2011-10-16

Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat werden abgeschafft!

von Helmut Schramm

Die Griechenlandhilfe, der Rettungsschirm und der ESM ist auch durch die Volksabstimmung über den Beitritt in die EU vom 12. Juni 1994 legitimiert? Damals wurde den Österreichern versprochen, dass der Schilling bleibt......

Dieser "Rettungsschirm"  verstoßt  gegen die vertraglichen Regelungen der Währungsunion, gegen das Bail-out-Verbot des Art. 125 AEUV und gegen die disziplinären Haushaltsbestimmungen des Art. 126 AEUV, insgesamt die Konstruktionsprinzipien der Währungsunion. Diese Maßnahmen der EU-Diktatur verletzten auch das Bundesverfassungsgesetz,  nämlich die Eigentumsgewährleistung und die Hoheit über den Haushalt. Die Souveränität Österreichs wird abgeschafft. Österreich darf  nicht fremde Staaten auf Kosten des eigenen Volkes finanzieren. Diese Maßnahmen sind funktional bundesstaatlich, ohne daß ein europäischer Bundesstaat begründet wäre. Ein Unionsvolk gibt es nicht, ist nicht verfaßt. Das würde die Zustimmung der Österreicher durch Volksabstimmungen voraussetzen. Diese Rettungspolitik untragbar und nicht hinzunehmen. Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat werden abgeschafft. Es bleibt das Recht auf Wahlen. Aber dieses Recht (Art. 26 B-VG) besagt, dass diese Vertretung des Volkes im Parlament, welches man frei und gleich wählen können muss, auch das Sagen hat. Das Recht sollte  vom Volke ausgehen, steht in Art. 1 der Bundesverfassung! Innerhalb der EU hat unser Parlament immer weniger zum Sagen, in der Währungspolitik gar nichts mehr mitzureden. Die ist nämlich ausschließliche Zuständigkeit der Union.

Art. 24 B-VG: Die Gesetzgebung des Bundes übt der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat aus.

Art. 25 B-VG: Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts der Männer und Frauen ... gewählt.




Mit wenig Kraft viel bewegen. Die Erfindung des Hebels, ein Meilenstein der Physik, wird Archimedes zugeschrieben. Quelle: Foto: picture alliance / united archiv
Am Montag wollen die Finanzminister der Eurozone über eine Ausweitung des Euro-Rettungsschirm beraten. Am Ende könnten aus Milliarden Billionen werden. 

Mit einem Garantierahmen von insgesamt 780 Milliarden Euro könnte auch der EFSF mehrere Billionen Euro aufnehmen, um für den Fall gewappnet zu sein, dass nach Griechenland, Irland und Portugal die viel größeren Eurostaaten Spanien und Italien Probleme bekommen. (Quelle: tagesspiegel.de)

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Unser „Rechtsstaat“ - außen „hui“ und innen „pfui“!

Die Obrigkeit machte in der DDR und macht offenbar auch in der BRD und anderswo, was sie will und hält zusammen. Das Parteiensystem spielt eine untergeordnete Rolle. Die Diktatur braucht offenbar auch keine Führung.
Herrschende wie Beamte, Richter, Gutachter usw. sind offenbar weitestgehend Narzissten. Sie denken offensichtlich meist nur an sich und ihresgleichen und nicht an die Rechtsuntergebenen. Wenn es um das Geld geht, scheint Herrschenden nicht einmal die eigene Gesundheit wichtig zu sein (vgl. Monsanto mit PCB, Roundup und Gentechnik, z.B. http://videos.arte.tv/de/videos/monsanto-mit-gift-und-genen--7447548.html ). Die selbstgefällige Grundhaltung, der Narzissmus, tritt auch bei der Bundesregierung zutage ( vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ). Das Verhalten hat die wirksamsten Gesetze. Heuchler sind gefragt und Kritiker werden geächtet (aus http://www.quality.de/cms/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12 ). Hinzu kommen noch sadistische bzw. obrigkeitshörige Verhaltensweisen, vgl. Milgram-Experiment und Stanford-Prison-Experiment. Wenn Heuchler beliebt sind, Kritiker geächtet werden und sadistische bzw. obrigkeitshörige Verhaltensweisen „normal“ sind, wie sollen da in unseren Strukturen Rechtsmittel, Beschwerden und Petitionen, die ja alles Kritiken darstellen, überhaupt funktionieren? Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen... fehlt... zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit.... ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ). Auch aus den Erfolgsquoten von 0,2 bis 0,3% ( http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ) ist ersichtlich, dass das hohe Ansehen der Obrigkeit und die Sicherheit der Richter im Vordergrund stehen.
Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir jedenfalls nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
Vorschlag:
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.