Autor: Helmut Schramm
Die Österreicher wollen in Frieden und Freiheit leben und über ihre Politik selbst bestimmen. Innerhalb der EU ist das nicht möglich. Die untragbare Entwicklung der EU-Verträge mit diktatorischen Ermächtigungen (Kompetenz-Kompetenzen, Vereinfachtes Änderungsverfahren mit dem Recht auf Einführung von EU-Steuern), neuer Zuständigkeitsordnung Grundrechtecharta (schlechteste Menschenrechtstext der Geschichte), weiterer Aushöhlung der Neutralität und die jüngsten Euro-Rettungsmaßnahmen mit baldigen ständiger Verpflichtung zum Schuldenmachen für die Hochfinanz (ESM), die allesamt vertrags- u. verfassungswidrig sind, beweisen dies zusätzlich. Dieses Szenario ist nur ein weiterer Schritt zur illegalen - weil nicht mit rechtlichen Verfassungsschritten begründeten – bundesstaatlichen Entwicklung der EU. Nicht einmal die Parlamente werden über die wichtigsten Politiken mit einbezogen! Wo ist dann die Stimme der Bürger? Die Demokratie als das Recht wählen zu gehen, genügt nicht. Eine Echte Stärkung der politischen Mitsprache würde die Einführung der Direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild sein. In einer Direkten Demokratie, wie in der Schweiz gelebt, kann man über alles abstimmen. Und die Schweizer sind damit gut gefahren. Sie lehnten bislang erfolgreich die Teilnahme an der (Untergangs) EU und dem EURO ab.
Initiativen für mehr Direkte Demokratie werden regelmäßig von der österreichischen Bundesregierung und anderen EU-(Hochfinanz)Vasallen abgeschmettert. So wie jüngst im Parlament auf Antrag der FPÖ.
Wer die demokratische Republik Österreich, von der das Recht vom Volke ausgeht erhalten will, muss sich für den EU-Austritt Österreich einsetzen. Das Austrittsrecht wurde jetzt im jüngsten Lissabonvertrag der EU festgeschrieben und ist mit vorherigen entsprechenden verfassungsrechtlichen Schritten möglich und notwendig. Nach dem Austritt aus der EU hat Österreich die Chance auf wirklich politische Mitsprache der Bürger (mehr Direkte Demokratie), auf eine Bundesverfassung, die auch anwendbar ist (derzeit gilt für Europarecht die EU- Charta der Grundrechte (über 80% der Gesetze gehen von der EU aus) und auf wirkliche Einhaltung der immerwährenden Neutralität (so wie 1955 festgeschrieben).
Spannend wird die Debatte und Abstimmung im Parlament über das EU-Austritt-Volksbegehren im nächsten Jahr. Werden die Parlamentsparteien wieder die Demokratie mit Füßen treten?
Wir erwarten ein erfolgreiches Volksbegehren. Jene Parteien, welche den Volkswillen ignorieren, werden bei den nächsten Wahlen abgestraft werden. Die Bürger werden Parteien unterstützen/wählen, denen Freiheit, Rechtsstaat und Sozialstaat, also das Gemeinwohl als Ziel ihrer Tätigkeit ansehen und den Austritt Österreichs aus der EU als Voraussetzung dafür erkennen.
Alternativ gibt es auch Kleinparteien. Beispielsweise die NFÖ (Neutrales Freies Österreich) oder die neue EU-Austrittspartei (EU-aus).
Mit dem Ja zum Beitritt Österreichs in die Europäische Union am 12. Juni 1994 haben die Österreicherinnen und Österreicher keinen Freibrief für jede Entwicklung der EU gegeben. Schon gar nicht zum illegalen Bundesstaat, der geschaffen wurde. Das ist gegen die Republik und verfassungswidrig. Das Volk soll entscheiden dürfen! Autor: Helmut Schramm
13.10.11
Echte Direkte Demokratie ist innerhalb der EU nicht möglich!
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen