2011-09-30

Die Efta, eine echte Alternative für die Zusammenarbeit souveräner Staaten

thk. Dänemark, Grossbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz gründeten 1959 die Europäische Freihandels-Assoziation (Efta). Später schlossen sich weitere Staaten der Freihandelszone an. Kein Mitgliedstaat der Efta war Mitglied der EWG. Grund dafür war, dass im Gegensatz zu dieser die Efta nie einen politischen Staatenbund anstrebte, sondern von Anfang an darauf achtete, die Souveränität der einzelnen Länder zu wahren. Ziel der Efta war und ist es, durch Freihandelsverträge Wohlstand, Stabilität und Wirtschaftswachstum der Mitgliedsländer zu fördern. Dabei ging es nicht darum, einen gemeinsamen Markt zu etablieren, sondern durch faire Verträge gleichberechtigt den Freihandel zu regulieren und auf die Bedingungen der einzelnen Länder Rücksicht zu nehmen. Aus diesem Grund schloss die Efta den Freihandel mit Agrarprodukten aus. Sie anerkannte das Prinzip der Selbstversorgung als nationale Aufgabe. Als einziges Entscheidungsorgan wurde der Efta-Rat geschaffen, der regelmässig auf Minister- und Beamtenebene zusammentrat. Am Amtssitz der Efta in Genf wurde ein ständiges Sekretariat eingerichtet, in dem selbst während der 90er Jahre gerade einmal 150 Mitarbeiter beschäftigt waren.
Die Efta, die heute immer noch besteht und unter anderem eine Vielzahl von Verträgen mit den ehemaligen Ostblockstaaten, im asiatischen und arabischen Raum sowie mit China und Russ­land unterhält, wird zukünftig sicher wieder an Bedeutung gewinnen.

Quelle: Zeit-Fragen

2011-09-21

Britische Konservative wollen Austritt aus der EU

Als "bedrückendes Joch" bezeichnet ein Abgeordneter die EU-Mitgliedschaft Großbritanniens. Viele Konservative wollen stattdessen nur eine Handelsbeziehung. Bei den britischen Konservativen wächst der Druck auf Regierungschef David Cameron, in einem Referendum über den Verbleib des Landes in der EU abstimmen zu lassen. "Brüssel ist ein bedrückendes Joch geworden und verschandelt die britische Unabhängigkeit", schrieb der einflussreiche Tory-Abgeordnete und Europaskeptiker Mark Pritchard in einem Gastbeitrag für die Zeitung "Daily Telegraph".

London


Die Houses of Parliament in London.

 

Einige Mitglieder der Konservativen wollen über den Verbleib Großbritanniens in der EU abstimmen lassen

Viele Briten würden die EU als "Besatzungsmacht" empfinden, die Freiheiten einschränke, Steuern erhebe und die britische Kultur schwäche. Die Briten sollten daher in einer Volksabstimmung darüber entscheiden dürfen, ob Großbritannien anstelle einer EU-Mitgliedschaft lediglich eine Handelsbeziehung mit der EU führen solle. 

London
Foto: Getty Images/Getty Abgeordnete geben eine Petition zum Referendum über die EU-Mitgliedschaft Großbritanniens am Regierungssitz in der Downing Street ab
Die Unterstützung der konservativen Abgeordneten für die Europapolitik der Regierung sei auch angesichts der Eurokrise nicht länger sicher, schrieb Pritchard. "Konservative Abgeordnete werden nicht weiterhin Blankoschecks für Arbeiter in Lissabon ausstellen, während die Menschen in London und Leicester vor dem Arbeitsamt Schlange stehen."
In der vergangenen Woche hatten sich 120 konservative Abgeordnete ohne Regierungsfunktion getroffen, um über die Zukunft Großbritanniens in der EU zu beraten. Sie sind zunehmend erbittert darüber, dass Cameron keine Anstalten macht, an Brüssel übertragene Kompetenzen nach London zurückzuholen.
Der Koalitionspartner der Konservativen, die Liberaldemokraten, wollen die Verbindungen zur EU hingegen nicht abschwächen. Auf dem Parteitag der Liberaldemokraten in Birmingham hatte Finanzstaatssekretär Danny Alexander am Sonntag betont, "Anti-Europäer" seien die "Feinde" von Wirtschaftswachstum.
AFP/smb /(welt.de)

 

Österreich: Einspruch und Vorbehalt zum ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus)

                                               
                                      G. Robol/ Bild: wirtschaftsblatt.at                         

Offener Brief von Dr. iur. DI. Heinrich Wohlmeyer und Hon. Prof. Gen. Dipl.-Kfm. Günther Robol Dir. i. R. Beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
An
Bundespräsident Doz. Dr. iur. Heinz Fischer; Präsidentin des Nationalrats Mag. Barbara Prammer; Bundeskanzler und Parteiobmann Werner Faymann; Vizekanzler und Parteiobmann Dr. iur. Michael Spindelegger; Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. iur. Maria Fekter; Bundesminister für Wirtschaft, Familie u. Jugend Dr. iur. Reinhold Mitterlehner;
Bundessprecherin Die Grünen Dr. iur. Eva Glawischnig; Obmann Freiheitliche Partei Österreichs Heinz-Christian Strache; Obmann des Bündnis Zukunft Österreich Josef Bucher
An die Delegationsleiter im Europäischen Parlament:
MEP Dr. iur. Hannes Swoboda
MEP Mag. MBL Othmar Karas
MEP Dipl.Dolm. Ulrike Lunacek
MEP Andreas Mölzer
15. 09. 2011

Betrifft: Vorhalt bezüglich der Zustimmung bzw. Ratifikation des Vertrages zur Errichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)


Wir haben den uns vorliegenden Vertragsentwurf als mündige Staatsbürger gewissenhaft studiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass dieses Vertragswerk nicht akzeptiert werden darf. Wer dies dennoch tut, der ist, wenn die absehbaren Folgen eintreten, mit Dolus eventualis gehandelt habend zu beurteilen.
Das Vertragswerk widerspricht nicht nur den EU-Verträgen, im Vertrauen auf welche einer EU-Mitgliedschaft zugestimmt bzw. diese fortgesetzt wurde, sondern auch der österreichischen Bundesverfassung, da es die Abgabe des vornehmsten Hoheitsrechtes jeder Demokratie – nämlich der Finanzsouveränität – bedeutet.
Wenn dieses Vertragswerk akzeptiert wird, werden die europäischen Staaten zugunsten einer anonymen und nicht demokratisch legitimierten Finanzindustrie fremdbestimmt. Drastisch ausgedrückt kommt es zu einer anonymen Finanz-Versklavung über ein Ermächtigungsgesetz im Kleide der Solidarität.
Insbesondere werden Verpflichtungen zugunsten des Finanzsektors eingegangen werden, die die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens und die Hilfsbereitschaft der Bürger/innen überfordern.
Die «bedingungslosen und unwiderruflichen» Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen (Art. 8 u. 9) zeugen von dieser Fesselung zugunsten der grossen Kapitaleigner.
Über das mit dem IWF zu pflegende Einvernehmen ist der indirekte Einfluss der USA festgeschrieben, von denen die Finanzkrise inszeniert wurde und wird.
Die geforderten Privilegien und Immunitäten würden bewirken, dass die Akteure, die Europas Bürger zur Kasse bitten, de facto einen rechtlich nicht belangbaren Überstaat bilden.
Die «umfassende gerichtliche Immunität» des ESM gemäss Artikel 27 und die gerichtliche Immunität der Organe gemäss Art. 30 sind ein rechtlicher Freibrief.
Art. 17 ermöglicht die Kreditaufnahme durch den ESM. Weil sich der ESM an den Mitgliedsstaaten regressieren kann, sind Schuldenorgien ohne parlamentarische Kontrolle möglich, und die Akteure am Kapitalmarkt können mit praktisch risikolosen Krediten prächtig verdienen. Wenn man schon die Geldmenge vermehrt, dann sollte die Geldschöpfung kostengünstig direkt durch die EZB und nicht über den verteuernden zweifachen «Zwischenhandel» des Finanzsektors erfolgen.
Die Abgehobenheit von den Sorgen und Nöten der Bürger und die zu erwartenden ­Austerity-Vorgaben drohen zu bürgerkriegs­ähnlichen Zuständen zu führen. Wenn nämlich die Bürger/innen aufwachen und sehen, dass die Finanzmächtigen, die laufend von ihnen Opfer fordern, sich selbst eines angemessenen Beitrags zur Finanzierung der Gemeinwesen entziehen, dann werden sie revoltieren.
Wir dürfen noch hinzufügen, dass wir alle Politiker rechtzeitig gewarnt haben, aber als Untergangspropheten abgetan wurden.
 Bei der Einführung des Euro haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass man über eine gemeinsame Währung eine gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht erzwingen kann. Eine gemeinsame Währung muss vielmehr auf diese aufsetzen.
Wir haben rechtzeitig unsere Erwartung mitgeteilt, dass das Auslaufen von Anleihen in Griechenland, Spanien und Portugal zum Anlass erhöhter Zinsforderungen genommen werden wird.
Wir haben auch mitgeteilt, dass man Schulden nur durch Konkurs oder Ausgleich oder einvernehmliche Schuldenstreichung los wird – und nicht durch das Umsatteln zu Lasten Dritter. Da die grossen Finanzakteure bewusst die Risiken eingegangen sind und auch hohe Zinsen verlangt haben (diese enthalten eine Risikoprämie) sollten sie auch das Risiko tragen.
Da sich die europäischen Politiker so leicht ins Bockshorn jagen liessen, wurde die Strategie noch dreister: Man hängte den europäischen Staaten (Bürgern) über «Rettungsschirme» die Risiken um und begann auf dieser Basis im Angesicht der immer evidenter werdenden Dollarschwäche den Angriff auf den Euro als Konkurrenten des Dollars. Hierzu gab der TEC (Transatlantic Economic Council) Flankenschutz.
Dieser Angriff auf den Euro bringt dem Dollar Zeitgewinn, kann ihn aber nicht retten. Daher ist es notwendend, dass wir statt der Übernahme zusätzlicher, praktisch unbegrenzter Haftungen ein reformiertes Weltwährungssystem und einen «Währungsschnitt» einfordern. Die aus Luft (fiat money) kreierte Finanzblase muss gesteuert implodieren, damit die Schuldnerstaaten und Bürger wieder atmen können.
Wie absehbar die Entwicklung und wie wenig mutig oder blind die bisherige Politik war, aber auch wieviel Mut es braucht, um die Systemzwänge zu ändern, möge das abschliessende Zitat aus der 1931 veröffentlichten Enzyklika Quadragesimo Anno Par. 106 zeigen: «Zur Ungeheuerlichkeit wächst diese Vermachtung der Wirtschaft sich aus bei denjenigen, die als Beherrscher und Lenker des Finanzkapitals unbeschränkte Verfügung haben über den Kredit und seine Verteilung nach ihrem Willen bestimmen. […] das Lebenselement der Wirtschaft ist derart unter ihrer Faust, dass niemand gegen ihr Geheiss auch nur zu atmen vermag.»
Nehmen Sie, bitte, zur Kenntnis: Weitermachen wie bisher bedeutet Handeln mit Dolus eventualis. Der sanfte Aufstand in Richtung Neuordnung ist unvermeidlich.
Dr. iur. DI. Heinrich Wohlmeyer, Hon. Prof. Gen. Dipl.-Kfm. Günther Robol Dir. i. R. Beeideter Wirtschaftsprüfer und ­Steuerberater

2011-09-15

Wehrpflichtdebatte ohne Notwendigkeit


 Bild: Christiane Schmutterer

Generalmajor i.R. Dr. Günter Hochauer in Wien


Die Österreichische Offiziersgesellschaft tritt vehement für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht ein


 
hs. Laut Artikel 9 a des Österreichischen Bundesverfassungsgesetzes bekennt sich Österreich «zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach aussen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hierbei sind auch die verfassungsmässigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von aussen zu schützen und zu verteidigen.» Weiters heisst es im Absatz 3, dass jeder männliche österreichische Staatsbürger wehrpflichtig ist. Bei all den Diskussionen ist der Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die immerwährende Neutralität immer zu beachten: «Artikel 1: «[…] Österreich wird diese [Neutralität] mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.» Dabei wird im Gesetzestext explizit auf obig zitierten Artikel 9 a B-VG verwiesen.
Generalmajor i.R. Günther Hochauer weist zu Recht daraufhin, dass es keinen Anlass gab und gibt, die allgemeine Wehrpflicht in Frage zu stellen. In Deutschland, das den Entscheid für eine Berufsarmee fast über Nacht und ohne Sachbegründung getroffen hat, setzt das Nachdenken darüber erst jetzt ein. In Österreich ist die SPÖ (Sozialdemokratische Partei Österreichs) treibende Kraft, und die ÖVP (Österreichische Volks Partei) beharrt auf genauerer Debatte.
Geht es nach dem Willen der ÖVP, soll die Wehrpflicht durch einen «Österreich-Dienst» ersetzt werden, so Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP). Dabei können die Wehrpflichtigen zwischen drei Sparten wählen: dem klassischen Wehrdienst, einem neuen Katastrophenschutzdienst oder dem herkömmlichen Zivildienst. Auch für Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ist die Wehrpflicht nicht verhandelbar. Sie will aber den Grundwehrdienst zum «Österreich-Dienst» ummodeln, so die aktuelle Diskussion.
Die SPÖ, allen voran Verteidigungsminister Norbert Darabos und auch Bundeskanzler Werner Faymann, will auch ohne Zustimmung des Koaltionspartners ÖVP die Wehrpflicht abschaffen und auf ein Berufsheer umstellen. (DiePresse.com, 29.8.2011)
Die Bürger sind aufgerufen zu überprüfen, ob bei all diesen Reformvorschlägen die Landesverteidigung und damit die Neutralität de facto aufgegeben werden.
Österreich hatte nach dem Zweiten Weltkrieg einen schweren Weg zurückzulegen, um 1955 den Staatsvertrag zugestanden zu bekommen. Russland musste garantieren, dass Österreich nie mehr zu einem Krieg Hand bieten wird und die Neutralität eine «immerwährende» zu sein hat. Für die Bürger des Landes – aber auch für die Bürger des neutralen Nachbarlandes Schweiz – ist es unerlässlich, sich mit diesem Thema gründlich auseinandersetzen. Sollte der Anstoss zu dieser Debatte von westlichen Nato-Alliierten kommen, um Europa mit Salamitaktik zu einem Block gegen Russland zusammenschmieden, dann gehört erst recht eine breite öffentliche Diskussion dazu. Nicht umsonst hat der «Futurologe des Imperiums», George Friedman, im Buch «Die nächsten 100 Jahre» (ISBN 978-3593389301) die Strategien in diese Richtung schon aufgefächert.
Die «Plattform für den Austritt aus der EU» veranstaltete bereits am 10. März 2011 in Wien einen Informations- und Diskussionsabend  zum Thema «Wehrpflicht – ja oder nein». Als Experte sprach der Präsident der niederösterreichischen Offiziersgesellschaft, Herr Generalmajor i.R. Günter Hochauer. 


 
Wehrpflicht – ja oder nein?

Diese Frage hat im letzten halben Jahr eine hohe Aktualität erlangt, die eher unerwartet kam, und man fragt sich, was denn der Anlass dafür gewesen ist. Tatsächlich gab es keinen Notstand in unserem Staat, der das Lostreten der Wehrpflichtdebatte verlangt hätte. Ganz im Gegenteil, die Republik hat genug andere lebenswichtige Problembereiche, die dringend auf Reformen warten. Hier sollen nur beispielhaft der Bereich der Bildung und der Gesundheits-bereich genannt werden.
Die Österreichische Offiziersgesellschaft (ÖOG) als das «sicherheitspolitische Gewissen der Republik Österreich» meldet sich immer dann zu Wort, wenn sie vermeint, auf Fehlentwicklungen hinweisen zu müssen, um Schäden in der Gesellschaft abzuwenden. So hat sich die ÖOG auch in die laufende Wehrpflichtdebatte eingeschaltet und tritt vehement für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht ein. Der Vorwurf, die Entwicklungen in der Umgebung und den Wandel in der Gesellschaft nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen, geht aber an der Wirklichkeit vorbei. Die ÖOG ist nicht nach rückwärts gerichtet und in überkommenem Denken erstarrt, sondern blickt sehr wohl nach vorne und verlangt die Beibehaltung der Wehrpflicht, allerdings in einer reformierten neuen Form unter Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse.
Es erweist sich als zweckmässig, zunächst einmal den Inhalt der «österreichischen» Wehrpflicht kurz darzustellen, um sich klar zu werden, worüber man spricht.

Inhalt der Wehrpflicht in Österreich

Die Wehrpflicht ist eine Verfassungsbestimmung und legt fest, dass jeder männliche österreichische Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Lebensjahr wehrpflichtig ist. In dieser Zeit kann er für einen Einsatz einberufen werden.
Die Wehrpflicht umfasst die Stellungspflicht (Musterung), den Dienst im Präsenzstand in Form des Grundwehrdienstes und der Milizübungen, den Einsatzpräsenzdienst sowie bestimmte Meldepflichten. Nur Wehrtaugliche kommen für eine Einberufung zum Präsenzdienst in Betracht.

Man kann aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigern und dafür einen Zivil­dienst leisten (also einen Wehrersatzdienst, keinen Alternativdienst!). Früher gab es eine «Zivildienstkommission», die die Aufgabe hatte, in jedem Einzelfall die «Gewissensgründe» eines Wehrdienstverweigerers zu überprüfen. Dann wurde im Sinn einer Libe­ra­lisierung die Zivildienstkommission abgeschafft und der erklärte Wille, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, als ausreichend für den Zivildienst erkannt. Seither besteht in der Praxis die freie Wahl zwischen Wehr- und Zivildienst. Um den Zugang zum Zivildienst nicht ausufern zu lassen, ist die Dauer auf neun Monate festgelegt.

Zum Zivildienst können nur Wehrtaugliche einberufen werden, da sich der Zivildienst als Ersatzdienst nach den Kriterien des Wehrdienstes richtet. Fällt der Wehrdienst, fällt auch der Zivildienst; mit allen seinen nachteiligen Auswirkungen auf den Sozialbereich. Im Jahre 2010 gab es von rund 40 000 Wehrpflichtigen etwa 13 000 Zivildiener, die zur Aufrechterhaltung vieler sozialer Dienste auf dem gewohnten Niveau auf anderem Weg aufgebracht werden müssten. Das würde dem Staat hohe Mehrkosten verursachen, die bei Beibehaltung der Wehrpflicht vermieden werden könnten. Damit soll aber keineswegs der Eindruck vermittelt werden, dass das Argument für den Wehrdienst der Wegfall des Zivildienstes sei.

Ein Wegfall der Wehrpflicht würde grundsätzlich auch einen Wegfall der Stellungspflicht, einschliesslich der Stellungsuntersuchung (Musterung) – für viele Wehrpflichtige die erste umfassende Gesundenuntersuchung überhaupt –, bedeuten. Der Volksgesundheit würde dadurch kein guter Dienst erwiesen!
Der Grundwehrdienst ist auf eine Dauer von sechs Monaten festgelegt. Er dient zur Ausbildung des Wehrpflichtigen für eine Einsatzfunktion. Im allgemeinen kann man davon ausgehen, dass eine umfassende Einsatzbereitschaft des Soldaten gegen Ende des sechsten Ausbildungsmonats erreicht wird. Für einfache Verwendungen kann dies aber auch schon früher angenommen werden. Nach dieser «Lehrzeit» sollte der Soldat in eine Einsatzformation (Kompanie, Bataillon) eingeteilt werden. Handelt es sich dabei um eine Milizeinheit (nur nach einer Aufbietung/Mobilmachung vorhanden), sollte er in den auf den Grundwehrdienst folgenden Jahren in wiederkehrenden Milizübungen, die jeweils eine bis zwei Wochen dauern, weiter konditioniert werden. Für bestimmte Truppen des Bundesheeres, die als präsente Truppen für eine friedensmässige Einsatzbereitschaft vorgesehen sind, sollte im Anschluss an den Grundwehrdienst eine Nutzungsphase im Rahmen der präsenten Truppen folgen.

Bis 2006 dauerte der Grundwehrdienst acht Monate. Damit konnte das oben dargestellte System, einerseits Milizübungen zu leisten und andererseits acht Monate in einem abzudienen, bedarfsgerecht umgesetzt werden. Dann wurde aber das bis dahin bewährte System zerstört. Durch den Bundesminister Platter wurde ohne sachlichen Zwang, wohl aber aus populistischen wahltaktischen Überlegungen, der Grundwehrdienst auf insgesamt sechs Monate reduziert. Damit wurde eine unheilvolle Entwicklung begründet, die das Bundesheer in ein Dilemma führen muss­te und eigentlich für die Sinnfrage des Weiterbestehens der allgemeinen Wehrpflicht verantwortlich ist.

Mit einem Schlag bekamen die Milizverbände keine übungspflichtigen Soldaten mehr (die verordnete Freiwilligkeit für Milizübungen brachte nicht den gewünschten Erfolg), und die zeitweise Einsatzbereitschaft der präsenten Truppen konnte auch nicht mehr gewährleistet werden. Dazu kam zu allem Überdruss die wehrpolitisch ohnehin höchst problematische «Systemerhaltung». Von Anfang an wurden dem Bundesheer die finanziellen und personellen Möglichkeiten vorenthalten, seinen Betrieb mit eigens dafür vorgesehenen Bediensteten sicherzustellen. Die unverzichtbaren Hilfsdienste in den Bereichen der Verwaltung, Instandhaltung, Unterstützung und Betreuung mussten daher nach Absolvierung einer kurzen militärischen Grundausbildung, stets durch Wehrpflichtige («Systemerhalter») übernommen werden. Beim achtmonatigen Grundwehrdienst benötigte man daher zwei Wehrpflichtige pro Jahr zur permanenten Abdeckung einer systemerhaltenden Funktion. Jetzt aber, nach Einführung des sechsmonatigen Grundwehrdienstes, erhöhte sich der Bedarf auf drei Wehrpflichtige. Damit werden derzeit rund 60% eines Jahrganges für die Systemerhaltung verbraucht, ein im Sinne eines Wehrdienstes unhaltbarer Zustand.

Damit war die Sinngebung für die Wehrpflicht praktisch weggebrochen. Anstatt nun Lösungen für eine Verbesserung auf der Basis der Wehrpflicht vorzuschlagen, begann man «das Kind mit dem Bad auszugiessen» und unter dem Vorwand von politisch nicht akzeptablen Ausweitungen von Verpflichtungen die Flucht nach vorne anzutreten und die leichteste aller Problemlösungen zu forcieren, nämlich die Abschaffung oder Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht. Angesichts der vorhersehbaren Entwicklung fällt es schwer, nicht zu glauben, dass Absicht hinter dieser Entwicklung steht. Nachdem über viele Jahre die Landesverteidigung finanziell ausgezehrt wurde, entzieht man ihr nun auch noch die personelle Grundlage ihres Bestehens. Es scheint so, als ob die im Untergrund wühlenden pazifistischen Kräfte die Oberhand erhielten.

Strategische Rahmenbedingungen

Vordergründig wird die Rücknahme der militärischen Kapazitäten mit der Veränderung der strategischen Lage in Europa begründet. Mit dem Wegfall des «Eisernen Vorhanges» und der Auflösung des Warschauer Paktes sei uns «der Feind abhanden gekommen» und die Gefahr einer militärischen Aggression sei nicht mehr gegeben, wird uns gesagt. Die Aufrechterhaltung einer «klassischen» Armee mit ihren verschiedenen Waffengattungen und der Fähigkeit zur operativen Gegenkonzentration sei überholt. Man könne sich auf die Sicherstellung der Auslandeinsätze, auf die Luftraumüberwachung sowie auf die Fähigkeit, im Falle von Katastrophen Assistenz zu leisten konzentrieren. Die neue Lage ermögliche eine weitere Reduzierung der Truppen auf einen Umfang, der ohne weiteres durch Freiwillige abgedeckt werden könne. So etwa lautet die offizielle Lesart.

Vergessen wird dabei auch die Landesverteidigung! Gemeint ist hier natürlich die Art von Landesverteidigung, die unsere Gesellschaft, den Staat, vor den mittelfristig absehbaren Bedrohungen schützen soll. Wie auch in der jüngst herausgegebenen «Österreichischen Sicherheitsstrategie» aufgelistet wird, stellen die Auswirkungen von Terrorismus, grenzüberschreitender Organisierter Kriminalität, «Cyber-Angriffen» (Angriffe auf IT-Systeme), Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Migrationsbewegungen, Ressourcen- und Energieknappheit, natürlicher und von Menschen verursachter Katastrophen die wichtigsten Formen «neuer» Bedrohungen der Sicherheit der Menschen und ihrer Lebensgrundlagen dar. Der Schutz der lebenswichtigen Infrastruktur in unserem Land muss in Zukunft das zentrale Anliegen der Verteidigungspolitik und damit der Landesverteidigung sein. Dafür muss das Bundesheer vorbereitet sein. Man braucht dafür weniger Panzer und Artillerie und sonstige schwere Bewaffnung als vielmehr eine grosse Anzahl leicht bewaffneter Wach- und Sicherungstruppen, die zur Überwachung des Staatsgebietes, zum Schutz von sensiblen Kommunikationen und Objekten sowie für Ordnungsdienste zusammen mit der Sicherheitsexekutive befähigt sind. Dieser «Heimatschutz» wäre die neue Form der Landesverteidigung.

Der für die laufende Reform immer noch massgebliche Mobilmachungsrahmen des Bundesheeres von 55  000 Soldaten soll aber selbstverständlich weiterhin gelten. Allerdings beabsichtigt man listigerweise, in diese Zahl rund 20  000 vorrätige Reservisten, die nicht in Formationen (Einheiten) organisiert sind, sondern nur als Einzelpersonen existieren, einzurechnen, um dem Schein einer erfolgreichen Reform wenigstens auf dem Papier zu wahren.

Der Weg in die Wehrlosigkeit scheint vorgezeichnet! Wir, die ÖOG, sehen in diesen Vorgängen – aus welchen Gründen auch immer – den Versuch zur unauffälligen ­Liquidierung des Bundesheeres und der Wehrhaftigkeit der Republik Österreich. Wir aber wollen die Wehrpflicht erhalten, weil wir davon überzeugt sind, dass wir sie auch in Zukunft brauchen, um den Menschen in unserem Land einen verlässlichen Schutz vor neuen Gefährdungen und Bedrohungen zu bieten. Wir verlangen allerdings eine reformierte neue Form der Wehrpflicht! Mit einer Fortsetzung des derzeitigen Systems sind wir aber nicht einverstanden! Das derzeitige «Produktionsergebnis» der Wehrpflicht – weder eine funktionierende Miliz noch eine praktikable Präsenzfähigkeit – rechtfertigt eigentlich nicht den derzeitigen Aufwand.

Am besten und im Sinne einer nachhaltigen Problemlösung wäre es, den Grundwehrdienst wieder auf 8 Monate, besser auf 12 Monate zu verlängern.
Damit wären so ziemlich alle Sachprobleme, wie die Systemerhaltung, ein hoher Ausbildungsstand, Kräfte für Präsenzaufgaben und die Übungserfordernisse für die Miliztruppen, schlagartig gelöst.

Argumente für die Wehrpflicht

Sachargumente:
Freiwillige Meldungen zum Wehrdienst reichen nicht aus, die erforderlichen Stärken zustande zu bringen.
Es gibt überhaupt keine Anzeichen, dass sich genug Freiwillige melden werden. Zurückliegende und aktuelle Untersuchungen bestätigen dies. Auch die internationalen Erfahrungen sind alles andere als ermutigend. 8 Millionen Österreicher geben keine ausreichende Rekrutierungsbasis ab. Entscheidend ist nicht die Zahl der Meldungen zum freiwilligen Wehrdienst, sondern die Zahl der dann tatsächlich als für geeignet Befundenen (jeder zweite bis dritte). Die Schaffung von Anreizsystemen (Entlohnung, Berufsausbildung, Übernahme in den öffentlichen Dienst nach Beendigung der Dienstzeit usw.) wird allein schon im Hinblick auf Beispielsfolgen nur unzureichend ausfallen. Viele längerdienende Soldaten werden erst durch das positive Erleben des soldatischen Dienstes motiviert, was beim Wegfall der Wehrpflicht nicht zum Tragen kommen würde. Die Erwartungshaltung in den Werbeerfolg ist haushoch übertrieben. Allein die Wehrpflicht kann die nach wie vor erforderliche Werbebasis für den Kadernachwuchs verlässlich sicherstellen. Wenn jemand unbedingt Soldat werden und sich auf längere Zeit verpflichten wollte, könnte er das auch heute schon tun. Was berechtigt zu der Annahme, dass beim Wegfall der Wehrpflicht der Zuspruch sprunghaft ansteigen würde?

Wie hoch ist denn eigentlich der Bedarf an Freiwilligen?
Das Bundesheer verfügt derzeit über rund 11 000 Berufskadersoldaten (Offiziere, Unteroffiziere) und rund 5000 längerdienende Soldaten. Jährlich rücken rund 25 000 Wehrpflichtige jeweils für sechs Monate ein, wovon wie schon oben erwähnt rund 60% in der Systemerhaltung eingesetzt werden und der Rest einer militärischen Ausbildung zugeführt wird (ohne allerdings im Präsenzstand oder in der Miliz einen besonderen Einsatzwert zu erzielen). Für Assistenzleistungen zur Katastrophenhilfe stehen diese Kräfte auch zur Verfügung. Die wichtigste Funktion der Wehrpflichtigen im Grundwehrdienst ist aber die einer Werbebasis für den Kadernachwuchs und für freiwillig Längerdienende.
Für den Kadernachwuchs werden jährlich rund 1000 Freiwillige für eine mehrjährige (Soldaten auf Zeit) oder vieljährige (Berufssoldaten) Dienstzeit benötigt. Für die Miliz sind jährlich rund 4000 Freiwillige erforderlich, die nach einem Grundwehrdienst für Milizübungen verfügbar sind. Bei einem Wegfall der Wehrpflicht wären also jährlich rund 5000 taugliche Soldaten sozusagen auf dem freien Markt zu rekrutieren, das ist jeder fünfte eines Stellungsjahrganges!
Das ist illusorisch! Ein Problem für sich wäre auch der Übergang auf ein Freiwilligensystem. Es würde nämlich – unter der Annahme, dass die Zahl der erforderlichen Freiwilligen tatsächlich zustande käme – etwa 10 Jahre dauern, bis dass der Ersatz der rund 12 000 Wehrpflichtigen, die derzeit ständig in der Organisation vorhanden sind, durch Freiwillige erreicht würde.

Gesellschaftspolitische Argumente

Jedes Gemeinwesen, das zusammengefunden hat, hat das Bedürfnis, seine Bürger und seine Ordnung vor fremden Anfeindungen zu schützen.

Bedrohungen von Staaten (als Ausformung der Gemeinwesen) gab es schon immer und wird es auch immer geben. Es ist bloss die Frage, wie sich die Auseinandersetzungen zur Durchsetzung staatlicher Interessen äussern.
Ein Wandel der Ausdrucksformen ist jedenfalls zu beobachten. In der modernen globalisierten Welt werden auch andere Formen der Konfliktaustragung in den Vordergrund treten als wir sie aus der Vergangenheit in Form der konventionellen militärischen Konfrontationen kennen.
 
Die Geschichte lehrt uns, dass Gemeinschaften, die nicht mehr bereit waren, sich zur Wehr zu setzen, und die allenfalls diese Aufgabe delegiert hatten, zum Untergang bestimmt waren. Die auf Selbstbestimmung ausgerichtete Gesellschaft kommt daher ohne Wehr nicht aus. Die Wehrhaftigkeit als Summe von Wehrwille und Wehrfähigkeit ist eine grundlegende und zeitlose Selbstverständlichkeit in der Verantwortung des Souveräns, in der Demokratie also des Volkes.
Im Laufe der Geschichte hat sich das Volk das Recht, den Schutz der Gemeinschaft selbst bestimmen zu können, gegen die Willkür souveräner Herrscher oft erst recht mühsam erwerben müssen.


Die Wehrpflicht ist eine Errungenschaft der Französischen Revolution, es ist ein «legitimes Kind der Demokratie», weil der Souverän, das Volk, unmittelbar wirksam wird und sein Schicksal selbst in die Hand nimmt und es nicht wie seinerzeit anderen – z.B. Ritterheeren oder Söldnerheeren – überlässt, die Entscheidung in lebenswichtigen Fragen herbeizuführen. Das Volk hat sich also das Recht auf die Ausübung des Militärhandwerks geholt. Damit wird dieses Recht der Gemeinschaft zur Pflicht jedes einzelnen Bürgers, seinen Platz als Soldat (Wehrbürger) zu beanspruchen und auszufüllen.
Wehrpflicht hat daher immer auch eine bestimmte gesellschaftspolitische Bedeutung; man will die bewaffnete Macht nicht einer eigenen Gruppe in die Hand geben, die sich dann in der Isolation als «Staat im Staat» mit allen negativen Auswirkungen mausern könnte. Die ständige Rekrutierung junger Männer aus allen gesellschaftlichen Bereichen lässt stets zivilen Geist in das Heer einfliessen und gibt so ein natürliches Korrektiv ab und gewährleistet die gesellschaftliche Integration der Soldaten im Volk.

Insofern ist die demokratische Staatsidee untrennbar mit der Idee des Volksheeres verbunden. Die Miliz ist ein besonderer Ausdruck der allgemeinen Wehrpflicht und des Volksheeres. Sie sorgt in besonderer Weise für die Verankerung des Heeres in der Gesellschaft und für die Integration. Allgemeine Wehrpflicht und Miliz sind grundlegende zeitlos gültige Werte von hoher gesellschaftspolitischer Relevanz.

In gesellschaftspolitischer Hinsicht ist die Lage heute durch die postmoderne Spass- und Wohlstandsgesellschaft gekennzeichnet, die immer weniger bereit ist, ihr Recht auf Wehrhaftigkeit in Anspruch zu nehmen. Der Wehrwille der Gesellschaft ist im Abnehmen begriffen (Wehrdienstverweigerer/Zivildienst). Man ist zu gerne bereit, das Militärhandwerk in fremde Hände zu legen. Die Überlegungen zur Aufstellung einer Berufs- und Freiwilligenarmee stehen im Lichte der obigen Ausführungen grundsätzlich im Widerspruch zur demokratischen Staatsidee. Eine Delegierung der Selbstbehauptung an einen kleinen Teil des Gemeinwesens an ein Berufsheer wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des gemeinschaftlich getragenen Willens zur Wehrhaftigkeit der Gesellschaft. Im Grunde genommen wäre ein Berufs- und Freiwilligenheer mit einer Söldnertruppe gleichzusetzen, nur dass sich diese aus eigenen Bürgern rekrutiert. Das Heer muss zwangsläufig in die politische Isolation und Entfremdung innerhalb der Gesellschaft geraten. Es würde von «geistiger Auszehrung, Blutarmut und allerlei Verknöcherung befallen werden und hinter Kasernenmauern ein muffiges Eigenleben führen». Das Berufs- und Freiwilligenheer würde zu einem Fremdkörper in der Gesellschaft mutieren und allerlei absonderliche Eigenheiten und Auswüchse hervorbringen. Solche Fehlentwicklungen können im Ansatz bei einigen europäischen Ländern mit Berufsarmeen registriert werden. Das geht bereits bis zur Anwerbung fremdländischer Staatsbürger, denen in der Folge als Belohnung die Einwanderung eröffnet wird. Die Auswirkungen auf die Motivation der Angeworbenen und deren Identifikation mit ihrer Aufgabe liegen auf der Hand.

