2011-07-31

Die Sozialisierung der Schulden in Europa

hs. Die EU entwickelt sich zur totalen "Haftungsunion", die für Österreich teuer wird. Die Schulden steigen und steigen:


Österreich zahlt eine Million Euro pro Stunde für Zinsen

Finanzministerin Fekter hat anlässlich der Präsentation des Wirtschaftsberichts der Regierung vor einer Neuverschuldung gewarnt. Fekter sprach von einem Damoklesschwert, derzeit zahle der Staat mehr als 10 Milliarden Euro für Zinsen.
Foto © Yanterric/Fotolia.com - Kleine Zeitung



Ab 2013 soll der von den EU-Funktionären eingerichtete «Rettungsfond» durch den ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) abgelöst und zementiert werden. Doch was verbirgt sich hinter diesem ESM?
Der ESM ist:

•     ein auf zunächst 700 Mia. Euro (Artikel 8 des Vertrages) festgesetzter Fond, den die Mitgliedsländer unwiderruflich und bedingungslos auf Verlangen des Vorstandes aufzufüllen haben. (Art. 8 Abs. 4, Art. 9)

•     Der Fond unterliegt keinem nationalen Recht. (Art. 1, Art. 27) Er selbst und alle seine Mitarbeiter sind rechtlich immun (Art. 30), befreit von sämtlichen auch persönlichen Körperschafts- und Einkommenssteuern (Art. 31) und für niemanden nirgendwo rechtlich belangbar, weil es für sie kein zuständiges Gericht auf der Welt gibt.

• Sein Aufsichtsgremium (Gouverneursrat) wird nicht gewählt, sondern ernannt, ist niemandem gegenüber Rechenschaft schuldig und dank seiner Grösse (34 Mitglieder) von dem geschäftsführenden Direktor und seiner Verwaltung weitgehend steuerbar. Dieser Gouverneursrat ernennt ein ebenso grosses Direktorium (Art. 6) sowie den geschäftsführenden Direktor, welcher umfangreiche Kompetenzen wie z. B. als einziger Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern (Art. 7) hat. Dieser kann – ohne rechtlich belangt zu werden – im Namen des Fonds und damit auf Rechnung der Mitgliedsländer, schalten und walten, wie er will. Er kann selbst unlimitiert Kredite – auch bei privaten Banken – aufnehmen (Art. 17), für welche die Mitgliedsländer gemeinschaftlich haften und nach ihrem jeweiligen Anteil zum Nachschuss verpflichtet werden können. Wenn nämlich das Fondsvolumen nicht mehr ausreicht, kann der rechtlich nicht belangbare Gouverneursrat auf Kosten der Mitgliedsländer das Grundkapital eigenmächtig erhöhen. (Art. 10)

•     Weil ausschliesslich der geschäftsführende Direktor den Mitarbeitern (Arbeitsebene) Weisungen erteilen darf, kann er letztlich die Gelder beliebig verwenden und ist für keine Handlung rechtlich belangbar. Er darf sogar Anleihen von Staaten aufkaufen (Monetarisierung durch die Hintertür), sämtliche Kapitalmarktmanipulationen durchführen oder auch andere Institutionen unterstützen, auch wenn dies gegen nationale Rechte, Statuten der EZB oder die marktwirtschaftlichen Prinzipien verstossen würde. Dank seiner generellen Immunität ist er nicht belangbar.

Die Euro-Mitglieder unter Merkel und Sarkozy haben mit diesem Vertrag den unlimitierten Zugriff auf die nationalen Haushalte durch diese demokratisch nicht kontrollierbare, rechtlich immune und von den Bürgern nicht überprüfbare EU-Funktionärseinrichtung verabredet. Dies soll bedingungslos und unwiderruflich sein und kann deshalb zu Recht als Ermächtigungsvertrag gesehen werden. Es garantiert den unlimitierten Zugriff auf die nationalen Haushalte, erlaubt weder demokratisch noch rechtlich überprüfbare und kontrollierbare Marktinterventionen und beendet damit die nationalen Souveränitäten über die nationalen Haushalte. Der letzte verbliebene Bereich nationaler Souveränität, das Haushaltsrecht und im Ergebnis auch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland werden damit ausgehebelt. Dass Merkel diese Verabredung trifft, die einem Putsch gleichkommt, ohne das Parlament zuvor zu fragen, ist nicht nur ein Skandal, sondern bedeutet die Auflösung der souveränen nationalen EU-Mitgliedsstaaten und Schaffung einer Schulden- und Transferunion in ganz Europa. Die bisherigen Machtverhältnisse zwischen EU und Mitgliedsländern kehren sich um. Nicht mehr die EU-Funktionäre müssen für Programme werben, sondern die Mitgliedsländer müssen um Rückflüsse betteln und dafür die willkürlichen Vorgaben der nicht belangbaren und nicht demokratisch kontrollierbaren EU-Funktionäre akzeptieren und bei den Bürgern durchsetzen. Damit ist die Souveränität der Mitgliedsländer obsolet bzw. ausgehebelt.

In Zukunft wird es unbedeutend sein, wen die Bevölkerungen als Vertreter wählen. Über die Politik in den Ländern entscheiden willkürlich nicht demokratisch kontrollierbare und rechtlich nicht belangbare EU-Funktionäre.

Mit der Einführung des ESM* werden drei Entwicklungen vorgegeben:
1. Die Machtergreifung der EU-Funktionäre über die vormals souveränen Mitgliedsländer und damit die Abschaffung der Demokratie in Europa und

2. der Ansporn zu ungehemmter Schuldenmacherei in den EU-Mitgliedsländern, weil insbesondere die soliden und erfolgreichen Bürger über die durch den ESM eingeführte Schuldenunion dafür zur Kasse gebeten werden und

3. das absehbare Ende des Euro und der
EU, weil die Bürger sich diese vorprogrammierte Ausplünderung und Entdemokratisierung nicht ewig gefallen lassen werden.
Es wird schwer werden, diese Machtergreifung durch Vertrag vor den Grundgesetzen der einzelnen europäischen Länder rechtfertigen zu können. Diesem Vertrag kann eigentlich kein Demokrat zustimmen.
 (Quelle: Zeit-Fragen)

2011-07-29

Infostandtermine der nächsten Zeit

hs. Die Einleitung des EU-Austritt-Volksbegehren geht in die Zielgerade: Es fehlen noch etwas mehr als 1500 Unterschriften. Wir wollen mit etwa 10.000 U-Erklärungen im Innenministerium einreichen. Wer noch nicht unterschrieben hat, sollte dies bis spätestens Mitte Dezember tun. Die EU ist unreformierbar - die Entwicklung zeigt dies deutlich: ein Beispiel ist der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM). Das ist eine weitere Ermächtigung des "EU-Politbüros"!!

Infostandtermine in der nächsten Zeit:


Mit Notar : 

9.9 (Floridsdorf), 10.9 Favoriten, 13.9 Handelskai, 14.9 Krems, 15.9 Floridsdorf, 17.9 Mariahilf, 19.9 Bruck, 20.9 Leoben, 21,9 Leoben, 22.+23.9 Graz, 27.9 Favoriten, 29.9 Baden, 30.9 Wr. Neustadt, 1.10. Wr. Neustadt, 4.10. Floridsdorf, 6. Oktober, Meidling, 7. Oktober, Kagran, 10. Okt. Handelskai, 11. Oktober, Wr. Neustadt, 12. Oktober, Wr. Neustadt, 14. Oktober, Krems, 17. Oktober, Linz, 18. 10. Linz, 19.10. Linz, 20. 10 Salzburg, 21. 10 Linz, 24. Oktober, Favoriten, 25. Oktober, Landstraße/Rochusmarkt, 27. 10, Hernals, 28.10, Kagran



Ohne Notar: 

 6.9 Kagran, 8.9 Hernals, 6.10 Meidling, 27. 10 Hernals,


Standorte:

Vor den Bezirksämtern oder am Hauptplatz. Ausnahmen: In Favoriten Quellen/Favoritenstraße. In Floridsdorf ist der Standort vor den U-Bahnausgängen oder vor dem Durchgang zum Bezirksamt. Der Standort Handelskai ist die U6 Station Handelskai. Auswärts immer Hauptplatz.

Nähere Auskunfte und Anmeldung zur Mitarbeit: 02242 70516 (Inge Rauscher) oder 0650 7362200  (Helmut Schramm).


Unser Potential als Bürger ausschöpfen – hin zu einer gerechteren Wirtschaftsweise


«Die drei Arten von Zeit – Ausstieg aus dem Hamsterrad». Erkenntnisse von Ivo Muri aus sieben Jahren Zeitforschung

