2013-12-19

50 % der Unterstützungserklärungen des EU-Austritts-Volksbegehrens geschafft

Seriosität und Überparteilichkeit wichtig
Zeiselmauer (ptp014/19.12.2013/12:00) - Die Betreiber des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens geben heute bekannt, daß sie bereits mehr als die Hälfte der gesetzlich geforderten, rund 8.500 gemeindeamtlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen zur Einleitung des Volksbegehrens vorliegen haben; die behördliche Frist zu deren Einreichung im Innenministerium läuft noch bis Dezember 2014. Der genaue Text des Volksbegehrens, der in dieser Form vom Leiter der Abteilung für Wahlen und Volksbegehren im Innenministerium, Mag. Robert Stein, für "gesetzeskonform" erklärt wurde und wie er auf jeder Unterstützungs-Erklärung angeführt ist, lautet: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen".
"BZÖ-Volksbegehren" - parteitaktisches Manöver?
Zum Volksbegehren, das vor wenigen Tagen vom BZÖ angekündigt wurde, erklärt Inge Rauscher, Sprecherin des überparteilichen Personenkomitees für das EU-Austritts-Volksbegehren: "Ginge es den BZÖ-Politikern wirklich um die Sache und nicht um ein parteitaktisches Manöver, um sich als gescheiterte Nationalratspartei vor den EU-Parlaments-Wahlen wieder ins Gespräch zu bringen, würden sie die seit Monaten laufende Einleitungsarbeit (Unterschriftensammlung) am überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren unterstützen bzw. zu dessen Unterzeichnung aufrufen! Es zeigt den Charakter einer Partei, wenn diese versucht, eine bereits laufende direkt-demokratische Aktion unabhängiger Bürger parteipolitisch zu vereinnahmen und damit zu marginalisieren. Informationen zum überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren sind seit längerem im Internet verfügbar (http://www.eu-austritts-volksbegehren.at )."
Die Propaganda-Bezeichnung "Stoppt die EU" des angekündigten BZÖ-Volksbegehrens sei irreführend, da der rechtlich relevante, offizielle Text des BZÖ - wie aus deren Unterstützungs-Erklärung nachstehend wörtlich angeführt - ebenso einen Fortbestand der EU-Mitgliedschaft mit allen Konsequenzen zur Folge haben könnte: "Volksbegehren für ein vom Nationalrat zu beschließendes Bundesgesetz zur Abhaltung einer Volksabstimmung über den Verbleib bzw. Austritt Österreichs bei bzw. aus der EU." Bezeichnenderweise steht dieser Text auf dem Unterstützungs-Formular zudem nur kleingedruckt.
Binnenmarkt und freier Warenverkehr - "Geburtsfehler" der EU
Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT und Mitglied des unabhängigen Personenkomitees für das echte EU-Austritts-Volksbegehren, ergänzt: "Einer der wichtigsten Gründe, warum die gesamte EU-Konstruktion so verheerende Auswirkungen in volkswirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und tierschutzrelevanter Hinsicht hat, ist der EU-Binnenmarkt: Freier Warenverkehr über alles, also grenzenloser und völlig ungezügelter Freihandel! Dieser Götze der EU, der seit Jahrzehnten auch vom EuGH gnadenlos durchgepeitscht wird, steht über allen anderen menschlichen Werten und auch denen von leidensfähigen Tieren, die lediglich als "Waren" betrachtet und behandelt werden; Beispiele sind ausbeuterische Massentierhaltung oder Langzeittiertransporte. Bisher ist jedenfalls nicht bekannt geworden, daß das BZÖ gegen diesen "Geburtsfehler" der EU, der ja seit Jahrzehnten besteht, aufgetreten wäre, schon gar nicht in den Jahren ihrer Regierungsbeteiligung".
Inge Rauscher abschließend: "Wir werden jedenfalls an der Einleitung des echten EU-Austritts-Volksbegehrens weiterarbeiten, auch wenn wir über keine mit Parteien vergleichbare Finanzierung verfügen und die gesamte Arbeit dafür ehrenamtlich geleistet wird."
Aussender: EU-Austritts-Volksbegehren
Ansprechpartner: Inge Rauscher
Tel.: 02242/70516
E-Mail: ihu@a1.net
Website: www.eu-austritts-volksbegehren.at

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