Tierschutz in der EU – Tiernutzung ohne Grenzen
“Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.” (Lissabonner EU-Reformvertrag)
Was hat die EU bislang für den Tierschutz gebracht?
Seit über 25 Jahren werden auf EU-Ebene Bestimmungen erlassen, die unter dem Begriff „Tierschutz“ eingeordnet werden. Diese dienten bislang jedoch lediglich dem einen Zweck, in ganz Europa möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den freien Handel mit Tieren und tierischen Produkten sicherzustellen. Denn die EU ist in ihrer Struktur eine reine Wirtschaftsorganisation. Deshalb beziehen sich die meisten „Tierschutz“-Regelungen auch auf die landwirtschaftliche Tierhaltung oder Tiertransporte: Lebende Tiere werden dort wie Kartoffeln als „Agrarprodukte“ definiert – und bekanntlich auch so behandelt. Daher geht es in den EU-Richtlinien, die lediglich Mindestanforderungen vorschreiben, auch nicht um Tiere, sondern es geht v.a. darum, wie man den Züchtern, Agarindustriellen und Händlern das Geschäft mit Tieren vereinfachen kann. Um „Tierschutz“ geht es lediglich insofern, als man - zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU - erreichen will, daß durch noch mehr Tierquälerei in einem Land – auf Kosten der Tiere - noch billiger produziert werden kann. Von wirklich tiergerechten Bedingungen sind diese Richtlinien meilenweit entfernt. Lebendige Tiere werden in den Verträgen als „Agrarprodukte“ eingestuft – und auch entsprechend behandelt.
Seit dem Amsterdamer Vertrag vom Juni 1997 (in Kraft getreten Mai 99) werden Tiere offiziell zwar als „fühlende Mitgeschöpfe“ bezeichnet und das „Wohlergehen der Tiere muß in Landwirtschaft und Verkehr in vollem Umfang berücksichtigt werden“. Diese Floskel hat sich sogar im Lissabonner Vertrag fortgesetzt (s.o.), jedoch ohne wesentliche konkrete Auswirkungen auf den Umgang mit („Nutz“-)Tieren. Denn gleichzeitig wurde nämlich eingeschränkt, daß die „Gepflogenheiten der Mitgliedsstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe“ zu berücksichtigen seien. Die größten und sinnlosesten Tierquälereien fallen damit gleich wieder durch den Rost – somit ein Freibrief für Stierkämpfe und „fiestas“ in Spanien, Windhundrennen in Spanien und Irland, Hahnenkämpfe in Frankreich, Wildtiere in Zirkussen, Ziegenwerfen in Italien, Sportangeln, das betäubungslose Schächten der Juden und Moslems vor unserer Haustür, Hetzjagden, Gänsestopfen und nicht zuletzt das anachronistische Vogelfangen im oberösterreichischen Salzkammergut sowie andere Tiermißbräuche.
Unsere nationale Gesetzgebung wird zudem bereits – auch unter starker Beeinflussung durch ganze Heerscharen von Lobbyisten - zu ca. 85% von Brüssel diktiert, sodaß wir zusehen müssen, wie nach und nach auch Umwelt- und Tierschutzstandards fallen: das österr. UVP-Gesetz z.B. wurde im Jahr 2000 so verwässert, daß jetzt neue Massentierhaltungsbetriebe noch wesentlich leichter ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Anrainer/Bürgerinitiativen-Beteiligung durchgehen.
Der Stellenwert des Tierschutzes in der EU
Der Stellenwert ist also wie gesagt traditionell und aufgrund der beherrschenden ökonomischen Interessen seit Gründung der Europäischen Wirtschafts-Gemeinschaft sehr gering. Die Union ist somit das Spiegelbild der Mitgliedstaaten, sie kann nicht besser sein als die Staaten, aus denen sie besteht.
Die EU erläßt also nur dann Tierschutzvorschriften, wenn dadurch Handelshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verhindert werden. Wenn nämlich in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich strenge Vorschriften zur Haltung von „Nutz“- und „Versuchstieren“ herrschten, wären Anbieter aus Ländern mit strengeren, also tierfreundlichen Vorschriften wegen der höheren Produktions- und Haltungskosten auf dem Binnenmarkt benachteiligt. Um solchen Benachteiligungen entgegenzuwirken, erläßt die EU Tierschutzvorschriften, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind. Die tier- und binnenmarktrelevanten EU-Erlasse dienen weniger dem Schutz der Tiere sondern der Harmonisierung des Wettbewerbs und legen lediglich Mindeststandards fest. Weil die Mitgliedstaaten, die über die Minimalanforderungen hinausgehen, wirtschaftliche Nachteile im Konkurrenzkampf haben, werden nur selten tierschutzfreundlichere nationale Vorschriften erlassen. Die im Tier- (und meist auch Umwelt-) schutz besonders rückständigen Länder wie Italien, Frankreich, Spanien, Griechenland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien… sind bestrebt, eine gemeinschaftliche Anhebung des Niveaus zu verhindern. Langfristig drohen die nationalen Vorschriften somit auf den EU-weit niedrigsten Standard abzusinken, eine Gefahr gerade angesichts der Erweiterung der EU mit Staaten, die tierschutzmäßig besonders rückständig sind, wie wir es bereits bei Bulgarien und Rumänien (Massenexekutionen von Streunerhunden) erlebt haben.
Die seit Jahrzehnten anhaltenden Lebendtier-Ferntransporte mit Millionen Tieren pro Jahr auf dem Hintergrund der Exportsubventionen und unzulänglicher Kontrollen sind allein schon ein Beweis für das weitgehende Desinteresse, ja sogar bewußte Wegschauen der EU-Politiker betreffend dem Schicksal der Tiere, ebenso wie die Akkord-Schlachthöfe mit ihren Fehlbetäubungen, die immer größer werdenden Massentierhaltungen der sogenannten Nutztiere usw. Die Blutspur gequälter und mißbrauchter Tiere zieht sich quer durch die EU.
Landwirtschaftliche „Nutztier“haltung, EU-Agrarpolitik und EU-Osterweiterung
Was den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung angeht, so ist hier die Agrarpolitik entscheidend, die durch zu hohe Subventionen gekennzeichnet ist, die vor allem an die großen Betriebe gehen, ferner durch die Exportsubventionen von Agrarprodukten. Damit verbunden ist die Förderung Intensiv-Massentierhaltung auf der Grundlage von Futtermittelimporten.
Zur landwirtschaftlichen Tierhaltung sind im Laufe der Jahre einige Richtlinien, basierend auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner der Mitgliedstaaten herausgekommen. So gibt es die Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Richtlinien für Legehennen, Kälber, Schweine und Masthühner. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen, um Mindestanforderungen im Sinn einer Mindestharmonisierung. 2004 erschien die Verordnung zum Schutz von Tieren bei Transporten; 2009 die neue Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung (übrigens mit dem nach wie vor erlaubten betäubungslosen Schächten). Diese Schlacht-VO, die 2013 als nationales Recht in Kraft treten soll, ist selbst gegenüber der jetzigen deutschen VO bzw. dem geltenden österreichischen Tierschutzgesetz ein Rückschritt: Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse werden nicht berücksichtigt, die Bestimmungen sind ungenau und übertragen den Schlachthofbetreibern die Aufsicht und Verantwortung und lassen zudem viel Interpretationsspielraum in der Auslegung zu. Die Mißstände in den Schlachthäusern besonders hinsichtlich der zahlreichen Fehlbetäubungen werden sich durch diese EU-Gesetzgebung nicht ändern!
Die Richtlinien sind so allgemein und vage formuliert, daß von einem Schutz der „Nutztiere“ keinesfalls gesprochen werden kann. So ist z.B. ständiges Dämmerlicht für diese Tiere zulässig. Auch die sog. Pelztiere werden den „Nutztieren“ zugeordnet. Und es liegt weiterhin im Ermessen der Mitgliedstaaten, selbst so extrem tierquälerische Praktiken, wie die z.B. Zwangsmast von Enten und Gänsen zur Erzeugung von Fettleber, weiterhin zu erlauben.
Zu den jüngsten Skandalen zählt die 2009 erlassene Masthühner-Richtlinie, die pro m2 bis zu 39 kg zuläßt – das sind bis zu 25 Tiere, was besonders in der Endphase der Mast eine absolut unzumutbare und unverantwortliche Tierquälerei bedeutet! Die extremen Haltungsbedingungen und die Qualzucht auf raschen Fleischzuwachs führen zu gravierenden gesundheitlichen Problemen wie Bewegungsstörungen, Beinschwäche und Beinfehlstellungen, Sehnenabgleitungen, Fußballengeschwüren, Herz-Kreislauferkrankungen, Brustblasen, Knochendeformationen und Gelenksproblemen, Atemwegserkrankungen. Ähnliches trifft auf die Massenhaltung der Puten zu. Hier geht es um das Schicksal von EU-weit vier Milliarden Masthühnern jährlich!
Dringender Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Haltung der Mastkaninchen, Puten und Schafen, für die es dzt. überhaupt keine Richtlinien gibt.
Negativ ist auch die unterschiedliche Auslegung und Umsetzung der Tierschutzbestimmungen der EU, z.B. bei der Schweinehaltung, den Transporten oder den Legehennen. Jüngste Kontrollen (2010) bei der Schweinehaltung in Deutschland ergaben, daß in fast 90 % der besuchten Betriebe die Ställe nicht den EU-Vorgaben entsprachen. Und bei den ohnehin sehr spärlich durchgeführten Tiertransport-Kontrollen, die es in Österreich, v.a. in Kärnten, gibt, werden regelmäßig bei durchschnittlich 2/3 der angehaltenen Tiertransporter Mißstände und/oder Mängel festgestellt!
„Dank“ der Auflagen der WTO und deren aggressiven Weltmarktorientierung ist auch in der EU bzw. in Österreich keinerlei wirksamer Außenschutz (mehr) vorgesehen. Der Zwang zu weiterer Produktionssteigerung, um mit Billigstanbietern wie China, Korea, Oststaaten, Argentinien etc. konkurrieren zu können, ist somit vorprogrammiert. Die Folge ist ein weiterer massiver Verlust von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen und noch mehr Konzentrierung der Tierbestände – wie man an den immer massiveren Bauernprotesten gegen die extrem niedrigen Milchpreise sehen kann. So hat sich das tägliche Bauernsterben seit dem EU-Anschluß Österreichs in etwa verdoppelt!
Beispiel Legehennen:
Am 15. Juni 1999 wurde die EU-Legehennen-Richtlinie („Mindestanforderungen zum Schutz der Legehennen“) verabschiedet. Allerdings ist auch hierin ein Ausstieg aus der als extrem tierquälerisch bekannten Käfighaltung von Hühnern nicht vorgesehen. Lediglich die Käfighaltung in der derzeitigen (konventionellen) Form ist ab dem Jahr 2012 EU-weit verboten (die Lobbys wehren sich allerdings dagegen und intervenieren dzt. massiv für eine Aussetzung des Verbots!), in Österreich dank vieler Tierschutzaktivitäten in diesem Bereich schon seit 2009. Aus dem Blickwinkel des unbeteiligten Konsumenten sicher eine lobenswert erscheinende Sache. Aber: Die Umsetzung erfolgt erst durch nationale Gesetze – die sind sehr oft säumig. Und zu einem generellen Verbot aller Käfige konnten sich die Mitgliedstaaten schon gar nicht durchringen. Danach müssen den „Eiermaschinen“ statt der bisherigen 450 cm2 ganze 600 cm2 verfügbare Fläche in einem sog. „ausgestalteten“ Käfig zugestanden werden. Wieviel sind 600 cm2? Immer noch weniger als eine DIN A4-Seite...
Mittlerweile haben genügend Beobachtungen aus der Praxis diese „ausgestalteten“ (oder „möblierten“) Käfige als völlig untauglich und tierschutzwidrig entlarvt. Und in Deutschland dürfen diese neuen Hühner-Gefängnisse irreführenderweise auch noch als „Klein-Voliere“ bezeichnet werden! Eine Haltung in Käfigen widerspricht generell den Bedürfnissen der Legehennen und führt zu schweren Verletzungen und Verhaltensanomalien wie z.B. Kannibalismus.
Beispiel Schweinehaltung:
Die gute Nachricht: Das EU-weite Aus für die grausamen Kastenstände für trächtige Sauen, die gerade so groß sind wie die Tiere selbst. Somit müssten Mutterschweine wenigstens für 12 ½ Wochen ihrer Schwangerschaft in Gruppen gehalten werden.
Die gute Nachricht: Das EU-weite Aus für die grausamen Kastenstände für trächtige Sauen, die gerade so groß sind wie die Tiere selbst. Somit müssten Mutterschweine wenigstens für 12 ½ Wochen ihrer Schwangerschaft in Gruppen gehalten werden.
Die schlechten Nachrichten: Diese Richtlinie tritt erst ab 1. Jänner 2013 in Kraft! Das bedeutet weitere 3 Jahre x 7 Millionen (Sauen) = 21 Millionen weitere Schweinejahre unermeßliches Leiden in körpergroßen Metallkäfigen, genannt "eiserne Jungfrauen". Und zudem gilt das Verbot erst für Sauen ab der 5. Trächtigkeitswoche und auch nicht im Abferkelstand nach der Geburt. Nicht einmal die Kompromiß-Forderung der Tierschützer, während der ersten 4 Wochen der Schwangerschaft wenigstens Stände vorzuschreiben, wo zumindest ein Umdrehen möglich wäre, wurde von den Landwirtschaftsministern, darunter auch Österreich, erfüllt.
Fazit: Der weitaus größte Teil der „Nutztiere“ wird in einer ihren Bedürfnissen und angeborenen Verhaltensweisen entgegenstehenden tierschutzwidrigen Weise gehalten. Die ab 2007 wirksam gewordene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ermöglicht zwar die Chance der stärkeren Berücksichtigung des Tierschutzes, doch obliegt die Ausführung den Mitgliedstaaten, und bis jetzt wurde unterschiedlicher und ungenügender Gebrauch von den finanziellen Anreizen zur Verbesserung des Tierschutzes gemacht.
Die Osterweiterung verursachte neue Probleme, z.B. durch den Wegfall der bisherigen Grenzkontrollen, durch die längeren Transportwege innerhalb der EU. Einigungen zugunsten des Tierschutzes sind angesichts der größeren Zahl der Mitgliedstaaten und der besonderen Vernachlässigung des Tierschutzes in den Beitrittsländern noch schwieriger geworden.
Weil immer wieder über tierschutzwidrige Zustände größten Ausmaßes in den EU-Ländern berichtet wird (wie millionenfacher Vogelmord auf Malta, Zypern und in Italien, Gänserupfen bzw. –stopfen in Ungarn an lebenden Tieren oder die tragische Situation, die in einem „Tierauffanglager“ in Nitra, Slowakei herrscht), stellt sich die Frage, ob eine Mitgliedschaft in einem zentralistisch dirigierten Staatenverbund, wo echter Tierschutz absolut keine Rolle spielt, noch sinnvoll ist und inwieweit nicht wenigstens auf nationaler Ebene bessere Tierschutzgesetze (Beispiele Legehennen- oder Pelztierhaltung) durchgesetzt werden können.
Tiertransporte:
Der damalige Verkehrsminister Viktor Klima hat den Österreichern vor der Volksabstimmung zum EU-Anschluß eingebleut, daß mit dem 1994 beschlossenen österr. Tiertransportgesetz-Straße die internationalen Tiertransporte der Vergangenheit angehören würden. 1995 - zeitgleich mit dem Anschluß an die EU - haben sie erst so richtig begonnen, das Gesetz wurde de facto nie wirklich exekutiert. Jetzt ist der Ex-SPÖ-Kanzler Klima VW-Chef von Südamerika und durch Österreich rollen so viele internationale Tiertransporter wie niemals zuvor…
Denn aufgrund mehrerer Klagen der Frächter-Lobby kam es 1999 zu einem skandalösen EuGH-Entscheid, der uns unser vorbildliches Tiertransportgesetz quasi „overruled“ hat. So wurde unser damaliges gutes Gesetz, das Tiertransportgesetz-Straße, vom EuGH de facto aufgehoben, da es dem obersten EU-Prinzip des freien „Waren“-Verkehrs widersprach. Die Folge: Die (zu 2/3 illegalen oder zumindest zu beanstandenden) Tiertransporter fahren tagtäglich – v.a. auch seit Inkrafttreten von Schengen – noch viel unkontrollierter durch unser Land und können nun nicht einmal von Tierschützern aufgehalten werden, weil sie nirgends mehr stehen bleiben müssen. Dazu kommt die Aufhebung des LKW-Transitvertrages durch die EU.
Während vor dem EU-Beitritt der Transit von Klauentieren auf Österreichs Straßen (wegen der Seuchengefahr) generell verboten war und zudem die Grenzen durchgehend mit Grenztierärzten versehen waren, rollen seit dem 1.1.1995 sämtliche internationalen Lebendtiertransporter ungehindert und v.a. großteils unkontrolliert durch unser Land. Eine der Folgen dieser ungehinderten und unkontrollierbaren Tiertransporte war die rasante Ausbreitung der MKS, aber auch immer wieder Fälle von Schweinepest und Vogelgrippe.
Zudem gibt es seit damals nahezu ungehinderte Importe von lebenden Schlachttieren (v.a. Schweine aus Holland, Belgien, Deutschland), um dann als „österreichisches Qualitätsfleisch“ in unseren Supermarktregalen zu landen.
Mit dem Beitritt der neuen Staaten entfielen zudem für den Warenverkehr, somit auch für Tiertransporte, ab dem 1. Mai 2004 zwischen diesen Staaten und der „alten“ EU die bisherigen Kontrollen an den Ostgrenzen Deutschlands, Österreichs und Italiens, wodurch sich die Leiden, die diese Transporte für die Schlachttiere mit sich bringen, noch mehr vergrößerten. Die Auflösung der vorher bestehenden Grenzveterinär-Kontrollstellen ist besonders nachteilig, weil die aus Polen oder Tschechien kommenden Tiere bei der Einreise nach Deutschland oder Österreich bereits mehrere Stunden oder Tage unterwegs waren. Hinzu kommt der geplante Stellenabbau bei Polizei und Grenzveterinären, obwohl selbst bei gleichbleibendem Personalstand die Kontrollintensität nicht beibehalten werden kann.
Bezüglich der neuen östlichen Außengrenzen der EU ist noch ungeklärt, ob und wann an den zahlreichen neuen Übergangsstellen die erforderliche Infrastruktur vorhanden sein wird, um die notwendige Versorgung der Tiere sicherzustellen und um verletzten oder nicht mehr transportfähigen Tieren wirksam zu helfen. Erforderlich wäre eine 24-stündige Entladung aller Tiere an den Außengrenzen. Je größer also die EU, desto länger die unkontrollierten Tiertransporte, selbst in den „Binnengrenzen“.
Auch bei der EU-Tiertransport-VO 2007 wurde kein wirklicher Fortschritt in der nach wie vor unerträglichen Situation bei den internationalen Lebendtransporten beschlossen. So wurde z.B. keine dringend notwendige Transportzeitbeschränkung, noch eine Verringerung der Ladedichten durchgesetzt: Rinder, Schafe und Ziegen, inklusive Jungtiere, dürfen bis zu 29 Stunden transportiert werden, Pferde und Schweine 24 Stunden. Nach entsprechenden Pausen dürfen sie theoretisch (und meist auch in der Praxis) unendlich lang weitertransportiert werden. So wurden von „Animals Angels“ Pferdetransporte von Weißrußland nach Sardinien über 5 Tage beobachtet und begleitet, Schafe von Spanien nach Griechenland über 4 Tage und Bullen von Deutschland in den Libanon mit bis zu 8 Tagen (!) Dauer. Überladungen gab es bei allen Tierarten mit bis zur doppelten Anzahl der erlaubten Ladedichte! Offizielle Kontrollen existieren EU-weit so gut wie nicht, genauso wenig wie ausreichende Labestationen zum Abladen und Versorgen. Strafen – wenn denn überhaupt einmal verhängt bzw. exekutiert – werden meist aus der „Portokasse“ bezahlt...
Zwangsimpfungen:
Im Herbst 2008 hat die damalige ÖVP-„Gesundheits“-Ministerin Andrea Kdolsky – kurz vor ihrem endgültigen Abgang – noch schnell eine von EU und Pharmaindustrie „beauftragte“ Verordnung unterschrieben: die flächendeckende Zwangsimpfung sämtlicher Wiederkäuer in Österreich gegen eine erfundene, nicht existente „Seuche“, die sog. Blauzungen-Krankheit. Kostenpunkt: 25 Millionen Euro unserer Steuergelder! Die Behörden, allen voran die Amtstierärzte, übten monatelang einen immer stärker werdenden Druck auf Landwirte und Hobby-Tierhalter aus, bei Verweigerung wurden sie mit Strafen bis zu 6.000,- € bedacht sowie mit einem Verbot des Almauftriebs aller ungeimpfter Tiere! Ein in der 2. Republik einmaliger Versuch der Brüssel-abhängigen Behörden, auf Kosten von Millionen von Tieren und Tausender Bauern einen riesigen Gratis-Feldversuch für die Pharmaindustrie durchzupeitschen. Und das, obwohl sich die (offiziell geleugneten) Berichte über die gesundheitlichen Folgen für die Tiere - bis hin zu Todesfällen – immer mehr häuften. So gab es vermehrt Probleme bei trächtigen Tieren, wo es sehr oft zu Aborten, Verwerfungen oder Todgeburten kam, da der Organismus während der Trächtigkeit in einer besonders empfindlichen Phase ist.
Tierversuche und Chemikalienpolitik
Die Zahl der für Tierexperimente mißbrauchten Tiere beträgt in der EU offiziell rund 12 Millionen Tiere, und zwar mit steigender Tendenz, vor allem in der Grundlagenforschung. Das bedeutet für Millionen von Tieren wie Mäuse, Ratten, Kaninchen, Meerschweinchen, Fische, Hunde, Katzen und Affen unvorstellbares Leid und den sicheren qualvollen Vergiftungstod in den Testlabors. Die Kommission möchte die Konsumenten damit weiterhin in trügerischer Sicherheit wiegen.
Die bisher gültige und veraltete Tierversuchsrichtlinie von 1986 liegt teilweise unter dem Niveau einzelner nationaler Bestimmungen. Der im November 2008 vorgelegte Neufassungsvorschlag der Kommission (primärer Zweck: Harmonisierung des Wettbewerbs) sah zwar einige Verbesserungen vor, z.B. die rückwirkende Bewertung stattgefundener Versuche. Die Verbesserungen stehen jedoch nicht mehr in dem im Dezember 2009 vorgelegten Richtlinienentwurf, der als „Kompromiß“ zwischen Rat, Kommission und Parlament dargestellt wurde („Trialog - Mitentscheidungsverfahren“).
Somit hat sich die Kommission zugunsten der Interessen der tierverachtenden „Wissenschaft“ durchgesetzt; so bringt dieser Entwurf immer noch keine Wende in Richtung tierversuchsfreier Verfahren. Nicht einmal Versuche an Affen – und „zur Erforschung lebensbedrohlicher menschlicher Erkrankungen“ sogar an Menschenaffen – werden darin verboten. Und das obwohl sich 2007 – aller Pharma-Lobbyisten zum Trotz - mehr als die Hälfte der EU-Parlamentarier für einen Ausstieg aus den Affenversuchen und den Einsatz tierversuchsfreier Verfahren ausgesprochen hat! Auch soll es darin nicht einmal zu einer Verringerung der Anzahl an Versuchstieren kommen – geschweige denn irgendwann zu einem gänzlichen Ausstieg!
Der massive Druck von Industrie und Forschungsgesellschaften sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung war dafür entscheidend. So soll den Mitgliedstaaten sogar verboten werden, nach Inkrafttreten der Richtlinie für das eigene Hoheitsgebiet darüber hinausgehende tierfreundlichere Regeln zu erlassen! Der Entwurf enthält zudem kein Verbot von Versuchen, die lang anhaltende, schwere Schmerzen, Schäden und Leiden verursachen; und kein Verbot der mehrfachen Versuche an einem Tier. Hingegen ermöglicht er ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Versuche, die „leichte“ Schmerzen, Schäden und Leiden hervorrufen. Rückwirkende Bewertung nur bei Versuchen an Affen und bei Experimenten, die schwere Schmerzen, Schäden und Leiden hervorrufen; Veröffentlichungspflicht gilt nur für Versuche an Affen und Experimente, die schwere Schmerzen, Schäden und Leiden hervorrufen.
