Dass die, die die Gesetze ausführen, gleichzeitig die Gesetze geben, ist nun einmal der schwerste Frevel gegen die Gewaltenteilung und die gesamte Aufklärung nennt so etwas Despotie! Das ist der Begriff der Despotie, dass genau diese Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive fehlt.
Das gilt, seitdem es die Aufklärung gibt – und die französische Revolutionserklärung von 1789 hat genau das definiert: „Ein Staat hat keine Verfassung, wenn die Gewalt nicht geteilt ist.“
Man kann aus der Erfahrung des Missbrauchs der Macht – das erleben wir ja jetzt gerade wieder – schlechterdings von dieser Montequieu`schen Gewaltenteilung nicht abrücken. Ein solches System ist kein Rechtsstaat! Keine Gewaltenteilung – kein Rechtsstaat. Es kommt noch hinzu: kein Rechtsschutz.
(Karl Albrecht Schachtschneider)
(Karl Albrecht Schachtschneider)
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Wer der Republik eine Chance geben will, muss bemüht sein, die Ordnung des gemeinsamen Lebens durch die Gesetze zu verfeinern, d.h. einem mehrheitsherrschaftlichen Mehrheitsprinzip entgegenzuwirken. Das Bundesverfassungsgericht schränkt das Mehrheitsprinzip ein:
"Und nur wenn die Mehrheit aus einem freien offenen, regelmäßig zu erneuernden Meinungs- und Willensbildungsprozeß, an dem grundsätzlich alle wahlmündigen Bürger zu gleichen Rechten teilhaben können, hervorgegegangen ist, wenn sie bei ihren Entscheidungen das - je zu bestimmende - Gemeinwohl im Auge hat, insbesondere auch die Rechte der Minderheit beachtet und ihre Interessen mitberücksichtigt, ihr zumal nicht die rechtliche Chance nimmt oder verkürzt, zur Mehrheit von morgen zu werden, kann die Entscheidung der Mehrheit bei Ausübung von Staatsgewalt als Wille der Gesamtheit gelten und nach der Idee der freien Selbstbestimmung aller Bürger Verpflichtungskraft für alle entfalten"
(BVerfGE 4, 125 (142)), aus K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Rebuplik, S 155)
"Und nur wenn die Mehrheit aus einem freien offenen, regelmäßig zu erneuernden Meinungs- und Willensbildungsprozeß, an dem grundsätzlich alle wahlmündigen Bürger zu gleichen Rechten teilhaben können, hervorgegegangen ist, wenn sie bei ihren Entscheidungen das - je zu bestimmende - Gemeinwohl im Auge hat, insbesondere auch die Rechte der Minderheit beachtet und ihre Interessen mitberücksichtigt, ihr zumal nicht die rechtliche Chance nimmt oder verkürzt, zur Mehrheit von morgen zu werden, kann die Entscheidung der Mehrheit bei Ausübung von Staatsgewalt als Wille der Gesamtheit gelten und nach der Idee der freien Selbstbestimmung aller Bürger Verpflichtungskraft für alle entfalten"
(BVerfGE 4, 125 (142)), aus K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Rebuplik, S 155)
1 Kommentar:
Also ich bin gegen einen Austritt, ich möchte die hart errungenen Freiheiten in der EU, wie z.B. Reisefreiheit, die gemeinsame Währung, Niederlassungsfreiheit, EU-weite freie Berufswahl, Einkaufsfreiheit, gemeinsame Sicherheit nicht mehr missen!
Ich glaube nicht, dass das als isoliertes Land noch funktionieren würde. Auch die Schweiz ist hier kein Vorbild mit kompliziert ausgehandelten Einzelverträgen, um die Nachteile der Wirtschafts-Isolation kaschieren zu können.
Und genau jene, die jetzt schreien "Raus aus der EU", schreien nachher, wenn rechtliche Rahmenbedingungen und Freiheiten wieder eingeschränkt werden!
Wenn man nur einen kurzen Blick auf die Geschichte des europäischen Kontinents riskiert, dann weiß man, dass Europa im Vergleich zum Rest der Welt auf dem richtigen Weg ist!
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