Eine Auswirkung der "Vereinigen Staaten der EU":
Jeder EU-Bürger, der weniger als 720 Euro Pension bezieht, kann bei der zuständigen Gebietskörperschaft die Differenz auf die österreichische Ausgleichszulage (720 Euro) einfordern. Dazu ist nur ein
Meldezettel nötig. Doch bei entsprechender Vernetzung kann es für einen kein Problem sein, einen Meldezettel in einer Stadt zu erhalten, meint ein ÖHeuteZ- Informant. Somit fließen nach sehr geringem
bürokratischen Aufwand und der Eröffnung eines Bankkontos in Österreich samt
einem Überweisungsauftrag dann Steuergeld an einen rumänischen oder bulgarischen Pensionisten.
Jeder EU-Bürger, der weniger als 720 Euro Pension bezieht, kann bei der zuständigen Gebietskörperschaft die Differenz auf die österreichische Ausgleichszulage (720 Euro) einfordern. Dazu ist nur ein
Meldezettel nötig. Doch bei entsprechender Vernetzung kann es für einen kein Problem sein, einen Meldezettel in einer Stadt zu erhalten, meint ein ÖHeuteZ- Informant. Somit fließen nach sehr geringem
bürokratischen Aufwand und der Eröffnung eines Bankkontos in Österreich samt
einem Überweisungsauftrag dann Steuergeld an einen rumänischen oder bulgarischen Pensionisten.
Bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist der Skandal bekannt: Ja, wir wissen
von diesem Problem. Die Zahl jener, die diese EU-Regel ausnützen, steigt:
bisher sind es schon 550 Fälle. Im Büro von Sozialminister Rudolf
Hundstorfer (SPÖ) herrscht zum Problem des Steuergeld-Transfers nach
Rumänien eine gewisse Ratlosigkeit. Ein Sprecher sagt zu ÖHeuteZ: Bei
begründeten Zweifeln hat künftig der ausländische Antragsteller zu beweisen,
dass er tatsächlich in Österreich wohnt. Die 550 ausländischen
Ausgleichszulagen-Bezieher ließen bisher offenbar keinen Zweifel aufkommen.
von diesem Problem. Die Zahl jener, die diese EU-Regel ausnützen, steigt:
bisher sind es schon 550 Fälle. Im Büro von Sozialminister Rudolf
Hundstorfer (SPÖ) herrscht zum Problem des Steuergeld-Transfers nach
Rumänien eine gewisse Ratlosigkeit. Ein Sprecher sagt zu ÖHeuteZ: Bei
begründeten Zweifeln hat künftig der ausländische Antragsteller zu beweisen,
dass er tatsächlich in Österreich wohnt. Die 550 ausländischen
Ausgleichszulagen-Bezieher ließen bisher offenbar keinen Zweifel aufkommen.
Wenn man von 100 Euro Pension des auländischen Antragsstelles ausgeht, verursacht dieser "Finanzausgleich" der Republik Österreich monatlich bis zu 341.000 Euro an Kosten. Pro Jahr sind das 4,09 Millionen Euro! Und das seit mindestens 2 Jahren>>>>(Quelle: heute.at)
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