Die USA wollen unter dem Deckmantel der „Terrorbekämpfung“ noch mehr Daten aus Europa absaugen. Dabei verhandeln Washingtons Diplomaten mit jedem Land einzeln. Bereits 2008 unterschrieb die Regierung in Berlin einen von den USA geforderten Vertrag, der US-Behörden umfangreiche Zugriffe auf die Datenbestände deutscher Sicherheitsorgane ermöglicht. Doch dann legte sich Hamburg im Bundesrat quer und verhinderte die Ratifizierung des Vertrags. Kürzlich zog Hamburg nach einigen kleinen unwesentlichen Änderungen in Sachen „Datenschutz“, seinen Einspruch zurück – nun soll der Vertrag ratifiziert werden. Zwischenzeitlich haben mehrere EU-Staaten das Abkommen unterschrieben und weitgehend unbemerkt von der Bevölkerung ist ein umfangreicher Datentransfer in die USA im Gange. Die österreichische Regierung war eine der ersten, die sich bereit erklärt hatte, den US-Sicherheitsbehörden freien Zugang in ihre Polizeicomputer, mit DNA- und Fingerabdruck-Dateien und der elektronischen Straftäterkartei, zu erlauben. Nun kündigte die Regierung in Washington weitere Gesetze zur Überwachung der „neuen Kommunikationsmethoden“, wie Skype, Twitter, Facebook und Handys an. Gleichzeitig präsentierte das US-Finanzministerium Entwürfe für Vorschriften, die den US-Sicherheitsbehörden freien Zugriff auf alle Geldtransfers, ob über Banken oder Kreditkarten,erlauben sollen. Die totale Überwachung wird spätestens mit den Chips für alle Bürger vollzogen sein.
Im Artikel 2 des Zusatzakommens (2+4 Vertrag) ist festgeschrieben, dass die Siegermächte ihre Vorbehaltsrechte auf folgenden Gebieten uneingeschränkt behalten: alle elektronischen Medien (Rundfunk Fernsehen usw.), die Printmedien (Zeitungen, Magazine, Verlage, Filme, Kultur wie Theater und Musik und dem Erziehungs- und Bildungswesen (Lehrpläne etc.). Diese Rechte erstrecken sich auf Aufsicht, Kontrolle und Lenkung. Die deutschen Gesetze zum Datenschutz gelten nicht für die vier Siegermächte, deren Geheimdienste ohne Erlaubnis durch deutsche Stellen z.B. Telefon- und Fax-Nachrichten aller Bürger abhören dürfen. Wenn die Unterlagen stimmen, gelten diese Regelungen und Vorschriften bis zum Jahr 2099. (Auszug aus Inter-Info, Nov. 2010)
Im Artikel 2 des Zusatzakommens (2+4 Vertrag) ist festgeschrieben, dass die Siegermächte ihre Vorbehaltsrechte auf folgenden Gebieten uneingeschränkt behalten: alle elektronischen Medien (Rundfunk Fernsehen usw.), die Printmedien (Zeitungen, Magazine, Verlage, Filme, Kultur wie Theater und Musik und dem Erziehungs- und Bildungswesen (Lehrpläne etc.). Diese Rechte erstrecken sich auf Aufsicht, Kontrolle und Lenkung. Die deutschen Gesetze zum Datenschutz gelten nicht für die vier Siegermächte, deren Geheimdienste ohne Erlaubnis durch deutsche Stellen z.B. Telefon- und Fax-Nachrichten aller Bürger abhören dürfen. Wenn die Unterlagen stimmen, gelten diese Regelungen und Vorschriften bis zum Jahr 2099. (Auszug aus Inter-Info, Nov. 2010)
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