2011-01-22

Vertragsergänzung


Vertragsergänzung

Der Europäische Rat hat am 16. Dezember 2010 Art. 136 AEUV zu ergänzen beschlossen, nämlich um die folgenden Sätze:

"Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabiltätsmechanismus schaffen, der im unvermeidlichen Fall aktiviert wird, um die Stabilität der Euro-Zone abzusichern. Die Gewährleistung von jeglicher finanzieller Hilfe im Rahmen des Mechanismus ist an strikte Bedingungen gebunden".

Diese Vertragsergänzung soll der Eurorettungspolitik, die bereits betrieben wird, nachträglich legitimieren und für die Zukunft eine Vertragsgrundlage geben. Sie wird im vereinfachten Änderungsverfahren nach Art. 48 Abs. 6 EUV duchgeführt, bedarf aber nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (entgegen dem Wortlaut des Vertrages) in Deutschland nicht nur der Zustimmung des Deutschen Bundestages und Bundesrates, sondern einer neuen Verfassung der Deutschen, die ermöglicht, daß Deutschland seine umfassende Staatsgewalt (Souveränität) zugunsten eines Unionsstaates als einem Bundesstaat aufgibt. Das geht nicht ohne Verfassungsreferendum des Deutschen Volkes, also nicht ohne verfassungsgebende Volksabstimmung, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls ausgesprochen hat. Das Einstehen für Schulden anderer Staaten, das bereits praktiziert wird, schafft eine Haftungs- und Finanzunion. Diese Politik ist der endgültige Schritt zum Bundesstaat Europäischen Union, selbst wenn das nur für Notfälle vereinbart wird. Auf diese Weise soll der Euro, dessen Zweck immer schon war, die Staatswerdung der Union zu erzwingen, gerettet werden. Das wird zu großen politischen Unruhen führen, jedenfalls zur Verarmung großer Massen der Deutschen, aber auch anderer Völker. Vornehmlich werden damit die Banken geschützt, die im Übermaß Kredite an Staaten und an Private ausgereicht haben, die zwandsläufig notleidend geworden sind. Nicht nur Deutschland muß sich für den Unionsstaat öffnen, sondern auch alle anderen Euroländer. Weiterhin muß der Unionsbundesstaat durch ein Verfassungsgesetz gegründet werden, der ein die Politik der Union demokratisch legitimierendes Volk verfaßt. Das bedarf eines verfassungsgebenden Aktes des Unionsvolkes. Daß ein solcher Schritt nur für die Euroländer unternommen wird, ist schwer vorstellbar.

Die Vertragsergänzung verändert die Währungsunion in ihrem Wesen; denn sie wird von einer Stabiltätsgemeinschaft, die sie sein sollte, aber niemals war, zu einer Haftungsgemeinschaft. Sie wird dadurch Transfer- und Finanzunion. Die Voraussetzungen der Währungsunion waren wirtschaftliche Konvergenz und stabile Haushalte der Mitglieder. Beides entsprach nie der Realität. Anstatt den gescheiterten Versuch der Währungsunion aufzugeben, rennen jetzt die Staats- und Regierungschefs gegen die ökonomischen Gesetze an, in der Hoffnung, mit einer untragbaren gemeinsamen Verschuldung den optimalen Währungsraum zu schaffen Sie werden alle beteiligten Volkswirtschaften, auch und vor allem die Deutschlands, runinieren und ihre Völker ins Unglück reißen. Grund für die Krise sind nämlich nicht die Spekulanten (eine der Lebenslügen der Politik), sondern die Schulden oder eben die kreditäre Geldvermehrung der Banken. Diese ist nur durch die grenzenlose Kapitlsverkehrsfreiheit möglich geworden, der schwerste Fehler der internationalen Politik.
Schon jetzt erweisen sich die "strikten Bedingungen" für Griechenland und Irland, über die der "Rettungsschirm" aufgespannt ist, als verheerend. Die Ländern sind in eine Rezession gezwungen, die ihnen großen Schaden zufügt. Ökonomisch vernünftig wäre allein, daß sie aus der Währungsunion ausscheiden, ihre eigene Währung leistungsgerecht bewerten lassen und sich von ihren Schulden zu Lasten der Banken lossagen. Das ist die normale Schuldbefreiung insolventer Staaten. Wenn die betroffenen Banken dadurch in Schwierigkeiten geraten, folgt das dem Risiko, das sie eingegangen sind. Systemrelevant ist keine Bank, weil es genug solide Kreditinstitute gibt, welche die Aufgaben übernehmen können. Das Vermögen der Einleger ist teilweise, wenn auch nicht hinreichend, gesichert. Die außerordentliche Staatsverschuldung macht über kurz oder lang ohnehin eine entschuldende Währungsreform unvermeidlich. Es ist mehr als zweifelhaft, ob das Bundesverfassungsgericht die Rettungsmaßnahmen toleriert. Deren Vertrags- und Verfassungswidrigkeit ist offenkundig.

Die Vertragsverletzungen des Europäischen Zentralbank, vor allem der Ankauf der Schrottanleihen überschuldeter Eurostaaten, werden durch die Vertragsergänzung nicht behoben. Die EZB soll vielmehr, wird vorgeschlagen, ihr Grundkapital verdoppeln. Das erweitert die Haftung der Mitglieder der Eurogruppe zusätzlich.
Die Verfassungsbeschwerde der Fünf Professoren gegen diese Maßnahmen ist unter den Downloads zu lesen.
Die Währungsunion schafft im übrigens den Deutschen keine Vorteile - eine weitere Lebenslüge der Politik, damit die Deutschen die Kosten der Eurorettung hinnehmen. Vielmehr haben die Deutschen einen schweren Verlust an Kaufkraft hinzunehmen, weil Deutschland die Währung nicht aufwerten kann. Es gibt auch keine volkswirtschaftlichen Vorteile wegen der durch die unterbewertete Währung begünstigten Exporte. Zum einen sind dadurch die Importe verteuert. Zum andere würde die Kaufkraft des Publikums, die in etwa ohne den Euro 50% höher wäre, den Binnenabsatz beleben. Der erfolgreiche Export beruht zudem auf der Qualität der deutschen Industrieprodukte, die in der ganzen Welt benötigt werden.
Quelle: www.kaschachtschneider.de 

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