Das Herkunftslandprinzip steht nicht im EU-Vertrag von Lissabon, wird aber praktiziert.
Es bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass alle Waren- u.
Dienstleistungen, die in einem Mitgliedsland der EU erlaubt sind, auch
in Österreich zugelassen werden müssen.
Heimische Vorschriften werden natürlich damit umgangen. Auch wenn die Erzeugung der
Waren mit Lohnsklaven erfolgte und auf die Umwelt nicht Rücksicht genommen
wurde, gilt das Anerkennungsprinzip.
Das Herkunftslandprinzip,
das aus den „Grundfreiheiten“ der EU - des
Binnenmarktes -, durch
Textauslegung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH)hergeleitet wurde, hat
verheerende Auswirkungen:z.B. müssen immer mehr Bauern
und Mittelstandsbetriebe
aufgeben, oder sind am Rande des Konkurses.
Durch Standortwettbewerb,
Kostendumping und dem Lohndumping machen
einige Unternehmer
kurzfristig enorme Gewinne, zu Lasten der Arbeitslosen und
in prekäre
Arbeitsverhältnisse gedrängte Menschen. Beispielsweise können
polnische Unternehmen, mit
englischer Rechtsordnung und ukrainischen
Arbeitern - nach deren
Arbeitsrecht - überall in der Europäischen Union tätig
werden und die Löhne
drücken.
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