von Madeleine Dommen
md. «Die drei Arten von Zeit – Ausstieg aus dem Hamsterrad» – so lautet der Titel des neuen Hörbuches von Ivo Muri, das am 18. Juli 2011 anlässlich des Open-airs Nottwil der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. In anregendem Austausch mit den Zuhörern wurden Ausschnitte aus seinen Texten vorgelesen, die sich mit den Themen Demokratie, Bürgersein, Wirtschaft, Arbeitslosigkeit, Zeit, Geld, Zins, und vor allem auch Frieden und Wohlergehen befassen.
In seiner Laudatio würdigte der Luzerner Kantonsratspräsident Leo Müller die wichtigen Impulse, die Ivo Muri durch seine Forschung und seine Bemühungen um die Verbreitung seiner Erkenntnisse in Politik und Gesellschaft einbringt.
Ivo Muri entstammt einer Unternehmerfamilie, welche Kirchturmuhren und Glockenantriebe herstellt. 1994 gründet er sein eigenes Unternehmen, die ZEIT AG. Ein Freund, der nach zweijähriger Arbeitslosigkeit gesundheitlich zu Grunde geht und stirbt, ist ihm Anlass für viele Fragen. Wie ist unsere Wirtschaft eingerichtet? Warum gibt es viele Arbeitslose, obwohl viel Arbeit und auch viel Geld vorhanden ist? Warum ist Zeit Geld? Was ist eigentlich Zeit, was eigentlich Geld? Warum nimmt die Dauerarbeitslosigkeit zu, aber auch die Verbreitung des Burnout? Meint Demokratie nicht das Kleinräumige, wo wir für die Gemeinschaft bürgen können?
Es beginnt eine jahrelange Forschung, in der er zu vielen weiteren Menschen Kontakte knüpfen kann, die sich zu diesen Fragen ebenfalls schon vertiefte Gedanken machten. Er entwickelt eine grundlegende Analyse, die überraschende, neue Einsichten ermöglicht. Mit Ausflügen in die Geschichte, Beispielen aus der Gegenwart und Erfahrungen aus dem Alltag erklärt Ivo Muri anschaulich und sachlich seine Forschungsergebnisse.
Muris grosses Anliegen ist es, diese Analyse für jeden verständlich zur Verfügung zu stellen, so dass wir alle unser Potential als Bürger ausschöpfen und eine Veränderung hin zu einer gerechteren Wirtschaftsweise vorantreiben können.
Die Bedeutung der Demokratie und des Bürgers spielen dabei eine zentrale Rolle. Der Bürger, weil er für die Gemeinschaft bürgt, sorgt dafür, dass die Gesetze in der Weise gemacht werden, dass sie für jeden zu Wohlergehen führen, zu Geborgenheit und Ruhe. In einer Demokratie würde es unter dieser Prämisse keine Arbeitslosigkeit geben, die im Grunde die Talente vieler Menschen brachliegen lässt. Die Menschen würden sich die Wirtschaft so organisieren, dass niemand Existenzangst haben müsste. Was aber sind die Gründe, die die Menschen im Hamsterrad immer schneller rennen lassen? Die ihnen die Zeit für die Beziehungen in Familie und Gemeinschaft stehlen? Die die Existenzängste zu einem Massenphänomen anwachsen lassen?
Im folgenden stellen wir Ihnen einige Gedanken aus dem Hörbuch und dem Referat von Ivo Muri vor, welche er ausdrücklich unter der Prämisse «Hören Sie – staunen Sie – und denken Sie selbst» allen Interessierten zur Diskussion vorlegt:
Ivo Muri unterscheidet drei Arten von Zeit. Einmal die Zeit der Uhr – die Zeit der Planetenbewegungen. Dann die Zeit des Lebens – die Lebensenergie und als drittes die Zeit der Wirtschaft – Zeit ist Geld.
Mit Uhren und Kalendern bilden wir die Planetenbewegungen ab, also nicht Zeit, sondern Bewegung im Raum. Wir versuchen damit, die Zeit des Lebens zu strukturieren und zu planen mittels des Uhrmasses und des Kalenders (Chronos). Sie helfen uns, unser Zusammenleben zu koordinieren und Zeitabsprachen zu treffen. Im Zeitalter der Globalisierung wurde die internationale Zeit und die Internet­zeit geschaffen. Wer aber Raumgrenzen auflöst, löst auch Zeitgrenzen auf. Zeitprobleme werden akuter. Dies ist ein Hinweis darauf, dass wir die Welt eher kleinräumig organisieren sollten. Entschleunigung ist angesagt.
Die Zeit des Lebens kann man als Lebensenergie verstehen, welche jedes Wesen von der Geburt bis zum Tod in Bewegung hält (je nach Kultur oder Philosophie Seele, Psyche, Chi, Prana, Kairos genannt). Die seelische, psychische Lebensenergie versucht im Leben die richtigen Prioritäten zu setzen, in Harmonie zu sein, ohne Stress und Druck sinnvoll und in Beziehung zu leben.
Zwischen der Lebensenergie und der Planetenbewegung bestehen enge Wechselwirkungen, beispielsweise durch den Tag-Nacht-Rhythmus, die 4 Jahreszeiten, die Mondphasen usw. Das Aufgeben des Tag-Nacht-Rhythmus bei der Arbeit, die fehlende Erholung durch unregelmässige Schlafzeit, Freizeit und Ferien führen zu Stress und Krankheiten, seelisch und körperlich.
In der Wirtschaftszeit ist Zeit Geld. Warum? – Geld wurde an die Zeit gekoppelt. Überall, wo mit Fixkosten gearbeitet wird, ist Zeit Geld in Form von Monatslohn, Monatsmiete, Versicherungsprämie usw. Bei einer Krise müssen sich die Menschen bemühen, ihre Fixkosten zu berappen. Die Länder müssen Sparpakete schnüren, um die Schuldzinsen zu bezahlen. Ivo Muri ist überzeugt: Wenn man die Mechanik der Fixkostenspirale kennt, kann man neue Lösungswege finden und aus dem Hamsterrad aussteigen. Wir könnten das Geld wieder in den Dienst der Menschen stellen, den Wachstumszwang beenden.
Die heutige Finanzkrise ist nicht zufällig, namhafte Persönlichkeiten haben seit Jahren gewarnt. Ein Beispiel ist Prof. Heinrich Bortis, Wirtschaftshistoriker der Universität Fribourg, der bereits 1992 in seinem Buch «EWR und EU – Irrwege in der Gestaltung Europas» vor den Folgen des zu grossen Währungsraumes der EU gewarnt hat. In einem kurzen Interview lässt Muri den anwesenden Autor selber zu Wort kommen, welcher seine damaligen Voraussagen nochmals ausführt. Seine Hauptkritik war damals: In der EU werden Industrien keinen dauernden Standort mehr kennen. Menschen werden dauerhaft von Arbeitslosigkeit betroffen sein, sie werden krank. Freihandel führt zu Auslagerung der Produktion in Billiglohnländer wegen der hohen Fixkosten. Der selbstregulierende Markt ist eine Utopie. Er vernichtet menschliche und gesellschaftliche Substanz. Die Schere zwischen Reich und Arm wird weiter auseinandergehen. Dabei wäre der Mensch als zutiefst soziales Wesen fähig, wahre kulturelle Höchstleistungen zu erfüllen. Er warnt angesichts der Entwicklungen im ehemaligen Jugoslawien oder heute in den nordafrikanischen Staaten davor, gewachsene Grenzen als unwichtig in Frage zu stellen.
Die offensichtlich fruchtbare Zusammenarbeit der beiden Forscher führte natürlich zur Frage, wie wir das Hamsterrad stoppen könnten.
Ivo Muri sagt dazu: Wenn es uns gelingt, zwischen den drei Arten von Zeit zu unterscheiden und deren Wechselwirkungen zu verstehen, würden wir die Wirtschaftszeit der Lebenszeit unterordnen. So könnten wir Lösungen finden im sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar auf allen Kontinenten, so dass ein gerechtes und friedliches Zusammenleben möglich würde.
Ivo Muri macht konkrete Vorschläge. Es gehe darum, die Koppelung von Zeit und Geld zu lösen. Wir könnten unsere Staatsverfassungen und Gesetze in der Demokratie ändern, indem wir als Bürgerin und Bürger aktiv werden. Durch eine sachliche Analyse, ohne Feindbild von links/rechts, Frau oder Mann können wir Antworten finden. Geld gehört unter staatliche Kontrolle. Nationalbank und Kantonalbanken dürfen nicht privatisiert werden. Währungsräume sollen national sein.
Es ist sinnvoller, in kleineren Organisationseinheiten und Währungsräumen zu leben, da kleine und überschaubare Staatswesen ihre Aufgaben und Probleme besser lösen können.
Und schliesslich sollten wir Geld wieder eichen über Nahrungsmittel, damit sich Geld- und Realwirtschaft wieder koppeln lassen. Ausgerechnet das wichtigste Mass haben wir bis heute nicht analog des Metermasses oder des Litermasses geeicht.
Nach diesen einführenden Gedanken wurde der Film «Momo» gezeigt, gedreht nach der Geschichte «Momo» von Michael Ende. In eindrücklicher Weise konnten die Zuschauer und Zuhörer die Parallelen ziehen zwischen den «grauen Männern» im Film und der heutigen globalisierten Wirtschaft, aber auch dem reichhaltigen Leben einer Kleinstadt und dem Gedanken der Lebenszeit, wie Ivo Muri ihn uns zu vermitteln suchte. Denn: «Eine Gesellschaft, die keine Zeit hat, lebt nicht. Wird Zeit, dass wir dies ändern!» (Zitat aus dem Artikel «Gedanken zum Film ‹Momo›»)
Es war ein anregender Abend im Spannungsfeld von Zeitnot und Zeitwohlstand, der dem zahlreich erschienenen Publikum viele Gedanken und Anstösse zur weiteren Diskussion, aber auch Mut und Zuversicht mitgegeben hat, die anstehenden Probleme gemeinsam anzugehen.     •

Ivo Muri: Hörbuch Die drei Arten von Zeit
ISBN 978-3-905788-02-0

Ivo Muri: Kleptokratisches Manifest.
ISBN 978-3-905788-00-6

Ivo Muri: Die Uhr. ISBN 978-3-905788-03-7

Bestellung: info@zeitag.ch, www.zeitag.ch oder
Tel. +41 41 926 99 99 oder Fax +41 41 926 99 90

«Wir Menschen glauben, der ‹Zeit-ist-Geld-Mechanik› derart zu unterliegen, dass sie uns in unserer Existenz bedroht im Sinne von: Wir müssen immer noch mehr leisten, brauchen unbegrenztes Wirtschaftswachstum, brauchen unbegrenzte Beschleunigung, ein Produkt soll zur Welt kommen in einer Firma, bevor es fertig gedacht, bevor es fertig produziert ist, usw.» […]
«Eine Katze ist auch mal sehr in Eile, wenn sie einer Maus nachjagt. Aber nach der Jagd ist dann wieder Ruhe angesagt. Und der Mensch wird durch die Art, wie wir heute wirtschaften, zum permanenten Jagen gezwungen. Und das ist auf die Dauer für die Lebensenergie, die Psyche, das Chi, das Prana oder den Odem nicht gut. […]
«Und so ist es für uns doch einigermassen verwunderlich, dass wir alle Geldprobleme beklagen, obwohl es auf den Computern dieser Welt noch nie so viel Geld gab wie heute.» […]
«Geld oder die Geldwirtschaft darf nicht der Herr der Wirtschaft sein. Geld muss Diener der Volkswirtschaft sein. Geld muss das Resultat sein einer sinnvollen, zielgebenden Arbeit, eben von Wertschöpfung.»
Quelle: Hörbuch: Interview mit Ivo Muri im Schweizer Radio DRS?1 2010
«Es ist unser gesellschaftlicher Auftrag, unseren Kindern durch beherztes Denken und Handeln eine Gegenwart und Zukunft zu schaffen, welche so lebens- und liebenswert ist, wie wir sie erlebt haben. Wir dürfen nicht die Jugend für den gesellschaftlichen Zustand verantwortlich machen, in dem sie heute lebt. Danke, dass Sie mitdenken und mithandeln.»
Zitat aus dem Artikel «Gedanken zum Film ‹Momo›» 

(Quelle: Zeit-Fragen)

Karl-Albrecht Schachtschneider: Schluss mit der Euro-Diktat

Karl Albrecht Schachtschneider

Karl-Albrecht Schachtschneider zum Euro und zu den Verfassungsklagen

Der Zeitpunkt hätte nicht besser gewählt sein können: Die Griechenlandhilfe war durch, die mündliche Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erfolgt, da platzte die nächste Bombe. Italien! Italien steht vor dem Bankrott, ein zweites Griechenland, oder sollte man sagen mehrere auf einmal, denn Italien ist erheblich größer und wiegt damit umso schwerer.
Bella Italia, oh mama mia!
Oder sollte man schlicht "grazie" sagen? Jetzt müsste doch eigentlich auch dem letzten Leser klar geworden sein: Der Euro ist nicht mehr zu retten. Der Euro vor dem Zusammenbruch, wir erleben gerade die letzten Tage des Euro. Heben Sie sich Ihre Zeitungen und Zeitschriften dieser Tage gut auf. Später werden's sagen können: Ich war dabei!
Einer, der von Anfang an gewarnt, gemahnt, geklagt und aufgeklärt hat, ist Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider, ein brillanter Rhetoriker, kluger Denker und Staatsrechtler mit Weitblick, ein Staatsdenker eben. Dass es ihm dabei um den Erhalt der Demokratie, der Rettung unseres so wichtigen Grundgesetzes geht, konnten die über 700 Besucher auf der Euro-Konferenz im letzten Herbst live miterleben. Die von ihm damals verkündete Euro-Agenda ist eingetreten. Die Situation in Europa eskaliert, weitere Verfassungsbrüche und Brüche des EU-Vertrages drohen.

Der Euro vor dem Zusammenbruch

1. September, Donnerstag – 19 Uhr, in Berlin-Mitte, Viethaus, Leipziger Str. 54
Veranstaltung mit Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider
Wer ihn einmal live erlebt hat, MUSS sein Fan werden: Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider. Er kommt zu uns, sozusagen zwischen seinen Terminen beim Bundesverfassungsgericht, wo er zusammen mit Starbatty, Hankel und Nölling Beschwerdeführer gegen den Euro-Rettungsschirm ist. Anmelden zur Veranstaltung bitte hier.
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Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir deshalb Auszüge aus seiner Rede, die man jetzt im Konferenzband (Der Euro vor dem Zusammenbruch) nachlesen kann:


Professor Karl Albrecht Schachtschneider
Warum wir vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind

Auszug: ...Der Bereich der Vergemeinschaftung der organschaftlichen Verantwortung der EU, geht längst so weit, dass eine demokratische Verantwortung nicht mehr besteht. Seit dem Maastricht-Prozess ging es um die demokratische Legitimation, wie in allen Prozessen um die europäische Integration, die ich geführt habe. Der Maastricht-Vertrag war der Schritt in den Niedergang der Freiheit und der Rechte und der Staaten in der EU. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat durchaus richtig nachvollzogen, aber nicht die wirklichen Schlüsse daraus gezogen, dass die Übertragung der Hoheitsrechte der gemeinschaftlichen Ausübung immer weiter ging, und schon im Maastricht-Vertrag viel zu weit ging. Aber immer noch weiter wurden sie ausgedehnt bis hin zum Lissabon-Vertrag. Das Bundesverfassungsgericht hat niemals die Befugnisse, die der Union übertragen sind, wirklich geprüft und gewichtet. Nicht ein einziges Mal wurde erwogen, wie viel an Verantwortlichkeit eigentlich noch den Mitgliedsstaaten bleibt. Es wird immer das Wort „noch“ benutzt. Das wichtigste Wort im Maastrichtordner und im Lissabonordner des BVerfG ist das Wort „noch.“ „Noch“ geht es nicht zu weit. Aber jetzt geht es zu weit, und es ging schon immer zu weit nach meiner Auffassung.
Immer schon war das das Allerwichtigste für die Bürger, das ihnen „politici“ zugestanden wird – ein subjektives Recht. Ein Recht darauf, Recht zu bekommen. Ein Recht darauf, dass überhaupt geprüft wird, ob ihnen Unrecht geschieht oder nicht. Bundestag und Bundesregierung, die schon auf unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Griechenlandhilfe geantwortet haben, in mehr als kläglicher Weise, sprechen uns Bürgern dieses Recht ab – das Recht auf Recht, d.h. darauf, dass der Staat das Verfassungsgesetz, unser Grundgesetz, einhält. Ein solches wirkliches subjektives Recht, auf Einhaltung unseres Grundgesetzes sollen wir aber gar nicht haben. Ein solches Recht wird bestritten, dabei folgt es in aller Klarheit aus der Bürgerlichkeit des Bürgers. Wir wollen um der Bürgerlichkeit willen, ein Rechtsstaat sein, ein Staat des Rechts. (…) Aber Bundestag und Bundesrat lassen das bestreiten.
Das Gericht (BVerfG) hat geradezu aufgefordert, Klagen zu erheben gegen ausbrechende Rechtsakte der Europäischen Union, also gegen Kompetenzüberschreitungen der EU. Das tun wir jetzt.
Und es (das Gericht) hat in den Schutz des Artikel 38 Grundgesetz den Schutz des Kerns der Verfassung einbezogen. Wenn die Verfassung in ihrem Kern verletzt wird, kann auch der Bürger Grundrechtsschutz beanspruchen, beim Bundesverfassungsgericht, und zwar richtigerweise nicht nur, wenn die EU den Kern der deutschen Verfassungsidentität missachtet, sondern auch, wenn die deutsche Politik das tut, also auch gegen innerstaatliche Rechtsakte. Mit der Ausweitung des Grundrechtsschutzes auf das demokratische Prinzip des Artikels 38, das Wahlprinzip, sind wir ganz dicht dran, an einem Grundrecht der politischen Freiheit. Und dieses Grundrecht bedeutet, dass zumindest das Grundgesetz, unsere Verfassung, eingehalten wird.
Und wir haben 1998 bei der ersten Euro-Klage nur geklagt auf Einhaltung des Maastricht-Vertrages, auf nichts anderes, auf das Stabilitätsprinzips des Maastricht-Vertrages, im Grunde auf Einhaltung der Konvergenzkriterien, die von allen Teilnehmern der Währungsunion, außer Luxemburg, verletzt worden waren und nicht eingehalten wurden. Die Voraussetzung für die Einführung des Euros war eben nicht erfüllt. Also hätte das Bundesverfassungsgericht diese Prüfung des Maastricht-Vertrages unbedingt vornehmen müssen, aber genau das hat es damals verweigert. Ich denke diesen peinlichen Fehler wird das Karlsruher Gericht nicht wiederholen. Der Fehler diente 1998 einfach der Etablierung dieses Folterinstruments Euro, der unbedingt durchgesetzt werden sollte, in einem mehr als kurzfristigen Prozess ohne mündliche Verhandlung.
Karlsruhe hätte jedoch 2010 unsere neue Verfassungsbeschwerde (zur Griechenland-Hilfe) nicht zugelassen, wenn die Richter nicht jetzt in der Sache entscheiden wollten.
Ende des Auszugs.
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Europawahn: »Wichtigste Politiker Deutschlands heißen Ackermann und Sarkozy«
Redaktion
KOPP-Redaktion im Exlusivinterview mit Staatsrechtslehrer Prof. Karl Albrecht Schachtschneider

Die Staats- und Regierungschefs der Euroländer haben sich am letzten Donnerstag auf ein umfassendes Hilfspaket für Griechenland geeinigt. Es soll ein Gesamtvolumen von 109 Milliarden Euro haben. Private Gläubiger sollen sich laut dem Abschlussdokument des Gipfels mit 37 Milliarden Euro beteiligen.
Nahezu alle europäischen Staatschefs scheinen erleichtert, die Presse auch, sie jubelt seit Tagen, der Kurs des Euro war sofort um zwei Cent gestiegen. Ist das also insgesamt eine gute Nachricht?

Prof. Schachtschneider:
Keinesfalls. Die irregeleitete Eurorettungspolitik wird mit den Mitteln fortgesetzt, die sich als wenig hilfreich erwiesen haben. Es werden weiter große Gelder eingesetzt, um die Insolvenz Griechenlands abzuwehren, letztlich zugunsten der Gläubiger, der Banken, Versicherungen usw. Die »Beteiligung« der Gläubiger begünstigt diese; denn deren Forderungen werden gegenüber dem derzeitigen Marktwert um etwa 80 Prozent aufgewertet und von allen Euroländern, also vor allem Deutschland, gesichert. Sie waren ja fast wertlos und nach Markgesetzen wären die Gläubiger weitgehend ausgefallen, auch die griechischen Gläubigerbanken.

Ist Griechenland dennoch damit gerettet?

Prof. Schachtschneider:
Sicher nicht. Die fundamentale Divergenz Griechenlands zu Deutschland und anderen leistungsstärkeren Euroländern wird dadurch nicht behoben. Es ist auf mittlere und lange Sicht unmöglich, einen optimalen Währungsraum mit Griechenland und den anderen wettbewerbsschwachen Ländern im Süden Europas durch Bezahlung von deren Schulden zu schaffen. Die für eine Einheitswährung notwendige Homogenität der Volkswirtschaften ist letztlich eine kulturelle Aufgabe, welche die Griechen allein lösen müssten. Sie müssten dafür deutsch oder asiatisch werden – ein fragwürdiges Unterfangen.

Nach ersten Informationen sieht der Plan vor, dass eine vorübergehende offizielle Pleite des Landes hingenommen wird, wogegen sich das Land zuvor noch gewehrt hatte. Was bedeutet das jetzt für Griechenland und Europa?

Prof. Schachtschneider:
Die Bewertung der Ratingagenturen macht keine »Pleite« aus. Der Zahlungsausfall beseitigt Griechenland und die Griechen nicht. Ein Staat ist kein insolvenzfähiges Unternehmen. Wenn Griechenland seine Schulden nicht bezahlt, ist das ein Problem für die Gläubiger, deren Risiko sich realisiert. Es ist auch ein Problem für den Euro, weil sein Scheitern Realität ist. Aber das ist eine Chance für Europa, das sich dann von einem Projekt lösen muss, jedenfalls sollte, das unermesslichen Schaden für die Unionsbürger anrichtet, dessen Zweck ein Großstaat Europa ist, der nicht demokratisch, nicht rechtsstaatlich und nicht sozial sein wird. Für die Griechen wären der Hair-Cut  und die eigene (abgewertete) Währung die Chance zum Neuanfang einer ihren Verhältnissen angemessenen Wirtschaft. Freilich wäre der geborgte Wohlstand, der seine Fragilität erwiesen hat, beendet. Die Griechen könnten sich auch der alle Lebensverhältnisse bestimmenden Korruption entwinden und ihre Würde zurückgewinnen.

Um die Ansteckungsgefahr eines solchen, bisher als hochriskant betrachteten Schrittes zu bannen, soll der Euro-Rettungsfonds EFSF mehr Hilfsmöglichkeiten bekommen. Im Gespräch war etwa der Aufkauf von Staatsanleihen verschuldeter Länder am Sekundärmarkt durch den EFSF – für die Bundesregierung war das bisher ein Tabu. Wer hat hier wen über den Tisch gezogen?


Prof. Schachtschneider:
Bisher hat die Europäische Zentralbank die Staatsanleihen übernommen, entgegen dem Vertrag, entgegen ihrem Statut, entgegen unserer Verfassung. Das will sie nicht mehr, weil es sie auf Dauer vernichten würde. Keinesfalls genügt das ihrem Stabilitätsauftrag. Die EFSF wird jetzt zur Nebenbank gemacht – mit nicht tragbaren Risiken für deren Mitglieder, zumal Deutschland. Es ist nichts anderes als eine Verlagerung der Schulden nicht zahlungsfähiger Euroländer auf die Europartner, die noch ein gutes Rating haben und damit die Finanzmärkte zufriedenstellen – noch. Bezahlen können diese, also vor allem wir, die Schulden auch nicht. Der Zusammenbruch der Währung ist unausweichlich und kommt durch die Beschlüsse von Brüssel am 21. des Monats schnell näher.

IFO-Chef-Sinn spricht von Erpressung. Wer setzt hier wen unter Druck?

Prof. Schachtschneider:
Die Finanzmärkte üben den Druck aus und bestimmen die Politik. Die Eurointegrationisten sind Gefangene ihrer Ideologie, ihres Europawahns. Die wichtigsten Politiker Deutschlands sind der Schweizer Josef Ackermann und der Franzose Nicolas Sarkozy. Das Argument der Systemrelevanz von Geldhäusern und Euroländern ist an den Haaren herbeigezogen. Keinesfalls ist es ein Rechtsprinzip. »Erpresst« werden die Völker von ihren Regierungen. Das ist nur möglich, weil sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten weit von der Demokratie entfernt haben. Es hat schon viele »Staatspleiten« gegeben, zuletzt Russland und Argentinien. Beide Länder sind danach gut vorangekommen.

Was bedeutet diese Entscheidung für Deutschland?

Prof. Schachtschneider:
Wir nähern uns noch schneller dem Zusammenbruch der Währung, also der Währungsreform, die alle Deutschen, ob arm oder reich, teuer zu stehen kommen wird. Die Vermögen werden minimiert, die Löhne, Renten, Sozialleistungen stark gekürzt werden. Das wird zur politischen Instabilität führen. Bürgerkriegsähnliche Kräfte bereiten sich längst auf diese Lage vor. Sie nennen sich Antifa.

Sie haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Stabilitätsmechanismus erhoben und unzählige Punkte aufgezählt, die nach Ihrem Ermessen gesetzeswidrig sind. Gegen welche Gesetze wurde in Brüssel verstoßen?

Prof. Schachtschneider:
Die Maßnahmen verstoßen zunächst gegen die vertraglichen Regelungen der Währungsunion, gegen das Bail-out-Verbot des Art. 125 AEUV und gegen die disziplinären Haushaltsbestimmungen des Art. 126 AEUV, insgesamt die Konstruktionsprinzipien der Währungsunion. Sie verletzen weiterhin das Grundgesetz, nämlich das Stabilitätsprinzip, das aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG und der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG folgt, weiterhin die Haushaltsverfassung der Art. 110, 115 Abs. 2 GG (Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben ohne Kreditaufnahme), und drittens die Schuldenbremse des Art. 115 Abs. 2 GG; denn ohne Kreditaufnahme der Geberstaaten können die Nehmerstaaten nicht finanziert werden. Schlimmer noch, die Zusagen missachten das Staatsprinzip im Kern. Die Eigenstaatlichkeit der Mitgliedstaaten wird überspielt. Danach darf jedenfalls unser Staat nicht fremde Staaten auf Kosten des eigenen Volkes finanzieren.
Zudem sind die Maßnahmen funktional bundesstaatlich, ohne dass ein europäischer Bundesstaat begründet wäre. Ein Unionsvolk ist nicht verfasst. Das würde die Zustimmung der Völker durch Referenden voraussetzen. Die Übernahme der Gläubigerrisiken, eine große unentgeltliche Zuwendung, hat weder eine Rechtsgrundlage, noch ist sie nach Staatsprinzipien zu rechtfertigen, zumal es weitgehend Risiken von Banken usw. fremder Staaten sind. Diese Rettungspolitik ist rechtlich betrachtet eine Ungeheuerlichkeit. Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat werden ausgeblendet. Zugleich werden die Grundrechte der Bürger verletzt, das Recht auf Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das aus der politischen Freiheit folgt, das Recht auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG und das Recht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG. Die Verfassung der Deutschen wird im Kern ihrer Identität missachtet. Das ist ein langgezogener Staatsstreich, der die Widerstandslage im Sinne des Art. 20 Abs. 4 GG geschaffen hat.

Ist die Eurokrise mit all den taumelnden Ländern wie Irland, Portugal, Spanien, Belgien, ja und auch Frankreich, das auch nicht mehr kreditwürdig ist, je zu beenden und wie?

Prof. Schachtschneider:
Es gibt nur einen Weg: die Beendigung der Währungsunion. Sie ist gescheitert und muss liquidiert werden. Jedenfalls muss Deutschland ausscheiden. Das steht schon im Maastricht-Urteil von 1993. Die Staaten der Union müssen ihre Eigenständigkeit in Wirtschaft und Währung zurückholen. Sie sind dazu verpflichtet. Die europäische Zusammenarbeit muss gänzlich neu konzipiert werden, sodass die Völker ihre schicksalhafte Selbstständigkeit wahren. Auf der Grundlage nationaler Selbstbestimmung, wie dies der Charta der Vereinten Nationen entspricht, kann und sollte ein europäisches Europa geschaffen werden, ein Föderalismus freier Staaten, wie Kant das in seiner Friedensschrift angeregt hat, das l´europe des etats im Sinne de Gaulles. Daraus könnte ein Europa des Friedens und des Wohlstandes werden.

Herr Prof. Schachtschneider, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Berlin, 23. Juli 2011

2011-07-27

EURO: «Rettungspaket» ESM – stabilisieren

von Dr. Eike Hamer, Herausgeber «Wirtschaft aktuell», www.mittelstandsinstitut-niedersachsen.de