Demgegenüber stehen natürlich die Berufssoldaten innerhalb eines auf allgemeiner Wehrpflicht beruhenden und als Miliz strukturierten Heeres. Diese sind unverzichtbar für die Grundorganisation des Heeres. Sie treten aber als geschlossene Gruppe mit den sich daraus ergebenden Problemen nicht in Erscheinung.
Die Wehrpflicht ist auch ein wichtiger Integrationsfaktor für Bürger mit Migrationshintergrund. Erst durch den Militärdienst kommen viele von ihnen aus ihrem heimischen Milieu heraus und lernen die andere Seite kennen.
Die Wehrpflicht ist aber nicht unbedingt ein Wesensmerkmal der Demokratie. Uralt-Demokratien (USA, GB) leisten sich von jeher in Friedenszeiten eine Berufsarmee, ohne deshalb gleich ins demokratiepolitische Abseits zu geraten. Wehrpflichtarmeen sind somit keineswegs ein Merkmal für demokratische Strukturen, wie die Beispiele der deutschen Wehrmacht und des ehemaligen Warschauer Paktes nachweisen.
Es ist sicher so, dass das Nichtvorhandensein der allgemeinen Wehrpflicht die gesellschaftspolitische Verselbständigung eines Heeres mit den aufgezeigten negativen Konsequenzen erleichtert. Ob allerdings dieses Argument allein noch herhalten kann, um ein Berufs- und Freiwilligenheer abzulehnen, wäre zu hinterfragen. Wer dies tut, beleidigt die in demokratischer Tradition erzogenen Berufs- und Zeitsoldaten unseres Heeres. Nicht die Wehrform, sondern die demokratischen Kontrollinstanzen und die gesellschaftliche Einstellung zum Militär an sich sind die ausschlaggebenden Kriterien.
Ausschlaggebend für die Wehrpflicht sind die Sachargumente des personellen Bedarfes und die in höchstem Masse in Zweifel zu ziehenden Möglichkeiten, die Erfordernisse auf der Basis von Freiwilligkeit zu erfüllen. Verstärkt durch gesellschaftspolitische Argumente verlangen die dargestellten Sachargumente eindeutig ein Festhalten an der allgemeinen Wehrpflicht, verbunden mit einer tiefgehenden Reform des Wehrdienstes.
von  Generalmajor i.R. Günter Hochauer, Österreich

(Quelle: Zeit-Fragen

Kurzbiographie von Generalmajor i.R. Günter Hochauer

Persönliche Angaben
Geboren am 24.4.1941 in Scheibbs, Niederösterreich; Volksschule und Realgymnasium in Wien, Matura 1959; Hauptwohnsitz: 3483 Wagram.
Militärischer Werdegang
1959
Eintritt in das österreichische Bundesheer mit der Absicht, Berufsoffizier zu werden; Waffengattung: Panzerjäger
1960–1963
Theresianische Militärakademie WR. Neustadt; Leutnant ab 1.10.1963; Waffengattung: Jägertruppe
1963–1969
Zugskommandant und Ausbildungsoffizier in einem Ausbildungsregiment in Klagenfurt; Kommandant einer Einjährig-Freiwilligen-Kompanie
1969–1972
6. Generalstabskurs an der Landesverteidigungsakademie in Wien; Hauptmann des Generalstabes ab 1.10.1972
1972–1973
Einteilung im Planungs- und Aufstellungsstab der neuen Bereitschaftstruppe
1973–1975
Referent für Organisation im neuen Armeekommando in Wien
1975–1976
Kommandant eines Jägerbataillons in Kärnten
1976–1987
Leiter des Referates Operation und stellvertretender Leiter der G3-Abteilung des Armeekommandos; Brigadier ab 1.7.1986
1987–1990
Leiter des Referates Einsatzvorsorgen und stellvertretender Leiter der Führungsabteilung im Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV)
1990–2000
Leiter der Führungsabteilung im BMLV
2000–2002
Leiter der Generalstabsgruppe B im BMLV; Divisionär (Generalmajor ab 1.3.2000)
Ende 2002
Übertritt in den Ruhestand
Seit 2005
Präsident der Offiziersgesellschaft Niederösterreich 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011 über die Verfassungsbeschwerden gegen die Griechenlandhilfe und den Rettungsschirm EFSF

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden der Fünf Professoren W. Hankel, W. Nölling, K. A. Schachtschneider, D. Spethmann und J. Starbatty, aber auch die des Bundestagsabgeordneten Dr. P. Gauweiler abgewiesen.

Die Beschwerden der Professoren sind in dieser Homepage unter Downloads zu lesen und können heruntergeladen werden. Ich habe die Rechtsfragen in dem im Kopp-Verlag gerade veröffentlichten Buch „Die Rechtswidrigkeit der Euro-Rettungspolitik. Ein Staatsstreich der politischen Klasse“ umfassend dargelegt. Die ökonomische Lage des Euros ist in dem zugleich im Kopp-Verlag erschienenen Buch der Fünf Professoren „Das Euro-Abenteuer geht zu Ende. Wie die Währungsunion unsere Lebensgrundlagen zerstört“ erörtert.

1 a)
Das Gericht hat entweder einen der wesentlichen Rechtsakte entgegen den Anträgen der Beschwerdeführer (Antrag zu 4 und 11) überhaupt nicht behandelt, nämlich die Verordnung der Union zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus vom 11. Mai 2010 (VO (EU) Nr. 407/2010 des Rates). Diese Verordnung ist zu Unrecht auf Art. 122 Abs. 2 AEUV gestützt, eine Nothilferegelung in Katastrophenfällen und ähnliches, und verletzt kraß das Bail-out-Verbot des Art. 125 AEUV, aber auch die Haushaltsdisziplinierungsregelung des Art. 126 AEUV. Der Antrag wirft somit die wesentlichen Rechtsfragen des Verfahrens auf, die schweren Rechtsverletzungen der Union in der Euro-Rettungspolitik, die zugleich grobe Vertragsverstöße auch der deutschen Politik sind. Für dieses schwerwiegende Versäumnis des Gerichts spricht, daß es über die genannten Vertragsverstöße nichts gesagt hat, aber auch daß die Beschwerde gegen die Verordnung als solche in dem Urteil weder als unzulässig noch gar als unbegründet ab- bzw. zurückgewiesen worden ist. Es hat in dem Urteilsteil zu B II 2, in dem die gegenständliche Beschwerdefähigkeit der Rechtsakte der Union geprüft werden, den „Beschluß der Rates über die Verordnung des Rates zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus vom 10. Mai 2010 (Rat-Dok. 9606/10) als nicht beschwerdefähig hingestellt, aber die Verordnung selbst, die am 11. Mai 2011 erlassen wurde, nicht erwähnt und nicht auf die Beschwerdefähigkeit hin erörtert. Den wesentlichen Antrag, der das Gericht gezwungen hat, die Kernfragen des Unrechts der Euro-Rettungspolitik zu erörtern, weder auf die Zulässigkeit noch auf die Begründetheit hin zu behandeln, ist unfaßbar. Die Vertragsprinzipien sind dem Gericht nicht fremd. Es erwähnt sie, um die Budgetgemäßheit der Währungsunion aufzuzeigen, verliert aber kein Wort über deren Verletzung. Außerdem sind die Anträge, die Rechtswidrigkeit der Zweckgesellschaft, welche die Eurorettung administriert, die EFSF, sowie die Rahmenvereinbarung darüber nicht behandelt worden. All diese Anträge und die diesen zugrundeliegenden Vorgänge sind im Sachverhalt dargelegt und können, weil sie zu einem umfangreichen Beschwerdevortrag geführt haben, nicht übersehen worden sein.

b) Oder das Gericht hat ohne jede Erörterung wesentliche Erkenntnisse des Maastricht- Urteils von 1993, die im Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009 sogar im Leitsatz 4 bestätigt und verstärkt worden sind, aufgegeben und in das Gegenteil verkehrt. Es hat nämlich die verschiedenen Maßnahmen der Europäischen Union im Rahmen der Eurorettung nicht als „Hoheitsakte deutscher öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und § 90 Abs. 1 BVerfGG“ eingestuft, gegen die allein Verfassungsbeschwerden erhoben werden können. Dazu konnte auch und insbesondere die Verordnung der Union zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus vom 11. Mai 2010, die das Gericht insofern nicht eigens erwähnt, gerechnet werden, weil das Urteil, wie zu a) ausgeführt, diesen wichtigen Antrag sonst nirgends behandelt. So ist auch der mittelbare Erwerb von griechischen Staatsanleihen und der Staatsanleihen anderer Euro-Staaten durch die Europäische Zentralbank, durch die Griechenland weitgehend finanziert wird, d. h. mit deren Gegenleistung die griechischen Schulden gegenüber den Banken, Versicherungen, Fonds bezahlt werden, in diesen Maßnahmekatalog einbezogen. Das sind alles „ausbrechende Rechtsakte“, die „ultra vires“ erfolgen; denn sie verletzen offen das Bail-out-Verbot des Art. 125 AEUV bzw. die Befugnisgrenzen der EZB aus Art. 123 AEUV. Aber die Auflagen für Griechenland verletzen auch den Mechanismus des Art. 126 AEUV zur Haushaltsdisziplinierung der Euroländer und im übrigen völkerrechtswidrig die Demokratie der Griechen. Gegen solche Akte hatte das Gericht 1993 und erst recht 2009 Grundrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde (Absätze 240 f.) zugesagt und sogar die Prüfungskompetenz bei sich monopolisiert. Im konkreten Fall hat das Gericht das Versprechen nicht eingelöst. Das ist für die vorbereitenden Beschlüsse des Rates bisher nicht ausgesprochen worden, aber auch das sind fraglos Hoheitsakte der Union. Für Verordnungen ist das unbestreitbar; denn sie sind Gesetze der Union, welche die Mitgliedstaaten unmittelbar binden. Das ist ein schwerer Rechtsbruch. Es hätte sonst die Rechtswidrigkeit der Rettungspolitik feststellen müssen. So aber hat es sich insoweit verschwiegen und lediglich angemerkt, daß die „Anwendbarkeit (sc.: der Hoheitsakte) in Deutschland“ anderweitig überprüft werden könne. Welche Instanz aber soll das sein, wenn nicht das Bundesverfassungsgericht. c) Den Europäischen Gerichtshof können Bürger gegen Rechtsakte mit allgemeiner Wirkung (fast alle), die sie nicht allein (individuell und in besonderer Weise) betreffen, nicht anrufen. Es gibt auch keine Grundrechtsbeschwerde zu diesem Gericht. Hätte das Bundesverfassungsgericht den versprochenen Grundrechtsschutz gegen Hoheitsakte der EU gegeben, hätte es die Rechtsfragen, die sich aus dem Lissabon-Vertrag ergeben, auch dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorlegen können, wenn nicht müssen. Dieses Verfahren hätte viel Zeit in Anspruch genommen und eine Weiterentwicklung der Rettungsunion erheblich verzögert. Aus Angst vor den Finanzmärkten und damit vor dem schnellen Zusammenbruch des Eurosystems hat das Gericht diesen Weg der Rechtsklärung vermieden und die Rechtsschutzverweigerung vorgezogen. d) Wegen dieses Rechtsbruchs im Verfahren oder in der Sache des Gerichts sehen sich die Politiker und viele Medien veranlaßt, zu verbreiten, daß Gericht habe die Griechenlandhilfe und den Rettungsschirm gebilligt. Davon kann keine Rede sein. Es hat den Bürgern den notwenigen Grundrechtsschutz nicht gegeben und/oder die Entscheidung über einen wesentlichen Antrag unterlassen.

2) Den Grundrechtsschutz aus dem Recht auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 GG hat das Gericht beibehalten, aber weiter minimiert.

a) Es hat lediglich eine Verletzung dieses Rechts durch die beiden angegriffenen deutschen Gesetze geprüft. Wenn das Parlament die Exekutive Kredite an die hilfsbedürftigen Euro-Staaten zu gewährleisten ermächtigt, hält das Gericht das, sofern ein äußerster finanzieller Rahmen definiert ist und die Kredite an Vereinbarungen mit den Kredit nehmenden Staaten gebunden sind und deren Zweck begrenzt ist, für demokratisch legitimiert und hinreichend bestimmt, selbst wenn die Kredite den Umfang fast ganzer Bundeshaushalte oder mehr erreichen. Quantitative Grenzen hat das Gericht nicht gezogen. Es läßt aber keinen „völkervertraglichen Mechanismus“ zu, der Deutschland gegebenenfalls zu Zahlungen in großem Umfang verpflichtet, die „Willensentscheidungen anderer Staaten“, „wenn diese mit sie mit schwerkalkulierbaren Folgwirkungen verbunden sind“, auslösen, auf die das deutsche Parlament keinen Einfluß mehr nehmen kann. Schön und gut: Das schließt Euro-Bonds aus und erschwert Regelungen im zukünftigen permanenten Schutzmechanismus ESM, die sich der jeweiligen Einwirkungsmöglichkeit des Parlaments entziehen. Das ist ein bescheidener, aber für die Finanzmärkte ärgerlicher Erfolg der Verfassungsbeschwerden. Aber: Der fraktionierte Bundestag, besetzt mit weitestgehend von der Regierung oder anderen an der Euro- und derzeitigen Europapolitik interessierten Kräften (Unternehmen u. a.) abhängigen, wenig qualifizierten Abgeordneten, stimmt im Zweifel jeder international, zumal in der EU vereinbarten Politik der Staats- und Regierungschefs zu. Der Bundestag vertritt schon lange nicht mehr das Wohl des Deutschen Volkes, sondern eine internationalistische, zumal europäistische Politik, die den Interessen des großen Teils der Deutschen, insbesondere der wenig begüterten Bürger, entgegengesetzt ist. Die Kaufkraft ist um etwa 50% geringer als sie ohne den Euro wäre. Die Bürger werden durch die geringe Stärkung des Bundestages nicht geschützt.

b) Das Gericht läßt auch die Zustimmung des Haushaltsausschusses zu den Vollzugsmaßnahmen der Eurorettung im Rahmen der (überaus weiten) Ermächtigungen genügen. Das nimmt dem Parlament die Haushaltskompetenz und wertet den Ausschuß gewissermaßen zu einem Verfassungsorgan auf. Jeder Abgeordnete hat aber die Verantwortung für die Haushaltspolitik und damit der Bundestag in seiner Gesamtheit. Das ist ein deutlicher Bruch mit dem Parlamentsprinzip der demokratischen Republik. So kommt im Haushaltsausschuß wegen seiner Zusammensetzung nach Fraktionsstärke gegebenenfalls eine Fraktionsminderheit nicht zur Geltung, die aber so stark ist, daß sie die Regierungsmehrheit im Parlament in Frage stellt. Ihre Ablehnung von Eurorettungsmaßnahmen könnte den Kanzler zur Vertrauensfrage oder gar zum Rücktritt veranlassen, wenn nicht zwingen. c) Das Gericht überantwortet mit einer nicht neuen, aber nach wie vor überzogenen Zurückhaltung gegenüber der Politik von Parlament und Regierung vor allem in der Einschätzung wirtschaftlicher Gegebenheiten der Legislative und Exekutive, zumal „der Wahrscheinlichkeit für Gewährleistungen einstehen zu müssen“ (was unausweichlich ist), die schicksalhafte Euro-Rettungspolitik. Es ist aber verpflichtet, die Grenzen der Politik aufzuzeigen, welche das Recht zieht, nämlich zum einen die Unionsverträge und zum anderen das Verfassungsgesetz Deutschlands, jedenfalls die Verfassung der Deutschen, also die durch Art. 79 Abs. 3 und Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG definierte Verfassungsidentität. Diese gebieten dem Gericht die Verteidigung der demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Ordnung. Diese wird wesentlich durch die Europolitik ruiniert, schlimmer noch, die Euro-Rettungspolitik mißachtet das Staatsprinzip und entwickelt entgegen dem Grundgesetz (Art. 146 GG) einen Unionsstaat (unionalen Bundesstaat), der eine neues Verfassungsgesetz Deutschlands voraussetzt, das die Deutschen sich nur kraft eines Referendums geben können. Auch das hat das Lissabon-Urteil klargestellt. Das Gericht hat das aber in diesem Urteil über eine Politik, welche die Grenze zum Bundesstaat deutlich überschreitet, verschwiegen und auch insoweit den zugesagten Grundrechtsschutz verweigert. Es widerspricht gerade den Unionsverträgen und damit der Integrationspolitik Deutschlands wie der anderen Mitgliedstaaten der Union, daß, wie das Gericht meint, „die europäische Integration die Bundesrepublik Deutschland nicht nur rechtlich, sondern auch finanzpolitisch bindet“, und erklärt: „Selbst dann, wenn solche Bindungen erheblichen Umfang annehmen, wird das Budgetrecht nicht in einer mit dem Wahlrecht rügefähigen Weise verletzt“. Richtig ist, daß in Art. 125 AEUV jedenfalls für die Währungsunionspolitik  die Haftung für die Schulden anderer Euro-Staaten ausdrücklich verboten ist, nicht nur den Mitgliedstaaten, sondern auch der Union selbst. Das ist ein Konstruktionsprinzip der Währungsunion, wie das Gericht an anderer Stelle selbst hervorhebt. d) Nicht anerkannt hat das Gericht, daß aus dem Recht auf Demokratie des Bürgers auch das Recht des Bürgers folgt, daß der Bundestag bei seinen Beschlüssen das Grundgesetz, jedenfalls den Kern der Verfassung, die sogenannte Verfassungsidentität, einhält. Es lehnt weiterhin eine Rechtmäßigkeitskontrolle der Politik aus diesem Recht des Bürgers auf Demokratie ab. Es ist an sich selbstverständlich, daß ein Vertreter sich im Rahmen der Vertretungsmacht, den Weisungen des Vertretenen, hält. Diese `Weisungen` gibt das Volk den „Vertretern des ganzen Volkes“ durch sein Verfassungsgesetz. Genausowenig hat das Gericht das Recht auf Recht der Bürger anerkannt, das auf denselben Anspruch auf Verfassungsmäßigkeit der Politik hinausläuft. Die Euro-Rettungspolitik ist grob verfassungswidrig. Insbesondere verletzt sie mit dem Stabilitätsprinzip das Sozial(staats)prinzip, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip, aber auch das Staatsprinzip selbst, dem es widerspricht, daß ein Staat einen anderen Staat finanziert.
e) Den Verlust der währungspolitischen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten der Union durch den Vertrag von Lissabon (Art. 3 Abs. 1 lit c AEUV) hat das Gericht gar nicht erst erwähnt.

3) Besonderns betrüblich ist, daß das Gericht das Grundrecht auf Stabilität aus der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG wiederum wie schon im Euro-Prozeß 1998, den vier der Fünf Professoren angestrengt hatten, nicht anerkannt hat. Das nimmt den Bürgern, den Reichen wie den Armen, entgegen dem Fundamentalprinzip des Eigentums, den Eigentumsschutz, so den an dem Wert der Renten, der Pensionen, der Transferleistungen, aber auch an den Vermögen, an Sparguthaben usw. Das Gericht geht so weit, den Deutschen Belastungen zuzumuten, wie sie jetzt die Griechen (nur zugunsten der Finanzwirtschaft) erleiden müssen, jede Art von Kürzungen der Einkommen und Staatsleistungen sowie Steuererhöhungen, solange die Gewährleistungen Deutschlands noch refinanzierbar sind. Auf die immense Steigerung der Staatsschulden geht das Gericht nicht ein, auch nicht wirklich auf die Mißachtung der Schuldenbremse. Erst wenn die Rettungsmaßnahmen „die Kaufkraft des Euro in erheblichem Umfang“ „objektiv beeinträchtigen“ sollten, „in Grenzfällen einer evidenten Minderung des Geltwertes durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt“ komme eine Kontrolle einer solchen Politik an Hand der „Eigentumsgarantie“ in Betracht. Das ist immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aber daß eine gut 30%ige Kaufkraftminderung längst Wirklichkeit ist und sich verheerend verstärken wird, nimmt das Gericht nicht ernsthaft zu Kenntnis.

4) Das Recht auf Recht, das die Bürgerlichkeit des Bürgers, dessen freiheitliche Würde, zur Geltung bringt, fand das Bundesverfassungsgericht, das vermeintliche Bürgergericht, keiner Erwähnung wert. Das Gericht hat sich eben zu dem Parteiengericht entwickelt, zu dem Verfassungsorgan, das den Parteienstaat gegen die Bürger genannten Untertanen verteidigt.

5) Das Bundesverfassungsgericht hat somit die Euro-Rettungspolitik nicht „gebilligt“, nicht ins Recht gesetzt. Es hat vielmehr, besonders betrüblich, den Bürgern den Rechtsschutz verweigert, ja sogar gefestigte Rechtsprechung zum Grundrechtsschutz gegen ausbrechende Rechtsakte der Union umgeworfen, ohne diese Änderung auch nur mit einem Wort zu begründen, entweder explizit oder implizit dadurch, das die einschlägigen Anträge nicht behandelt worden sind. Die Bürger werden weiter als Untertanen behandelt, die sich jede noch so verheerende Politik der politischen Klasse, zu der auch die Richter dieses Gerichts gehören, gefallen lassen müssen. Es bleibt gegen den Bruch der fundamentalen Prinzipien des Grundgesetzes der Widerstand, zu dem Art. 20 Abs. 4 GG jeden Deutschen berechtigt und sittlich verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht (mehr) der Hort des Rechts, dessen Entscheidungen Widerstand erübrigen. Dafür ist es eigentlich eingerichtet. Widerstand heißt in dieser Lage, daß die Deutschen endlich andere Vertreter in den Deutschen Bundestag wählen als die Verächter des Volkes, die allein durch ihre Parteilichkeit ihre Gewissenlosigkeit stetig unter Beweis gestellt haben. Diese Parteigänger wählen sich im übrigen auch ihre Verfassungsrichter. Was können die Bürger anderes erwarten als derart apologetische Urteile?

Das Urteil vom 7. September 2011 ist ein weiterer Schritt der politischen Klasse in den Unrechtsstaat.

Karl Albrecht Schachtschneider, 9. September 2011

Urteil >>>hier 

 Interview mit Prof. Schachtscheider: Video

hs. Der ESM (Europäischer Stablitätsmechanismus) ist der nächste Schritt zum illegalen Bundesstaat EU und wird bald von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten abgesegnet werden. Verfassungsbeschwerden werden  folgen, aber es ist zu erwarten, dass der Grundrechtschutz vom Bundesverfassungsgericht und auch vom österreichischen Verfassungsgericht verwehrt wird.


ESM Entwurf>>> hier



Schweizer im Wohlstands-Ranking erneut auf Platz eins



Das Bruttogeldvermögen ist laut einer Studie der Allianz 2010 in 50 untersuchten Ländern auf 95,3 Billionen Euro geklettert. Österreich rangiert nur auf Platz 18 im Ranking der reichsten Länder.

Pro Kopf Geldvermögen in Euro:

1. Schweiz 207.393 
...
18. Österreich: 59.346...

(Auch in der Wiener Zeitung vom 15. September)
hs. Das Schweizer Erfolgsmodell ist eine echte Alternative zur EU!



2011-09-13

Fanpost

Dieses Foto schickte Hr. Paul Ott, ein Unterstützer des Volksbegehrens für den Austritt aus der EU. Er entdeckte es in Oberösterreich. Das Plakat sagt mir, dass es mutige Mitmenschen gibt, welche sich etwas einfallen lassen.

2011-09-10

Infostandtermine ab September 2011


hs. Die Einleitung des EU-Austritt-Volksbegehren geht in die Zielgerade: Es fehlen noch weniger als 1000 Unterschriften auf die erforderliche Zahl von 8032 gültigen U-Erklärungen. Da wir eine Reserve für die Einreichung im Innenministerium benötigen, wollen wir sicherheitshalber mit mindest 10.000 U-Erklärungen einreichen. Wer noch nicht unterschrieben hat, sollte dies bald, aber bis spätestens Mitte Dezember tun. Die EU ist unreformierbar - die Entwicklung zeigt dies deutlich: ein Beispiel ist der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM). Die Euro wird mit allen Mitteln gerettet. Das ist eine weitere Ermächtigung des "EU-Politbüros". Die Schulden der Staaten innerhalb der EU werden niemals zurückgezahlt werden. Die Zinsen sind jedes Jahr fällig! Geschützt wird damit das Spekulieren, das internationale "Finanzcasino". Wer profitiert? Prof. Paul Kirchhof, eh. Verfassungsrichter: «Im Kern üben wir Solidarität mit dem Finanzmarkt».



Infostandtermine in der nächsten Zeit:
Mit Notar : 

19.9 Bruck, 20.9 Leoben, 21,9 Leoben, 22.+23.9 Graz, 27.9 Favoriten, 29.9 Baden, 30.9 Wr. Neustadt, 1.10. Wr. Neustadt, 4.10. Floridsdorf, 6.10. Meidling, 7.10. Kagran, 10. 10. Handelskai, 11.10. Wr. Neustadt, 12.10. Wr. Neustadt, 14.10. Krems, 17.10. Linz, 18. 10. Linz, 19.10. Linz, 20. 10 Salzburg, 21. 10 Linz, 24.10. Favoriten, 25.10. Landstraße/Rochusmarkt, 27. 10, Hernals, 28.10. Kagran

Ohne Notar: 

 6.9 Kagran, 8.9 Hernals, 6.10 Meidling, 27. 10 Hernals,



Standorte:

Vor den Bezirksämtern oder auf den Hauptplätzen.
Ausnahmen:
Favoriten:   Quellen/Favoritenstraße
Floridsdorf: Vor den U-Bahnausgängen oder vor dem Durchgang zum Bezirksamt.
Handelskai: U6 Station Handelskai. 
Nähere Auskunfte über genaue Notarzeiten, Anmeldung zur Mitarbeit etc.:

02242 70516 (Inge Rauscher) oder 0650 7362200  (Helmut Schramm).

«Im Kern üben wir Solidarität mit dem Finanzmarkt»

Prof. Dr. Paul Kirchhof

 Bild: welt.de

Wofür wir eigentlich bezahlen – die Wirtschaft in Griechenland, die Stabilität des Euro,die Gewinnmargen im Finanzmarkt, die Boni der Investmentbanker?

Ein Interview der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» mit Prof. Dr. Paul Kirchhof
 
zf. Die Schweizer Bevölkerung wundert sich seit Jahren, warum so viele deutsche Bürger aus fiskalischen Gründen zu uns herüberkommen wollen. Das Interview mit dem Steuerrechtler und früheren Verfassungsrichter Paul Kirchhof macht eine Auslegeordnung, die für jeden verstehbar ist, und legt für den Ausweg einen Vorschlag vor, an dem eine Arbeitsgruppe gearbeitet hat: «Deswegen habe ich mich im Jahre 2000 auf den Weg gemacht und sechs Bundesländer um Mithilfe gebeten, ob wir nicht einmal zusammenarbeiten könnten, um ein bereinigtes, erneuertes Steuermodell zu formulieren. Ich habe die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen gefragt. Also alte und neue, reiche und arme Länder, mit Landesregierungen aller politischen Couleurs. Und alle haben ja gesagt. Sie wirkten mit, sie haben ihre Beamten geschickt. Und diese Gruppe sowie mein Team in Heidelberg – Steuerberater, Steuerjuristen, Steuerrichter – haben das Konzept in dieser langen Zeit erarbeitet, sehr gründlich, sehr kritisch und sehr engagiert.»
«Frankfurter Allgemeine Zeitung»: Seit zwei Jahren haben wir eine Erfolgsmeldung nach der anderen: Fast schon im Wochentakt wird der Euro gerettet.
 
Prof. Dr. Paul Kirchhof: Wir erleben, dass die Regierungen in Europa sich unter grossem Aufwand von Steuergeld und einer Bereitschaft zu weiteren Staatsschulden bemühen, den Euro zu retten. Da gibt es sicherlich für die jeweilige Gegenwart stets einen Erfolg. Aber dabei wird auch bewusst, den Regierungen wie den Menschen, dass wir eine Neukonzeption brauchen: des Finanzmarktes und der Verschuldensfähigkeit der Staaten, im äussersten Fall auch der Entschuldung der Staaten. Nicht das Drehen an einer kleinen Schraube ist heute der Auftrag der Politik, sondern Kühnheit, Mut, Entschiedenheit für ein grosses Erneuerungswerk.
Kühn auf die Klippe?
 
Jedes grosse Werk birgt Risiken, wird Widerstände erfahren. Weil der Mensch dem vertraut, was er gewohnt ist. Aber er ist auch in der Lage, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden. Und da haben die meisten Menschen ein sensibles Gespür. Wenn sie merken, sei es im Finanzmarkt, sei es im Steuerwesen, sei es im Arbeitsrecht, dass es in den Grundstrukturen an Gerechtigkeit hapert, werden sie aufmerksam, wehrbereit und aktiv – gegen Unrecht.

 Was ist denn ungerecht beim Euro-Retten?
 
Wir werden aufgefordert, Solidarität mit Griechenland zu üben. Aber im Kern üben wir Solidarität mit dem Finanzmarkt. Obwohl er völlig intransparent ist, obwohl dort eine Fülle von Transfers stattfinden, die nicht mehr auf die Produktion von Gütern, also auf die Bedürfnisse von Menschen, angelegt sind. Da werden Forderungen und Beteiligungen drei-, vier-, fünfmal verkauft, auf jeder Stufe gibt es Käufer und Verkäufer, Berater und Prüfer, Versicherer und Rückversicherer, die alle ihren Staubsauger angestellt haben, um Gewinne abzusaugen. 
Der Staub, der da abgesaugt wird …
 
Das ist Geld.
Von wo nach wo bewegt es sich denn?
 
Wenn man mit Geld nicht ein Gut kauft, eine Ware oder eine Dienstleistung, sondern Forderungen oder Hoffnungen, wenn spekuliert wird auf den Aufstieg oder Niedergang eines Unternehmens, gar das Gelingen oder Misslingen ganzer Staaten, dann fliesst das Geld von den Unternehmen und Staaten zu denen, die diese Geschäfte betreiben. Und wenn dann der Staat dieses System finanzieren muss, um die Augenblicksstabilität richtigerweise zu bewahren, dafür noch nicht einmal auf Steuergeld zugreifen kann, sondern nur auf Kredite, dann nimmt er das Geld vom Finanzmarkt, gibt es dem Finanzmarkt und zahlt dafür dem Finanzmarkt auch noch Zinsen. Das kann langfristig nicht funktionieren. 
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das ein Geschäftsmodell.
 
Das ist inzwischen ein bewährtes Geschäftsmodell. In diesem Jahr plant der Bund, 47 Milliarden Euro Steueraufkommen von vornherein an den Finanzmarkt zu geben – für Schuldzinsen.
Handelt der Staat als Agent der Finanzmarkt-Akteure?
 
Ich bin nicht sicher, ob er Agent ist oder Getriebener. Denn er ist hoch verschuldet. Er braucht neue Kredite, er braucht die Verlängerung der alten Kredite. Die Konditionen bestimmt nicht unwesentlich derjenige, der den Kredit gibt. Und das ist die Bank, das ist der Finanzmarkt. Der Staat ist als Schuldner abhängig. Nun muss er andere abhängige Staaten schuldenfinanziert unterstützen und gerät damit in noch stärkere Abhängigkeit vom Finanzmarkt. Eine dramatische Spirale, die wir verlangsamen und zum Stillstand bringen müssen.
Was bedeutet es eigentlich für die Demokratie, wenn ein beträchtlicher Teil des Haushalts für Zinsen und Schuldendienste reserviert werden muss?
  
Zweierlei: Erstens wird das Budgetrecht des Parlaments unterlaufen. Denn laut Grundgesetz entscheidet der Bundestag in verantwortlicher Freiheit über die Verwendung aller staatlichen Einnahmen, sprich: der Steuern. Wenn der Staat sich nun aber verpflichtet hat, einen wesentlichen Teil dieses Geldes als Zinszahlung an andere zu geben, dann kann das Parlament nicht mehr darüber verfügen. Das ist das eine. Dahinter steckt aber ein zweiter Gedanke, der schon zur Zeit der Weimarer Reichsverfassung sehr betont worden ist, nämlich der Gleichheitssatz, der im Steuerrecht und in der Steuergerechtigkeit eine grosse Rolle spielt. Der Staat verspricht der Allgemeinheit der Steuerzahler, dass er alles Geld, was er vom Steuerzahler genommen hat, an die Gesamtheit der Steuerzahler durch Staatsleistungen zurückgibt.
        
Darf der Staat demnach die Hungernden in Afrika nicht unterstützen?       
 
Doch, natürlich. Denn das ist ein Anliegen der deutschen Rechtsgemeinschaft. Entscheidend ist: Die Bürger müssen wissen und darüber entscheiden können, wofür der Staat das Geld ausgibt. Wenn wir nicht mehr genau wissen, wofür wir eigentlich bezahlen – die Wirtschaft in Griechenland, die Stabilität des Euro, die Gewinnmargen im Finanzmarkt, die Boni der Investmentbanker? –, dann ist dieser Gleichheitssatz nicht mehr erfüllt. Staatsausgaben bedürfen einer deutlichen, für jedermann erkennbaren Rechtfertigung.
Ist denn Steuer überhaupt gerechtfertigt? Sie haben jetzt ein Steuergesetzbuch vorgelegt. Zehn Jahre hat die Arbeit daran gedauert, eine ungewöhnliche, genaugenommen einmalige Leistung. Was ist der Ausgangspunkt dieser Anstrengung? Sie haben von Steuergerechtigkeit gesprochen. Was hat Steuer mit Gerechtigkeit zu tun? Jeder hasst die Steuer.
Das war die grosse Ausgangsfrage unseres ganzen Unternehmens. Wir sprechen ganz bewusst von Steuergerechtigkeit, obwohl der Jurist zögert, dieses grosse Wort Gerechtigkeit in den Mund zu nehmen. Trotzdem, darum geht es. Wir müssen im Steuerrecht bewusst machen: Die Steuer ist nicht ein Ärgernis, das es zu vermeiden gilt, sondern die Steuer ist der Preis der Freiheit. Ein freiheitlicher Staat belässt die Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit in privater Hand. Er sagt: Löhne und Preise sind Sache der freien wirtschaftenden Subjekte. Wenn das aber so ist, dann muss sich der freiheitliche Staat ­finanzieren durch Teilhabe am Erfolg privaten Wirtschaftens. Und das nennen wir Steuern.
Er nimmt den Menschen Geld weg, das sie erwirtschaftet haben.
Gewiss, aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. Nehmen wir mal die Einkommensteuer: Da hat jemand gearbeitet, hat dafür seinen Lohn bekommen, oder er war Unternehmer, hat Gewinn gemacht. Der gehört ihm, weil er sich angestrengt hat und erfolgreich war. Aber die volle Wahrheit ist: Er konnte das Einkommen nur erzielen, weil wir hier in Deutschland inneren und äusseren Frieden hatten. Er konnte unbehelligt morgens zu seinem Arbeitsplatz fahren und abends wieder zurück. Der Unternehmer konnte in seinem Schaufenster seine Waren zeigen und das Publikum in sein Geschäft hineinlassen. Er hatte unser Privatrecht, um Verträge zu vereinbaren, die wir dann mit Hilfe der Gerichte durchsetzen. Er konnte in Euro seinen Kaufpreis vereinbaren und seine Wirtschaftsgüter bewerten. Er konnte die in unseren Schulen und Hochschulen gut ausgebildeten Arbeitnehmer einsetzen. Er findet Kunden vor, die mit Wechsel und Scheck und Kredit umgehen können. All das ist eine Leistung der Rechtsgemeinschaft. Und die hat ihren Preis.
In Ihrem Modell ein Viertel vom Kuchen.
Ja. Dort sagt der Staat, wenn du erfolgreich warst und auch im nächsten Jahr erfolgreich bleiben möchtest, dann musst du nach sozialer Entlastung der Anfangseinkommen ein Viertel deines Einkommens abgeben, damit wir dieses System auch in Zukunft finanzieren können. Das muss jedem einleuchten, weil jeder täglich die Vorzüge der hier blühenden Kultur-, Rechts- und Wirtschaftslandschaft Deutschland erleben darf, weil er hier in Freiheit wirtschaften kann.
Dann ist doch alles wunderbar. Was Sie gerade geschildert haben, das haben wir doch. Warum brauchen wir da ein neues Steuergesetzbuch?
Der Grundgedanke ist absolut in Ordnung, aber er ist in unserer Wirklichkeit kaum noch zu erkennen. Er ist überwuchert und überlagert von Ausnahmen, Privilegien, Lenkungen. Wir müssen die Steuer nicht neu erfinden, sondern in ein System zurückfinden, das dieser Idee gerecht wird.
Ist denn unser Steuersystem ungerecht?
Ja, es ist ungerecht. Schon deswegen, weil niemand es mehr versteht. Was nicht als gerecht verstanden werden kann, kann auch nicht gerecht sein.
Schon deswegen – und weshalb noch?
Weil dieses Steuerrecht nicht mehr unausweichlich für jeden vorgegeben ist. Wer viel verdient, kann seine Steuerschuld mindern. Er kann gute Berater bezahlen, stille Reserven bilden, Firmen verschachteln, Auslandsgesellschaften einrichten und so Gewinne und Verluste verschieben. Wer über viel Vermögen verfügt, kann die Steuer vermeiden. Aber nicht der, der mit seinem gesamten Jahreseinkommen sich und seine Familie ernähren muss.
Das heisst, dass wir ein Steuersystem zu Lasten der Ärmeren haben?
Ja. Die Schwachen werden belastet und die Starken begünstigt.
Sie wollen also Leuten die Möglichkeit rauben, der Steuer irgendwie zu entgehen?
Ich würde es positiv ausdrücken. Wir wollen einen gerechten Steuermassstab, der für alle gilt. Jeden Tag können Sie im Fernsehen einen durchlaufenden Streifen sehen, der uns benachrichtigt, was die dreissig bedeutendsten deutschen Unternehmen für ihre Aktionäre getan haben. Gut so, dann wissen wir das. Wie wäre es denn, wenn wir einmal in der Woche einen Steuer-Dax durchlaufen lassen würden? Dann wüssten wir auch, was die dreissig besten Steuerzahler für die Allgemeinheit getan haben. Da applaudieren wir, da sind wir stolz auf diesen erfolgreichen Unternehmer. Da schauen wir nicht in der scheelen Form der Bewunderung, die wir Neid nennen, zu ihm rüber, weil er so viel verdient, sondern wir sagen: Sehr gut! Schön wäre es, er würde im nächsten Jahr noch mehr verdienen. Wir müssen wissen, dass der Erfolg des anderen – über die Steuer – unser Erfolg ist, gleichheitsgerecht, unausweichlich.
Und das ist heute nicht der Fall?
Das ist heute nicht annähernd der Fall. Wir haben eine ganze Beratungsindustrie, wir haben eine Anlage- und Fondsindustrie zum Zweck der Steuervermeidung – grösstenteils setzt sie Anreize für ökonomische Unvernunft.
Ist unser Steuerrecht nicht auch ein Ergebnis der Vernunft? Es ist historisch gewachsen, verkörpert einen demokratischen Prozess aus lauter Kompromissen. Da wurde immer weiter feinjustiert und verbessert, unterschiedliche Interessen sind wirksam geworden, Interessen von Armen, von Reichen, von Privaten, von Unternehmen, von Verbänden. Natürlich ist das hoch differenziert, hoch kompliziert, aber wir sind ja auch eine komplizierte, differenzierte Gesellschaft in einem ziemlich grossen Staat. Wenn man das vereinfachen will – bedeutet das nicht, dass man diesen Prozess im Grunde zurückschraubt? Dass man zurückgehen will in eine Steuer-Steinzeit oder zumindest in romantische Verhältnisse?
Nein, wir gehen mit diesem Vorschlag zu einem radikal vereinfachten und deswegen wieder verständlichen Steuerrecht nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft. Es ist die Zukunft, die unser Verfassungsstaat verspricht: dass dieser Rechtsstaat gleichmässig, aber massvoll an Steuern nimmt, was ihm gebührt. Unser Gesetzestext hat 35 Seiten. Von vielen Tausenden Paragraphen, die wir heute beachten müssen, haben wir noch 146. Dieses neue Recht ist dann ganz einfach und für jeden interessierten Bürger in schöner deutscher Sprache dargestellt und verständlich.
Wenn das alles so schön ist, warum ruft die Politik nicht: Na, wunderbar! Das erleichtert uns das Geschäft. Das machen wir! Statt dessen hat sie das Thema vom Tisch gewischt.
Ich würde es nicht ganz so pessimistisch sehen. Es muss natürlich diskutiert werden. In jeder Demokratie brauchen wir Zeit, damit die Diskussion in Schwung kommt. Und dann bin ich sehr zuversichtlich, dass unsere guten Argumente überzeugen. Aber natürlich gibt es auch viele Politiker, die an dem bisherigen Verwirr- und Privilegiensystem mitgewirkt haben. Sie sehen in der Vergünstigung, die sie für ihre Lobby erkämpft haben, ihren beruflichen Erfolg. Da ist der Täter dann der Wächter.
Wenn sich alle im Kampf um die kleinen Vorteile – fast in einer Art marktwirtschaftlichem Prinzip – zusammenraufen müssen, dann haben wir doch die Gerechtigkeit.
Keineswegs. Denn die Interessen sind nicht gleich stark organisiert. Wir haben in unserer modernen Demokratie das Phänomen, dass die grosse Gruppe am schwächsten repräsentiert ist. Das gilt insbesondere im Steuerrecht. Die Begrenztheit der Interessen auf eine kleine Gruppe begünstigt deren Durchsetzungskraft. Und Reichtum natürlich auch. Und die Gunst für wenige kostet weniger.
Unsere Demokratie führt im Steuerrecht zum Feudalismus: das Recht des ökonomisch Stärkeren und eine Umverteilung von Arm zu Reich.
Das klingt bitter. Es ist ein älteres Prinzip als das der Demokratie: Gross schlägt Klein, Stark schlägt Schwach, Ober sticht Unter.
Ja, aber wir haben gerade in Deutschland Demokratie erkämpft, damit der Steuerzahler selbst – repräsentiert durch seine Landstände und später Parlamente – über die Staatsausgaben, die Steuern und die Staatsverschuldung entscheidet, um die Verschwendungssucht des Fürsten zu mässigen. Das ist der Ursprung der deutschen Demokratie. Und dazu müssen wir zurückkommen.
Ich finde, die Politik hat auf Ihren Vorschlag eher reagiert wie auf eine weltferne Spinnerei. Als sei es für Realpolitiker sinnlos, über so etwas auch nur zu diskutieren.
Das wäre ganz verkehrt. Gerade der Pragmatiker weiss, dass er Zielvorgaben, grosse strukturgebende Gedanken braucht. Sonst rennt er doch immer nur Teillösungen hinterher, schwankt, muss sich morgen korrigieren, weil die kurzfristige Perspektive von gestern nicht mehr überzeugt. Und das gilt besonders im Steuerrecht. Die Steuer ist eine Idee des Rechts. Ob wir die Köpfe besteuern sollen oder das Vermögen oder den Umsatz oder das Einkommen, das muss entschieden werden. Die Entscheidung muss überzeugen. Mit anderen Worten: In der Demokratie müssen Steuerzahler davon überzeugt sein, dass Steuern gerecht sind. Das ist bei uns flächendeckend nicht der Fall. Warum hinterziehen ansonsten redliche, wirtschaftlich erfolgreiche Bürger die Steuer? Sie riskieren das Gefängnis! Das sind Menschen, die nie im Leben eine Bank überfallen würden. Das ist doch eigentlich völlig unerklärlich, nicht?
Warum tun sie das?
Weil das Steuerrecht seine Autorität verloren hat. Und das ist die Seuche, die sich in dieses Rechtsgebiet eingeschlichen hat. Es ist ein Recht in höchster Not.
Sie wollen, dass alle die gleiche Steuer zahlen müssen. Was ist daran gerecht? Wie sagt man: Stärkere Schultern müssen stärkere Lasten tragen.
Ja, das stimmt. Wer reich ist, kann viel zahlen, und wer wenig hat, der kann wenig zahlen. Und wer nur das Existenzminimum hat für sich, der kann gar nichts zahlen. In unserem Steuermodell zahlt ein Familienvater, der 20 000 Euro verdient, wegen der Freibeträge und Anfangsprogression 0, in Worten: null, Euro in die Gemeinschaftskasse. Und der, der eine Million verdient hat, zahlt fast 250 000 in die Kasse. Das ist eine Gerechtigkeit, die einleuchtet.
Ein Einwand lautet, Sie hätten gar nicht durchgerechnet, welche enormen Einnahmeausfälle auf diese Art und Weise beim Fiskus entstehen.
Das ist ein Gedanke, dem man sehr sorgfältig nachgehen muss, weil wir eine Fülle an Ausnahme- und Lenkungs- und Privilegientatbeständen abschaffen. Keiner, weder das Parlament noch das Finanzministerium, weiss genau, was all das kostet. Da hat der Gesetzgeber vor zwanzig Jahren eine Begünstigung eingeführt – für den Schiffsbau, für die Filmer, für ökologisches Bauen oder irgendwas – und jetzt bedient sich jeder, indem er den Tatbestand erfüllt. Er spart Steuern, und dem Staat fehlen Einnahmen, doch keiner weiss, woher. Der begünstigte Sachverhalt ist in der Steuererklärung ausgewiesen, aber statistisch nicht erfasst. Deswegen hat jeder dort ein Problem der Schätzung. Das heisst aber nicht, dass jetzt alles beim schlechten Recht bleiben müsse. Sondern dann empfehle ich dem Finanzminister: Er macht die grosse Reform, geht damit in die Geschichte ein und ist bei der nächsten Wahl unschlagbar. Aber er verlangt im Einkommensteuerrecht nicht 25 Prozent Spitzensteuersatz, sondern zwei, drei Punkte mehr als Sicherheitsmarge, damit nach der Reform im Haushalt kein Geld fehlt. Und wenn sich dann nach der Reform herausstellt, er hat zuviel Geld in der Kasse, steht er mit seinem guten Namen dafür ein, dass er das Zuviel an den Steuerzahler zurückgibt.

Wieviel Zeit würde denn die Steuererklärung benötigen?
Viele Menschen fragen, ob die sechs Samstage, an denen sie aus ihrem Schuhkarton mit ihren Rechnungen eine Steuererklärung zu machen versuchen, um ein oder zwei Tage verkürzt werden können. Ich antworte: Wir werden sie um fünf Tage, 23 Stunden und 40 Minuten verkürzen. Die Erklärung dauert noch 20 Minuten.
Ein weiterer Einwand: Wenn Sie die Reichen und die Unternehmen stärker belasten wollen, wandern die ab.
Das eigentlich Dramatische ist, dass diejenigen, die mit Abwanderung drohen, das mit dem Wettbewerbsgedanken rechtfertigen. Sie sagen uns: Wir haben doch auf dem Weltmarkt einen Wettbewerb der Rechtsordnungen. Doch das Steuerrecht unterliegt nicht dem Wettbewerb. Das Ziel dieser Art von Wettbewerb wäre übrigens die Vernichtung des Finanzstaats. Wer in Deutschland Einkommen erworben hat, muss diesen Erfolg unausweichlich hier versteuern. Es kommt dann nicht darauf an, ob er seinen Firmensitz ins Ausland verlegt hat, sondern ob er hier seine Betriebsstätte hat, ob er auf unserem attraktiven Markt sein Geld verdient.
Man baut sein Haus nicht im Sturm um. Könnte man eine derart grundlegende Reform in einer solchen Krisenzeit bewältigen? Wir müssen ja jeden Tag den Euro retten. Wie sollen wir da das Steuersystem neu gestalten?
Beides betrifft die Finanzierbarkeit des Staates. Wenn die Finanzierbarkeit so im Sturm steht, dass bald alle Dämme brechen und die Flut über uns kommt, dann müssen wir doch die Dämme in Ordnung bringen. Die Dämme sind rissig, angreifbar und durchlässig, weil wir dieses Verwirr- und Komplizierungssystem haben. Wir bewegen uns in eine unwirkliche, verklärte und verschleierte Welt. Wir müssen zurück in die Wirklichkeit, zu Klarheit und Wahrheit.
Warum tun Sie sich das an? Warum haben Sie jahrelang an diesem Entwurf eines neuen Steuerrechts gearbeitet?
Ich war in Karlsruhe Verfassungsrichter für Finanz- und Steuerrecht, für Europa- und Völkerrecht. Da haben wir im Steuerrecht gearbeitet, als würden wir ein Auto reparieren, indem wir die Bremse nachsteuern, die Lenkung neu machen, den Blinker anbringen. Ein Auto, das letztlich kein fahrtaugliches Modell mehr ist. Wer das zwölf Jahre lang gemacht hat, kommt auf die Idee: Man muss ein neues Modell auf der Grundlage guter deutscher Automobilbaukunst fertigen. Deswegen habe ich mich im Jahre 2000 auf den Weg gemacht und sechs Bundesländer um Mithilfe gebeten, ob wir nicht einmal zusammenarbeiten könnten, um ein bereinigtes, erneuertes Steuermodell zu formulieren. Ich habe die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen gefragt. Also alte und neue, reiche und arme Länder, mit Landesregierungen aller politischen Couleurs. Und alle haben ja gesagt. Sie wirkten mit, sie haben ihre Beamten geschickt. Und diese Gruppe sowie mein Team in Heidelberg – Steuerberater, Steuerjuristen, Steuerrichter – haben das Konzept in dieser langen Zeit erarbeitet, sehr gründlich, sehr kritisch und sehr engagiert.    •
Das Gespräch mit Paul Kirchhof führte Volker ­Zastrow.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 22.8.2011, © Alle Rechte vorbehalten Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv.
 
Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof war von 1987 bis 1999 Richter am deutschen Bundesverfassungs­gericht. Er ist ein deutscher Verfassungs- und Steuerrechtler, hat an der Universität Heidelberg einen Lehrstuhl für Staatsrecht inne und ist Direktor des dortigen Instituts für Finanz- und Steuerrecht. Seine Schwerpunktgebiete sind das Staatsrecht, die Finanzverfassung und das Steuer­recht sowie das Europarecht. Er ist zudem Vorsitzender des Kuratoriums der Eugen-Biser-Stiftung und Vertrauensdozent des Cusanuswerks in Heidelberg. (Bild: Franziska Kafka/Wikimedia)

(Quelle: Zeit Fragen)

2011-09-05

Karl Albrecht Schachtschneider: Die Rechtswidrigkeit der Euro-Rettungspolitik

Milliardenschweres Unrecht! Wie die fatale Euro-Rettungspolitik gegen Verträge und Verfassung verstößt.
Die Europäische Währungsunion ist - zumindest in ihrer derzeitigen Form - gescheitert. Doch Politiker und Eurokraten schnüren weiterhin gigantische Rettungspakete, um das Siechtum des Euro zu verlängern. Dafür werden die Steuerzahler der Geberländer über Jahre hinaus mit Hunderten von Milliarden belastet. Politiker nennen die Rettung »alternativlos«. Karl Albrecht Schachtschneider nennt sie hingegen »Unrecht«. Der Autor des vorliegenden Buches gehört zu den fünf Professoren, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Griechenlandhilfe und den sogenannten Euro-Rettungsschirm klagten. Sie eint die Überzeugung: Die Fatalität des Euro-Abenteuers ließe sich rasch beenden, wenn einfach bestehendes Recht verwirklicht würde. Dann wäre Europa wirtschaftlich und politisch zu retten.Die logische Gliederung des Buches erlaubt es dem Leser, sich abseits der Aufgeregtheiten tagespolitischer Diskussionen ein eigenes Bild von den Risiken der vermeintlichen Euro-Rettung zu machen. Im ersten Teil legt Schachtschneider präzise den Sachverhalt dar und dokumentiert die beschlossenen Hilfsprogramme. Breiten Raum nimmt dabei der umstrittene Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ein, der im Jahr 2013 an die Stelle der Europäischen Finanzstabilisierungs-Faszilität (EFSF) treten soll. Für die EFSF und den ESM gebe es weder eine Vertrags- oder Verfassungsgrundlage noch eine ökonomische Begründung, kritisiert Karl Albrecht Schachtschneider.Die Transfer-Milliarden zur angeblichen Euro-Rettung drohten, die bereits heute zu hohen Staatsschulden der Geberländer weiter eskalieren zu lassen. Die deutsche Kreditwürdigkeit werde dadurch ein leichtes Opfer unverantwortlicher Politiker, schreibt der Autor.Im zweiten Teil des Buches listet Schachtschneider minutiös die Vertrags- und Verfassungsverletzungen im Zusammenhang mit den Griechenlandhilfen und den Euro-Rettungsprogrammen auf. Im dritten Teil stellt er den Rechtsschutz der Deutschen dar. Wohin das Unrecht der Euro-Rettungspolitik führt, daran lässt der Autor keinen Zweifel: Der Versuch, die Lebensverhältnisse in ganz Europa mit Milliardentransfers und ohne Rücksicht auf die Leistungen der einzelnen Menschen und Völker zu vereinheitlichen, werde zu einem Europa der »sanften Despotie« und zu einer »Diktatur der Bürokraten« führen.
Ein Buch, das Hintergründe transparent macht und eine Fülle von überzeugenden und belastbaren Argumenten gegen die Euro-Rettungspolitik liefert. Nüchterne Fakten, die in dieser aufbereiteten Form bisher nirgends zu lesen waren.


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Zur mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden der 5 Professoren:

Erklärung zum BVerfG vom 05.07.2011

Eurorettungspolitik

Die „Fünf Professoren“ vor dem Bundesverfassungsgericht am 5. Juli 2011
Am 5. Juli 2011 hat das Bundesverfassungsgericht u. a. die Beschwerden der Professoren Dres. Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider, Dieter Spethmann und Joachim Starbatty gegen die Griechenlandhilfe und gegen den Rettungsschirm mündlich verhandelt. Die Berichterstattung der Medien über die für Deutschland und Europa schicksalhafte Verhandlung war unzureichend. Die meisten Berichterstatter verließen den Saal vor Beendigung der Anhörung der Euro-Kläger. Die Bürger haben Anspruch zu erfahren, welche ihrer Rechte mit dieser Euro-"Rettung" verletzt werden.

Der Verfahrensbevollmächtigte Professor Schachtschneider hat einleitend u. a. ausgeführt: Es geht um die Verteidigung des Rechts. Recht ist praktische Vernunft. Was also ökonomisch falsch ist, kann rechtlich nicht richtig sein. Es geht um die Verfassung, die mit uns geboren ist, die allgemeine Freiheit, es geht um Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat. Es geht um den Staat, den sich das Volk für das gemeine Wohl geschaffen hat. Die Eurorettungspolitik verletzt die Fundamente des gemeinsamen Lebens. Sie mißachtet die Grundlagen der Währungsunion, zumal das Bail-out-Verbot. Sie zwingt, fremde Völker zu finanzieren. Sie ignoriert die Haushaltsverfassung. Sie ruiniert das Eigentum der Reichen und der Armen. Sie schafft endgültig den Unionsstaat und hebt damit die Eigenstaatlichkeit Deutschlands auf, ohne daß das Deutsche Volk danach gefragt wurde. Wir erwarten Grundrechtsschutz gegen diese Politik, welche die Widerstandslage geschaffen hat, um Widerstand zu erübrigen. Wir machen als Bürger das Recht auf Recht geltend. Wir berufen uns auf das Recht auf Stabilität aus der Eigentumsgewährleistung und wir machen unser Recht auf Demokratie geltend Danach darf das Parlament nicht den Kern der Verfassung verletzen und die EU nicht entgegen den Verträgen agieren. Wenn diese Politik nicht an dem Verfassungsgericht scheitert, werden die ökonomischen Gesetze Deutschland und Europa vernichten.

Professor Hankel hat ausgeführt: Dieser Prozeß dokumentiert Wahn und Verantwortungslosigkeit der Politik. Er hätte nie geführt werden müssen, wenn Europas und Deutschlands Spitzenpolitiker nicht beschlossen hätten, den Euro durch die weitgehende Übernahme griechischer Staatsschulden zu „retten“. Das war dreifach falsch: Erstens: Griechenland hätte ohne Folgen für die Währungsunion diese verlassen können. Entscheidend sind die innere Stabilität der Mitgliedsländer und deren Bereitschaft, diese auch zu wahren, nicht deren Zahl Zweitens: Die EU ist für Länder mit nationaler Währung offen. Zehn der 27 EU-Länder machen zur Zeit von dieser Möglichkeit Gebrauch. Diese sind mit den Folgen der globalen Finanzkrise weit besser fertig geworden als die Problemländer der Euro-Zone. Das zeigt drittens: Letzterer Austritt aus dem Euro-Verbund wäre geradezu ein Befreiungsschlag für die EU, die Währungsunion und Deutschland als den Hauptzahler. Diese Möglichkeit ist die letzte Chance, das Übergreifen der Griechenland-Krise auf andere Länder in letzter Minute zu verhindern. Durch diesen Schritt bekämen die Schuldenländer ihren eigenen „Rettungsring“. Sie könnten ihre Probleme aus eigener Kraft lösen (durch Abwertung und Verhandlungen mit ihren Gläubigern). Sie würden sich die ihre Demokratie aufs Schwerste verletzenden Eingriffe in Staatshaushalt und Sozialstaat ersparen. Der Absturz ihrer Volkswirtschaften könnte verhindert werden. Der Euro ginge aus der Konzentration der Währungsunion auf die starken Länder der EU gestärkt hervor. Er wäre nicht mehr auf Subventionen zu seiner „Rettung“ angewiesen.

Professor Nölling ergänzte diese Einschätzung. Europa setze für den größten Irrtum und Irrweg der neueren Geldgeschichte seine gesamte Zukunft, den Lebensstandard und -abend der gegenwärtigen und die Lebensqualität seiner künftigen Generationen aufs Spiel. Eine Politik, die ein europäisches Geld über elementare Rechte der Menschen stelle, sei nicht hinzunehmen und zu verantworten.

Professor Starbatty stellte fest, daß Finanzminister Schäuble den Nachweis zu führen versucht habe, daß die Griechenlandhilfe und der Rettungsschirms wegen der finanziellen weltwirtschaftlichen Interdependenz notwendig gewesen sei. Das sei falsch. Griechenland sei wegen seiner unsoliden Finanzwirtschaft bankrott; überdies sei Griechenlands „todgeweihte Wirtschaft“ hoffnungslos wettbewerbsunfähig. Die Hilfen würden weder Griechenland retten noch die Eurozone stabilisieren.

Professor Spethmann konnte krankheitsbedingt an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen.
Die deutsche Öffentlichkeit muß erfahren, daß der Irrweg Europas in eine „sozialistische“ Schulden-Union weder etwas mit „Solidarität“ zu tun hat noch „alternativlos“ ist. Die Beschlüsse des „weiter so“ vom 21. Juli beschleunigen die wirtschaftliche Katastrophe. Sie bewahren die privaten Gläubiger weitgehend vor den Verlusten und verschulden die Geberländer noch mehr. Die Währungsreform rückt immer näher.

Die Fünf Professoren 
(Quelle: kaschachtschneider.de)