2010-08-09

DIE "GRIECHENLANDHILFE" UND DER RETTUNGSSCHIRM IST EIN "ÖFFENTLICHER TASCHENRAUB".

Seit der Finanzmarktkrise heißt es sparen und abermals sparen. Selbst wenn es auf Kosten der Arbeitsplätze geht. Aber es ist kein Ende in Sicht: Jetzt hat man die Bürger der Euroländer ordentlich für die Sicherung des Euros zur Kassa gebeten: 440 Mrd. Euro zusätzliche Garantien der EU-Eurostaaten ergänzen die 60 Mrd. Euro schwere Zahlungsbilanzhilfeunterstützung aus dem EU-Budget. Etwa 250 Milliarden sind vom Internationalen Währungsfond (IWF) dazugekommen. Insgesamt sind also rund 750 Milliarden Euro in eine Zweckgesellschaft mit dem Namen "European Financial Stability Facility" einbezahlt worden. Zuvor gingen etwa 80 Milliarden Euro plus 30 Milliarden vom IWF für die Griechenlandhilfe über den Schalter – auch von der Bevölkerung der Mitgliedstaaten finanziert. Staatsstreichartig werden da unglaubliche Summen bereitgestellt, für die letztendlich die Bürger haften. Schon jetzt spricht der ehemalige Gouverneur der Bank of England und Chefvolkswirt der Citigroup, Willem Buiter in einer Studie davon, dass die 750 Milliarden nicht ausreichen werden, er fordert 2000 Milliarden zur Absicherung der Gemeinschaftswährung Euro. Österreichs Anteil beträgt 12,6 Milliarden Euro und dazu kommen noch 2,3 Milliarden Direktzahlung für die Griechen. Das sind rund 15 Milliarden Euro, die Österreich einzahlte und mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr bald für die hoch verschuldeten Länder des Südens Europas zur Verfügung gestellt werden. Zum Vergleich: Welchen Protest löste doch der Eurofighterankauf in der Bevölkerung aus. Die rund 2 Milliarden Euro waren vor mehr als drei Jahren für die größte Anschaffung der Zweiten Republik. Wo ist der Aufschrei der österreichischen Bürger? Eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Österreich ist notwendig.

Im Gegensatz zu Österreich gibt es in Deutschland bereits Widerstand: Gegen diese Art der EU-Machtpolitik reichten neben Dr.iur.Dr. h.c. Dieter Spethmann, dieselben Professoren Verfassungsbeschwerden beim deutschen Bundesverfassungsgericht ein, die schon gegen die Einführung des Euros in Deutschland klagten, nämlich Dr.rer.pol.Wilhelm Hankel, Dr.rer.pol.Wilhelm Nölling, Dr.iur. Karl Albrecht Schachtschneider und Dr.rer.pol.Dr.h.c. Joachim Starbatty. Die sogenannte „Griechenlandhilfe“ und die deutschen Rettungsversuche der Eurowährung verstößt gegen diverse Gesetze und Verträge, insbesondere gegen die so genannte „No Bail Out-Klausel“ des EU-Arbeitsvertrages von Lissabon (Art. 125 AEUV). Die Notstandsklausel (Art. 122 AEUV) zur Hilfe im Fall von besonderen Krisen greife nicht, da es sich um „selbstverschuldete Finanzkrisen“ handle, erklärt der Verfahrensbevollmächtigte Professor Schachtschneider der Pressekonferenz vom 7. Juli 2010 in Berlin.
Die Experten sind sich einig: Die sozialstaatswidrige Inflations- u. Währungsumstellungsgefahr erhöht sich durch diese grob fahrlässige Finanzpolitik in allen Euroländern. Die Bevölkerungen müssen Angst haben zu verarmen. Wenn die Inflationsländer nicht aus dem Euro aussteigen, wird angesichts der in der Verfassungsbeschwerde genannten Zahlen klar, dass die enorme Summe von 750 Milliarden Euro bald in Anspruch genommen wird und noch weitere Zahlungen der Mitgliedsländer an die Zweckgesellschaft (EFSF) nötig werden: Denn zu den 2,7 Billionen Euro Schulden, welche allein die Mitgliedstaaten Griechenland, Italien, Portugal und Spanien belasten, kommen noch Haushaltsnöte weiterer Mitglieder der Euro-Gruppe, insbesondere Frankreichs(Verfassungsbeschwerde der fünf Professoren).

„Die jetzt in Nacht- und Nebelaktionen beschlossenen Hilfen für den Euro beabsichtigen im übrigen das genaue Gegenteil einer Inflationsbekämpfung. Man stellt gewaltige Summen neu zu schaffenden Geldes bereit, um helfen zu können. Die europäische Zentralbank will nun Staatspapiere ankaufen, also die Geldmenge ausweiten. Mit dieser Technik ist im 20. Jahrhundert zweimal die deutsche Währung durch Inflation ruiniert worden“ , erfährt man im Volkswirtschaftlichen Gutachten der Professoren W. Hankel, W. Nölling, Dieter Spethmann, Joachim Starbatty. Für diese „Schrottpapiere“ sind von der Europäischen Zentralbank (EZB) schon 51 Milliarden Euro ausgegeben worden. Die EZB hat diese Maßnahmen öffentlich eingeräumt. Das ist offener Vertragsbruch, aber auch Verfassungsbruch, weil die leistungslose Geldmengenerweiterung zur Staatsfinanzierung inflationär wirkt, stellen die Professoren im Gutachten fest. Wieder einmal muss Herr und Frau Österreicher auf den Rechtschutz des deutschen Bundesverfassungsgerichts hoffen. Es ist unfassbar, dass die heimischen Politiker diesem „öffentlichen Taschenraub“ zustimmten. Allein schon die Einrichtung und Beteiligung Österreichs an einer Zweckgesellschaft nach Luxemburgischen Recht (sociéte anonyme) ist verfassungswidrig und ein Skandal ersten Ranges.

„Es sind vor allem private Banken, die aus Renditegründen die Risiken eingegangen sind. Denen kommen die Finanzhilfen der Sache nach zugute“. Den Bürgern Europas werden dafür Sparpakete aufgezwungen. Griechenland und die anderen Inflationsländer müssen aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit dringend aus dem Euro aussteigen um ihre Währungen abwerten zu können.

Keine Kommentare: