2011-02-20

EU-Steuern und weitere Ermächtigungen der EU

 

Der EU-Vertrag von Lissabon ist seit 1. Dezember 2009 in Kraft und für Österreich geltendes Recht. Die Propaganda jubelt: Die Demokratie sei gestärkt, die Effizienz und Handlungskraft sei gestärkt und das EU-Parlament hätte mehr Rechte. 

Das alles ist eine Verdrehung der Tatsachen und nicht die ganze Wahrheit: Wir steuern leider einer EU-Diktatur entgegen, oder wie soll man beispielsweise die Einführung der Kompetenz-Kompetenzen sonst nennen - obwohl sie sehr effizient sein mögen, zur Durchsetzung der weiten Ziele der EU. Nur hat das mit Demokratie nichts zu tun.

So können mit dem "Reformvertrag" neue Kategorien vor Eigenmitteln (Art. 311)eingeführt, Befugnisse selbst gegeben (Art. 352) und der Vertrag teilweise oder zur Gänze geändert werden (Art. 48 Abs. 6)

Über EU-Eigenmittel wird schon laut nachgedacht: Steuern, die wir direkt an die EU überweisen und im tiefen Topf von Brüssel verschwinden werden sind geplant! Namentlich wurden schon C02, Finanztransaktion und Ökosteuer genannt. So in einem bereits veröffentlichten "Diskussionspapier" und in verschiedenen Medien zu lesen: 1 / 2 / 3

Was sagt dazu die Politik? Dazu eine Episode der parlamentarischen "Debatte" über diese Generalklauseln im Vertrag:

Im parlamentarischen Verfassungsausschuss, dem ich ausnahmsweise beiwohnen durfte, wurde ich Zeuge als auf die richtigen Ausführungen von den Staatrechtslehrer und Ordinarius für öffentliches Recht Univ. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, der als Experte geladen war, bezüglich der Möglichkeit der EU-Steuererhebung - die ja jetzt bald Realität werden wird -, mit Kopfschütteln, Murren und Grinsen, ja Vorwürfe und Beleidigungen seitens einiger Anwesenden wurde reagiert. So hörte man: "Wenn Sie mein Student wären, würden Sie durchfallen", oder es wurde "latente Ahnungslosigkeit" dem Staatsrechtler vorgeworfen.

Das österreichische Verfassungsgericht befasste sich nicht einmal mit einer Verfassungsbeschwerde – von Schachtschneider verfasst - , obwohl das deutsche Bundesverfassungsgericht aufgrund des selben Antrages den Deutschen doch einigen Rechtschutz zubilligte und ein neues Begleitgesetz her musste: Große Veränderungen müssen in Deutschland durch Bundestag und Bundesrat.

Professor Schachtschneider stellte damals richtigerweise fest, dass nach Art. 311 der Europäische Rat Steuern beschließen könne - ohne dass die Ratifizierung der nationalen Parlamente erfolgen müsse. Der damalige Bundeskanzler Gusenbauer wischte mit einen Antrag eines Beschlusses auf verbindliche Stellungsnahme des österr. Parlamentes auf einen solchen EU-Gesetzgebungsakt von FPÖ-Politiker Aspöck vom Tisch. und meinte lapidar: Die Regierung müsse nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zustimmen.

Die ganze Tragweite der Kompetenz-Kompetenzen des Lissaboner Vertrages wurde nicht richtig erkannt. Die EU-Integration „ohne Wenn und Aber“ wurde zur Religion der Regierung und der Richter erhoben und der Verfassungsvertrag ohne Volksabstimmung ratifiziert.

Eine mögliche und notwendige Zurückweisung des Parlamentes solcher EU-Steuern ist nicht zu erwarten. Laut Bundesverfassung Art. 23e kann auch von einer allfälligen Stellungsnahme absehen werden, wenn außen- und integrationspolitische Gründe vorliegen. Diese liegen aber immer vor, wenn vorher 27 Staatschefs eine Steuer beschließen.... Eine Farce! Es gibt keinen ausreichenden Schutz gegen diese Willkür der Politiker und der Gerichte.

Abhelfen könnte nur ein verbindliches Gesetz, das eine EU-Steuer in Österreich verbietet. Dieses Gesetz müsste aber erst einmal vorgeschlagen und beschlossen werden. Da gibt es keine Chance, wenn man sich die Parteienlandschaft ansieht. Da ist das Amtsinteresse höher als die Demokratie. Inzwischen werden die Österreicher in eine EU-Diktatur gezogen und zu Untertanen ohne Recht auf politische Mitbestimmung.

Hier sieht man, die brutale Wahrheit der EU-Despotie, so Prof. Schachtschneider. Und jetzt wird alles Realität. Wo ist die Möglichkeit die Politiker zur Verantwortung zu rufen? Es kann von unseren Volksvertretern scheinbar alles beschlossen, behauptet und versprochen werden und es gibt keine Konsequenz, wenn Nachteile für die Österreicher entstehen oder offensichtliche Fehler oder Fehlentscheidungen begangen wurden.

Es wird von der Politik die eigene Macht und der Vorteil geschützt und nicht das Gemeinwohl für das Volk angestrebt.

Wie lange werden sich die Österreicher das gefallen lassen? Das Volk hat das Sagen und sonst niemand:

Art. 1 BV-G: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

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