Der Vertrag von Lissabon auch „Reformvertrag“ genannt, bringt eine neue Zuständigkeitsordnung:
Es gibt jetzt auschließliche und geteilte Zuständigkeiten. Alle wichtigen Politiken fallen in den Bereich der ausschließlichen Zuständigkeiten: Das betrifft die Währung, das Militär, den Binnenmarkt und die Grundzüge der Wirtschaft der Union. Dort haben die Parlamente der Mitgliedsstaaten kein Vetorecht und im Bereich der geteilten Zuständigkeiten verlieren die Mitgliedsstaaten das Mitspracherecht, wenn die Union einen bestimmten Bereich übernehmen will. Unter den Bereich der geteilten Zuständigkeiten fallen alle sonstigen wichtigen Politikbereiche. Diese neue Zuständigkeitsordnung schließt die Dogmatik vom Staatenverbund aus.
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