Ab 2013 soll der von den EU-Funktionären eingerichtete «Rettungsfond» durch den ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) abgelöst und zementiert werden. Doch was verbirgt sich hinter diesem ESM?
Der ESM ist:
•     ein auf zunächst 700 Mia. Euro (Artikel 8 des Vertrages) festgesetzter Fond, den die Mitgliedsländer unwiderruflich und bedingungslos auf Verlangen des Vorstandes aufzufüllen haben. (Art. 8 Abs. 4, Art. 9)
•     Der Fond unterliegt keinem nationalen Recht. (Art. 1, Art. 27) Er selbst und alle seine Mitarbeiter sind rechtlich immun (Art. 30), befreit von sämtlichen auch persönlichen Körperschafts- und Einkommenssteuern (Art. 31) und für niemanden nirgendwo rechtlich belangbar, weil es für sie kein zuständiges Gericht auf der Welt gibt.
• Sein Aufsichtsgremium (Gouverneursrat) wird nicht gewählt, sondern ernannt, ist niemandem gegenüber Rechenschaft schuldig und dank seiner Grösse (34 Mitglieder) von dem geschäftsführenden Direktor und seiner Verwaltung weitgehend steuerbar. Dieser Gouverneursrat ernennt ein ebenso grosses Direktorium (Art. 6) sowie den geschäftsführenden Direktor, welcher umfangreiche Kompetenzen wie z. B. als einziger Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern (Art. 7) hat. Dieser kann – ohne rechtlich belangt zu werden – im Namen des Fonds und damit auf Rechnung der Mitgliedsländer, schalten und walten, wie er will. Er kann selbst unlimitiert Kredite – auch bei privaten Banken – aufnehmen (Art. 17), für welche die Mitgliedsländer gemeinschaftlich haften und nach ihrem jeweiligen Anteil zum Nachschuss verpflichtet werden können. Wenn nämlich das Fondsvolumen nicht mehr ausreicht, kann der rechtlich nicht belangbare Gouverneursrat auf Kosten der Mitgliedsländer das Grundkapital eigenmächtig erhöhen. (Art. 10)
•     Weil ausschliesslich der geschäftsführende Direktor den Mitarbeitern (Arbeitsebene) Weisungen erteilen darf, kann er letztlich die Gelder beliebig verwenden und ist für keine Handlung rechtlich belangbar. Er darf sogar Anleihen von Staaten aufkaufen (Monetarisierung durch die Hintertür), sämtliche Kapitalmarktmanipulationen durchführen oder auch andere Institutionen unterstützen, auch wenn dies gegen nationale Rechte, Statuten der EZB oder die marktwirtschaftlichen Prinzipien verstossen würde. Dank seiner generellen Immunität ist er nicht belangbar.
Die Euro-Mitglieder unter Merkel und Sarkozy haben mit diesem Vertrag den unlimitierten Zugriff auf die nationalen Haushalte durch diese demokratisch nicht kontrollierbare, rechtlich immune und von den Bürgern nicht überprüfbare EU-Funktionärseinrichtung verabredet. Dies soll bedingungslos und unwiderruflich sein und kann deshalb zu Recht als Ermächtigungsvertrag gesehen werden. Es garantiert den unlimitierten Zugriff auf die nationalen Haushalte, erlaubt weder demokratisch noch rechtlich überprüfbare und kontrollierbare Marktinterventionen und beendet damit die nationalen Souveränitäten über die nationalen Haushalte. Der letzte verbliebene Bereich nationaler Souveränität, das Haushaltsrecht und im Ergebnis auch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland werden damit ausgehebelt. Dass Merkel diese Verabredung trifft, die einem Putsch gleichkommt, ohne das Parlament zuvor zu fragen, ist nicht nur ein Skandal, sondern bedeutet die Auflösung der souveränen nationalen EU-Mitgliedsstaaten und Schaffung einer Schulden- und Transferunion in ganz Europa. Die bisherigen Machtverhältnisse zwischen EU und Mitgliedsländern kehren sich um. Nicht mehr die EU-Funktionäre müssen für Programme werben, sondern die Mitgliedsländer müssen um Rückflüsse betteln und dafür die willkürlichen Vorgaben der nicht belangbaren und nicht demokratisch kontrollierbaren EU-Funktionäre akzeptieren und bei den Bürgern durchsetzen. Damit ist die Souveränität der Mitgliedsländer obsolet bzw. ausgehebelt.
In Zukunft wird es unbedeutend sein, wen die Bevölkerungen als Vertreter wählen. Über die Politik in den Ländern entscheiden willkürlich nicht demokratisch kontrollierbare und rechtlich nicht belangbare EU-Funktionäre.
Mit der Einführung des ESM* werden drei Entwicklungen vorgegeben:
1. Die Machtergreifung der EU-Funktionäre über die vormals souveränen Mitgliedsländer und damit die Abschaffung der Demokratie in Europa und
2. der Ansporn zu ungehemmter Schuldenmacherei in den EU-Mitgliedsländern, weil insbesondere die soliden und erfolgreichen Bürger über die durch den ESM eingeführte Schuldenunion dafür zur Kasse gebeten werden und
3. das absehbare Ende des Euro und der
EU, weil die Bürger sich diese vorprogrammierte Ausplünderung und Entdemokratisierung nicht ewig gefallen lassen werden.
Es wird schwer werden, diese Machtergreifung durch Vertrag vor den Grundgesetzen der einzelnen europäischen Länder rechtfertigen zu können. Diesem Vertrag kann eigentlich kein Demokrat zustimmen.     •
*    Der Vertragstext ist abrufbar unter:
www.freiewelt.net  oder
Postscriptum: In den Reihen der Regierungsfraktion regt sich – z.T. offen, z.T. aber auch «nur» hinter den Kulissen, Widerstand, denn ein Demokrat kann der Aufgabe der Souveränität eigentlich nicht zustimmen. Die Kanzlermehrheit, die Steinmeier, um diese Tatsache natürlich wissend, hierfür ausdrücklich bereits eingefordert hat, steht längst noch nicht. Daher wächst der Druck von seiten der Regierung auf ihre eigenen Abgeordneten. Es werden massive Einzelgespräche geführt, um insbesondere die «Wackelkandidaten» auf Kurs zu bringen. Der Druck von oben wächst. Aber auch von unten scheint sich Widerstand zu formieren. Auf der Internetplattform «AbgeordnetenCheck.de» (www.abgeordneten-check.de/karte.html?c=69) kann jedermann eine vorbereitete oder auch persönliche E-Mail-Petition an seinen Abgeordneten schicken und diesen auffordern, dem Druck von oben standzuhalten, dem Ausverkauf deutscher Souveränität nicht zuzustimmen, den ESM-Vertrag zu stoppen. Noch ist der Vertrag nicht Gesetz. Es wäre zu wünschen, dass der Gegendruck von unten während der Sommerpause so oder anders ausreichend stark wird, um das Schlimmste noch zu verhindern.

(Quelle: Zeit-Fragen)

2011-07-24

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist illegal!

 hs. Das "EU-Politbüro",  die Staats- u. Regierungschefs der EU haben einen dauerhaften ESM eingeführt, um die "Pleite-Finanzwirtschaft" zu schützen, welche die Misswirtschaft der südlichen Schwachwährungsländer und Irland (PIIGS-Länder) erst ermöglichten. Den Bürgern Griechenlands, Portugals, Irlands und bald  Zyperns, Italiens, Spaniens und vielleicht bald auch Österreichs wird damit nicht geholfen, im Gegenteil: sie haben Sparpakete hinzunehmen, es wird noch mehr privatisiert, das Eigentum der Völker ans Ausland verkauft. Die Menschen und Bürger, die Steuerzahler, werden nicht gefragt. Keine wahrheitsgemäße Aufklärung und Volksabstimmung darüber!

Die Voraussetzungen für die Einführung des Euro waren klar: Keine Haftung für andere Länder (Art. 125 AEUV), die Europäische Zentralbank darf keine unsicheren Staatsanleihen kaufen, sie ist laut EU-Vertrag für die Stabilität des Finanzsystems mitverantwortlich (Art. 123 AEUV), das jährliche Haushaltsdefizit der EU-Mitgliedsländer darf 3% ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigen und die Verschuldung muss auf 60% des BIPs begrenzt sein (Art. 126 AEUV). Die eigenen Regeln werden einfach gebrochen - so auch die Prinzipien der Bundesverfassung, die neue selbsternannte "Elite", die politische Klasse, im Hintergrund die Gremien in den großen Parteien machen was sie wollen  - Verträge und Gesetze sind einer Willkürlichkeit unterlegen:  Die EU wird nun endgültig zum Bundesstaat, zur Haftungs- u. Transferunion, zur politischen Union -  unrechtmäßig, also illegal. Der Steuerzahler wird es schon richten.....

Der EU-Vertrag hat den Mitgliedsstaaten die Zuständigkeit über die Währungspolitik genommen (Art. 3 AEUV).  Der Art. 122 AEUV wird einfach als Ausrede für diese Beschlüsse der EU-Staats- u. Regierungschefs herangezogen. Er legitimiert diese Vorgehensweise aber nicht, weil Vertragsverletzungen keine „außergewöhnlichen Ereignisse“ sind.  Die Mitgliedstaaten haben die (vorübergehend) vergleichsweise günstige Zinslage für eine übermäßige Verschuldung missbraucht. „Außergewöhnliche Ereignisse“, welche einer Naturkatastrophe entsprechen, erleiden diese Mitgliedstaaten nicht. Diese müssen sich „der Kontrolle“ des Mitgliedstaates „entziehen“. Das sind Verwüstungen durch Flugzeugabstürze, durch Terror, durch Krieg oder Seuchen.

Der ESM ist verfassungs- u. vertragswidrig. Die Demokratie wird mit den Füßen getreten. Dieses Unrecht ist nicht hinzunehmen!
Kommentar von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider:>> hier

Kommentar von Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Hankel, Prof. Dr. rer. pol. Wilhelm Nölling, Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, Prof. Dr. iur. Dieter Spethmann, Prof. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty>>>> hier

Der Text der Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm in Deutschland >>hier

Kommentar von Prof. Wilhelm Hankel: >>hier 

 Der ESM soll eine neue internationale Finanzinstitution nach dem Vorbild des IWF werden. Sie wird von einem Gouverneursrat geführt.

***

Passagen des ESM-Vertrages - ein Ermächtigungsgesetz -  der alles andere als demokratisch ist:


Artikel 10
Änderung des Grundkapitals
1. Der Gouverneursrat prüft regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, das maximale
Ausleihvolumen und ob das genhemigte Grundkapital des ESM hierfür angemessen ist. Er
kann die Änderung des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 und Anlage 2 entsprechend
ändern. 
Die Österreichische Regierung muss den Knebelvertrag annehmen. Der EU-Hauptausschuss stimmte schon mehrheitlich dafür! Der Bürger wird nicht gefragt! 

Artikel 30
Immunitäten von Personen
1. Die Gouverneursratsmitglieder, stellvertretenden Gouverneursratsmitglieder, Direktoren,
stellvertretenden Direktoren, der Geschäftsführende Direktor und das Personal genießen

Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich der in ihrer amtlichen Eigenschaft
vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit in Bezug auf ihre amtlichen
Schriftstücke


Artikel 31
Befreiung von der Besteuerung
1. Im Rahmen seiner amtlichen Tätigkeiten sind der ESM, seine Vermögenswerte, seine
Einnahmen und sein Eigentum sowie seine durch diesen Vertrag autorisierten Geschäfte und
Transaktionen von allen direkten Steuern befreit.
6. Vom ESM ausgegebene Schuldverschreibungen und Wertpapiere einschließlich
entsprechender Zinsen und Dividenden, unabhängig davon, in wessen Besitz sie sich
befinden, unterliegen keiner Art von Besteuerung (!)

Anhang 2 . Zeichnungsanteile am genehmigten Grundkapital
Österreich Republik Österreich Euro 19.483.800.000 (!) = 19 Milliarden 483 Millionen und 800.000 Euro = ~269 Milliarden Schilling!!

Artikel 42
Ratifikation, Genehmigung oder Annahme
1. Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, Genehmigung oder Annahme durch die
Unterzeichnerstaaten. Die Ratifikations-, Genehmigungs- oder Annahmeurkunden sind
spätestens bis zum 31. Dezember 2012 beim Verwahrer zu hinterlegen.

Österreich Parlament: EU-Hauptausschuss befürwortet mehrheitlich Stabilitätsmechanismus

Austrittsklausel findet man in dem Vertrag nicht!


Der ESM-Vertrag hier zum Nachlesen
(Bild: pauline/pixelio.de)




***


Prof. Dr. Joachim Starbatty: Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) entmachtet nationale Parlamente


Foto: Sascha Schuermann/ddp

Prof. Dr. Joachim Starbatty: "Das vornehmste Recht aller nationalen Parlamente ist die von absolutistischen Herrschern erstrittene Budgethoheit: Die demokratisch gewählten Parlamentarier wachen über die von den Bürgern aufgebrachten Steuern."
FreieWelt.net: Herr Prof. Dr. Joachim Starbatty, was genau ist diese ESM-Behörde und womit ist zu vergleichen? Also auch auf  nationaler bzw. internationaler Ebene?

