2011-02-20

Todesstrafe ermöglicht

  DIE ERMÖGLICHUNG DER TODESSTRAFE NACH INKRAFTTRETEN DES EU-VERTRAGES VON LISSABON

Wie die EU einen Tag vor der Unterzeichnung des neuen EU-Vertrages in Lissabon die Todesstrafe und Tötung ermöglichte.

Univ. Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider verfasste die Verfassungsbeschwerden gegen den Lissabon-Vertrag in Deutschland und gegen den EU-Beitritt Österreichs und den EU-Folgeverträgen in Österreich. Prof. Schachtschneider legt ausführlich dar, wie unter gewissen Voraussetzungen getötet bzw. hingerichtet werden kann. Nämlich um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen, in Kriegszeiten und bei unmittelbarer Kriegsgefahr.

Am 12. Dezember 2007 wurde Absatz 5 S.2 der Präambel und Absatz 7 des Art. 52 wieder in die Charta der Grundrechte aufgenommen. Sie standen schon im gescheiterten Verfassungsvertrag vom 29. Oktober 2004. Zwischenzeitliche Politik gegen die Ermöglichung der Todesstrafe und Tötung ist jedenfalls durch diese Texterweiterung dementiert.

Auch das 13. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das die Todesstrafe ausschließen würde kommt als relevante Regelung nicht in Betracht. Die Erklärungen zur Charta der Grundrechte beziehen sich auf den Stand der Deklaration von Nizza. Das zeigt auch die Kommentierung von Borowsy im Kommentar von Jürgen Meyer: (S 107)( Sie scheiterten letztlich daran, dass der Wille zur Kongruenz zwischen dem Menschenrechtssystem des Europarates und dem Grundrechtsschutz der Union alles andere überragte. Zudem verteidigte der spanische Regierungsvertreter Rodriguez Bereijo verhement und beharrlich die Möglichkeit von Ausnahmen in Kriegszeiten. Daran war kein Vorbeikommen. (...)

In der Erklärung betreffend die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte, die nach Art. 49b (51) EUV („Anhang“) Bestandteil der Verträge sind, also deren Verbindlichkeit haben, steht:

„3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen
der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) Art. 2 Abs. 2 EMRK:

Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtwidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in
Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden;
diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Aufstände oder Aufruhre kann man auch in bestimmten Demonstrationen
sehen. Der tödliche Schußwaffengebrauch ist in solchen Situationen nach dem Vertrag von Lissabon keine Verletzung des Rechts auf Leben. Im Krieg befinden sich Deutschland und Österreich auch gegenwärtig. Die Kriege der Europäischen Union werden mehr werden. Dafür rüstet sich die Union – auch durch den Vertrag von Lissabon.
(Verfassungsklage für Österreich www.kaschachtschneider.de)

Die zuständigen Volksvertreter hatten kaum die Möglichkeit, diese wichtige Erweiterung der Charta zu prüfen. Also kann man annehmen, dass dies nicht zufällig passierte. So auch Prof. Schachtschneider auf die Frage in einem Interview, warum den der Text so umständlich sei: „Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt“. (…) Weiter argumentiert er: „Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?“

Viel wurde getan, um von der Todesstrafe zu einem humanen Strafvollzug zu gelangen. Jeder wird sich fragen, warum man die Todesstrafe und die Tötung wieder möglich gemacht hat?
Europa erlebt gerade den Niedergang des ungezügelten Kapitalismus. Mehr als drei Billionen Dollar wurden und werden jeden Tag virtuell hochspekulativ um die Welt geschickt, nur ein Bruchteil davon sind Gelder für reale Investitionen. Banken schoben sich in Steueroasen gegenseitig Kredite in Billionenhöhe zu, die verspekuliert wurden. Es fehlt auf den Finanzmärkten eine wirksame Bankenkontrolle. Die künstlich aufgebaute (Immobilien) Blase ist geplatzt, in den USA mussten schon etliche Banken mit Billionen Dollar gestützt werden und fast im Wochentakt gehen die Finanzinstitute in Konkurs. Die Auswirkungen sind verheerend: Man spricht von einer Katastrophe, die alles in den Schatten stellt. Arbeitslosenheere und Armut werden die Menschen zur Verzweiflung treiben.
Diese Finanzmarktkrise spürt man auch in Europa schon sehr deutlich. So gab es im Frühjahr 2009 bei europäischen Banken faule oder unverkäufliche Wertpapiere im Wert von 18,1 Billionen Euro. (Udo Kolkotte "Vorsicht Bürgerkrieg")
Aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen, konnten die Mitgliedsländer keine Schutzmechanismen aufbauen. So Prof. Schachtschneider in Zeit-Fragen: „Die Welthandelsordnung wird durch die nationale oder regionale Deregulierung des Kapitalverkehrs ergänzt, in der EU durch Art. 56 Abs. 1 EGV, der «alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verbietet». Eine weltweit vereinbarte Steuer auf spekulativen Kapitalumsatz (Tobinsteuer) wäre vertragswidrig, nicht anders als eine entsprechende nationale oder gemeinschaftliche Steuer (Art. 58 EGV).“ (Prof. Schachtschneider)


Die zu Stützung der Banken aufgenommenen Kredite, mitsamt ihren Zins- u. Zinsenzinsverpflichtungen werden niemals zurückgezahlt werden können. Die Zeche wird wieder einmal der „kleine Mann“ zahlen. Das heißt die Bauern, Arbeiter und Angestellte, Kleinsparer, Mittelstandbetriebe und viele Menschen, die vielleicht ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen können und ihre Häuser zur Zwangsversteigerung freigeben müssen.

Alles deutet in den USA und in Europa auf einen völligen Zusammenbruch des Währungssystems hin, das Ende des Dollars und des Euros wird erwartet. Vor allem wird am System nur repariert und kompensiert, aber nichts geändert. Es wird weiterhin Geld geschöpft, das schon lange nicht mehr durch Wirtschaftsleistung gedeckt ist.

Die Folgen sind absehbar: Menschenmassen könnten vermehrt auf die Straße gehen und randalieren. Bürgerkriegsähnliche Zustände und selbst Bürgerkriege scheinen nicht ausgeschlossen. So werden in Deutschland schon geheime Vorbereitungen zur Bekämpfung von Aufständen getroffen. In Zusammenkünften der Bundeswehr wurde schon über Elektroschockwaffen gegen Aufständische gesprochen und Munition besorgt für den Fall von Einsätzen in Ballungsgebieten, die besonders für „Weichziele“ geeignet sind. (Kolkotte: "Vorsicht Bürgerkrieg")

Allein aus diesem Grunde ist der Vertrag von Lissabon untragbar und unannehmbar. Es gibt aber noch viele andere Gründe für Österreich und auch für die anderen Mitgliedsländer diese Vertragsentwicklung abzulehnen und andere Verträge zu fordern.

Wenn kein freiheitliches Europa der souveränen Nationalstaaten geschaffen wird, wo die Verfassungsgerichte das letzte Wort in Sachen Grundrechte haben, dann ist es Zeit umzukehren und aus der EU auszusteigen. Das ist der einzige Weg, der noch bleibt.

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