2012-05-30

Medienlücken: Volksbegehren für EU-Austritt vom Innenministerium verweigert.

Anlässlich des gestrigen Vortrages vom EU-Kritiker und  Prof. Schachtschneider in Wien wurde mitgeteilit, dass das Innenministerium aufgrund von Formfehlern das Volksbegehren für den EU-Austritt vom Innenministerium zurückgewiesen hat.  Darum suchen die Initiatoren eine Entscheidung von Seiten des Verfassungsgerichtshofes.
Sollte dieser ebenfalls negativ entscheiden, werden Formfehler korrigiert und es wird das Volksbegehren neuerlich eingereicht.
Das Erstaunliche für die Medienkultur daran ist  (NB. der Verfasser dieser Zeilen ist EU-Befürworter), dass österreichische Medien dieses Volksbegehren fast  überhaupt nicht erwähnt haben.
Ich lese fast täglich eine Reihe von Zeitungen und höre regelmäßig Ö1. Durch eine Schweizer Zeitschrift erfuhr ich zum ersten Mal von einem österr. EU-Austritts-Volksbegehren.
Dafür wurden am 20. Dezember 2011 um 9 Uhr ordnungsgemäß im Innenministerium 9.266 Unterschriften eingereicht. Die gesetzlich vorgeschriebene Zahl beträgt 8032 Erklärungen. Das berichtet die in Schweiz erscheinende Zeitschrift „Zeitfragen“ am 23. Jänner 2012.
Worüber ich staune, ist, dies sonst nirgendwo erfahren zu haben. Ich selber bin kritischer, aber eindeutiger Befürworter der EU. Aber ich konstatiere im Sinne der Medienkultur, dass dieses Volksbegehren schlechthin ignoriert wurde. NB. Ich sah im Internet-Archiv der sehr EU-kritischen Kronenzeitung nach, fand dazu am 17.2. 2012  keine Information. Lässt die Krone dann die EU-Gegner im Stich, wenn`s darauf ankommt?
Prof. Dr. Hans Högl  24. Mai  2012.

Quelle

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sehr viele sind wie Prof. Högl für eine EU, die aber die Souveränität Österreich unberührt läßt. Davon ist die derzeitige EU weit entfernt. Im Gegenteil: Mit dem Fiskalpakt wird die politische Union und die Abschaffung Österreichs weiter vorangetrieben.

Anonym hat gesagt…

Natürlich hatten und haben die gesteuerten Medien keinerlei Interesse, über dieses Volksbegehren zu berichten -
mir ist das auch während der Vorbereitungzeit dazu, zB an den Infotischen, aufgefallen - sehr viele Unterzeichner fragten erstaunt: "Warum hört man nirgendwo etwas von diesem Volksbegehren?"
Toll, daß trotzdem so viele Unterschriften zusammengekommen sind - damit hat das Ministerium nicht gerechnet, den Betreibern des Volksbegehrens wurden ja laufend Knüppel zwischen die Beine geworfen.
Und jetzt wurden an den Haaren herbeigezogene "Formalfehler" gesucht, um das Ganze wieder hinauszuzögern - bin gespannt auf die Entscheidung des Verfassungsgericht.

Anonym hat gesagt…

Die Richter sind auch verpflichtet das Volk zu vertreten und Schutz ausbrechenden Rechtsakten zu geben. Die Parteiabhängikeit soll da keine Rolle spielen.