetzen unterstehen: die Welt der von oben her und die Welt der von unten her aufgebauten Staatswesen oder mit anderen Worten: die Welt der Herrschaft und die der Genossenschaft, die Welt der Subordination und die der Koordination, die Welt des Zentralismus und die des Kommunalismus, die Welt der Befehlsverwaltung und die der Selbstverwaltung, die Welt der Gemeinde­unfreiheit und die der Gemeindefreiheit:
«Der Gegensatz Herrschaft – Genossenschaft ist vielleicht der wichtigste Gegensatz, den die Sozialgeschichte kennt. Beim Gegensatz Obrigkeitsstaat – Gesellschaftsstaat geht es eben um schlichtweg fundamentale Dinge: nämlich um die elementaren Grundlagen des menschlichen Gemeinschaftslebens.»1
In seinem Hauptwerk «Gemeindefreiheit als Rettung Europas. Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung» führt Gasser aus, dass es das genossenschaftliche Ordnungsprinzip ist, das zu einer kommunalen Gemeinschaftsethik führt:
«Während im obrigkeitlich-bürokratischen Staate Politik und Moral auf grundsätzlich verschiedenen Ebenen liegen, gehören sie im gesellschaftlich-kommunalen Staate untrennbar zusammen. Demgemäss wird man das genossenschaftliche Ordnungsprinzip, wie es den von unten nach oben aufgebauten Gemeinwesen zugrunde liegt, besonders zweckmässig als ‹kommunale Gemeinschafts­ethik› bezeichnen.»2
Dieses genossenschaftliche Prinzip gilt aber in der Schweiz nicht erst seit 1848, sondern war schon seit Jahrhunderten fester Bestandteil der eidgenössischen Gesinnung.
Meistens gingen die Genossenschaften aus der mittelalterlichen Flurverfassung oder, anders ausgedrückt, aus der «mittelalterlichen Gemeinmark» hervor. Für das Verständnis des schweizerischen Staatswesens sind diese frühen Wurzeln des Genossenschaftswesens zentral. Dazu schreibt der Historiker Prof. Dr. Wolfgang von Wartburg:
«Diese kleinen, natürlichen, sich selbst verwaltenden Gemeinwesen sind Schule und Nährboden der schweizerischen Freiheit und Demokratie geworden und sind es heute noch. Die ausgedehntesten und lebensfähigsten Markgenossenschaften aber bestanden im Gebirge, wo die gemeinsame Alp- und Viehwirtschaft ganze Talschaften umfasste.»3
In der Schweiz waren für die allgemeine Verbreitung und Ausgestaltung der Genossenschaften die Allmenden zentral. Dies waren Flächen, die als Weide-, Wald- und Ödlandflächen allen offenstehen mussten. Die Gründung von Allmenden lief so ab, dass die Bewohner eines Siedlungsverbandes – eines oder mehrerer Dörfer, Weiler oder Hofgruppen – ein bestimmtes Gebiet zur kollektiven wirtschaftlichen Nutzung aussonderten. Dadurch entstand für eine bäuerliche Familie eine Dreiteilung: Neben der Ackerflur und dem Wohnbereich mit Hofstätten und Garten stellte die Allmend eine dritte Zone dar, die gemeinsam verwaltet wurde. Seit dem frühen Mittelalter versuchte der europäische Adel, die Allmendverfassung zu bestimmen oder mindestens zu beeinflussen. An vielen Orten, so auch auf dem Gebiet der heutigen Schweiz, konnte sich das Genossenschaftsprinzip aber halten. Durch die Verschiedenheit der lokalen Verhältnisse und der menschlichen Beziehungen entstand mit der Zeit eine Vielfalt von genossenschaftlichen Formen.
Für die Schweiz waren die siedlungsgeschichtlichen Voraussetzungen besonders wichtig. Im schweizerischen Mittelland, wo sich die Wohnstätten zu Dörfern verdichteten, war nebst Haus, Garten und Ackerflur die Gemeinmark oder Allmend für alle Dorfbewohner lebensnotwendig. Im hügeligen Alpenvorland schlossen sich die Höfe zu Allmendgenossenschaften zusammen. In den Alpen bildeten sich vielerorts – ausgehend von den Talschaften als ländliche Verbände – Talgenossenschaften, so in Uri, Ursern, Schwyz, Glarus, im Entlebuch, in Graubünden, im Wallis und in den Tessiner Tälern.
Die Wirtschaftsnobelpreisträgerin Prof. Dr. Elinor Ostrom hat in einer weltweit angelegten grundlegenden Studie die «Verfassung der Allmende» untersucht.4 Ausgehend von historischen Beispielen aus verschiedenen Kontinenten zeigt sie damit die Bedeutung des Genossenschaftsprinzips für die Gegenwart auf. Anhand der Allmend führt sie vor Augen, wie sich Menschen bei knappen, natürlichen Ressourcen organisieren, um gemeinschaftlich komplexe Probleme zu lösen. Elinor Ostrom kommt mit ihren umfassenden Studien zum Schluss, dass für eine gute Bewirtschaftung von lokalen Allmend­ressourcen in vielen Fällen eine Kooperation der unmittelbar Betroffenen besser ist als eine staatliche Kontrolle oder Privatisierung. Damit würdigt sie eindrücklich das genossenschaftliche Prinzip und zeigt klar die Bedeutung dieses Prinzips für das Wirtschaften des 21. Jahrhunderts auf.
Für den geographischen Raum der heutigen Schweiz schufen die Allmenden im Mittelalter ein wichtiges Fundament gemeinschaftlichen Wirkens und sorgten mit ihren Regeln für Ordnung und Sicherheit. Neben den Allmenden, über die in der Regel alle Agrardörfer bis ins 18. Jahrhundert verfügten, entstanden besondere Genossenschaftsformen, die bestimmten weiteren, kommunalen Zwecken dienten.
Die Genossenschaften entwickelten eine gemeinschaftsbildende Kraft, ohne die eine Willensnation Schweiz nicht hätte entstehen können. So übernahmen im Laufe des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit die Dorf- oder Talgenossenschaften nebst ihren traditionellen Bereichen noch weitere Aufgaben des Gemeinwerks. Solche waren etwa die Bestellung von Weg und Steg oder etwa Wasserbau, Wasserversorgung, die Erstellung von kirchlichen Bauten oder auch die Fürsorgepflicht für die Armen. Damit entwickelten sich die Dorf- und Talgenossenschaften langsam zu Dorf- und Talgemeinden, dem Fundament des späteren Bundesstaates.
Wolfgang von Wartburg schreibt zu diesem Vorgang:
«Dieser menschlichen Wirklichkeit, nicht einer abstrakten Idee, entstammt das Schweizer Freiheitsideal […]. So steht die schweizerische Staatsbildung im Gegensatz zu allen andern Staatsbildungen Europas. Es liegt ihr nicht der Wille zur politischen Einheit zugrunde, sondern im Gegenteil der Wille zur Erhaltung der ursprünglichen Eigenart und Freiheit der Glieder, somit zur Erhaltung der Mannigfaltigkeit. Ihre Einheit entsteht nicht durch übergeordnete Macht oder durch Gleichförmigkeit, sondern durch freie Zusammenarbeit an gemeinschaftlichen Aufgaben.»5
Die Genossen wurden also zu Dorfbürgern und die bisherigen Dorfgenossenschaften entwickelten sich zu öffentlichen Dorfgemeinden. Dies führte mit der Zeit zur Entwicklung der heute noch in vielen Kantonen bestehenden Bürgergemeinden.
Die Helvetik bewirkte ab 1798 die Teilung in Einwohner- und Bürgergemeinde. Die Aufteilung der Allmend intensivierte sich nun. Einzelne Allmenden gingen in Pacht- oder Privatbesitz über, andere beanspruchten Einwohnergemeinden oder es bildeten sich privatrechtliche Korporationen. Die Korporationen und Bürgergemeinden sind in der Schweiz bis heute ein wichtiges Traditionsgut und stellen menschliche Verbindungen zu Geschichte und Kultur einer Gemeinde her. Im Kanton Graubünden zum Beispiel leben die alten Dorfgenossenschaften immer noch in den Einwohnergemeinden weiter, deshalb sind diese auch die Besitzer der meisten Gemeingüter. Im bernisch-zentralschweizerischen Gebiet besitzen die Bürgergemeinden als Nachfolgerinnen der ursprünglichen Dorfgenossenschaften das Gemeingut und verwalten es, so auch im Kanton Wallis. Im nordalpinen Raum und im Tessin finden sich die Korporationen oder Korporationsbürgergemeinden als Eigentümer und Verwalter der Gemeinmark.
Ohne die Tradition der Allmend und den beschriebenen «Genossenschaftsgeist» hätte in der Schweiz 1848 die Bundesstaatsgründung nicht stattgefunden. Adolf Gasser betont, dass dieser «Genossenschaftsgeist» stets im kleinen Raum wurzelt, eben in der kleinen übersichtlichen Raumeinheit der Gemeinde, die als Grundlage das Genossenschaftsprinzip besitzt. Nur in einer solchen Raumeinheit kann sich eine lebendige genossenschaftliche Selbstverwaltung entfalten. Adolf Gasser bemerkt dazu:
«Grossräumige Staatskörper von nationalstaatlichem Gepräge konnten immer nur dann in genossenschaftlichem Geiste emporwachsen, wenn sie aus einer Zusammenfügung freier, wehrhafter Volksgemeinden hervorgingen.»6
Aufbauend auf der beschriebenen schweizerischen Tradition der Allmend und Genossenschaften bildete sich im Laufe des 19. Jahrhunderts, vor allem mit der zunehmenden Industrialisierung, eine breite Genossenschaftsbewegung. Diese Bewegung – in der Schweiz wie in Europa – drang in neue, auch industrielle Bereiche vor, nicht aber ohne die genossenschaftlichen Grundprinzipien zu bewahren. So entstanden neben den landwirtschaftlichen Genossenschaften Produktions-, Konsum-, Wohnbau- sowie Kredit- und Spargenossenschaften.
Die Genossenschaft als Rechtsform wurde 1881 im schweizerischen Obligationenrecht festgeschrieben und erfreute sich zunehmender Beliebtheit. So stieg die Zahl der Genossenschaften in der Schweiz um die Jahrhundertwende massiv an (1883: 373; 1890: 1551; 1910: 7113). Der wichtigste Grund waren vor allem die wiederkehrenden Krisen der kapitalistischen Wirtschaft. Mit der grossen Krise der 30er Jahre stiegen die Genossenschaftsgründungen nochmals kräftig an, bis sie im Jahre 1957 mit über 12 000 einen Höhepunkt erreichten.
Knapp die Hälfte der Genossenschaften war landwirtschaftlicher Natur, neu dazu kamen Dienstleistungsbereiche, wie zum Beispiel die Elektrizitätswirtschaft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden besonders häufig Bau- und Wohngenossenschaften gegründet und gefördert.
In der Schweiz gibt es heute immer noch über 12 000 Genossenschaften.
Elinor Ostrom zählt als Resümee ihrer Forschungen über die Allmend naturrechtlich begründete genossenschaftliche Prinzipien für eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit auf. Diese Prinzipien konnte sie anhand von Beispielen weltweit beobachten. Sie sind ein Ansatz, wie wir auch heute wirtschaftliche Probleme in den Griff bekommen könnten. Die genossenschaftlichen Prinzipien Ostroms sind folgende:
•    Klar definierte Grenzen und wirksamer Ausschluss von externen Nichtberechtigten.
•    Regeln bezüglich der Aneignung und der Bereitstellung der Allmendressourcen, angepasst an die lokalen Bedingungen.
•    Anpassung an sich ändernde Bedingungen; Mitbestimmung der Nutzer bei Änderung der Regeln.
•    Überwachung der Einhaltung der Regeln.
•    Abgestufte Sanktionsmöglichkeiten bei Regelverstössen.
•    Mechanismen zur Konfliktlösung.
•    Anerkennung der Selbstbestimmung der Gemeinden durch übergeordnete Regierungsstellen (subsidiäres Prinzip).