Prof. Dr. Starbatty:
Das vornehmste Recht aller nationalen Parlamente ist die von absolutistischen Herrschern erstrittene Budgethoheit: Die demokratisch gewählten Parlamentarier wachen über die von den Bürgern aufgebrachten Steuern. Dieses Budgetrecht wird nun auf zweierlei Weise ausgehebelt und abgeschafft: Die Parlamente der Schuldnerstaaten tanzen nach der Pfeife der Troika-Experten von EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds, und die Parlamente der Gläubigerstaaten werden zu immer weiteren Krediten und damit zur Schuldenanhäufung gezwungen. Ihnen wird eingeredet, dass ansonsten der Euro und damit das gesamte europäische Aufbauwerk zerbrechen würden.
Bei dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) handelt es sich um eine „Zweckgesellschaft nach Luxemburger Recht“, die – einmal ins Leben gerufen und mit Mitteln von insgesamt 750 Mrd. Euro ausgestattet – nach Gutdünken entscheiden kann. Es ist allgemeine Auffassung, dass die zweite Weltwirtschaftskrise der Moderne ein solch verheerendes Ausmaß angenommen hat, weil die Banken über ihre Zweckgesellschaften („conduits“) außerhalb der strengen Bilanzvorschriften agieren konnten.

So wurde einmal das finanzielle Ausmaß der Kreditengagements verschleiert und zum anderen der Kontrolle durch die Aufsichtsorgane entzogen. Genau das geschieht jetzt auf politischer Ebene. FreieWelt.net: Wo ist hier eine demokratische Legitimation?
Prof. Dr. Starbatty: Verfolgt man den Werdegang des ESM, so ist er aus den „European Financial Stability facilities“ (EFSF) in Höhe von 750 Mrd. Euro entstanden. Der EFSF ist in Brüssel in einer Nacht- und Nebel-Aktion beschlossen worden – ohne jede Tagesordnung und ohne jedes allgemein einsehbares und nachvollziehbares Protokoll. Manche vergleichen diesen politischen Akt mit einem Staatsstreich zur Entmachtung von Parlamenten, aber auch von Regierungen.
Der französische Europa-Staatssekretär, Pierre Lelouche, und die damalige französische Finanzministerin, Christine Lagarde, haben unumwunden den Bruch der Europäischen Verträge zugegeben. Den nationalen Parlamenten ist dieser Staatsstreich als alternativlos präsentiert worden. Die Mehrheit der Parlamentarier fühlte sich so gezwungen, der eigenen Entmachtung zuzustimmen.
FreieWelt.net: Was sind die Folgen für die nationalen Volkswirtschaften und Parlamente?
Prof. Dr. Starbatty: Die Parlamente sind nun an ihr erstes Votum gebunden. Bei Goethes Faust heißt es: Das erste steht uns frei, beim zweiten sind wir Knechte. Wenn die Parlamentarier der Einrichtung des ESM zugestimmt haben, würden sie bei späteren Ablehnungen die bisherige Politik durchkreuzen und damit den Prozess auslösen, den sie bei ihrer ersten Abstimmung vermeiden wollten. Für die Volkswirtschaften bedeutet das, die Schulden werden aufgetürmt, ohne dass die wirklichen Probleme der Schuldnerstaaten gelöst werden.
Stattdessen werden nun die bislang halbwegs gesunden Länder mit dem Schuldenbazillus angesteckt. Aber wenn das Bundesverfassungsgericht die Entrechtung des Deutschen Bundestages für verfassungswidrig erklärt, dann stünde es immerhin in der Macht des Bundestages, einen solchen Automatismus zu stoppen.
FreieWelt.net: Gibt es Alternativen zum ESM?
Prof. Dr. Starbatty: Die Alternativen zum ESM sind eine schonungslose Diagnose und eine darauf aufbauende Therapie. Dazu muss die Mehrheit der Politiker erst einmal den Kopf aus dem Sand ziehen. Die international anerkannte Zeitschrift „The Economist“ hat die wirtschaftliche Lage Griechenlands wie folgt beschrieben: „Greece’s moribund economy is hopelessly uncompetitive – Griechenlands todgeweihte Volkswirtschaft ist hoffnungslos wettbewerbsunfähig.“
Die jetzige Politik des „Gürtel enger Schnallens“ vernichtet – nachdem der griechische Staat und sein Bankensystem faktisch bankrott sind – nun auch noch die reale Wirtschaft. Für Griechenland gibt es nur eine Rettung: Aus der Währungsunion austreten, zur griechischen Drachme zurückkehren, umschulden und über eine Erstarkung der Wirtschaft nach der Abwertung der Drachme wieder in den Kreis der wettbewerbsfähigen Wirtschaften zurückkehren.
Herr Prof. Dr. Starbatty, vielen Dank für das Gespräch.

(Quelle: Freie Welt)


***

Finanzindustrie, das (wiederentdeckte) goldene Kalb

Wir erleben einen soziologischen Wertewandel, der in seiner Komplexität fundamental ist und epochal wirken wird. Er hat letztlich die permissive Gesellschaft ausgeformt. Die gespielte politische Hilflosigkeit ist aber zweifelsfrei zu hundert Prozent ein düsteres Politikversagen. In ungeordneter Reihenfolge sind hier Fehlentwicklungen der jüngsten Zeit aufgeführt: Abkehr von monotheistischen Religionen, Verlust an Vorbildern, Barrieren gegen andere Kulturen, Aggressivität statt Harmonie, bildhaft Arm gegen Reich, Zerstörung der Umwelt ...
    Solche, aus der Soziologie herausgebrochenen Orientierungshilfen führen zu Machtsymbolen, die neu und von der Struktur her faschistoid sind. Wie immer in orientierungslosen Phasen bietet sich dann ein Modell an, das an sich bekannt ist, aber in jüngster Zeit grössere Transformationen durchlief. In unserem Fall die Machbarkeit, die vermeintlich hinter neuer Finanztheorie steht. Die seit Jahrhunderten überkommene Bedeutung und Anwendung von Geld als Wertaufbewahrung, Zeitgewinn (Konsumverschiebung), Kredit- und Schuldner-Würdigkeit, Macht ohne Armee, Vereinfachung des Warenhandels … wird nun in seiner herkömmlichen Funktion ausgeweitet, wird zum Derivat, zum Substitut, zum künstlichen Produkt, das regellos, oft sinnlos, aus verschiedenen, zum Teil aus neuen verbrieften Finanz­instrumenten zusammengesetzt ist. Allein zum Zweck, Geld in neuer, riesiger Vielfalt – unbeschränkt – handeln zu können. Immer mit dem Betrug dahinter, dass damit alle Bedürfnisse gestillt und die Sicherheiten total wären. Dabei entsteht wegen vermeintlichen Ersterfolgen ein Finanzfaschismus, der als Krake das politische Denken und Handeln nicht nur beeinflusst, sondern prägt und zu den bekannten Fehl-Allokationen führt. Aber so eine notwendige Fiktion führte bisher stets zur Zerstörung. Wenn Politiker hinterher beispielsweise ihre Banken retten, zerstören sie Währungen und damit auch das Vertrauen der Bürger in Politik und Establishment. Ein Schluss, der dem unbedarften Laien meistens so ins Haus steht. Das uns allen innewohnende Programm verführt jede Generation, alle bisherigen Fehler stets erneut zu machen. Ein Korrektiv wird, wenn überhaupt, leider nur an Hochschulen leicht angetippt. Ganz am Ende lassen Zerstörung, Verluste und die bittere Währungsreform grüssen. Konklusion: Alles schon gehabt.
    Finanzinteressierte Leser, die über ein Erinnerungsvermögen in Geschichte verfügen: Kriege verursachen bei den kriegführenden Parteien stets immense Finanzprobleme …
1618–1648     
30-jähriger Krieg
1642–1649
Englischer Bürgerkrieg
1775–1783
Amerikanischer Unabhängigkeitskrieg
1789–1799
Französische Revolution
1861–1865
Amerikanischer Bürgerkrieg
1870/71
Deutschland/Frankreich
1914–1918
1. Weltkrieg
1936–1939
Spanischer Bürgerkrieg
1939–1945
2. Weltkrieg
1946–1975
Vietnam
1950–1953
Korea
1980–1988
1. Golfkrieg (Irak/Iran)
1990
2. Golfkrieg
…    
C.L., Juni 2011 

Quelle: Zeit-Fragen

2011-07-21

Republikanismus versus Globalismus, exemplifiziert an der Kapitalverkehrsfreiheit

 hs. Aufgrund der EU-Kapitalverkehrsfreiheit wirkt die von den USA ausgehende Finanzmarktkrise auch innerhalb der EU und damit Österreich so verheerend. Ohne EU müsste Österreich nicht für die Spekulationsverluste des internationalen Kapitals aufkommen. Lesen Sie:



Republikanismus versus Globalismus, exemplifiziert an der Kapitalverkehrsfreiheit




Pflichtgemäßes AKW-Betriebsmoratoriu

Die „vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden“. Dieser Vorrang nach Art. 20 Abs. 3 GG ist ein unverrückbarer Grundsatz des Rechtsstaates. Die Gesetzesbindung folgt auch aus dem demokratischen Prinzip; denn in der Gesetzlichkeit des Handelns setzt sich der Wille des Volkes durch. Aber über dem Gesetz steht die Verfassung, die weitgehend aber nicht ausschließlich im Grundgesetz zu finden ist. Verfassung und Gesetze machen das Recht aus. Dieses hat ein inneres Rangverhältnis. Die Gesetze müssen dem höherrangigen Recht gehorchen. Sonst sind sie nichtig (soweit nicht verfassungskonform interpretierbar). Alles Handeln des Gemeinwesens, sei es staatlich oder privat, sei es die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt oder die Rechtsprechung, sei es innen- oder außenpolitisch, steht unter dem Primat des Rechts. Die Politik dient der Verwirklichung des Rechts. Nicht jedes Gesetz verwirklicht jedoch das Recht.

Der Durchsetzung des Rechts gegen das Gesetz dient vornehmlich die Verfassungsgerichtsbarkeit, aber diese hat kein Monopol oder auch nur eine Prärogative, die Rechtswidrigkeit der Gesetze festzustellen. Jeder Amtswalter „trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung“ (§ 36 Abs. 1 BRRG). Freilich ist die Gesetzes- und Rechtsbindung differenziert verfaßt. So haben die Richter jedes Gesetz, das sie anwenden, auf die Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen, dürfen aber ein (formelles, nachkonstitutionelles) Gesetz, das sie für rechtswidrig halten, nicht einfach unangewendet lassen, sondern müssen nach Art. 100 Abs. 1 GG die konkrete Normenkontrolle durch das zuständige Verfassungsgericht beantragen, dem die Normverwerfung vorbehalten ist. Eine solche Vorschrift gibt es für die Verwaltung nicht. Man könnte allenfalls ihre analoge Anwendung bedenken. Aber dafür hat sich ausweislich § 76 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG weder der Gesetzgeber noch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 12, 180 ff.; 106, 244 ff.) entschieden. Es wäre auch nicht zu empfehlen, weil die Verfahren zu lange dauern. Die Amtswalter sind zwar, wenn sie ein Gesetz für rechtswidrig halten, zur Remonstration verpflichtet (§ 36 Abs. 2 BRRG), d. h. sie müssen die Frage den Vorgesetzten überantworten, aber die Regierung trägt die eigenständige Verantwortung für das Recht. Sie ist an das Gesetz gebunden, aber nur, wenn dieses dem Recht genügt, nicht aber, wenn es nichtig ist. Sie kann, wenn sie an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Zweifel hat, im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG die Rechtsfrage vom Verfassungsgericht entscheiden lassen, ist aber dazu nicht verpflichtet. Die Gewaltenteilung ist fein abgestimmt. Gegen die gesetzwidrige, aber dem Recht verpflichtete Handlung gibt es Rechtschutz bis hin zur Verfassungsbeschwerde. Im übrigen können auch die Landsregierungen und ein Viertel der Mitglieder des Bundestages wegen Meinungsverschiedenheit über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes die abstrakte Normenkontrolle beantragen. Es kommt somit bei jeder Regierungsmaßnahme darauf an, was die Regierung für Recht hält. In der Verantwortung für das Recht steht das Parlament nicht über der Regierung, sondern nur bei der Materialisierung des Rechts durch Gesetze, die aber das Recht wahren müssen.
Das dreimonatige „Moratorium“ des Betriebs der sieben ältesten Kernkraftwerke, um, aufgeschreckt durch den schweren Störfall in Fukushima, deren Sicherheit einer erneuten Sicherheitsprüfung zu unterziehen, weckt Zweifel an der Gesetzmäßigkeit. Aber wenn dessen Anordnung gesetzwidrig ist, wie einige Parlamentarier besorgen und einige Staatsrechtslehrer zum Besten gegeben haben, muß es nicht schon rechtswidrig sein. Die Regierung ist, wie gesagt, dem Recht verpflichtet, auch wenn sie dieses nicht im Gesetz findet und auch, wenn sie bislang zwar gesetzesgemäß, aber rechtswidrig gehandelt haben sollte.
Kernkraftwerke dürfen nach § 7 AtomG „nach dem (sc.: weltweiten) Stand von Wissenschaft und Technik“ keine Schadensmöglichkeit mit sich bringen. Das folgt rechtlich aus der Schutzpflicht des Staates für Leben und körperliche Unversehrtheit. Das ungeheure Schadenspotential der Atomkraft läßt keinerlei wirtschaftliche Relativierung der Gefahr zu. Gefahr ist die Möglichkeit eines Schadens. Es geht nicht um nicht theoretisierbare Restrisiken, wie das allgemeine Gerede Glauben machen will, sondern um reale Gefahrenlagen, wie in Fukushima. Erdbeben der Stärke 9 der Richterskala sind denkbar, allemal in Japan, und sie können, wie sich gezeigt hat, mit einem Tsunami einhergehen. Das wußte man, scheute aber die Kosten der Sicherungsmaßnahmen, falls solche überhaupt möglich waren und sind. In Deutschland bestehen andere Gefahren. Bestünden keine, sondern nur das nicht erkennbare Restrisiko, wäre der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie grundrechtlich bedenklich.
Sicherheit, insbesondere Kernkraftsicherheit ist eine Erkenntnisfrage und steht damit stetig auf dem Prüfstand. Atomkraft ist nicht sicher nutzbar, jedenfalls bisher. Vielleicht schreitet die Wissenschaft voran, etwa zu einer Technik der Kernfusion ohne radioaktive Strahlung im Störfall. Seit langem weiß man, das es noch keine sicheren Kernkraftwerke gibt, wenn viele es auch nicht wahr haben wollen, vor allem wegen des Geschäfts. Auch wenn die tatsächliche Lage sich in Deutschland nicht geändert hat, so doch die Einsicht der Regierung, welche sich dem Stand der Wissenschaft nähert. Die Erkenntnislage ist Tatbestandsmerkmal der fortdauernden Gesetzes- und Rechtmäßigkeit des AKW-Betriebs. Die Regierung ist auf dem Weg, erneut die Irrtümer zu korrigieren, die Deutschland schon einmal korrigiert hatte. Dazu verpflichtet sie nicht nur das Gesetz, nämlich § 17 Abs. 3 Ziff. 2 AtomG, zumindest in verfassungskonformer Interpretation, sondern das von ihr eigenständig zu verantwortende Recht, unser aller Sicherheit. Sie geht jetzt mit Augenmaß vor, indem sie mehr oder weniger die Rückkehr zum zügigen Ausstieg eingeleitet hat. Sie handelt pflichtgemäß, auch wenn das zugleich dem Wahlkampf dient. Hoffentlich dankt sich die Erkenntnis nicht einem lucidus intervallus der Wahlzeit. 

Prof. Dr. iur Karl Albrecht Schachtschneider hat 2006 „Prinzipien des Rechtstaates“, 450 Seiten, bei Duncker&Humblot veröffentlicht und nach dem GAU von Tschernobyl 1986 eine wegweisende Abhandlung zum „Rechtsbegriff Stand von Wissenschaft und Technik im Atom- und Immissionsschutzrecht“ geschrieben. 

(Quelle: kaschachtschneider.de)

2011-07-19

Wem dient Karlsruhe wirklich


Wirtschaftsrechtler Markus Kerber erhebt schwere Vorwürfe gegen das Verfassungsgericht.
Setzt sich das höchste deutsche Gericht dem Verdacht aus, den Erwartungen der Regierung zu entsprechen?
Anlass der Kritik sind die Klagen gegen Milliardenhilfen für Euro-Staaten.
Über die Schuldenkrise der Euro-Staaten ist längst auch die parlamentarische Demokratie ins Gerede gekommen. Unter anderem deshalb, weil Bundesregierung, Bundestag und der Bundespräsident die Milliardenhilfen für Griechenland im Frühjahr 2010 in nicht einmal vier Wochen auf den Weg brachten. Für die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um fünf Euro rangen Union und SPD immerhin ganze fünf Monate miteinander, zuweilen bis in die tiefe Nacht hinein. Viele Bürger haben das nicht vergessen. Nun gerät über die EU-Schuldenkrise aber auch noch das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Demokratie in die Kritik. Es geht um die Frage, ob das höchste deutsche Gericht seiner Rolle als Verfassungshüter noch gerecht wird oder nicht. Anlass dieser Kritik ist eine jener 15 vom Verfassungsgericht angenommenen Klagen gegen den Euro-Stabilisierungsmechanismus und die Griechenland-Hilfe. Die vom Berliner Wirtschaftsjuristen Markus C. Kerber geführte 55 Mitglieder starke Klägergruppe "Europolis", der etwa das Bayerische Münzkontor und Firmen wie der Kanuhersteller Prijon oder das Chemie-Unternehmen Worlée angehören, sieht jedenfalls den Verfassungsstaat in Gefahr.
"Das Verfassungsgericht setzt sich dem Verdacht aus, den politischen und zeitlichen Erwartungen der Bundesregierung zu entsprechen", sagt Kerber. Kurz, es strebe ein politisches Urteil im Sinne der Regierung an. Zugleich deutet er eine "organisierte Verzögerung" des Verfahrens durch das Verfassungsgericht an. "Es besteht ein enormer Gegensatz zwischen der Eiligkeit der Entscheidung und der Langsamkeit des Gerichts", sagt er. Oder anders ausgedrückt, das Gericht entscheide zu einem Zeitpunkt, an dem der Steuerzahler bereits durch kaum noch umkehrbare politische Beschlüsse seines Geldes und seines Selbstbestimmungsrechtes beraubt worden sei.
Nach Ansicht der Kläger widersprechen die Milliardenhilfen für in Not geratene EU-Länder den europäischen Verträgen und höhlen das Budgetrecht der nationalen Parlamente aus. Am 5. Juli hatte das Verfassungsgericht über die schon seit einem Jahr anhängigen Klagen verhandelt.
Er könne nicht nachvollziehen, warum das Gericht einerseits ein Jahr mit der mündlichen Verhandlung der Klagen gewartet habe, anderseits pünktlich bis September ein Urteil fassen wolle, sagt Kerber. "Daraus entnehme ich, dass der Beschluss im Sinne der Regierung pünktlich zu dem Zeitpunkt kommen soll, an dem Bundestag und Bundesrat den neuen Stabilisierungsmechanismus ESM ratifizieren und Deutschland damit ein für alle Mal an die Kette legen wollen."
Die Vorwürfe wiegen schwer. Kerber will sie als "Appell an die Verantwortung für das Schicksal der Demokratie" verstanden wissen. Schon das überstürzte Gesetzgebungsverfahren zur Griechenland-Hilfe erschien ihm ungeheuerlich, sah er doch eilig "68 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes für die Zahlungsfähigkeit anderer Länder verpfändet". Allein wegen dieses Vorgehens hätten die Deutschen Grund genug, mit der Demokratie zu hadern, meint er. Auf das Verfassungsgericht sollten sie sich verlassen können.
Nachhaltige Zweifel daran kamen ihm im Frühjahr dieses Jahres, nachdem er im April den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die zu diesem Zeitpunkt von der Bundesregierung beabsichtigte Milliardenhilfe für Portugal beantragt hatte. Das Land war ebenfalls zum Objekt der Spekulanten auf den Finanzmärkten geworden. Europa steuerte erneut auf eine Situation zu, die es mit den Milliardenhilfen für die Griechen ein Jahr zuvor eigentlich hatte bereinigen wollen. Kerber begründete seinen Antrag beim Verfassungsgericht daher mit "der Abwehr irreversibler Nachteile für Deutschland: Ohne den Erlass würde Deutschland seiner finanziellen Souveränität beraubt". Und weiter: "Möchte das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung in der Hauptsache offen halten, dann führt am Erlass einer einstweiligen Anordnung kein Weg vorbei."
Doch das Gericht sah in der Sache offenbar keine Eilbedürftigkeit. In der Zwischenzeit nahm die finanzpolitische Entwicklung ihren Lauf. So stimmte die Bundesregierung am 16. Mai 2011 einem Hilfsprogramm für Portugal über 78 Milliarden Euro zu. Damit war Portugal nach Griechenland und Irland bereits das dritte Euro-Land, das internationale Hilfskredite bekam.
Verwundert über das Verhalten des Verfassungsgerichts, wandte sich Kerber, nachdem eine Sachstandsanfrage ohne Antwort geblieben war, am 23. Mai schriftlich an den Gerichtspräsidenten, Andreas Voßkuhle. "Die Zustimmung der Bundesregierung wurde am 16. Mai 2011 erteilt, ohne dass wir zuvor einen Beschluss des Zweiten Senats erhalten haben", schrieb Kerber. "Namens und im Auftrag der Beschwerdeführer ... bekunde ich mein Befremden über die bisherige Unterlassung des Zweiten Senats und rege an, unverzüglich im einstweiligen Verfahren zu beschließen."
Seine Anregung wurde indes nicht aufgenommen. Anstelle von Voßkuhle kündigte Verfassungsrichter Udo Di Fabio am 14. Juni an, also gut einen Monat nach dem politischen Beschluss zu Portugal: "Mit einer Entscheidung auf Ihren Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung vom 8. April 2011 ist in Kürze zu rechnen." Außerdem ließ er Kerber wissen, dass seine Klage gegen die Griechenland-Hilfe nicht in der Hauptsache verhandelt würde: "Wie in solchen Fällen üblich, entscheidet der zuständige Senat, welche Verfahren vorrangig in der Sache beraten und gegebenenfalls mündlich verhandelt werden."
Das wollte Kerber nicht akzeptieren und schrieb zurück, Di Fabios Ausführungen stünden "im Widerspruch zu den schriftlich dokumentierten Aussagen Ihres Mitarbeiters, Dr. Schneider". Daher empfinde er Di Fabios Entscheidung "als willkürlich". Zu guter Letzt beschied er die von Di Fabio angekündigte Entscheidung zur Portugal-Hilfe mit einem Epigramm von Erich Kästner: "Was auch geschieht - nie sollt ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."
Von den angenommenen 15 Klagen verhandelte der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am 5. Juli nur die Beschwerden des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler sowie einiger Wirtschafts- und Juraprofessoren um den Ökonomen Joachim Starbatty und den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider. Kerber erwägt nun, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

