Das System der Parteiendemokratie genügt nicht um zu einem unabhängigen Staat wieder zu erlangen
In Österreich haben wir eine repräsentative Demokratie, in der die Gesetzgebung durch das Parlament vollzogen wird. Das ist kein Widerspruch zum Volkswillen, solange es sich hierbei um Volksvertreter handelt, die bemüht sind, den Mehrheitswillen des gesamten Volkes umzusetzen. Es ist für die gewählten Politiker sehr schwierig den Willen aller Menschen zu berücksichtigen. Trotzdem müssen sie sich ständig darum bemühen, das Richtige für die allgemeine Freiheit und für das Gemeinwohl auf der Grundlage der Wahrheit zu erkennen und die richtigen Gesetze zu beschließen, im Rahmen der Verfassung. Die Bürger und Bürgerinnen sollten diesen Rechtsgesetzen mehrheitlich zustimmen können. Sie garantieren den allgemeinen Vorteil und die Freiheit und nicht die Herrschaft.
Entwickelt sich in einem Staat allerdings eine Parteienherrschaft, die ausschließlich den Regierungsvorschlägen folgen oder der Parteilinie gehorchen müssen, dann sind die Abgeordneten des Volkes nicht mehr frei und ihrem Gewissen verpflichtet. Demokratie ist also die politische Form der Freiheit. Rechtsgesetze sind notwendig, schränken nicht die Freiheit ein, sondern garantieren sie vielmehr. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, denn sie schützen vor der Willkür des Anderen. Einen wichtigen Schritt demokratie-politisch weiter gedacht: Durch die Möglichkeit direkt demokratischer Entscheidungen wird die repräsentative Demokratie positiv beeinflusst. Wenn das Volk Entscheidungen jederzeit an sich ziehen und selbst treffen kann, werden auch parlamentarische Entscheidungen inhaltlich sehr viel stärker an den Mehrheitswillen der Wähler zurückgebunden. Das Schweizer Modell (Neutralität und Direkte Demokratie) ist richtungweisend.
Entwickelt sich in einem Staat allerdings eine Parteienherrschaft, die ausschließlich den Regierungsvorschlägen folgen oder der Parteilinie gehorchen müssen, dann sind die Abgeordneten des Volkes nicht mehr frei und ihrem Gewissen verpflichtet. Demokratie ist also die politische Form der Freiheit. Rechtsgesetze sind notwendig, schränken nicht die Freiheit ein, sondern garantieren sie vielmehr. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, denn sie schützen vor der Willkür des Anderen. Einen wichtigen Schritt demokratie-politisch weiter gedacht: Durch die Möglichkeit direkt demokratischer Entscheidungen wird die repräsentative Demokratie positiv beeinflusst. Wenn das Volk Entscheidungen jederzeit an sich ziehen und selbst treffen kann, werden auch parlamentarische Entscheidungen inhaltlich sehr viel stärker an den Mehrheitswillen der Wähler zurückgebunden. Das Schweizer Modell (Neutralität und Direkte Demokratie) ist richtungweisend.
Die repräsentative Demokratie Österreichs, die zur Parteienoligarchie verkommen ist, steht dem Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entgegen: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. “
Dringend ist eine Besinnung auf den freiheitlichen Gedanken:„ Der irrigen These, die Parteien seien für die Demokratie notwendig, ist die These entgegenzusetzen: Parteiliche Parteien verhindern die freiheitliche Demokratie, die Republik; denn diese bedarf des echten Parlaments, das durch öffentlich Diskussion des Wahren und richtigen für das gute Leben aller in allgemeiner Freiheit definiert ist. Ein solcher Parlamentarismus wird aber durch die parteilichen Parteien erstickt. Richtig ist die These: Parteiliche Parteien machen die Republik unmöglich. Volk und Staat sind in der Republik nicht sich gegenüberstehende Personen.
Weder sind das Volk oder gar die Gesellschaft Person noch der Staat. Personen sind allein die (rechtsfähigen) Menschen, deren „Vereinigung unter Rechtsgesetzen“ der Staat ist. Diese Vereinigung, die Hobbes als „eine Person, „einen künstlichen Menschen, Locke einen „einzigen politischen Körper, Rousseau als „öffentliche Person“, alle eher im v. Gierkeschen Sinne als Analogen zum Menschen, begreifen, benötigt nach Kant die drei Gewalten als „moralische Personen.“[1]
Weder sind das Volk oder gar die Gesellschaft Person noch der Staat. Personen sind allein die (rechtsfähigen) Menschen, deren „Vereinigung unter Rechtsgesetzen“ der Staat ist. Diese Vereinigung, die Hobbes als „eine Person, „einen künstlichen Menschen, Locke einen „einzigen politischen Körper, Rousseau als „öffentliche Person“, alle eher im v. Gierkeschen Sinne als Analogen zum Menschen, begreifen, benötigt nach Kant die drei Gewalten als „moralische Personen.“[1]
Die Organe des Volkes sind keine Vertreter des Volkes, sondern Beauftragte des Volkes!
Die EU-Gesetzgebung ist exekutivistisch und nicht gewaltengeteilt. Das Europäische Parlament kann selbst keine Gesetze vorschlagen und beschließen, es stützt nur die Gesetzgebung. Die großen Fraktionen bestimmen auch innerhalb dieses schwachen demokratischen Gremiums. Das genügt nicht der Demokratie und der politischen Freiheit der Bürger.
[1] Schachtschneider, Karl Albrecht: Res publica res populi. Grundlegung einer Allgemeinen Republiklehre. Ein Beitrag zur Freiheits-, Rechts- und Staatslehre. 1994, S. 1046
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