2017-08-30

Einladung zum Vortrag und Diskussionsabend

Folder zur Unterstützung der FPÖ.


Liebe Leser!

Wer mithelfen möchte, diesen Folder zu verteilen, bitte unter ihu@a1.net oder 02242/70516 melden.
Wäre sehr wichtig!




Wählertäuschende Kandidaturen der "Weissen" und der "FLÖ"

Neue Miniparteien verfolgen reine Eigeninteressen und stützen damit den Machterhalt von Rot-Schwarz!

Zeiselmauer (OTS) - Die mithilfe von Abgeordnetenunterschriften zustande gekommenen Nationalratswahl-Kandidaturen der "Weissen" und der FLÖ versprechen bzw. behaupten den Wählern gegenüber wichtige "Argumente", die so nicht stimmen und Irreführungen darstellen, die der Öffentlichkeit jedoch bisher nicht bekannt sind.
Die "Weissen", am 7.7.2017 als politische Partei konstituiert zwecks Anspruchsberechtigung für zahlreiche Parteienförderungen, benützen als Sprungbrett für ihre Kandidatur das vom Verein "Acht" als strikt überparteilich lancierte Volksbegehren "Wir entscheiden", welches ursprünglich auch von der "Initiative Heimat & Umwelt" (IHU) massiv unterstützt wurde. Erst durch die Webseite der "Weissen" ab Mitte Juli 2017 wurde offenkundig, wie sich diese die praktische Durchführung ihrer Volksbegehrens-Forderungen vorstellen: Es soll nämlich bei Gesetzesvorhaben, also noch bevor ein Gesetz beschlossen ist, auf elektronischem Weg mittels Smartphone (WhatsApp oder SMS) die "Stimme der Weissen" ans Parlament geschickt werden. Und sobald dies mehr als 100.000 Menschen tun, sei darüber zwingend eine Volksabstimmung abzuhalten. Und das sei dann die neue, revolutionäre, wahre "Demokratie".
Dazu Inge Rauscher, Obfrau der IHU: „Für so einen Unsinn wird es allerdings niemals eine Parlamentsmehrheit geben! Weil damit jeder vernünftige und geordnete Gesetzeswerdungsprozeß verunmöglicht wird. Denn würde eine solche Regelung tatsächlich in Kraft treten, würden von diesem "Recht" sämtliche Parteien, NGOs, pressure groups, Industrie- und sonstige Lobbys Gebrauch machen: das Parlament würde laufend elektronisch bombardiert und das Ganze würde in einem Chaos enden. Zudem sind elektronisch herbeigeführte Volksabstimmungen in höchstem Maße manipulationsanfällig und schließen arbeitende Menschen, die für solche "Spielchen" keine Zeit haben, von vornherein aus. Diese völlig realitätsfremden Forderungen haben mit direkter Demokratie nach dem Muster der Schweiz nicht das Geringste zu tun -im Gegenteil. Bei dieser nämlich kann das Volk zwar jederzeit ein vom Parlament beschlossenes Gesetz auch wieder zu Fall bringen, aber das gilt eben für bereits beschlossene Gesetze und die Unterschriften dafür müssen auf geordnetem, überprüfbaren und allen Bürgern zugänglichem Weg gesammelt werden. Die IHU hat ihre Unterstützung für dieses irreführende Volksbegehren daher zurückgezogen, welches ja auch die Basis der Kandidatur der "Weissen" war.“
Ebenso wie die Kandidatur der "Weissen" wird auch die der "FLÖ -Freie Liste Österreich & FPS Dr. Karl Schnell" vor allem das mögliche Weiterbestehen der rot-schwarzen bzw. schwarz-roten Koalitionsregierung erleichtern, da sie ja ganz offensichtlich in erster Linie der FPÖ Konkurrenz machen soll. Inge Rauscher weiter: 
„Spitzenkandidatin Barbara Rosenkranz geht dabei jedoch mit einer Halbwahrheit hausieren in Bezug auf ihr Abstimmungsverhalten beim EU-Verfassungsvertrag. In Wirklichkeit stimmte sie am 2.3.2005, gemeinsam mit allen anderen Fraktionen - auch ihrer eigenen - FÜR die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages durch das österr. Parlament ohne Volksabstimmung. Dieser war ja noch um einiges weitreichender als der spätere Lissabon-Vertrag. Das war noch unter Parteiobmann Jörg Haider. Dann, am 5.4.2005, erfolgte die Parteispaltung, Haider u.a. gründeten das BZÖ. Am 23.4.2005 wurde Strache zum Parteiobmann gewählt, die FPÖ-Fraktion im Parlament war nur mehr ein Torso und in dieser Situation stimmte Rosenkranz dann am 11.5.2005 unter Parteiobmann Strache (damals noch nicht im Parlament) gegen die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages. Also - ein totaler Gesinnungswandel in nur zwei Monaten? Der Verfassungsvertrag wurde später von der EU selbst zurückgezogen wegen der verlorenen Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden. Gegen den nachfolgenden "Lissabon-Vertrag" bzw. dessen Ratifizierung stimmte am 25.3.2008 die FPÖ-Fraktion mit HC Strache geschlossen (also nicht nur Fr. Rosenkranz). Hätten damals die Grünen auch dagegen gestimmt, hätte dieser jetzt gültige Arbeitsvertrag der EU in der ganzen EU nicht in Kraft treten können. Aber die Grünen gaben wie so häufig den Mehrheitsbeschaffer und Steigbügelhalter für Rot-Schwarz (und somit für Brüssel). Wäre es daher von Fr. Rosenkranz nicht ehrlicher, ihr Abstimmungsverhalten sowohl vom 2.3.2005 wie auch vom 11.5.2005 kundzutun, anstatt die Strache-FPÖ anzugreifen und damit rot-schwarz-grün in die Hände zu spielen? Im übrigen gilt auch eine Halbwahrheit als Lüge!“
Jedenfalls zeigen sowohl die "Weissen" als auch die "FLÖ", daß es beiden nicht um das Gesamtwohl von Österreich geht, sondern um ganz andere Dinge! Die „Initiative Heimat & Umwelt“ unterstützt daher bei dieser Nationalratswahl die FPÖ u.a. mit dem aus dem Anhang ersichtlichen Folder.

Rückfragen & Kontakt:

Unabhängige Arbeitsgemeinschaft "Initiative Heimat & Umwelt" 
Inge Rauscher: 02242/70516, 
Renate Zittmayr: 0664/425 19 35 
ihu@a1.netwww.heimat-und-umwelt.at

2017-08-27

Der Bürger als Souverän

Bild: www.kaschachtschneider.de

Der Bürger übernimmt Verantwortung für sein Gemeinwesen, er sorgt sich um die Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens, er ist Politiker, nicht nur die Abgeordneten. Diese sind lediglich die "Vertreter des ganzen Volkes" (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG), also gewissermaßen dessen Diener, keinesfalls dessen Herrn. Dazu haben sie sich aber aufgeschwungen und sind darin vom Bundesverfassungsgericht größtmöglich gestärkt worden. Damit hat die politische Klasse die Republik in einen Parteienstaat verwandelt (Rprp, S 1045 ff.) und die Bürgerschaft, die Souveräne, weitgehend entmachtet. Freilich ist das kein Souveränitätswechsel, sondern rechtlose Usurpation von Macht. Ich rede von bürgerlichen Bürgern, nicht von Bürger genannten Untertanen.

Aufgabe der Abgeordneten und des Parlaments ist die Erkenntnis dessen, welche Politik richtig für das gute Leben des Volkes auf der Grundlage der Wahrheit ist, also zu erkennen, was in der jeweiligen Lage Recht ist (Rprp, S. 567 ff., 573 ff., FridR, S. 423, 432f., PdR, S 19f., 55 ff.), nicht aber das Volk zu beherrschen, ja zunehmend mit allen Mitteln moderner Herrschaft, zumal mittels der Medien und des Verfassungsschutzes, zu unterdrücken, vornehmlich um ein Ziel zu erreichen, die Auflösung Deutschlands wie auch der anderen Staaten Europas als souveräner Staaten freier Bürger und die Integration der Bürger dieser Staaten in entbürgerlichte Vereinigte Staaten von Europa, einen Großstaat, in dem die politische Klasse die Bevölkerung leicht beherrschen kann, weil diese, degradiert zu bloßen Arbeitern und Verbrauchern, das bürgerliche Ethos nicht mehr verwirklichen können, wenn nicht gänzlich, mehr noch als gegenwärtig in den Nationalstaaten, vergessen haben. Je größer der Staat ist, desto schwächer sind Demokratie und Rechtsstaat. Das Gegenteil erweist das demokratische Land, wenn nicht das einzig wirklich demokratische Land, die vergleichsweise kleine Schweiz mit den vielen Kantonen, denen die Souveränität nicht abgesprochen werden kann. 

(Quelle:  "Die nationale Option. Plädoyer für die Bürgerlichkeit des Bürgers", S 191, II Der Bürger als Souverän, Absatz 2)
von Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

2017-08-25

Zehn Schlüsselfragen an die Politiker, politischen Parteien und politischen Bewegungen, deren positive Beantwortung über die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft(en) und damit über die Wählbarkeit der Mandatare, Parteien und Bewegungen entscheidet.


von Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer (Universität für Bodenkultur, Wien) 

Vorbemerkung: Die übliche Ausrede für das Nichtstun ist die Machtlosigkeit auf der Welt-, EU- etc.-Bühne. Dem muss entgegengehalten werden, dass eine glaubwürdige Doppelstrategie immer möglich ist.
Dies heißt: Man thematisiert die Frage, ist bereit unter Protest einen durch die Machtverhältnisse erzwungenen Kompromiss einzugehen, aber gibt das erklärte Ziel nicht auf.
Es gilt das Wort von Konfuzius: Wenn Du das Ziel kennst, wie bist Du aufzuhalten?!
Dass dies mit Konsequenz und Mut geht möge folgendes Beispiel zeigen:
1969 habe ich in ‚aussichtsloser Position‘ (Urteil der Vertreter der Parteien und der ‚Fachleute‘) mit Hilfe der Experten des Finanzministeriums (alle anderen Ministerien verweigerten das Engagement in diesem aussichtlosen Fall) beim GATT in Genf die Anerkennung einer rettenden Ausgleichsabgaberegelung für die Österreichische Lebensmittel- und Stärkeindustrie durchgekämpft.
Die Reaktion des Chefdiplomaten in Genf, Botschafter Rudolf Martins, war allerdings, dass man den Wohlmeyer in Zukunft nicht mehr mitnehmen solle, weil er das gute diplomatische Klima störe… 
Heute ist die geo- und finanzpolitische Lage so dramatisch, dass jedes Nichthandeln im Bereich der Rahmenbedingungen grob fahrlässig und damit schuldhaft ist.

11) Bekenntnis zur überschaubaren gesellschaftlichen Einheit des
föderalen Nationalstaates und zum dem die Beziehungen der Staaten regelnden gewachsenen (traditionellen) und multilateral kodifizierten Völkerrecht.
Begründung: Der Mensch ist auf die überschaubare Kleingruppe hin angelegt.[1] Je größer die gesellschaftlichen Einheiten werden, desto bürgerferner und asozialer werden sie. Dies zeigt die Geschichte der Menschheit.
In überschaubaren Einheiten sind einsichtige und erfüllende gesellschaftliche Rollen möglich, und vor allem direkte Demokratie, in der die Bürger/innen entscheiden, wie sie glückhaft leben wollen, verwirklichbar.
Das traditionelle Völkerrecht widerspricht der gegenwärtigen ‚extraterritorialen Justiz‘ wie sie von den ‚westlichen Hegomon-Staaten‘
– allen voran den USA – praktiziert wird.[2] Dies ist Diktatur im juristischen Kleid, die den Weltfrieden gefährdet. Wer als Demokrat nicht gegen diese juristische Ungeheuerlichkeit aufsteht, leistet dieser Vorschub.

22)    Bekenntnis zu einer am Gemeinwohl orientierten Finanzordnung,
in der die Geldschöpfung und Geldverwendung wieder beim Staat
(bei den Gemeinwesen) liegt.
Begründung: Wir leben derzeit in einer ‚institutionalisierten dauerhaften Finanzsklaverei‘. Das Großkapital, das seine Interessen in den verschiedenen nationalen, supranationalen und internationalen Verträgen und Institutionen abgesichert hat (IWF, WB-Gruppe, Washington Consensus, Lissabonner Verträge, EMS, EZB etc.), vermehrt sich zulasten der Masseneinkommen. Die Schere zwischen arm und reich öffnet sich dramatisch zwischen den Staaten und innerhalb der Staaten. Die Staatsschulden sind de facto nicht mehr rückzahlbar.
Die Großkapitaleigner finanzieren die politischen Akteure und diese gewähren ihnen dafür den Fortbestand der nicht zukunftsfähigen, asozialen Rahmenordnungen. Eines der jüngsten und einprägsamsten  Beispiele ist die Inthronisation von Emmanuel Macron in Frankreich.

33)    Vereinbarung eines Weltschuldenschnittes um einerseits den ‚Finanzpostkolonialismus‘ zulasten der Entwicklungsländer zu beenden und andererseits die Staaten aus dem Würgegriff des Großkapitals zu befreien.
Begründung: Die gegenwärtige Entwicklung treibt in Bürgerkriege und Kriege, von denen – wie in der Vergangenheit - das Großkapital zusätzlich Profite erhofft. Ein Weltschuldenschnitt ist ohne den immer wieder an die Wand gemalten ökonomischen Niedergang möglich, weil den Schulden aus dem Nichts kreierte Guthaben gegenüberstehen, die zulasten der Realwirtschaft verzinst und rückbezahlt werden.
Vielmehr handelt es sich um einen Befreiungsschlag, der ähnlich wie beim seinerzeitigen Schillingeröffnungsbilanzgesetz einen Neustart ermöglicht.
Der alttestamentarische Schuldenschnitt alle 50 Jahre im Jobeljahr (Erlassjahr) als Voraussetzung für eine kontinuierliche Gesellschaftsentwicklung, trug dieser Problematik Rechnung.[3]

Nach und vor einem Schuldenschnitt ist die
Durchbrechung der untragbaren Zinseszinsdynamik durch Abschöpfung der Zinsgewinne und deren gemeinwohlorientierte Umverteilung erreichbar.
Erläuterung: Die Zinseszinsdynamik ist schon mathematisch nicht durchhaltbar. Die ungebremste Vermehrung der Kapitaleinkommen zulasten der Masseneinkommen führt zu einer neuen ‚Sozialen Frage‘. Die Abschöpfung der Zinsgewinne kann durch eine internationale paktierte Kapitalertragsteuer von mindesten 5 % des Finanzkapitals sowie der Realvermögen, die mehr als $10 Mio. betragen, mit ebenfalls
5 % des erhobenen (geschätzten) Vermögenswertes erfolgen.
Die Besteuerung der Vermögen von gemeinwohlorientierten Genossenschaften sollte sich an den auf die einzelnen Genossenschafter entfallenden Anteilen orientieren. Bei kulturell gebundenem Besitz, wie dem von Kirchen, Klöstern, Privatschulen und Museen, sollten die nachgewiesenen Betriebs- und Erhaltungskosten von der Steuer abziehbar sein.

44)    Durchsetzung des Bestimmungslanprinzips in der Handelspolitik.
Begründung: Ohne diese Norm führt der ungeregelte Wettbewerb zur Abwanderung der Wertschöpfung in jene Gebiete die die sozialen und ökologischen Standards des Bestimmunglandes unterbieten (‚Wettbewerb nach unten‘).
Daher sollte es freien Marktzutritt nur geben, wenn nachgewiesen wird, dass bei der Leistungserstellung (Güter und Dienstleistungen) die sozialen und ökologischen Standards des Bestimmungslandes vergleichbar eingehalten wurden.
Konsequenz: Entweder überhaupt kein Marktzutritt oder Erhebung einer der Kostendifferenz entsprechenden Ausgleichsabgabe.
Die Ausgleichsabgaben sollen einen internationalen Entwicklungsfonds speisen, aus dem jene Staaten unterstützt werden, die ihre Standards nachweislich anheben.

55)    Neuordnung des Steuersystems um eine zufriedenstellende Finanzierung der Gemeinwesen zu ermöglichen.
Diese ‚Strategische Steuerreform‘ müsste insbesondere folgende Steuern enthalten:
- Eine allgemeine Kapitalumsatzsteuer von 0,1 % (ein Promille) auf alle Umsätze bei gleichzeitiger Begrenzung der baren Umsätze auf € 50.000.-.
- Eine Internetabgabe von 1 Cent je Megabit (ein Millionstel Cent je bit) mit Freibeträgen je Person von einem Megabit und Befreiung der Sektoren Gesundheit, Bildung und Kultur sowie der Grundversorgung (Nahrung und Energie).
- Besteuerung des Verbrauches von nicht erneuerbaren Rohstoffen und Primärenergieträgern in der Höhe der Kosten des Recyclings oder der Ersatztechniken.

