2013-12-10

EU-Austritts-Volksbegehren: Halbzeit!




 Das mit insgesamt 9964 (angenommen wurden 9270)U-Erklärungen im Bundesministerium für Inneres eingereichte Volksbegehren für Österreichs Austritt aus der Europäischen Union wurde vom Innenminsisterium abgewiesen. Es blieb nur der Gang zum Verfassungsgerichtshof Österreich um Rechtschutz vor der Regierung zu bekommen. Die Verfassungsbeschwerde wurde fristgerecht beim Verfassungsgerichtshof Österreich (VfGH) eingereicht. Der Rechtschutz wurde aber wieder verwehrt! 

Das Volksbegehren wurde neu gestartet. Alle müssen neu unterschreiben! >>>mehr >>>
Frist: Anfang Dezember 2014!
Mittlerweile sind etwa 5000 gültige U-Erklärungen bei uns eingelangt. 






Abweisung/Bescheid des BMI:

Gedanken zur Abweisung des Volksbegehrens

Stellungnahme zur Gegenschrift des Innenministeriums 

Presseaussendung zum Prüfungsbeschluss des VfGH

Prüfungsbeschluss des Verfassungsgerichts Österreich 

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