Die Handelspolitik fällt unter die ausschließlichen Zuständigkeiten der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten haben keine Hoheit über die Wirtschaft mehr. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik müssen die Rechtsordnungen der Europäischen Union berücksichtigen, nicht aber die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Österreich muss also seine Gesetze ändern, wenn sie nicht den vorgegebenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik der EU entsprechen.
Durch Standortverlagerung der Unternehmen in Länder, wo die Arbeit nichts kostet (Lohndumping) – auch am Waren und Dienstleistungsmarkt – werden die österreichischen Unternehmen immer wettbewerbsunfähiger. Diese auf Gewinnmaximierung ausgerichtete EU-Wirtschaftspolitik schadet den meisten Menschen und erhöht die Arbeitslosenzahlen und fördert prekäre Arbeitsverhältnisse. Geschönte Arbeitslosenzahlen nützen da nichts. Der Sozialstaat Österreich wird dadurch geschwächt, obwohl über 700.000 Österreicherinnen und Österreicher das Sozialstaatsvolksbegehren unterstützen.
Österreich muss sich jede Maßnahme des EU-Rates gefallen lassen und wird zur wirtschaftspolitisch überwachten, untergeordneten Einheit der Europäischen Union. So ist ein Beschluss des Rates der Union über die Grundzüge der Handelspolitik - gegen einheimische soziale Politik zur Minderung der Arbeitslosigkeit – nicht an das Bundesverfassungsgesetz Österreichs gebunden! Das Europäische Parlament wird nachträglich über die Grundzüge informiert. Österreich wird verpflichtet sich dem Unionsrecht unterzuordnen und kann verwarnt und bestraft werden, wenn es dieser Verpflichtung nicht nachkommt und kann auch keine Subsidiaritätsrüge erheben. Dieses undemokratische Verfahren kennt keine Gewaltenteilung!
Der neoliberale EU-Wirtschaftskurs greift auch in die Währungspolitik und die Beschäftigungspolitik. So ist das Ziel Vollbeschäftigung aus den Verträgen verschwunden. Es gibt auch keine Schranken gegen Steuer- und Lohndumping im Vertrag. Das Ziel der Errichtung einer Sozialunion und die Sozialstaatlichkeit unter den Werten der Union sucht man vergebens.
Die Großen Freiheiten des kapitalistischen Binnenmarktes, freier Verkehr von Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen sind die Grundwerte der Union und nicht die Freiheit, die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Bürgerinnen und Bürger Österreichs!
Der Europäische Gerichtshof ist der Motor der Integrationsentwicklung. In den Urteilen wurden die Marktfreiheiten über die sozialen Belange gestellt. Die Vertrag von Lissabon befördert den Sozialabbau.
Akzeptiert hat das österreichische Bundesvolk das nicht, denn die Bürger waren bei der Volksabstimmung über diese Tatsachen nicht unterrichtet und haben auch mit der Zustimmung zum Beitrittsverfassungsgesetz nicht jeder Entwicklung der EU zugestimmt.
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