2015-03-03

Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: Rechtliche, politische und ökonomische Argumente für den Austritt aus der EU. Zweite, überarbeitete Auflage.


Nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG „wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einem diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“. Für die Republik Österreich gilt auf Grund der Bundes-Verfassungsgesetze nichts anderes und kann nichts anderes gelten; denn diese Grundsätze gehören zur Verfassung der Menschheit des Menschen, zur Verfassung, die mit dem Menschen geboren ist. Sie werden zudem in Deutschland durch Art. 79 Abs. 3 GG in ihrer Unabänderlichkeit geschützt. Alle diese Grundsätze werden durch die reale Europäische Union verletzt, nicht nur durch ihre Praxis, sondern schon durch die Gründungsverträge. Diese Union hat keine Chance, zum Recht zu finden. Gegen das Recht kann die Union keine politische Rechtfertigung finden. Aber sie ist auch wegen ihrer Größe auf Dauer eine Gefahr für ihre Nachbarn, ja für die Welt. Sie zielt auf einen zentralistischen Großstaat, der eine Großmacht neben den anderen Großmächten der Welt sein soll. Großmächte gefährden als solche den Frieden. Kleine, weniger mächtige Staaten sind stetig durch sie in ihrer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung bedroht. Die Ereignisse in der Ukraine an der Grenze der Russischen Föderation erweisen diese Gefahr. Die Union ist aber auch eine ökonomische Gefahr für die Menschen und Bürger. Binnenmarkt und Währungsunion haben augenscheinlich schweren Schaden für sie angerichtet. Das gilt aber auch für die anderen Politiken, zumal für die Agrarpolitik und die Handelspolitik. Außer der verwaltungswirtschaftlichen Agrarpolitik folgen alle diese Politiken einer unechten Freihandelsdoktrin. Diese nährt den Kapitalismus nicht minder als den Sozialismus. Das verbindet einen fragwürdigen Elitismus mit einem ebenso fragwürdigen Egalitarismus. Es ist somit rechtlich und politisch wie ökonomisch und sozial geboten, die Europäische Union zu verlassen. Noch besser wäre deren Auflösung und die Vereinigung der Staaten Europas zu einem Europa der Staaten, zu einem Europa der Vaterländer, zu einer Republik der Republiken, dem „Föderalism freier Staaten“, wie Kant ihn in seiner wegweisenden Schrift „Zum ewigen Frieden“ vorgeschlagen hat. Zu diesem Europa gehört vor allem Ruß- land und dieses Europa kann kein Protektorat der Vereinigten Staaten von Amerika sein.

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