2016-09-30

Van der Bellen oder Norbert Hofer?

Van der Bellen würde als Präsident TTIP und CETA unterschreiben - Norbert Hofer ohne Abstimmung und Mehrheit des Volkes n i c h t !!
 Van der Brüssel will eine weitere Entmachtung Österreich - die weitere Entwicklung der EU zum Bundestaat EU, die "Vereinigten Staaten der EU" (natürlich können die nur undemokratisch sein). Norber Hofer nicht! Er will eine zentralistische Entwicklung der EU nicht unterschreiben!
Auch den geplanten Türkei-Beitritt zur EU würde Norbert Hofer nicht ohne Volksabstimmung unterschreiben. Van der Bellen (Brüssel) schon!
Van der Bellen will auch die Neutralität Österreich noch mehr aushöhlen:

Van der Bellen:
"In der Europäischen Union hat die große Mehrheit aller Mitgliedsstaaten ein so genanntes Berufsheer. Aus ökonomischer Sicht ist das sicherlich die effizientere Lösung." 
"International soll sich Österreich unter Beibehaltung der Neutralität nach seinen Fähigkeiten und Stärken an Friedensmissionen beteiligen, soll aber nicht in allen Bereichen mitmischen, für die größere Armeen besser geeignet sind."

 "Ein gemeinsames Europa ist in einer globalisierten Welt von entscheidender Bedeutung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union." ( https://www.vanderbellen.at/ziele-inhalte/) 

Norbert Hofer will die Neutralität beibehalten und Österreich dem Erfolgsmodell Schweiz annähern.
Die Schweiz ist wirtschaftlich und demokratisch führende in der globalisierten Welt.

Das Trinkwasser ist mit TTIP auch in Gefahr privatisiert zu werden:


Wer Österreich liebt, wählt
Norbert Hofer, weil ER als EINZIGER ...

… uns Österreicher gegen die Gefahren einer falschen Zuwanderungspolitik verteidigt. Wir Österreicher haben ein Recht auf unsere Heimat und auf Schutz vor Islamismus und Gewalt.
… Österreich respektvoll und selbstbewusst in der Welt vertritt. Österreich muss souverän sowie selbstbestimmt handeln und soll Partner statt reiner Befehlsempfänger der EU-Kommission sein.
… für eine bürgernahe Europapolitik eintritt und nicht zulässt, dass wir für die Schulden anderer Länder haften müssen. Österreich muss seine eigenen Finanzen für künftige Generationen in Ordnung bringen.
… nicht zulässt, dass unser Sozialsystem missbraucht und zerstört wird. Die Grünen wollen noch mehr Menschen aus dem Ausland nach Österreich holen, die keine Chance auf einen Arbeitsplatz haben und von der Mindestsicherung leben.
… unsere Arbeitsplätze und unsere Betriebe gegen Verdrängung und Lohndumping schützt. Unsere Betriebe sind erstklassig und unsere Arbeitnehmer leisten echte Wertarbeit. Das soll sich in Zukunft auch wieder lohnen.
… dafür sorgt, dass unser Bundesheer wieder gestärkt wird und unsere Polizisten bei ihrer gefährlichen Arbeit mehr Unterstützungerfahren. Unsere Straßen und Plätze sollen wieder sicherer werden. 
… Frauen und Kindern besonderen Schutz zukommen lassen will. Gewalt gegen Frauen und Kinder verdient keine Toleranz.
… das Freihandelsabkommen TTIP nicht unterschreibt und gleichzeitig unser Recht auf einen umfassenden Gebrauch von Bargeld verteidigt.
… sich wirklich für uns einsetzt, anstatt nur davon zu reden. Das gilt für die Sicherheit der Pensionen, für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, für die Pflege alter und behinderter Menschenund für die kommenden Generationen.
… für eine Senkung von Steuern plädiert, anstatt neue Steuern zu fordern.
… weiß, dass in einer Demokratie die Menschen die höchste Instanz sind. Politiker folgen erst danach. Deshalb steht er auch für mehrdirekte Demokratie und gibt den Österreichern damit ihre Stimme zurück.
… die alltäglichen Sorgen der Menschen im Land versteht und aufgrund seines schweren Unfalls vor vielen Jahren weiß, wie man mit einem Schicksalsschlag umgehen kann.

2016-09-28

Wirtschaftsstandort Österreich: Platz 19 - Die Schweiz: Platz 1

Eines der Hauptargumente der EU-Befürworter ist der angebliche wirtschaftliche Vorteil der EU-Mitgliedschaft. In einem vom "Standard" (28.9, Seite 19) veröffentlichten Standort-Ranking hat sich
Österreich auf dem 19 (!) Rang verbessert..

Die Schweiz, als europäisches Land, welches mit der EFTA Außenhandel betreibt und nicht EU-Mitglied ist, führt aber das Ranking an. Da stellt sich die Frage: Warum will man diese Tatsache nicht wirklich sehen? Die EFTA und die Schweiz wird in allen Debatten um die EU-Frage kaum angesprochen. "Die EU soll sich im globalen Wirtschaftskampf behaupten - da haben kleine Nationalstaaten keine Chance", so der Tenor der EU-Befürworter. Warum ist dann gerade die USA seit Jahrzehnten treibende Kraft des Einheitsstaates "Vereinigte Staaten von Europa", der sich nach "Jean Monnet-Methode langsam aber beständig scheibchenweise entwickelt? Weil die EU der verlängerte Arm der USA ist!

1.   Schweiz
2.   Singapur
3 .  USA
4.   Niederlande
5.   Deutschland
6.   Schweden
7.   Großbritannien
8.   Japan
9.   Hongkong
10. Finnland

19. Österreich
21. Frankreich
28. China
44. Italien

2016-09-26

Krieg oder Frieden ist eine Frage, die die Bürger etwas angeht!

Für eine Stärkung der österreichischen Neutralität in Zeiten, in denen der Krieg wieder zu einem Mittel der Politik geworden ist
Die Bevölkerung eines jeden Landes, die Mütter, Väter und Großeltern, die Kinder und Jugendlichen, alle Menschen, die im Leben stehen und Verantwortung tragen, wollen in Frieden und Freiheit leben.
„Nie wieder Krieg!“ war nach dem Zweiten Weltkrieg Konsens -- nicht nur unter den Bürgern, sondern auch bei den politisch Verantwortlichen. International wurden -- erfolgreich -- Anstrengungen unternommen, diese Überzeugung auch rechtlich abzusichern. Um nur einige der Marksteine, die im 20. Jahrhundert gesetzt wurden, zu nennen:
  • Ächtung des Angriffskrieges (Briand-Kellogg-Pakt, 1928)
  • Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Völker (Europäische Menschenrechtskonvention, 1948)
  • Immerwährende Neutralität Österreichs (Staatsvertrag mit Neutralitätsgesetz, 1955)
  • Verbot der biologisch-chemischen Kriegsführung (1972)
Und heute? Soll alles nicht mehr gültig sein? Sollen wir rechtlich und politisch zurückgeworfen werden in eine Zeit, in der es kein Völkerrecht gab, in der Krieg als Mittel der Politik akzeptiert war? Sind die Fortschritte, die durch die gemeinsamen Anstrengungen der Menschheit zustande gekommen sind, schon zunichte gemacht worden, ohne dass die Bürger, diejenigen, die davon wirklich betroffen sind, es bemerkt haben, geschweige denn gefragt worden sind?
Nato ist seit 1999 Angriffsbündnis
Im Jahr 1999 hat die Nato klammheimlich ihre Doktrin geändert. Sie ist seitdem keine Verteidigungsorganisation mehr, sondern ein Angriffsbündnis. Seitdem geht es Schlag auf Schlag: Zuerst ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg auf Jugoslawien, einen souveränen Staat und UNO-Mitglied, danach Installierung von Marionettenregierungen und Protektoraten am ganzen Balkan.

Neutralitätspolitik ist Friedenspolitik
Die österreichische Neutralität war nie wichtiger als in der heutigen Weltlage. Sie war immer aktive internationale Friedenspolitik. Weder das Ende des Ost-West-Konflikts noch die aktuellen Terroranschläge sprechen gegen die Neutralität, sondern vielmehr für die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung und Stärkung.
Die beste Verteidigung und damit der wirksamste Schutz für die Bevölkerung, auch vor Terroranschlägen, ist es aber, diplomatische Bemühungen von neutralem Boden aus zu unterstützen, ein offenes Ohr für die Probleme von Staaten und Bürgern in aller Welt zu haben -- und humanitäre (nicht militärische!) Hilfseinsätze und finanzielle Unterstützung dort zu leisten, wo die Not am größten ist.
Bürger wollen Neutralität

Gerade die mit der österreichischen Neutralität so eng verknüpfte Frage von Krieg und Frieden darf in einer Demokratie nicht am Volk vorbei entschieden werden! Wie die österreichischen Bürger zur Neutralität ihres Landes stehen, bestätigen alle Umfragen. Der Prozentsatz der Österreicherinnen und Österreicher, die sich für eine Beibehaltung der Neutralität aussprechen, bewegt sich um 80%. Dies ist ein Grund mehr, sich für mehr direkte Demokratie einzusetzen, damit der selbstherrliche Abspracheparlamentarismus von echter Demokratie abgelöst wird. Die bitteren Folgen eines Krieges hat nämlich niemand anderer zu tragen als wir Bürger.

Was sagen die Gegner der direkten Demokratie?

