2010-10-02

Beitritt in die EU

12.6.1994: Volksabstimmung EU

Ergebniss der Volksabstimmung über das EU-Beitrittsverfassungsgesetz:   66,6% dafür  und   34,4% dagegen.

Die Fragestellung: Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?

Ergänzung:
Der Wortlaut des Bundesverfassungsgesetzes BGBL.Nr. 744/1994 ist wie folgt: 
 
Artikel I: Mit der Zustimmung des Bundesvolkes zu diesem Bundesverfassungsgesetz werden die bundesverfassungsgesetzlich zuständigen Organe ermächtigt, den Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union entsprechend dem am 12. April 1994 von der Beitrittskonferenz festgelegten Verhandlungsergebnis abzuschließen.
Artikel II: Der Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union darf nur mit Genehmigung des Nationalrates und der Zustimmung des Bundesrates hiezu abgeschlossen werden. Diese Beschlüsse bedürfen jeweils der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. 
Artikel III: Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Kommentar:
 Wer kannte den Text des Verhandlungsergebnisses vom 12. April 1994? 
Man machte sich keine Mühe den österreichischen Bürgern die Konsequenzen des Beitrittsgesetzes zu erläutern. Es hätte ein Text verfasst werden müssen, der die in Österreich lebenden Menschen erklärt hätte, worüber sie eigentlich abstimmen sollen und welche Hoheiten Österreich zur gemeinschaftlichen Ausübung an die EU abgeben wird - wie sich die Bundesverfassung (gesamt)ändern wird.  Die Bürgerinnen und Bürger konnten die tragweite der Staatsverträge nicht erkennen und einschätzen. 


In etwa einem Monat wurde also in Österreich ein so wichtiges Gesetz durch das Parlament gepeitscht (12. April 1994-5.Mai 1994). Ohne ausreichende Miteinbeziehung des Volkes und ohne ausreichende öffentliche Diskussion. In der Schweiz würde ein solcher Schritt lange und brei in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Deswegen lehnten die Schweizer auch die EU ab. Der Parlamentarismus ist in Österreich zum Parteienstaat verkommen. Die Opposition wird milde belächelt, gar nicht ernst genommen. Der Mehrheitswille der Bürger wird keineswegs umgesetzt.  

Die weite und offene Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU, also die Verlagerung der Staatlichkeit Österreichs auf die EU in allen wichtigen Bereichen wie Wirtschaft, Währung, Soziales usw. erfolgte ohne Legitimation des Volkes.  Es wurde kein Vorbehalt keine Grenze gezogen, wieweit sich Österreich Brüssel unterordnet. Es hätte beispielsweise ein Integrationsartikel in die Bundesverfassung aufgenommen werden können, der Grenzen der Integration schafft. Die Deutschen bekamen im Zuge des Maasticht-Prozesses einen dementsprechenden Artikel in das Grundgesetz (Art. 23 GG).

Die Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung wurde gesamtgeändert, ohne dass die Bürger über die Änderung zugestimmt haben. Sie konnten die Tragweite der Gesamtänderung nicht erkennen und einschätzen.

 Die Desinformationskampagne war gewaltig. Die bekanntesten Lügen der Medien und Politiker war die Erhaltung des Schillings und der Neutralität. Aber auch die Standortsicherung der Industrie, der Schutz vor Arbeitslosigkeit und die Warnung, dass man Abseits stehen würde verfehlten nicht ihre Wirkung. Nach dem Beitritt nutzten viele  Unternehmer die neue EU-Freiheit: Sie verlagerten ihre Betriebe ins Ausland aus und die Arbeitslosenzahlen stiegen. Die Schweizer haben Wohlstand, Neutralität und Direkte Demokratie - ohne Mitgliedschaft in der Europäischen Union. 


Der Schilling war schon zum Zeitpunkt des Beitritts abgeschafft. Der EU-Vertrag von Maastricht (1992) brachte schon die Einführung einer gemeinsamen Währung innerhalb der EU.


Die immerwährende österreichische Neutralität, welche die Voraussetzung der 2. Republik war war schon mit dem Maastricht-Vertrag verfassungswidrig reduziert worden. (mehr) Die Militärpolitik der EU ist auf Kriege ausgerichtet. Das widerspricht der Bundesverfassung Österreichs. Art. 9 a Abs. 2 B-VG: "Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung". Österreich war schon 1994  militärisch und wirtschaftlich in die EU sehr weit integriert. Heute - mit dem Vertrag von Lissabon  kann man real kaum mehr davon sprechen,  dass Österreich neutral ist, obwohl man das vorgibt zu sein. Österreich wurde gegebenenfalls zu Angriffskriegen auf der ganzen Welt verpflichtet. Da nützt der UNO-Vorbehalt wenig. Die  USA, Israel, die NATO kümmert sich wenig bis gar nicht um UNO-Resulotionen. Das beweisen die Kriege und militärischen Aktionen in der Vergangenheit. So wurde Jugoslawien - ohne UNO-Mandat -  von der NATO angegriffen. Kriegsgründe werden konstruiert (Irak, Afghanistan etc.)


Der Bericht des Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHVHR) über den Angriff des Schiffskonvoi mit Hilfsgütern für Gaza durch israelische Soldaten, der Ende September 2010 veröffentlicht wurde, kommt zum Ergebnis, sechs der neun Getöteten wurden aus nächster Nähe hingerichtet, obwohl sie keine Gefahr darstellten. Sie wurden mit mehreren Schüssen in den Oberkörper, Hals und in den Kopf getötet. Der 19-jährige US-Staatsbürger Furkan Dogan (Bild links) türkischer Herkunft, der mit seiner Videokamera den Überfall filmte, wurde sogar aus kürzester Distanz ins Gesicht geschossen, als er am Boden lag. Bericht

Das Recht des Bürgers auf seine Beteiligung an Gesamtänderungen der Bundesverfassung wurde verletzt. Der Beitrittsvertrag vom 24. Juni 1994 (auf dem Stand des Maastricht-Vertrages der EU vom 7. Februar 1992 ändert die Verfassung der Menschen in Österreich grundlegend und wäre mit der politischen Freiheit nur vereinbar, wenn er nicht verfassungs- und staatswidrig wäre. Jeder Österreicher kann diese Rechtswidrigkeit beim Verfassungsgericht Österreich geltend zu machen. 

Die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung wurden durch den Beitritt in die EU verfassungswidrig auf einen kümmerlichen Rest reduziert. Die Freiheit der Menschen darf nicht zur Disposition der Politik stehen.   








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