2015-10-28

Thema Gentechnik: Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann! (Offener Brief)


 Erstmal möchte ich Ihnen zu dem großartigen Erfolg in Sachen Atomklage in England gratulieren und Ihnen danken. Wenn sich einer traut das Unrecht der Atomförderung einzuklagen, dann fallen sie schon reihenweise um. Die Investoren verdrücken sich  und die Aktien fallen. Bravo. Man sieht daraus, dass es sich sehr wohl auszahlt zu widersprechen. Wenn Sie in Brüssel widersprechen, dann zeigt das Wirkung, wie man sieht. Nun habe ich eine große Bitte:

Könnten Sie sich in Brüssel dafür einsetzen, das die Gentechnik, insbesondere Gensoja für die Fütterung  etc. und die Patentierung von GVOs in der Eu endlich verboten wird?
Sie hätten sicher die Sympathie von 90 % der Bevölkerung.

Begründung: Genveränderte Nahrung macht krank.

Durch die Gentechnik wird, das Gift in der Nahrung und die Gewinne der Gen-Konzerne vermehrt und  insbesondere der Hunger der Welt. Eine einzige Katastrophe. Indem immer mehr Länder draufkommen, dass dem so ist, verweigern sie den Import von Gennahrung, was zur Folge hat, dass der Siegesszug der Genkonzerne sich längst rückentwickelt.  Es ist Zeit dieses sinkende Schiff, dieses rein auf Lügen aufgebaute Selbstbefriedigungsmodell der Gentechnik rasch zu beenden. Es zahlt sich aus.

Mit der Gentechnik werden die  Hektarerträge geringer (10 bis 60 % und die Rückstände an Giften haben sich vervielfacht.) Die Giftgehalte  haben sich  so vermehrt, dass die Eu den Grenzwert für das Gengift Roundup auf das zweihundertfache hat erhöhen müssen um Gensoja überhaupt noch importieren zu können. Und es entwickeln sich unbekämpfbare Monsterunkräuter. Die Gentechnik hat auf allen Gebieten versagt.

Der US Anwalt Dr. Stefen Drucker hat in seinem neuesten Buch
"Veränderte Gene, verdrehte Wahrheit" die Sache auf den Punkt gebracht.

Die Behauptung "genveränderte Nahrung ist sicher"
ist ein großer Lebensmittelbetrug.


Die Gennahrung macht krank:Die Wissenschafter Seralini, M. Krüger, Don Huber, Árpád Pusztai, Irina Ermakova, Carasco und viele andere haben das längst nachgewiesen.

In Deutschland wütet seit 10 Jahren eine Rinderseuche. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Vergiftung der Kühe die jeden Tag mit hochvergifteten Gensoja und Antbiotikum gefüttert werden. Auch die Tierhalter und deren Kinder werden krank. Es is twirklich höchste Zeit  die grüne Gentechnik zu verbieten.  Über ihre Antwort würden wir uns sehr freuen.


Mit freundlichen Grüßen ,
V.Helldorff DI.

Ärzte, Bauern und Juristen für gentechnikfreie Nahrung
Dipl. Ing. Volker Helldorff
Unterlinden 9
A-9111 Haimburg

M: 0043 (0) 676- 729 30 82

F: 0043(0)4232 / 7114 - 14

2015-10-26

Deutscher Verfassungsrichter mahnt: «Der Kern des Rechtsstaats, die Bindung der Politik durch das Recht, hat an Wirkmächtigkeit verloren»

Es führt kein Weg vorbei am Einsatz für mehr direkte Demokratie

von Karl Müller

In den Wochen und Tagen um den 3. Oktober herum wurden die Deutschen daran erinnert, dass es vor 25 Jahren eine geschichtliche Zäsur gegeben hatte: Die Zweiteilung desjenigen Teils von Deutschland, der nach 1945 von den vier Siegermächten als Besatzungszonen betrachtet und behandelt worden war, wurde mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beendet.
Spielfilme und Dokumentationen über die unmittelbare Zeit vor dem 9. November 1989, dem Tag der Maueröffnung in Ost-Berlin, und vor dem 3. Oktober 1990, dem Tag des Beitritts der DDR, zeugen von dem verbreiteten Willen der Menschen, ihr Zusammenleben auf eine neue Grundlage zu stellen: Demokratie, Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaat.
Was ist, 25 Jahre später, davon geblieben?
Das Grundgesetz hätte gute Möglichkeiten für die Erfüllung der Wünsche der Deutschen geboten. Auf der Anerkennung der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem daraus resultierenden Bekenntnis zu den Menschenrechten (Artikel 1 Grundgesetz) gründet sich die Verpflichtung auf einen demokratischen und sozialen Bundesstaat, der als Rechtsstaat mit Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle verfasst ist (Artikel 20 Grundgesetz). Die Festschreibung dieser beiden Artikel in der sogenannten Ewigkeitsklausel (Artikel 79, Absatz 3) und zudem die mehrfache Berufung auf das Recht, nicht nur auf das Gesetz, als Grundlage jedes staatlichen Handelns zeugen von einer naturrechtlich orientierten Verfassungsgrundlage, die – ganz bewusst aus der geschichtlichen Erfahrung mit der alles Recht mit Füssen tretenden nationalsozialistischen Diktatur heraus formuliert – über den reinen Rechtspositivismus hinausgeht. Rechtsstaat im Sinne des Grundgesetzes ist mehr als die Bindung allen staatlichen Handelns an Recht und Gesetz und die Anerkennung des Rechts eines jeden Bürgers, gegen jede ihn betreffende staatliche Handlung den Rechtsweg zu beschreiten. Rechtsstaat heisst auch Achtung und Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte, Verwirklichung von Volkssouveränität und sozialer Gerechtigkeit.
Sinnkrise des durch das Grundgesetz verfassten Nationalstaats
Niemand fordert Perfektion von einem Staatswesen, aber der Abbau von Demokratie, Freiheit, sozialer Gerechtigkeit und Rechtsstaat in den vergangenen 25 Jahren war doch derart krass, dass jeder Alarm schlagen müsste.
Selbst ein Richter am deutschen Bundesverfassungsgericht sieht das offenbar so, auch wenn er eher moderate Worte wählt. Peter M. Huber ist Richter im 2. Senat des Gerichts und hat am 1. Oktober 2015 mit einem Beitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» eine kritische Diagnose der deutschen Verfassungswirklichkeit vorgelegt.
Gleich zu Beginn schreibt der Verfassungsrichter: «Ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung steckt der durch das Grundgesetz verfasste Nationalstaat in einer Sinnkrise, der Rechtsstaat zeigt Erosions­tendenzen, die Demokratie schwächelt, das Gewaltenteilungsgefüge hat sich weiter zugunsten der Exekutive verschoben, und die Entwicklung des Bundesstaats lässt eine Orientierung vermissen.»
Das Grundgesetz qualifiziere die Bundesrepublik Deutschland als einen «letztverbindlich handelnden, souveränen beziehungsweise souveränitätsbefähigten deutschen Nationalstaat». Dessen Zweck sei, «den Deutschen Sicherheit nach aussen und innen zu gewährleisten, Wohlfahrt, soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit». Der Amtseid verpflichtet die Staatsorgane, «ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden» – für Peter M. Huber «keine leere Floskel, sondern eine verbindliche Konkretisierung des republikanischen Prinzips».
Die Diagnose der Verfassungswirklichkeit fällt demgegenüber ernüchternd aus: «Der lange Schatten der NS-Diktatur, Globalisierung, Europäisierung und Individualisierung haben das Wissen um diese Selbstverständlichkeit erschüttert». Das «Verständnis für Sinn und Zweck des im Dienste seiner Bürger stehenden Nationalstaats» sei geschwunden. «Der Kern des Rechtsstaats, die Bindung der Politik durch das Recht (Kant), hat an Wirkmächtigkeit verloren.» Selbst in der Gerichtsbarkeit gebe es mittlerweile «die Forderung nach einer Lockerung der Gesetzesbindung».
Eine Vielzahl staatlicher Rechtsbrüche
Huber nennt als konkretes Beispiel den Umgang mit der Euro-Krise. Zu Recht!
Weitere Beispiele neben den von Peter M. Huber genannten können hinzugefügt werden:
der westdeutsche Umgang mit den sozia­len Rechten der neuen Mitbürger aus der ehemaligen DDR, wo der Grundsatz, das Eigentum «zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen» soll, bei der Privatisierung des ehemaligen «Volkseigentums» durch die «Treuhand» praktisch nirgendwo geachtet wurde;
der mehrfache Bruch mit den Artikeln 25 und 26 des Grundgesetzes, wonach die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und wonach die Vorbereitung eines und umso mehr die Beteiligung an einem Angriffskrieg verfassungswidrig und unter Strafe gestellt sind, seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf Jugoslawien;
die Missachtung des Rechts auf Selbstbestimmung der Völker durch eine aktive Beteiligung an Staatsstreichen, zuletzt in der Ukraine im Februar 2014 – und damit die Heraufbeschwörung einer gewalttätigen Auseinandersetzung im Osten und Südosten des Landes;
die staatliche Akzeptanz von rechtsfreien Räumen, in denen nur noch das «Recht des Stärkeren» herrscht – erneut hat eine Polizistin darauf hingewiesen: Tania Kambouri in ihrem Buch «Deutschland im Blaulicht – Notruf einer Polizistin»;
der Bruch bestehender Rechtsvorschriften im Umgang mit den ins Land kommenden Flüchtlingen; in einem Brief vom 7. Oktober 2015 an die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel schreiben selbst 34 CDU-Politiker und CDU-Amtsträger: «Die gegenwärtig praktizierte ‹Politik der offenen Grenzen› entspricht weder dem europäischen oder deutschen Recht noch steht sie im Einklang mit dem Programm der CDU.»
Gefährliche Reden vom «Ausnahemzustand» und von der «Alternativlosigkeit»
Diese und andere Rechtsbrüche werden von den tonangebenden Politikern und deren Gefolgsleuten in den Leitmedien immer wieder mit der Aussage gerechtfertigt, Deutschland befinde sich in einer Art Ausnahmezustand. Aber wer weiss denn noch, dass diese Art der Rechtfertigung politischer Entscheidungen jenseits des Rechts in der deutschen Geschichte auf die schiefe Ebene des Abstiegs in die totalitäre Diktatur geführt hat? Wo der Rechtsstaat aufhört, hat auch die Demokratie keine Chance mehr. Die wiederholte Berufung auf den vermeintlichen «Ausnahmezustand» oder auf die vermeintliche «Alternativlosigkeit» politischen Handelns gehört zur Diktatur und passt nicht zur Demokratie.
Parallel zur Erosion des Rechtsstaats benennt der deutsche Verfassungsrichter deshalb auch die Gefährdungen der Demokratie. Die zeigen sich zum Beispiel bei der «Auslagerung von Staatsaufgaben auf unabhängige Behörden und Private». Die inhaltliche Annäherung der grossen Parteien nehme «dem Wähler die Möglichkeit zur Einflussnahme. Wo es keine Alternativen gibt, gibt es auch keine Wahl». Hinzu komme, «dass das Wahlrecht, die Ausgestaltung der Politikfinanzierung, das Fehlen direkter Demokratie auf Bundesebene sowie die Organisationsstrukturen der politischen Parteien die Selbstreferentialität des politischen Systems begünstigen und die Sprachlosigkeit zwischen Bürgern und Politik verstärken».
Hubers Fazit ist zweigeteilt: Zum einen fasst er zusammen: «25 Jahre deutsche Einheit unter dem Grundgesetz sind an diesem nicht spurlos vorbeigegangen. Die Spannungen zwischen Sein und Sollen haben zugenommen, das Verständnis für seine Grundentscheidungen nicht.» Zum anderen bietet er einen Ausblick an. Wo die Grundlagen der Verfassungsordnung erodieren, «sind wir alle gefordert; denn eines haben wir von der erfolgreichen Revolution in der DDR gelernt: Wir sind das Volk!»
Es gibt Stimmen in Deutschland, die sich in dieser Situation auf das Widerstandsrecht in Artikel 20, Absatz 4, Grundgesetz berufen. Dort heisst es: «Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung [des Grundgesetzes] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.»
Wie sinnvoll ist die Berufung auf das Widerstandsrecht?
Aber wie sinnvoll und wie praktikabel ist die Berufung auf diese Bestimmung des Grundgesetzes? Das «Widerstandsrecht» wurde Ende der sechziger Jahre als Ausgleich für die heftig kritisierten Notstandsgesetze ins Grundgesetz aufgenommen. Die Formulierung ist indes wenig fassbar. Dies gilt insbesondere für die Bedingung, «wenn andere Abhilfe nicht möglich ist». Wer entscheidet hierüber? Und wie konstruktiv ist dieses Recht auf Widerstand? Was heisst «Widerstand»? Manche denken an den 20. Juli 1944. Damals gab es kein kodifiziertes «Widerstandsrecht». Soll Gewalt erlaubt sein, sollen Rechtsbrüche erlaubt sein? Wie passen Rechtsbrüche zu einem Eintreten für den Rechtsstaat? Oder wie sonst soll der Widerstand praktisch aussehen, wenn er über das, was die Grundrechte sowieso gewähren – Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit usw. – hinausgehen soll? Welche Folgen hat er? Wer übernimmt die Verantwortung für mögliche Opfer, wenn zum «Widerstand» aufgerufen wird?
Der Verfassungsrichter Huber hat in seinem Text eine interessante Passage formuliert: «Auch das berühmte Resümee Bärbel Bohleys – wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat –, das man nicht nur als lakonischen Hinweis darauf verstehen kann, dass es auch im Rechtsstaat Ungerechtigkeiten und Härten gibt, sondern als Rechtfertigung dafür, sich im Interesse individueller Gerechtigkeits- oder Moralvorstellungen über das Recht hinwegsetzen zu dürfen, mag dazu beigetragen haben, dass das Verständnis für die Bedeutung von Form-, Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften erodiert ist. Sie erscheinen manchem Akteur als juristische Quisquilie, wobei der Blick dafür verlorengeht, dass gerade diese formellen Anforderungen Garanten von Legitimität und Rechtssicherheit sind. Da es im freiheitlichen Rechtsstaat keine verbindliche Moral gibt, kann die Berufung auf individuelle Moral- und Gerechtigkeitsvorstellungen oder politische Opportunitätserwägungen die Abweichung vom Recht nicht rechtfertigen. Der Rechtsstaat existiert durch das Gesetz, oder er existiert nicht.»
Man muss diese Ansicht nicht in allen Punkten teilen, aber auch die berechtigte Kritik am Rechtspositivismus, der in diesen Zeilen durchscheint, darf nicht dazu führen, mit der Behauptung, ein Gesetz widerspreche dem Naturrecht, dieses Gesetz nicht mehr zu achten. Geht es nicht vielmehr darum, sich überall da, wo das positive Recht nicht dem Naturrecht entspricht, friedlich dafür einzusetzen, dass die Gesetze oder deren Auslegung sich so ändern, dass sie nicht mehr dem Naturrecht widersprechen? Der reine Voluntarismus, mag er sich auch moralisch geben und noch so gut begründet sein, kann keine Grundlage für das Zusammenleben sein. Und wer unterscheidet dann noch zwischen berechtigtem «Widerstand» und den sattsam bekannten farbigen Revolutionen und deren Folgen? Soll erneut einem Frühling des «Widerstands» der Herbst und Winter folgen? Da hat der Verfassungsrichter schon Recht: «Der Rechtsstaat existiert durch das Gesetz, oder er existiert nicht.»
Statt dessen: Direkte Demokratie
«Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.» Das Volk kann diese Staatsgewalt auch durch «Abstimmungen» ausüben. So steht es im Grundgesetz. Zurecht beklagt Peter M. Huber «das Fehlen direkter Demokratie auf Bundesebene». Den Deutschen wird bislang vorenthalten, was das Grundgesetz gebietet. Huber gehörte als CDU-Mitglied bis 2012 dem Kuratorium des Vereins «Mehr Demokratie e.V.» an. Dieser Verein setzt sich für die Möglichkeit von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene ein. Hinzu kommen Referenden, die dem Volk die Möglichkeit der Ablehnung eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes geben. Das Volk als aktiver Gesetzgeber und Kontrollinstanz der parlamentarischen Gesetzgebung wäre der Garant dafür, dass Recht und Gesetz sich annähern. Es wäre ein Garant dafür, dass Demokratie, Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaat verwirklicht werden könnten. Die Schweizer Geschichte lehrt dies, aber auch, dass der Weg hin zu mehr direkter Demokratie ein langer und steiniger Weg ist.
Nach 1990 hat es auch in Deutschland grosse Fortschritte auf dem Weg hin zu mehr direkter Demokratie gegeben. Vor allem in den Gemeinden hat sich sehr viel getan. Nur auf Bundesebene gab es – nach vielen hoffnungsvollen Zeichen vor der letzten Bundestagswahl – mit der neuen Regierung herbe Rückschläge. Aber mussten deshalb auch die Forderungen nach mehr direkter Demokratie so viel leiser werden als in den Jahren zuvor? Dafür gibt es keinen überzeugenden Grund! Warum nicht hier wieder anknüpfen? Denn wirklich: Wir sind das Volk! Und wir werden nicht ruhen; denn direkte Demokratie ist unser Recht!
Volkssouveränität fängt damit an, dass sich jeder Bürger auch so sieht: als der wirkliche Souverän. Das braucht Veränderung im Denken und im Gefühl. Und es braucht Unterstützung. Aber das ist unverzichtbar, die «conditio sine qua non». Andere Völker wie die Schweizer haben es vorgemacht. Das können die Deutschen auch.    •

(Quelle: Zeit-Fragen)

Gedanken zum Nationalfeiertag am 26. Oktober 2015

von Mag. Klaus Faißner

            60 Jahre Neutralität oder: Österreich, was ist aus dir geworden?


Anstatt einen historischen Jahrestag zu feiern, herrscht schlimmste Katerstimmung. Es ist allerhöchste Zeit, aufzuwachen.


„Österreich ist frei!“, hallte es vor 60 Jahren durch Österreich. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 und dem berühmten Satz von Außenminister Leopold Figl musste am 25. Oktober 1955 der letzte Besatzungssoldat das Land verlassen haben. Die Menschen waren voller Hoffnung und Zuversicht: Der Wiederaufbau nach dem schrecklichen Zweiten Weltkrieg war so gut wie abgeschlossen. Mit der Wirtschaft ging es steil bergauf und die Menschen hielten zusammen. Was machte das Parlament in seiner ersten Aktion im „freien Österreich“? Es beschloss am 26. Oktober 1955 das Neutralitätsgesetz. Diesem gedenken wir am Nationalfeiertag. Somit ist die Neutralität für Österreich so wichtig wie der Tag der Wiedervereinigung für Deutschland, die französische Revolution für Frankreich oder die Unabhängigkeitserklärung für die USA.

Hart errungene Freiheit und Neutralität

Die Neutralität ist das höchste Geschenk, das Österreich bekommen konnte.
Es gibt kein besseres Instrument, um Friedensvermittler zu sein und den Frieden im Land zu bewahren. Das zeigt unser neutrales Vorbild, die Schweiz, schon seit 200 Jahren – Österreichs Neutralität gilt bekanntlich auch „nach Muster der Schweiz“. Ohne die Übernahme der Neutralität hätte Österreich wahrscheinlich nie den Staatsvertrag bekommen und hätte Österreich vermutlich immer noch wie Deutschland fremde Soldaten im Land. Keiner kann sich vorstellen, wie hart Staatsvertrag und Neutralität erkämpft waren: Regierungsmitglieder hatten hunderte Verhandlungen vor allem mit der Sowjetunion geführt und hunderttausende Menschen regelmäßig in den so genannten „Rosenkranz-Sühnekreuzzügen“ für die Erlangung der Unabhängigkeit gebetet – unter ihnen auch Bundeskanzler Julius Raab. Unerwartet und plötzlich wurde Österreich frei. Die Freude darüber und über die erlangte Neutralität war heute vor 60 Jahren grenzenlos.

Bundesheer müsste Grenze verteidigen
Doch anstatt dieses Jubiläum voller Stolz feiern zu können, herrscht düstere Stimmung im Land. Zuversicht und Hoffnung sind fast gänzlich verschwunden. Es fehlen einem die Worte für das, was die zuständigen „Politiker“, besser gesagt: Politdarsteller in und aus Österreich gemacht haben. „Mein Gott, warum hast Du uns verlassen?“, schrieb ein Major des Bundesheeres am Ende seines Berichtes über die illegale Masseneinwanderung junger, durchtrainierter Männer in Spielfeld nach Österreich und sprach vom „schwärzesten Tag in meinem Leben“. „ Als ehemaliger Kompaniekommandant der 2.Kompanie/522 war ich fast zwei Jahrzehnte an dieser Grenze mobilbeordert und unser einst stolzes Bundesheer hatte den Auftrag die Staatsgrenze zu schützen. Diesen Auftrag hätten wir ohne wenn und aber erfüllt, wie alle Soldaten angelobt auf unser Vaterland. Es ist eine Schande zu sehen, wie unsere Kräfte auch heute noch diesen Auftrag erfüllen könnten, jedoch nicht dürfen. Es ist Krieg.“ Wie in einem schlechten Film präsentiert sich das Bundsheer am Nationalfeiertag zusammen mit NATO-Soldaten am Wiener Heldenplatz, während an der steirischen Grenze zu Slowenien massenweise Fremde ohne Registrierung und illegal ins Land gelassen werden.
Niemand kann sagen, wieviele Terroristen und Kriminelle darunter sind.

Politiker brechen jeden Tag ihr Gelöbnis – und Gesetze

Vor mehr als 20 Jahren log uns die rot-schwarze Regierung mit Hilfe der Medien in die EU („Der Schilling bleibt“, „Die Neutralität bleibt“, „Ohne EU gehen wir unter“, etc.). Seither ging es wirtschaftlich bergab, die Arbeitslosigkeit kletterte auf Rekordhöhen, Umwelt- und Lebensmittelstandards wurden gesenkt. Die Verantwortlichen lösten Schritt für Schritt den Staat sowie die Grenzen auf. Während der einfache Bürger wegen Falschparkens eine Strafe bekommt und bei Nichtbezahlung im Gefängnis landet, brechen die Verantwortlichen in der Regierung alleine mit der Masseneinwanderung täglich die österreichische Verfassung, auf die sie vereidigt wurden. So lautet beispielsweise die Gelöbnisformel JEDES Nationalratsabgeordneten: „Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.“ Der systematische Rechtsbruch – von manchen als Hochverrat bezeichnet – hat leider seit dem EU-Beitritt Tradition: So hätte zum Beispiel jeder neue EU-Vertrag laut dem großen Verfassungsjuristen und Justizminister Univ. Prof. Hans Klecatsky (1920-2015) einer Volksabstimmung unterzogen werden müssen.

EU-Austritt dringender denn je

Klecatsky drückte auch aus, dass Österreich seit dem EU-Beitritt 1995 schlimme Zeiten durchmacht: „Ich habe mich selbst zur Besatzungszeit Österreichs durch die vier Alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs nicht so unfrei gefühlt wie heute als Mitglied der EU.“ Ein EU-Austritt ist dringender denn je. Zuvor sind die Grenzen mit unserem Bundesheer (zum Glück haben wir dank einer Volksbefragung nach wie vor den Grundwehrdienst und eine, wenn auch sträflich ausgehungerte, Miliz) zu sichern, sind Flüchtlingslager in Afrika und im arabischen Raum finanziell bestmöglich zu unterstützen und sind die Massen an Einwanderern zu registrieren sowie in sichere Drittstaaten zurückzuschicken. Österreichs Aufgabe als neutraler Staat liegt darin, mit aller Kraft am Friedensprozess der geschundenen Regionen mitzuhelfen, die durch Angriffskriege von EU- und NATO-Staaten ins Chaos gestoßen wurden.

Das Recht geht vom Volk aus“
Es ist leicht möglich, dass schwere Zeiten auf uns zukommen. Die Hoffnung aber stirbt zuletzt: Vielleicht gelingt es doch noch, das Unheil abzuwenden. Aber dafür müssen wir sehr schnell aufwachen und wie einst die Schweizer unser Schicksal selbst in die Hand nehmen. Ganz sicher brauchen wir keine „Volksvertreter“, die wie bisher nur auf den eigenen Vorteil und auf Selbstschutz statt auf den Schutz der Bürger bedacht sind. „Das Recht geht vom Volk aus“, heißt es in Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung. Österreich ist ein schönes Land, mit Tradition und Kultur, mit vielen fleißigen, rechtschaffenden und liebenswürdigen Menschen. Irgendwann werden wir – wieder – im einem freien Land leben, davon bin ich überzeugt.

Mutig in die neuen Zeiten“

Die 3. Strophe der Bundeshymne möge uns der Wegweiser in die Zukunft sein:

Mutig in die neuen Zeiten,

Frei und gläubig sieh uns schreiten,

Arbeitsfroh und hoffnungsreich.

Einig laß in Brüderchören,

Vaterland, dir Treue schwören.

Vielgeliebtes Österreich.

Alles Gute und:
Gott schütze Österreich!

Vorträge und Diskussion zu verschiedenen EU-Themen: Bitte um zahlreiche Teilnahme!

E



Einladung zum öffentlichen
Informations- und Diskussionsabend


Hintergründe der Migrationswelle. Soziale und andere Folgen

Konkrete Auswirkungen auf die Bereiche Gentechnik, Freihandelsabkommen EU/USA,
Energiepolitik, Tiertransporte, Massentierhaltung, usw.

am Donnerstag, 5. November, um 19 Uhr
in GRAZ-Eggenberg, im „Wirtshaus Roschitz“
Georgigasse 42, Nähe Hauptbahnhof (ca. 15 Gehminuten oder 5 Minuten Fahrt mit dem 1-er Richtung Eggenberg/UKH)

Es sprechen:
Mag. Klaus FAISSNER, freier Journalist, Frohnleiten/Wien




Dr. Franz-Joseph PLANK, Tierarzt und Obmann von „Animal Spirit“



Dr. Plank Bild Mitte

***



HINTERGRÜNDE DER MIGRATIONSWELLE Soziale und andere Folgen

Einladung zum öffentlichen
Vortrags- und Diskussionsabend

 am Freitag, 6. November, um 19 Uhr
in ALTLENGBACH im Wienerwald
im Hotel „Steinberger“, Hauptstraße 52

Abholung vom Bahnhof Eichgraben/Altlengbach per Bus
um 18.30 h und retour nach Veranstaltungsende.

Übernachtungsmöglichkeit im Hotel gegeben:
Tel. 02774/2289, E-mail: reservierung@hotel-steinberger.at


Es spricht:

Hon.Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Heinrich WOHLMEYER






2015-10-21

Roundup tötet nicht nur Bienen


Ja natürlich . Ein Hauch Roundup und jede Biene ist tot. Das kann doch jeder selbst ausprobieren, da brauchen wir keine Experten von der EFSA (Behörde für die Lebensmittelsicherheit) oder dem BfR. (Bundesinstitut für Risikoforschung)
Wie kommt es, dass die EFSA und das BfR zu dem Schluss kommen, dass Roundup harmlos sei? Ganz einfach: Sie verlassen sich auf die Auftrags-Forschungen von Monsanto und Co. wo zwar der Wirkstoff des Roundup, Glyphosat, getestet wird. aber ohne den Giftverstärker Tallowamine und damit die verheerende Wirkung dieses Gemisches auf Mensch Tier und Pflanze vorsätzlich übersehen wird. Viele hundert Menschen sterben jährlich durch Roundup alleine in Indien. .
Da genverändertes Soja immer Roundup enthält ist die Behauptung: "Gennahrung ist sicher" nichts anders als eine arglistige Täuschung. Die EFSA und das BFR betätigen sich als Vertuschungsbehörde und vertrauen den Studien von Monsanto. Monsanto aber wurde 2002 verurteilt wegen:
 
"Unterdrückung der Wahrheit, frevelhaften Verhaltens und
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit".
 
Für die EFSA offenbar kein Problem, sie machen immer noch keine eigenen Kontrollstudien.
Aktuelles Beispiel: In den USA wurde, wegen der tödlichen Wirkung auf die Bienen das Gift Sulfoxaflor durch Gerichtsbeschluss 2015 verboten. Zur gleichen Zeit hat die EFSA diesem Bienenkiller die Zulassung erteilt.
 
Zudem hat die EU den Grenzwert für Roundup auf das 2oo fache erhöht und erwägt nun die Wiederzulassung, weil die EFSA und das BfR dies befürworten.  
 
In über 60 %der Bevölkerung wurden schon Roundup im Harn und in der Muttermilch nachgewiesen. Will Brüssel wirklich warten bis das Roundup die Hirne unserer Kinder zerstört wie  Dr. Carasco in Brasilien bereits nachgewiesen hat.
In Deutschland werden jedes Jahr tausende Kühe notgeschlachtet, weil das BfR. den Zusammenhang von roundupverseuchten Gen-Soja und dem Chronischen Botulismus, nicht sehen will. Das hat die fatale Wirkung, dass das Rindersterben seit 10 Jahren immer weiter geht und auch  immer mehr Rinderhalter und ihre Kinder schwer erkranken.
Ich bitte unsere Parteien sich in Brüssel für ein Verbot von Gennahrung insbesondere Gensoja und den Bienenkillern Roundup und Sufoxaflor in der Eu einzusetzen. Wenn sich nur eine Partei einsetzt, können wir gewinnen.
 
volker@helldorff.biz

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Ärzte, Bauern und Juristen für gentechnikfreie Nahrung
Dipl. Ing. Volker Helldorff
Unterlinden 9
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2015-10-19

Die EU will Weinsorte Uhudler ab 2030 verbieten!



                                            
                                       Wie lange lassen wir uns noch das EU-"Verbots-Casino" noch gefallen?


Einer meiner Lieblingsweine ist der Uhudler. Dieses "Tröpferl" ist  rosafarben, leicht, hat einen unverwechselbaren Geschmack nach Waldbeeren. Die Europäische Union verbietet bald diesen herrlichen Wein:  "Ab 2030, so sieht es die EU-Agrarmarktordnung vor, soll ja Schluss sein mit den Umtrieben jener Winzereien, die auf amerikanischen Direktträgerstöcken fußen. Aber schon jetzt gilt eine Flächenbeschränkung. Neupflanzungen sind zu untersagen" berichtet der "Standard".

"Der Uhudler hat im Südburgenland für einen Aufschwung gesorgt und ist in­zwischen ein wichtiger Wirtschaftszweig. Der Uhudler ist das Aushängeschild des Südburgenlandes. Wenn der Uhudler verschwindet, wäre das eine Kata­stro­phe" , stellt das Österreich-Info fest.

Kein anderer Wein ist so verwurzelt wie der Uhudler in den Bezirken Güssing und Jennersdorf. Klingende Namen wie Ripatella, Delaware, Concord und Elvira sind unveredelte Sorten, sogenannte Direktträger, die schon seit über 100 Jahren hier beheimatet sind. Und der schon damals gekelterte Wein erhielt den Namen Uhudler von den Frauen der Weinbauern, weil der Blick nach übermäßigem Konsum einem „Uhu“ gleicht, schreibt der Uhudlerverein. Geht es nach dem Willen der EU, müssten alle sogenannten "Direktträger-Reben" aus Europa verschwinden, so die "Kronen-Zeitung".

Wie lange werden sich Herr und Frau Österreicher diese EU-Diktatur gefallen lassen?





2015-10-11

Genveränderte Nahrung macht krank.

Sie wird nur 3 Monate getestet. Spätere Krankheiten werden vorsätzlich übersehen. Das ist  Betrug.
Wer braucht die genveränderte Nahrung?
Die Gentechnik dient den Genkonzernen weil sie mehr Gift  und 4-mal so teures Saatgut verkaufen können. Der Schaden für alle anderen ist offensichtlich:
Mit Gentechnik wird weniger geerntet  (10 bis 60%), die Böden werden durch ständige Gifteinwirkung unfruchtbar gemacht und der Hunger der Welt und viele Krankheiten werden vermehrt.
Die genveränderte Nahrung macht krank, denn sie enthält ein oder mehrere Gifte, einen Giftverstärker und ein Antibiotikum.

1.)Genveränderte Nahrung wird nur drei Monate getestet.

Das ist kein  Sicherheitstest, das ist Betrug, denn ein so kurzer Test  bewirkt, dass alle Krankheiten die erst nach drei Monaten auftreten und das sind die meisten und gefährlichsten, vorsätzlich übersehen werden.

Wollen Sie weiter bei diesem Skandal mitmachen?

2.)Die Behauptung "genveränderte Nahrung ist sicher, ist falsch"

ist Betrug, wie der US Rechtsanwalt Steven Drucker in seinem Buch "Altered Genes, Twisted Truth" treffend bemerkt. Wie können Sie ohne Beweis, ohne Langzeitstudien, die genveränderte Nahrung, als sicher bezeichnen?
Bei vielen mehrjährigen Tests hat sich herausgestellt, dass Tiere durch genverändertes Futter mit Roundup krank werden und Krebs bekommen.
Dr. Arpad Pusztai hat sogar nachgewiesen, dass die Genveränderung an sich bereits schwere gesundheitliche Schäden anrichtet. Damit ist eigentlich klar, dass alle Genprodukte verboten werden müssen.

3.)Die EU hat den Grenzwert für das Gengift Roundup
auf das 200- fache erhöht.

Damit schützt sie die chemische Industrie zum Schaden unserer Gesundheit.  
Wissen Sie über das Gengift Roundup wirklich gar nichts? Roundup tötet Bienen Tiere und Menschen.
Mein erster Brief an die EU-Kommissare vom Juli. 2014 hat die Gefahren der Gentechnik aufgezeigt, damit niemand mehr sagen kann, er habe nichts gewusst. Bei diesem Brief frage ich, warum Sie die Verseuchung von Europa mit Gentechnik nicht verbieten?
Es haben jetzt schon über 50% der Bevölkerung Roundup im Harn.
Tausende Rinder in Deutschland und dutzende Rinderzüchter sind schwer erkrankt. Wollen Sie wirklich warten, bis das Roundup im Hirn Ihrer eigenen Kinder angekommen ist und sie verstümmeln?

Ärzte, Bauern und Juristen für gentechnikfreie Nahrung
Dipl. Ing. Volker Helldorff
Unterlinden 9
A-9111 Haimburg
 

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2015-10-10

Studie: EU-Austritt bringt Haushalten fast 10.000 Euro!

Das angesehene britische Wirtschaftsforschungsinstitut Capital Economics berechnete für die Niederlande - die wirtschaftlich mit Österreich durchaus vergleichbar sind - massive Wohlstandsgewinne durch einen EU-Austritt: Wenn die Regierung die richtigen Maßnahmen setzt, bleiben dem durchschnittlichen Haushalt bis zu 9.800 Euro mehr über, heißt es hier. Was sind die Gründe für diese enorm hohe Summe?

  • Die Abkehr vom Brüsseler Bürokratiedschungel, der die Wirtschaft lähmt
  • Die wegfallenden Nettozahlungen an die EU
  • Die Möglichkeit, nur die Ausländer ins Land zu lassen, die auch gebraucht werden
  • Die Möglichkeit, eine Handelspolitik zu betreiben, die für die eigene Wirtschaft am besten ist - ohne zum Beispiel Wirtschaftssanktionen gegen Russland
  • Eine maßgeschneiderte eigene Geldpolitik, um die Wirtschaftskrise schneller zu überwinden. Die Wiedereinführung des Schilling würde für Wirtschaft, Beschäftigung und Kaufkraft einen deutlichen Aufschwung bedeuten.
Auch ein Blick in Länder, die nicht EU- oder Euro-Mitglied sind, zeigt, dass es diesen weit besser geht als Österreich. So wurde auch der Schweiz der Untergang prophezeit, sollte sie nicht der EU beitreten. Doch die Schweizer sagten nein zur EU und behielten recht: Durch den harten Franken bleibt mehr Geld in der Tasche, die Schweiz hat rund ein Drittel der Arbeitslosen Österreichs, eine massiv positive Handelsbilanz (während sie in Österreich negativ ist) und eine weit niedrigere Inflationsrate als Österreich. Die Staatsverschuldung konnte in der Schweiz in den vergangenen Jahren laufend gesenkt werden, während sie in Österreich weiter stieg. Die Wirtschaft der Länder entwickelte sich somit wie die Landesfahnen: Die Schweiz hat das Plus, Österreich das Minus. Ähnlich aufwärts ging es auch mit den Nicht-EU-Mitgliedern Norwegen und Island. 

Hier die Studie von Capital Econimics Limited

(Quelle: EU-Austritt: Geht es dann wieder aufwärts?
von Mag. Klaus Faißner in "alles roger?, Nr. 4/2015, " Seite 32-33. http://www.allesroger.at/)

2015-10-07

Sparstift trifft Schule



Als ich in der Zeitung gelesen habe, dass nun in den Schulen gespart werden soll, insbesondere bei Turnen,  Ballspielen, Theater und Skikurse etc. schlicht alles was besondere Freude macht, da sind bei mir alle Alarmglocken angesprungen.

