Der Vertrag von Lissabon wird ohne Volksabstimmung dahingehend geändert!
Schon die Einrichtung und Beteiligung Österreichs an einer Zweckgesellschaft nach Luxemburgischen Recht (sociéte anonyme („Rettungsschirms“) ist mit dem Bail-out-Verbot des Art. 125 des EU-Vertrages über die Arbeitsweise der Union (AEUV) unvereinbar und bedeutet Vertragsbruch. Es sind vor allem private Banken, die aus Renditegründen die Risiken eingegangen sind und verspekuliert haben. Denen kommen die Finanzhilfen der Sache nach zugute. Den Bürgern Europas werden dafür Sparpakete aufgezwungen. Trotzdem wurden diese Maßnahmen getroffen und einfach auf Art. 122 AEUV gestützt. Nach Art. 122 AEUV kann die Union einem Mitgliedstaat zwar finanziellen Beistand gewähren, aber nur wenn er etwa aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen ernstlich bedroht ist1.
„Die Notstandsklausel (Art. 122 AEUV) zur Hilfe im Fall von besonderen Krisen greift nicht, da es sich um „selbstverschuldete Finanzkrisen“ handle“, erklärt Professor Karl Albrecht Schachtschneider, der mit vier anderen Professoren Verfassungsbeschwerde gegen die „Griechenlandhilfe und den „Rettungsschirm“ beim deutschen Bundesverfassungsgericht einlegte2. Die Höchstrichter Deutschlands haben darüber noch zu entscheiden.
Dieses Umgehen der „No-Bail-Out-Klausel des Artikels 125 (AUEV) soll nun mittels Vereinfachten Änderungsverfahren des Europäischen Rates durch eine Ergänzung, also einer Änderung des Art. 122 AEUV, relativiert werden, die Milliardentransfers an die hoch verschuldeten „PIIGS-Länder“ legalisiert werden. Das ist eine umfassende Änderung des Vertrages und der österreichischen Bundesverfassung und bedarf einer Volksabstimmung!
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ-Net) berichtet: Künftig soll solcher Beistand auch erlaubt sein, wenn die „Stabilität der Währungsunion als Ganzes“ bedroht ist. Finanzieller Beistand soll auch immer dann gewährt werden können, wenn die Stabilität der Währungsunion gefährdet ist3.
Die Finanzunternehmen gehören zerschlagen, die so groß, so hoch verschuldet oder so verflochten sind, dass ihr Zusammenbruch das gesamte Finanzsystem gefährden würde. Die Zerschlagung der Großbanken und Finanzunternehmen wäre ein Lösungsansatz (Nouriel Roubini und Stephan Mihm in "Das Ende der Weltwirtschaft und ihre Zukunft". S 307.)
Durch diese Änderung des Vertrages wird die Europäische Union eine Transferunion und macht einen weiteren Schritt zum Bundesstaat EU. Auch die österreichischen Bürgerinnen und Bürger müssen höchstwahrscheinlich letztendlich für Zig-Milliarden Schulden anderer Länder aufkommen. Die ohnehin exorbitant hohen Schulden in Österreich werden noch ansteigen.
Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus, steht im Art. 1 der österreichischen Bundesverfassung und nicht von der Finanzspekulation.
Prof. Wilhelm Hankel (auf der Aktionskonferenz in Berlin): Die Banken sind von Kontrollen befreit. 12 von 16 Mitgliedsländern der EU, deren Währung der EURO ist, stehen dicht vor dem Staatsbankrott. Die Milliarden des „Rettungsschirms“ werden bald genutzt werden. Die Bonität von Mitgliedsländern der EU haben dieselben Kreditchancen, obwohl sie verschiedene Bonität haben. Zins und Wechselkurs wurden verfälscht. Es droht ein Abfluss des Kapitals in den ehemaligen Starkwährungsländern und das Ende der Eurozone steht fest, wenn die deutsche Zahlungsfähigkeit aufhört. Dann ist auch das Ende der Integration erreicht. Und: "Die wahren Europäer sind wir, keine Europa-Kritiker. Keine DM-Nationalisten und Anti-Europäer, sondern Demokraten. Rückkehr zu nationalen Währungen und DM-Zone“.
