2018-12-12

EU-Austritts-Personenkomitee: Ungarn sagt NEIN zum UNO-FLÜCHTLINGSPAKT Österreich hingegen stimmt zu!

Zeiselmauer (OTS) - "Während die österreichische Regierung laut offiziellem Ministerratsbeschluß, zu sehen auf der Homepage des Außenministeriums (https://bit.ly/2EpJNRm), bei der UNO-Generalversammlung am 17. Dezember 2018 dem UNO-Flüchtlingspakt zustimmen will, wird die ungarische Regierung diesen laut neuester Meldung im "Hungary Journal" ablehnen - siehe https://bit.ly/2EtyCXU“, so Inge Rauscher, Sprecherin des EU-Austritts-Personenkomitees für Österreich und Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt". Sie sieht damit ihre Warnungen vor dem UNO-Flüchtlingspakt (siehe APA-OTS vom 27.11.2018, www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181127_OTS0057 ) bestätigt und verweist auf die wichtigsten Begründungen der Ablehnung Ungarns durch Außenminister Szijarto in einer Pressekonferenz. Dieser wird wie folgt im "Hungary Journal" unter dem Titel "Ungarn lehnt auch den Flüchtlingspakt ab, weil er ein Sicherheitsrisiko darstellt, das wir nicht hinnehmen können" zitiert:
"Der UNO-Flüchtlingspakt ist gefährlich und könnte noch mehr Migration auslösen. Und zwar indem "illegale Migranten" versuchen könnten, sich als "Flüchtlinge" zu deklarieren. Beim Flüchtlingspakt geht es darum, durch eine Hintertür alle hereinzubringen, die man durch die Haupttür des Migrationspaktes nicht hereinbringen kann. Zahlreiche kürzliche Debatten drehen sich darum, wie versucht werden könnte, jene, die als illegale Migranten ankommen, als Flüchtlinge zu klassifizieren.“ Laut Szijarto „gibt es ernstzunehmende internationale Bestrebungen, illegale Migranten nach Europa und Nordamerika zu bringen, deshalb würden auch die USA beide Pakte ablehnen. Das zentrale Schlüsselwort ("buzzword") im Flüchtlingspakt sei die Formulierung der "geteilten Verpflichtungen" ("shared burdens"). Demnach verlangt der Flüchtlingspakt von den Annehmer-(=Zustimmungs-)Staaten, Flüchtlingen zu erlauben, frei und völlig unkontrolliert innerhalb jedes Landes herumreisen zu können, bei gleichzeitiger Verpflichtung zum Zurückfahren von Anhaltungen und Inhaftierungen. Damit würde illegalen Grenzübertritten Vorschub geleistet. Aufgrund konservativer Schätzungen würden sich 30 - 35 Millionen Menschen in unmittelbarer Nähe Europas unter Bedingungen befinden, die sie zu einem jederzeitigen Aufbruch in Richtung der EU veranlassen könnten! Die beiden UNO-Pakte würden dies begünstigen."
Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Mitglied des EU-Austritts-Personenkomitees, verweist dabei auf die größere Dimension der UNO-Einwanderungspakte gemäß www.geolitico.de/2018/12/07/un-als-antidemokratische-weltmacht

Österreichs Regierung betreibt massive Wählertäuschung!

Inge Rauscher weiter: "Die Zustimmung der österreichischen Regierung zum UNO-Flüchtlingspakt wird mit Verharmlosungen und bewußten Irreführungen kaschiert. So hat sich kürzlich Vizekanzler Strache in Interviews und auf seiner facebook-Seite damit gebrüstet, daß der "Flüchtlingspakt von uns nicht unterschrieben, nur zur Kenntnis genommen wird." Er sagte allerdings nicht dazu, daß dies die Annahme dieses Pakts durch Österreich gemäß Ministerratsbeschluß, an dem er ja selbst mitwirkte, bedeutet, in dem wörtlich die "Zustimmung zum Flüchtlingspakt" festgelegt wird. Denn wer „zur Kenntnis nimmt", stimmt zu. Es gilt hier der alte Rechtsgrundsatz qui tacet consentire videtur (Wer schweigt, ist als einer der zustimmt anzusehen). Sich dabei auf verbale Erklärungen und Interpretationen zu berufen und sogar von einer "persistent objection" zu sprechen und zu schreiben, setzt diesem unwürdigen Spiel nur die Krone auf. Ein "persistent objector" gemäß Völkerrecht kann nur sein, wer das zur Abstimmung anstehende Dokument – also den UNO-Flüchtlingspakt -  ausdrücklich ablehnt und somit dezidiert nicht annimmt!“
Strache spielt hier bewußt mit dem mangelnden Informationsstand der Bürger, an dem die Politiker ja massiv mitschuldig sind, weil sie der Bevölkerung, nicht einmal ihren eigenen Wählern, nicht sagen, daß UNO-Resolutionen - also auch jene, mit denen sowohl der Migrations- als auch der Flüchtlingspakt beschlossen werden - grundsätzlich nicht "unterschrieben", sondern immer nur per Akklamation (also durch Aufstehen) in der UNO-Vollversammlung angenommen oder eben (durch Sitzenbleiben) abgelehnt werden.
Prof. Wohlmeyer und Inge Rauscher abschließend: "Man kann leider jenen Politikern, die sich als Vasallen der geopolitischen Machthaber verhalten, offensichtlich nichts glauben! Da die EU offenbar nicht reformierbar ist und weil seitens der EU-Eliten die Flutung Europas durch Massenmigration angestrebt oder zumindest mitgetragen wird, sehen wir nur die Möglichkeit, durch formellen EU-Austritt einen eigenständigen, dem Gemeinwohl dienenden Weg zu gehen."


Rückfragen & Kontakt:

Unabhängiges EU-Austritts-Personenkomitee, Initiatoren des EU-Austritts-Volksbegehrens vom Juni 2015 mit 261.056 Unterzeichnern:

Inge Rauscher, Tel. 02242/70516 oder 0664/4251935, ihu@a1.net, www.jazumoexit.at

Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Tel. 02762/53173
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2018-12-07

UNO - Flüchtlingspakt: Soll Österreich annehmen?

Für Flüchtlinge und Migranten sind von der EU und den Vereinten Nationen verschiedene Abkommen, Deklarationen oder Pakte beschlossen worden oder sind in Vorbereitung.
Der vorläufige Höhepunkt ist der UNO-Migrations- u. Flüchtlingspakt, die in diesen Tagen von den meisten Ländern der Welt im Rahmen einer Veranstaltung per Akklamation abgesegnet werden.  Der Migrationspakt wird von einigen Staaten nicht angenommen, darunter die USA, Ungarn, Tschechien, Bulgarien, Israel, Slowakei, Australien, Polen und Österreich. Dagegen wird der UNO-Flüchtlingspakt nur von den USA und Ungarn nicht angenommen.

Der Globale Pakt für Flüchtlinge  ist nach der New Yorker Erklärung Teil eines ganzen Pakets der UNO für alle Menschen die unter der Definition Flüchtling oder Migranten fallen. Ein wesentliches Leitprinzip des UN-Flüchtlingspakts ist auch die Genfer Flüchtlingskonvention.

Österreich will den Flüchtlingspakt nur zur Kenntnis nehmen. Das ist für viele interessierte Bürger sehr verwirrend: Was heißt das eigentlich genau? Das der Flüchtlingspakt, so wie auch der Migrationspakt, nicht unterschrieben wird, sondern nur akklamiert wird, ist inzwischen bekannt. Zur Kenntnis nehmen? Ist das jetzt nicht annehmen, oder nicht unterschreiben? Es unterschreibt ja sowieso niemand! Zur Kenntnis nehmen kann man alles auf der Welt. Auch der Migrationspakt wird sicher von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Es wäre besser zu sagen: "Wir nehmen auch aus guten Gründen den UNO-Pakt für Flüchtlinge nicht an.

Folgende Gründe könnten das z.B. sein:

Im Globalen Pakt  für Flüchtlinge der UNO ist nicht wirklich ersichtlich, ob die Genfer Flüchtlingskonvention die wesentliche Grundlage des Flüchtlingsstatus des Globalen Pakts für Flüchtlinge ist oder nicht. Als Grundlage des Flüchtlingspaktes werden alle möglichen Verträge genannt. Auch EU-Verträge. In einer Fußnote auf Seite 2 wird auf den  Artikel 78 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 18 der Charta der Grundrechte der EU hingewiesen (Fußnote Punkt 4, Artikel 78 des Vertrags über dieArbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union).

Art. 78
(ex-Artikel 63 Nummern 1 und 2 und ex-Artikel 64 Absatz 2 EGV)

(1) Die Union entwickelt eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status angeboten und die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung gewährleistet werden soll. Diese Politik muss mit dem Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 und dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie den anderen einschlägigen Verträgen im Einklang stehen.
(2) Für die Zwecke des Absatzes 1 erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen in Bezug auf ein gemeinsames europäisches Asylsystem, das Folgendes umfasst:
a)einen in der ganzen Union gültigen einheitlichen Asylstatus für Drittstaatsangehörige;
b)einen einheitlichen subsidiären Schutzstatus für Drittstaatsangehörige, die keinen europäischen Asylstatus erhalten, aber internationalen Schutz benötigen;
c)eine gemeinsame Regelung für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen im Falle eines Massenzustroms;
d)gemeinsame Verfahren für die Gewährung und den Entzug des einheitlichen Asylstatus beziehungsweise des subsidiären Schutzstatus;
e)Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf Asyl oder subsidiären Schutz zuständig ist;
f)Normen über die Aufnahmebedingungen von Personen, die Asyl oder subsidiären Schutz beantragen;
g)Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittländern zur Steuerung des Zustroms von Personen, die Asyl oder subsidiären beziehungsweise vorübergehenden Schutz beantragen

Auf Seite 2 des Globalen Pakts für Flüchtlinge steht im ersten Absatz:

Er beruht auf dem internationalen Flüchtlingsschutzsystem, dessen Kern das Kardinalsprinzip der Nichtzurückweisung -  und die Genfer Flüchtlingskonvention und ihr Protokoll von 1967 ausmachen. 

Im Sinne dieser Genfer Flüchtlingskonvention  findet der Ausdruck “Flüchtling” auf alle Menschen Anwendung:, die

(...) aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.

Also Krieg, wirtschaftliche Gründe oder Umweltkatastrophen sind nach der Genfer Konvention kein Grund für Asylverfahren. Befindet sich ein Flüchtling in einem sicheren Drittland, was fast immer das Nachbarland ist, dann ist er dort im Sinne der Genfer Konvention Flüchtling. Jeder Flüchtling, der die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention nicht einhält hat eben rechtmäßig keinen Flüchtlingsstatus. Bewegt sich ein Flüchtling weiter in ein anderes Land, ist er nach der Genfer Konvention Migrant. Die Definition ist eindeutig, es ist kein Problem die Begriffe auseinander zu halten. Es ist eine politische Entscheidung wenn Menschen unrechtmäßig nach Österreich kommen. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist das wie oben beschrieben nicht zu gestatten. Auch nicht, dass Österreich die Umsiedlung (Resettlement) von Migranten fördern soll.

Interessant ist die Aussage des Völkerrechtsprofessors Daniel Thym, den die "Wiener Zeitung" v. 7.12.2018 auf Seite 3 zitiert: "Solange Österreich nicht aus den Vereinten Nationen austritt, gilt der Pakt ebenfalls für Österreich".

Zur Debatte Menschenrechte: Für Flüchtlinge und Migranten gelten die selben Menschenrechte wie für alle anderen Menschen. Das sind die Menschenrechte, die in den Menschenrechtserklärungen definiert wurden und sonst gibt es keine. Auch kein Menschenrecht für alle Menschen sich in einem Land ihrer Wahl zu begeben. Aber als die Migranten 2015 vor Österreichs Grenzen standen wurden sie durchgelassen! Alles unrechtmäßig!

Die Ziele des Globalen Paktes für Flüchtlinge sind auf Seite 3 definiert.

Auszüge des Flüchtlingspaktes:

Seite 3, Punkt D:

Klima, Umweltzerstörung und Naturkatastrophen sind zwar für sich selbst genommen keine Ursachen für Fluchtbewegungen, stehen aber immer häufiger in Wechselwirkung mit den Triebkräften solcher Bevölkerungsbewegungen. 

