2011-07-29

Karl-Albrecht Schachtschneider: Schluss mit der Euro-Diktat

Karl Albrecht Schachtschneider

Karl-Albrecht Schachtschneider zum Euro und zu den Verfassungsklagen

Der Zeitpunkt hätte nicht besser gewählt sein können: Die Griechenlandhilfe war durch, die mündliche Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erfolgt, da platzte die nächste Bombe. Italien! Italien steht vor dem Bankrott, ein zweites Griechenland, oder sollte man sagen mehrere auf einmal, denn Italien ist erheblich größer und wiegt damit umso schwerer.
Bella Italia, oh mama mia!
Oder sollte man schlicht "grazie" sagen? Jetzt müsste doch eigentlich auch dem letzten Leser klar geworden sein: Der Euro ist nicht mehr zu retten. Der Euro vor dem Zusammenbruch, wir erleben gerade die letzten Tage des Euro. Heben Sie sich Ihre Zeitungen und Zeitschriften dieser Tage gut auf. Später werden's sagen können: Ich war dabei!
Einer, der von Anfang an gewarnt, gemahnt, geklagt und aufgeklärt hat, ist Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider, ein brillanter Rhetoriker, kluger Denker und Staatsrechtler mit Weitblick, ein Staatsdenker eben. Dass es ihm dabei um den Erhalt der Demokratie, der Rettung unseres so wichtigen Grundgesetzes geht, konnten die über 700 Besucher auf der Euro-Konferenz im letzten Herbst live miterleben. Die von ihm damals verkündete Euro-Agenda ist eingetreten. Die Situation in Europa eskaliert, weitere Verfassungsbrüche und Brüche des EU-Vertrages drohen.

Der Euro vor dem Zusammenbruch

1. September, Donnerstag – 19 Uhr, in Berlin-Mitte, Viethaus, Leipziger Str. 54
Veranstaltung mit Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider
Wer ihn einmal live erlebt hat, MUSS sein Fan werden: Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider. Er kommt zu uns, sozusagen zwischen seinen Terminen beim Bundesverfassungsgericht, wo er zusammen mit Starbatty, Hankel und Nölling Beschwerdeführer gegen den Euro-Rettungsschirm ist. Anmelden zur Veranstaltung bitte hier.
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Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir deshalb Auszüge aus seiner Rede, die man jetzt im Konferenzband (Der Euro vor dem Zusammenbruch) nachlesen kann:


Professor Karl Albrecht Schachtschneider
Warum wir vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind

Auszug: ...Der Bereich der Vergemeinschaftung der organschaftlichen Verantwortung der EU, geht längst so weit, dass eine demokratische Verantwortung nicht mehr besteht. Seit dem Maastricht-Prozess ging es um die demokratische Legitimation, wie in allen Prozessen um die europäische Integration, die ich geführt habe. Der Maastricht-Vertrag war der Schritt in den Niedergang der Freiheit und der Rechte und der Staaten in der EU. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat durchaus richtig nachvollzogen, aber nicht die wirklichen Schlüsse daraus gezogen, dass die Übertragung der Hoheitsrechte der gemeinschaftlichen Ausübung immer weiter ging, und schon im Maastricht-Vertrag viel zu weit ging. Aber immer noch weiter wurden sie ausgedehnt bis hin zum Lissabon-Vertrag. Das Bundesverfassungsgericht hat niemals die Befugnisse, die der Union übertragen sind, wirklich geprüft und gewichtet. Nicht ein einziges Mal wurde erwogen, wie viel an Verantwortlichkeit eigentlich noch den Mitgliedsstaaten bleibt. Es wird immer das Wort „noch“ benutzt. Das wichtigste Wort im Maastrichtordner und im Lissabonordner des BVerfG ist das Wort „noch.“ „Noch“ geht es nicht zu weit. Aber jetzt geht es zu weit, und es ging schon immer zu weit nach meiner Auffassung.
Immer schon war das das Allerwichtigste für die Bürger, das ihnen „politici“ zugestanden wird – ein subjektives Recht. Ein Recht darauf, Recht zu bekommen. Ein Recht darauf, dass überhaupt geprüft wird, ob ihnen Unrecht geschieht oder nicht. Bundestag und Bundesregierung, die schon auf unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Griechenlandhilfe geantwortet haben, in mehr als kläglicher Weise, sprechen uns Bürgern dieses Recht ab – das Recht auf Recht, d.h. darauf, dass der Staat das Verfassungsgesetz, unser Grundgesetz, einhält. Ein solches wirkliches subjektives Recht, auf Einhaltung unseres Grundgesetzes sollen wir aber gar nicht haben. Ein solches Recht wird bestritten, dabei folgt es in aller Klarheit aus der Bürgerlichkeit des Bürgers. Wir wollen um der Bürgerlichkeit willen, ein Rechtsstaat sein, ein Staat des Rechts. (…) Aber Bundestag und Bundesrat lassen das bestreiten.
Das Gericht (BVerfG) hat geradezu aufgefordert, Klagen zu erheben gegen ausbrechende Rechtsakte der Europäischen Union, also gegen Kompetenzüberschreitungen der EU. Das tun wir jetzt.
Und es (das Gericht) hat in den Schutz des Artikel 38 Grundgesetz den Schutz des Kerns der Verfassung einbezogen. Wenn die Verfassung in ihrem Kern verletzt wird, kann auch der Bürger Grundrechtsschutz beanspruchen, beim Bundesverfassungsgericht, und zwar richtigerweise nicht nur, wenn die EU den Kern der deutschen Verfassungsidentität missachtet, sondern auch, wenn die deutsche Politik das tut, also auch gegen innerstaatliche Rechtsakte. Mit der Ausweitung des Grundrechtsschutzes auf das demokratische Prinzip des Artikels 38, das Wahlprinzip, sind wir ganz dicht dran, an einem Grundrecht der politischen Freiheit. Und dieses Grundrecht bedeutet, dass zumindest das Grundgesetz, unsere Verfassung, eingehalten wird.
Und wir haben 1998 bei der ersten Euro-Klage nur geklagt auf Einhaltung des Maastricht-Vertrages, auf nichts anderes, auf das Stabilitätsprinzips des Maastricht-Vertrages, im Grunde auf Einhaltung der Konvergenzkriterien, die von allen Teilnehmern der Währungsunion, außer Luxemburg, verletzt worden waren und nicht eingehalten wurden. Die Voraussetzung für die Einführung des Euros war eben nicht erfüllt. Also hätte das Bundesverfassungsgericht diese Prüfung des Maastricht-Vertrages unbedingt vornehmen müssen, aber genau das hat es damals verweigert. Ich denke diesen peinlichen Fehler wird das Karlsruher Gericht nicht wiederholen. Der Fehler diente 1998 einfach der Etablierung dieses Folterinstruments Euro, der unbedingt durchgesetzt werden sollte, in einem mehr als kurzfristigen Prozess ohne mündliche Verhandlung.
Karlsruhe hätte jedoch 2010 unsere neue Verfassungsbeschwerde (zur Griechenland-Hilfe) nicht zugelassen, wenn die Richter nicht jetzt in der Sache entscheiden wollten.
Ende des Auszugs.
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Europawahn: »Wichtigste Politiker Deutschlands heißen Ackermann und Sarkozy«
Redaktion
KOPP-Redaktion im Exlusivinterview mit Staatsrechtslehrer Prof. Karl Albrecht Schachtschneider

Die Staats- und Regierungschefs der Euroländer haben sich am letzten Donnerstag auf ein umfassendes Hilfspaket für Griechenland geeinigt. Es soll ein Gesamtvolumen von 109 Milliarden Euro haben. Private Gläubiger sollen sich laut dem Abschlussdokument des Gipfels mit 37 Milliarden Euro beteiligen.
Nahezu alle europäischen Staatschefs scheinen erleichtert, die Presse auch, sie jubelt seit Tagen, der Kurs des Euro war sofort um zwei Cent gestiegen. Ist das also insgesamt eine gute Nachricht?

Prof. Schachtschneider:
Keinesfalls. Die irregeleitete Eurorettungspolitik wird mit den Mitteln fortgesetzt, die sich als wenig hilfreich erwiesen haben. Es werden weiter große Gelder eingesetzt, um die Insolvenz Griechenlands abzuwehren, letztlich zugunsten der Gläubiger, der Banken, Versicherungen usw. Die »Beteiligung« der Gläubiger begünstigt diese; denn deren Forderungen werden gegenüber dem derzeitigen Marktwert um etwa 80 Prozent aufgewertet und von allen Euroländern, also vor allem Deutschland, gesichert. Sie waren ja fast wertlos und nach Markgesetzen wären die Gläubiger weitgehend ausgefallen, auch die griechischen Gläubigerbanken.

