Bild: wikipedia.org
Die Versammlung der Vertreter der Mitgliedsstaaten - die scheindemokratische Legitimation der EU-Rechtssetzung -, das "Europäisches Parlament" (EP) ist nicht nur kein echtes Parlament, sonder auch ein Selbstbedienungsladen für die EU-Parlamentarier. Taggeld, Diäten und Riesengehälter für Politiker, welche bestenfalls die EU-Rechtsetzung stützen oder stärken können. Initiativrecht haben Sie keines, die hoch bezahlten Beamten können nämlich kein Gesetz allein hervorbringen. So auch das Bundesverfassungsgericht im "Lissabon-Urteil". Denn wäre das EP ein echtes Parlament, so müsste man den Bundesstaat EU erst verfassen und auch die Völker darüber abstimmen lassen. Das würde der EU-Diktatur zu weit gehen, da würden die selbst ernannten „Eliten“ keine Mehrheit haben. Kein Volk würde dem Einheitsstaat EU zustimmen.
Ein Video darüber>>> http://dotsub.com/view/01ad2718-073c-474a-ac40-c7a72e199d55
Mit dem Ja zum Beitritt Österreichs in die Europäische Union am 12. Juni 1994 haben die Österreicherinnen und Österreicher keinen Freibrief für jede Entwicklung der EU gegeben. Schon gar nicht zum illegalen Bundesstaat, der geschaffen wurde. Das ist gegen die Republik und verfassungswidrig. Das Volk soll entscheiden dürfen! Autor: Helmut Schramm
01.12.11
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