2018-11-28

UNO-FLÜCHTLINGS-Pakt und "EU-AFRIKA-Migrations-Deklaration: Geheime Regierungszustimmung muß widerrufen werden!

Zeiselmauer (OTS) - "Mit Befremden und Empörung erfahren seit einigen Tagen unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft - bisher ausschließlich über die freien Medien -, daß auch die österreichische Bundesregierung den UNO-Flüchtlings-Pakt ("Global Compact on Refugees") mittragen soll, der ähnliche Zielsetzungen festlegt wie der UNO-Migrations-Pakt ("Global Compact for Migration"). Die Zustimmung soll am 13. November 2018 in einer UNO-Ausschuß-Sitzung erfolgt sein, also nur wenige Tage nach dem am 31. Oktober 2018 von der Regierung mit großem Brimborium in allen Massenmedien verkündeten "Ausstieg" aus dem UNO-Migrationspakt. Am 13.11.2018 sollen 176 von 193 UNO-Mitgliedstaaten dem UNO-Flüchtlings-Pakt zugestimmt haben, darunter alle EU-Mitgliedstaaten - also auch Österreich“, so Inge Rauscher. Sie ist Sprecherin des überparteilichen "EU-Austritts-Personenkomitees", welches im Juni 2015 das EU-Austritts-Volksbegehren organisiert hatte, das damals - als man noch nicht online unterschreiben konnte - von 261.056 Bürgern in den Gemeindeämtern und Magistraten unterschrieben wurde, weil sie keine Reformwilligkeit in der EU sahen – insbesondere kein Zulassen von direktdemokratischen Entscheidungen. Ein Überfahren der Bevölkerung im gegenständlichen Fall würde diese Befürchtung nur weiter bestätigen.

Inge Rauscher weiter: "Der UNO-Flüchtlings-Pakt soll Mitte Dezember 2018 im Rahmen einer UNO-Vollversammlung offiziell verabschiedet werden. Wir fordern hiermit die österreichische Bundesregierung auf, von diesem ebenso zurückzutreten wie vom UNO-Migrations-Pakt. Ein Mittragen des UNO-Flüchtlings-Paktes - sollte ein Vertreter Österreichs diesem tatsächlich zugestimmt haben - müßte als Täuschungsmanöver gegenüber der Öffentlichkeit und der österreichischen Bevölkerung gewertet werden und als Geheimdiplomatie ohne jede demokratische Legitimation." siehe dazu u.a.: https://bit.ly/2DJMLPz 

Schluß mit Geheimniskrämerei und Irreführung der Bevölkerung!

Das gleiche gelte für die "EU-Afrika-Migrations-Deklaration" (offiziell "Marrakesh Political Declaration"), die von einer offiziellen Vertreterin von Außenministerin Kneissl bereits am 2. Mai 2018 rechtswirksam unterzeichnet wurde und bereits in Kraft ist. Diese von 26 afrikanischen Staaten und 27 EU-Staaten inkl. Österreich mitgetragene "Deklaration" mit weitreichenden Aktionsprogrammen wurde den österreichischen Bürgern bis heute nicht bekanntgegeben! Von der Regierung aus Steuergeldern zusätzlich zur ohnehin exorbitanten Parteienförderung bezahlte ganzseitige Inserate finden sich fast täglich in den sogenannten "unabhängigen" Medien. Da wäre doch Platz genug für Informationen auch über derartige internationale Vereinbarungen gewesen! Siehe: https://bit.ly/2FSDXt8

Laut einem uns vorliegenden offiziellen Schreiben des Außenministeriums denkt die Regierung dzt. nicht daran, diese "Deklaration'" zu widerrufen, obwohl sie zur gleichen – nämlich alle Grenzen öffnenden - Migrationspolitik führt wie der UNO-Migrationspakt.

Inge Rauscher abschließend: "Zurückzuweisen von allen denkenden Menschen ist die neueste täuschende Ausrede, daß solche internationale Abkommen - egal ob als Pakte, Deklarationen oder wie immer bezeichnet - rechtlich unverbindlich seien, sogenanntes "soft law." Politisch bindend sind sie dennoch! Diese Tarnbegriffe dienen nur dazu, die bei Staatsverträgen - die sie in Wahrheit sind - gemäß Völkerrecht vorgeschriebene Ratifizierung durch nationale Parlamente und Volksabstimmungen zu umgehen. Deshalb ist die österreichische Bundesregierung aufgefordert, sowohl die Zustimmung zum UNO-Flüchtlings-Pakt als auch zurEU-Afrika-Migrations-Deklaration noch vor dem 11./12. Dezember 2018 eindeutig und unmißverständlich gegenüber der UNO und der EU zu widerrufen, andernfalls die groß hinausposaunte Nicht-Zustimmung zum UNO-Migrations-Pakt in der Praxis wirkungslos wäre."

Ergänzend dazu Prof. Heinrich Wohlmeyer: "Als Alternative sollte die österreichische Bundesregierung auf eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention hinwirken, wie sie von unabhängigen Experten schon länger gefordert wird, z.B. im "Wiener Memorandum von 2015", siehe: https://bit.ly/2FFz4DF 

Überparteiliches EU-Austritts-Personenkomitee:

Inge Rauscher/Initiative Heimat & Umwelt, Helmut Schramm, Renate Zittmayr, Mag. Markus Lechner, Dr. Franz-Joseph Plank, Hon.Univ.Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer.

Rückfragen & Kontakt:

Inge Rauscher, Tel. 02242/70516 oder 0664/4251935, ihu@a1.net
Prof. Wohlmeyer, Tel. 02762/53173, h.wohlmeyer@aon.at
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2018-11-09

Österreichs Regierung und die Migrationspakte




Die österreichische Bundesregierung beschloss am 31.10.2018, dass sie den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (in der Folge GCM) nicht annimmt und dieser Position dadurch Ausdruck verleiht, indem sie keinen offiziellen Vertreter zur intergouvernementalen Konferenz zur Annahme des GCM in Marrakesch entsendet, schriftlich den Nicht-Beitritt zum GCM erklärt und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen bei der Abstimmung über diesen Pakt sich der Stimme enthält sowie bei dieser Gelegenheit eine der österreichischen Position entsprechende Votumserklärung abgibt.


Die Marrakesch-Erklärung mitsamt dem dazugehörigen Aktionsplan für die Jahre 2018 bis 2020 wurde demgegenüber – d.h. unabhängig vom GCM – bereits am 02.05.2018 bei einer im Rahmen des Rabat-Prozesses (EU-Migrationsdialog mit west- und zentralafrikanischen Staaten) abgehaltenen Ministerkonferenz in Marrakesch von den teilnehmenden Staaten (mit Ausnahme von Ungarn), darunter auch Österreich, sowie Vertreter/innen von EU und ECOWAS angenommen. Auch hierbei handelt es sich – ebenso wie beim GCM – um kein rechtsverbindliches Abkommen, sondern um eine politische Erklärung

Was im UNO-Migrationspakt verborgen steht



Die Presse hat dem Leitartikel vom Freitag, 2. 11. 2018 den Titel “Was im UNO-Pakt wirklich steht
gegeben. Dieser verharmlost die Art, Zielrichtung und Wirkung dieses ‘Paktes’, wobei schon zu denken gibt, dass man einen ‘Pakt’ schließt und gleichzeitig verharmlosend sagt, dass er ohnehin nicht verbindlich sei. Wozu dann der ‘Pakt’?!  Weiters wird nicht die normale Abstimmung und Ratifikation gewählt, sondern Annahme ‘per acclamationem’ – also eine Umgehungsform, weil ein formeller Vertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit der Wiener Konvention über Internationale Verträge widersprochen hätte und daher nichtig gewesen wäre. 
Der Tenor und Geist des Paktes, der im humanitären Kleid einherschreitet, dem unsere verhandelnden Diplomaten offenbar blauäugig erlegen sind, ist klar: Öffnung der Grenzen für Massenmigration – inklusive Klimaflüchtlinge – und volle Gleichstellung in der Versorgung mit sozialen Diensten, obwohl die meisten Migranten weder in der Lage, noch bereit sind, das hart erkämpfte und erarbeitete soziale Netz mitzutragen. Weiters wird der freie Zugang zum Arbeitsmarkt gefordert, und dies im Angesicht einer strukturell steigenden Arbeitslosigkeit. Um es kurz zu sagen, der Rest der Staatengemeinschaft einigt sich zulasten der Europäer, denn diese haben den in der Welt einmaligen Sozialstaat aufgebaut, der ein attraktives Migrationsziel ist. Dass die Masseneinwanderung diesen zum Einsturz bringen muss, sollte für jeden denkenden Menschen einsichtig sein. Es geht um das Abschieben von vor allem jungen Menschen, denen man in ihren Heimatländern durch Korruption, Misswirtschaft und extern gesteuerte Ausbeutungsregime alle Zukunftshoffnungen nimmt, obwohl bei gutem Wirtschaften im Heimatland genug Aufbauarbeit vorhanden wäre. Bei uns geht es um den Erhalt des geltenden Sozialvertrages.
Wenn argumentiert wird, dass wir in Europa junge Arbeitskräfte bräuchten, dann sollten wir an die hohen Jugendarbeitslosigkeiten in Südeuropa (Spanien 40 % !) denken, an denen wir gemäß dem Pakt die Wirtschaftsmigranten vorbeischleusen sollen. Weiters sollten wir bedenken, dass andere große Volkswirtschaften - wie die USA, China, Indien etc. – die hohe Wachstumsraten aufweisen, nicht daran denken Migranten aufzunehmen, sondern sie exportieren vielmehr den eigenen Arbeitskräfteüberschuss.
Bei dem, was schon blauäugig und mit wenig wirtschaftlicher Sachkenntnis mitverhandelt worden ist, ist es sicher schwer die Kurskorrektur vorzunehmen – aber es ist nie zu spät!
Es genügt nun nicht, dass wir an der Konferenz in Marrakesch nicht teilnehmen. Wir müssen klar widersprechen (persistant objector). Es genügt daher auch nicht, dass wir uns in der kommenden Generalversammlung der Vereinten Nationen der Stimme enthalten und so den Pakt unwidersprochen durchgehen lassen. Wir müssen auch dort beharrlich und begründet widersprechen. Es ist schließlich auch notwendig, dass wir den Rücktritt aus der Marrakesch-Politischen-Deklaration der EU erklären, weil diese mit dem Pakt direkt verzahnt ist.

Hon. Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer

2018-11-08

Politik über die Köpfe hinweg - Mit seiner voreiligen Zustimmung zum Uno-Migrationspakt verliert der Bundesrat an Bodenhaftung


rt . Der Bundesrat stimmte dem Uno-Migrationspakt von Marokko zu. Dies erfuhr der interessierte Leser auf der Homepage des EDA (10. Oktober 2018) .1 Dort heisst es, dass zuvor die interdepartementale IMZ-Struktur beauftragt wurde, die Analyse der innen- und aussenpolitischen Entscheidungen weiterzuführen. Diese Analyse habe gezeigt, dass der Migrationspakt im Migrationsbereich entspräche. Der Vertrag sei nicht bindend, aber man werde sich politisch daran halten. Innenpolitisch regt sich ein Widerstand gegen das losgelöste Vorgehen des Bundesrates.

Orwellscher Neusprech

Denn wer den Vertrag liest, fragt sich, welche Interessen der Schweiz eigentlich meinte, wenn er von «Interessen der Schweiz» spricht. Lässt man beim Lesen des Vertrags2 die diplomatischen, bald schon an ein Orwellschen erinnernden Formulierungen weg, dann wird deutlich, dass der Vertrag auf ein ungehindertes Zuzugsrecht für alle Menschen zellen. Nicht nur für Flüchtlinge oder Asylanten, sondern für alle und weltweit. Die Wanderbewegungen sollten von allen Staaten aktiv unterstützt werden. Zu großzügern und Durchreisenden sollen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, und ihr Ankommen soll medial positiv begleiten. Es soll ein Recht darauf bestehen, sich niederzulassen, wo man möchte.3

Demokratische Rechte werden übergangen

Österreich, Australien, Polen, die USA, Ungarn, Tschechien und viele andere Staaten signalisiert, dass sie einen Vertrag nicht unterschreiben werden. Zu tief greift der Vertrag in die demokratischen Rechte der Bevölkerung in den einzelnen Ländern ein. Überprüfungsforum Internationale Migration und andere einschlägige Foren vorbestimmt.4 Außerhalb des Landes, in dem die Gesetze stehen, wird der Vertrag sehr weitreichend sein (Sozialgesetzgebung5, Strafrechtsbestimmungen zur Meinungsäusserungsfreiheit6 Datenschutz7 usw.). Nicht zu Unrecht hält Beobachter-Chefredaktor Andreas Büchi fest, dass «eine solch einschneidende Vereinbarung ohne Zustimmung des Parlaments oder gar des Volkes durchzuwinken, […] gefährliche ideologische Zwängerei [ist]. In vielen europäischen Ländern, aber auch in der Schweiz wachsen die Ängste, der Staat zu wenig Mittel, um die Sozialverträge gegenüber der eigenen Bevölkerung zu erfüllen. In dieser Situation ein Vertragswerk zu unterzeichnen, für seine Umsetzung realistische Umsetzungspläne und eine breit abgestützte Zustimmung in den Zielländern fehlen, ist Wasser auf die Mühlen populistischer Bewegungen. »8

«Vorteile geregelter Migration»

Was sollen nun «Schweizer Interessen» sein? Wer genau hat daran ein «Interesse»? Wir erinnern uns: Die Masseneinwanderung 2015 wurde von Anfang an von einem der wichtigsten Banken der Deutschen Bank als auch von der Investition tätigen Fürsten von und sehr sehr begrüsst. Aus Sicht einer globalisierten Wirtschaft macht es Sinn für junge und / oder ausgebildete Arbeitskräfte aus dem Ausland, die die anfallenden Ausbildungskosten tragen, die zur Verfügung stehen , und der Staat, sprich der Steuerzahler, zahlt die entstehenden Sozialkosten der Wanderbewegungen.

Migration ist nicht freiwillig

Die Kehrseite wird aus der Debatte ausgeblendet: «Migration» ist in den allerseltensten Fällen freiwillig, sondern durch Krieg, wirtschaftliche oder politische Unterdrückung verursacht. Migration selbst betrifft statistisch gesehen knapp 1 Prozent der Weltbevölkerung.9 Sie sind kein menschliches Bedürfnis. Für die gewissen Menschen ist es ein hartes Schicksal, wenn man die Ursachen genauer ansieht.
  • Viele Kriege und Bürgerkriege, die zur Migration führen, die einen hohen Bildungs- und Sozialstandard haben (zum Beispiel der Irak, Syrien, Libyen) oder die Rohstoffe sind (zum Beispiel Sudan) oder schlichtweg von strategischem Interesse sind (zum Beispiel Afghanistan).
  • Die häufigsten Ursachen der Flucht sind unter anderem der zunehmende Landraub durch ausländische Konzerne bzw. Staaten mit Hilfe korrupter einheimischer Eliten. Einheimische Bauern oder Hirten werden vertrieben. Mittlerweile nimmt die so «geraubte» Fläche die Grösse der Fläche Europas ein. Die meisten Ländereien liegen in Afrika.
  • Die Zerstörung einheimischer Wirtschaften durch die darunter stehenden «Freihandelsverträge» (Globalisierung). Über verschiedene Verträge wird eine selbständige Entwicklung verschiedener Wirtschaftszweige verhindert.
  • Die Plünderung der Ressourcen, ohne dass die einheimische Bevölkerung davon profitiert.
  • Der sogenannte brain drain: Die teuer gebildeten jungen Arbeitskräfte und Hochschulabsolventen werden abgeworben (zum Beispiel Ärzte aus der Ukraine, Weißrussland usw.). 10

Warum nicht die Ursachen bekämpfen?

Diese Ursachen werden im Uno-Migrationspakt mit schönen Allgemeinfloskeln überdeckt - konkrete Schritte zur Bekämpfung der oben genannten Ursachen werden nicht genannt. Beim Leser entsteht der Eindruck, dass dies auch nicht im Fokus dieser hohen Beamten aus dem Uno-Apparat formulierten Paktes war. Anstatt entwurzelte Menschen durch fremde Länder und Kulturen zu schleusen, um billige Arbeitskräfte zu kommen, könnten die Ursachen von Kriegen bekämpft werden oder die negativen Auswirkungen der Globalisierung, so dass die Menschen in ihren Ländern in Frieden leben können.
Es verwundert nicht, dass der Vertrag unter anderem aus dem Umfeld des Multimilliardärs und der Börsenspekulanten George Soros unterstützt. Wir erinnern uns: Ableger der Soros-Stiftung hatten die Masseneinwanderung über die Balkan-Route 2015 begründet und eine neue Einwanderungspolitik gefordert. 11
In Deutschland hielt die illegale Masseneinwanderungswelle von 2015 zu größereneren Verwerfungen, zu Verunsicherungen in der Rechtskultur, zu politischer Radikalisierung und zu vermehrten kriminellen Übergriffen. Was sollen da nun die «Interessen der Schweiz» sein? Und wie kam es dazu, dass der Bundesrat ohne öffentliche Diskussion internationale Verträgen (Völkerrecht!) Zustimmt, die offensichtlich den Anliegen der Bevölkerung widersprechen?
1 vgl. https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aktuell/informationen-deseda.html/content/eda/de/meta/news/2018/10/10/72452 , download 25.10.2018 2     www .un.org / depts / german / migration / A.CONF.231.3.pdf? fbclid = IwAR1n1FJx5rvoOZCt0qehR3M-iqF42W2W23_ixmXtnojXyGbIs3xxQNk9hFQ , Stand: 30. Juli 2018 3 aaO, Abs. 240 , 23, 23 , 27 , 27 , 27 , 27 48. a – e 5 aaO, Abs. 31a – f 6 aaO, Abs. 33a – g 7 aaO, Abs. 17, Abs. 19 8 vgl. Beobachter https://www.beobachter.ch/migration/migrationspakt-nicht-voreilig-unterschreiben vom 19.10.2018 9 Hofbauer, Hannes. Kritik der Migration. Wer profitiert und wer verliert. Wien 2018, S. 18 10 vgl. dazu Hofbauer aaO 11 vgl. Beck, Friederike. Die geheime Migrationsagenda. 2016, S. 253 

(Quelle: Zeit-Fragen Nr. 15 vom 6. Okt. 2018)






  


Die Selbstbestimmungsinitiative annehmen heisst die direkte Demokratie stärken


von Dr. phil. René Roca, Forschungsinstitut direkte Demokratie (www.fidd.ch)

Die Initiative »Landesrecht vor Völkerrecht« formuliert einen verfassungsrechtlichen Grundsatz, der einen Demokraten einleuchtet. Die Verfassung des eigenen Landes ist die Grundlage des rechtsstaatlichen Wirkens gegen innen wie gegen aussen. Als Teil des Souveräns schliesse ich keinen völkerrechtlichen Vertrag ab. Dass unser Bundesgericht diesen Grundsatz seit geraumer Zeit nicht mehr beachten wird, ist der Grund der Initiative.

Der Paradigmenwechsel des schweizerischen Bundesgerichts

Die Gewaltenteilung ist neben der Volkssouveränität seit der europäischen Aufklärung eine zentrale Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates. Im Jahre 2012 vollzog das schweizerische Bundesgericht einen folgenschweren Paradigmenwechsel, wird es festhielt, zukünftig das Völkerrecht über das schweizerische Landesrecht, sprich die Bundesverfassung zu stellen. Das Bundesgericht hält fest: «Besteht ein echter Normkonflikt zwischen Bundes- und Völkerrecht, also kommt die völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz vor; stirbt vergoldet selbst für ÜBERSETZUNG, sterben nicht Menschen- oder Grundrechte zum gegenstand HABEN. » 1  Ohne Diskussion und eidgenössische Abstimmung missachtet das Bundesgericht DAMIT das Gewaltenteilungsprinzip und stellt sich selbstherrlich über das Volk, das Parlament und sterben Regierung.

Passus zum «Völkerrecht» in neue Bundesverfassung hineingeschmuggelt

Der Bundesrat Arnold Koller bezeichnet die letzte Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 noch heute als «blosse Nachführung». Namhafte Juristen prophezeiten, also kurz nach der knappen Annahme der neuen Bundesverfassung. Artikel 5 der genauen Bundesverfassung besagt: "Bund und Kantone beachten das Völkerrecht." Nirgends wird beschrieben, war man genau unter "Völkerrecht" zu verstehen, hat nie eine Aufklärung zum Verhältnis der Bundesverfassung zum Völkerrecht und einer Debatte dazu. Selbstherrlich wird uns der Richterstand vorschreiben, wie der Artikel 5 BV ausgelegt werden soll. Das Ziel ist, die Schweiz internationalen, teilweise ideologisch bestimmten Normen zu unterwerfen. Alles nur Nachführung…?

Der schweizerische Bundesstaat hat die Menschenrechte und das Völkerrecht nicht nur beachtet, sondern gefördert

Dass die Selbstbestimmungsinitiative die Menschenrechte gefährde, ist absurd. Die Initiative stellt im Gegenteil das rechtmässige Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht wieder her. Diese Diskussion ist nötig und konkretisiert den Artikel 5 unserer Bundesverfassung. Die ganze Entwicklung für den schweizerischen Bundesstaat wäre nicht möglich, ohne die Beachtung und die Umsetzung der Menschenrechte, auch wenn nicht alles von Anfang an ein perfekter Krieg und das Frauenstimm- und -wahlrecht. Die Menschenrechte waren bis zur letzten Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 allenfalls einzeln aufgeführt, aber nicht insgesamt aufgezählt. Das hiess nicht, das ist nicht das Fundament des Staates "implizit" Teil der Verfassung. Damals wussten das die Staatsrechtler, und das Bundesgericht hält dementsprechend Verfassung und Gesetze aus. Ohne die Menschenrechte hätte die Schweiz im 19. Jahrhundert eine Rolle spielen können. Das Modell der Schweiz wird im Ausland von allen politischen Lagern gerade auf Grund der Mitbestimmungsrechte bewundert, und die Eidgenossenschaft dient regelmäßig als Vorbild, wenn in einem Land um mehr Partizipation gerungen wird. Dass die Selbstbestimmungsinitiative das Völkerrecht negiere, ist ebenso absurd. Die Schweiz bringt immer wieder das Völkerrecht voran. Sie hat das Humanitäre Völkerrecht begründet (Rotes Kreuz, IKRK). Als neutraler Staat hat die Schweiz ein ureigenes Interesse, dass sich die Länder an das allgemeine (zum Beispiel uno-charta) und humanitäre Völkerrecht halten. Daran ist aber die Schweiz nicht beteiligt.


