2014-02-28

EU-Diktatur versus neutrales und freies Österreich

SOZIALSTAAT ÖSTERREICH? - Das war einmal.

Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union einer neoliberalen Wirtschaftspolitik unterworfen, die dem „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ folgt. Diese Politik des ungebremsten Marktradikalismus, verpflichtet Österreich zur globalen Integration und verbietet jeden Schutz einheimischer Produkte, obwohl Maßnahmen nach dem Sozialprinzip geboten wären.
Die Handelspolitik fällt unter die ausschließlichen Zuständigkeiten der EU, die Mitgliedstaaten haben keine Hoheit über die Wirtschaft mehr. In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik müssen die Rechtsordnungen der Europäischen Union berücksichtigt werden, nicht aber jene der Mitgliedstaaten.
Durch Standortverlagerung der Unternehmen in Länder, wo die Arbeit „nichts“ kostet (Lohndumping) – auch am Waren und Dienstleistungsmarkt – werden die österreichischen Unternehmen immer wettbewerbsunfähiger. Eine ausschließlich auf Gewinnmaximierung ausgerichtete EU-Wirtschaftspolitik erhöht die Arbeitslosenzahlen und fördert prekäre Arbeitsverhältnisse. Der Sozialstaat Österreich wird dadurch geschwächt.
Unser Land muß sich jede Maßnahme der EU-Kommission gefallen lassen und wird zur wirtschaftspolitisch überwachten, untergeordneten Einheit der Europäischen Union. So ist ein Beschluß des Rates der Union über die Grundzüge der Handelspolitik – entgegen einer gewünschten, eigenstaaatlichen Sozialpolitik zur Minderung der Arbeitslosigkeit – nicht an das Bundesverfassungsgesetz Österreichs gebunden! Das Europäische Parlament wird nachträglich über einen Beschluß informiert.
Österreich wird also verpflichtet sich dem Unionsrecht unterzuordnen und kann verwarnt und bestraft werden. Der neoliberale EU-Wirtschaftskurs zeigt sich deutlich in der Beschäftigungspolitik. So ist das Ziel Vollbeschäftigung aus den Verträgen verschwunden. Es gibt auch keine Schranken gegen Steuer- und Lohndumping im Reform-Vertrag. Ein Ziel der Errichtung einer Sozialunion und die Sozialstaatlichkeit unter den Werten der Union sucht man vergebens.

Die großen Freiheiten des turbokapitalistischen Binnenmarktes, freier Verkehr von Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen sind die Grundwerte der Union und nicht die Freiheit sowie verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte der Bürgerinnen und Bürger Österreichs!
Motor der Integrationsentwicklung ist der Europäische Gerichtshof. In seinen Urteilen werden die Marktfreiheiten über die sozialen Belange gestellt. Der Vertrag von Lissabon fördert eindeutig den Sozialabbau!

Akzeptiert hat das österreichische Bundesvolk das nicht, denn die Bürger waren bei der Volksabstimmung über diese Tatsachen nicht unterrichtet und haben auch mit der Zustimmung zum Beitrittsverfassungsgesetz nicht jeder Entwicklung der EU zugestimmt.
Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union einer neoliberalen Wirtschaftspolitik unterworfen, die dem „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ folgt. Diese Politik des ungebremsten Marktradikalismus, verpflichtet Österreich zur globalen Integration und verbietet jeden Schutz einheimischer Produkte, obwohl Maßnahmen nach dem Sozialprinzip geboten wären.
Die Handelspolitik fällt unter die ausschließlichen Zuständigkeiten der EU, die Mitgliedstaaten haben keine Hoheit über die Wirtschaft mehr. In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik müssen die Rechtsordnungen der Europäischen Union berücksichtigt werden, nicht aber jene der Mitgliedstaaten.
Durch Standortverlagerung der Unternehmen in Länder, wo die Arbeit „nichts“ kostet (Lohndumping) – auch am Waren und Dienstleistungsmarkt – werden die österreichischen Unternehmen immer wettbewerbsunfähiger. Eine ausschließlich auf Gewinnmaximierung ausgerichtete EU-Wirtschaftspolitik erhöht die Arbeitslosenzahlen und fördert prekäre Arbeitsverhältnisse. Der Sozialstaat Österreich wird dadurch geschwächt.
Unser Land muß sich jede Maßnahme der EU-Kommission gefallen lassen und wird zur wirtschaftspolitisch überwachten, untergeordneten Einheit der Europäischen Union. So ist ein Beschluß des Rates der Union über die Grundzüge der Handelspolitik – entgegen einer gewünschten, eigenstaaatlichen Sozialpolitik zur Minderung der Arbeitslosigkeit – nicht an das Bundesverfassungsgesetz Österreichs gebunden! Das Europäische Parlament wird nachträglich über einen Beschluß informiert.
Österreich wird also verpflichtet sich dem Unionsrecht unterzuordnen und kann verwarnt und bestraft werden. Der neoliberale EU-Wirtschaftskurs zeigt sich deutlich in der Beschäftigungspolitik. So ist das Ziel Vollbeschäftigung aus den Verträgen verschwunden. Es gibt auch keine Schranken gegen Steuer- und Lohndumping im Reform-Vertrag. Ein Ziel der Errichtung einer Sozialunion und die Sozialstaatlichkeit unter den Werten der Union sucht man vergebens.

Die großen Freiheiten des turbokapitalistischen Binnenmarktes, freier Verkehr von Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen sind die Grundwerte der Union und nicht die Freiheit sowie verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte der Bürgerinnen und Bürger Österreichs!
Motor der Integrationsentwicklung ist der Europäische Gerichtshof. In seinen Urteilen werden die Marktfreiheiten über die sozialen Belange gestellt. Der Vertrag von Lissabon fördert eindeutig den Sozialabbau!

Akzeptiert hat das österreichische Bundesvolk das nicht, denn die Bürger waren bei der Volksabstimmung über diese Tatsachen nicht unterrichtet und haben auch mit der Zustimmung zum Beitrittsverfassungsgesetz nicht jeder Entwicklung der EU zugestimmt. (hs)


(Veröffentlicht auf www.nfoe.at)

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Volksabstimmung erzwingen und raussssssss aus aus diesem Post Demokratischen Exekutiv Föderalismus -Sozialismus - Monetären und Wirtschafts Faschismus.
Eliminierung jener die diesen Wahnsinn mit allen Mitteln weiter betreiben, Verhinderung einer NWO zurück zu einer vernünftigen Wirtschaftsunion und Nationalstaatlichkeit.
Aus und Basta!!!