Ist Griechenland dennoch damit gerettet?

Prof. Schachtschneider:
Sicher nicht. Die fundamentale Divergenz Griechenlands zu Deutschland und anderen leistungsstärkeren Euroländern wird dadurch nicht behoben. Es ist auf mittlere und lange Sicht unmöglich, einen optimalen Währungsraum mit Griechenland und den anderen wettbewerbsschwachen Ländern im Süden Europas durch Bezahlung von deren Schulden zu schaffen. Die für eine Einheitswährung notwendige Homogenität der Volkswirtschaften ist letztlich eine kulturelle Aufgabe, welche die Griechen allein lösen müssten. Sie müssten dafür deutsch oder asiatisch werden – ein fragwürdiges Unterfangen.

Nach ersten Informationen sieht der Plan vor, dass eine vorübergehende offizielle Pleite des Landes hingenommen wird, wogegen sich das Land zuvor noch gewehrt hatte. Was bedeutet das jetzt für Griechenland und Europa?

Prof. Schachtschneider:
Die Bewertung der Ratingagenturen macht keine »Pleite« aus. Der Zahlungsausfall beseitigt Griechenland und die Griechen nicht. Ein Staat ist kein insolvenzfähiges Unternehmen. Wenn Griechenland seine Schulden nicht bezahlt, ist das ein Problem für die Gläubiger, deren Risiko sich realisiert. Es ist auch ein Problem für den Euro, weil sein Scheitern Realität ist. Aber das ist eine Chance für Europa, das sich dann von einem Projekt lösen muss, jedenfalls sollte, das unermesslichen Schaden für die Unionsbürger anrichtet, dessen Zweck ein Großstaat Europa ist, der nicht demokratisch, nicht rechtsstaatlich und nicht sozial sein wird. Für die Griechen wären der Hair-Cut  und die eigene (abgewertete) Währung die Chance zum Neuanfang einer ihren Verhältnissen angemessenen Wirtschaft. Freilich wäre der geborgte Wohlstand, der seine Fragilität erwiesen hat, beendet. Die Griechen könnten sich auch der alle Lebensverhältnisse bestimmenden Korruption entwinden und ihre Würde zurückgewinnen.

Um die Ansteckungsgefahr eines solchen, bisher als hochriskant betrachteten Schrittes zu bannen, soll der Euro-Rettungsfonds EFSF mehr Hilfsmöglichkeiten bekommen. Im Gespräch war etwa der Aufkauf von Staatsanleihen verschuldeter Länder am Sekundärmarkt durch den EFSF – für die Bundesregierung war das bisher ein Tabu. Wer hat hier wen über den Tisch gezogen?


Prof. Schachtschneider:
Bisher hat die Europäische Zentralbank die Staatsanleihen übernommen, entgegen dem Vertrag, entgegen ihrem Statut, entgegen unserer Verfassung. Das will sie nicht mehr, weil es sie auf Dauer vernichten würde. Keinesfalls genügt das ihrem Stabilitätsauftrag. Die EFSF wird jetzt zur Nebenbank gemacht – mit nicht tragbaren Risiken für deren Mitglieder, zumal Deutschland. Es ist nichts anderes als eine Verlagerung der Schulden nicht zahlungsfähiger Euroländer auf die Europartner, die noch ein gutes Rating haben und damit die Finanzmärkte zufriedenstellen – noch. Bezahlen können diese, also vor allem wir, die Schulden auch nicht. Der Zusammenbruch der Währung ist unausweichlich und kommt durch die Beschlüsse von Brüssel am 21. des Monats schnell näher.

IFO-Chef-Sinn spricht von Erpressung. Wer setzt hier wen unter Druck?

Prof. Schachtschneider:
Die Finanzmärkte üben den Druck aus und bestimmen die Politik. Die Eurointegrationisten sind Gefangene ihrer Ideologie, ihres Europawahns. Die wichtigsten Politiker Deutschlands sind der Schweizer Josef Ackermann und der Franzose Nicolas Sarkozy. Das Argument der Systemrelevanz von Geldhäusern und Euroländern ist an den Haaren herbeigezogen. Keinesfalls ist es ein Rechtsprinzip. »Erpresst« werden die Völker von ihren Regierungen. Das ist nur möglich, weil sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten weit von der Demokratie entfernt haben. Es hat schon viele »Staatspleiten« gegeben, zuletzt Russland und Argentinien. Beide Länder sind danach gut vorangekommen.

Was bedeutet diese Entscheidung für Deutschland?

Prof. Schachtschneider:
Wir nähern uns noch schneller dem Zusammenbruch der Währung, also der Währungsreform, die alle Deutschen, ob arm oder reich, teuer zu stehen kommen wird. Die Vermögen werden minimiert, die Löhne, Renten, Sozialleistungen stark gekürzt werden. Das wird zur politischen Instabilität führen. Bürgerkriegsähnliche Kräfte bereiten sich längst auf diese Lage vor. Sie nennen sich Antifa.

Sie haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Stabilitätsmechanismus erhoben und unzählige Punkte aufgezählt, die nach Ihrem Ermessen gesetzeswidrig sind. Gegen welche Gesetze wurde in Brüssel verstoßen?

Prof. Schachtschneider:
Die Maßnahmen verstoßen zunächst gegen die vertraglichen Regelungen der Währungsunion, gegen das Bail-out-Verbot des Art. 125 AEUV und gegen die disziplinären Haushaltsbestimmungen des Art. 126 AEUV, insgesamt die Konstruktionsprinzipien der Währungsunion. Sie verletzen weiterhin das Grundgesetz, nämlich das Stabilitätsprinzip, das aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG und der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG folgt, weiterhin die Haushaltsverfassung der Art. 110, 115 Abs. 2 GG (Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben ohne Kreditaufnahme), und drittens die Schuldenbremse des Art. 115 Abs. 2 GG; denn ohne Kreditaufnahme der Geberstaaten können die Nehmerstaaten nicht finanziert werden. Schlimmer noch, die Zusagen missachten das Staatsprinzip im Kern. Die Eigenstaatlichkeit der Mitgliedstaaten wird überspielt. Danach darf jedenfalls unser Staat nicht fremde Staaten auf Kosten des eigenen Volkes finanzieren.
Zudem sind die Maßnahmen funktional bundesstaatlich, ohne dass ein europäischer Bundesstaat begründet wäre. Ein Unionsvolk ist nicht verfasst. Das würde die Zustimmung der Völker durch Referenden voraussetzen. Die Übernahme der Gläubigerrisiken, eine große unentgeltliche Zuwendung, hat weder eine Rechtsgrundlage, noch ist sie nach Staatsprinzipien zu rechtfertigen, zumal es weitgehend Risiken von Banken usw. fremder Staaten sind. Diese Rettungspolitik ist rechtlich betrachtet eine Ungeheuerlichkeit. Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat werden ausgeblendet. Zugleich werden die Grundrechte der Bürger verletzt, das Recht auf Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das aus der politischen Freiheit folgt, das Recht auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG und das Recht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG. Die Verfassung der Deutschen wird im Kern ihrer Identität missachtet. Das ist ein langgezogener Staatsstreich, der die Widerstandslage im Sinne des Art. 20 Abs. 4 GG geschaffen hat.

Ist die Eurokrise mit all den taumelnden Ländern wie Irland, Portugal, Spanien, Belgien, ja und auch Frankreich, das auch nicht mehr kreditwürdig ist, je zu beenden und wie?

Prof. Schachtschneider:
Es gibt nur einen Weg: die Beendigung der Währungsunion. Sie ist gescheitert und muss liquidiert werden. Jedenfalls muss Deutschland ausscheiden. Das steht schon im Maastricht-Urteil von 1993. Die Staaten der Union müssen ihre Eigenständigkeit in Wirtschaft und Währung zurückholen. Sie sind dazu verpflichtet. Die europäische Zusammenarbeit muss gänzlich neu konzipiert werden, sodass die Völker ihre schicksalhafte Selbstständigkeit wahren. Auf der Grundlage nationaler Selbstbestimmung, wie dies der Charta der Vereinten Nationen entspricht, kann und sollte ein europäisches Europa geschaffen werden, ein Föderalismus freier Staaten, wie Kant das in seiner Friedensschrift angeregt hat, das l´europe des etats im Sinne de Gaulles. Daraus könnte ein Europa des Friedens und des Wohlstandes werden.

Herr Prof. Schachtschneider, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Berlin, 23. Juli 2011

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