Dabei ist wissenschaftlich gar nicht nachvollziehbar, daß diese Tierversuche auf den Menschen übertragbar sind, wie unzählige Unfälle mit giftigen Chemikalien und Zigtausende vom Markt genommene Medikamente beweisen, die vorher im Tierversuch getestet worden waren.
Kommentar von Michelle Thew, Chief Executive von ECEAE (European Coalition to End Animal Experiments): „Es besteht ein riesiger Unterschied zwischen dem vermittelten Eindruck, was geschehen wird, und der Realität für Millionen von Tieren, die auch weiterhin in europäischen Labors leiden und sterben werden. Wir sind tief enttäuscht, daß eine Gelegenheit, das Wohlergehen von Tieren zu verbessern und Tierversuchen stärkere Einschränkungen aufzuerlegen, vergeudet wurde."
Mit der Verabschiedung dieses für den Tierschutz völlig unzureichenden Entwurfs durch den EU-Ministerrat ist noch im Verlauf des Jahres 2010 zu rechnen.
Nach wie vor ist außerdem beabsichtigt, Zehntausende „Altchemikalien“, die vor 1981 auf dem Markt waren, einer nachträglichen Sicherheitsprüfung und Risikobewertung zu unterziehen. (EU-Kommissionstext “Entwurf für einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“ (REACH) vom 29.10.2003). Nach Angaben der EU-Kommission sollen dafür bis 2020 bis zu 10 Millionen „Versuchstiere“ geopfert werden (Fische und Wirbellose nicht gerechnet). (Laut schwedischer „Stiftung tierversuchsfreie Forschung“ gar 54 Millionen!).
Auch andere Stellungnahmen aus dem In- und Ausland haben dargelegt, daß das Altchemikalien-Prüfungsvorhaben ohne Tierversuche durchgeführt werden kann, und zwar nicht „nur“ aus ethischen Gründen, sondern weil, wie die Erfahrungen belegen, Tierversuche ungeeignet sind, die Schädlichkeit von Chemikalien für Mensch und Umwelt sicher und kostengünstig zu beurteilen, im Gegensatz zu inzwischen entwickelten (und noch weiterhin zu entwickelnden) tierversuchsfreien Testverfahren. Gerade die Langzeitauswirkungen der diversen Chemikalien in der Umwelt lassen sich mit Tierversuchen am wenigsten feststellen, weil sie als Momentaufnahme für das lange Zeitfenster nicht zuverlässig aussagekräftig sind. Denn Tierversuche geben keinerlei Auskunft über Langzeitauswirkungen im menschlichen Organismus oder gar in der Biosphäre.
Oktober 2010: EU will Verbot von Tierversuchen für Kosmetika verschieben!
Die EU will nun das für März 2013 vorgesehene endgültige Verkaufsverbot von an Tieren getesteten Kosmetikinhaltsstoffen auf unbestimmte Zeit verschieben, weil angeblich noch nicht genügend tierversuchsfreie Testmethoden vorhanden seien. Dabei wurden längst nicht alle tierversuchsfreien Möglichkeiten berücksichtigt. Die von Tierschutzseite jahrelang hart erkämpfte EU-Kosmetikrichtlinie verbietet seit 2004 Tierversuche für Kosmetika und seit 2009 den EU-weiten Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetik-Rohstoffen und Endprodukten, unabhängig davon, ob tierversuchsfreie Methoden vorhanden sind oder nicht. Ausgenommen hiervon sind drei Tierversuche: die Langzeit-Giftigkeitsprüfung, die Überprüfung eines Einflusses auf Fortpflanzung und Entwicklung der Nachkommen sowie Untersuchungen zur Aufnahme, Verteilung und Ausscheidung von Stoffen aus dem Organismus. Ein Verbot dieser drei Tests ist laut Kosmetik-Richtlinie ab 11. März 2013 vorgesehen. Die EU-Kommission will diesen Termin nun auf unbestimmte Zeit verschieben, da einem von der EU in Auftrag gegebenen Bericht zufolge bis dahin nicht genügend tierversuchsfreie Tests zur Verfügung stehen würden. Besonders dramatisch: zwei weitere Tierversuche zur Testung von Allergie und Krebs auslösenden Wirkungen sollen ebenfalls weiter erlaubt werden, obwohl diese bereits seit 2009 verboten sind.
Der Verband „Ärzte gegen Tierversuche“ fordert die Politik auf, die vorgesehene Frist bis zur Abschaffung aller Kosmetik-Tierversuche auf keinen Fall zu verlängern. „Dies ist weder ethisch noch wissenschaftlich zu rechtfertigen und außerdem das völlig falsche Signal an die Industrie“, so Dr. med. Wolfgang Stengel, Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie bei Ärzte gegen Tierversuche. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, daß ein gesetzliches Verbot erfolgreich Anreize für die Förderung von tierversuchsfreien Systemen schaffen kann. „Der gegenwärtige Kenntnisstand und die aktuell verfügbaren tierversuchsfreien Tests mit menschlichen Zellen oder Computer gestützten Verfahren erlauben die Nutzung eines breiten Spektrums von Anwendungen und Produkten ohne Sicherheitsbedenken“, erläutert Toxikologe Stengel. Darüber hinaus gibt es Tausende von Zutaten für Kosmetikprodukte, die seit Jahren im Gebrauch sind.
Wildtierschutz:
Die bereits 1979 erlassene aber erst 2010 in Kraft getretene Vogelschutz-Richtlinie wird von ca. 12.000 Vogel-Jägern und 4.500 Vogelfängern allein auf Malta ignoriert. Ähnlich ist es auf Zypern und Kreta sowie in Italien.
Aber auch in Österreich ist es nicht viel besser: Denn auch da, wo die EU theoretisch Druck auf Österreich ausüben könnte, um anachronistische Bräuche, wie z.B. den Waldvogelfang im Salzkammergut, zu verbieten, mißt sie mit zweierlei Maß: Während es hierbei zwar zu einer – bislang wirkungslos gebliebenen - Rüge der EU an Österreich gekommen ist, sieht sie bei unvergleichlich größeren Tiermorden, wie dem grausamen Fang und Abschuß von jährlich Millionen von Singvögeln im (großen) Italien, tatenlos zu.
Und jetzt erklärte auch noch letzten April die UNESCO den anachronistischen und tierquälerischen Vogelfang im oö. Salzkammergut zum "immateriellen Weltkulturerbe". Tierschützer waren darüber österreichweit empört, denn durch diese Entscheidung wurde nun unter dem Deckmantel des "Kulturerbes" das Leid der Tiere auch noch „abgesegnet“!
Seit November 2009 gibt es immerhin in der EU ein Einfuhrverbot für Robbenerzeugnisse, doch dies ist wieder mit etlichen Ausnahmen versehen. Treibnetze sind durch EU-Recht zwar seit 2002 verboten, das wird jedoch z.B. von Italien nicht realisiert (2009 erging an Italien eine Aufforderung durch den Europäischen Gerichtshof, jedoch bislang ohne Sanktionen). Ähnliches gilt für Spanien wegen deren Verletzung der Zoo-Richtlinie, die bislang nicht durchgesetzt wurde.
Konsequente Tierschützer haben schon immer vor einem EU-Beitritt Österreichs gewarnt. Kurz nach dem Anschluß sind alle Prophezeiungen der EU-Kritiker eingetreten und sämtliche Lügen der EU-Propagandawalze aufgeflogen. Man kann beim Tierschutz - wie auch beim Umweltschutz – sehr wohl auf europäischer Ebene zusammenarbeiten, aber die EU ist nicht Europa: sie ist ein undemokratisches, zentralistisches und selbstherrliches Machtsystem der Großbanken, Großkonzerne, Generäle und nicht vom Volk gewählter Kommissare, mit dem sich die Bürger Europas immer weniger identifizieren können. Die Schweiz, deren aufgeweckte Bevölkerung aus gutem Grund niemals der EU beitreten wollte, ist das beste Beispiel für eigenständige, teilweise vorbildliche Gesetzgebung, wo wirklich noch eine direkte Demokratie möglich ist.
„Die EU ist nicht die Verkörperung der europäischen Idee, sondern deren Perversion.“
„Die EU ist nicht die Verkörperung der europäischen Idee, sondern deren Perversion.“
Dr. Franz-Joseph Plank, ANIMAL SPIRIT (mit Text-Passagen von Edgar Guhde, PAKT e.V.)
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