Das deutsche Bundesverfassungsgericht gibt keinen ausreichenden Schutz vor der Entwicklung der EU zur Haftungs- u. Transferunion, dennoch hat der 2. Senat im Urteil vom 7. Sept. 2011 der Einführung von sogenannten „Euro-Bonds“, also Euro-Staatsanleihen einen Riegel vorgeschoben. Aber entgegen dem Urteil will die Kommission "EU-Anleihen und damit den illegalen Bundesstaat EU weiter durchsetzen.
Der ORF vom 23. Nov. berichtet:
Die EU-Kommission legt heute einen seit langem umstrittenen Vorschlag zur Lösung der Schuldenkrise vor. Eurobonds, also gemeinsame Anleihen der Euroländer, sollen die Finanzmärkte beruhigen. Vor allem Deutschland ist gegen diese Vergemeinschaftung der Schulden. EU-Kommissionspräsident Barroso spricht deshalb auch von "Stabilitätsanleihen".
Stabilität sollte die Vorraussetzung des Euro sein, aber nicht durch die nicht ausreichend demokratisch legitimierte Staatswerdung der Europäischen Union, eine Schulden- u. Haftungsunion.
Im Urteil vom 7. September 2011 (BVerfG, 2 BvR 987/10 vom 7.9.2011) stellte das Gericht fest:
Eine notwendige Bedingung für die Sicherung politischer Freiräume im Sinne des Identitätskerns der Verfassung (Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 79 Abs. 3 GG) besteht darin, dass der Haushaltsgesetzgeber seine Entscheidungen über Einnahmen und Ausgaben frei von Fremdbestimmung seitens der Organe und anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union trifft und dauerhaft „Herr seiner Entschlüsse“ bleibt. Zu diesem Grundsatz stehen Gewährleistungsermächtigungen, mit denen die Zahlungsfähigkeit anderer Mitgliedstaaten abgesichert werden soll, in einem erheblichen Spannungsverhältnis. Es ist zwar in erster Linie Sache des Bundestages selbst, in Abwägung aktueller Bedürfnisse mit den Risiken mittel- und langfristiger Gewährleistungen darüber zu befinden, in welcher Gesamthöhe Gewährleistungssummen noch verantwortbar sind (vgl. BVerfGE 79, 311 <343>; 119, 96 <142 f.>). Aus der demokratischen Verankerung der Haushaltsautonomie folgt jedoch, dass der Bundestag einem intergouvernemental oder supranational vereinbarten, nicht an strikte Vorgaben gebundenen und in seinen Auswirkungen nicht begrenzten Bürgschafts- oder Leistungsautomatismus nicht zustimmen darf, der - einmal in Gang gesetzt - seiner Kontrolle und Einwirkung entzogen ist. Würde der Bundestag in erheblichem Umfang zu Gewährleistungsübernahmen pauschal ermächtigen, könnten fiskalische Dispositionen anderer Mitgliedstaaten zu irreversiblen, unter Umständen massiven Einschränkungen der nationalen politischen Gestaltungsräume führen.
Daher dürfen keine dauerhaften völkervertragsrechtlichen Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind. Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden. Soweit überstaatliche Vereinbarungen getroffen werden, die aufgrund ihrer Größenordnungen für das Budgetrecht von struktureller Bedeutung sein können, etwa durch Übernahme von Bürgschaften, deren Einlösung die Haushaltsautonomie gefährden kann, oder durch Beteiligung an entsprechenden Finanzsicherungssystemen, bedarf nicht nur jede einzelne Disposition der Zustimmung des Bundestages; es muss darüber hinaus gesichert sein, dass weiterhin hinreichender parlamentarischer Einfluss auf die Art und Weise des Umgangs mit den zur Verfügung gestellten Mitteln besteht. Die den Deutschen Bundestag im Hinblick auf die Übertragung von Kompetenzen auf die Europäische Union treffende Integrationsverantwortung (vgl. BVerfGE 123, 267 <356 ff.>) findet hierin ihre Entsprechung für haushaltswirksame Maßnahmen vergleichbaren Gewichts.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schließt Euro-Bonds aus, aber die Europäische Union setzt sich über Urteile des Gerichts genauso hinweg, wie über die eigenen EU-Verträge (Art. 125, 123 u. 126 AEUV) und die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung, wie das demokratische, rechtsstaatliche und bundesstaatliche Prinzip. Widerstand ist Pflicht!
1 Kommentar:
Voraussichtlicher Zinssatz für Eurobonds
Aktuelle Zinssätze für 10-jährige Staatsanleihen in der Euro-Zone:
Griechenland: 28,8 %
Portugal: 11,3 %
Irland: 8,14 %
Italien: 6,76 %
Spanien: 6,6 %
Belgien: 5,01 %
Frankreich: 3,56 %
Österreich: 3,51 %
Finnland: 2,68 %
Niederlande: 2,54 %
Deutschland: 1,92 %
BIP in Mrd. USD (2007):
Griechenland: 362
Portugal: 219
Irland: 257
Italien: 2093
Spanien: 1430
Belgien: 447
Frankreich: 2567
Österreich: 371
Finnland: 245
Niederlande: 761
Deutschland: 3302
Euro-Zone gesamt: 12054
Zum Vergleich USA: 13816
BIP-gewichteter Zinssatzanteil pro Gesamt-BIP der Euro-Zone:
Griechenland: 0,856 %
Portugal: 0,205 %
Irland: 0,174 %
Italien: 1,174 %
Spanien: 0,799 %
Belgien: 0,186 %
Frankreich: 0,758 %
Österreich: 0,108 %
Finnland: 0,054 %
Niederlande: 0,160 %
Deutschland: 0,526 %
Voraussichtlicher Zinssatz Eurobonds: 5,009 %
Zum Vergleich USA: 1,96 %
Selbst wenn wir davon ausgehen, dass die Eurobonds „ganz viel Vertrauen“ schaffen, dürfte der Zinssatz kaum unter 4 % fallen, was bedeutet, dass die Refinanzierungskosten für den deutschen Staatshaushalt sich mehr als verdoppeln würden. Selbst für Frankreich und Österreich ergäben sich noch leichte Nachteile durch die Eurobonds und allein Spanien, Italien, Irland, Portugal und Griechenland hätten die Vorteile.
Erschwerend kommt hinzu, dass man sich um die Verwendung des durch die Ausgabe der Eurobonds geliehenen Geldes streiten wird wie die berühmten „Kesselflicker“. Denn zum einen gibt es in der Euro-Zone kein einheitliches Steuerrecht, obwohl dann alle Steuerzahler der „Europäischen Währungsunion“ für die Eurobonds haften, und zum anderen wird gerade in den Ländern das Geld am dringendsten gebraucht, in denen zuvor der Zinssatz höher war, sodass die Steuerzahler, in denen zuvor der Zinssatz niedriger war, dann auf die berühmten „Barrikaden“ gehen.
Besser ist es, keine weiteren Gedanken an den Unsinn zu verschwenden und rechtzeitig den Verstand zu gebrauchen:
http://opium-des-volkes.blogspot.com/2011/10/vollinvestition.html
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