2017-04-03

Der EuGH treibt Gleichmacherei voran!

Die Diskussion oder das Bestreben das Kindergeld für "Unionsbürgerinnen und Unionsbürger", deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben, an das Lebenshaltungsniveau des jeweiligen Aufenthaltsstaats des Kindes anzupassen hat der EuGH sowieso untersagt. Hier sieht man wieder deutlich das Ziel der EU-Führer alle EU-"Bürger", EU-Staaten gleichzumachen. Und das geht nur auf einem viel niedrigeren Niveau wie in Österreich! Der Standard: Lücken im Familienbeihilfe-Gutachten Das Gutachten, auf dessen Basis die ÖVP die Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder kürzen will, ignoriert die Judikatur des EuGH, die eine solche Indexierung als Verletzung der Grundfreiheiten sieht. Mehr: http://www.pressreader.com/austria/der-standard/20170403/281814283708666

Keine Kommentare: