2011-09-15

Wehrpflichtdebatte ohne Notwendigkeit


 Bild: Christiane Schmutterer

Generalmajor i.R. Dr. Günter Hochauer in Wien


Die Österreichische Offiziersgesellschaft tritt vehement für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht ein


 
hs. Laut Artikel 9 a des Österreichischen Bundesverfassungsgesetzes bekennt sich Österreich «zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach aussen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hierbei sind auch die verfassungsmässigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von aussen zu schützen und zu verteidigen.» Weiters heisst es im Absatz 3, dass jeder männliche österreichische Staatsbürger wehrpflichtig ist. Bei all den Diskussionen ist der Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die immerwährende Neutralität immer zu beachten: «Artikel 1: «[…] Österreich wird diese [Neutralität] mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.» Dabei wird im Gesetzestext explizit auf obig zitierten Artikel 9 a B-VG verwiesen.
Generalmajor i.R. Günther Hochauer weist zu Recht daraufhin, dass es keinen Anlass gab und gibt, die allgemeine Wehrpflicht in Frage zu stellen. In Deutschland, das den Entscheid für eine Berufsarmee fast über Nacht und ohne Sachbegründung getroffen hat, setzt das Nachdenken darüber erst jetzt ein. In Österreich ist die SPÖ (Sozialdemokratische Partei Österreichs) treibende Kraft, und die ÖVP (Österreichische Volks Partei) beharrt auf genauerer Debatte.
Geht es nach dem Willen der ÖVP, soll die Wehrpflicht durch einen «Österreich-Dienst» ersetzt werden, so Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP). Dabei können die Wehrpflichtigen zwischen drei Sparten wählen: dem klassischen Wehrdienst, einem neuen Katastrophenschutzdienst oder dem herkömmlichen Zivildienst. Auch für Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ist die Wehrpflicht nicht verhandelbar. Sie will aber den Grundwehrdienst zum «Österreich-Dienst» ummodeln, so die aktuelle Diskussion.
Die SPÖ, allen voran Verteidigungsminister Norbert Darabos und auch Bundeskanzler Werner Faymann, will auch ohne Zustimmung des Koaltionspartners ÖVP die Wehrpflicht abschaffen und auf ein Berufsheer umstellen. (DiePresse.com, 29.8.2011)
Die Bürger sind aufgerufen zu überprüfen, ob bei all diesen Reformvorschlägen die Landesverteidigung und damit die Neutralität de facto aufgegeben werden.
Österreich hatte nach dem Zweiten Weltkrieg einen schweren Weg zurückzulegen, um 1955 den Staatsvertrag zugestanden zu bekommen. Russland musste garantieren, dass Österreich nie mehr zu einem Krieg Hand bieten wird und die Neutralität eine «immerwährende» zu sein hat. Für die Bürger des Landes – aber auch für die Bürger des neutralen Nachbarlandes Schweiz – ist es unerlässlich, sich mit diesem Thema gründlich auseinandersetzen. Sollte der Anstoss zu dieser Debatte von westlichen Nato-Alliierten kommen, um Europa mit Salamitaktik zu einem Block gegen Russland zusammenschmieden, dann gehört erst recht eine breite öffentliche Diskussion dazu. Nicht umsonst hat der «Futurologe des Imperiums», George Friedman, im Buch «Die nächsten 100 Jahre» (ISBN 978-3593389301) die Strategien in diese Richtung schon aufgefächert.
Die «Plattform für den Austritt aus der EU» veranstaltete bereits am 10. März 2011 in Wien einen Informations- und Diskussionsabend  zum Thema «Wehrpflicht – ja oder nein». Als Experte sprach der Präsident der niederösterreichischen Offiziersgesellschaft, Herr Generalmajor i.R. Günter Hochauer. 


 
Wehrpflicht – ja oder nein?

Diese Frage hat im letzten halben Jahr eine hohe Aktualität erlangt, die eher unerwartet kam, und man fragt sich, was denn der Anlass dafür gewesen ist. Tatsächlich gab es keinen Notstand in unserem Staat, der das Lostreten der Wehrpflichtdebatte verlangt hätte. Ganz im Gegenteil, die Republik hat genug andere lebenswichtige Problembereiche, die dringend auf Reformen warten. Hier sollen nur beispielhaft der Bereich der Bildung und der Gesundheits-bereich genannt werden.
Die Österreichische Offiziersgesellschaft (ÖOG) als das «sicherheitspolitische Gewissen der Republik Österreich» meldet sich immer dann zu Wort, wenn sie vermeint, auf Fehlentwicklungen hinweisen zu müssen, um Schäden in der Gesellschaft abzuwenden. So hat sich die ÖOG auch in die laufende Wehrpflichtdebatte eingeschaltet und tritt vehement für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht ein. Der Vorwurf, die Entwicklungen in der Umgebung und den Wandel in der Gesellschaft nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen, geht aber an der Wirklichkeit vorbei. Die ÖOG ist nicht nach rückwärts gerichtet und in überkommenem Denken erstarrt, sondern blickt sehr wohl nach vorne und verlangt die Beibehaltung der Wehrpflicht, allerdings in einer reformierten neuen Form unter Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse.
Es erweist sich als zweckmässig, zunächst einmal den Inhalt der «österreichischen» Wehrpflicht kurz darzustellen, um sich klar zu werden, worüber man spricht.

Inhalt der Wehrpflicht in Österreich

Die Wehrpflicht ist eine Verfassungsbestimmung und legt fest, dass jeder männliche österreichische Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Lebensjahr wehrpflichtig ist. In dieser Zeit kann er für einen Einsatz einberufen werden.
Die Wehrpflicht umfasst die Stellungspflicht (Musterung), den Dienst im Präsenzstand in Form des Grundwehrdienstes und der Milizübungen, den Einsatzpräsenzdienst sowie bestimmte Meldepflichten. Nur Wehrtaugliche kommen für eine Einberufung zum Präsenzdienst in Betracht.

Man kann aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigern und dafür einen Zivil­dienst leisten (also einen Wehrersatzdienst, keinen Alternativdienst!). Früher gab es eine «Zivildienstkommission», die die Aufgabe hatte, in jedem Einzelfall die «Gewissensgründe» eines Wehrdienstverweigerers zu überprüfen. Dann wurde im Sinn einer Libe­ra­lisierung die Zivildienstkommission abgeschafft und der erklärte Wille, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, als ausreichend für den Zivildienst erkannt. Seither besteht in der Praxis die freie Wahl zwischen Wehr- und Zivildienst. Um den Zugang zum Zivildienst nicht ausufern zu lassen, ist die Dauer auf neun Monate festgelegt.

Zum Zivildienst können nur Wehrtaugliche einberufen werden, da sich der Zivildienst als Ersatzdienst nach den Kriterien des Wehrdienstes richtet. Fällt der Wehrdienst, fällt auch der Zivildienst; mit allen seinen nachteiligen Auswirkungen auf den Sozialbereich. Im Jahre 2010 gab es von rund 40 000 Wehrpflichtigen etwa 13 000 Zivildiener, die zur Aufrechterhaltung vieler sozialer Dienste auf dem gewohnten Niveau auf anderem Weg aufgebracht werden müssten. Das würde dem Staat hohe Mehrkosten verursachen, die bei Beibehaltung der Wehrpflicht vermieden werden könnten. Damit soll aber keineswegs der Eindruck vermittelt werden, dass das Argument für den Wehrdienst der Wegfall des Zivildienstes sei.

Ein Wegfall der Wehrpflicht würde grundsätzlich auch einen Wegfall der Stellungspflicht, einschliesslich der Stellungsuntersuchung (Musterung) – für viele Wehrpflichtige die erste umfassende Gesundenuntersuchung überhaupt –, bedeuten. Der Volksgesundheit würde dadurch kein guter Dienst erwiesen!
Der Grundwehrdienst ist auf eine Dauer von sechs Monaten festgelegt. Er dient zur Ausbildung des Wehrpflichtigen für eine Einsatzfunktion. Im allgemeinen kann man davon ausgehen, dass eine umfassende Einsatzbereitschaft des Soldaten gegen Ende des sechsten Ausbildungsmonats erreicht wird. Für einfache Verwendungen kann dies aber auch schon früher angenommen werden. Nach dieser «Lehrzeit» sollte der Soldat in eine Einsatzformation (Kompanie, Bataillon) eingeteilt werden. Handelt es sich dabei um eine Milizeinheit (nur nach einer Aufbietung/Mobilmachung vorhanden), sollte er in den auf den Grundwehrdienst folgenden Jahren in wiederkehrenden Milizübungen, die jeweils eine bis zwei Wochen dauern, weiter konditioniert werden. Für bestimmte Truppen des Bundesheeres, die als präsente Truppen für eine friedensmässige Einsatzbereitschaft vorgesehen sind, sollte im Anschluss an den Grundwehrdienst eine Nutzungsphase im Rahmen der präsenten Truppen folgen.

Bis 2006 dauerte der Grundwehrdienst acht Monate. Damit konnte das oben dargestellte System, einerseits Milizübungen zu leisten und andererseits acht Monate in einem abzudienen, bedarfsgerecht umgesetzt werden. Dann wurde aber das bis dahin bewährte System zerstört. Durch den Bundesminister Platter wurde ohne sachlichen Zwang, wohl aber aus populistischen wahltaktischen Überlegungen, der Grundwehrdienst auf insgesamt sechs Monate reduziert. Damit wurde eine unheilvolle Entwicklung begründet, die das Bundesheer in ein Dilemma führen muss­te und eigentlich für die Sinnfrage des Weiterbestehens der allgemeinen Wehrpflicht verantwortlich ist.

Mit einem Schlag bekamen die Milizverbände keine übungspflichtigen Soldaten mehr (die verordnete Freiwilligkeit für Milizübungen brachte nicht den gewünschten Erfolg), und die zeitweise Einsatzbereitschaft der präsenten Truppen konnte auch nicht mehr gewährleistet werden. Dazu kam zu allem Überdruss die wehrpolitisch ohnehin höchst problematische «Systemerhaltung». Von Anfang an wurden dem Bundesheer die finanziellen und personellen Möglichkeiten vorenthalten, seinen Betrieb mit eigens dafür vorgesehenen Bediensteten sicherzustellen. Die unverzichtbaren Hilfsdienste in den Bereichen der Verwaltung, Instandhaltung, Unterstützung und Betreuung mussten daher nach Absolvierung einer kurzen militärischen Grundausbildung, stets durch Wehrpflichtige («Systemerhalter») übernommen werden. Beim achtmonatigen Grundwehrdienst benötigte man daher zwei Wehrpflichtige pro Jahr zur permanenten Abdeckung einer systemerhaltenden Funktion. Jetzt aber, nach Einführung des sechsmonatigen Grundwehrdienstes, erhöhte sich der Bedarf auf drei Wehrpflichtige. Damit werden derzeit rund 60% eines Jahrganges für die Systemerhaltung verbraucht, ein im Sinne eines Wehrdienstes unhaltbarer Zustand.

Damit war die Sinngebung für die Wehrpflicht praktisch weggebrochen. Anstatt nun Lösungen für eine Verbesserung auf der Basis der Wehrpflicht vorzuschlagen, begann man «das Kind mit dem Bad auszugiessen» und unter dem Vorwand von politisch nicht akzeptablen Ausweitungen von Verpflichtungen die Flucht nach vorne anzutreten und die leichteste aller Problemlösungen zu forcieren, nämlich die Abschaffung oder Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht. Angesichts der vorhersehbaren Entwicklung fällt es schwer, nicht zu glauben, dass Absicht hinter dieser Entwicklung steht. Nachdem über viele Jahre die Landesverteidigung finanziell ausgezehrt wurde, entzieht man ihr nun auch noch die personelle Grundlage ihres Bestehens. Es scheint so, als ob die im Untergrund wühlenden pazifistischen Kräfte die Oberhand erhielten.

Strategische Rahmenbedingungen

Vordergründig wird die Rücknahme der militärischen Kapazitäten mit der Veränderung der strategischen Lage in Europa begründet. Mit dem Wegfall des «Eisernen Vorhanges» und der Auflösung des Warschauer Paktes sei uns «der Feind abhanden gekommen» und die Gefahr einer militärischen Aggression sei nicht mehr gegeben, wird uns gesagt. Die Aufrechterhaltung einer «klassischen» Armee mit ihren verschiedenen Waffengattungen und der Fähigkeit zur operativen Gegenkonzentration sei überholt. Man könne sich auf die Sicherstellung der Auslandeinsätze, auf die Luftraumüberwachung sowie auf die Fähigkeit, im Falle von Katastrophen Assistenz zu leisten konzentrieren. Die neue Lage ermögliche eine weitere Reduzierung der Truppen auf einen Umfang, der ohne weiteres durch Freiwillige abgedeckt werden könne. So etwa lautet die offizielle Lesart.

Vergessen wird dabei auch die Landesverteidigung! Gemeint ist hier natürlich die Art von Landesverteidigung, die unsere Gesellschaft, den Staat, vor den mittelfristig absehbaren Bedrohungen schützen soll. Wie auch in der jüngst herausgegebenen «Österreichischen Sicherheitsstrategie» aufgelistet wird, stellen die Auswirkungen von Terrorismus, grenzüberschreitender Organisierter Kriminalität, «Cyber-Angriffen» (Angriffe auf IT-Systeme), Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Migrationsbewegungen, Ressourcen- und Energieknappheit, natürlicher und von Menschen verursachter Katastrophen die wichtigsten Formen «neuer» Bedrohungen der Sicherheit der Menschen und ihrer Lebensgrundlagen dar. Der Schutz der lebenswichtigen Infrastruktur in unserem Land muss in Zukunft das zentrale Anliegen der Verteidigungspolitik und damit der Landesverteidigung sein. Dafür muss das Bundesheer vorbereitet sein. Man braucht dafür weniger Panzer und Artillerie und sonstige schwere Bewaffnung als vielmehr eine grosse Anzahl leicht bewaffneter Wach- und Sicherungstruppen, die zur Überwachung des Staatsgebietes, zum Schutz von sensiblen Kommunikationen und Objekten sowie für Ordnungsdienste zusammen mit der Sicherheitsexekutive befähigt sind. Dieser «Heimatschutz» wäre die neue Form der Landesverteidigung.

Der für die laufende Reform immer noch massgebliche Mobilmachungsrahmen des Bundesheeres von 55  000 Soldaten soll aber selbstverständlich weiterhin gelten. Allerdings beabsichtigt man listigerweise, in diese Zahl rund 20  000 vorrätige Reservisten, die nicht in Formationen (Einheiten) organisiert sind, sondern nur als Einzelpersonen existieren, einzurechnen, um dem Schein einer erfolgreichen Reform wenigstens auf dem Papier zu wahren.

Der Weg in die Wehrlosigkeit scheint vorgezeichnet! Wir, die ÖOG, sehen in diesen Vorgängen – aus welchen Gründen auch immer – den Versuch zur unauffälligen ­Liquidierung des Bundesheeres und der Wehrhaftigkeit der Republik Österreich. Wir aber wollen die Wehrpflicht erhalten, weil wir davon überzeugt sind, dass wir sie auch in Zukunft brauchen, um den Menschen in unserem Land einen verlässlichen Schutz vor neuen Gefährdungen und Bedrohungen zu bieten. Wir verlangen allerdings eine reformierte neue Form der Wehrpflicht! Mit einer Fortsetzung des derzeitigen Systems sind wir aber nicht einverstanden! Das derzeitige «Produktionsergebnis» der Wehrpflicht – weder eine funktionierende Miliz noch eine praktikable Präsenzfähigkeit – rechtfertigt eigentlich nicht den derzeitigen Aufwand.

Am besten und im Sinne einer nachhaltigen Problemlösung wäre es, den Grundwehrdienst wieder auf 8 Monate, besser auf 12 Monate zu verlängern.
Damit wären so ziemlich alle Sachprobleme, wie die Systemerhaltung, ein hoher Ausbildungsstand, Kräfte für Präsenzaufgaben und die Übungserfordernisse für die Miliztruppen, schlagartig gelöst.

Argumente für die Wehrpflicht

Sachargumente:
Freiwillige Meldungen zum Wehrdienst reichen nicht aus, die erforderlichen Stärken zustande zu bringen.
Es gibt überhaupt keine Anzeichen, dass sich genug Freiwillige melden werden. Zurückliegende und aktuelle Untersuchungen bestätigen dies. Auch die internationalen Erfahrungen sind alles andere als ermutigend. 8 Millionen Österreicher geben keine ausreichende Rekrutierungsbasis ab. Entscheidend ist nicht die Zahl der Meldungen zum freiwilligen Wehrdienst, sondern die Zahl der dann tatsächlich als für geeignet Befundenen (jeder zweite bis dritte). Die Schaffung von Anreizsystemen (Entlohnung, Berufsausbildung, Übernahme in den öffentlichen Dienst nach Beendigung der Dienstzeit usw.) wird allein schon im Hinblick auf Beispielsfolgen nur unzureichend ausfallen. Viele längerdienende Soldaten werden erst durch das positive Erleben des soldatischen Dienstes motiviert, was beim Wegfall der Wehrpflicht nicht zum Tragen kommen würde. Die Erwartungshaltung in den Werbeerfolg ist haushoch übertrieben. Allein die Wehrpflicht kann die nach wie vor erforderliche Werbebasis für den Kadernachwuchs verlässlich sicherstellen. Wenn jemand unbedingt Soldat werden und sich auf längere Zeit verpflichten wollte, könnte er das auch heute schon tun. Was berechtigt zu der Annahme, dass beim Wegfall der Wehrpflicht der Zuspruch sprunghaft ansteigen würde?

Wie hoch ist denn eigentlich der Bedarf an Freiwilligen?
Das Bundesheer verfügt derzeit über rund 11 000 Berufskadersoldaten (Offiziere, Unteroffiziere) und rund 5000 längerdienende Soldaten. Jährlich rücken rund 25 000 Wehrpflichtige jeweils für sechs Monate ein, wovon wie schon oben erwähnt rund 60% in der Systemerhaltung eingesetzt werden und der Rest einer militärischen Ausbildung zugeführt wird (ohne allerdings im Präsenzstand oder in der Miliz einen besonderen Einsatzwert zu erzielen). Für Assistenzleistungen zur Katastrophenhilfe stehen diese Kräfte auch zur Verfügung. Die wichtigste Funktion der Wehrpflichtigen im Grundwehrdienst ist aber die einer Werbebasis für den Kadernachwuchs und für freiwillig Längerdienende.
Für den Kadernachwuchs werden jährlich rund 1000 Freiwillige für eine mehrjährige (Soldaten auf Zeit) oder vieljährige (Berufssoldaten) Dienstzeit benötigt. Für die Miliz sind jährlich rund 4000 Freiwillige erforderlich, die nach einem Grundwehrdienst für Milizübungen verfügbar sind. Bei einem Wegfall der Wehrpflicht wären also jährlich rund 5000 taugliche Soldaten sozusagen auf dem freien Markt zu rekrutieren, das ist jeder fünfte eines Stellungsjahrganges!
Das ist illusorisch! Ein Problem für sich wäre auch der Übergang auf ein Freiwilligensystem. Es würde nämlich – unter der Annahme, dass die Zahl der erforderlichen Freiwilligen tatsächlich zustande käme – etwa 10 Jahre dauern, bis dass der Ersatz der rund 12 000 Wehrpflichtigen, die derzeit ständig in der Organisation vorhanden sind, durch Freiwillige erreicht würde.

Gesellschaftspolitische Argumente

Jedes Gemeinwesen, das zusammengefunden hat, hat das Bedürfnis, seine Bürger und seine Ordnung vor fremden Anfeindungen zu schützen.

Bedrohungen von Staaten (als Ausformung der Gemeinwesen) gab es schon immer und wird es auch immer geben. Es ist bloss die Frage, wie sich die Auseinandersetzungen zur Durchsetzung staatlicher Interessen äussern.
Ein Wandel der Ausdrucksformen ist jedenfalls zu beobachten. In der modernen globalisierten Welt werden auch andere Formen der Konfliktaustragung in den Vordergrund treten als wir sie aus der Vergangenheit in Form der konventionellen militärischen Konfrontationen kennen.
 
Die Geschichte lehrt uns, dass Gemeinschaften, die nicht mehr bereit waren, sich zur Wehr zu setzen, und die allenfalls diese Aufgabe delegiert hatten, zum Untergang bestimmt waren. Die auf Selbstbestimmung ausgerichtete Gesellschaft kommt daher ohne Wehr nicht aus. Die Wehrhaftigkeit als Summe von Wehrwille und Wehrfähigkeit ist eine grundlegende und zeitlose Selbstverständlichkeit in der Verantwortung des Souveräns, in der Demokratie also des Volkes.
Im Laufe der Geschichte hat sich das Volk das Recht, den Schutz der Gemeinschaft selbst bestimmen zu können, gegen die Willkür souveräner Herrscher oft erst recht mühsam erwerben müssen.


Die Wehrpflicht ist eine Errungenschaft der Französischen Revolution, es ist ein «legitimes Kind der Demokratie», weil der Souverän, das Volk, unmittelbar wirksam wird und sein Schicksal selbst in die Hand nimmt und es nicht wie seinerzeit anderen – z.B. Ritterheeren oder Söldnerheeren – überlässt, die Entscheidung in lebenswichtigen Fragen herbeizuführen. Das Volk hat sich also das Recht auf die Ausübung des Militärhandwerks geholt. Damit wird dieses Recht der Gemeinschaft zur Pflicht jedes einzelnen Bürgers, seinen Platz als Soldat (Wehrbürger) zu beanspruchen und auszufüllen.
Wehrpflicht hat daher immer auch eine bestimmte gesellschaftspolitische Bedeutung; man will die bewaffnete Macht nicht einer eigenen Gruppe in die Hand geben, die sich dann in der Isolation als «Staat im Staat» mit allen negativen Auswirkungen mausern könnte. Die ständige Rekrutierung junger Männer aus allen gesellschaftlichen Bereichen lässt stets zivilen Geist in das Heer einfliessen und gibt so ein natürliches Korrektiv ab und gewährleistet die gesellschaftliche Integration der Soldaten im Volk.

Insofern ist die demokratische Staatsidee untrennbar mit der Idee des Volksheeres verbunden. Die Miliz ist ein besonderer Ausdruck der allgemeinen Wehrpflicht und des Volksheeres. Sie sorgt in besonderer Weise für die Verankerung des Heeres in der Gesellschaft und für die Integration. Allgemeine Wehrpflicht und Miliz sind grundlegende zeitlos gültige Werte von hoher gesellschaftspolitischer Relevanz.

In gesellschaftspolitischer Hinsicht ist die Lage heute durch die postmoderne Spass- und Wohlstandsgesellschaft gekennzeichnet, die immer weniger bereit ist, ihr Recht auf Wehrhaftigkeit in Anspruch zu nehmen. Der Wehrwille der Gesellschaft ist im Abnehmen begriffen (Wehrdienstverweigerer/Zivildienst). Man ist zu gerne bereit, das Militärhandwerk in fremde Hände zu legen. Die Überlegungen zur Aufstellung einer Berufs- und Freiwilligenarmee stehen im Lichte der obigen Ausführungen grundsätzlich im Widerspruch zur demokratischen Staatsidee. Eine Delegierung der Selbstbehauptung an einen kleinen Teil des Gemeinwesens an ein Berufsheer wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des gemeinschaftlich getragenen Willens zur Wehrhaftigkeit der Gesellschaft. Im Grunde genommen wäre ein Berufs- und Freiwilligenheer mit einer Söldnertruppe gleichzusetzen, nur dass sich diese aus eigenen Bürgern rekrutiert. Das Heer muss zwangsläufig in die politische Isolation und Entfremdung innerhalb der Gesellschaft geraten. Es würde von «geistiger Auszehrung, Blutarmut und allerlei Verknöcherung befallen werden und hinter Kasernenmauern ein muffiges Eigenleben führen». Das Berufs- und Freiwilligenheer würde zu einem Fremdkörper in der Gesellschaft mutieren und allerlei absonderliche Eigenheiten und Auswüchse hervorbringen. Solche Fehlentwicklungen können im Ansatz bei einigen europäischen Ländern mit Berufsarmeen registriert werden. Das geht bereits bis zur Anwerbung fremdländischer Staatsbürger, denen in der Folge als Belohnung die Einwanderung eröffnet wird. Die Auswirkungen auf die Motivation der Angeworbenen und deren Identifikation mit ihrer Aufgabe liegen auf der Hand.

Demgegenüber stehen natürlich die Berufssoldaten innerhalb eines auf allgemeiner Wehrpflicht beruhenden und als Miliz strukturierten Heeres. Diese sind unverzichtbar für die Grundorganisation des Heeres. Sie treten aber als geschlossene Gruppe mit den sich daraus ergebenden Problemen nicht in Erscheinung.
Die Wehrpflicht ist auch ein wichtiger Integrationsfaktor für Bürger mit Migrationshintergrund. Erst durch den Militärdienst kommen viele von ihnen aus ihrem heimischen Milieu heraus und lernen die andere Seite kennen.
Die Wehrpflicht ist aber nicht unbedingt ein Wesensmerkmal der Demokratie. Uralt-Demokratien (USA, GB) leisten sich von jeher in Friedenszeiten eine Berufsarmee, ohne deshalb gleich ins demokratiepolitische Abseits zu geraten. Wehrpflichtarmeen sind somit keineswegs ein Merkmal für demokratische Strukturen, wie die Beispiele der deutschen Wehrmacht und des ehemaligen Warschauer Paktes nachweisen.
Es ist sicher so, dass das Nichtvorhandensein der allgemeinen Wehrpflicht die gesellschaftspolitische Verselbständigung eines Heeres mit den aufgezeigten negativen Konsequenzen erleichtert. Ob allerdings dieses Argument allein noch herhalten kann, um ein Berufs- und Freiwilligenheer abzulehnen, wäre zu hinterfragen. Wer dies tut, beleidigt die in demokratischer Tradition erzogenen Berufs- und Zeitsoldaten unseres Heeres. Nicht die Wehrform, sondern die demokratischen Kontrollinstanzen und die gesellschaftliche Einstellung zum Militär an sich sind die ausschlaggebenden Kriterien.
Ausschlaggebend für die Wehrpflicht sind die Sachargumente des personellen Bedarfes und die in höchstem Masse in Zweifel zu ziehenden Möglichkeiten, die Erfordernisse auf der Basis von Freiwilligkeit zu erfüllen. Verstärkt durch gesellschaftspolitische Argumente verlangen die dargestellten Sachargumente eindeutig ein Festhalten an der allgemeinen Wehrpflicht, verbunden mit einer tiefgehenden Reform des Wehrdienstes.
von  Generalmajor i.R. Günter Hochauer, Österreich

(Quelle: Zeit-Fragen

Kurzbiographie von Generalmajor i.R. Günter Hochauer

Persönliche Angaben
Geboren am 24.4.1941 in Scheibbs, Niederösterreich; Volksschule und Realgymnasium in Wien, Matura 1959; Hauptwohnsitz: 3483 Wagram.
Militärischer Werdegang
1959
Eintritt in das österreichische Bundesheer mit der Absicht, Berufsoffizier zu werden; Waffengattung: Panzerjäger
1960–1963
Theresianische Militärakademie WR. Neustadt; Leutnant ab 1.10.1963; Waffengattung: Jägertruppe
1963–1969
Zugskommandant und Ausbildungsoffizier in einem Ausbildungsregiment in Klagenfurt; Kommandant einer Einjährig-Freiwilligen-Kompanie
1969–1972
6. Generalstabskurs an der Landesverteidigungsakademie in Wien; Hauptmann des Generalstabes ab 1.10.1972
1972–1973
Einteilung im Planungs- und Aufstellungsstab der neuen Bereitschaftstruppe
1973–1975
Referent für Organisation im neuen Armeekommando in Wien
1975–1976
Kommandant eines Jägerbataillons in Kärnten
1976–1987
Leiter des Referates Operation und stellvertretender Leiter der G3-Abteilung des Armeekommandos; Brigadier ab 1.7.1986
1987–1990
Leiter des Referates Einsatzvorsorgen und stellvertretender Leiter der Führungsabteilung im Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV)
1990–2000
Leiter der Führungsabteilung im BMLV
2000–2002
Leiter der Generalstabsgruppe B im BMLV; Divisionär (Generalmajor ab 1.3.2000)
Ende 2002
Übertritt in den Ruhestand
Seit 2005
Präsident der Offiziersgesellschaft Niederösterreich 

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