2. Die Gemeindeautonomie

Historisch sind die etwa 2700 Gemeinden in der Schweiz aus der Genossenschaftsidee entstanden, das heisst, sie sind Zusammenschlüsse von Bürgern mit dem Zweck, die anstehenden Aufgaben gemeinschaftlich zu lösen. Zu den Stammaufgaben gehören zum Beispiel die Wahl der Gemeindebehörden, die Festsetzung des Steuersatzes, der Bau von Gemeindestrassen, von Schulhäusern und Kindergärten, von Schwimmbädern und Gemeindehäusern, von eigenen Krankenhäusern und Bibliotheken, die Unterhaltung einer Feuerwehr und vieles mehr. In neuerer Zeit sind weitere Aufgaben wie Abfallentsorgung und Kläranlagen dazugekommen. Aufgaben alter Genossenschaften setzen sich also heute, ergänzt durch viele aktuelle Lebensbereiche, in den modernen schweizerischen Gemeindeverwaltungen fort. Nicht verändert hat sich die von unten gewachsene Grundlage der Gemeindeautonomie: Die Einwohnerinnen und Einwohner führen die Geschäfte von jeher in gemeinsamer Eigenverantwortung und fühlen sich deshalb mit ihrer Gemeinde und deren Bewohnern verbunden. Mit gutem Grund nennt man die Schweiz die «Nation der Gemeinden», denn kaum irgendwo sonst besitzen die Gemeinden ein so grosses Mass an Freiheit und Selbstverwaltung. Daraus ergibt sich auch die Bedeutung der Gemeinde als Schule der direkten Demokratie.

3. Das Milizsystem

Ausdruck einer gemeinschaftlichen Gesinnung ist auch das Milizsystem in den Gemeinden. Die Milizarbeit der Gemeindebewohner vereint neben menschlichen und sozialen unbestreitbar auch finanzielle Vorteile auf sich. Die freiwillige und oft ehrenamtliche Mitarbeit im Gemeinwesen entspricht der Weiterführung der Genossenschaftstradition. Das Miliz­prinzip ist Teil des Zusammenlebens und mit ein Grund, warum die Menschen in ihrer Ge­meinde verwurzelt sind. Hier weiss jeder aktive Bürger, dass er gebraucht wird, dass sein persönlicher Beitrag für die Gemeinde wichtig ist.
Dieser Milizgedanke ist auch in der schweizerischen Armee vorhanden und drückt sich in einer Milizarmee aus, die in der Bevölkerung gut verankert ist. Aber auch in der Politik ist das Milizprinzip auf allen Ebenen präsent. Alle Parlamente in der Schweiz und viele Exekutiv­ämter sind dem Milizprinzip verpflichtet, das heisst, dass die Personen mit einem politischen Amt diese Arbeit nicht hauptberuflich ausüben. Weil wir in der Schweiz praktisch keine Berufspolitiker kennen, sind die Politiker viel stärker mit der Bevölkerung verbunden.

4. Die direkte Demokratie

Bei der direkten Demokratie übt das Stimmvolk als Souverän seine Hoheitsrechte unmittelbar durch Wahlen und Abstimmungen aus. Das heisst, dass das Volk nicht nur die Behörden wählt, sondern auch über Sachfragen entscheidet. Im differenzierten föderalistischen System der Schweiz spielt die direkte Demokratie besonders auf Gemeindeebene eine überragende Rolle. Das sorgfältig angewandte Subsidiaritätsprinzip bietet Gewähr, dass sich die Gemeinden als Zellen des Staates weitgehend selbst verwalten. Die Bürger können sich somit in vielen Gemeinden direkt an den politischen Geschäften beteiligen. In der Gemeindeversammlung ist jeder Stimmbürger Volksvertreter, der mitreden und mitbeschliessen kann. Die Gemeindeversammlung gilt daher als die beste Schule der direkten Demokratie.
Die zahlreichen Abstimmungen in der Schweiz sind Ausdruck der Volksrechte. Mittels der Initiative oder des Referendums besitzt das Volk weitgehende Mitbestimmungsrechte und kann sich auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene aktiv politisch betätigen. Die Initiative und das Referendum kennen bis heute keine allzu grossen Hürden; wer das Bürgergespräch pflegt und eine redliche politische Debatte in Gang setzt, bringt die nötigen Unterschriften in der geforderten Zeit zusammen.
Die Grundlage der direkten Demokratie stellt die Gemeindeautonomie dar. Diese Bürgernähe garantiert, dass der Einzelne stärker in den allgemeinen politischen Prozess einbezogen wird. Auch werden so die regional unterschiedlichen Anliegen der Bevölkerung besser berücksichtigt. Der Bürger erhält die Möglichkeit, sich bei Sachfragen, die er wichtig findet, ohne Umweg über Parteien oder Parlamentarier zu engagieren. Dank der Volksrechte können sich auch Minderheiten, die vielleicht nicht im Parlament vertreten sind, Gehör verschaffen. Die somit durch Initiativen und Referenden aufgebrachten Diskussionen bieten den Beteiligten die Gewähr, dass ihre Wünsche ernsthaft berücksichtigt werden. Der gesamte politische Prozess gewinnt dadurch an Transparenz und Tiefe. Die Verliererseite ist nach einem solchen Ablauf eher bereit, getroffene Entscheide mitzutragen. Die direkte Demokratie ist also auch Garant für den sozialen Frieden und schützt vor unliebsamer Machtkonzentration. Mit Hilfe der direkten Demokratie hat die Schweiz im Laufe ihrer Geschichte Fehlentwicklungen erfolgreich Gegensteuer geben können und menschenwürdige Lösungen gefunden.
Der direkten Demokratie kann auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. So kommen drei Wirtschaftswissenschaftler nach empirischen Untersuchungen zum Resultat, dass die direkte Demokratie in der Schweiz modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig sei.7 Die direkte Demokratie, so die drei Autoren, führe im Vergleich zu rein repräsentativen Systemen zu ökonomisch wie politisch effizienteren Lösungen. Sie stützen ihre Aussagen mit statistischen Analysen und belegen, dass unter anderem in direktdemokratisch regierten Gemeinden die Ausgabenpolitik sorgfältiger gehandhabt werde, die Steuermoral der Bevölkerung besser sei und man allgemein eine höhere Wirtschaftsleistung bilanzieren könne. Die direkte Demokratie übe auf die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt eine heilsame Wirkung aus.

5. Föderalismus und Subsidiarität

Der Föderalismus ist eine der tragenden Säulen im Aufbau der schweizerischen Eidgenossenschaft. Föderalismus heisst, dass die Hoheitsrechte und Aufgaben in einem Bundesstaat zwischen Zentralstaat (in der Schweiz: dem Bund) und Gliedstaaten (in der Schweiz: den Kantonen) aufgeteilt sind. Während in einem zentralistisch organisierten Staat, wie zum Beispiel Frankreich, die einzelnen Départements in erster Linie Verwaltungsaufgaben erfüllen, reichen die Bedeutung und das politische Gewicht der Gliedstaaten im föderalistischen Staat viel weiter. Kennzeichnend für föderalistische Ordnungen ist der Grundsatz, dass die Eigenständigkeit eines jeden Mitglieds gewahrt bleibt. Echter Föderalismus funktioniert nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst die übergeordnete Stelle belässt der unteren Stufe alle Aufgaben, die diese erfüllen kann, und greift nur ergänzend und fördernd ein.
In der Schweiz ist das föderalistische Prinzip besonders ausgeprägt, das heisst, die Stellung der Kantone ist auf Grund der Geschichte der Eidgenossenschaft sehr wichtig. Seit 1291 der Bund zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden geschlossen wurde, hat sich die Zahl der verbündeten Orte im Laufe der Jahrhunderte immer mehr vergrössert, und stets handelte es sich um Bündnisverträge zwischen souveränen Staaten. Die Eidgenossenschaft blieb bis zur Gründung des Bundesstaates von 1848 ein Staatenbund, also ein Bündnis zwischen eigenständigen Staaten (wenn man vom kurzen und für die Eidgenossen unfreiwilligen Experiment Napoleons während der Helvetik absieht).
Die Tagsatzungskommission, welche in der Rekordzeit vom Februar bis zum September 1848 die erste Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft ausarbeitete, brachte das Kunstwerk zustande, die Grundlage unseres Bundesstaates so zu schaffen, dass ein friedliches und konstruktives Zusammenwirken aller Kantone bis heute möglich wurde.
Die starke Betonung des föderalistischen Prinzips in der Bundesverfassung von 1848 ermöglichte es auch den im Sonderbundskrieg unterlegenen Kantonen, trotz anfänglicher Widerstände im Laufe der nächsten Jahrzehnte die neue Staatsordnung zu bejahen. In diesem Sinne schreibt der Historiker Prof. Dr. Georg Thürer:
«Nur der Ausgleich konnte gesunden Frieden stiften. Der Bundesstaat will seine Teilstaaten nicht einschmelzen, sondern eingliedern. So blieben die Ratshäuser der Kantone Stätten der Regierung, sie wurden nicht blosse Verwaltungsgebäude eines allmächtigen Bundes. […] Uns ist der Bundesstaat die wesensmässige politische Daseinsform. […] Die Kantone und die Gemeinden sind überblickbare politische Gebilde, die uns davor bewahren, im Staate nur die kalte Hand zu sehen. In der demokratischen Kleinform fühlt man sich viel eher als Träger und nicht nur als Leidtragender der Politik. Was aber im politischen Leben die Freude an der Verantwortung hebt, ist nicht so bald zu teuer bezahlt.»8
Die wichtigsten Inhalte der föderalistischen Ordnung im schweizerischen Bundesstaat sind das Zweikammersystem, das Erfordernis des Ständemehrs für Verfassungsänderungen, der Grundsatz der Souveränität der Kantone sowie das Prinzip der Subsidiarität:
Das Zweikammersystem:
Im Ständerat hat jeder Kanton zwei und jeder Halbkanton einen Abgeordneten (BV Art. 150). Demnach haben alle Kantone in der kleinen Kammer das gleiche politische Gewicht, ungeachtet ihrer Bevölkerungszahl. Dies ist von besonderer Tragweite, weil der Ständerat die gleichen Kompetenzen hat wie die Volkskammer, der Nationalrat, also gleichberechtigt ist.
Das Erfordernis des Ständemehrs für Verfassungsänderungen:
Änderungen der Bundesverfassung, der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit (zum Beispiel Nato) oder zu supranationalen Gemeinschaften (zum Beispiel Uno, EU) sowie die Genehmigung von durch die Bundesversammlung dringlich erklärten Bundesgesetzen unterstehen dem obligatorischen Referendum. Das heisst, es gibt eine zwingende Volksabstimmung. Voraussetzung für die Annahme einer Vorlage ist nicht nur die Mehrheit der Stimmenden, sondern auch die Mehrheit der die Vorlage bejahenden Kantone, das sogenannte Ständemehr. (Art. 140 BV) Jede Verfassungs- oder Gesetzesänderung muss zunächst nicht nur die Volkskammer, den Nationalrat, passieren, sondern auch eine Mehrheit im Ständerat finden. Anschliessend muss jede Verfassungsrevision in der Volksabstimmung nicht nur eine Mehrheit der Stimmen erlangen (Volksmehr), sondern auch die Hürde des Ständemehrs nehmen. So hat im Laufe der Geschichte des schweizerischen Bundesstaates der Ständerat den Nationalrat häufig zu einer gemässigteren Lösung «gezwungen»; und wenn es auch nur sehr selten vorkam, dass Volk und Stände in einer Abstimmung entgegengesetzte Stimmen abgaben, spielt doch das Ständemehr eine äusserst wichtige prophylaktische Rolle. Der Bundesrat und das Parlament haben bei der Ausarbeitung einer Vorlage immer schon vor Augen, dass sie diese durch eine Volksabstimmung bringen müssen; eine Vorlage, welche keine Chance hätte, eine Mehrheit der Kantone hinter sich zu vereinen, muss deshalb schon im Parlament entsprechend geändert werden.
Der Grundsatz der Souveränität der Kantone und das Prinzip der Subsidiarität:
Neben dem Zweikammersystem und dem Ständemehr als Voraussetzung für Verfassungsänderungen gehört der Grundsatz der Souveränität der Kantone und damit im Zusammenhang das Prinzip der Subsidiarität zu den wesentlichen Merkmalen des Föderalismus schweizerischer Prägung.
«Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.» (Art. 3 BV)
Laut Artikel 3 der Bundesverfassung sind die Kantone grundsätzlich souverän, das heisst, sie bestimmen über ihre Angelegenheiten selbst, sie regieren und verwalten ihren Staat eigenständig. Der Begriff «Staat» bezeichnet in der Schweiz die Kantone: «Staatssteuern» zum Beispiel sind die Steuern, welche die Kantone erheben – im Gegensatz zu den «Bundessteuern»; das «Staatsarchiv» ist ein kantonales Archiv; usw. Die Kantone üben gemäss Art. 3 BV alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Dem Bund stehen also ausschliesslich diejenigen Kompetenzen zu, welche ihm ausdrücklich durch die Verfassung zugebilligt werden. Das heisst,  Bundesrecht hat subsidiären Charakter. Ebenso ist das Verhältnis der Kantone über die einzelnen Kantonsverfassungen zu ihren Gemeinden geregelt.
Eine wichtige Folge des föderalistischen und subsidiären Systems in der Schweiz – gepaart mit der direkten Demokratie – ist eine nachhaltige Finanzpolitik.

6. Nachhaltige Finanzpolitik – die «Schuldenbremse»

Eine wichtige Ursache für den relativ guten finanziellen Zustand des Schweizer Staatshaushaltes ist die sogenannte «Schuldenbremse», die seit dem Jahre 2003 auf Bundesebene gilt.
Wortlaut des Art. 126 der schweizerischen Bundesverfassung (BV) Schuldenbremse:
Art. 126 Haushaltführung
1    Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.
2    Der Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben richtet sich unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage nach den geschätzten Einnahmen.
3    Bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf kann der Höchstbetrag nach Absatz 2 angemessen erhöht werden. Über eine Erhöhung beschliesst die Bundesversammlung nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe c.
4    Überschreiten die in der Staatsrechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben den Höchstbetrag nach Absatz 2 oder 3, so sind die Mehrausgaben in den Folgejahren zu kompensieren.
5    Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
In der Schweiz trägt das Volk die Verantwortung für den sparsamen Umgang mit seinen eigenen Steuergeldern. Die Schweizer bestimmen über die Höhe ihrer Steuern und über Projekte des Staates. In Bund, Kanton und Gemeinde entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne oder in der Gemeindeversammlung über die Erhöhung des Steuerfusses, über die Einführung oder Abschaffung bestimmter Steuerarten und über eine Vielzahl von Ausgaben der öffentlichen Hand. Dies tun sie in der Regel vernünftig und wohlüberlegt, wie der verhältnismässig gute Stand der Finanzen auf allen drei Ebenen beweist.
Die Schuldenbremse in Artikel 126 der Bundesverfassung wurde nicht durch die Behörden beschlossen, sondern durch das Volk, und zwar mit grosser Mehrheit. Am 2. Dezember 2001 stimmten 84,7 Prozent der Stimmberechtigten und sämtliche Stände (Kantone) dieser neuen Verfassungsbestimmung zu und erteilten damit dem Bundesrat und dem Parlament den Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Bundesausgaben im Lauf der Jahre die Einnahmen nicht übersteigen dürfen. Der Souverän selbst übernahm die Verantwortung dafür, dass die Verschuldung nicht aus dem Ruder laufen kann.
In den meisten Kantonen hat das Stimmvolk Gesetzen über eine Schuldenbremse an der Urne zugestimmt beziehungsweise das Referendum dagegen nicht ergriffen. Auch in den Kantonen setzen also die Stimmbürger den Behörden Ausgabenschranken.
In den meisten schweizerischen Gemeinden entscheiden die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung über das Budget, das heisst über sämtliche geplanten Ausgaben der kommenden Jahre. Jeder Schulhausumbau und jeder Ersatz oft noch funktions­fähiger Computer wird von den Steuerzahlern auf ihre Notwendigkeit überprüft. Nach jedem Geschäftsjahr kontrolliert die Gemeindeversammlung die Rechnung; die Exekutive muss jede Übersteigung eines budgetierten Postens befriedigend begründen können. In Schweizer Gemeinden kommt deshalb ungetreue Geschäftsführung praktisch nicht vor, geschweige denn Korruption.
Weiter arbeiten Gemeinderäte und Gemeindepräsidenten nur in grossen Städten vollamtlich, in den kleineren Gemeinden bekleiden sie ihr Amt neben einer Erwerbstätigkeit in der Wirtschaft; dementsprechend sind ihre Gehälter mehrheitlich bescheiden. Die Schweizer Gemeinden sind in ihrer grossen Mehrzahl nicht sehr verschuldet, weil das Volk mit seinem eigenen Geld haushälterisch umgeht.
In der Schweiz verfügen die Kantone und Gemeinden über eine hohe Finanzautonomie, das heisst, sie kriegen nicht einfach Geld aus Bundeskassen, das sie dann möglichst grosszügig ausgeben, damit sie nächstes Jahr noch mehr Mittel erhalten. Vielmehr ist jeder Kanton, jede Gemeinde selbst verantwortlich für die Planung und Organisation seiner/ihrer Einnahmen und Ausgaben. Dementsprechend ist der Bundeshaushalt im Vergleich zu anderen Staaten relativ klein.
«Nur die Kombination von institutionellen Beschränkungen (Regeln und Schuldenbremsen), direkter Demokratie und Föderalismus kann die Verschuldung des Staates begrenzen. In der Schweiz geht die Finanzautonomie der Kantone und Gemeinden einher mit einer höheren Eigenverantwortung (fiskalische Äquivalenz).»9

7. Konkordanzdemokratie

Neben der direkten Demokratie zeichnet sich das Schweizer Demokratiemodell zusätzlich durch die sogenannte Konkordanzdemokratie aus. Die meisten übrigen demokratischen Systeme sind als Konkurrenzdemokratie organisiert. In der Konkordanzdemokratie tritt im Gegensatz zur Konkurrenzdemokratie nicht das Mehrheitsprinzip als zentraler Entscheidungsmechanismus des politischen Systems in Erscheinung. In einer Konkordanzdemokratie stehen das gütliche Einvernehmen und breit abgestützte Kompromisslösungen im Vordergrund und nicht eine konkurrierende Mehrheitsherrschaft mit wechselnder Rolle von Regierung und Opposition. Alle wichtigen politischen Parteien werden in die Entscheidungsfindung einbezogen und bei der Vergabe von politischen Ämtern sowie Führungspositionen in Verwaltung, Armee und Justiz ungefähr im Verhältnis zu ihrer Stärke berücksichtigt. Die schweizerische Konkordanzdemokratie begann sich im Verlauf der 30er Jahre herauszubilden, und zwar im Gefolge der Überwindung des ideologisch stark polarisierten Konfliktes zwischen Arbeiterbewegung und bürgerlichen Kräften.
Ein Ausdruck der Konkordanzdemokratie ist beispielsweise die seit 1959 geltende sogenannte «Zauberformel» hinsichtlich der Zusammensetzung des Bundesrates (Exekutive auf Landesebene). Die vier stärksten Parteien delegieren Vertreter in den Bundesrat, was dem politischen System Stabilität verleiht und für das wirtschaftliche System eine gewisse Kontinuität und deshalb auch Verläss­lichkeit zeitigt.

