(Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung)
Allgemein übersetzen wir Demokratie mit Volksherrschaft. Aber gibt es eine Herrschaft in einem freiheitlichen Staat? Werfen wir einen Blick auf die griechischen Wortstämme, so wird „Demos“ mit Volk und „kratie “ auch mit Macht und Stärke übersetzt. Das Volk hat die Stärke und die Macht, es hat das Sagen, aber das Volk herrscht nicht. Demokratie heißt also nicht (Volks) Herrschaft. Niemand hat das Recht über einen anderen Menschen zu herrschen.
Das Volk, welches sich zu einem Staat verfasste gibt sich unmittelbar oder mittelbar die Gesetze selbst. . Sie müssen dem Recht entsprechen und dem gemeinen Wohl dienen. Dann ist das Volk frei.
Freiheit heißt nicht, dass man allen tun und lassen kann, was einem beliebt, das Recht zur Willkür. Freiheit ist die Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür (Kant) in Einheit mit der Sittlichkeit, dem Liebesprinzip. Es gibt keinen Gegensatz von Freiheit und Gesetz, wenn das Gesetz dem vereinigten Willen des Volkes entspricht und der Sittlichkeit genügt. Menschen können nur in Freiheit leben, wenn alle das Gesetz zur Maxime ihres Handelns machen; denn alles Handeln hat Wirkung auf alle. Es gibt kein Mehrheitsprinzip. Der allgemeine Wille soll bestmöglich von der Politik umgesetzt werden.Mehrheiten können Minderheiten nicht beherrschen.
Die österreichische Repräsentative Demokratie ist kein Widerspruch zum Volkswillen, solange es sich hierbei um Volksvertreter handelt, die bemüht sind, den Mehrheitswillen des gesamten Volkes umzusetzen. Es ist für die gewählten Politiker sehr schwierig den Willen aller Menschen zu berücksichtigen. Trotzdem müssen sie sich ständig darum bemühen, das Richtige für die allgemeine Freiheit und für das Gemeinwohl auf der Grundlage der Wahrheit zu erkennen und die richtigen Gesetze zu beschließen, im Rahmen der Verfassung und der Menschenrechte. Die Bürger und Bürgerinnen sollten diesen Rechtsgesetzen mehrheitlich zustimmen können. Sie garantieren den allgemeinen Vorteil und die Freiheit und nicht die Herrschaft. Entwickelt sich in einem Staat allerdings eine Parteienherrschaft, die ausschließlich den Regierungsvorschlägen folgen oder der Parteilinie gehorchen müssen, dann sind die Abgeordneten des Volkes nicht mehr frei und ihrem Gewissen verpflichtet. Es genügt nicht der Demokratie, wenn der Bundeskanzler und sein Minister schicksalhafte Entscheidungen, sei es im militärischen (Beistandsverpflichtung, Missionen gegen Terror) oder wirtschaftlichen Bereich ("Rettung des Euro" mit Milliarden Steuergelder).
Demokratie ist also die politische Form der Freiheit. Rechtsgesetze sind notwendig, schränken nicht die Freiheit ein, sondern garantieren sie vielmehr. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, denn sie schützen vor der Willkür des Anderen.
Einen wichtigen Schritt demokratie-politisch weiter gedacht: Durch die Möglichkeit direkt demokratischer Entscheidungen wird die repräsentative Demokratie positiv beeinflusst. Wenn das Volk Entscheidungen jederzeit an sich ziehen und selbst treffen kann, werden auch parlamentarische Entscheidungen inhaltlich sehr viel stärker an den Mehrheitswillen der Wähler zurückgebunden. Das Erfolgsmodell Schweiz (Neutralität und Direkte Demokratie) ist richtungsweisend. Die demokratischen Defizite der EU sind gegen die Freiheit in der Republik Österreich gerichtet.
Demokratiedefizite der Europäischen Union:
Die Gesetzgebung der EU ist nicht gewaltengeteilt. Obwohl man seit dem Vertrag von Lissabon von EU-Bürgerinnen und Bürger spricht, gibt keine verfassten europäischen Bürger. Das "Europäische Parlament" vertritt kein Volk, weil es kein verfasstes europäisches (EU-Volk) gibt. Die EU-Parlamentsabgeordneten werden nicht gleichheitlich (d.h. im Verhältnis zur Einwohnerzahl der EU-Mitgliedsstaaten) gewählt. Dieses „Scheinparlament“ kann kein Gesetz alleine beschließen, es stützt und stärkt lediglich die EU Gesetzgebung, so das deutsche Bundesverfassungsgericht. Die Kommission hat das alleinige Recht, Gesetze vorzuschlagen, der Ministerrat mit dem EU-Parlament beschließen die Gesetze.
Die neue Zuständigkeitsordnung der EU:
In den wichtigsten politischen Bereichen, welche ausschließliche Zuständigkeiten der EU sind, wie Militär, Währung, Handelspolitik (Binnenmarkt) und in den wesentlichen Bereichen der Wirtschaft, haben die nationalen Parlamente und auch das EU-Parlament nichts zu sagen.
Die geteilten Zuständigkeiten umfassen (fast) das gesamte Spektrum der Politik. Wenn die EU in einem dieser politischen Bereiche tätig werden will, haben die Mitgliedsstaaten keine Zuständigkeit mehr. So sollen aktuell die Pensionen, Löhne und Haushalte der Mitgliedstaaten von der EU geregelt werden. Die Mitgliedstaaten haben dann in diesen Bereichen nichts mehr zu bestellen, keine Zuständigkeit.
Entgegen der Behauptung, dass das österreichische Volk mit dem Beitritt zur EU (Volksabstimmung 1994) dieser Entwicklung zugestimmt hätte, muss hier klagend an die Versprechen der damaligen Politiker erinnert werden, die uns schlichtweg nicht wahrheitsgemäß informiert haben. Wer wusste über die damals schon beschlossene Abschaffung des österreichischen Schilling Bescheid? Oder über die neoliberale Wirtschaftsverfassung, den sogenannten "Rettungsschirm" ,der Österreichs Schulden explodieren läßt und den Sozialstaat gefährdet? Oder über die neutralitätswidrige Entwicklung der NATO-geführten Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik?. Nach dem Vertrag von Lissabon verpflichtet sich Österreich an "Missionen" in Drittstaaten - auch gegen den "Terror" - teilzunehmen. Dies können auch Angriffskriege sein.
Die mit dem EU-Vertrag von Lissabon in Kraft getretene Charta der Grundrechte der EU hebelt das österreichische Bundesverfassungsgesetz aus: Es ist nicht mehr anwendbar, wenn es um Gemeinschaftsrecht geht. Letztinstanzlich entscheidet der europäische Gerichtshof über Streitfälle und nicht der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Die EU hat sich aufgrund ihrer weiten Ermächtigungen und Befugnissen zu einem nicht demokratisch legitimierten Bundesstaat entwickelt und ist daher ein Unrechtsstaat. Professor Karl Albrecht Schachtschneider bezeichnet die EU als "sanfte Despotie".
Nicht weniger unproblematisch ist die politische Entwicklung in Österreich. Wir Bürger und Bürgerinnen müssen uns dringend die Frage stellen, wann sich unsere Volksvertreter von dem demokratischen Prinzip verabschiedet haben und so zu Handlangern dieses Ausbeuterszenarios EU wurden. Die irrsinnige Treibjagd nach Geld und Konsum, die jegliches mitmenschliche Gefühl abmontiert, uns Bürger und Bürgerinnen den Blick für Gerechtigkeit und Vernunft verlieren lässt, muss beendet werden.
Die repräsentative Demokratie Österreichs, die zur Parteienoligarchie verkommen ist, steht dem Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entgegen:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen“.
„ Der irrigen These, die Parteien seien für die Demokratie notwendig, ist die These entgegenzusetzen: Parteiliche Parteien verhindern die freiheitliche Demokratie, die Republik; denn diese bedarf des echten Parlaments, das durch öffentlich Diskussion des Wahren und richtigen für das gute Leben aller in allgemeiner Freiheit definiert ist. Ein solcher Parlamentarismus wird aber durch die parteilichen Parteien erstickt. Richtig ist die These: Parteiliche Parteien machen die Republik unmöglich.
(Schachtschneider, Res publica res populi)
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