Punkt D/9:

Vor diesem Hintergrund ergänzt der Globale Pakt die fortlaufenden Bemühungen der Vereinten Nationen in den Bereichen Prävention, Frieden, Sicherheit, nachhaltige Entwicklung, Migration und Friedenskonsolidierung.


Artikel III/12 Aktionsprogramm des Globalen Paktes:

…..in anderen Fällen kann es um Flüchtlinge und Binnenvertriebene gehen, und in bestimmten Fällen kann eine Vertreibung über die Staatsgrenzen hinaus durch plötzliche Naturkatastrophen oder Umweltzerstörung verursacht sein.

Unter Punkt 23 im zweiten Absatz:

 finanzielle, materielle und technische Hilfe sowie Möglichkeiten der Neuansiedlung 

Auf Seite 12 Punkt 54:

 Wenn Flüchtlinge in großer Zahl ankommen, unternehmen Länder und Gemeinden große Anstrengungen zum Ausbau der Vorkehrungen für ihre Aufnahme

Der UNO-Flüchtlingspakt steht im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Agenda 2063 (Fußnote auf Seite 3). Diese Zukunftsvisionen sind völlig unrealistisch, wenn nicht die Verursacher des Elends, vor allem die Kriege auf der Welt gestoppt werden und man den Entwicklungsländern hilft! 

Kein Staat kann es sich auf Dauer leisten, unkontrolliert allen Menschen auf der Welt die Einreise zu gewähren. Es würden alle Sozialsysteme schwer belasten: Pensionen und andere Sozialsysteme wären unsicher. Das kann die Politik nicht erlauben!

Die Hauptursache von Flucht und Migration sind Kriege in den Entwicklungsländern und deren Auswirkungen. Warum werden die Verursacher der Kriege und des Elends nicht genannt und gestoppt? Wo ist die politische Mitsprache der Bürger in so wichtigen Fragen? Es fehlt auch die wahrheitsgemäße Information für die Staatsbürger.

Ich bin sicher: Alle Umfragen oder Abstimmungen würden ein "Nein" zum Migrations- und Flüchtlingspakt ergeben! 



2018-11-28

UNO-FLÜCHTLINGS-Pakt und "EU-AFRIKA-Migrations-Deklaration: Geheime Regierungszustimmung muß widerrufen werden!

Zeiselmauer (OTS) - "Mit Befremden und Empörung erfahren seit einigen Tagen unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft - bisher ausschließlich über die freien Medien -, daß auch die österreichische Bundesregierung den UNO-Flüchtlings-Pakt ("Global Compact on Refugees") mittragen soll, der ähnliche Zielsetzungen festlegt wie der UNO-Migrations-Pakt ("Global Compact for Migration"). Die Zustimmung soll am 13. November 2018 in einer UNO-Ausschuß-Sitzung erfolgt sein, also nur wenige Tage nach dem am 31. Oktober 2018 von der Regierung mit großem Brimborium in allen Massenmedien verkündeten "Ausstieg" aus dem UNO-Migrationspakt. Am 13.11.2018 sollen 176 von 193 UNO-Mitgliedstaaten dem UNO-Flüchtlings-Pakt zugestimmt haben, darunter alle EU-Mitgliedstaaten - also auch Österreich“, so Inge Rauscher. Sie ist Sprecherin des überparteilichen "EU-Austritts-Personenkomitees", welches im Juni 2015 das EU-Austritts-Volksbegehren organisiert hatte, das damals - als man noch nicht online unterschreiben konnte - von 261.056 Bürgern in den Gemeindeämtern und Magistraten unterschrieben wurde, weil sie keine Reformwilligkeit in der EU sahen – insbesondere kein Zulassen von direktdemokratischen Entscheidungen. Ein Überfahren der Bevölkerung im gegenständlichen Fall würde diese Befürchtung nur weiter bestätigen.

Inge Rauscher weiter: "Der UNO-Flüchtlings-Pakt soll Mitte Dezember 2018 im Rahmen einer UNO-Vollversammlung offiziell verabschiedet werden. Wir fordern hiermit die österreichische Bundesregierung auf, von diesem ebenso zurückzutreten wie vom UNO-Migrations-Pakt. Ein Mittragen des UNO-Flüchtlings-Paktes - sollte ein Vertreter Österreichs diesem tatsächlich zugestimmt haben - müßte als Täuschungsmanöver gegenüber der Öffentlichkeit und der österreichischen Bevölkerung gewertet werden und als Geheimdiplomatie ohne jede demokratische Legitimation." siehe dazu u.a.: https://bit.ly/2DJMLPz 

Schluß mit Geheimniskrämerei und Irreführung der Bevölkerung!

Das gleiche gelte für die "EU-Afrika-Migrations-Deklaration" (offiziell "Marrakesh Political Declaration"), die von einer offiziellen Vertreterin von Außenministerin Kneissl bereits am 2. Mai 2018 rechtswirksam unterzeichnet wurde und bereits in Kraft ist. Diese von 26 afrikanischen Staaten und 27 EU-Staaten inkl. Österreich mitgetragene "Deklaration" mit weitreichenden Aktionsprogrammen wurde den österreichischen Bürgern bis heute nicht bekanntgegeben! Von der Regierung aus Steuergeldern zusätzlich zur ohnehin exorbitanten Parteienförderung bezahlte ganzseitige Inserate finden sich fast täglich in den sogenannten "unabhängigen" Medien. Da wäre doch Platz genug für Informationen auch über derartige internationale Vereinbarungen gewesen! Siehe: https://bit.ly/2FSDXt8

Laut einem uns vorliegenden offiziellen Schreiben des Außenministeriums denkt die Regierung dzt. nicht daran, diese "Deklaration'" zu widerrufen, obwohl sie zur gleichen – nämlich alle Grenzen öffnenden - Migrationspolitik führt wie der UNO-Migrationspakt.