Rechtslehrer Prof. Karl Albrecht Schachtschneider machte in Berlin anläßlich einer Berliner Konferenz gegen die Finanzdiktatur deutlich, was die Freiheit der Menschen bedeutet und wie diese durch die EU-Verträge verletzt wird. Der Schritt zum Bundesstaat EU sei spätestens mit dem Vertrag von Lissabon gemacht, aber ohne demokratische Legitimation. Die Europäische Union hätte schon mehr Befugnisse, wie der deutsche Bund. Mehr direkte Demokratie sei nötig, weil die Politiker versagen und der Parteienstaat sei die Zerfallserscheinung der Republik. Den Menschen in der EU würde das Recht auf Recht abgesprochen, auch durch die Griechenlandhilfe und den Rettungsschirm. Die Grundlagen der politischen Ordnung sei verletzt, dadurch seien wir alle verletzt. Ein Recht auf politische Freiheit wird nicht anerkannt. Immerhin schütze das Bundesverfassungsgericht die Bürger durch die Klagemöglichkeit, wenn der Kern der Verfassung verletzt werde. Das ist das Recht auf Einhaltung des Verfassungsgesetzes“ und „Ökologische Erkenntnisse und politische Entscheidungen müssen dem Recht entsprechen. Die Europäische Zentralbank hätte schon Staatsanleihen, sogenannte „Schrottpapiere“ im Gegenwert von 100 Milliarden gekauft. Diese Vorgangsweise ist verfassungs- und vertragswidrig, so Schachtschneider.
Die Bürger der Euroländer wurden ordentlich für die Sicherung des Euros zur Kassa gebeten: 440 Mrd. Euro zusätzliche Garantien der EU-Eurostaaten ergänzen die 60 Mrd. Euro schwere Zahlungsbilanzhilfeunterstützung aus dem EU-Budget. Etwa 250 Milliarden sind vom Internationalen Währungsfond (IWF) dazugekommen. Insgesamt sind also rund 750 Milliarden Euro in eine Zweckgesellschaft mit dem Namen "European Financial Stability Facility" einbezahlt worden. Zuvor gingen etwa 80 Milliarden Euro plus 30 Milliarden vom IWF für die Griechenlandhilfe über den Schalter – auch von der Bevölkerung der Mitgliedstaaten finanziert.
Die Bürger der Euroländer wurden ordentlich für die Sicherung des Euros zur Kassa gebeten: 440 Mrd. Euro zusätzliche Garantien der EU-Eurostaaten ergänzen die 60 Mrd. Euro schwere Zahlungsbilanzhilfeunterstützung aus dem EU-Budget. Etwa 250 Milliarden sind vom Internationalen Währungsfond (IWF) dazugekommen. Insgesamt sind also rund 750 Milliarden Euro in eine Zweckgesellschaft mit dem Namen "European Financial Stability Facility" einbezahlt worden. Zuvor gingen etwa 80 Milliarden Euro plus 30 Milliarden vom IWF für die Griechenlandhilfe über den Schalter – auch von der Bevölkerung der Mitgliedstaaten finanziert.
Gegen diese Art der EU-Machtpolitik reichten neben Dr.iur. Karl Albrecht Schachtschneider, Dr.iur.Dr. h.c. Dieter Spethmann, Dr.rer.pol.Wilhelm Hankel, Dr.rer.pol.Wilhelm Nölling, und Dr.rer.pol.Dr.h.c. Joachim Starbatty Verfassungsbeschwerde ein. Die sogenannte „Griechenlandhilfe“ und die deutschen Rettungsversuche der Eurowährung verstoßt gegen diverse Gesetze und Verträge, insbesondere gegen die so genannte „No Bail Out-Klausel“ des EU-Arbeitsvertrages von Lissabon (Art. 125 AEUV). Die Notstandsklausel (Art. 122 AEUV) zur Hilfe im Fall von besonderen Krisen greife nicht, da es sich um „selbstverschuldete Finanzkrisen“ handle, erklärt Professor Schachtschneider.
Die 5 Experten sind sich einig: Die sozialstaatswidrige Inflations- u. Währungsumstellungsgefahr erhöht sich durch diese grob fahrlässige Finanzpolitik in allen Euroländern. Die Bevölkerungen müssen Angst haben zu verarmen. Wenn die Inflationsländer nicht aus dem Euro aussteigen, wird angesichts der in der Verfassungsbeschwerde genannten Zahlen klar, dass die enorme Summe von 750 Milliarden Euro bald in Anspruch genommen wird und noch weitere Zahlungen der Mitgliedsländer an die Zweckgesellschaft (EFSF) nötig werden: Denn zu den 2,7 Billionen Euro Schulden, welche allein die Mitgliedstaaten Griechenland, Italien, Portugal und Spanien belasten, kommen noch Haushaltsnöte weiterer Mitglieder der Euro-Gruppe, insbesondere Frankreichs (Verfassungsbeschwerde der fünf Professoren) .
„Die jetzt in Nacht- und Nebelaktionen beschlossenen Hilfen für den Euro beabsichtigen im Übrigen das genaue Gegenteil einer Inflationsbekämpfung. Man stellt gewaltige Summen neu zu schaffenden Geldes bereit, um helfen zu können. Die europäische Zentralbank will nun Staatspapiere ankaufen, also die Geldmenge ausweiten. Mit dieser Technik ist im 20. Jahrhundert zweimal die deutsche Währung durch Inflation ruiniert worden“ , erfährt man im Volkswirtschaftlichen Gutachten der Professoren W. Hankel, W. Nölling, Dieter Spethmann, Joachim Starbatty. Für diese „Schrottpapiere“ sind von der Europäischen Zentralbank (EZB) schon 51 Milliarden Euro ausgegeben worden. Die EZB hat diese Maßnahmen öffentlich eingeräumt. Das ist offener Vertragsbruch, aber auch Verfassungsbruch, weil die leistungslose Geldmengenerweiterung zur Staatsfinanzierung inflationär wirkt, stellen die Professoren im Gutachten fest.
Klaus Blessing: Es gibt eine Systemkrise. Vorrangig ist der Austritt aus dem Euro. Eine Geldentwertung wird kommen und die Schere zwischen Arm und Reich wird immer mehr auseinanderklaffen. Ich fordere eine gerechte Verteilung des Reichtums.
Klaus Blessing: Es gibt eine Systemkrise. Vorrangig ist der Austritt aus dem Euro. Eine Geldentwertung wird kommen und die Schere zwischen Arm und Reich wird immer mehr auseinanderklaffen. Ich fordere eine gerechte Verteilung des Reichtums.
Univ.-Dozent Dr. Friedrich Romig:
Großbetrüger Werner Faymann und Josef Pröll
Jetzt ist der dauerhafte Bruch des Lissabonvertrags beschlossene Sache: Mit ein paar Zeilen wird die Europäische Union real in einen Bundesstaat und eine Fiskal-, Haftungs-- und Transfergemeinschaft umgewandelt. Die spärlichen Reste an Souveränität, die Österreich noch hat, werden an die Union abgetreten, Österreich hört als Staat praktisch zu existieren auf, alle wesentlichen Kompetenzen sind auf die EU übertragen. Nur die Sozialnetze darf es noch zerreißen.
Art. 125 AEUV (im Volksmund „Lissabonvertrag“) schließt die Haftung eines Mitgliedsstaaten für die Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedsstaates ausdrücklich aus. Und auch die Union selbst darf laut Vertrag nicht Haftungen für ein Mitglied übernehmen. Jetzt haben Faymann und Pröll der Haftung für Irland zugestimmt und damit neuerlich eine prinzipielle Voraussetzung für die Währungsunion, eben diese No-Bail-out-Klausel, unterlaufen. Jetzt haftet Österreich nicht mehr nur für seine eigenen Schulden, sondern auch noch für die Irlands und Griechenlands. Nur Verrückte übernehmen Bürgschaften für Pleitiers.
Rechtlich kaschiert wird dieser unerhörte Souveränitätsverlust Österreichs durch eine Ergänzung des Naturkatastophen-Artikels (Art. 122 AEUV). Der sieht Hilfen bei Naturkatastrophen oder bei der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern vor. Jetzt wird der Artikel durch ein paar Zeilen ergänzt: „Finanzielle Hilfen können auch gewährt werden, wenn Gefahr für die Währungsunion besteht“. Das Tor wird aufgemacht für Mitgliedsstaaten, die auf Kosten Österreichs und anderer leben wollen! Wir müssen bluten.
Und für diese einschneidende Vertragsänderungen, die den Charakter der EU völlig verändern, will Faymann keine Volksabstimmung, die er vor der Wahl in einem Brief an die Kronen-Zeitung im Juni 2008 hoch und heilig versprochen hat. Das ist Großbetrug am Wähler. Und Josef Pröll unterstützt ihn dabei ..
„Es fließt ja kein Geld“, versucht Pröll das Volk zu beruhigen. Doch Herr Pröll, es fließt! Die EZB erhöht die Geschwindigkeit ihrer Gelddruckmaschinen, und was das bedeutet, haben wir nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gesehen. Währungszusammenbruch, Umtausch, Inflation. Zimbabwe lässt grüßen, doch so schlimm wie dort wird’s wohl nicht werden (Anm.: in Zimbabwe gab es Inflationsraten von 10% pro Tag!). Der Gouverneur der Nationalbank, Ewald Novotny, hält Narkotika zur Ruhigstellung der Bevölkerung bereit.
2 Kommentare:
Mittlerweile hat Österreich 25 Milliarden Euro in den Rettungschirm gezahlt!
Der ESFS soll auf 2 Billionen ausgeweitet werden. Das ist das Ende der Demokratie! Niemand will Einschnitte im sozialen Bereich und eine Inflation hinnehmen um die korrupten PIIGS zu unterstützen!
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