Die meisten Menschen wollen mehr politisch Mitsprache. Doch, wie in allen Belangen, gibt es auch scharfe Gegner der direkten Demokratie -- besonders unter den Berufspolitikern. Was behaupten sie?
1. Bürger besitzen genau so viel Sachverstand wie Politiker
Das Argument: Die Bürger sind zu dumm, um komplizierte Entscheidungen zu treffen.
Es ist völlig absurd, dass Politiker mehr Sachverstand besitzen sollen als normale Bürger. Im Gegenteil: Berufspolitiker reden zwar über alles, selten sind sie aber selbst Spezialisten. In den meisten Fällen haben sie zu einem Gesetz, das sie machen, gerade die Informationen, die ihnen die (Partei-)Experten in den Ausschüssen vorschlagen. Bei jedem Volksbegehren müssen sich diejenigen, die es einleiten, über die Auswirkungen der von ihnen vorgeschlagenen Änderungen außerordentlich kundig machen und einen möglichst breiten öffentlichen Informations- und Diskussionsprozess darüber einleiten. Da ein Abstimmungsverfahren eine gewisse Zeit (1-2,5 Jahre) dauert und die öffentliche Diskussion nicht wie bei Wahlkämpfen über nichts sagende Parolen, sondern über Inhalte geführt wird, können sich auch alle Wahlberechtigten, die zur Abstimmung gehen, hohe Sachkenntnisse aneignen.
2. Volksbegehren, die zu einer bindenden Abstimmung führen, sind das beste Mittel gegen populistischen Missbrauch.
Das Argument: Direkte Demokratie -- ein Mittel für rechte Volksverhetzer und Populisten
Immer wieder hört man die Befürchtung, direkte Demokratie sei ein Mittel für Volksverhetzter und Populisten. Schon Hitler habe seine verbrecherischen Beschlüsse wie etwa den Einmarsch in Österreich (1938) durch Volksabstimmungen legitimieren lassen. Erstens gibt es in keiner Diktatur Abstimmungen auf Wunsch der Bürger(auch in der NS-Zeit ausgeschlossen). Wenn autoritäre Politiker im Nachhinein bereits gefällte Beschlüsse vom Volk absegnen lassen und dabei manipulieren und Druck ausüben, dann ist das eine diktatorische Pervertierung und hat mit echter Volksgesetzgebung nichts zu tun.
3. Direkte Demokratie soll die repräsentative Demokratie nicht ersetzen, sondern ergänzen und verbessern
Das Argument: Direkte Demokratie zerstört unser System, die repräsentative Demokratie.
Niemand, der sich für mehr direkte Demokratie einsetzt, will die repräsentative Demokratie beschädigen oder durch direkte Demokratie ersetzen. Direktdemokratische Elemente sollen das repräsentative System nur ergänzen.Die Gesetzgebung durch das Parlament bleibt die Regel. Doch wird auch diese durch die Möglichkeit direktdemokratischer Entscheidungen positiv beeinflusst: Wenn das Volk Entscheidungen jederzeit an sich ziehen und selbst treffen kann, werden auch parlamentarische Entscheidungen inhaltlich sehr viel stärker an den Mehrheitswillen der Wähler zurückgebunden.
4. Der Ausbau der direkten Demokratie führt nicht zur Einführung der Todesstrafe
Das Argument: Der Ausbau der direkten Demokratie führt zur Einführung der Todesstrafe.
Das Totschlägerargument Nr. 1 gegen die direkte Demokratie! Es ist vielfach belegt, dass diese Gefahr in der Wirklichkeit nicht besteht. Im folgenden nur einige Erwägungen dazu:
  • Alle verfügbaren internationalen Erfahrungen sprechen gegen eine Wiedereinführung der Todesstrafe per Volksentscheid: In keinem amerikanischen Staat, in dem die Todesstrafe vor Einführung der Volksgesetzgebung bereits abgeschafft war, wurde sie über einen Volksentscheid wieder eingeführt. In der Schweiz wurde die Todesstrafe ohne Widerstand des Volks abgeschafft und mittels Volksgesetzgebung auch nicht wieder eingeführt.
  • Keinesfalls verwechseln darf man Volksgesetzgebungsverfahren mit Umfragen in der Bevölkerung, die etwa nach besonders grausamen Verbrechen in der Bevölkerung durchgeführt werden und bei denen es oft zu emotionalen Schnellschüssen kommt.
5. Volksabstimmungen auch über Budget- und Steuerfragen!
Das Argument: Volksabstimmungen ja -- aber nicht über Budget- und Steuerfragen.
Manchmal trifft man auf Menschen, die sich nur vorstellen können, dass Bürger über ganz bestimmte Bereiche abstimmen können, aber nicht über wirklich wichtige. So hält sich etwa das hartnäckige Gerücht, es sei gefährlich, Volksabstimmungen über finanzielle Fragen abzuhalten. Stichhaltige Begründungen fehlen aber.
Im Gegenteil Die Befürchtung, die Volksgesetzgebung entziehe der Gemeinschaft die nötigen finanziellen Mittel und mache Steuererhöhungen unmöglich, ist vielfach empirisch widerlegt. So fanden Schweizer Wirtschaftswissenschaftler der Universität St. Gallen heraus, dass direkte Demokratie im Vergleich zur rein repräsentativen zu politisch und ökonomisch effizienteren Lösungen führt. Gerade die Mitbestimmung in Budget- und Steuerfragen führe zu größerem Vertrauen in die öffentliche Verwaltung und dadurch zu einem geringeren Ausmaß an Steuerhinterziehung, sowie insgesamt zu einer höheren Zufriedenheit der Bürger.
6. Volksabstimmung ab 100.000 Unterschriften!
Das Argument: Volksabstimmung ja -- aber bei „nur“ 100.000 Unterschriften droht Gefahr!
Eine andere Gruppe von Skeptikern wittert eine Gefahr durch direkte Demokratie, wenn die Hürde für die Abhaltung einer Volksabstimmung bei „nur“ 100.000 Unterstützer-Unterschriften liegt. Sie meinen, bei 600.000 oder bei 900.000 Unterschriften könnten sie sich eine verpflichtende Volksabstimmung vorstellen -- aber nicht bei 100.000.
Die Zahl 100.000 ist an das Schweizer Modell der direkten Demokratie angelehnt: Bei einer gegenüber Österreich um etwa 1/5 geringeren Einwohnerzahl genügen in der Schweiz für ein Referendum (Volksabstimmung über ein bereits beschlossenes Gesetz) 50.000 Unterschriften, für eine Volksinitiative (Bürgervorschlag für eine Verfassungsänderung) sind 100.000 Unterschriften erforderlich. Diese Anforderungen haben sich in unserem Nachbarland bewährt. Sie führen dort zu etwa 3 bis 4 bundesweiten Abstimmungsterminen pro Jahr.
Jeder, der schon einmal aktiv in die Vorbereitung und Durchführung eines Volksbegehrens eingebunden war, weiß, dass das Erreichen von über 100.000 Unterschriften ein Ziel ist, das für unabhängige Bürger und Gruppen nur mit außerordentlich viel Idealismus und Engagement zu erreichen ist. Würden für eine bindende Volksabstimmung aber 600.000 oder 900.000 Unterschriften erforderlich sein, würde der Sinn einer echten Volksgesetzgebung dadurch aufgehoben: Eine solche Hürde wäre in den allermeisten Fällen nur noch von Großorganisationen und Parteien bzw. mit der Unterstützung großer Medien zu erzielen.

100.000 Unterschriften reichen aus. Besser viermal im Jahr abstimmen als vier Jahre lang zuschauen!

Norbert Hofer für mehr politische Mitsprache der Bürger!

Der Bundespräsidentschaftskandidat Ing. Norbert Hofer bekräftigt in der Tageszeitung "Österreich" vom 25. September 2016, dass er "ohne vorherige Einbindung der Bürger weder als Mitglied des Kollegium der drei Nationalratspräsidenten noch als gewählter Bundespräsident CETA unterschreiben werde".

DAS IST ALLEIN EIN GRUND HOFER AM 4. DEZEMBER 2016 ZU WÄHLEN!


Das ungarische Volk darf über Asyl-Frage selbst entscheiden!

Die Frage des Referendums lautet: ‚Wollen Sie, dass die EU Ungarn ohne Zustimmung des Parlaments eine Ansiedlung nicht-ungarischer Staatsbürger verpflichtend vorschreiben kann?‘“ 

http://derstandard.at/2000041859105/Orban-befeuert-vor-dem-Referendum-auf-Asyl-Aengste

https://www.welt.de/politik/ausland/article156818274/Ungarn-setzt-Referendum-ueber-EU-Fluechtlingsquoten-an.html

https://www.wochenblick.at/asyl-volksabstimmung-ungarn-duerfen-selbst-entscheiden/

2016-09-25

BP-Kandidat Hofer: Werde CETA-Vertrag nur nach Bürger-Votum unterschreiben


Bundesregierung muss geschlossen die Interessen Österreichs vertreten

Wien (OTS) - „Ich stehe auf der Seite der Österreicher und werde das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA weder in meiner Eigenschaft als Mitglied des Kollegiums der drei Nationalratspräsidenten in Vertretung des Bundespräsidenten noch als gewählter Bundespräsident ohne vorherige Einbindung der Bürger unterschreiben“, bekräftigt der Dritte Präsident des Nationalrates und freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer.
Anlässlich des gestrigen Treffens der EU-Handelsminister in Bratislava mahnt Hofer von den Vertretern der Bundesregierung ein, geschlossen die Interessen Österreichs zu vertreten. Es stehe einzelnen Regierungsmitgliedern nicht an, aufgrund von Auffassungsunterschieden dem Koalitionspartner Standpunkte medial auszurichten. „Diese Vorgehensweise schwächt die österreichische Position und schadet dem Ansehen unseres Landes“, mahnt Hofer.
An seine Kollegen im Nationalratspräsidium – allen voran Nationalratspräsidentin Doris Bures – appelliert Hofer, angesichts der massiven Bedenken und ablehnenden Haltung der Bevölkerung hinsichtlich des CETA-Abkommens ebenfalls von einer vorschnellen Befürwortung abzusehen. Entscheidend sei der Wille der Menschen, denn diese hätten ja auch die Konsequenzen dieses Handelsabkommens zu tragen.

Rückfragen & Kontakt:

Freiheitlicher Parlamentsklub 
01/ 40 110 - 7012 
presse-parlamentsklub@fpoe.at 
http://www.fpoe-parlamentsklub.at 
http://www.fpoe.at

EU: Umfragen ergeben, dass Österreicher mehrheitlich nicht gegen eine EU-Abstimmung sind

Trotz Propaganda nach der "Brexit"-Volksbefragung in GB sind die Umfragewerte der jüngsten Umfragen bezüglich der EU-Frage nicht so schlecht. 

IMAS befragte im Juli und August 1.074 Personen ab 16 zu ihrer Meinung über die EU. (...)

Das Meinungsforschungsinstitut befasste sich auch mit dem Stimmungsklima bezüglich eines etwaigen Austritts. Demnach wären bei einer Volksabstimmung am kommenden Sonntag 46 Prozent für einen Verbleib Österreichs in der EU (...)



Eine andere IMAS-Umfrage bezüglich EU-Austritt:


Ja, unbedingt: 38 %

Sofort austreten: 35%

Dazu soll es eine Volksabstimmung geben: 27%

(Quelle: http://www.salzburg24.at/seid-ihr-fuer-den-verbleib-oesterreichs-in-der-eu/4899728)


2016-09-24

EU-Austritt Österreich? Abstimmung auf www.salzburg24.at

Die Bedeutung der Europäischen Union ist in den Augen der Österreicher gestiegen. Soll Österreich eurer Meinung nach in der EU bleiben? Stimmt ab in unserem Meinungscheck.

Das Meinungsforschungsinstitut IMAS befasste sich mit dem Stimmungsklima bezüglich eines etwaigen Austritts. 

Zwischenstand: 

Ja, unbedingt: 38 %

Nein, sofort austreten: 35%

Dazu soll es eine Volksabstimmung geben: 27%

Hier abstimmen:

http://www.salzburg24.at/seid-ihr-fuer-den-verbleib-oesterreichs-in-der-eu/4899728


Die Fragestellung ist natürlich nicht nur seltsam, sondern auch rechtlich falsch. Ein Austritt Österreichs aus der EU erfordert sowieso nicht nur eine 2/3-Mehrheit im Parlament, sondern auch eine Mehrheit in einer Volksabstimmung. Eine Volksbefragung, so wie von der FPÖ im Zuge der Behandlung des EU-Austritts-Volksbegehrens gefordert ist zwar rechtlich für die Regierung nicht bindend, aber de facto schon. So würde jede Regierung sofort abgewählt werden. Sofort austreten geht auch nicht, weil es zumindest 2 Jahre dauert. Sogar das Ergebnis versucht man falsch darzustellen: 

Oe24.at schreibt: " Demnach wären bei einer Volksabstimmung am kommenden Sonntag 46 Prozent für einen Verbleib Österreichs in der EU, 26 Prozent für einen Austritt. 29 Prozent waren unentschieden oder machten keine Angaben".

Wenn man sich aber das Abstimmungergebnis ansieht, sieht es anderes aus! Nur 38 % wollen in der EU bleiben und der Rest austreten oder abstimmen. Also de facto will der Rest eine EU-Abstimmung!

2016-09-20

Offener Brief an den EU-Kommissar Johannes Hahn bezüglich Ceta

Sehr geehrter Herr Kommissar Hahn!

Seit kurzem wissen wir es definitiv. Sie stimmen in Brüssel für Ceta. Sie stimmen für die Förderung der Atomenergie und für die Gentechnik. Im Ceta-vertrag steht es ja ganz deutlich: Die Gesundheitsstandarts haben sich am Herkunftsland zu orientieren. 
Wenn Kanada Gentechnik liefert, in Kanada muss Genfood nicht einmal gekennzeichnet werden, dann müssen wir es akzeptieren. Und wenn nicht kommen wir vor ein eigenes Wirtschaftsgericht. Alles was wir  Österreicher entschieden ablehnen, wird von Ihnen in Brüssel befürwortet. Mich  wundert wirklich nicht, wenn Europa immer weiter auseinander fällt. Wenn alle Kommissare so gegen Ihr eigenes Volk arbeiten wie Sie, wird Europa leider immer weiter auseinander fallen.  Ich schicke Ihnen eine DVD über die grüne Gentechnik und Glyphosat, damit Sie wenigstens niemals sagen können: Wir haben das ja nichts gewusst.

Was bewirkt die grüne Gentechnik? (siehe auch Erklärungen nach Ende des Briefes)

1.) Gentechnik macht krank. (durch Genveränderung, durch Gifte u. ein Antibiotikum)
2.) Gentechnik vernichtet die Bauern. (höhere Saargutkosten weniger Ernte)
3.) Gentechnik ist unbeherrschbar. (Genpflanzen breiten sich selbständig aus )
4.) Gentechnik bringt geringere Erträge u. zerstört die Fruchtbarkeit der Böden.
5.) Gentechnik vernichtet unser nachwachsendes Saatgut. (Terminator-Patent)
6.) Gentechnik kann uns steril machen. (Der Spermicid-Mais wurde patentiert)
7.) Wer Gentechnik nicht will, aber durch Blütenstaub genverseucht wurde, wird von Monsanto geklagt und zur Patentabgabe gezwungen. (wie Percy Schmeiser.)

Hunger und Erntekatastrophen sind vorprogrammiert.
Die Eu vertraut den Studien der Genfirma Monsanto, die schon  2002 schuldig gesprochen wurde wegen "Böswilligkeit, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Unterdrückung der Wahrheit und frevelhaften Verhaltens". Offenbar der richtige Partner für die Kommissare?
Das oberste Prinzip der EU ist das Vorsorgeprinzip zum Schutze der Gesundheit, so schrieb mir Herr  Gesundheits-Kommissar Borg 2015. Doch jeder einzelne Punkt für sich, siehe oben würde schon genügen die Gentechnik zu verbieten.  

Doch was tut die EU, zu unserem Schutz (Schaden)?:

1.)Die Eu  lässt laufend neue Genpflanzen patentieren.
2.)Sie erhöht den Grenzwert für Glyphosat auf des 200-fache.
3.)Die Eu verlängert die Zulassung für Roundup, gegen den Willen vieler Länder, um 1,5 Jahre.
4.)Sie verlässt sich auf Studien die nur drei Monate dauern. Die Sicherheit wird vorgetäuscht.
5.) Kritische Wissenschafter werden finanziell ausgehungert, verspottet und vernichtet wenn sie ihre Forschungsergebnisse: "Krankheit, Krebs und Botulismus"  als Folge von Genfütterung, in die Medien bringen.
6.) Die EFSA (Behörde für Lebensmittelsicherheit) und das BFR (Deutsches Bundesamt für Risikobewertung) . benehmen sich wie eine konzerneigene Behörde zur Vertuschung von Risiko u. genehmigen ohne selbst zu testen. .
7.) Der Glaubenssatz der Kommission lautet: Man braucht Genfood nicht zu testen, weil sie der natürlichen Nahrung gleichwertig ist. Diese Behauptung  ist vorsätzlich  falsch und unverantwortlich. Die Förderung der Gentechnik durch die Eu ist ein Skandal.

Dass Sie, sehr geehrter Herr Kommissar auch nur beschränkte Möglichkeiten haben  ist mir durchaus klar. Aber Ihre totale Interesselosigkeit die Bevölkerung vor krank machenden Genfood zu schützen,  erschüttert mich sehr. Sie werden von uns dem Volk anständig bezahlt, also dürfen wir auch anständige Arbeit von Ihnen erwarten.  
Mit freundlichen Grüßen,
Volker Helldorff    9111- Haimburg  Unterlinden 9  

ad. 1.) Die grüne Gentechnik macht krank.

Die Behauptung es wäre noch nie ein Mensch durch Genfood zu Schaden gekommen ist eine große Lüge. Allein durch das genveränderte Tryptophan sind 10 000 Menschen sehr schwer erkrankt, 1 200 sind gelähmt und 36 sind gestorben. Auch durch den "Genmais Star Link" sind über 10 000 Menschen schwer erkrankt, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Gentechnik vergiftet unsere Lebensmittel. Genmais enthält zwei Gifte (Das Gift des Bazillus Thuringensis und Roundup) und ein Antibiotikum. Ein Tier welches täglich mit Gift und Antibiotikum gefüttert wurde, kann niemals gesunde Nahrung liefern.
Das Bundesinstitut für Risikoforschung und die EFSA gehören aufgelöst, weil sie sich als Risikovertuscher und Verharmloser jede Berechtigung von uns bezahlt zu werden verspielt haben.
Die Zulassung von Genpflanzen ohne Sicherheitstests ist ein Verbrechen.
Im Grunde brauchen genveränderte Pflanzen wirklich keinen Sicherheitstest. Denn niemand  braucht genveränderte Nutzpflanzen die weniger Ernteerträge liefern und krank machen. Niemand kann mit weniger Erteerträgen den Hunger der Welt besiegen? Mit weniger Ernte und mehr Gift? Das müsste doch auch jeden Kommissar einleuchten? Tut es aber nicht. Sie stimmen immer wieder dafür.

Die konzerneigenen Studien auf die sich die EFSA verlässt dauern gerade mal drei Monate. Kein Wissenschafter der Welt kann Nahrung in drei Monaten testen.  Er braucht dazu mindestens die Lebensdauer der Versuchsratte, also zwei Jahre. Wenn nur ein Wissenschafter (z. B.: Seralini) in einen zweijährigen Versuch herausfindet, dass Genfood krank macht, dann ist Genfood zu sofort zu verbieten. Es ist nur allzu offensichtlich, dass die EFSA betrügt, wenn sie mit drei Monate dauernden Studien der Genfirmen,  uns weiß machen will dass Genfood gesund ist.

Sie haben Seralini das Geld  und seine halbe Mannschaft weggenommen. Sie haben A. Pusztey zum Schweigen gezwungen etc. Das  ist die Methode der EU die Gentechnik ungefährlich zu machen.
Die so genannte Ungefährlichkeit  von Roundup beruht auf der Tatsche dass bei den EU Tests nur ein Wirkstoff nämlich Glyphosat getestet wird. Die rund 20 zusätzlichen Zusatzstoffe die Roundup rund tausendmal giftiger machen  als Glyphosat alleine, wurden gar nicht berücksichtigt. Die Erhöhung des Grenzwertes für Roundup auf das zweihundertfache (von 0.1 auf 20 mg /kg) ist wohl die Höhe der Unverfrorenheit wie die EU mit unserer Gesundheit umgeht.
ad. 2.) Die Auswirkungen auf die Bauern und die Lebewesen die Gentechnik verzehren sind katastrophal. Hunderttausende Bauern Schlitterten durch die Gentechnik in die Schuldenfalle  und wurden vertrieben. (Indien, Argentinien, Brasilien etc. ) Sie  zahlten viermal mehr  für das Gensaatgut und haben dann 10 bis 60 % weniger geerntet wodurch sie zahlungsunfähig und vertrieben wurden. Ist es Ziel der EU unseren Bauernstand gänzlich auszurotten?