Inge Rauscher abschließend: "Zurückzuweisen von allen denkenden Menschen ist die neueste täuschende Ausrede, daß solche internationale Abkommen - egal ob als Pakte, Deklarationen oder wie immer bezeichnet - rechtlich unverbindlich seien, sogenanntes "soft law." Politisch bindend sind sie dennoch! Diese Tarnbegriffe dienen nur dazu, die bei Staatsverträgen - die sie in Wahrheit sind - gemäß Völkerrecht vorgeschriebene Ratifizierung durch nationale Parlamente und Volksabstimmungen zu umgehen. Deshalb ist die österreichische Bundesregierung aufgefordert, sowohl die Zustimmung zum UNO-Flüchtlings-Pakt als auch zurEU-Afrika-Migrations-Deklaration noch vor dem 11./12. Dezember 2018 eindeutig und unmißverständlich gegenüber der UNO und der EU zu widerrufen, andernfalls die groß hinausposaunte Nicht-Zustimmung zum UNO-Migrations-Pakt in der Praxis wirkungslos wäre."

Ergänzend dazu Prof. Heinrich Wohlmeyer: "Als Alternative sollte die österreichische Bundesregierung auf eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention hinwirken, wie sie von unabhängigen Experten schon länger gefordert wird, z.B. im "Wiener Memorandum von 2015", siehe: https://bit.ly/2FFz4DF 

Überparteiliches EU-Austritts-Personenkomitee:

Inge Rauscher/Initiative Heimat & Umwelt, Helmut Schramm, Renate Zittmayr, Mag. Markus Lechner, Dr. Franz-Joseph Plank, Hon.Univ.Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer.

Rückfragen & Kontakt:

Inge Rauscher, Tel. 02242/70516 oder 0664/4251935, ihu@a1.net
Prof. Wohlmeyer, Tel. 02762/53173, h.wohlmeyer@aon.at
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2018-11-09

Österreichs Regierung und die Migrationspakte




Die österreichische Bundesregierung beschloss am 31.10.2018, dass sie den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (in der Folge GCM) nicht annimmt und dieser Position dadurch Ausdruck verleiht, indem sie keinen offiziellen Vertreter zur intergouvernementalen Konferenz zur Annahme des GCM in Marrakesch entsendet, schriftlich den Nicht-Beitritt zum GCM erklärt und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen bei der Abstimmung über diesen Pakt sich der Stimme enthält sowie bei dieser Gelegenheit eine der österreichischen Position entsprechende Votumserklärung abgibt.


Die Marrakesch-Erklärung mitsamt dem dazugehörigen Aktionsplan für die Jahre 2018 bis 2020 wurde demgegenüber – d.h. unabhängig vom GCM – bereits am 02.05.2018 bei einer im Rahmen des Rabat-Prozesses (EU-Migrationsdialog mit west- und zentralafrikanischen Staaten) abgehaltenen Ministerkonferenz in Marrakesch von den teilnehmenden Staaten (mit Ausnahme von Ungarn), darunter auch Österreich, sowie Vertreter/innen von EU und ECOWAS angenommen. Auch hierbei handelt es sich – ebenso wie beim GCM – um kein rechtsverbindliches Abkommen, sondern um eine politische Erklärung

Was im UNO-Migrationspakt verborgen steht



Die Presse hat dem Leitartikel vom Freitag, 2. 11. 2018 den Titel “Was im UNO-Pakt wirklich steht
gegeben. Dieser verharmlost die Art, Zielrichtung und Wirkung dieses ‘Paktes’, wobei schon zu denken gibt, dass man einen ‘Pakt’ schließt und gleichzeitig verharmlosend sagt, dass er ohnehin nicht verbindlich sei. Wozu dann der ‘Pakt’?!  Weiters wird nicht die normale Abstimmung und Ratifikation gewählt, sondern Annahme ‘per acclamationem’ – also eine Umgehungsform, weil ein formeller Vertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit der Wiener Konvention über Internationale Verträge widersprochen hätte und daher nichtig gewesen wäre. 
Der Tenor und Geist des Paktes, der im humanitären Kleid einherschreitet, dem unsere verhandelnden Diplomaten offenbar blauäugig erlegen sind, ist klar: Öffnung der Grenzen für Massenmigration – inklusive Klimaflüchtlinge – und volle Gleichstellung in der Versorgung mit sozialen Diensten, obwohl die meisten Migranten weder in der Lage, noch bereit sind, das hart erkämpfte und erarbeitete soziale Netz mitzutragen. Weiters wird der freie Zugang zum Arbeitsmarkt gefordert, und dies im Angesicht einer strukturell steigenden Arbeitslosigkeit. Um es kurz zu sagen, der Rest der Staatengemeinschaft einigt sich zulasten der Europäer, denn diese haben den in der Welt einmaligen Sozialstaat aufgebaut, der ein attraktives Migrationsziel ist. Dass die Masseneinwanderung diesen zum Einsturz bringen muss, sollte für jeden denkenden Menschen einsichtig sein. Es geht um das Abschieben von vor allem jungen Menschen, denen man in ihren Heimatländern durch Korruption, Misswirtschaft und extern gesteuerte Ausbeutungsregime alle Zukunftshoffnungen nimmt, obwohl bei gutem Wirtschaften im Heimatland genug Aufbauarbeit vorhanden wäre. Bei uns geht es um den Erhalt des geltenden Sozialvertrages.
Wenn argumentiert wird, dass wir in Europa junge Arbeitskräfte bräuchten, dann sollten wir an die hohen Jugendarbeitslosigkeiten in Südeuropa (Spanien 40 % !) denken, an denen wir gemäß dem Pakt die Wirtschaftsmigranten vorbeischleusen sollen. Weiters sollten wir bedenken, dass andere große Volkswirtschaften - wie die USA, China, Indien etc. – die hohe Wachstumsraten aufweisen, nicht daran denken Migranten aufzunehmen, sondern sie exportieren vielmehr den eigenen Arbeitskräfteüberschuss.
Bei dem, was schon blauäugig und mit wenig wirtschaftlicher Sachkenntnis mitverhandelt worden ist, ist es sicher schwer die Kurskorrektur vorzunehmen – aber es ist nie zu spät!
Es genügt nun nicht, dass wir an der Konferenz in Marrakesch nicht teilnehmen. Wir müssen klar widersprechen (persistant objector). Es genügt daher auch nicht, dass wir uns in der kommenden Generalversammlung der Vereinten Nationen der Stimme enthalten und so den Pakt unwidersprochen durchgehen lassen. Wir müssen auch dort beharrlich und begründet widersprechen. Es ist schließlich auch notwendig, dass wir den Rücktritt aus der Marrakesch-Politischen-Deklaration der EU erklären, weil diese mit dem Pakt direkt verzahnt ist.