8. Neutralität

Eine Definition der schweizerischen Neutralität findet sich in keinem Gesetz. In der Bundesverfassung von 1999 ist zwar die Verpflichtung von Bundesrat und Bundesversammlung festgehalten, die Neutralität zu erhalten; bis zum Jahr 2000 wurde jedoch die Neutralität in der Verfassung nicht erwähnt. Die Staatsmaxime der Neutralität war in der geschichtlichen Überlieferung so selbstverständlich verankert, dass die Begründer des Bundesstaates von 1848 es nicht für nötig hielten, sie festzuschreiben. Auch für die Schweizer der Gegenwart ist die Neutralität eine unverzichtbare Grundlage der Eidgenossenschaft: In einer vor kurzem veröffentlichten Umfrage der ETH Zürich10 sprachen sich 95% für den Erhalt der Neutralität aus.
Den Ursprung friedensfördernder Tätigkeit der Schweiz und ihre Verknüpfung mit dem Neutralitätsprinzip finden wir in der Geschichte der Alten Eidgenossenschaft: Schon seit dem Mittelalter waren die alten Orte (das sind die heutigen Kantone) verpflichtet, in innereidgenössischen Konflikten «stille zu sitzen», das heisst, keiner Partei zu helfen. Sie wurden sogar zu einer aktiven Neutralitätspolitik angehalten: Im Falle von Streitigkeiten zwischen den übrigen Kantonen mussten sie versuchen, eine Vermittlung anzubahnen. Diese zwei Komponenten, die Nichteinmischung und die Verpflichtung, im Konfliktfalle ihre Guten Dienste anzubieten, haben sich bis heute erhalten.
Aussenpolitisch begann die Schweiz nach dem 30jährigen Krieg (1648), die Neutralität zu beachten; sie schützte sich zum Beispiel davor, in fremde Konflikte hineingezogen zu werden, indem sie allen ausländischen Truppen das Durchmarschrecht verweigerte. Nach dem Zusammenbruch des napoleonischen Regimes im Jahre 1815 bekannte sich die Eidgenossenschaft endgültig zur Neutralität; damals wurde ihre immerwährende bewaffnete Neutralität auch von den Grossmächten anerkannt.
Was beinhaltet die schweizerische Staats­maxime der Neutralität?
Die Neutralität ist eine «immerwährende», das bedeutet: sie ist nicht von der momentanen Lage auf der Welt abhängig, sondern gilt sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten.
In Kriegszeiten ist die Neutralität besonders wichtig: So fanden im Ersten und im Zweiten Weltkrieg Tausende von Flüchtlingen eine Zuflucht in der Schweiz. Mitten im Zweiten Weltkrieg, als die Schweiz über Jahre von Kriegsgebiet umschlossen war, konnten verwundete Soldaten der deutschen und der alliierten Truppen auf Schweizer Boden ausgetauscht werden; dies wäre in keinem anderen Land möglich gewesen. Zehntausende von Kindern aus den Kriegsländern verbrachten mitten im Krieg einen drei­monatigen Erholungsurlaub in Schweizer Gastfamilien; viele von ihnen pflegen heute noch den Kontakt zueinander.
Die immerwährende Neutralität beinhaltet selbstverständlich die Verpflichtung, keinen Krieg zu beginnen und sich nicht mit einer Kriegspartei gegen eine andere zu verbünden.
Die Besonderheit der immerwährenden Neutralität zeigt sich auch in Friedenszeiten: Die Schweiz ist verpflichtet, eine Neutralitätspolitik zu betreiben, das heisst alle Staaten poli­tisch und wirtschaftlich unparteiisch zu behandeln.
Zur immerwährenden Neutralität gehört der Verzicht auf die Teilnahme an militärischen Bündnissen wie der Nato.
Die schweizerische Neutralität ist eine bewaffnete Neutralität: Diese beinhaltet die Pflicht zur Verteidigung des Landes und der Bevölkerung im Falle eines Angriffs oder einer Bedrohung.
Das schweizerische Neutralitätsprinzip beinhaltet andererseits keine Einschränkung der freien Meinungsäusserung. Selbstverständlich dürfen und müssen wir Schweizer Stellung beziehen, wenn in einem anderen Land gegen Völkerrecht oder Grundrechte verstossen wird. Das Recht zur Stellungnahme haben auch Politiker und Behörden. Jeder, der nicht andere Ziele verfolgt als die Wahrheitsfindung, weiss, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung und der Politiker zur Zeit des Zweiten Weltkriegs gegen den Nationalsozialismus eingestellt war und dies auch zum Ausdruck gebracht hat.
Die Neutralität der Schweiz dient nicht nur dem eigenen Land. Im Gegenteil: Gerade die heutige Welt mit ihren Kriegen und dem damit verbundenen menschlichen Elend braucht dringend neutrale Staaten, die in keine politischen und militärischen Allianzen eingebunden sind.
Eine bedeutende Wegmarke auf dem neutralitätspolitischen Pfad der Schweiz war die Gründung des Roten Kreuzes 1863 in Genf. Nur ein neutraler Kleinstaat konnte – und kann heute noch – die ehrenvolle Rolle als IKRK-Hauptverantwortlicher übernehmen, ist doch das Vertrauen aller beteiligten Regierungen und aller involvierten Bevölkerungsgruppen eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche humanitäre Tätigkeit. Dasselbe gilt selbstverständlich für die Ausübung der Guten Dienste, zum Beispiel in Form von Vermittlungstätigkeiten und Schutzmachtmandaten. Auch ist der neutrale Boden, den unser Land anbieten kann, für Zusammenkünfte verfeindeter Parteien wertvoll. Aktuell glauben laut einer Studie der ETH Zürich 93% der Schweizer Bevölkerung «an die Schlichter- und Vermittlerrolle der Schweiz dank der Neutralität».10 Es ist weltweit bekannt, dass Schweizer Diplomaten, IKRK-Delegierte und andere humanitäre Helfer dank der Neutralität der Schweiz und ihrer Unabhängigkeit von Grossmächten und internationalen Organisationen das Vertrauen von Menschen und Regierungen besitzen.    •
1 Gasser, Adolf: Gemeindefreiheit als Rettung Europas. Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung, zweite, stark erweiterte Auflage, Basel 1947,
S. 13.
2 Gasser, Gemeindefreiheit, S. 18.
3 von Wartburg, Wolfgang: Geschichte der Schweiz, München 1951, S. 17.
4 Ostrom, Elinor: Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Markt, Tübingen 1999.
5 von Wartburg, Geschichte, S. 11f.
6 Gasser, Gemeindefreiheit, S. 14.
7 Kirchgässner, Gebhard; Feld, Lars P.; Savioz,
Marcel R.: Die direkte Demokratie. Modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig, Basel 1999.
8 Thürer, Georg: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz, Bern 1998, S. 23.
9 Feld, Lars; Kirchgässner, Gebhard: Sustainable
Fiscal Policy in a Federal System: Switzerland as an Example, CREMA Working Paper No. 16, 2005.
10 www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&print_style=yes&msg-id=44710    

Quelle: Zeit-Fragen Nr. 29 vom 9. Juli 2012

2012-07-09

Direkte Demokratie für mehr Bürgerbeteiligung

von Claude Longchamp (Die Presse)

Österreich diskutiert über den stärkeren Ausbau plebiszitärer Entscheidungen - während die Schweiz damit bereits jahrhundertelange Erfahrung hat. Einige Erkenntnisse darüber, was die direkte Demokratie einer Gesellschaft bringt.


Man kann direkte Demokratie danach beurteilen, wie Volksentscheidungen ausfallen: Am Beispiel der Schweiz kommt man da nicht um das Nein zum Europäischen Wirtschaftsraum im Jahr 1992 herum, oder um den abgelehnten, sofortigen EU-Beitritt 2001. Verweisen kann man auch auf das Volks-Ja zum Minarettverbot. Einseitige Auswahl, wird man entgegnen müssen, denn der gleiche Souverän, wie man das politisierende Volk in der Schweiz nennt, sagte im Jahr 2000 Ja zu den bilateralen Verträgen mit der EU, erweiterte diese im Jahr 2005 um die Abkommen von Schengen und Dublin, und führte die vorläufig etablierte Personenfreizügigkeit 2009 in ein dauerhaftes Projekt über.
Kein Land auf der ganzen Welt hat eine so reichhaltige Praxis der Demokratie durch Volksabstimmungen wie die Schweiz. Zur Anwendung gelangen sie auf allen Staatsebenen – in Gemeinden genauso wie in Städten, und in Kantonen fast noch stärker als im Bund. Die Politikwissenschaft klassiert die Schweiz zurecht als das umfassendste direktdemokratische System der Welt – mit hoher Aktualität und Geschichte.
Bei der Gründung des heutigen Bundesstaates 1848 wählte man, ganz nach amerikanischem Vorbild, noch die repräsentativ-demokratische Staatsordnung. In den Kantonen gab es jedoch schon zwei Vorbilder der direkten Demokratie: die Versammlungsdemokratie, namentlich in den kleinen konservativen Kantonen mit den Landsgemeinden, und die Abstimmungsdemokratie in den liberalen Gliedstaaten mit Volksentscheidungen.
Erhebliche Widerstände gegen den Eisenbahnbau führten in den 1860er-Jahren zu neuen Forderungen der Demokratisierung der jungen Demokratie. 1874 wurde die bestehende Volksentscheidung zu Totalrevisionen der Verfassungen durch ein Gesetzesreferendum erweitert, ein Veto gegen Parlamentsentscheidungen und 1891 kam die Volksinitiative hinzu, mit der man einzelne Paragrafen der Bundesverfassung ändern kann.
Innenpolitisch sind die direktdemokratischen Instrumente weitgehend unumstritten. Sie erfreuen sich einer regen Nutzung durch politische Kreise, und sie führen in der Regel zu vernünftigen, großmehrheitlich akzeptierten Entscheidungen. Umstrittener ist die direkte Demokratie in der Außenpolitik. Seit 1921 kennt die Schweiz ein rein defensives Staatsvertragsreferendum, wonach Abkommen mit dem Ausland der Volksabstimmung vorgelegt werden müssen, wenn 50.000 Bürger dies unterschriftlich verlangen. Gestalterisch ist das nicht, sodass man bis heute nach den Möglichkeiten vermehrter Demokratie in der Außenpolitik sucht.

Programm-Cocktail. Zu den Vorteilen direkter Demokratie zählt zunächst der gezielte Sachentscheid. Die Wahlen in Griechenland haben gezeigt, wie Regierungsbildung erschwert sein kann, wenn sie gleichzeitig auch Plebiszite sind. Die Schweiz hat das radikal entkoppelt: Wir wählen zwar alle vier Jahre unsere beiden Parlamentskammern, doch legt dies die Volks- und Kantonsvertreter nicht auf ein fixes Regierungsprogramm fest. Zwischen zwei Parlamentswahlen entscheiden die Stimmberechtigten auf bundesstaatlicher Ebene in rund 30 Sachfragen und mixen sich so einen Cocktail an Programmen zusammen, die alle für sich eine mehrheitliche Legitimation haben.
Innenpolitisch ist das weniger verbindlich als feste Koalitionsverträge, dafür flexibler. Genau das sichert die Legitimation des politischen Systems. Entsprechend sind Mehrheitswechsel im Konkordanzsystem selten, was politische Konflikte nicht verhindert, sie aber mäßigt. Direkte Demokratie abschaffen zu wollen, wäre für jede politische Gruppierung selbstmörderisch. Außenpolitisch erschwert direkte Demokratie supranationale Entscheidungen, denn Abkommen zwischen Regierungen müssen nicht nur durch das schweizerische Parlament, es kann gut sein, dass auch eine Volksabstimmung mit offenerem Ausgang verlangt wird.
Die Politik, die so entsteht, ist vor allem eines: bürgernäher. Etwa bei Staatsausgaben, bei denen in der Schweiz institutionalisierte Sparsamkeit regiert. Das haben zwischenzeitlich auch die meisten Politiker begriffen, sodass die Schweiz eine der wohl weltweit führenden Schuldenbremsen eingeführt hat – per Volksentscheid und einschränkender Wirkung auf Deals zwischen Parteien, beispielsweise in eigener Sache. Direkte Demokratie ist zudem anspruchsvoll, aber nicht unmöglich: So verfügt die Schweiz über eines der am besten ausgebauten Eisenbahnnetze der Welt – dank Volksabstimmungen. Denn was im Sinne der Konsumenten ist, geht bei Volksentscheidungen auch durch.