66)    Auf Basis  der Strategischen Steuerreform
Finanzierung des sozialen Netzes aus den erschlossenen Abgaben.
Dies bewirkt nicht nur soziale Sicherheit sondern auch eine Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben, die dadurch kostengünstiger wird. Weitere Maßnahmen siehe Punkt 7).

77)  Chancen auf erfüllende Arbeit für alle Menschen durch  
8.1) Senkung bzw. Aufhebung der Lohnebenkosten (siehe oben Punkt 6).
8.2) Finanzierbarkeit des ‚informellen Sektors‘ (Kindererziehung, häusliche Arbeit, familiäre Alten- und Krankenpflege, Kulturbetrieb, Arbeitsmöglichkeiten für ‚weniger Lernfähige‘ und Behinderte etc.).
8.3) Finanzierbarkeit von gemeinwohlorientierten Investitionen auf Bundes- Landes- und Gemeindeebene.
8.4) Verbesserter Finanzausgleich zugunsten der kleineren gesellschaftlichen Einheiten und deren Aktivitäten.
8.5) Vor allem Finanzierbarkeit eines Grundeinkommens (Grundsicherung), das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, individuelle Beschäftigungs- und Einkommenskombinationen zu gestalten.
Dadurch wird eine ‚Beschäftigungsstrategie der Vielfalt‘ möglich, die dem Einzelnen reale Chancen zur Selbstverwirklichung in der Gemeinschaft bietet.
Die gleichzeitig anzustrebende finanz- und handelspolitische Absicherung ist eine unverzichtbare Voraussetzung. Wir können nämlich wohl eine beispielgebende Gesellschaftspolitik machen, können aber nicht alle Menschen aufnehmen, die von ihr profitieren wollen. Wenn wir dies täten, würde das Sozialsystem finanziell und organisatorisch sowie vor allem von den ethischen Grundlagen her (Voraussetzung einer gemeinwohlorientierten Ethik) kollabieren.
Vielmehr müssen wir in anderen Ländern vorbildhaft beraten.

88)    Einführung einer verpflichtenden und öffentlich begleiteten, an den objektiven Interessen der Menschen orientierten Technologiefolgenabschätzung um kostspielige und ökologisch und sozial schädliche Irrwege zu verhindern, die von großen Interessensgruppen promoviert werden.
Beispiele sind das Begraben des Dieselmotors, der umweltfreundlich auch mit Pflanzenölen betrieben werden kann, zugunsten der Elektromobilität, deren Risiko-Profil bezüglich Herstellung und Lebenszyklus (insbesondere der Batterien) nicht ausgelotet wurde.
Die geostrategischen Risiken und Versorgungsrisiken aller Techniken, die seltene Erden benötigen, wurden bislang ausgeklammert.
Die Risiken der Vollautomatisierung und Digitalisierung (Angreifbarkeit und Störung oder Zerstörung durch Naturereignisse, Lebensdauer, Elektrosmog etc.) werden nicht diskutiert.

99) Reform des Bildungswesens
Von einer ‚Bildungspolitik‘ der Kompetenzvermittlung, um ökonomisch nützlich zu sein und im Konkurrenzkampf bestehen zu können, zu einer Bildungspolitik, die diese Bezeichnung verdient. Dazu gehören neben dem soliden Erlernen der Basiskulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) ein ausgewogener Geschichtsunterricht, ein verpflichtender Ethikunterricht sowie eine gute Staatsbürger- und Wirtschaftskunde.
Der Gemeinwohlethik ist hierbei besondere Bedeutung zuzumessen.

110)                      Schließlich vor allem
Loslösung von den Vorgaben des derzeitigen Welthegemons
(und seiner Adepten), dessen Strategien in den letzten Jahrzehnten im Zerstören von seinen Machtansprüchen entgegenstehenden Staaten bestanden haben, und nun in eine Konfrontation mit Russland und im fernen Osten hineintreiben.[4]
Das heißt: Rückkehr zur unverwässerten immerwährenden Neutralität Österreichs, um (zusammen mit der Schweiz) glaubhaft friedenstiftend tätig sein zu können, und das eigene Land aus dem unsäglichen Leid eines ‚modernen‘ Vernichtungskrieges herauszuhalten.
Dies bedeutet u. a. das Nichtmittragen von Sanktionen gegen Russland und Syrien sowie die Nichtteilnahme an NATO-Aktivitäten.






[1] Siehe John C. Eccles (Nobelpreisträger für Neurologie) und Hans Zeier (Biologe), Gehirn und Geist – Biologische Erkenntnisse über Vorgeschichte, Wesen und Zukunft des Menschen, Kindler Verlag 1980, und Leopold Kohr, Die Lehre vom rechten Maß, Otto Müller Verlag 2006, und Die überentwickelten Nationen, Otto Müller Verlag, 2003.
[2] Siehe auch: Herfried Münckler, Imperien – Die Logik der Weltherrschaft vom Alten Rom bis zu den Vereinigten Staaten, Rohwolt TB 2006
[3] Leviticus 25, 9 ff.
[4] Siehe auch Daniele Ganser, Illegale Kriege: Wie NATO-Länder die UNO sabotieren, Orell Füssli Verlag, Kindle Edition 2016, und Noam Chomsky, Wer beherrscht die Welt?: Die Globalen Verwerfungen der amerikanischen Politik, Kindler Edition 2016

2017-08-18

EU-Kritik eines Generalmajors

 von Generalmajor Gerd Schultze-Rhonhof

(...)
Fehlentwicklungen der EU:
Die Vorväter der EU dachten nach den Schrecken und Verheerungen zweier Weltkriege an ein zukünftiges „Europa der Vaterländer“ , also vertraglich verbundener Staaten,  und nicht an ein neues Machtgebilde, das seinen Staaten und Völkern Souveränität, Selbstbestimmung  und Identität nimmt.
Ich missbillige die Umwandlung der EU-Staaten zu Provinzen eines europäischen Großstaates
– mit bürgerferner Zentralverwaltung,
– mit überbordender, gleichmachender und den Deutschen Bundestag aushebelnder
Gesetzgebung,
– mit immer neuen Aufgabenfeldern und zusätzlichen Steuern,
– mit Länderfinanzausgleich zu deutschen Lasten,
– mit „Vergemeinschaftung“ der Schulden einiger Südeuropastaaten,
– mit Verwischung und Verleugnung nationaler Eigenschaften und Identitäten,
– mit nimmersatter Osterweiterung zu Lasten unserer russischen Nachbarn,
– mit gemeinsamer, von der EU Kommission  gesteuerter Interventionsarmee,
– mit länderübergreifendem, d. h. nivellierendem Wirtschafts- und Arbeitsrecht
und
– mit EU-geförderter außereuropäischer Masseneinwanderung, wie bereits
mehrfach vom Stellvertretenden EU-Kommissions- Präsident gefordert[2].
Die EU-unterstützte und bereits geförderte Masseneinwanderung aus Afrika und Asien soll offensichtlich in Europa ein Völkergemisch wie in den USA entstehen lassen. Europa ist aber schon von alteingesessenen Völkern bewohnt und kein siedlungsfreier Raum, in dem sich neue Völker bilden könnten. Mit der Schaffung einer übergestülpten und nivellierenden Zentralverwaltung und Regierung über bestehende alte Völker wird eher eine Kopie der Sowjetunion entstehen. Der erste, ernste Widerstand gegen diese schon laufende Entwicklung zeigt sich an den Reaktionen in Großbritannien und in den Osteuropastaaten der EU.
Die EU war als Verbund von freien Staaten konzipiert, die „immer enger“ in Freundschaft, Wirtschaft, kultureller und technologischer Entwicklung und zur Verteidigung Ihrer Länder, Völker und Werte zusammenarbeiten wollten. Das „immer enger“ war nicht als ein neues Imperium gedacht. Die EU muss bleiben, aber reformiert werden  und auf den subsidiären Überbau reduziert werden, als die sie einst geplant war. Die AfD hat all´ das erkannt und will sich im Bundestag als einzige Partei für eine Reform der EU in diesem Sinne einsetzen.
Fehlentwicklungen der EU-Finanzpolitik:
2002 wurde der Euro gegen die Warnungen der Mitglieder des Direktoriums der Bundesbank und  die warnenden Expertisen von Hunderten von deutschen Finanz- und Wirtschaftsexperten eingeführt, um damit der „immer engeren Union Europas“ näherzukommen. Die Warnungen prognostizierten u. a., dass die schwächeren Volkswirtschaften Europas bei einer Einheitswährung mit den stärkeren Volkswirtschaften „stranguliert“ würden, weil sie ihre wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit nicht mehr, wenn nötig und wie bisher, durch Abwertungen ihrer nationalen Währungen sicherstellen könnten. Genau das ist eingetroffen. Inzwischen werden einige südeuropäische Volkswirtschaften immer schwächer und die Schulden ihrer Staaten klettern ins nicht mehr Tilgbare. Und die Europäische Zentralbank EZB muss den Verschuldeten immer neue Kredite nachschieben. Das Ganze ist eine verbrecherische Konkursverschleppung zu Lasten der wenigen zahlungsfähigen nordeuropäischen Staaten, u. a. Deutschlands.
Ich missbillige die Folgen dieser Fehlentwicklung:
– Die „starken“ Euro-Länder tragen derzeit über 1,8 Billionen Euro an Krediten für die „schwachen“ Euro-Länder, davon alleine Deutschland 732 Milliarden ( 0,732 Billionen ) an Krediten und überfälligen Schulden für längst gelieferte Exporte. Milliarden dieser deutschen Darlehen und Außenstände der „Pleiteländer“ sind auch noch mit deutschen Ausfallbürgschaften „gesichert“, was heißt, dass bei endgültigem Zahlungsausfall der deutsche Steuerzahler zahlt.
– Die „starken“ Euro-Nationen in Nordeuropa sind erzürnt, weil sie für die „schwachen“ Euro-Nationen aus Südeuropa Unmengen von Geld bereitstellen mussten, und die „schwachen“ Euro-Nationen sind erzürnt, weil sie sich dem Spardiktat der Nordeuropäer beugen und dabei zum Teil „kranksparen“ sollten.
So entzweit der Euro auch noch die Völker der EU.
– Seit Einführung des Euro und der ersten Schein-Wohlstandswelle, die das stabile Geld in die schwächelnden Volkswirtschaften brachte, folgten dort Stagnation, dann Kredite und Bürgschaften und nun der Sparzwang und wirtschaftlicher Niedergang, der in einigen Ländern zu gefährlicher Jugendarbeitslosigkeit geführt hat: in Griechenland 46%, in Spanien 38 % in Italien 37% [3]. Das ist nicht nur ein Problem für die betroffenen Staaten, sondern auch  Sprengstoff für die EU, wenn die Jugend einiger Völker „abgehängt“ wird.
– Die EZB-Finanzpolitik mit ihrem Ankauf fauler Firmen- und Staatsanleihen, der Produktion immer neuer Euro-Milliarden, denen kein entsprechender Zuwachs an Werten gegenüber steht, und mit ihrer 0-Zinspolitik führt dazu, dass sich etliche „schwache“ EU-Staaten vor nötigen Reformen drücken und weiter in die Schulden stürzen. Dem Vorteil, dass die Volkswirtschaften der „starken“ EU-Staaten dabei weiter boomen können, steht die Gefahr gegenüber, dass die „starken“ EU-Staaten und dabei Deutschland für weitere faule Staatskredite haften, und dass infolge der 0-Zinsen die deutschen Sparer um die Früchte ihrer Sparsamkeit betrogen und die Renten, Pensionen, Kapital-Lebensversicherungen  und Altersversicherungen immer spärlicher ausfallen werden.
– Mit der „Stärkung und Vertiefung der Union“ sind auch die Ausweitung der  Aufgabenfelder der EU und die dafür nötigen zusätzlichen Geldforderungen an die nationalen Haushalte gemeint. Verschärfend kommt der Geldausfall, der dem Brexit folgt, hinzu. Die dazu vorgesehene Abschöpfung eines immer größeren Anteils des jährlich erwirtschafteten deutschen Volkseinkommens trifft alle deutschen Steuerzahler. Sie verhindert die statt dessen nötige bessere Förderung  junger Familien und Geburten, die überfällige Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur und Investitionen in Forschung und Bildung in Deutschland selbst. Den Vorschlag des SPD-Kanzlerkandidaten, Deutschland möge einen Teil der ausfallenden britischen EU-Beiträge übernehmen, halte ich in diesem Zusammenhang für abwegig. (...)