Missachtung des Volkswillens muss aufhören

Die direkte Demokratie dient auch dazu, Missstände aufzudecken und wenn möglich zu beheben. Das Bewusstmachen staatspolitischer Grundsätze wie der Forderung, dass Landesrecht - sprich die Verfassung - über internationalen Verträgen steht, gehört dazu.
Der Vorgang rund um die «Masseneinwanderungsinitiative» und den faulen Kompromiss des «Inländervorrang light» haben klargemacht, dass die Missachtung des Volkswillens zum Kalkül von Teilen unserer politischen Elite zählt. Dieses Beispiel zeigt, dass bestimmte Politiker nun nach dem Bundesgericht und dem Völkerrecht die Bundesverfassung und damit einen Volksentscheid. Solche Abläufe müssen zukünftig mit der Annahme der Initiative verbunden sein.
1 Bundesgerichtsentscheide 2012, Urteil 2C_828 / 2011 vom 12.10.2012 (www.servat.unibe.ch/dfr/dfr_bger2012.html)

(Quelle: Zeit-Fragen Nr. 25 v. 6. Nov. 2018)

Wegwarte November 2018 - Absage der Demo

Liebe Mitstreiter!

Aufgrund der politischen Ereignisse der Vorwoche haben die Veranstalter "Neutrales Freies Österreich" (NFÖ) und "Initiative Heimat & Umwelt" (IHU) die bereits polizeilich gemeldete und per E-mail-Verteiler und Handverteilung von Flugblättern beworbene Kundgebung gegen den UNO-Migrationspakt, die für 1. Dezember 2018 geplant war, im beiderseitigen Einvernehmen und auch auf Anraten von Fr. Dr. Barki, Hrn. Prof. Wohlmeyer und Hrn. Mag. Mitterer, die als Redner vorgesehen waren, abgesagt.

Nähere Informationen zur Bewertung der einschlägigen Sachlage aus unserer Sicht sowie zu anderen aktuellen Themen entnehmen Sie bitte der neuen WEGWARTE, die heute in Druck gegangen ist. 

















Wegwarte als pdf>>>>>

2018-11-07

Kundgebung gegen den UNO-Migrationspakt am 1. Dezember in Wien abgesagt!

Sehr geschätzte Damen und Herren!

Nachdem die Regierung verkündet hat, keinen offiziellen Vertreter zur UNO-Konferenz nach Marrakesch am 11./12. Dezember zu entsenden, bei der darauffolgenden UNO-Vollversammlung sich der Stimme zu enthalten und eine ablehnende "Votumserklärung" gegen den Migrationspakt bei der UNO zu deponieren, haben unsere beiden organisatorisch hauptverantwortlichen Initiativen - die Initiative Heimat und Umwelt und das Bündnis Neutrales Freies Österreich  -  beschlossen, die für den 1. Dezember angemeldete Kundgebung am Ballhausplatz abzusagen.
Über dieses "Einlenken" der Regierung sind wir verständlicherweise sehr erleichtert und werten es als Teilerfolg auch unserer Bemühungen.
 
Die Migrationsproblematik ist jedoch noch lange nicht wirklich bereinigt. Mit der Unterfertigung der "Politischen Erklärung von Marrakesch" (Afrika-EU Deklaration), die im Rahmen des sogenannten „Rabat-Prozesses“ zu sehen ist, hat Österreich - auf Wunsch der EU? -  bereits am 2. Mai 2018 ein deutliches Signal der Befürwortung der Massenzuwanderung von Afrika nach Europa gesetzt. Diese fünfte Deklaration (kein Vertrag sondern eine Absichtserklärung) seit 2006, gilt für den Zeitraum 2018 bis 2020.
Wesentlich wird jedenfalls der Ausgang des Gipfeltreffens am 18.Dezember 2018 sein. Wir erwarten uns selbstverständlich eine völkerrechtlich unwiderlegbare Ablehnung auch dieses Paktes durch die österreichische Regierung.

Mit freundlichen Grüßen

DI. Rudolf  Pomaroli
Neutrales Freies Österreich (NFÖ)
buendnis@nfoe.at