2011-07-31

Die Sozialisierung der Schulden in Europa

hs. Die EU entwickelt sich zur totalen "Haftungsunion", die für Österreich teuer wird. Die Schulden steigen und steigen:


Österreich zahlt eine Million Euro pro Stunde für Zinsen

Finanzministerin Fekter hat anlässlich der Präsentation des Wirtschaftsberichts der Regierung vor einer Neuverschuldung gewarnt. Fekter sprach von einem Damoklesschwert, derzeit zahle der Staat mehr als 10 Milliarden Euro für Zinsen.
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Ab 2013 soll der von den EU-Funktionären eingerichtete «Rettungsfond» durch den ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) abgelöst und zementiert werden. Doch was verbirgt sich hinter diesem ESM?
Der ESM ist:

•     ein auf zunächst 700 Mia. Euro (Artikel 8 des Vertrages) festgesetzter Fond, den die Mitgliedsländer unwiderruflich und bedingungslos auf Verlangen des Vorstandes aufzufüllen haben. (Art. 8 Abs. 4, Art. 9)

•     Der Fond unterliegt keinem nationalen Recht. (Art. 1, Art. 27) Er selbst und alle seine Mitarbeiter sind rechtlich immun (Art. 30), befreit von sämtlichen auch persönlichen Körperschafts- und Einkommenssteuern (Art. 31) und für niemanden nirgendwo rechtlich belangbar, weil es für sie kein zuständiges Gericht auf der Welt gibt.

• Sein Aufsichtsgremium (Gouverneursrat) wird nicht gewählt, sondern ernannt, ist niemandem gegenüber Rechenschaft schuldig und dank seiner Grösse (34 Mitglieder) von dem geschäftsführenden Direktor und seiner Verwaltung weitgehend steuerbar. Dieser Gouverneursrat ernennt ein ebenso grosses Direktorium (Art. 6) sowie den geschäftsführenden Direktor, welcher umfangreiche Kompetenzen wie z. B. als einziger Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern (Art. 7) hat. Dieser kann – ohne rechtlich belangt zu werden – im Namen des Fonds und damit auf Rechnung der Mitgliedsländer, schalten und walten, wie er will. Er kann selbst unlimitiert Kredite – auch bei privaten Banken – aufnehmen (Art. 17), für welche die Mitgliedsländer gemeinschaftlich haften und nach ihrem jeweiligen Anteil zum Nachschuss verpflichtet werden können. Wenn nämlich das Fondsvolumen nicht mehr ausreicht, kann der rechtlich nicht belangbare Gouverneursrat auf Kosten der Mitgliedsländer das Grundkapital eigenmächtig erhöhen. (Art. 10)

•     Weil ausschliesslich der geschäftsführende Direktor den Mitarbeitern (Arbeitsebene) Weisungen erteilen darf, kann er letztlich die Gelder beliebig verwenden und ist für keine Handlung rechtlich belangbar. Er darf sogar Anleihen von Staaten aufkaufen (Monetarisierung durch die Hintertür), sämtliche Kapitalmarktmanipulationen durchführen oder auch andere Institutionen unterstützen, auch wenn dies gegen nationale Rechte, Statuten der EZB oder die marktwirtschaftlichen Prinzipien verstossen würde. Dank seiner generellen Immunität ist er nicht belangbar.

Die Euro-Mitglieder unter Merkel und Sarkozy haben mit diesem Vertrag den unlimitierten Zugriff auf die nationalen Haushalte durch diese demokratisch nicht kontrollierbare, rechtlich immune und von den Bürgern nicht überprüfbare EU-Funktionärseinrichtung verabredet. Dies soll bedingungslos und unwiderruflich sein und kann deshalb zu Recht als Ermächtigungsvertrag gesehen werden. Es garantiert den unlimitierten Zugriff auf die nationalen Haushalte, erlaubt weder demokratisch noch rechtlich überprüfbare und kontrollierbare Marktinterventionen und beendet damit die nationalen Souveränitäten über die nationalen Haushalte. Der letzte verbliebene Bereich nationaler Souveränität, das Haushaltsrecht und im Ergebnis auch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland werden damit ausgehebelt. Dass Merkel diese Verabredung trifft, die einem Putsch gleichkommt, ohne das Parlament zuvor zu fragen, ist nicht nur ein Skandal, sondern bedeutet die Auflösung der souveränen nationalen EU-Mitgliedsstaaten und Schaffung einer Schulden- und Transferunion in ganz Europa. Die bisherigen Machtverhältnisse zwischen EU und Mitgliedsländern kehren sich um. Nicht mehr die EU-Funktionäre müssen für Programme werben, sondern die Mitgliedsländer müssen um Rückflüsse betteln und dafür die willkürlichen Vorgaben der nicht belangbaren und nicht demokratisch kontrollierbaren EU-Funktionäre akzeptieren und bei den Bürgern durchsetzen. Damit ist die Souveränität der Mitgliedsländer obsolet bzw. ausgehebelt.

In Zukunft wird es unbedeutend sein, wen die Bevölkerungen als Vertreter wählen. Über die Politik in den Ländern entscheiden willkürlich nicht demokratisch kontrollierbare und rechtlich nicht belangbare EU-Funktionäre.

Mit der Einführung des ESM* werden drei Entwicklungen vorgegeben:
1. Die Machtergreifung der EU-Funktionäre über die vormals souveränen Mitgliedsländer und damit die Abschaffung der Demokratie in Europa und

2. der Ansporn zu ungehemmter Schuldenmacherei in den EU-Mitgliedsländern, weil insbesondere die soliden und erfolgreichen Bürger über die durch den ESM eingeführte Schuldenunion dafür zur Kasse gebeten werden und

3. das absehbare Ende des Euro und der
EU, weil die Bürger sich diese vorprogrammierte Ausplünderung und Entdemokratisierung nicht ewig gefallen lassen werden.
Es wird schwer werden, diese Machtergreifung durch Vertrag vor den Grundgesetzen der einzelnen europäischen Länder rechtfertigen zu können. Diesem Vertrag kann eigentlich kein Demokrat zustimmen.
 (Quelle: Zeit-Fragen)

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