ad 3.)  Gentechnik ist unbeherrschbar  weil sich die genveränderten Pflanzen selbst ausbreiten und sich nicht mehr zurückrufen lassen. Die Entscheidung der EU die Länder selbst bestimmen zu lassen wo Gentechnik angebaut werden darf ist eine indirekte Erlaubnis ganz Europa zu verseuchen. Die Genkonzerne waren da viel schlauer. Sie wissen genau dass das Auskreuzen nicht verhindert werden kann und haben aus diesem Grunde die Haftung  ausgeschlossen. Die Chemiefirma  Bayer musste i n den USA, wegen des Auskreuzens von Gen-Reis, schon 500 Mio. EU Strafe zahlen, weil offenbar auch kein Konzern die selbständige Weiterverbreitung von Gesaat  verhindern kann.  Doch die Eu hat, wen wundert es, dem  Haftungsausschluss  der Genkonzerne zugestimmt.

ad 4-) Durch  Gentechnik werden die Ernteerträge  immer weniger. Ja,  Sie lesen richtig. Durch die ständigen Roundupgaben sterben die Regenwürmer und Stickstoffbakterien. Die  Fruchtbarkeit der Böden nimmt ab. Der Hunger der Welt wird immer größer. Giftresistente Unkräuter und giftresistente Insekten vermehren sich und lassen sich durch nichts mehr bekämpfen. Hunderttausende Hektar Land in den USA liegen inzwischen brach, weil die giftresistenten Unkräuter sich mehr entfernen lassen.

Die Zukunft liegt in der biologischen (giftfreien) Lebensmittelerzeugung.
Die biologischen Landwirtschaft  produziert mit einem Liter Erdöl dreimal so viel Getreide als die konventionelle. Es kommt kein Gift mehr in die Lebensmittel. Sie beschert  den Bauern ein höheres Einkommen und sichert unsere Gesundheit  und das Überleben der Weltbevölkerung.   

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Ärzte, Bauern und Juristen für gentechnikfreie Nahrung
Dipl. Ing. Volker Helldorff
Unterlinden 9
A-9111 Haimburg

M: 0043 (0) 676- 729 30 82
F: 0043(0)4232 / 7114 - 14
E: volker@helldorff.biz

2016-09-08

Verfassungsbeschwerde gegen die "Flüchtlings-Einwanderungspolitik"

http://www.kaschachtschneider.de/images/
VerfbeschwerdeFluechtlinge.pdf

Verfassungsbeschwerde gegen den CETA-Vertrag der EU mit Kanada verfasst und eingereicht beim deutschen Bundesverfassungsgericht von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

CETA-Verfassungsbeschwerde

PDFDruckenE-Mail
Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Ordinarius des Öffentlichen Rechts
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe                                                                                         28. Juni 2016
Verfassungsbeschwerde
und
Antrag auf einstweilige Anordnung
von
Prof. Dr. rer. nat. Klaus Buchner, MdEP
      
Verfahrensbevollmächtigter:
Universitätsprofessor Dr. iur. Karl Al­brecht Schachtschneider
Vollmacht anbei
Antragssteller
gegen
die Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an dem Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada, CETA, wegen Ver­letzung der Grundrechte der Beschwerdeführer aus Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 146, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG
Antragsgegner
die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch die Bundeskanzlerin, Bundeskanzleramt, Willy-Brandt Str. 1, 10557 Berlin

I Es wird beantragt,
1. festzustellen, daß eine Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland durch das zuständige Regierungsmitglied zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) und deren Zustimmung zur vorläufigen Anwendung dieses Abkommens im Rat der Europäischen Union gegen das Grundgesetz verstößt, insbesondere gegen Art. 20 Abs. 1 und 2 GG, gegen Art. 2 Abs. 1 GG, gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG, gegen Art. 146 GG sowie gegen Art. 23 Abs. 1 GG und den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 146 GG verletzt.
2. der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen, im Rat der Europäischen Union durch das zuständige Regierungsmitglied dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) und der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens zuzustimmen, weil eine Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) im Rat der Europäischen Union gegen das Grundgesetz verstößt, insbesondere gegen Art. 20 Abs. 1 und 2 GG, gegen Art. 2 Abs. 1 GG, gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG, gegen Art. 146 GG sowie gegen Art. 23 Abs. 1 GG, und den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 146 GG verletzt.
3. für den Fall, daß das Bundesverfassungsgericht erkennt, daß die Beschlüsse des Rates der Europäischen Union nicht der Zustimmung aller Mitgliedstaaten und damit auch der Zustimmung Deutschlands bedürfen, festzustellen, daß das Unterlassen der Bundesregierung, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verabschiedung des Abkommens der Europäischen Union mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens durch Beschluß des Rates der Europäischen Union zu verhindern, insbesondere eine Staatenklage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Europäische Union zur Klärung der Vertragswidrigkeit des Abkommens der Europäischen Union mit Kanada, CETA, und auch dessen vorläufige Anwendbarkeit zu betreiben, entgegen ihrer Schutzpflicht zugunsten des Beschwerdeführers gegen das Grundgesetz verstößt, insbesondere gegen Art. 20 Abs. 1 und 2 GG, gegen Art. 2 Abs. 1 GG, gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG, gegen Art. 146 GG sowie gegen Art. 23 Abs. 1 GG, und den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 146 GG verletzt.
4. für den Fall, daß das Bundesverfassungsgericht erkennt, daß die Beschlüsse des Rates der Europäischen Union nicht der Zustimmung aller Mitgliedstaaten und damit auch der Zustimmung Deutschlands bedürfen, die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zu verpflichten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verabschiedung des Abkommens der Europäischen Union mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens durch Beschluß des Rates der Europäischen Union zu verhindern, insbesondere eine Staatenklage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Europäische Union zur Klärung der Vertragswidrigkeit des Abkommens der Europäischen Union mit Kanada, CETA, und auch dessen vorläufige Anwendbarkeit zu betreiben, weil sie sonst entgegen ihrer Schutzpflicht zugunsten des Beschwerdeführers gegen das Grundgesetz verstößt, insbesondere gegen Art. 20 Abs. 1 und 2 GG, gegen Art. 2 Abs. 1 GG, gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG, gegen Art. 146 GG sowie gegen Art. 23 Abs. 1 GG, und den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 146 GG verletzt.
II. Es wird beantragt,
1. durch einstweilige Anordnung der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen, im Rat der Europäischen Union durch das zuständige Regierungsmitglied dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) und der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens zuzustimmen, bevor nicht durch das Bundesverfassungsgericht geklärt ist, daß eine Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) im Rat der Europäischen Union und der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens nicht gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen Art. 20 Abs. 1 und 2 GG, gegen Art. 2 Abs. 1 GG, gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG, gegen Art. 146 GG sowie gegen Art. 23 Abs. 1 GG verstößt und den Beschwerdeführer nicht in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 146 GG verletzt.
2. für den Fall, daß das Bundesverfassungsgericht erkennt, daß die Beschlüsse des Rates der Europäischen Union nicht der Zustimmung aller Mitgliedstaaten und damit auch der Zustimmung Deutschlands bedürfen, durch einstweilige Anordnung die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zu verpflichten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verabschiedung des Abkommens der Europäischen Union mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens durch Beschluß des Rates der Europäischen Union zu verhindern, bis durch das Bundesverfassungsgericht geklärt ist, daß der Beschluß des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) im Rat der Europäischen Union und der Beschluß der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens nicht gegen das Grundgesetzgegen das Grundgesetz verstößt, insbesondere nicht gegen Art. 20 Abs. 1 und 2 GG, nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG, nicht gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG, nicht gegen Art. 146 GG sowie nicht gegen Art. 23 Abs. 1 GG, und den Beschwerdeführer nicht in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 146 GG verletzt.
III. Es wird beantragt, der Bundesrepublik Deutschland die Kosten des Ver­fahrens aufzuerlegen.
Teil 1

Sachverhalt
Die Europäische Union hat mit Kanada ein Freihandelsabkommen ausgehandelt, das Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA. Es soll, wenn es in die Sprachen der Mitgliedstaaten der Union übersetzt ist, von der Kommission der Europäischen Union dem Rat derselben zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Zuvor soll das Europäische Parlament über das Abkommen beschließen. Die Mitgliedstaaten, jedenfalls einige von diesen, berühmen sich des Rechts, daß ihre Parlamente dem Abkommen zustimmen müssen, bevor es in Kraft treten kann. Die Kommission bestreitet die Zustimmungsbefugnis der mitgliedstaatlichen Parlamente. Das Abkommen ist bislang nur in englischer Sprache veröffentlicht. Teile des Abkommens sind in der Fassung vom 26. September 2014 für die Bundestagsfraktion Die Linke in das Deutsche übersetzt. Eine amtliche Übersetzung des Abkommens steht bisher nicht zur Verfügung, jedenfalls nicht der Öffentlichkeit.
Der Rat der Europäischen Union wird, soweit bekannt ist, am 5. Juli 2016 über das weitere Vorgehen in Sachen CETA beraten und über das weitere Verfahren entscheiden. Die Kommission wird in dieser Ratssitzung, heißt es, dem Rat das Abkommen und die Übersetzung desselben in den Amtssprachen der Europäischen Union unterbreiten. Es ist möglich, daß der Rat bereits in dieser Sitzung gemäß Art. 218 Abs. 5 AEUV die vorläufige Anwendbarkeit des Abkommens beschließt. Viele Beobachter und auch der Beschwerdeführer, Abgeordneter des Europäischen Parlaments, erwarten diese Vorgehensweise. Klarheit über den Verfahrensablauf besteht nicht. Die Kommission verfährt denkbar intransparent. Der Rat sorgt auch nicht für Transparenz der Vorgehensweise. Das schafft eine erhebliche Rechtsschutznot, weil die vorläufige Anwendbarkeit praktisch die Wirkung der Inkraftsetzung des Abkommens im ordentlichen Vertragsverfahren haben wird. Zum richtigen Zeitpunkt der Verfassungsbeschwerde unter diesen Umständen wird im Teil 2 zu H Stellung genommen.