(Quelle: Welt.de

2011-07-15

Europa – abgegrast, verpfuscht und in der Lüge vereint

15. Juli:

MICHAEL AMON (Die Presse)

Gastkommentar. Die Vision von einem geeinten Europa ist viel zu schön, um sie allein den Politikern und Kaufleuten zu überlassen.

Die Krise in Europa breitet sich atemberaubend aus: Irland, Griechenland, Portugal und nun Angriffe auf Italien. Entgegen den Behauptungen der Politik funktioniert die unter falschen Voraussetzungen gegründete Währungsunion nicht. Die meisten Ökonomen haben das vorhergesagt.

Verantwortlich sind Pseudoeliten, die uns unter falschen Voraussetzungen, unter Weckung falscher Hoffnungen, auf abenteuerliche Weise in dieses Projekt gejagt haben. Aus dieser Krise wird die EU nicht gestärkt, sondern nachhaltig geschwächt hervorgehen.

27 Staaten hocken missmutig im Wartesaal, uneins, mit welchem Spiel man die Zeit bis zur Weiterfahrt des Zuges vertreibt. Man gibt sich gegenseitig die Schuld für den Gestank im Raum, ohne Konsens, wie die Luft zu verbessern wäre: Fenster aufmachen, Wartesaal abreißen, die Nase zuhalten oder beteuern, es stinke gar nicht?

27Staaten, 28Zielbahnhöfe. Werden schon zu einem Hauptbahnhof z'sammwachsen, wenn sich alle ans Rauchverbot halten. Aber hinterrücks dreht jeder sein Privatzigaretterl und beteuert, andere würden tschicken. Alle wissen, dass alle lügen. In der Lüge ist Europa vereint.

Gegen jede Vernunft

Das europäische Projekt wurde unter Ausschluss der Bevölkerung, ohne demokratische Legitimierung durchgezogen, da man nie ehrlich den Verlust der nationalen Souveränität eingestanden hat. Die Volksabstimmungen erfolgten auf falscher Geschäftsgrundlage: Man verschwieg die Beseitigung des Staatsbürgers als Souverän und die völlige Aufhebung der Gewaltenteilung.

Die Währungsunion wurde gegen jede Vernunft unter Ignorierung aller Bedenken zum falschen Zeitpunkt, mit falschen Mitteln und mit den falschen Teilnehmern durchgezogen. Unter dem Deckmantel „Handlungsfähigkeit“ zieht die Exekutive leise weitere Rechte an sich – an den Bürgern vorbei, die eh zu blöd sind.

Doch diese Finanzkrise hätte sogar die Frau Navratil von der 5er-Stiege zuwege gebracht – um den Bruchteil der Gagen, die von den Finanz„experten“ eingesackt wurden. Schon wieder gibt es zu Maßnahmen keine Alternative. Aber nur in Diktaturen existiert keine Alternative.

Die unfassbaren Beträge der Rettungs(?)maßnahmen zwingen die Bürger de facto in einen Zentralstaat, der bei demokratischer Abstimmung keine Mehrheit fände. Die Zukunft von 500 Millionen Menschen wird von einem kleinen Kreis Mächtiger ausgemauschelt, wobei diese auch nicht wissen, zu welchen Ergebnissen ihre von ihnen selbst nicht durchschauten Beschlüsse führen. Diverse Aussagen Maria Fekters zur Finanzkrise bestätigen diese Behauptung. Rückschlüsse auf den Rat der Finanzminister sind erlaubt!

Das Konzept der ökonomischen Verlockungen ist gescheitert. Aus den Ruinen ragt angesengt der Ederer-Banausender. Die Idee, die Menschen durch den Appell an Egoismus und Geldgier europäisch zu konditionieren, ist bravourös an nicht einlösbaren Versprechungen gescheitert. Bauchfleck gelungen!

Die einzige Idee, die propagiert und angenommen wurde, war „Enrichez-vous!“. Aber als der Souverän sich umblickte, stellte er fest, dass das Reichwerden komplizierter und auf eine kleine Geldelite beschränkt war. Der Ederer-Tausender löste sich in Nichts auf, die souveränen Massen enteilten recht unsouverän der Rufweite der von den alten Eliten angestimmten Sirenengesänge, um sich zunehmend unter dem schlicht-eingängigen Humpatätarä der Populisten und Rechtsradikalen zu sammeln.

Trotzdem wird weiter gelogen, dass die Balken in der Europäischen Zentralbank sich unter der Last der Junk-Bonds biegen: Die Griechenland-Krise der Banken sei ohne Schuldennachlass lösbar. Fröhlich wetzen die Ratingagenturen die Messer zwecks Schlachtung des nächsten Opfers.

Die abgegrasten Wiesen

Man hat den Menschen blühende Wiesen versprochen (wie einst der Kohl den Ossis), aber diese Wiesen wurden von anderen – höhergestellten – Viechern abgegrast. Quod licet iovi, non licet bovi! Das Rindviech darf sich verarscht fühlen: rasant gestiegene Vermögen für wenige und sinkende Realeinkommen für den Rest.

In grellen Farben wurde eine strahlende Zukunft vorgegaukelt und verabsäumt, die Menschen nicht nur als ökonomische Wesen, sondern in ihrer gesamten Persönlichkeit anzusprechen: als lachende und weinende Kulturwesen, als denkende Cityoens, als musische Wähler, als komplexe Wesen, die nicht auf ökonomische Bedürfnisse reduzierbar sind.

Man ist der neoliberalen Irrlehre aufgesessen, ökonomische Entscheidungen seien vernunftgetrieben. „Tschopperl“ nuschelt Hans Moser aus dem Off. Die auffälligste Kulturleistung der EU sind hässliche Geldscheine. Der Währungsname: künstlich geschaffen, weil dumme Nationalismen die Verwendung historisch gewachsener Begriffe nicht erlaubt haben.

Gerade Gurke, verglühte Birne

Der Kulturhauptstadt-Bluff, merkantil über eine Nichtidee gestülpt, ist ebenso gescheitert wie die Hoffnung, mittels Auslandssemesters der Studierenden Europas Einheit voranzutreiben. Wo ist das identitätsstiftende europäische Projekt, das den Österreichern Kaprun oder die Neutralität ersetzen könnte? Wo ist das neue architektonische Wahrzeichen Europas, vergleichbar mit Eiffelturm oder Big Ben? Europa hat die gerade Gurke und die verglühte Birne.

Selbst ernannten Polit- und Wirtschaftseliten haben Europa verpfuscht. Jetzt sind Wissenschaft, Kunst und Philosophie gefordert, Europa wieder (erstmals?) begreifbar zu machen, nicht Differenzen zu suchen, sondern Schnittpunkte. Demokratisierung ist nötig, auch wenn niemand weiß, wo wählbare Lichtgestalten lauern. Aber was derzeit in Brüssel herumwuselt, kann ja nicht alles gewesen sein!

Wenn die Menschen für Europa gewonnen werden sollen, muss der sozialdarwinistische Wettbewerb, der unbarmherzige Kampf jeder gegen jeden, überwunden werden. Man wird verdeutlichen müssen, dass die europäische Einigung Opfer erfordern wird – aber bitte von allen Schichten in gleichem Maße!

Verabschiedung von Irrwegen

Man wird sich von den großen Einheiten, dem grenzenlosen Verkehr u.v.a. verabschieden müssen. Das waren und sind Irrwege. Wer würde ein Großgebäude ohne Brandabschnitte bauen? Europa muss in kleinen, durch Firewalls geschützten Einheiten nach gemeinsamen Gesetzen operieren, nur dann können in Zukunft Flächenbrände verhindert werden.

Die Erfahrungen seit 1945 zeigen, dass riesige, überdehnte Einheiten nicht steuerbar sind – weder durch Planwirtschaft noch durch Märkte. Wir müssen ein Europa bauen, das die Menschen akzeptieren, weil es die Entfaltung der kompletten Persönlichkeit ermöglicht und nicht bloß die traurige Existenz als Homo oeconomicus. Die Vision eines geeinten Europas ist zu schön, um sie Politikern und Kaufleuten zu überlassen.


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