In der „Wiener-Zeitung“ vom 22. Oktober 2011 werden die Leser durch folgende Fragestellung zur Abstimmung aufgerufen:
Sollen steuer- und wirtschaftspolitische Entscheidungen vom Nationalrat ans Europäische Parlament abgegeben werden?
Diese Frage ist ungenau und für Herr und Frau Österreicher irreführend.
Warum?
Das Europäische Parlament ist kein volles Parlament. Es stärkt und stützt nur die EU-Gesetzgebung, so argumentiert auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland. Zuständig für die Gesetzgebung ist vor allem der Rat, der aber die meisten EU-Gesetze pauschal absegnet. Die EU-Kommission hat das alleinige Vorschlagsrecht für die Richtlinien, Verordnungen und andere verbindliche Weisungen der Europäischen Union. Die EU-Bürokratie schreibt die Gesetze und legt sie der Kommission vor, dahinter die Lobbys der führenden Unternehmen und des Militärs (Nato).
Schon der Beitritt und die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon sind verfassungswidrig. Das wurde in der Verfassungsbeschwerde Österreich hinreichend dargelegt. Die Europäische Union ist funktional schon längst ein Bundesstaat. Die Mitgliedstaaten haben zwar noch ihre Eigenstaatlichkeit, aber scheibchenweise wurden die „Vereinigten Staaten von Europa“ nach US-Vorbild nun fast geschaffen. Der Plan des US-Bankiers und „Vaters Europas“ Jean Monnet ist vor der Verwirklichung. Aber es fehlt die mehrheitliche Zustimmung durch die Völker.
Jetzt will man durch die selbstverschuldete Finanzmarktkrise die Legitimation des EU-Bundesstaates herbeiführen. Dazu gehören aber die EU-Verträge und die Grundgesetze der Mitgliedsstaaten der EU geändert.
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Gefragt werden muss:
Soll Österreich seine Souveränität oder besser seine Eigenstaatlichkeit aufgeben und aufgehen in einen Staat Europäische Union?
Soll Österreich keine demokratische Republik mehr sein, von der das Recht vom österreichischen Volk ausgeht?
Also Teilstaat werden im Einheitsstaat EU?
Mehr Infos:
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Klageschrift von Prof. Schachtschneider (375 Seiten)
Verfassungswidrigkeit der Mitgliedschaft Österreichs in der EU (36 Seiten)
Argumente - Verfassungswidrigkeit (4 Seiten)
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