Hon. Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer

2018-11-08

Politik über die Köpfe hinweg - Mit seiner voreiligen Zustimmung zum Uno-Migrationspakt verliert der Bundesrat an Bodenhaftung


rt . Der Bundesrat stimmte dem Uno-Migrationspakt von Marokko zu. Dies erfuhr der interessierte Leser auf der Homepage des EDA (10. Oktober 2018) .1 Dort heisst es, dass zuvor die interdepartementale IMZ-Struktur beauftragt wurde, die Analyse der innen- und aussenpolitischen Entscheidungen weiterzuführen. Diese Analyse habe gezeigt, dass der Migrationspakt im Migrationsbereich entspräche. Der Vertrag sei nicht bindend, aber man werde sich politisch daran halten. Innenpolitisch regt sich ein Widerstand gegen das losgelöste Vorgehen des Bundesrates.

Orwellscher Neusprech

Denn wer den Vertrag liest, fragt sich, welche Interessen der Schweiz eigentlich meinte, wenn er von «Interessen der Schweiz» spricht. Lässt man beim Lesen des Vertrags2 die diplomatischen, bald schon an ein Orwellschen erinnernden Formulierungen weg, dann wird deutlich, dass der Vertrag auf ein ungehindertes Zuzugsrecht für alle Menschen zellen. Nicht nur für Flüchtlinge oder Asylanten, sondern für alle und weltweit. Die Wanderbewegungen sollten von allen Staaten aktiv unterstützt werden. Zu großzügern und Durchreisenden sollen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, und ihr Ankommen soll medial positiv begleiten. Es soll ein Recht darauf bestehen, sich niederzulassen, wo man möchte.3

Demokratische Rechte werden übergangen

Österreich, Australien, Polen, die USA, Ungarn, Tschechien und viele andere Staaten signalisiert, dass sie einen Vertrag nicht unterschreiben werden. Zu tief greift der Vertrag in die demokratischen Rechte der Bevölkerung in den einzelnen Ländern ein. Überprüfungsforum Internationale Migration und andere einschlägige Foren vorbestimmt.4 Außerhalb des Landes, in dem die Gesetze stehen, wird der Vertrag sehr weitreichend sein (Sozialgesetzgebung5, Strafrechtsbestimmungen zur Meinungsäusserungsfreiheit6 Datenschutz7 usw.). Nicht zu Unrecht hält Beobachter-Chefredaktor Andreas Büchi fest, dass «eine solch einschneidende Vereinbarung ohne Zustimmung des Parlaments oder gar des Volkes durchzuwinken, […] gefährliche ideologische Zwängerei [ist]. In vielen europäischen Ländern, aber auch in der Schweiz wachsen die Ängste, der Staat zu wenig Mittel, um die Sozialverträge gegenüber der eigenen Bevölkerung zu erfüllen. In dieser Situation ein Vertragswerk zu unterzeichnen, für seine Umsetzung realistische Umsetzungspläne und eine breit abgestützte Zustimmung in den Zielländern fehlen, ist Wasser auf die Mühlen populistischer Bewegungen. »8

«Vorteile geregelter Migration»

Was sollen nun «Schweizer Interessen» sein? Wer genau hat daran ein «Interesse»? Wir erinnern uns: Die Masseneinwanderung 2015 wurde von Anfang an von einem der wichtigsten Banken der Deutschen Bank als auch von der Investition tätigen Fürsten von und sehr sehr begrüsst. Aus Sicht einer globalisierten Wirtschaft macht es Sinn für junge und / oder ausgebildete Arbeitskräfte aus dem Ausland, die die anfallenden Ausbildungskosten tragen, die zur Verfügung stehen , und der Staat, sprich der Steuerzahler, zahlt die entstehenden Sozialkosten der Wanderbewegungen.

Migration ist nicht freiwillig

Die Kehrseite wird aus der Debatte ausgeblendet: «Migration» ist in den allerseltensten Fällen freiwillig, sondern durch Krieg, wirtschaftliche oder politische Unterdrückung verursacht. Migration selbst betrifft statistisch gesehen knapp 1 Prozent der Weltbevölkerung.9 Sie sind kein menschliches Bedürfnis. Für die gewissen Menschen ist es ein hartes Schicksal, wenn man die Ursachen genauer ansieht.
  • Viele Kriege und Bürgerkriege, die zur Migration führen, die einen hohen Bildungs- und Sozialstandard haben (zum Beispiel der Irak, Syrien, Libyen) oder die Rohstoffe sind (zum Beispiel Sudan) oder schlichtweg von strategischem Interesse sind (zum Beispiel Afghanistan).
  • Die häufigsten Ursachen der Flucht sind unter anderem der zunehmende Landraub durch ausländische Konzerne bzw. Staaten mit Hilfe korrupter einheimischer Eliten. Einheimische Bauern oder Hirten werden vertrieben. Mittlerweile nimmt die so «geraubte» Fläche die Grösse der Fläche Europas ein. Die meisten Ländereien liegen in Afrika.
  • Die Zerstörung einheimischer Wirtschaften durch die darunter stehenden «Freihandelsverträge» (Globalisierung). Über verschiedene Verträge wird eine selbständige Entwicklung verschiedener Wirtschaftszweige verhindert.
  • Die Plünderung der Ressourcen, ohne dass die einheimische Bevölkerung davon profitiert.
  • Der sogenannte brain drain: Die teuer gebildeten jungen Arbeitskräfte und Hochschulabsolventen werden abgeworben (zum Beispiel Ärzte aus der Ukraine, Weißrussland usw.). 10

Warum nicht die Ursachen bekämpfen?

Diese Ursachen werden im Uno-Migrationspakt mit schönen Allgemeinfloskeln überdeckt - konkrete Schritte zur Bekämpfung der oben genannten Ursachen werden nicht genannt. Beim Leser entsteht der Eindruck, dass dies auch nicht im Fokus dieser hohen Beamten aus dem Uno-Apparat formulierten Paktes war. Anstatt entwurzelte Menschen durch fremde Länder und Kulturen zu schleusen, um billige Arbeitskräfte zu kommen, könnten die Ursachen von Kriegen bekämpft werden oder die negativen Auswirkungen der Globalisierung, so dass die Menschen in ihren Ländern in Frieden leben können.
Es verwundert nicht, dass der Vertrag unter anderem aus dem Umfeld des Multimilliardärs und der Börsenspekulanten George Soros unterstützt. Wir erinnern uns: Ableger der Soros-Stiftung hatten die Masseneinwanderung über die Balkan-Route 2015 begründet und eine neue Einwanderungspolitik gefordert. 11
In Deutschland hielt die illegale Masseneinwanderungswelle von 2015 zu größereneren Verwerfungen, zu Verunsicherungen in der Rechtskultur, zu politischer Radikalisierung und zu vermehrten kriminellen Übergriffen. Was sollen da nun die «Interessen der Schweiz» sein? Und wie kam es dazu, dass der Bundesrat ohne öffentliche Diskussion internationale Verträgen (Völkerrecht!) Zustimmt, die offensichtlich den Anliegen der Bevölkerung widersprechen?
1 vgl. https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aktuell/informationen-deseda.html/content/eda/de/meta/news/2018/10/10/72452 , download 25.10.2018 2     www .un.org / depts / german / migration / A.CONF.231.3.pdf? fbclid = IwAR1n1FJx5rvoOZCt0qehR3M-iqF42W2W23_ixmXtnojXyGbIs3xxQNk9hFQ , Stand: 30. Juli 2018 3 aaO, Abs. 240 , 23, 23 , 27 , 27 , 27 , 27 48. a – e 5 aaO, Abs. 31a – f 6 aaO, Abs. 33a – g 7 aaO, Abs. 17, Abs. 19 8 vgl. Beobachter https://www.beobachter.ch/migration/migrationspakt-nicht-voreilig-unterschreiben vom 19.10.2018 9 Hofbauer, Hannes. Kritik der Migration. Wer profitiert und wer verliert. Wien 2018, S. 18 10 vgl. dazu Hofbauer aaO 11 vgl. Beck, Friederike. Die geheime Migrationsagenda. 2016, S. 253 

(Quelle: Zeit-Fragen Nr. 15 vom 6. Okt. 2018)






  


Die Selbstbestimmungsinitiative annehmen heisst die direkte Demokratie stärken


von Dr. phil. René Roca, Forschungsinstitut direkte Demokratie (www.fidd.ch)

Die Initiative »Landesrecht vor Völkerrecht« formuliert einen verfassungsrechtlichen Grundsatz, der einen Demokraten einleuchtet. Die Verfassung des eigenen Landes ist die Grundlage des rechtsstaatlichen Wirkens gegen innen wie gegen aussen. Als Teil des Souveräns schliesse ich keinen völkerrechtlichen Vertrag ab. Dass unser Bundesgericht diesen Grundsatz seit geraumer Zeit nicht mehr beachten wird, ist der Grund der Initiative.

Der Paradigmenwechsel des schweizerischen Bundesgerichts

Die Gewaltenteilung ist neben der Volkssouveränität seit der europäischen Aufklärung eine zentrale Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates. Im Jahre 2012 vollzog das schweizerische Bundesgericht einen folgenschweren Paradigmenwechsel, wird es festhielt, zukünftig das Völkerrecht über das schweizerische Landesrecht, sprich die Bundesverfassung zu stellen. Das Bundesgericht hält fest: «Besteht ein echter Normkonflikt zwischen Bundes- und Völkerrecht, also kommt die völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz vor; stirbt vergoldet selbst für ÜBERSETZUNG, sterben nicht Menschen- oder Grundrechte zum gegenstand HABEN. » 1  Ohne Diskussion und eidgenössische Abstimmung missachtet das Bundesgericht DAMIT das Gewaltenteilungsprinzip und stellt sich selbstherrlich über das Volk, das Parlament und sterben Regierung.

Passus zum «Völkerrecht» in neue Bundesverfassung hineingeschmuggelt

Der Bundesrat Arnold Koller bezeichnet die letzte Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 noch heute als «blosse Nachführung». Namhafte Juristen prophezeiten, also kurz nach der knappen Annahme der neuen Bundesverfassung. Artikel 5 der genauen Bundesverfassung besagt: "Bund und Kantone beachten das Völkerrecht." Nirgends wird beschrieben, war man genau unter "Völkerrecht" zu verstehen, hat nie eine Aufklärung zum Verhältnis der Bundesverfassung zum Völkerrecht und einer Debatte dazu. Selbstherrlich wird uns der Richterstand vorschreiben, wie der Artikel 5 BV ausgelegt werden soll. Das Ziel ist, die Schweiz internationalen, teilweise ideologisch bestimmten Normen zu unterwerfen. Alles nur Nachführung…?

Der schweizerische Bundesstaat hat die Menschenrechte und das Völkerrecht nicht nur beachtet, sondern gefördert

Dass die Selbstbestimmungsinitiative die Menschenrechte gefährde, ist absurd. Die Initiative stellt im Gegenteil das rechtmässige Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht wieder her. Diese Diskussion ist nötig und konkretisiert den Artikel 5 unserer Bundesverfassung. Die ganze Entwicklung für den schweizerischen Bundesstaat wäre nicht möglich, ohne die Beachtung und die Umsetzung der Menschenrechte, auch wenn nicht alles von Anfang an ein perfekter Krieg und das Frauenstimm- und -wahlrecht. Die Menschenrechte waren bis zur letzten Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 allenfalls einzeln aufgeführt, aber nicht insgesamt aufgezählt. Das hiess nicht, das ist nicht das Fundament des Staates "implizit" Teil der Verfassung. Damals wussten das die Staatsrechtler, und das Bundesgericht hält dementsprechend Verfassung und Gesetze aus. Ohne die Menschenrechte hätte die Schweiz im 19. Jahrhundert eine Rolle spielen können. Das Modell der Schweiz wird im Ausland von allen politischen Lagern gerade auf Grund der Mitbestimmungsrechte bewundert, und die Eidgenossenschaft dient regelmäßig als Vorbild, wenn in einem Land um mehr Partizipation gerungen wird. Dass die Selbstbestimmungsinitiative das Völkerrecht negiere, ist ebenso absurd. Die Schweiz bringt immer wieder das Völkerrecht voran. Sie hat das Humanitäre Völkerrecht begründet (Rotes Kreuz, IKRK). Als neutraler Staat hat die Schweiz ein ureigenes Interesse, dass sich die Länder an das allgemeine (zum Beispiel uno-charta) und humanitäre Völkerrecht halten. Daran ist aber die Schweiz nicht beteiligt.


Missachtung des Volkswillens muss aufhören

Die direkte Demokratie dient auch dazu, Missstände aufzudecken und wenn möglich zu beheben. Das Bewusstmachen staatspolitischer Grundsätze wie der Forderung, dass Landesrecht - sprich die Verfassung - über internationalen Verträgen steht, gehört dazu.
Der Vorgang rund um die «Masseneinwanderungsinitiative» und den faulen Kompromiss des «Inländervorrang light» haben klargemacht, dass die Missachtung des Volkswillens zum Kalkül von Teilen unserer politischen Elite zählt. Dieses Beispiel zeigt, dass bestimmte Politiker nun nach dem Bundesgericht und dem Völkerrecht die Bundesverfassung und damit einen Volksentscheid. Solche Abläufe müssen zukünftig mit der Annahme der Initiative verbunden sein.
1 Bundesgerichtsentscheide 2012, Urteil 2C_828 / 2011 vom 12.10.2012 (www.servat.unibe.ch/dfr/dfr_bger2012.html)

(Quelle: Zeit-Fragen Nr. 25 v. 6. Nov. 2018)

Wegwarte November 2018 - Absage der Demo

Liebe Mitstreiter!

Aufgrund der politischen Ereignisse der Vorwoche haben die Veranstalter "Neutrales Freies Österreich" (NFÖ) und "Initiative Heimat & Umwelt" (IHU) die bereits polizeilich gemeldete und per E-mail-Verteiler und Handverteilung von Flugblättern beworbene Kundgebung gegen den UNO-Migrationspakt, die für 1. Dezember 2018 geplant war, im beiderseitigen Einvernehmen und auch auf Anraten von Fr. Dr. Barki, Hrn. Prof. Wohlmeyer und Hrn. Mag. Mitterer, die als Redner vorgesehen waren, abgesagt.

Nähere Informationen zur Bewertung der einschlägigen Sachlage aus unserer Sicht sowie zu anderen aktuellen Themen entnehmen Sie bitte der neuen WEGWARTE, die heute in Druck gegangen ist. 

















Wegwarte als pdf>>>>>

2018-11-07

Kundgebung gegen den UNO-Migrationspakt am 1. Dezember in Wien abgesagt!

Sehr geschätzte Damen und Herren!

Nachdem die Regierung verkündet hat, keinen offiziellen Vertreter zur UNO-Konferenz nach Marrakesch am 11./12. Dezember zu entsenden, bei der darauffolgenden UNO-Vollversammlung sich der Stimme zu enthalten und eine ablehnende "Votumserklärung" gegen den Migrationspakt bei der UNO zu deponieren, haben unsere beiden organisatorisch hauptverantwortlichen Initiativen - die Initiative Heimat und Umwelt und das Bündnis Neutrales Freies Österreich  -  beschlossen, die für den 1. Dezember angemeldete Kundgebung am Ballhausplatz abzusagen.
Über dieses "Einlenken" der Regierung sind wir verständlicherweise sehr erleichtert und werten es als Teilerfolg auch unserer Bemühungen.
 
Die Migrationsproblematik ist jedoch noch lange nicht wirklich bereinigt. Mit der Unterfertigung der "Politischen Erklärung von Marrakesch" (Afrika-EU Deklaration), die im Rahmen des sogenannten „Rabat-Prozesses“ zu sehen ist, hat Österreich - auf Wunsch der EU? -  bereits am 2. Mai 2018 ein deutliches Signal der Befürwortung der Massenzuwanderung von Afrika nach Europa gesetzt. Diese fünfte Deklaration (kein Vertrag sondern eine Absichtserklärung) seit 2006, gilt für den Zeitraum 2018 bis 2020.
Wesentlich wird jedenfalls der Ausgang des Gipfeltreffens am 18.Dezember 2018 sein. Wir erwarten uns selbstverständlich eine völkerrechtlich unwiderlegbare Ablehnung auch dieses Paktes durch die österreichische Regierung.

Mit freundlichen Grüßen

DI. Rudolf  Pomaroli
Neutrales Freies Österreich (NFÖ)
buendnis@nfoe.at

2018-10-30

EU-Migrations-Papiere



EU-Ersatzmigration-UN-2001 

Neuansiedelung-EU-2009

Migrationsbericht-AUT-Dez.-2016

Bestandserhaltungsmigration-UNO

UNO-Ersatzmigration

UNO Resettlement Konzept für OE

Weitere Links zum Thema:




Entwurf des Ergebnisdokumentes der Konferenz zur Annahme des «Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration» am 10. und 11. Dezember 2018 in Marrakesch (Marokko) – Auszüge

zf. Die folgenden Auszüge aus dem Entwurf für einen «Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration» (Stand: 30. Juli 2018) sind der Versuch, einen ersten Eindruck über Inhalt und Sprache des geplanten Uno-Dokumentes zu vermitteln. Das Dokument versucht, verschiedenen, auch gegensätzlichen Ansprüchen, gerecht zu werden. Dass dieses so wichtige Dokument bislang aber kaum öffentlich diskutiert, geschweige denn in seinem vollen Umfang zur Kenntnis genommen wird, ist für demokratische Staaten ein Skandal. Es wird Auswirkungen auf den Alltag eines jeden von uns haben. Das Dokument enthält so viele wichtige Einzelheiten, die einer breiten Debatte bedürfen. Auch diese Auszüge können nur einen ersten Eindruck vermitteln und dazu aufrufen, den gesamten Text zu studieren und zu diskutieren.