„Responsivere“ Politik. Das hat alles auch systemische Gründe: Der eigentliche Vorteil dauerhafter direkter Demokratie besteht in der Weiterentwicklung des parlamentarisch geprägten Entscheidungsprozesses! In der direkten Demokratie ist der Volkswille nicht nur eine diffuse Größe, auf die man sich bei Bedarf beruft; er manifestiert sich in verbindlichen Entscheidungen. Petitionen, wie es sie in der Schweiz auch gibt, waren Ursprung der direktdemokratischen Instrumente, die politisch bindende und damit auch stützende Kraft entwickelt haben. Regierung und Parlament sind dadurch „responsiver“ geworden: Denn wenn sie über die Köpfe der Bürger entscheiden, wie das jüngst bei Liberalisierungen des Energie- oder Gesundheitsbereiches einige Male vorgekommen ist, werden sie gebremst. Bisweilen sind Volksentscheidungen aber auch der Antrieb, der, wie in der Umweltpolitik, frühzeitig die Weichen Richtung ökologischer Politik stellte und rein ökonomisch ausgerichtete Programme rechtzeitig umlenkt. Wie die Migrationsfrage schließlich zeigt, muss auch dieser sozial sensible Politikbereich regelmäßig damit rechnen, indirekt- und direktdemokratisch mitgesteuert zu werden.
Einem verbreiteten Irrtum muss man dabei sofort entgegenwirken: Nicht jede Forderung, für die die nötigen Unterschriften gesammelt wurden, wird politische Realität. In jüngster Zeit passierte rund jede vierte Volksinitiative, und jedes zweite Veto scheiterte. Mit anderen Worten: Volksabstimmungen sind für Opponenten eine hohe Hürde, die vor allem dann übersprungen werden, wenn der von Behörden ignorierte Problemdruck hoch ist resp. wenn das Parlament Entscheidungen fällte, die bei einer Mehrzahl der Regierungsparteien keine Festigung gefunden haben.

Ein Viertel stimmt immer ab. Direkte Demokratie hat auch ihren Preis: Auch bei Weitem nicht alle Schweizer haben zu allen Themen und zu jedem Zeitpunkt eine feste Meinung. Am ehesten noch findet sich das mit weltanschaulichem Profil bei älteren und gebildeten Bürgern, während andere ihre Sachentscheidungen vor allem aufgrund ihrer Alltagserfahrungen fällen – oder passen. Die mittlere Stimmbeteiligung beträgt 45 Prozent, was gelegentlich als undemokratisch kritisiert wird. Dabei übersieht man, dass nicht immer die gleichen Stimmberechtigten mitentscheiden. Rund 25 Prozent der Bürger wirken bei jedem Volksentscheid mit, ebenso viele tun das nie. Die andere Hälfte beteiligt sich in Abhängigkeit von Betroffenheit und Stand der Meinungsbildung. Letzteres bedarf entwickelter Kampagnenfähigkeit, über die vor allem schweizweit verbreitete Gruppierungen wie SVP und SP verfügen. Doch sind auch sie auf Support von ihnen nahestehenden Organisationen wie Gewerkschaften oder Gewerbeverbänden angewiesen, wie dies in noch stärkerem Maße bei FDP und CVP mit Interessengruppen der (Außen-)Wirtschaft der Fall ist.
15 Millionen Franken kostet eine gesamtschweizerische Volksabstimmung; hinzurechnen muss man die Ausgaben der Parteien und Verbände für ihre Kampagnen. Wichtig ist dabei, dass Volksentscheidungen weniger anfällig sind für Käuflichkeit als z. B. Personenwahlen, die reichen Personen Tür und Tor zur Macht öffnen.
In ausgesprochenen Parteiendemokratien reagiert man in der Regel skeptisch auf Forderungen nach Demokratisierung der Demokratie. Denn für sie ist ein etabliertes Parteiensystem der Garant für Demokratie, gerade in der Abgrenzung zur Diktatur. Das mag in den ersten 40 Jahren der Nachkriegszeit auch so gewesen sein; den neuen Partizipationsbedürfnissen, die sich seit 1970 auch in etablierten Demokratien mit steigender Tendenz zeigen, kommen rigide Parteistrukturen mit Begünstigungen für die eigene Klientel und Bindungen der Zuschauer über personalisierte Politik indessen mehr entgegen.
Zum Autor

Claude Longchamp, Jahrgang 1957, ist Politikwissenschaftler und Historiker, lehrt an den Universitäten St. Gallen, Zürich und Bern Politikwissenschaft in der Praxis. Er leitet außerdem das Forschungsinstitut gfs.bern, das sich auf die Erforschung der direkten Demokratie konzentriert hat, und ist seit 1992 Wahl- und Abstimmungsanalytiker des staatlichen Schweizer Fernsehens.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.07.2012)

Klug genug, um zu wählen, aber zu blöd, um abzustimmen?

FRANZ SCHELLHORN (Die Presse)
Es ist bemerkenswert, wie viel Energie die Politik in die Verhinderung von Volksabstimmungen investiert. Zumindest weiß man jetzt, warum sie andernorts fehlt.

Er wäre ja nicht Heinz Fischer, hätte er nicht zur Frage „Mehr direkte Demokratie?“ mindestens zwei Meinungen. Nach einem großzügigen Klopfer auf die eigene Schulter („Ich war derjenige, der den Antrag auf eine Volksabstimmung zu Zwentendorf eingebracht hat“) konnte sich Fischer in der „Pressestunde am Sonntag“ durchaus vorstellen, das Volk in Zukunft stärker in wichtige Entscheidungen einzubinden.
So wie sich der Bundespräsident ebenso gut vorstellen kann, dagegen zu sein. Ein Mehr an direkter Demokratie dürfe nämlich nicht zu einer Ausschaltung des Nationalrats führen. Tief besorgt zeigt sich der Bundespräsident auch darüber, dass im Zuge eines verstärkten Einsatzes von Volksabstimmungen Probleme „boulevardisiert“ werden könnten. Komplexe Sachverhalte wie der Fiskalpakt und die Installierung des permanenten Rettungsschirms ESM wären deshalb auch nichts für Volksentscheide. Weil deren Darstellung eben zu volkstümlich ausfallen könne.
Das ist interessant. Nahezu zeitgleich forderte nämlich Fischers Amtskollege Joachim Gauck die deutsche Kanzlerin Angela Merkel eindringlich auf, den Leuten die umstrittenen Maßnahmen zur Eurorettung doch einmal genau zu erklären. Damit die Wähler auch verstünden, was da auf sie zukommt. Womit Herr Gauck natürlich völlig recht hat. Hinter dem Rücken der Wähler ist eine Entscheidung von dieser Tragweite auch nicht zu machen. Zumindest nicht, wenn man verhindern will, dass die Bürger scharenweise in das Lager der erbitterten EU-Gegner überlaufen.
Eine derartige Erklärung hätten sich auch die österreichischen Bürger verdient. Und was genau soll so schwer daran sein, den Bürgern in einfachen Sätzen zu sagen, dass mit der Einführung des ESM alle Staaten für die Schulden anderer haften? Und was genau könnte eigentlich „boulevardesk“ daran sein, das Volk darüber aufzuklären, dass künftig nicht nur die Schulden von Staaten vergemeinschaftet werden, sondern auch öffentliche Hilfsgelder zur Rettung privater Banken eingesetzt werden – statt die Verluste bei deren Aktionären zu lassen, wo sie auch hingehören.
Es ist gerade die von Heinz Fischer so gefürchtete „Boulevardisierung“ komplexer Themen, die diesem Land ziemlich guttun könnte. Schon deshalb, weil eine verständliche Darstellung schwer durchschaubarer Sachverhalte nicht zwangsläufig in eine primitive Verkürzung und Verdrehung münden muss, wie nicht zuletzt die Abstimmung über den EU-Beitritt im Juni 1994 gezeigt hat.
Wie weit direkte Demokratie gehen und wie erwachsen das Volk entscheiden kann, zeigen unsere Nachbarn in der Schweiz. Anfang des Jahres votierten sie gegen die Ausweitung des bezahlten Urlaubs von vier auf sechs Wochen. Nicht, weil sie etwas gegen mehr Ferien einzuwenden hätten. Sondern weil die Eidgenossen der Ansicht sind, dass die bereits unter hohem Druck stehende Wirtschaft damit weiter geschwächt würde.
Im Jahr 2005 wurde in St. Gallen eine Initiative zum Ausbau der Regionalspitäler mit großer Mehrheit abgelehnt. Nicht, weil die Bürger etwas gegen eine höhere Hospitaldichte gehabt hätten. Sondern weil ihnen in einfachen Worten erklärt wurde, dass ein derartiger Schritt naturgemäß zu höheren Steuern führen werde. In Niederösterreich stört man das offensichtlich überforderte Volk nicht beim Musikantenstadel, für sie entscheiden die wichtigen Fragen die politischen „Experten“ im Landtag: Heraus kommt unter anderem, dass innerhalb von zwölf Kilometern zwei nigelnagelneue Spitäler in die Landschaft gestellt werden.

Nun muss das Volk nicht über alles und jedes abstimmen. Viel erreicht wäre, wenn die Wähler bei den großen Weichenstellungen randürften. Etwa beim ESM. Oder der Frage, ob der Staat dauerhaft mehr ausgeben soll, als er einnimmt. Oder ob Staatsausgaben per Verfassungsgesetz gebremst werden sollen. Und ob das Pensionsantrittsalter mit steigender Lebenserwartung „mitwachsen“ soll oder eben nicht.
Vor Antworten auf Fragen dieser Art muss niemand Angst haben. Schlechter als die Experten in den Bänken des Nationalrats kann das angeblich so blöde Volk ja auch nicht entscheiden. Und das wäre doch schon eine ganz passable Ausgangsposition, nicht? Seite 1

E-Mails an: franz.schellhorn@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2012)



2012-07-06

Das Volk wird übergangen!




hs. Nicht nur der Fiskalpakt ist verfassungswidrig und ohne Volksabstimmung ein Unrecht, so wie jetzt viele  österreichische Staatsrechtler feststellen, sondern auch schon die Einführung des Euro, die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon, die EU-Rettungspolitik des Euro und die Änderung der EU zur Wirtschafts- Haftungs- und Schuldenunion  (Art. 136 AEUV). Hätten die Österreicher vor der Volksabstimmung über den EU-Beitritt 1995 überhaupt über die Verträge von Maastricht, die damals geltendes Recht waren, annähernd Bescheid gewusst, wäre Österreich heute kein Mitglied der EU.

Der Bundespräsident Dr. Heinz Fischer ist aufgefordert die Unterschrift zu ESM und Fiskalpakt zu verweigern. Der Verfassungsgerichthof Österreich ist ebenso aufgefordert endlich den Österreichern Rechtschutz zu geben.

Das Recht geht nicht vom Volk aus, sondern von der Alternativenlosigkeit


Die Geschichte der Eurorettung gleicht einer langen Kette gebrochener Versprechen. Die politische Kreditwürdigkeit der Regierenden ist kleiner als jene Griechenlands.

Hätten die Österreicher vor der Volksabstimmung über den EU-Beitritt 1995 gewusst, dass ihnen dieses Votum – neben zahllosen günstigen Auswirkungen – im Jahr 2012 plötzlich via Europäischem Stabilitätsmechanismus (ESM) Haftungen für spanische Banken und andere Pleitekandidaten im südlichen Europa in Höhe von knapp 300 Milliarden Schilling in damaliger Währung aufhalsen wird, so wäre Österreich vermutlich heute noch nicht Mitglied der Europäischen Union. Denn der ESM ist so ziemlich genau das inhaltliche Gegenteil der damaligen politischen Eide, nie und nimmer für die Verbindlichkeiten anderer EU-Partner haften zu müssen, mit denen damals die Euro-Skeptiker sediert worden sind.
Ob die Einwendung der Regierung und der ihres grünen Wurmfortsatzes, die Alternative zum Bruch dieses politischen Versprechens sei ein apokalyptischer Zusammenbruch der ganzen Eurozone samt anschließendem Ausbruch mittelalterlicher Zustände, zutrifft oder nicht, werden wir naturgemäß nie erfahren. Die Behauptung, es habe überhaupt keine Alternative zum ESM gegeben, stimmt so jedenfalls nicht. (Der finnische Vorschlag, die Schuldenkrisenländer hätten durch Ausgabe von Anleihen, die durch Vermögenswerte gedeckt sind, ebenfalls den erwünschten Effekt sinkender Zinsen erreichen können, hat viel für sich).
Es sind aber letzten Endes weniger ökonomische Gründe, die ziemlich viele Menschen ziemlich skeptisch gegenüber den nun beschlossenen Milliardenhaftungen stimmen. Viel mehr dürfte sie stören, und das ist durchaus nachvollziehbar, dass die ganze Geschichte der Eurorettung mittlerweile eine täglich länger werdende Kette gebrochener Versprechen darstellt; stets argumentiert mit dem unbeweisbaren wie unwiderlegbaren Verweis auf die vermeintliche Alternativenlosigkeit.
Das Recht, sagt die Verfassung bekanntlich, „geht vom Volk aus“. Bloß: Das Volk hat sich nie, weder direkt noch indirekt, für die Entwicklung der Europäischen Union zu einer Haftungsunion aller für alle ausgesprochen; und deswegen murrt das Volk recht hörbar. Deswegen wächst auch die weit verbreitete Angst, der ESM könne sich am Ende tatsächlich zu einem Fass ohne Boden weit jenseits der vertraglich vereinbarten 19 Milliarden Euro Österreich-Anteil entwickeln, natürlich immer aus Gründen der Alternativenlosigkeit.
Denn zwar ist im Vertragstext klipp und klar festgeschrieben, dass die Haftung „unter keinen Umständen“ höher werden kann (außer natürlich, Österreich stimmt zu). Nur hat sich halt blöderweise in den vergangenen Jahren der Eurorettung herausgestellt, dass „unter keinen Umständen“ in diesem Kontext ins Deutsche übersetzt heißt: unter keinen Umständen, außer jenen, die den Bruch dieser Zusage leider, leider als alternativenlos erscheinen lassen. Das war bei der No-Bail-out-Klausel so, beim Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB und bei der Zusicherung, die Griechenland-Hilfe werde ein Supergeschäft – die Liste ist nahezu beliebig verlängerbar.
Einen Grund anzunehmen, warum „unter keinen Umständen“ diesmal wirklich „unter keinen Umständen“ heißen soll, gibt es nicht. Der in solchen Fällen an sich angebrachte Vertrauensvorschuss ist nicht nur aufgebraucht, sondern schon längst überzogen. Vertrauensmäßig ist die Regierung ungefähr so pleite wie Lehman Brothers.

2012-07-05

Die bürokratische EU-Diktatur ist nicht alternativlos

                                                         Bild: Kopp-Verlag

Ein neues Buch gegen EU-, Euro- und ESM-Wahn

km. Kritik von Ökonomen an der Europäischen Währungsunion und ihrem Euro-Projekt ist von sehr vielen Seiten zu hören, und jeder Bürger muss es sehr ernst nehmen, wenn selbst der Vermögensverwalter der Deutschen Bank – so zitiert ihn die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» vom 20. Juni – mittlerweile sagt: «Ein Auseinanderbrechen der Euro-Zone ist ein sehr wahrscheinliches Szenario.»
Aber nur selten findet man bislang eine derart umfassende rechtliche, wirtschaftliche und politische Argumentationsdichte wie in dem neuen Sammelband aus dem Kopp-Verlag.* «Gebt uns unsere D-Mark zurück! Fünf Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum kommenden Staatsbankrott» ist der Titel des Buches, und während der zweite Teil des Titels auf das hinweist, was alle Länder des Euro-Raumes – also auch Deutschland – zu gewärtigen haben, ist der erste Teil des Titels auch eine Metapher dafür, dass es den fünf Autoren politisch vor allem um eines geht: Das offensichtlich gewordene und sämtliche Lebensbereiche erfassende Scheitern des Supranationalismus wird sich nur dann bewältigen lassen, wenn es eine Rückkehr zu den Grundlagen aufgeklärten politischen Denkens gibt; eine Rückkehr zu einem Gemeinwesen und zu Staaten, in denen die Bürger der Souverän sind, und zwar in einem umfassenden und unteilbaren Sinne. Also genau das Gegenteil von dem, was die Globalisierungsprofiteure und Globalisierungspropagandisten aus der Gross­finanz und um Gestalten wie Daniel Cohn-Bendit, Joseph Fischer, Bernard Kouchner und Tom Koenigs herum wollen: eine nihilistische, nicht legitimierte «Governance»-Herrschaft heimatloser Grossmäuler mit dem Prototyp EU – auf dem Rücken und auf Kosten der Errungenschaften europäischer Kultur und Aufklärung und damit der Rechte der Bürger.
Deshalb geht die Europäische Union, geht die Währungsunion, geht der Euro, gehen alle derzeitigen sogenannten Euro-Rettungsmassnahmen und Zentralisierungsversuche den absolut falschen Weg.
Die deutliche Stellungnahme ist um so wichtiger, als die oben genannten Kräfte derzeit alle Geschütze auffahren, um ihre machtpolitischen Ziele zu erzwingen.
Dass solche deutlichen Worte ihre Berechtigung haben, weisen alle Autoren des Buches – Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Hankel, Bruno Bandulet, Udo Ulfkotte und Bernd-Thomas Ramb – überzeugend und hervorragend nach.
Einer von ihnen, Karl Albrecht Schachtschneider, soll hier etwas ausführlicher zitiert werden. Er nennt die Vorgänge einen «Staatsstreich» und weist nach, dass die deutsche EU-Politik und insbesondere die Währungsunionspolitik rechtswidrig, freiheitswidrig, demokratiewidrig und wirtschaftlich im höchsten Masse katastrophal ist.
Worin sieht Schachtschneider das eigentliche politische Ziel dieser Politik? «Der Staat Europa (die Vereinigten Staaten von Europa) ist seit dem Beginn der europäischen Integration deren finales Ziel. […] Um diesen Plan zu realisieren, müssen die Nationalität und die Souveränität der Völker Europas überwunden werden. Das Ergebnis soll nicht einmal der Bundesstaat Europa sein, sondern der Einheitsstaat, der unvermeidlich mangels ­demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen eine bürokratische Diktatur – geführt von einer Elite der Wirtschaft, der Politik und der Medien – sein wird.»
Leider wirken die Parteienvertreter im Deutschen Bundestag dabei bislang weitgehend kritiklos mit: «Der Bundestag vertritt schon lange nicht mehr das Wohl des deutschen Volkes, sondern eine internationalistische, zumal europäistische Politik, die den Interessen des grossen Teils der Deutschen, insbesondere der wenig begüterten Bürger, entgegengesetzt ist.»
Neue «Rechte» für den Bundestag lassen insoweit kaum eine andere Politik erwarten.Zumal Schachtschneider auch die Rolle des deutschen Bundesverfassungsgerichts eher skeptisch beurteilt: «Das Bundesverfassungsgericht ist nicht (mehr) der Hort des Rechts […]. Die Bürger werden als […] Untertanen behandelt, die sich jede noch so verheerende Politik der politischen Klasse, zu der auch die Richter dieses Gerichts gehören, gefallen lassen müssen.»
So nennt Schachtschneider das derzeitige politische Führungspersonal die «weitgehend von der Grossindustrie und der Grossfinanz gesteuerten politischen Führer».
Und was ist der ökonomische Hintergrund der EU-Politik? «Der internationale Kapitalismus, ohnehin mit dem demokratischen Prinzip unvereinbar, hat den Kapitaleignern und deren Managern ausserordentliche Gewinne auf Kosten der Menschen und Völker beschert. Durch die kreditäre Geldmengenerweiterung wurden die Finanzmärkte aufgebläht und inflationieren nun. Die Rückbindung an die Realwirtschaft ist verloren gegangen. Vorstandsgehälter, Boni und Provisionen erreichen sittenwidrige Höhen. Die Renditen sind nicht real erwirtschaftet. Der Zusammenbruch der Kapitalmärkte, die von den Zinsen und Zinserwartungen leben, ist unausweichlich.»
Nicht akzeptabel, so Schachtschneider weiter, sind die sogenannten «Rettungsmass­nahmen» gegen diesen Zusammenbruch der Kapitalmärkte: «Diesen [Zusammenbruch] auf Kosten der Menschen und Völker abzuwenden oder auch nur zu verzögern, ist nicht minder unsittlich, zumal der Schaden noch vergrössert wird. Es ist schweres Unrecht, dessen sich die politische Klasse schuldig macht. Sie gefährdet durch dieses korrupte Handeln nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die politische Stabilität der Republiken.»
Schachtschneider kritisiert den Umgang der EU mit Ländern wie Griechenland: «[…] die mit der Finanzunion verbundene Bevormundung der subventionierten Völker ist mit der Souveränität als der Freiheit dieser Völker unvereinbar. […] Souveränität ist Freiheit. Es gibt keinen wirtschaftlichen Grund, die Freiheit beiseitezuschieben. Es gibt dafür auch keinen politischen Grund. Politik hat nur eine Aufgabe: Das Recht zu verwirklichen und mit dem Recht die Freiheit.»
Und was sollte man über die Resultate der EU-Politik und über die Zukunft der EU wissen? «Die Politik wird zur Verarmung grosser Massen der Deutschen, aber auch anderer Völker führen. Sie kann Unruhen nach sich ziehen, die entweder in einer Revolution oder in einem Umsturz enden. Die Revolution als Befreiung zum Recht wäre die Auflösung der Europäischen Union, der Umsturz die weitere Festigung der bürokratischen Diktatur derselben.»
«Revolution» heisst für Schachtschneider: Politischer Widerstand innerhalb des Rahmens des deutschen Grundgesetzes. Er ruft zum politischen, zum gewaltlosen Kampf für das deutsche Grundgesetz auf: «Entweder ­regieren uns die Gesetze des internationalen Finanzmarktes, deren Leitprinzip die Habsucht ist, oder wir leben nach dem Grundgesetz, einer Verfassung der Freiheit, des Rechts und des Staates. Dieser Widerspruch bestimmt die Politik unserer Tage.»
Wo werden die Massenmedien in diesem Kampf stehen? Auf der Seite der Bürger? Schachtschneider ist skeptisch, was die deutschen Leitmedien betrifft: «Die von ­internationalistischer Ideologie bestimmte Politik wird stetig von den oligarchischen und wirtschaftlich abhängigen sogenannten Leitmedien propagiert.» Damit aber wären wir auch schon bei einem zweiten neuen Buch** des Kopp-Verlages, das äusserst lesenswert ist und dessen Besprechung an dieser Stelle schon einmal versprochen wird. Eva Hermann: «Das Medienkartell. Wie wir täglich getäuscht werden».    •
*    Bruno Bandulet, Wilhelm Hankel, Bernd-Thomas Ramb, Karl Albrecht Schachtschneider, Udo Ulfkotte: «Gebt uns unsere D-Mark zurück. Fünf Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum kommenden Staatsbankrott», 2012, ISBN 978-3-86445-035-8
**    Eva Hermann: «Das Medienkartell. Wie wir täglich getäuscht werden», 2012, ISBN 978-3-86445-030-3

Quelle: Zeit-Fragen

Neue Publikationen der Initiativen für mehr direkte Demokratie und Heimat und Umwelt

Bürgerbrief


Wegwarte

Rettet Europa, nicht den Euro!

                                                                             Bild: Kopp-Verlag

von Prof. Dr. Wilhelm Hankel

Ein doppelter Aufruf:
An die Regierungen:
Beendet das Euro-Abenteuer!
An die Bürger:
Lasst Euch nicht verdummen!
 
Fällt der Euro, dann zerfällt Europa – und mit ihm der Traum von der glücklichen Zukunft unseres alten und noch immer Weltmassstäbe setzenden Kontinents.
Noch nie in der Geschichte hat eine politische Führung, unterstützt von einer Medienmaschine fachlich teils überforderter oder beruflich abgestumpfter Meinungsmacher (man kann sich die Gründe aussuchen), dem Bürger so massiv eingeredet, er täte besser daran, den eigenen Verstand nicht zu gebrauchen. Soll er doch glauben, dass seine Lebensplanung, sein wirtschaftliches Schicksal und das seiner Kinder nirgendwo besser gesichert sei als in einer Welt bankrotter Euro-Staaten, einer von Tag zu Tag an Wert verlierenden Euro-Währung, längst unglaubwürdiger Versprechen, die überbordenden Staatsschulden und Steuern «demnächst» wieder zu senken, und das alles in der Hoffnung auf eine Staatsschuldenbremse, die schon deswegen niemals greifen kann und wird, weil jeder Kassensturz im europäischen Schuldenregister neue Defizite aufdeckt und neue, die Billionengrenze übersteigende Nachforderungen fällig werden. Europa ist im Griff von Regierungen, die sich für klüger und weitsichtiger halten als ihre unbedarften, tumben Völker. Begreifen diese denn nicht, dass sie mit dem Euro in der besten aller Welten leben und dass es schon deswegen keine «Alternative» (Bundeskanzlerin Merkel) zu dieser geben kann, weil die Kosten des freiwilligen Auszuges aus diesem Paradies diejenigen weit übersteigen, die jetzt zur »Rettung« des Euro gezahlt werden müssen?
Was empört mehr oder stimmt verzweifelter: Die Arroganz einer europäischen Macht­elite, die ohne erkennbare Skrupel und Selbstkritik ihr eigenes Wohl (und die Beibehaltung ihrer Pfründe) mit dem europäischen Gemeinwohl gleichsetzt oder der kalte Zynismus einer Finanz«industrie», die sich für unersetzlich («systemrelevant») ausgibt und damit von jeder Schuld, Sühne und Verantwortung für das Schuldendesaster, das sie angerichtet hat, freizeichnet und sich unverfroren jenseits des (nur für andere geltenden) Konkursrechts stellt? Sind doch genügend «Dritte» – Sparer, Steuerzahler – da, die jetzt anfallenden Verluste zu übernehmen, die mit diesem Geschäft verbundenen Spitzengehälter der verantwortlichen Manager (und ihre Boni) eingeschlossen.
Und die Deutschen? Sollten sie nicht endlich akzeptieren, dass sie nach zwei Weltkriegen und einem Völkermord noch immer moralisch verpflichtet sind, Europa Wiedergutmachung zu leisten – auch wenn die Untaten ihrer Grossväter mehr als ein halbes Jahrhundert zurückliegen? Haben sie doch wie keine andere Nation vom Euro «profitiert», wie ihre horrenden Exportüberschüsse (für einen Weltökonomen wie Helmut Schmidt sind sie der wahre Grund für die Defizite der anderen) zwingend beweisen? – Nichts entlarvt die Hohlheit der öffentlich verbreiteten Pro-Euro-Argumente mehr als dieses. Deutschland hat mit der Preisgabe seiner harten, stabilen D-Mark über Nacht alle mit einer solchen Währung verbundenen Vorteile verloren: den Zins- und den Wachstumsvorsprung der eigenen Volkswirtschaft vor denen der Nachbarn (mit Einführung der Euro-Zeit verwandelte sich Europas ehemalige Konjunkturlokomotive in den Wagen mit dem roten Schlusslicht), den Aufwertungsgewinn für die eigene Bevölkerung und Volkswirtschaft (Karl Schiller nannte ihn eine permanente «Sozialdividende für das deutsche Volk», der die Kosten- und Wettbewerbssituation der vom Import teurer Rohstoff-, Energie- und Vorprodukte abhängigen deutschen Industrie nachhaltig verbesserte) sowie die magnetische Anziehungskraft des Standortes Deutschland für Auslandskapital und -beteiligungen. Seitdem profitiert das Land nur noch von zwei Punkten: l) der ungebrochenen Inflationslust der übrigen Europäer und 2) ihrer Unlust, Lohnkostendisziplin zu wahren. Hierin lag und liegt bis heute Deutschlands «Gewinn» aus der Euro-Währung. Vier einfache Wahrheiten widerlegen die von Regierungen, Medien und gekauften Experten (die meisten aus den Reihen der Banken) veröffentlichten Euro-Lügen:

Die Währung ist für den Bürger da

Die erste Wahrheit lautet: Die Währung ist für den Bürger da, nicht dieser für sie. Der Euro steht nicht über seinen Rechten. Weder er noch die bürgerliche Gesellschaft können auf stabiles Geld, das «Metermass» unverfälschter Leistung und Gegenleistung (und von Schulden), verzichten. Wer es manipuliert, macht sich nicht nur zivilrechtlich schuldig. Er zerstört mit dem falschen Metermass (der Inflation) nicht nur die Rechnungsgrundlage der Marktwirtschaft, sondern zugleich ihre sittliche, rechtliche und soziale Geschäftsgrundlage. Er degradiert sie zum Spielkasino und beraubt sie ihrer Effizienz. Genau das tut eine ihrem Auftrag Hohn sprechende Europäische Zentralbank (EZB), indem sie Billionen frischer Euro druckt, um alte, bereits zirkulierende Euro zu «retten». Weder «beruhigt» sie damit (wie sie vorgibt) die Finanzmärkte noch stabilisiert sie damit (wie sie ebenfalls vorgibt) überschuldete Staaten und Banken, denn diese Schulden lassen sich nicht in «mehr Geld und nochmals mehr Geld» ertränken, sondern einzig und allein durch reale Mehrleistung tilgen und abtragen. Aber gerade dieser Wille zur Mehrleistung wird durch die anhaltende Inflationierung des Euro abgetötet. Keine Währung gewinnt an Wert, wenn man sie für staatliche Ziele und Zwecke instrumentalisiert. Genau das geschieht jetzt und in Zukunft mit dem Euro.

Kein Staat kann es sich leisten, seine nationale Währung durch eine fremde zu ersetzen

Die zweite Wahrheit lautet: Kein Staat kann es sich leisten, seine nationale Währung durch eine fremde (ausländische, ex-territoriale) zu ersetzen, das heisst, aus der Währung eine Fremddevise für das Land zu machen. Man stelle sich vor, die USA würden ihren Dollar durch den Rubel, Russland seinen Rubel durch den Dollar ersetzen. Genau das haben die Euro-Staaten ab dem Jahr 1999 mittels des Ersatzes ihrer alten nationalen Währungen durch den Euro getan. Jetzt erleben sie die Folgen dieses undurchdachten Währungsexperimentes: Die innereuropäisch falschen Realzinsen (sie sind bis heute für die einen zu niedrig, für die anderen hingegen zu hoch) und die real falschen, weil festgeschriebenen Wechselkurse (ein griechischer Euro = ein deutscher Euro) haben die einen zu Inflation und zur Überverschuldung (des privaten wie öffentlichen Sektors) verführt, die anderen gezwungen, diesen Prozess leichtfertigen Über- und Luxuskonsums in der Südhälfte der Euro-Union ohne jede Korrektur- und Einspruchsmöglichkeit («systemimmanent») zu akzeptieren und zu finanzieren. Ist ein schlimmerer Verstoss gegen die Logik und die Gesetze ökonomischer Vernunft vorstellbar? Lange bevor jetzt der «Fiskalpakt» und die mit ihm verbundene Transferunion ins Werk gesetzt worden sind, «funktionierte» diese «kommerzielle» Transferunion der Banken, Geld- und Kapitalmärkte und richtete den Schaden an, den nunmehr die Steuerzahler der wenigen noch nicht bankrotten Euro-Länder (wie Deutschland) begleichen dürfen. Der Fiskalpakt «europäisiert» diesen Schaden, wobei dieses neue Wort nur die Aktualisierung des Begriffes «sozialisieren» ist.
Die dritte Wahrheit aus den oben abgeleiteten lauter daher:

Kein Ersatz für eine nationalstaatlich geschützte und kontrollierte Währung

Es gibt keinen Ersatz für eine nationale, durch den heimischen Gesetzgeber geschützte und kontrollierte Währung. Die lange Währungsgeschichte kennt kein Währungs«konkubinat» à la Euro (17 Staaten teilen sich derzeit eine Währung), sondern lediglich «Wechselkurs­unionen». Alle historischen und zeitweilig erfolgreichen Währungsabkommen zwischen Staaten waren solche: das Weltwährungs­system von Bretton Woods (bis 1973), der Goldstandard des 19. und frühen 20. Jahrhunderts (bis 1931), die Nordische Münzunion der skandinavischen Länder (bis 1933) sowie die von Frankreich geführte Lateinische Münz-Konvention (bis 1926). Und selbst die Vorgänger der Euro-Union, das Europäische Währungsabkommen (EWA) von 1958 und das es ablösende Europäische Währungssystem (EWS) von 1979, beruhten auf Verabredungen über den äusseren Umtauschwert der beteiligten Währungen (Wechselkurs), aber galten niemals dem nationalen Verzicht auf die Währung als «gesetzliches Zahlungsmittel» innerhalb von Staat, Volkswirtschaft und Gesellschaft. Eine Rückkehr zu diesem Zustand wäre alles andere als eine «Katastrophe» (wie der Chorus der Europa-Politiker ebenso lautstark wie einstimmig singt), sondern die Wiederherstellung normaler und konfliktfreier Verhältnisse sowohl in den Staaten der EU als auch zwischen ihnen (gänzlich frei von Demonstrationen gegen das herrschsüchtige Deutschland).

Abbruch der Währungsunion – keine Katastrophe, sondern ein Akt der Befreiung

Daraus folgt viertens die Widerlegung einer der aktuellsten (und demagogischsten) Unwahrheiten, nämlich die Behauptung, ein Abbruch der Währungsunion sei nicht nur «unvorstellbar», sondern auch «unbezahlbar». Ein solcher Abbruch verursache Kosten (zu fragen ist: bei wem?), die nicht mehr zu verkraften seien: Staatsbankrotte, Bankensanierungen, eine tiefe und langanhaltende Krise der Real­wirtschaft wie vor 80 Jahren, als nach dem «Schwarzen Freitag» (vom Oktober 1929) und dem Zusammenbruch des weltweiten Goldstandards – nach der Pfund-Abwertung vom September 1931 – die westliche Weltwirtschaft kollabierte. Man musste ein gutes Jahrzehnt warten, bis sie «dank» Aufrüstung und Kriegskonjunktur wieder Fahrt aufnahm.
Eine Reise an Europas nördliche Peripherie, zur Insel Thule (Island), würde allerdings zeigen, wie wenig das Damals mit dem Heute zu vergleichen ist. Das kleine Land, das kein Mitglied der Euro-Zone ist, verlor beim Ausbruch der globalen Finanzkrise (in den Jahren 2008/2009) sein gesamtes Bankensystem. Bemerkenswerterweise verzichtete man anschliessend auf dessen Sanierung auf Staats- und Steuerzahlerkosten, statt dessen liess man die verzockten Banken pleitegehen. Die Inlandssparer wurden auf Staatskosten entschädigt, Aktionäre, Auslandsinvestoren (vulgo «Spekulanten») sowie die verantwortlichen Manager gingen leer aus. (Einige der Auslandsinvestoren reichten Klage ein, wurden aber per Referendum abgewiesen, die Manager vor Gericht gestellt.) Seine überdimensionierten Bankschulden war das Land mit dieser Massnahme los; sie drohten weder dem Staat noch der Wirtschaft zum Verhängnis zu werden. Der Staat musste sie weder übernehmen noch nachfinanzieren. Die Währung wurde zunächst drastisch ab- und später wieder leicht aufgewertet (und notiert derzeit um 50 Prozent gegenüber dem Stand vor der Krise). Island wird im Jahr 2012 ein Wirtschaftswachstum zwischen zwei und drei Prozent erzielen, das damit höher ist als jenes aller anderen Staaten der Euro-Zone. Islands Staatsanleihen, die inzwischen wieder gehandelt werden, werden mit BBB+ bewertet und kosten den Fiskus um die fünf Prozent pro Jahr, weit weniger also als die Zinsen, die jedes Krisenland der Euro-Zone zahlen muss.
Die moderne Island-Saga lehrt dreierlei: Ein Land mit eigener Währung hilft sich immer selbst; es ist weder auf fremde Unterstützung angewiesen, noch muss es fürchten, seine Staatlichkeit zu verlieren und zum finanziellen Protektorat seiner Helfer abzusinken, seien es nun EU oder IWF. Ein Land mit eigener Währung kann immer den Staatsbankrott vermeiden und durch die (externe) Währungsabwertung ersetzen (was innerhalb der Euro-Zone unmöglich ist). Diese stellt dann die verlorene Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft und die Kreditfähigkeit des Staates wieder her. Das Land bleibt damit unabhängiger und gleichberechtigter Partner der Weltwirtschaftsfamilie; es gewinnt sein «Rating» in der globalen Finanzwelt wieder zurück. So geschah es mit allen Abwertungsländern seit den Tagen der Phönizier.
Bleibt abschliessend zu fragen: Warum gehen EU und Europapolitik nicht diesen historischen und letztlich immer erfolgreichen Weg der Lösung der europäischen Währungskrise? Weshalb wird die Krise des Euro zum Mittel der Machterweiterung der EU und ihrer Organe missbraucht sowie zur Einschränkung (wenn nicht gar Abschaffung) von Rechtsstaat und Demokratie in den (noch) souveränen Staaten Europas genutzt? Wem nutzt die Euro-Rettung, und wer verdient wieviel an ihr? Wie ehrlich sind die Argumente eines George Soros, der den Deutschen vorhält, zu wenig für Europa zu tun und noch immer nicht genügend Geld auf dem Altar des alten Kontinents verbrannt zu haben? Meint dieser Meisterspekulant Europas Krisenländer oder seine eigenen Konten? Auf alle diese Fragen antwortet dieses von fünf Autoren verfasste Buch. Jeder Autor trägt ein gewichtiges Wort zur Sache bei und steht für etwas, das in der Euro-Debatte weitgehend fehlt: Sachkunde und Redlichkeit. Es geht nicht um den Euro und seine Rettung «um jeden Preis» (EU-Kommissionspräsident Barroso), sondern um die Interessen des Bürgers. Wie eingangs formuliert: Ihm hat der Euro zu dienen, nicht umgekehrt.    •
Der Text ist das einleitende Kapitel aus dem Buch von Bruno Bandulet, Wilhelm Hankel, Bernd-Thomas Ramb, Karl Albrecht Schachtschneider, Udo Ulfkotte: «Gebt uns unsere D-Mark zurück. Fünf Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Staatsbankrott», 2012, ISBN 978-3-86445-035-8
Nachdruck mit freudlicher Genehmigung von Autoren und Verlag.


Quelle: Zeit-Fragen 


 

2012-07-04

Warnung vor falscher «direkter Demokratie

Österreich

Was in Österreich «begrenzte» direkte Demokratie genannt wird, heisst in der politischen Originalvorlage von Cohn-Bendit «democratie directe encadrée» («einem Kader unterstellte direkte Demokratie»)

hs. Der Bürger muss wachsam sein, wenn heutzutage von seiten der österreichischen Parteien von Stärkung der direkten Demokratie die Rede ist. Das Erfolgsmodell direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild darf nicht verwechselt werden mit der vorgeschlagenen «begrenzten» direkten Demokratie. Über wichtigste Bereiche der Politik soll nämlich das Volk nicht abstimmen dürfen. DiePresse.com berichtet Ende Mai 2012: «Ausgeklammert bleiben folgende Bereiche: Grundprinzipien der Bundesverfassung, völkerrechtliche Verpflichtungen, EU-Primärrecht, Menschenrechts- u. Grundrechtsfragen sowie Budget- u. Steuerfragen.»  
Dagegen entscheiden der Schweizer Souverän, der Bürger, durch Initiative, Referendum und in der Gemeinde selbst über alle Belange. Damit können Fehlentwicklungen der Politik oder allfälliges Versagen von Volksvertretern korrigiert werden. Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbsthilfe und Neutralität sind die obersten Prinzipien der vorbildlichen Eidgenossen.
Beispielsweise legen die Schweizer Gemeinden ihre Steuern selbst fest, und die Bürger bestimmen über die Aufnahme von neuen Krediten. Die Schweiz bilanziert seit zehn Jahren positiv, und das, weil in diesem Land die direkte Demokratie lebt. Vorbildlich ist auch die Initiative «Staatsverträge vors Volk», welche am 17. Juni 2012 zur Abstimmung kam.
Bei genauerer Betrachtung der Reformvorschläge stellt sich heraus, dass die neuen Modelle das Gegenteil der vorbildlichen Schweizer direkten Demokratie sind.
In der demokratischen Republik Österreich soll alle Macht vom Volk ausgehen. Trotz Wahlrecht muss eine ständige Kontrolle durchs Volk möglich gemacht werden. Jede Umfrage würde das ergeben.
Das zeigt auch das Ergebnis einer Umfrage der «Kronen-Zeitung»:
–    Sowohl Volk als auch Parlament sollen eine Volksabstimmung herbeiführen können.
–    Ab 100  000 Unterschriften für eine Volksabstimmung soll zwingend  eine Volksabstimmung eingeleitet werden müssen.
–    Es soll über alle Fragen abgestimmt werden dürfen.
Diese Umfrage erscheint eher dem Bürgerwillen zu entsprechen und nicht die vorgeschlagenen Reformen der Demokratie durch die Parteien.
Geradezu gefährlich wäre ein Ja in einer Volksabstimmung der Bürger auf eine Demokratie, welche wichtigste Themen ausklammert. Das könnte vielleicht als Auftrag gewertet werden, den wichtigen Art. 44 Abs. 3 in der Bundesverfassung zu verändern oder gar zu streichen. Der Art. 44 Abs. 3 schreibt verpflichtende Volksabstimmung bei Gesamt­änderung der Bundesverfassung vor.
Die Regierung will nicht zugeben, dass durch die EU-Entwicklung die Prinzipien der Bundesverfassung (die Baugesetze) verändert werden und damit eine obligatorische Volksabstimmung abgehalten werden muss. Das Verfassungsgericht Österreich will darüber nicht entscheiden. Deswegen ist es notwendig, dass das Volk darüber abstimmen darf.
Die ÖVP will ein Volksbegehren ab 650 000 Unterschriften zur Volksabstimmung machen, dagegen schlägt die SPÖ die Zahl 700 000 vor. Die FPÖ will schon ab 250 000 eine verbindliche Volksabstimmung und auch über wichtige Entscheidungen wie «Euro-Bonds» und «Fiskalpakt» abstimmen lassen. Die BZÖ will ab 400  000 Unterschriften übers Internet eine Volksabstimmung, und die Grünen sind angeblich auch schon ab 250  000 Unterschriften für eine verbindliche Volksabstimmung in einem 3-Stufen-Plan. Natürlich wären die Hürden für die Erreichung von verbindlichen Volksabstimmungen für kleine Bürgerinitiativen viel zu hoch angesetzt, auch wenn man über alles abstimmen dürfte. Für die grossen Parteien oder Zeitungen sind die vorgeschlagenen Hürden eventuell leichter zu erreichen.
Die Bürger sollen für mehr Mitsprache in der Politik eintreten, aber sich nicht von einem Daniel Cohn-Bendit über den Tisch ziehen lassen. Dass die österreichische Regierung solche «Vorschläge» in die öffentliche Debatte einspeist, ohne die Karten offenzulegen, ist hinterhältig. Es riecht nach Verkauf des Landes an die Pläne des Grosskapitals. Dafür haben wir nicht nach dem Zweiten Weltkrieg zehn Jahre für unsere Souveränität gekämpft, bis wir 1955 schliesslich unseren Staatsvertrag hatten.