2013-06-12

Gibt das Bundesverfassungsgericht endlich Rechtschutz?

Überschreitet die Europäische Zentralbank mit den umstrittenen Staatsanleihenkäufen ihre Kompetenzen? Ist der ESM und die EZB-Inflationspolitik verfassungswidrig? Das muss ab heute das Bundesverfassungsgericht prüfen.

Hans Werner Sinn (Ifo-Institut): Euro-Rettungs-Haftungsrisiko von 1363 Milliarden Euro! (Tagesspiegel)

"Das Gericht könne nicht wieder eine seiner berühmten "Ja-aber"-Entscheidungen treffen, mahnte der Prozessvertreter für den CSU-Politiker Peter Gauweiler, Dietrich Murswiek".  (Deutschlandfunk).

 CSU-Politiker Peter Gauweiler in "Zeit-online": "Es sei ein klares Nein gefordert, weil die EZB mit ihrem Handeln die europäische Demokratie gefährde".

Tagesspiegel: "Der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Werner Sinn spricht in Karlsruhe von gefährlicher Retterei".

Money-Online: „Es wäre gut, wenn das Euro-Abenteuer durch eine rechtliche Entscheidung beendet wird“, sagt Karl-Albrecht Schachtschneider, einer der Kläger. „Für mich steht fest, dass es sich um klare Verstöße gegen Art. 123 und 124 AEUV handelt“, sagt der Kläger Kerber. „Sie sollten die Bedingungen einer Vollzugsuntersagung der Bundesbank definieren“, fordert er das Gericht auf, „denn die Bundesbank könnte als größte nationale Zentralbank im Euroraum vorangehen.“

"Die Welt": "Die EZB hat nicht die Befugnis, den optimalen Währungsraum erst zu schaffen", schimpfte Beschwerdeführer Karl Albrecht Schachtschneider. "Wenn er nicht besteht, muss das Projekt der Einheitswährung aufgegeben werden." Gauweiler-Anwalt Murswiek sieht einen ganz neuen Charakter der Euro-Zone kommen. "Aus der Währungsunion macht die EZB eine Haftungsunion, ohne Mitgliedstaaten und Parlamente zu fragen."

Urteile:

1993: Solange die demokratische Legitimation der Europäischen Union über eine Rückkopplung an die nationalen Parlamente erfolgt, müssen dem Bundestag Aufgaben und Befugnisse "von substantiellem Gewicht" verbleiben.

Lissabon:

Ein Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre unter dem Grundgesetz nicht möglich (Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a.).

Euro-Rettungspolitik:

Der Bundestag dürfe keinen Mechanismen zustimmen, die zu nicht überschaubaren Belastungen führen können. Jede Maßnahme größeren Umfangs muss vom Bundestag bewilligt werden. Die Abgeordneten müssen die Kontrolle über fundamentale haushaltspolitische Entscheidungen behalten (Az. 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10).
 

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

MMNews: EZB-Diktatur, Fiskal-Farce, €urokrakie

Im Hinblick auf die BVerfG-Entscheidung am 12.09.2012, von der allgemein eine „wichtige Beschränkung des ESM“ erwartet wird, ist die Ankündigung und Entscheidung der EZB, zukünftig unbeschränkt Staatsanleihen aufzukaufen, ein Affront. Die Botschaft ist klar: Gleich was ihr Richter entscheidet, ihr haltet uns nicht auf; notfalls werden wir über die EZB die Rolle des ESM übernehmen.





Der Ankauf von Staatsanleihen, d.h. Staatsfinanzierung, ist der EZB verboten. Sie ist für Geldwertstabilität zuständig und das schließt direkte oder indirekte Staatsfinanzierung aus. Doch hat die EZB bereits für hunderte Milliarden Anleihen aufgekauft und kündigte nun am 06.09.2012 ein Programm unbegrenzter Staatsanleihekäufe an. „Bedingung“ sei, dass hierfür die de facto bankrotten Club-Med-Länder einen Finanzierungsantrag stellen und erst danach „konditionierte“ Auszahlung erfolge. Das läuft auf Eurobonds hinaus. Natürlich begrüßen der Finanzminister und seine Kanzlerin diesen Schritt. In Tageszeitungen wird die „konditionierte Kreditgewährung“ als kluge „Einschränkung“ der Anleihekäufe bewertet. Das ist etwa so, als würde man einen Todeskandidaten unter dem Fallbeil fragen, ob er unter der Auflage, zukünftig brav zu sein, begnadigt werden will. Da fällt die Entscheidung wirklich schwer! Also eine tolle und wichtige Auflage, findet auch die Mehrheit der Journalisten des Mainstream. Dummheit ist wahrlich grenzenlos! Keine einzige Auflage des Maastricht-Vertrages wurde bislang eingehalten und trotz dutzender Verstöße gab es niemals Sanktionen. Aber zukünftig werden die „Auflagen“ eingehalten? Welch eine Farce!



Anonym hat gesagt…

MMNews: Teil 2

Auch nationale Entscheidungen gegen die Schaffung eines europäischen Gesamtstaates wurden und werden konsequent ignoriert, so etwa das Votum der Franzosen und Niederländer gegen die Europäische Verfassung. Schnell schuf man den Vertrag von Lissabon und seitdem entscheidet die Regierung und nicht das Volk über supranationale Belange, auch wenn diese die Nationalstaaten betreffen. Nur Irland bestand auf Volksbefragung und die ging für die Eurokraken in die Hosen. Doch auch das irische Veto wurde durch eine Wiederholung der Wahl ausgehebelt (wir wählen so lange, bis das Ergebnis passt!). Typisch für diese rigorose und völlig gesetzlose Vorgehensweise der Euro-Outlaws, die nur die Regeln ihrer eigenen Clique respektieren, ist ein Ausspruch von Guiliano Amato (ehem. Vizepräsident des sog. Europäischen Konvents): „Deshalb ziehe ich es vor, langsam vorzugehen und die Souveränität Stück für Stück zu zerbrechen, und dabei plötzliche Übergänge von den nationalen zu den Befugnissen des (europäischen, AdU.) Bundes zu vermeiden …“ Ähnlich äußerte sich Jean Claude Juncker (Vorsitzender der Euro-Gruppe): „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”


Es existiert nur ein Faktum: Jeder Widerstand gegen die Fortsetzung und Verfestigung des Eurosystems und die Auflösung der Nationalstaaten der Eurozone wird zuerst ignoriert, dann pressemäßig aufgesplittert und anschließend gebrochen. Kein Gesetz, kein Vertrag, keine Zusage/Absichtserklärung irgendeines politisch verantwortlichen Eurobefürworters wurde im Hinblick auf den Euro jemals eingehalten. Das große Ziel ist die Auflösung und Verschmelzung von 27 Nationalstaaten zu einem €uropa-Imperium, geleitet von einer aus dem System heraus (undemokratisch) bestimmten, dirigistischen Eurokraken-Hierarchie.


Im Hinblick auf die BVerfG-Entscheidung am 12.09.2012, von der allgemein eine „wichtige Beschränkung des ESM“ erwartet wird, ist die Ankündigung und Entscheidung der EZB, zukünftig unbeschränkt Staatsanleihen aufzukaufen, ein Affront. Die Botschaft ist klar: Gleich was ihr Richter entscheidet, ihr haltet uns nicht auf; notfalls werden wir über die EZB die Rolle des ESM übernehmen. Merkt Euch: Wir finanzieren was, wen und in welcher Höhe wir auch immer wollen und zwar - seit 06.09.2012 – auch ohne substantielle Sicherheitsleistung[1] des finanzierten Staates.