«Unsere Vision und Leitprinzipien 


[…] Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können. […] 


Gemeinsames Verständnis 


[…] Wir haben gelernt, dass Migration ein bestimmendes Merkmal unserer globalisierten Welt ist, Gesellschaften innerhalb aller Regionen und über sie hinaus verbindet und alle unsere Länder zu Herkunfts-, Transit- und Zielländern macht. […] Wir müssen […] allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen.

Gemeinsame Verantwortung 


[…] Dieser Globale Pakt hat das Ziel, die nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu minimieren, die Menschen daran hindern, in ihren Herkunftsländern eine nachhaltige Existenzgrundlage aufzubauen und aufrechtzuerhalten, und die sie dazu veranlassen, anderswo nach einer besseren Zukunft zu suchen. Er beabsichtigt, die Risiken und prekären Situationen, denen Migranten in verschiedenen Phasen der Migration ausgesetzt sind, zu mindern, indem ihre Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden und ihnen Fürsorge und Unterstützung zukommen. […] Er soll förderliche Bedingungen schaffen, die es allen Migranten ermöglichen, unsere Gesellschaften durch ihre menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fähigkeiten zu bereichern und so besser zu einer nachhaltigen Entwicklung auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene beizutragen.

Gemeinsamer Zweck 


[…] 
Unser Erfolg beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen, der Entschlossenheit und der Solidarität unter den Staaten bei der Erfüllung der in diesem Globalen Pakt enthaltenen Ziele und Verpflichtungen. Vereint im Geiste einer für alle Seiten gewinnbringenden Zusammenarbeit stellen wir uns in geteilter Verantwortung und mit innovativen Lösungen den Herausforderungen und Chancen der Migration in allen ihren Dimensionen. Mit diesem gemeinsamen Ziel vor Augen und im vollen Bewusstsein, dass der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration einen Meilenstein, aber noch nicht den Endpunkt unserer Anstrengungen darstellt, gehen wir diesen historischen Schritt. […]
Wir sind uns darin einig, dass dieser Globale Pakt auf einer Reihe übergreifender und interdependenter Leitprinzipien beruht:
[…] Der Globale Pakt ist ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen, der anerkennt, dass Migration von keinem Staat allein gesteuert werden kann, da das Phänomen von Natur aus grenzüberschreitend ist und somit Zusammenarbeit und Dialog auf internationaler, regionaler und bilateraler Ebene erfordert. […]
Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Innerhalb ihres Hoheitsbereichs dürfen die Staaten zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden, einschiesslich bei der Festlegung ihrer gesetzgeberischen und politischen Massnahmen zur Umsetzung des Globalen Paktes, unter Berücksichtigung der verschiedenen nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit und im Einklang mit dem Völkerrecht […]
Ziel des Globalen Paktes ist es, das Potential der Migration für die Erreichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu nutzen sowie die Wirkung zu erhöhen, die die Erreichung der Ziele in Zukunft auf Migration haben wird 
[…]
Durch die Umsetzung des Globalen Paktes sorgen wir dafür, dass die Menschenrechte aller Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, während des gesamten Migrationszyklus' wirksam geachtet, geschützt und gewährleistet werden. Wir bekräftigen ausserdem die Verpflichtung, alle Formen der Diskriminierung, einschliesslich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, gegenüber Migranten und ihren Familien zu beseitigen […]

Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration

  • […] Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen […]
  • Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen […]
  • Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit 

  • Bewältigung und Minderung prekärer Situationen im Rahmen von Migration […]
  • Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur Gewährleistung einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung […]
  • Verbesserung des konsularischen Schutzes und der konsularischen Hilfe und Zusammenarbeit im gesamten Migrationszyklus 

  • Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen 

  • Befähigung von Migranten und Gesellschaften zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts 

  • Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration […]
[…]
Wir verpflichten uns, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äusserungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen. Wir verpflichten uns ferner, in Partnerschaft mit allen Teilen der Gesellschaft einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs zu fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt. Wir verpflichten uns ausserdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungs­äusserung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Massnahmen schöpfen. Wir werden
a)    Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwerere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Strafverfolgungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren sowie den Opfern medizinische, rechtliche und psychosoziale Hilfe zu leisten; 

b)    Migranten und Gemeinschaften befähigen, jede Aufstachelung zu Gewalt gegen Migranten anzuzeigen, indem sie über vorhandene Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, und sicherstellen, dass diejenigen, die sich aktiv an der Begehung einer Hassstraftat gegen Migranten beteiligen, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Rechenschaft gezogen werden, wobei die internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäusserung, zu wahren sind; 

c)    unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschliesslich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;
[…]
e)    Migranten, insbesondere Migrantinnen, Zugang zu nationalen und regionalen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen verschaffen, mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht zu fördern und staatliche Massnahmen im Zusammenhang mit diskriminierenden Handlungen und Bekundungen, die sich gegen Migranten und ihre Familien richten, anzugehen; 

f)    Aufklärungskampagnen fördern, die an die Gesellschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern gerichtet sind und den Zweck haben, auf der Grundlage von Beweisen und Fakten die öffentliche Wahrnehmung des positiven Beitrags einer sicheren, geordneten und regulären Migration zu gestalten und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die Stigmatisierung aller Migranten zu beenden; 

g)    Migranten, Führungsverantwortliche aus Politik, Religion und Gesellschaft sowie Pädagogen und Dienstleister darin einbeziehen, Fälle von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Diskriminierung von Migranten und Diasporagemeinschaften aufzudecken und zu verhüten und Aktivitäten in lokalen Gemeinschaften zur Förderung der gegenseitigen Achtung zu unterstützen, einschliess­lich im Rahmen von Wahlkampagnen. […]

Weiterverfolgung und Überprüfung

[…] Wir legen allen Mitgliedsstaaten nahe, so bald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des Globalen Paktes zu entwickeln und die Fortschritte auf nationaler Ebene regelmässig und auf inklusive Weise zu überprüfen, beispielsweise durch die freiwillige Ausarbeitung und Anwendung eines nationalen Umsetzungsplans. Diese Überprüfungen sollten sich auf Beiträge aller relevanten Interessenträger sowie von Parlamenten und lokalen Behörden stützen und als effektive Informationsgrundlage für die am Überprüfungsforum Internationale Migration und anderen relevanten Foren teilnehmenden Mitgliedsstaaten dienen.»