Wollen wir wirklich unserer Jugend die letzen Freuden in der Schule wegnehmen?? Ohne Freude züchten wir Psyhopathen, Menschen die an Depressionen leiden, Burnout und Schulabbrecher.

Die Freude eines Jugendlichen ist wohl die wichtigste Erfahrung die er in seiner Lehrzeit machen sollte. Für was leben wir überhaupt? Um die Kassen der Großkonzerne zu füllen?  Die Menschen  machen unsere Umwelt immer mehr kaputt. Wenn  nicht einmal eine Freude dabei herauskommt, ist unser Leben  umsonst.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch darauf hinwesen, dass die Erhaltung der Kleinschulen im ländlichen Raum ungeheuer wichtig ist. Die Ausrede: "Um Kosten zu sparen"  ist in Wirklichkeit nur ein blöder Vorwand. Mit Sicherheit ist es billiger zwei Lehrer in eine entlegenen Volksschule zu fahren, als 50 Kinder in die nächst gelegen Bezirkshauptstadt. Hierbei sollte man auch die ungeheuer wichtige Bewegung der Kinder bei jedem Gang zur Schule und die dadurch ersparten Arztkosten berücksichtigen. 

In beiden Fällen möchte ich die Eltern und Lehrer dringend bitten diese Versuche der Behörden unsere Jugend ohne Freude zu seelischen Krüppeln zu machen, durch vehementen Protest und private Spenden und Initiativen zu unterlaufen.
Es wird gar nicht so teuer sein wenn wir den weniger Bemittelten, das sind sicher weniger als die Hälfte der Schüler, den Zuschuss aus privater Tasche ersetzen, damit diese wichtigen angenehmen Schulerfahrungen weiterhin erhalten bleiben.

Es gibt nur ein Gut auf der Erde welches sich durch teilen verdoppelt:
Das ist das Glück.
Machen wir unsere Kinder zu glücklichen Menschen.


Volker@helldorff.biz

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2015-10-02

Wiener Akademiker Kreis: WIENER MEMORANDUM 2015. AUFRUF ZUR DRINGENDEN LÖSUNG DES WELTWEITEN ASYL- UND MIGRATIONSPROBLEMS

Europa steht vor einer der größten Herausforderungen seit dem 2. Weltkrieg. Die Krise in der Ukraine, das Problem Griechenland, die wachsende Verschuldung und zunehmende Arbeitslosigkeit stellen ungelöste Probleme dar. Diese werden durch Migrationsströme noch verstärkt, sodass die von vielen Beobachtern bereits aufgezeigte Gefahr besteht, dass Europa unter dem Zusammenbruch der Sozialsysteme in ein unkontrollierbares Chaos versinkt. Rasches Handeln zur Sicherung der Grenzen ist erforderlich, der Rechtsrahmen für die Zukunft ist neu zu gestalten, die bisher widersprüchlichen und unzureichenden Rechtsvorschriften sind den realen Gegebenheiten anzupassen.  
Der Wiener Akademiker Kreis ruft daher die Regierungen in Europa, die Europäische Union, die Vereinten Nationen sowie alle mit Migration befassten Organisationen auf, dringend Maßnahmen zur Prävention und Abwehr irreversibler Schäden zu setzen.

SITUATIONSANALYSE

1. Die Migrationswelle aus Afrika und Asien hat ihren Höhepunkt noch lange nicht erreicht. Gunnar Heinsohn, Professor für Militärdemographie am NATO Defense College rechnet bis 2050 mit 950 Millionen Migranten allein aus Afrika und dem Nahen Osten.

2. Die Migranten werden zu 90% von Schlepperorganisationen über Tausende von Kilometern nach Europa gelotst, wobei bis zu 17 Staaten durchquert werden. Der Vertreter Großbritanniens sprach bei einer Sitzung der Agentur Frontex von 3.000 Schlepperorganisationen mit 29.000 Helfern.

3. Die Tragödien im Mittelmeer mit Tausenden von Toten haben die Europäische Union zwar aufgeweckt, effiziente Maßnahmen sind jedoch ausgeblieben. Die Schlepperorganisationen sind von der Mittelmeerroute auf die Landroute via Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn ausgewichen. Seit Jänner 2015 haben bereits 80.000 Migranten die Grenze nach Ungarn überschritten. Ungarn steht an erster Stelle, sowohl was die Anzahl der Migranten, als auch die Belastung pro Einwohnerzahl anbelangt. Auch die Errichtung von Zäunen wie in Griechenland, Bulgarien, Frankreich und jetzt auch in Ungarn, kann das Problem nicht lösen.

4. In den Randstaaten werden die Migranten nicht registriert, auch in Deutschland erscheint eine Registrierung nicht mehr möglich. Die Migration wird daher auch zu einem gefährlichen Sicherheitsproblem. Es gibt bereits deutliche Hinweise darauf, dass gewaltbereite Angehörige der IS nach Europa eingeschleust werden, mit dem deklarierten Ziel der Errichtung von Islamischen Kalifaten auch in Europa.

5. Die Europäische Union hat bisher versagt. Die Dublin III - Verordnung ist nicht nur ungerecht, weil ausschließlich Randstaaten belastet werden, sondern auch rechtsirrig, weil sie keine Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten trifft. Die Gleichstellung von Flüchtlingsschutz und Internationalem Schutz ist ein politischer und rechtlicher Fehler.

6. Die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG ist nicht effizient und wird nicht angewendet, ebenso ist die für den Grenzschutz zuständige Agentur Frontex zahnlos und ungeeignet.

Auch der 10-Punkte-Beschluss der Europäischen Kommission, welcher die Zerstörung der Schlepperboote von Libyen nach Europa zum Ziel hat, löst das Problem nicht, und schon gar nicht die ins Auge gefasste Aufteilung der Migranten - und zwar weder auf Grund einer verpflichtenden Quote noch auf freiwilliger Basis.

Die Einwanderungslawine von Wirtschaftsflüchtlingen ist nicht aufzuteilen, sondern zu stoppen. Einwanderung darf man nicht aufdrängen. Die bisherige Auffassung, dass die Migration unter allen Umständen und für alle in Europa eine Bereicherung sei, hat der Realität zu weichen.

7. Die nicht mehr adäquate Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 ist durch eine Konvention zu ersetzen, welche den neuen Bedrohungen und der geänderten weltpolitischen Lage gerecht wird.

DERZEITIGE RECHTSLAGE

Rechtlich sind 3 Kategorien von Migranten zu unterscheiden.

Flüchtlinge nach der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge

Hierzu gehört auf Grund der Definition in der Konvention eine Person, welche sich „aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb ihres Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen.“

Krieg, Bürgerkrieg, sonstige kriegerische Handlungen, bewaffnete Konflikte, Stammesfehden, sind keine asylrelevanten Fluchtgründe. Die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Konvention und damit ein dauerndes Bleiberecht kommt daher nur einem geringen Prozentsatz der Migranten zu.


-Wiener Memorandum 2015 Seite 3-

Personen, die Anspruch auf subsidiären Schutz haben

Hiezu gehören Personen, denen kein Asylstatus zusteht, die aber nicht zurückgeschickt werden können, weil sie in ihrem Heimatland von kriegerischen Angriffen, der Todesstrafe oder menschenunwürdiger Behandlung bedroht sind.

Die Europäische Union hat in der Statusrichtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004, geändert durch die Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 13.12.2011 den Begriff des Flüchtlings gemäß der Genfer Konvention ergänzt und den Begriff des Internationalen Schutzes eingeführt. Dieser umfasst auch einen subsidiären Schutz für Personen, die zwar kein Recht auf Asyl haben, aber trotzdem nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, weil ihnen dort ernsthafter Schaden droht.

Als ernsthafter Schaden gemäß Artikel 15 der Richtlinie gilt:

a Die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe
b Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung
c Eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer
Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder
innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes.

Gleichzeitig wurden die in der Genfer Konvention taxativ aufgezählten Verfolgungsgründe interpretiert und erweitert. Insbesondere sind auch geschlechtsbezogene Aspekte, ein-schließlich der geschlechtlichen Identität zu berücksichtigen. Die bloße politische Meinung ist asylrelevant, auch dann wenn keinerlei Tätigkeit auf Grund dieser Meinung entfaltet wurde.

Die Europäische Union hat somit auf dem Umweg über eine Richtlinie die Genfer Konvention ausgedehnt, wobei dieser erweiterte internationale Schutz nur für Mitglieder der Europäischen Union – mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark - gilt.

Wirtschaftsflüchtlinge

Die größte Gruppe (ca. 90 %) bilden jene Migranten, welche weder Asylberechtigte nach der Genfer Flüchtlingskonvention noch subsidiär Schutzberechtigte sind, sondern aus rein wirtschaftlichen Gründen von den gut organisierten Schlepperorganisationen nach Europa geschleust werden.

Diese illegalen Migranten haben kein Recht auf subsidiären Schutz und daher auch kein Recht auf Aufnahme. In der Praxis wird jedoch keine Unterscheidung getroffen, sie unterliegen demselben Verfahren wie Asylberechtigte und internationalen Schutzberechtigte, da es derzeit keine effiziente Möglichkeit der Kontrolle gibt, um die illegale Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen zu verhindern. In der Praxis wird auch deren Rückführung nicht durchgeführt, weil entweder der Herkunftsstaat nicht bekannt ist, der Herkunftsstaat die Rückübernahme ablehnt oder weil einfach so viel Zeit verstreicht, dass ein Aufenthaltstitel insbesondere durch Eheschließung oder durch Arbeitsaufnahme erworben wurde.

-Wiener Memorandum 2015 Seite 4-

ERFORDERLICHE MASSNAHMEN

 Aufkündigung bzw. Revision der Genfer Flüchtlingskonvention

Die aus dem Jahre 1951 stammende Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge hatte nach dem 2. Weltkrieg den Schutz der aus den kommunistischen Ländern geflüchteten und vertriebenen Personen zum Ziel. Sie war bereits 1990 überholt und ist zur Gänze aufzukündigen oder einer Revision gemäß Art. 45 der Konvention zu unterziehen und den geänderten geopolitischen Gegebenheiten anzupassen.

Die heutigen Opfer politischer Verfolgung flüchten zumeist vor islamischem Terror sowie Gewalt in Afrika und Asien. Eine geographische Beschränkung des Geltungsbereiches nach Kontinenten erscheint daher dringend geboten, wie es die Flüchtlingskonvention 1951 bereits vorgesehen hatte, als die vertragsschließenden Staaten den Geltungsbereich wählen konnten (Europa oder „Europa und anderswo“). Es gibt auf jedem Kontinent sicheren Schutz bietende Staaten und liegt die kontinentale Einschränkung auch im Interesse der Flüchtlinge, weil die Flucht mit weniger Risiken verbunden ist und innerhalb des gleichen Kulturkreises auch eine bessere Integration erfolgen kann.
Abschluss einer Internationalen Konvention zur Regelung des
Internationalen Schutzes von Kriegsflüchtlingen

Es ist unhaltbar, dass mangels völkerrechtlicher Vereinbarung lediglich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ausgenommen das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark) verpflichtet sein sollen, Migranten aus kriegerischen Konfliktzonen aufzunehmen. Der Abschluss einer völkerrechtlich verbindlichen Konvention im Rahmen der Vereinten Nationen zur Regelung des Schutzes von Opfern von Kriegen, Aggressionen und schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit erscheint unabdingbar. Diesen Personen ist temporärer subsidiärer Schutz zu gewähren, und zwar bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:

Vorliegen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes in Form eines Krieges oder Bürgerkrieges
Bedrohung durch einen solchen bewaffneten Konflikt
Angriffshandlungen wie sie im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes in Bezug auf das Verbrechen der Aggression definiert sind.

Fluchtalternative

In keinem Fall besteht ein Recht auf Gewährung von Schutz, wenn eine innerstaatliche Fluchtalternative gegeben oder eine Antragstellung in einem sicheren Drittstaat möglich und zumutbar war. Die Antragstellung hat jedenfalls auf dem eigenen Kontinent zu erfolgen. Eine kontinentübergreifenden Maßnahme bzw. Gewährung von Schutz kann auf freiwilliger Basis erfolgen, etwa für verfolgte Christen, denen eine Antragstellung in einem islamischen Staat nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Für diese tatsächlich schutzbedürftigen Personen ist in Europa derzeit leider kein Platz, weil dieser mit illegalen Einwanderern besetzt ist.

-Wiener Memorandum 2015 Seite 5-

Rückführung und Sicherung der Außengrenzen

Die effiziente Sicherung der Außengrenzen Europas, wie dies bereits in den USA und Australien geschieht, ist derzeit die vordringlichste Maßnahme. Personen, denen weder der Status eines Asylberechtigten noch eines subsidiär Schutzberechtigten zukommt, sind bereits an den Grenzen abzuweisen. Dies gilt analog für Personen, die eine innerstaatliche Fluchtalternative oder Schutz in einem sicheren Drittstaat nicht in Anspruch genommen haben.

Kontrollen haben auch außerhalb Europas stattzufinden und sind zu diesem Zweck Aufnahmezentren in Afrika und Asien einzurichten, welche einer europäischen Kontrolle, einschließlich einer militärischen Kontrolle, zu unterliegen haben.

Die zur Sicherung der Außengrenzen vorgesehene Agentur Frontex ist personell und finanziell so auszustatten, dass sie in der Lage ist ihre Aufgaben zu erfüllen. In gleicher Weise sind die Staaten zu unterstützen, um ihnen die Erfüllung ihrer im Prümer Vertrag vom 27.5.2005 übernommenen Verpflichtungen zur Bekämpfung der illegalen Migration zu ermöglichen.

Bekämpfung der Schlepperorganisationen

Wiewohl man die Zentren der Schlepperorganisationen kennt, wird deren weltweites Netz, dessen Einnahmen jene des Drogenhandels übersteigen, nicht zerschlagen. Dies sollte das wichtigste Ziel sein. Eine geographische Einschränkung des Schutzes auf den eigenen Kontinent würde den Versprechungen der Schlepper den Boden entziehen und Europa als Ziel ausschalten. Die finanzielle Ausnützung und Überredung zur Aufgabe der Lebensgrundlagen in der Heimat für eine ungewisse Zukunft ist das eigentliche Verbrechen an den Migranten.

Rechtsgutachten und Einschaltung des Internationalen Strafgerichtshofes

In Fällen von Massenauswanderungen ist ein Gutachten der Vereinten Nationen bzw. des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag einzuholen, um die Ursachen des Konfliktes und allenfalls die Verantwortlichen festzustellen. Für den Fall einer solchen Feststellung ist der Internationale Strafgerichtshof zur Überprüfung der Strafbarkeit eines Verbrechens gemäß Artikel 5 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes einzuschalten.

Präventive Maßnahmen vor Ort

Migrationsbewegungen können nachhaltig nur durch Beseitigung der Ursachen verhindert werden. Präventive Maßnahmen vor Ort sind dringend notwendig. Siehe in der Beilage: Artikel von Prof. DI Dr. Heinrich Wohlmeyer „Warum nicht Asylpolitik an den Wurzeln?“

Wien, im Juli 2015
Für den Wiener Akademiker Kreis:
Dr. Eva Maria Barki, Rechtsanwalt
Prof. Dr. Emanuel Aydin, Chorepiskopos der Syrisch-Orthodoxen Christen in Österreich
András Pajor, Kath. Seelsorger, Präsident der Christlichen Kulturellen Akademie, Budapest


ERGÄNZUNG DES
WIENER MEMORANDUMS 2015

NEUERLICHER AUFRUF ZUR LÖSUNG DES WELTWEITEN ASYL- UND MIGRATIONSPROBLEMS
UND DES SYRIENKONFLIKTS UNTER
EINHALTUNG DES INTERNATIONALEN RECHTS

I.

Im Wiener Memorandum 2015 haben wir auf die Einhaltung der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951 und darauf verwiesen, dass nicht nur Wirtschaftsmigranten, sondern auch Kriegsflüchtlinge nicht unter den Schutz dieser Konvention fallen.
Wir haben daher eine internationale Regelung der Rechtsstellung von Internationalen Schutz Suchenden vor Krieg, Bürgerkrieg, bewaffneten Konflikten und Aggression dringend angeregt.
II.
Derzeit werden Migranten von Schlepperorganisationen konzertiert nach Europa geschleust und wird damit auch in den Zielländern die Gefahr für Instabilität, Bürgerkrieg und Aggression geschaffen.
Wie wir im Wiener Memorandum 2015 ausgeführt haben, ist es neben der Bekämpfung der Schlepperkriminalität daher dringend notwendig, die Aufnahme von Asylwerbern und Internationalen Schutz Suchenden nach folgenden Kriterien zu regeln:
Fluchtalternative im eigenen Land
Aufnahme in benachbarten Ländern, jedenfalls aber
Aufnahme auf dem eigenen Kontinent, um die Schwierigkeit der Anpassung an eine fremde Kultur zu vermeiden und die Rückkehr in das Herkunftsland zu erleichtern
Beachtung des Verursacherprinzips und Einforderung der vollen Verantwortung jener Staaten und Akteure, deren völkerrechtswidrige Aktionen die Fluchtbewegungen verursacht oder verstärkt haben.

III.

Syrienkonflikt

Ein beachtlicher Teil der Migranten flüchtet vor dem Terror des sich gefährlich ausbreitenden Islamischen Staates (IS) in Syrien und dem Irak. Notwendig ist daher die Ausschaltung der IS Aggression und Wiederherstellung der staatlichen Ordnung in Syrien.
Beides hat auf der Grundlage des internationalen Rechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen, der beiden UN-Menschenrechtspakte vom 16.12.1966 und der einschlägigen UN Resolutionen zu erfolgen.
Mit Bedauern stellen wir fest, dass gerade jene westlichen Staaten, welche die Einhaltung der Menschenrechte immer betonen, in Missachtung des internationalen Rechts einer friedlichen Lösung entgegenstehen.
Wir erlauben uns daher die einzuhaltenden Rechte in Erinnerung zu rufen und einzumahnen:
Staatensouveränität:
Militärische Hilfe gegen den IS und militärische Unterstützung für illegale Strukturen ohne Einverständnis der legitimen Regierung Syriens verstößt gegen die in der UN- Charta in Kapitel I Artikel 1 genannten Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen sowie insbesondere gegen Artikel 2 Zif. 1 (Grundsatz der Gleichheit der Staaten) und Zif. 4 (Gewaltverbot, Achtung der politischen Unabhängigkeit).
Maßnahmen ohne Zustimmung der Regierung Syriens bedürfen der im Kapitel VII der UN-Charta normierten Feststellungen und Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Alle militärischen Maßnahmen ohne Zustimmung des Sicherheitsrates und ohne Zustimmung der syrischen Regierung sind völkerrechtswidrig.
Das Recht auf Selbstverteidigung steht gem. Artikel 51 der UN-Charta ausschließlich der syrischen Regierung zu, nicht jedoch jenen Staaten, die sich zur Rechtfertigung für ihr eigenmächtiges Eingreifen auf den Schutz ihrer nationalen Sicherheit berufen.

Selbstbestimmungsrecht der Völker:

Die Überlegungen einzelner Politiker, ob der demokratisch gewählte Staatspräsident Syriens in eine „Friedensregelung eingebunden“ werden soll und ob mit ihm überhaupt geredet werden soll, sowie eine Friedenskonferenz, in der die Großmächte über das Schicksal Syriens entscheiden, widersprechen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist das völkerrechtliche Höchstprinzip und der fundamentalste Grundsatz des Völkerrechtes. Es ist in Artikel 1 Zif. 2 und Artikel 55 der UN-Charta normiert, insbesondere aber auf Grund der Artikal 1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16.12.1966 (UN Menschenrechtspakt I) und Artikel 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 16.12.1966 (UN-Menschenrechtspakt II), nicht nur gesatztes Völkerrecht, sondern zwingendes Recht (ius cogens).
Darüber hinaus ist das Selbstbestimmungsrecht als Völkergewohnheitsrecht in zahlreichen UN-Resolutionen und Gutachten des Internationalen Gerichtshofes anerkannt (IGH, Westsahara/Marokko, ICJ-Rep.1975 12/31 ff, Kosovo-Gutachten)
Dieses Recht besagt, dass jedes Volk frei über seinen politischen Status entscheiden und in Freiheit seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung gestalten kann. Gegen das Selbstbestimmungsrecht gerichtete Verträge sind gemäß Artikel 53, 64 der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig.

Schlussfolgerung: Friedensdialog unter Ausschluss aller raumfremden Mächte mit geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen
Die Entscheidung, wer in Syrien Staatspräsident ist, obliegt ausschließlich dem syrischen Volk. Über die Zukunft Syriens haben weder die Großmächte noch Nachbarstaaten, noch sonstige raumfremde Akteure zu entscheiden, sondern ausschließlich das syrische Volk auf Grund des ihm zustehenden Selbstbestimmungsrechtes. Die derzeit im Vordergrund stehenden geopolitischen Interessen dienen nicht dem syrischen Volk und sind kein Garant für Frieden.
Zur Wiederherstellung von Recht und Ordnung und innerstaatlichem Frieden sollten daher als erste Stufe Gespräche der Regierung Syriens mit den Vertretern der Opposition, sowie den Vertretern aller Volksgruppen und aller Religionen im Rahmen eines Friedensdialogs geführt werden. Dieser Friedensdialog sollte unter Vermittlung mit Hilfe eines Staates erfolgen, der weder geopolitische noch wirtschaftliche Interessen an Syrien hat und das Vertrauen aller Gruppen genießt. Die beiden Friedenskonferenzen in Genf sind eben deshalb gescheitert, weil sie von geopolitischen Interessen und unrealistischen Vorbedingungen geleitet waren.
Ein Friede, der auf Verweigerung des Selbstbestimmungsrechtes beruht ist kein Friede im völkerrechtlichen Sinn und ist – wie viele historische Beispiele zeigen – die Ursache von neuen Konflikten.
Es gilt das Weltfriedenskonzept der Weltorganisation der Vereinten Nationen im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu verwirklichen.

Wien, 29.9.2015

Für den Wiener Akademiker Kreis:

Dr. Eva Maria Barki, Rechtsanwalt
Prof. Dr. Emanuel Aydin, Chorepiskopos der Syrisch-Orthodoxen Christen in Österreich
András Pajor, Kath. Seelsorger, Präsident der Christlichen Kulturellen Akademie, Budapest